Straßenverkehr: Senat einigt sich auf Trassenführung für Schnellstraße TVO Bürgerversammlung diskutiert in der kommenden Woche, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213980451/Senat-einigt-sich-auf-Trassenfuehrung-fuer-Schnellstrasse-TVO.html

Der Senat hat am Dienstag die #Trassenführung der #Tangentialverbindung Ost (#TVO) zwischen #Märkischer Allee/Alt-Biesdorf im Norden und der Straße An der #Wuhlheide im Süden besprochen. Das mit langen Verzögerungen behaftete Projekt soll nun vorankommen. Senatssprecher Julian Mieth sprach zwar nur von einer "Besprechungsgrundlage", die nun vorgesehene Vorzugsvariante wird aber am Donnerstag im Planungsbeirat erörtert und soll am Mittwoch nächster Woche von Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne) auf einer Bürgerversammlung (19 Uhr, Theater am Park) vorgestellt werden.

Vorher möchte die Senatsverkehrsverwaltung die mögliche Trassenführung nicht öffentlich darstellen. Nach Angaben des Marzahn-Hellersdorfer CDU-Abgeordneten Christian Gräff sieht die Vorzugsvariante im nördlichen Teil eine Trassenführung westlich der Bahntrasse vor. Sie würde dann östlich des Tierparks Friedrichsfelde und des Ortsteils Karlshorst verlaufen. Etwa auf Höhe der Irmastraße soll die TVO dann auf das Areal östlich der Bahntrasse verschwenkt werden, zwischen Bahnlinie und S-Bahnhof Wuhlheide geführt werden und schließlich weiter in südlicher Richtung auf die Straße An der Wuhlheide stoßen. Die Köpenicker Allee müsse dann teilweise verlegt werden, so Gräff.

Damit seien alle Argumente, die Verbände und #Bürgerinitiativen vorgetragen hatten, anerkannt worden, lobte der CDU-Abgeordnete. "Ein wichtiger Schritt zur Realisierung der TVO ist getan. Das ist auch ein Resultat jahrelangen Engagements", erklärte er. Die Bundesmittel aus dem Etat "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)", die für den Bau der Tangentialverbindung bereits in der letzten Legislaturperiode angemeldet worden seien, dürften nicht gefährdet werden, forderte Gräff. Dazu müsse Verkehrssenatorin Regine Günther (für Grüne) Planfeststellungsverfahren und Bau …

Straßenverkehr: Fehlende Beleuchtung auf Autobahn-Teilabschnitten in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum ist die #Autobahn in Berlin auf Teilabschnitten nicht #beleuchtet?
Antwort zu 1:
Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, die #Bundesautobahnen zu beleuchten. Jedoch
kann eine #Straßenbeleuchtung auf Bundesautobahnen in Ausnahmefällen zur
Gewährleistung der #Verkehrssicherheit in Dunkelstunden sowie zur Reduzierung des
nächtlichen #Unfallrisikos erforderlich sein.
Zur Feststellung der Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner
Stadtgebiet wurde vom Land Berlin ein mit dem Bund abgestimmtes Gutachten in Auftrag
gegeben, aus dem hervorgeht, dass, mit Ausnahme von drei Streckenabschnitten, eine
Beleuchtung der Berliner Bundesautobahnen erforderlich ist.
Frage 2:
Wer hat für die Beleuchtung der Bundesautobahn die Kosten seit einschließlich 2009 getragen und wie hoch
waren diese (im Falle einer Kostenteilung bitte die absoluten Zahlen und die prozentuale Aufteilung
angeben)?
Antwort zu 2:
Entsprechend eines bestehenden Vertrages wurden die jährlichen Kosten für die
Beleuchtungsanlagen der Berliner Bundesautobahnen mit Ausnahme der
Tunnelbeleuchtung einschließlich der Adaptationsstrecken bis einschließlich 2011
vollständig vom Land Berlin getragen.
2
Nach der Kündigung des Vertrages und unter Wertung des vorliegenden Gutachtens
wurden die Kosten mit Ausnahme der vorgenannten drei Streckenabschnitte vom Bund
getragen.
In 2016 betrugen die Gesamtkosten für die Beleuchtungsanlagen auf den Berliner
Bundesautobahnen ca. 640.000 €, wovon der Kostenanteil des Bundes ca. 94 % beträgt.
Frage 3:
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin über Unterhaltskosten der BABBeleuchtung?
Frage 4:
Ist dem Senat bekannt, ob das vom Bund beauftragte Gutachten von der Bundesanstalt für Straßenwesen
neue Erkenntnisse (auch zur Notwendigkeit der Beleuchtung) hervorgebracht hat und gegebenenfalls welche?
Antwort zu 3 und 4:
Der Bund hat mitgeteilt, dass er mit einem gesonderten Gutachten die Bundesanstalt für
Straßenwesen beauftragen möchte. Ein weiterer Stand ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + S-Bahn + Regionalverkehr: Bauarbeiten rund um S-Bahnhof Rahnsdorf führen zu Verkehrsbehinderungen Baustelle Vollsperrung und Schienenersatzverkehr, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/erkner/artikel5/dg/0/1/1650077/

#Rahnsdorf/Schöneiche (MOZ) Autofahrer, die über Berlin von und nach #Schöneiche wollen, müssen sich ab Mittwoch kommender Woche einen anderen Weg suchen als die #Unterführung des S-Bahnhofs Rahnsdorf. Ab 4.30 Uhr an diesem Tag wird sie für den #Autoverkehr komplett gesperrt – und zwar bis zum darauffolgenden Montag, ebenfalls um 4.30 Uhr. Eine Umfahrung ist über Friedrichshagen oder die Bundestraßen 1 und 5 möglich. Fußgänger und #Radfahrer können die #Unterführung durchgängig passieren, sagt Bahnsprecher Gisbert Gahler auf MOZ-Anfrage.

Sobald die Sperrung aufgehoben ist, wird der Verkehr wie bisher einspurig durch die Unterführung geleitet. Die halbseitige #Straßensperrung wird nach Angaben des Bahnsprechers voraussichtlich noch bis Ende Oktober dieses Jahres dauern. Dann sind die Bauarbeiten am Bahnhof Rahnsdorf abgeschlossen, die Teil des Streckenausbaus zwischen Köpenick und Erkner sind.

Seit März 2016 wird dieser Abschnitt mit einer Länge von insgesamt zehn Kilometern für eine Geschwindigkeit von 160 Stundenkilometer ausgebaut, außerdem wird die sogenannte #Radsatzlast von jetzt 22,5 auf 25 Tonnen erhöht – die Züge können schwerer werden. Dafür werden Oberbau-, Tiefbau- und Oberleitungsarbeiten durchgeführt, Eisenbahnüberführungen erneuert und #Lärmschutzwände errichtet. Das #Ferngleis wird vom #S-Bahngleis auf der gesamten Strecke bis zu …

Bus: Wie effizient waren neu eingerichtete Busspuren für die Busbeschleunigung?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Entlang welcher Buslinien wurden in den vergangenen drei Jahren (2015, 2016, 2017) Busspuren neu eingerichtet? (bitte Angabe in Kilometer neu eingerichteter #Busspur sowie Angabe der betroffenen Buslinien).
Frage 2:
Welche Breite haben die neu eingerichteten Busspuren jeweils? Dürfen alle diese Busspuren auch durch den #Taxi- und #Radverkehr mit benutzt werden?
Antwort zu 1 und 2:
Entlang folgender Omnibuslinien und mit den benannten Streckenlängen und -breiten wurden in den Jahren 2015 – 2017 #Bussonderfahrstreifen eingerichtet und für die Mitnutzung folgender Verkehrsarten ebenfalls zugelassen:
2
Bussonderfahrstreifen Sonnenallee (Umsetzung im Jahr 2015)
1. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 55 Meter (im nordöstlichen Stauraum vor Treptower Straße)
 Breite 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien M 41 und 171
2. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 620 Meter (beginnend gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße)
 Breite 4,50 Meter vor Knotenpunkten 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinie M 41
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 270 Meter (beginnend an der Fußgänger-Ampelanlage in Höhe Hausnummer 59 bis vor Siemensstraße)
 Breite 4,30 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 106, 123
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 300 Meter (beginnend hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jeschke-Straße)
 Breite 4,30 m bis 4,35 m
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 245
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
(Umsetzung im Jahr 2017)
Erprobung einer Trasse mit einer markierten Sperrfläche für den ÖPNV für Omnibus und Straßenbahn, welche nur durch die BVG mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden darf
 Länge der ÖPNV-Spur: 175 Meter (beginnend an der Einmündung Hadlichstraße bis hinter Schulstraße)
 vorerst befristet bis zum 30. Juni 2018
 Breite zirka 3,00 Meter
 BVG-Omnibuslinien 155, 250, 255, N 2, N 50 und Straßenbahnen M 1 und M 50
Im Bezirk Reinickendorf erfolgte im Jahr 2015 darüber hinaus auf dem Kurt-Schmacher-Damm zwischen Charles-Corcelle-Ring und Ausfahrt Kino L’Aiglon (0,810 km), zwischen
3
der Ausfahrt Kino L’Aiglon bis gegenüberliegend Ausfahrt Zubringer zur Autobahn (0,420 km) sowie zwischen dem Autobahnzubringer und der Überführung zur Autobahn A 111 (1,50 km) eine Ausdehnung der zeitlichen Gültigkeit der dortigen Abschnitte von Bussonderfahrstreifen auf den Zeitraum „Montag bis Freitag 6-18 Uhr“. Hiervon betroffen sind die Omnibuslinien M 21, X 21 und 128.
Frage 3:
Bei welchen der genannten neu eingerichteten Busspuren wurden gleichzeitig auch #Vorrangschaltungen bei #Lichtsignalanlagen eingerichtet?
Antwort zu 3:
An folgenden neuen Bussonderfahrstreifen wurden Vorrangschaltungen an Lichtsignal-anlagen eingerichtet:
Bussonderfahrstreifen Sonnenallee
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Hertzbergstraße -Treptower Straße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Roseggerstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Innstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Wildenbruchstraße-Erkstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Fuldastraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Weichselstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Pannierstraße.
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße
an der Lichtsignalanlage Beusselstraße/Erna-Samuel-Straße – Sickingenstraße.
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße
Die Neubauten von Lichtsignalanlagen im Zuge des Straßenumbaus entlang der Invalidenstraße sehen zwar auch eine Bus-Berücksichtigung vor, sind aber in erster Linie auf den Betriebsablauf der Straßenbahnen abgestellt, welche in diesem Abschnitt zwischen Chausseestraße und Hauptbahnhof mehrfach den Kfz-Verkehr im Straßenraum queren.
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
An der Lichtsignalanlage Breite Straße/Berliner Straße war bereits vor Einrichtung der ÖPNV-Spur eine verkehrsabhängige Steuerung vorhanden, welche im Zuge der Maßnahme nicht angepasst werden musste. Der abmarkierte Gleisbereich wurde lediglich um etwa 20 Meter verlängert.
4
Frage 4:
Welche Veränderungen hinsichtlich der durchschnittlichen #Reisegeschwindigkeit der Buslinien bzw. der Reduzierung von aufgetretenen Verspätungen konnten durch die Einrichtung dieser Busspuren verzeichnet werden?
Antwort zu 4:
Da die Länge der Busspuren nur einen kleinen Abschnitt der Gesamtlänge der Linien umfassen, ist deren Wirkung nicht in einer Veränderung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit der Buslinien ablesbar. Die Bussonderfahrstreifen reduzieren den tatsächlichen #Fahrzeitbedarf auf dem jeweiligen Abschnitt, auf dem diese eingerichtet worden sind.
Angaben zur Veränderung von durchschnittlichen Reisegeschwindigkeiten liegen für den im Oktober 2015 eingerichteten Bussonderfahrstreifen in der Sonnenallee im Teilabschnitt von gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße vor: Hier konnte dort die tatsächliche Fahrzeit der Linie #M41 im Juni 2017 gegenüber Juni 2015 um durchschnittlich 17 Sekunden pro Fahrt reduziert werden.
Darüber hinaus konnte durch die Einrichtung der Bussonderfahrstreifen in der Beusselstraße von Lichtsignalanlage Beusselstraße (Nr. 59) bis vor Siemensstraße sowie in der Invalidenstraße von hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jaschke-Straße die tatsächliche Fahrzeit in diesen Abschnitten der Linien #TXL, #106 ,#123 und #245 im Februar 2018 gegenüber der Fahrzeit im Februar 2016 um durchschnittlich 20 bis 51 Sekunden (Invalidenstraße) bzw. 45 bis 90 Sekunden (Beusselstraße) pro Fahrt reduziert werden.
Die #ÖPNV-Spur in der Berliner Straße in Pankow wurde erst im Dezember 2017 eingerichtet. Eine Bewertung der Wirkung ist auf Grund des seither verstrichenen kurzen Zeitraums der Maßnahme noch nicht möglich.
Alle Angaben basieren auf der Auswertung von Schultagen im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bahnverkehr + Regionalverkehr: Bauen Bahn erneuert in Werbig sechs Brücken, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/seelow/artikel7/dg/0/1/1649556/

Die Deutsche Bahn AG wird in diesem Jahr mehrere #Brücken im Gebiet des #Seelower Ortsteiles erneuern. Das führt zu Einschränkungen für Anlieger. Am kommenden Dienstag lädt die DB #Netz AG, #Regionalnetz Ost, zu einer #Informationsveranstaltung ein. Sie findet um 18.30 Uhr im Versammlungsraum über der Feuerwehr in Neulangsow statt.

Der Durchgangsverkehr registriert meist nur zwei Brückenbauwerke, das an der #Eichenallee zwischen Gusow und Werbig sowie das auf der Landesstraße Richtung #Neulangsow. Es gibt jedoch noch weitere drei Bauwerke, die erneuert werden müssen. Insgesamt stehen in diesem Jahr fünf Brückenneubauten sowie die Instandsetzung des Bauwerkes über die L 37 im Investitionsprogramm der Bahn. Für Bahnreisende werde es kaum Einschränkungen geben, versichert die Bahn. Nur in den Sommerferien soll der Bahnverkehr wochenweise unterbrochen werden. Im Straßenverkehr hingegen sind diverse Einschränkungen unumgänglich. Die betroffenen Anlieger werden über Hauswurfsendungen informiert. Bis zum Jahresende sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.

In einigen Bereichen sind bereits erste Vorarbeiten sichtbar. So wurden – wie am Bahntunnel der Eichenallee – bereits umfangreiche …

Straßenverkehr: Modellversuch Tempo-30-Zonen auf Berliner Hauptstraßen starten am 9. April – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/modellversuch-tempo-30-zonen-auf-berliner-hauptstrassen-starten-am-9–april-29953864?dmcid=nl_20180402_29953864

Geschichte wird rückgängig gemacht – zunächst versuchsweise: Vom 9. April gilt  auf einem Teilabschnitt der #Leipziger Straße Tempo #30. Zum ersten Mal betrifft die #Tempodrosselung eine der #Hauptverkehrsachsen Berlins. Sie war 1969 im Zuge des Umbaus von Berlin, Hauptstadt der DDR, zur autogerechten Stadt, überbreit mit acht Fahrspuren und großzügigem Mittelstreifen ausgelegt worden. Zur hochfrequentierten Hauptverkehrsader wurde sie aber erst nach der Maueröffnung im Jahr 1989. Seither ist es vorbei mit der friedlichen Koexistenz zwischen Autos, Fußgängern und Anwohnern. Die Autos dominieren.

Verkehrs- und Umweltsenatorin Regine Günther (parteilos/für die Grünen) nennt als Grund für die vom 9. April an geltende neue Regelung eine Verbesserung der #Luftqualität. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt zunächst auf einem knapp 1,2 Kilometer langen Abschnitt der Leipziger Straße zwischen Markgrafenstraße und Potsdamer Platz (Mitte).
Polizei soll kontrollieren

Die Einhaltung des #Tempolimits soll Günther zufolge durch die Polizei überwacht werden, um ein realistisches Bild zu bekommen. Das sei mit der Innenverwaltung so besprochen, sagte sie der dpa. Tempo 30 gelte rund um die Uhr, also nicht nur in Stoßzeiten, und im übrigen auch für die Busse der BVG. Veränderungen am Fahrplan seien zunächst nicht geplant, da die Busse ohnehin selten mit 50 Stundenkilometern unterwegs seien. Wenn sich indes in der Praxis Nachsteuerungsbedarf zeige, werde man reagieren. Die BVG sei von Anfang an mit in das Projekt einbezogen.
Nach Untersuchungen der Versicherungswirtschaft ist die Bereitschaft der Kraftfahrer, Tempo 30 innerorts als Regel zu akzeptieren, sehr gering, weshalb mit hohen …

Bahnverkehr + Straßenverkehr + barrierefrei: Bahnübergang Diese Treppe in Marienfelde ist ein schlechter Witz Eine Fußgängerbrücke ersetzt den Bahnübergang an der Säntisstraße., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213891587/Diese-Treppe-in-Marienfelde-ist-ein-schlechter-Witz.html

Die Hürde ist hoch – und nur schwer zu überwinden. Seit Donnerstag ersetzt eine #Fußgängerbrücke den #Bahnübergang an der #Säntis­straße in Marienfelde. Doch die Anwohner im Berliner Süden sind alles andere als zufrieden mit dem Provisorium, über das sie nun über Jahre die Gleise der S-Bahn überqueren sollen. Vor allem Eltern mit #Kinderwagen, Passanten mit viel #Gepäck oder #Radfahrer haben es nicht leicht, die #steile #Treppe zu erklimmen.

Zu den Betroffenen gehört auch Petra Schlößer. Schwer atmend wuchtet die 56-Jährige ihr Fahrrad die Treppenstufen hinauf. "Das ist schon eine Zumutung", sagt sie. Noch schwerer aber habe es ihr Mann, der auf einen #Rollator angewiesen sei. Er müsse die Bahngleise regelmäßig überqueren, weil er in der Kirchgemeinde die Orgel spiele. Die Kirche liegt auf der anderen Seite der Bahntrasse.

Für ihn, aber vor allem für Rollstuhlfahrer, stellt die neue Brücke an der Säntisstraße ein faktisch unüberwindbares Hindernis dar. Gebaut wurde die Brücke im Auftrag der Deutschen Bahn. Diese plant, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stillgelegte #Fernbahnstrecke von Südkreuz nach Blankenfelde wieder aufzubauen.

 

#Behindertenbeauftragte fordert neue Gestaltung

Gegen das unter dem Namen "Dresdner Bahn" bekannte Millionenprojekt haben die Anwohner fast 20 Jahre lang Widerstand geleistet. So forderten die Lichtenrader eine Tunnellösung, weil die oberirdische Trasse mit ihren bis zu sechs Meter hohen Schallschutzwänden …

Straßenverkehr: Kraftfahrzeuge der BSR, aus Senat

www.berlin.de

 

  1. Bitte gegliedert nach a) Datum der Erstzulassung b) Laufleistung c) Marke und Modell d) Fahrzeugtyp (e.g. Müllwagen, Kehrfahrzeug etc.) e) Schadstoffklasse f) Umweltplakette g) Kennzeichen h) Ener- giequelle (Benzin/Diesel/Gas/Elektro).

 

Zu 1.: Die #Nutzfahrzeuge der #BSR sind i.d.R. #Dieselfahrzeuge mit folgenden Aus- nahmen:

 

  •  
  • – Fahrzeuge

 

 

Beantwortung nach Fahrzeugklassen:

Klasse N1 – Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zuläs- sigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

 

Das sind Transporter und Werkstattwagen sowie Kleinkehrma- schinen und Geräteträger.

 

 

269 Fahrzeuge (Fz) sind im Bestand der BSR

 

 

 

Klasse N2 – Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zuläs- sigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Ton- nen.

Das sind Kehrmaschinen, Kehrichsammelfahrzeuge, Geräteträger und Klein-LKW´s.

 

458 Fz

sind im Bestand der BSR

 

 

Klasse N3 – Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer                  563 Fz

sind im Bestand der

 

 

 

zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen. Das sind ASF, Ladekrane, Streuer, Spüler.

 

BSR

 

 

Beantwortung nach Euro – Abgasnormen für Nutzfahrzeuge ab 2.610 kg:                Pkw Euro III u. älter                          75

Euro 4                    364                                                       Euro 4                   1

Euro 5                    516                                                       Euro 5                   55

 

Enhanced Environmentally Friendly Vehi- cles (EEV)

 

150                                                      Euro VI                  43

 

Euro VI                   166                                                       Elektro                   54

 

 

  1. zeuggruppen aus? (e.g. „Müllwagen (Diesel) 12 Liter“)

 

Zu 2.: Abfallsammelfahrzeuge (26 t)

Euro V                                                                81,91 l/100km

Euro VI                                                               73,36 l/100km

Econic NGT Euro 5                                          106,26 kg/100km

Econic NGT Euro 6                                           84,08 kg/100km

 

Transporter (5 – 7,5 t)                                                       21,3 l/100km

 

Kantinenfahrzeug (WK) (bis 7,49 t)                                12 l/100km

 

Tonnentauscher (TT) (5 – 7,49 t)                                    21,07 l/100km

 

Papierkorbsammler (SE) (5,5 t                                        20,2 l/100km

 

Kleinkehrmaschine (3,5 t)                                                4,43 l/ pro Betriebsstunde

 

Kleintransporter (bis 2,2 t)                                               9 l/100km Kleintransporter / Nutzfahrzeug (3,5/ 4,25 t)                                            10,2 l/100km Großkehrmaschine (18 t)                                                86,47 l/100km

 

  1. viele Laubblasgeräte und Laubsauger hat die BSR im Bestand? Wie viele dieser Geräte wei- sen ein Umweltzeichen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auf? Mit welcher Energiequelle werden diese betrieben?

 

Zu 3.: Die BSR haben einen Bestand von insgesamt 694 benzinmotorgetriebenen Laubblasgeräten, davon 577 Rückentragegeräte, 58 Handgeräte und 59 Laubblasgeräte auf Rädern. Dazu kommen 142 akkubetriebene Rückentragegeräte.

Die BSR haben außerdem 100 benzinmotorgetriebene große Laubsauger, davon 3 große Container, 10 an Müllpresswagen und 87 auf Einachsanhängern.

 

 

Es gibt keine Laubsauger oder Laubblasgeräte am Markt mit einem Umweltzeichen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Die BSR beschaffen jedoch seit Jahren ausschließlich Geräte unter 99 dB(A) Schallleistung.

 

  1. welchem Grund und zu welchem Zweck werden diese Geräte – statt anderer Methoden – ein- gesetzt?

 

Zu 4.: Laubblasgeräte und Laubsauger werden parallel zu anderen Methoden vor al- lem zur Laubbeseitigung verwendet. Grund für den Einsatz von Geräte- und Maschi- nentechnik ist die Sicherstellung einer effizienten und schnellen Sicherstellung der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland von Berlin und die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht.

 

 

 

 

Berlin, den 23. März 2018 In Vertretung

Henner   B u n d e

……………………………………………

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn: Grüne Welle – auch nicht für ÖPNV!, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Trifft es zu, dass Fahrzeuge der #BVG per Funk in die #Signalabläufe der #Lichtsignalanlagen eingreifen
können?
Antwort zu 1:
Ja, das trifft zu.
Frage 2:
Welche verkehrlichen und technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein solcher Eingriff
zulässig ist?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (#LSA) muss mit einer #Funkempfangsanlage (#FEA) ausgestattet sein
oder einen Kabelanschluss an benachbarte LSA besitzen, die entsprechende
Funkmeldungen ersatzweise weiterleiten. Die über Funk aus den Fahrzeugen des ÖV
(Öffentlicher Verkehr) abgesetzten Meldepunkte müssen an den dafür vorgesehenen 
2
Positionen exakt ausgesendet werden; die betrieblichen Abläufe zwischen den (in der
Regel zwei) Meldepunkten in der Annäherung auf die LSA-Kreuzung müssen den
Planungsgrundlagen (z.B. Haltestellenaufenthaltszeiten, Fahrverhalten) der hinterlegten
Eintreffprognose entsprechen. Die Signal-Steuerung muss mittels einer Steuerungslogik
erfolgen, für die die hierfür notwendigen Komponenten hinterlegt sein müssen. Die
Programm-Umlaufzeit(en) des koordinierten Betriebs muss/müssen Spielräume für eine
Beeinflussung lassen, ohne dabei die Regelfreigaben (z.B. Mindestgrünzeiten) und
Bedienungsstandards (z.B. Fußgänger-Querungszeiten) zu unterschreiten.
Grundsätzlich ist dies an fast allen LSA möglich (zumindest in den längeren Programmen
der Verkehrsspitzenzeiten); gravierend für die Umsetzungsentscheidung sind in der Regel
jedoch die Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Reisezeitersparnisse für den ÖPNV.
Die Vorstellung von behinderungsfreien Schaltmöglichkeiten der LSA für den ÖPNV
scheitert hingegen in der Regel an dem Ausmaß der zumutbaren
Freigabezeitmodifizierungen als auch an den Behinderungen des ÖPNV untereinander
(konkurrierende Eingriffe).
Frage 3:
An welchen Lichtsignalanlagen sind derzeit diese Eingriffe möglich?
Antwort zu 3:
Seit Projektstart in den 1990er-Jahren wurden bisher insgesamt 1.023 Lichtsignalanlagen
mit der Funkempfangstechnik ausgerüstet, die es den Fahrzeugen des ÖPNV ermöglicht,
Eingriffe in die Steuerung vorzunehmen. Derzeit sind diese Eingriffe an rund 950
Lichtsignalanlagen in Betrieb.
Frage 4:
Welche Anforderungen werden in verkehrlicher Hinsicht gestellt, wenn eine solche #Vorrangschaltung
eingerichtet werden soll?
Antwort zu 4:
Für eine Vorrangschaltung müssen die vorstehend erläuterten Spielräume innerhalb eines
Programms bestehen. Die Stauräume müssen die Verteilungsbreiten der
Freigabezeitverschiebungen kompensieren können, d.h. die Aufstauungen aufgrund der
Abweichungen von einer idealen Koordinierung aufnehmen können. Die Anzahl der
Freigaben für jede Signalgruppe pro Stunde darf nicht reduziert und maximale Wartezeiten
nicht überschritten werden, womit ausgeschlossen wird, dass einzelne Signale zugunsten
der Flexibilität der ÖV-Beeinflussung trotz Bedarfs unterdrückt werden. Hinsichtlich der
Koordinierung („Grüne Welle“) sollen die ÖV-Beeinflussungen die Kern-Koordinierung
grundsätzlich aufrechterhalten und deren Konstruktion Grundlage der
Beeinflussungsspielräume sein.
Frage 5:
Welche Auswirkungen hat die Vorrangschaltung auf alle anderen Verkehrsteilnehmer?
3
Antwort zu 5:
Die Koordinierung wird im Vergleich zu unbeeinflussten Umläufen eingeschränkt, was sich
durch frühzeitiges Beenden der koordinierten Fahrtrichtung, in deutlichem Überschreiten
des Koordinierungskorridors durch eine entsprechend verlängerte Freigabe oder durch
einen frühzeitigen Start der Freigabe mit anschließendem Auflaufen an der nächsten
Anlage auswirken kann. Die Wartezeiten von während der ÖV-Beeinflussung nicht
freigegebenen Signalgruppen erhöhen sich. Bei umfangreichen
Freigabezeitverlängerungen, die deutlich über den Bedarf des parallelen
Verkehrsaufkommens hinausgeht, entsteht dabei subjektiv der Eindruck, es passiere
nichts mehr am Knoten bzw. das LSA-Programm stehe. Zudem können durch ÖVBeeinflussungen
insbesondere an großräumigen Kreuzungen die Möglichkeiten, ein
Durchlaufgrün für Fußgänger über Mittelinseln hinweg zum Queren einer Straße in einem
Zug zu schalten, eingeschränkt sein.
Frage 6:
Werden dadurch Stausituationen für den sonstigen Verkehr ausgelöst?
Antwort zu 6:
Um Stau handelt es sich, wenn der während der Rotzeit auflaufende Verkehr dauerhaft
nicht innerhalb der folgenden Grünzeit abgebaut werden kann, es sich also um das
Resultat einer anhaltenden Überlastung handelt. Ob Stausituationen für den sonstigen
Verkehr ausgelöst werden, hängt vom Maß der Beeinflussung ab. Wenn die
Beeinflussungsmöglichkeiten sich an einem zumutbaren Umfang für die vorhergehenden
oder nachfolgenden Verkehrsabläufe orientieren, kann die Beeinträchtigung auf den
Komfortverlust einer (temporär) schlechteren Koordinierung beschränkt werden. D.h., es
kommt für einen Fahrzeugpulk zwar möglicher Weise zu ungewohnten zusätzlichen
Halten, deren Auswirkungen werden aber nicht über den nächsten Umlauf hinaus
weitergetragen. Bei rein fachlich motivierter Abwägung und Festlegung dieser
Größenordnungen können Stau-Phänomene in der Regel vermieden werden.
Frage 7:
Wie lange dauert es in der Regel, bis sich der Verkehrsfluss wieder normalisiert?
Antwort zu 7:
Es hängt vom jeweils individuellen Maß der Beeinflussungsbreite als auch von der
Verkehrsbelastung ab, wie lange es dauert, bis sich ein Verkehrsfluss wieder normalisiert
hat. Grundsätzlich soll sich die Einflussnahme des ÖV aber nicht bis in den zweiten
Umlauf nach Beeinflussungsende hinein auswirken. Im Fall von Straßenbahnanlagen, an
denen die Bahnen zwischendurch auch in Sonderfenstern geschaltet werden können,
fallen die Beeinflussungen in der Regel geringer aus, da die umlaufdeckende Flexibilität
durch diese Zusatzfreigaben ergänzt werden und diese damit nicht nur aus dem
Verlängern oder Vorziehen der Regel-Freigabezeiten besteht, wie es meistens bei der
Busbeschleunigung der Fall ist.
4
Frage 8:
Für welche Lichtsignalanlagen je Bezirk gibt es derzeit die Anordnung zur Umstellung auf Vorrangschaltung
(noch nicht umgesetzt)?
Antwort zu 8:
Derzeit sind in der Verkehrslenkung Berlin 138 LSA-Maßnahmen in der Bearbeitung, die
mit einer Kostenbeteiligung der BVG zur Priorisierung umgesetzt werden. Die Maßnahmen
verteilen sich auf die Bezirke wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf 14
Friedrichshain-Kreuzberg 3
Lichtenberg / Hohenschönhausen 15
Marzahn-Hellersdorf 3
Mitte 16
Neukölln 15
Pankow 10
Reinickendorf 4
Spandau 31
Steglitz-Zehlendorf 9
Tempelhof-Schöneberg 10
Treptow-Köpenick 8
Frage 9:
Für welche Lichtsignalanlagen in Reinickendorf ist eine derartige Vorrangschaltung heute schon vorhanden?
Antwort zu 9:
Eine Vorrangschaltung ist aktuell an 39 Lichtsignalanlagen in Reinickendorf vorhanden.
Anwahlnummer Knotenpunkt
01061 Drontheimer Straße – Provinzstraße / Ritterlandweg – Soldiner
Straße
01161 Provinzstraße / Pankower Allee – Papierstraße
01188 Gotthardstraße / Holländerstraße
01990 Emmentaler Straße / Reginhardstraße
08004 Oranienburger Straße / Tessenowstraße
08005 Oranienburger Straße / Jansenstraße
08006 Oranienburger Straße / Am Nordgraben
08007 Oranienburger Straße / Alt-Wittenau
08008 Oranienburger Straße / Roedernallee
08009 Oranienburger Straße / Eichborndamm – Wilhelmsruher Damm
08013 Oraniendamm / Waidmannsluster Damm – Zabel-Krüger-Damm
08025 Berliner Straße – Seidelstraße / Bernauer Straße – Holzhauser
Straße
08028 Berliner Straße / Veitstraße
08033 Karolinenstraße / An der Mühle – Waidmannsluster Damm
08034 Heiligenseestraße / Konradshöher Straße
08051 Wilhelmsruher Damm (U-Bhf. Wilhemsruher Damm)
08052 Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg – Finsterwalder
Straße
5
08053 Wilhelmsruher Damm / Eichhorster Weg – Schorfheidestraße
08054 Wilhelmsruher Damm / Königshorster Straße
08055 Wilhelmsruher Damm (Märkisches Zentrum)
08056 Wilhelmsruher Damm / Senftenberger Ring
08057 Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg – Treuenbrietzener
Straße
08107 Buddestraße / Gorkistraße
08X60 Bernauer Straße (Straße R)
14051 Scharnweberstraße / Gotthardstraße – Kapweg
14052 Kurt-Schumacher-Platz: Scharnweberstraße / Kurt-SchumacherDamm
– Ollenhauerstraße
14063 Bernauer Straße / Bocholter Weg – Neheimer Straße
14076 Ollenhauerstraße / Auguste-Viktoria-Straße – Humboldtstraße
14077 Ollenhauerstraße / Kienhorststraße
14078 Ollenhauerstraße / Lindauer Allee – Waldstraße
14079 Kurt-Schumacher-Damm / Kapweg
14080 Kurt-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring – Straße 442
14081 Kurt-Schumacher-Damm / BAB 111
14082 Kurt-Schumacher-Damm (U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz)
14083 Kurt-Schumacher-Damm / Rue Charles Calmette
14084 Kurz-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring (West)
14085 Kurt-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring (Ost)
21934 Kopenhagener Straße / Lengeder Straße
21935 Provinzstraße (S-Bhf. Schönholz)
Berlin, den 23. März 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Bauprojekt Dresdner Bahn: Schließung des Bahnübergangs Säntisstraße ab 29. März 2018 Bauzeitliche Fußgängerbrücke ermöglicht das Queren der S-Bahn-Gleise, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/B%C3%9C-S%C3%A4ntisstra%C3%9Fe-1920664?contentId=1317082

Mit der Inbetriebnahme des neuen Elektronischen #Stellwerks #Marienfelde wird ab Donnerstag, dem 29. März 2018 der #Bahnübergang #Säntisstraße gesperrt. Gleichzeitig geht die bauzeitliche #Fußgängerbrücke über die Gleise in Betrieb.

Die #Schließung des Bahnübergangs ist notwendig, um hier in den nächsten Jahren in gleicher Lage eine Straße zu bauen, die unter den Bahngleisen hindurch führt. Alle Bahnübergänge der Dresdner Bahn werden im Rahmen des Bauprojekts sukzessive durch Brücken oder Unterführungen ersetzt. Nach Fertigstellung der neuen Straßenverbindung an der Säntisstraße wird die Fußgängerbrücke zurückgebaut.

Die Brücke soll den Anwohnern in der anstehenden Bauphase weiterhin ermöglichen die Bahnstrecke zu überqueren. Mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie Fahrradfahrer können den südlich der Säntisstraße gelegenen Bahnübergang Buckower Chaussee zur Querung der S-Bahngleise nutzen.

Grundlage der Entscheidung der Genehmigungsbehörde für eine nicht barrierefreie Ausführung der Brücke ist unter anderem das zu erwartende geringe Aufkommen von mobilitätseingeschränkten Nutzern im Verhältnis zu den entstehenden Kosten für den Bau und die Instandhaltung einer barrierefreien Brücke.

Das neue Stellwerk bietet zwei wesentliche Vorteile: Zum einen ermöglicht es den Einsatz des neuen Zugsicherungssystems bei der S-Bahn. Zum anderen ist die Technik des neuen Stellwerks die Voraussetzung dafür, dass der S-Bahnverkehr auf der Strecke während der Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten werden kann.

Weitere anstehende Baumaßnahmen in diesem Bauabschnitt sind das Freimachen des Baufeldes und Kabelverlegearbeiten zur Vorbereitung des Baus der neuen Straße.

Informationen zum Ausbauprojekt Dresdner Bahn unter

·       https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/dresdner-bahn

·       www.dresdnerbahn.de

sowie dienstags von 14.00 -18.00 Uhr im Infopunkt auf dem Bahnsteig des  S-Bahnhofs Lichtenrade