Straßenverkehr: Dietmar Robben „An den Wochenenden hätten wir die doppelte Menge Autos gebraucht“ – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/dietmar-robben–an-den-wochenenden-haetten-wir-die-doppelte-menge-autos-gebraucht–29821958?dmcid=nl_20180306_29821958

Dietmar #Robben will keinen Fotografen dabei haben, auf gar keinen Fall. Auch über sein Privatleben wird er im Interview nichts erzählen, betont der langjährige Geschäftsführer der Kreuzberger #Autovermietung Robben & #Wientjes. Zum ersten Mal spricht der 64-Jährige mit einer Tageszeitung ausführlich über die Geschichte seiner Firma, die er vor 40 Jahren in Berlin mitgründet hat. Im vergangenen Jahr haben Dietmar Robben und Ulrich Wientjes ihren Betrieb an den Konkurrenten #Buchbinder verkauft. Für ein Treffen schlägt Dietmar Robben ein Hotel in Mitte vor. Zum Termin erscheint ein unauffällig gekleideter Herr in kariertem Hemd und Jeans.

Herr Robben, drei Jahre habe ich mich um dieses Interview mit Ihnen bemüht. Nun haben Sie endlich zugestimmt. Vielen Dank! Man findet im Internet und in den Archiven kaum Infos über Ihr Leben und die Firmengeschichte. Es gibt nicht mal ein Foto von Ihnen. Warum meiden Sie so strikt die Öffentlichkeit?

Mein Privatleben hat nichts mit der Autovermietung zu tun. Ganz einfach. Punkt. Wir waren da, und es hat funktioniert.

Ihr Unternehmen ist eine stadtbekannte Institution. In Berlin kennt wohl jeder Ihre Firma. Wie hat es damals im Jahr 1978 mit Robben & Wientjes angefangen?

Wir hatten in einer Neuköllner Privatwohnung begonnen, später sind wir in ein Ladenlokal in der Neuköllner Hertzbergstraße gezogen.

Sie sind in Nordrhein-Westfalen aufgewachsen. Weshalb sind Sie überhaupt nach Berlin gezogen?

Auf der Flucht vor Volk und Vaterland.

Wehrdienstverweigerer? …

Straßenverkehr: Umbau AB-Dreieck Funkturm – was ist wann und wie geplant?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist der Senat mit den Planungen zum Umbau bzw. Neubau des Autobahndreiecks #Funkturm
fortgeschritten und was sind die nächsten Schritte bis zum Baubeginn?
Antwort zu 1:
Die #DEGES wurde vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung des Umbaus des
Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115 beauftragt. Planungsgrundlage ist
eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Das Vergabeverfahren für die folgende
Objektplanung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke wird voraussichtlich so
abgeschlossen, dass im März 2018 mit der Vorplanung (inkl. Variantenuntersuchung)
begonnen werden kann. Darüber hinaus wurden bereits technische
Informationsgespräche mit Trägern öffentlicher Belange geführt, Optimierungspotentiale
der Machbarkeitsstudie erarbeitet und die Bindung weiterer erforderlicher
Ingenieurleistungen veranlasst (Vermessung, Baugrundbegutachtung, Schall- und
Luftschadstoffbegutachtung, Umweltbericht u. a.). Die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich nicht vor 2021 möglich sein. Da die Dauer
eines Planfeststellungsverfahrens dieser Größenordnung seriös nicht genau
vorherbestimmt werden kann, ist die zeitliche Festlegung auf die folgenden
Planungsschritte (Ausführungsplanung, Vergabe der Bauleistungen) und auf einen
Baubeginntermin zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.
Frage 2:
Wird der Senat den Neubau des Dreiecks Funkturm nutzen, um u. a. folgende Anforderungen umzusetzen:
a) Verlegung der AB-Ausfahrten „Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke?
2
Antwort zu 2 a):
Veranlassung für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist der schlechte Zustand
der maßgeblich in den 1960er Jahren konstruierten Brückenbauwerke und die
Verkehrsführung im Knotenpunkt, die nicht dem Stand der Technik hinsichtlich Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs entspricht. Der Neubau von ca. 20 Brücken im Zuge der A
115 und der A 100 ist dringend erforderlich. Demnach ist das Projekt Umbau AD #Funkturm
begrenzt auf folgende Bereiche:
 A 100 zwischen südlich der #Halenseebrücken über die Bahn und Neue Kantstraße
(ca. 800 m)
 A 115 zwischen westlich der #Cordesstraße bis AD Funkturm (ca. 900 m)
Die konkret benannte Autobahnausfahrt #Kaiserdamm befindet sich nicht in diesem
Planungsbereich.
Frage 2 b):
Klärung der Zukunft bzw. der zukünftigen Nutzung des ICC und der damit verbundenen verkehrlichen
Anbindung?
Antwort zu 2 b):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird das ICC inkl. der bestehenden verkehrlichen
Erschließung als Bestand berücksichtigt.
Frage 2 c):
Optimierung der Anbindung des Zentralen #Omnibusbahnhofs (#ZOB), der derzeit erweitert und modernisiert
wird?
Antwort zu 2 c):
Der ZOB und das direkt angrenzende Stadtstraßennetz werden nach aktuellem
Planungsstand nicht direkt vom Projekt AD Funkturm betroffen sein. Bei möglichen
bauzeitlichen Änderungen im angrenzenden Stadtstraßennetz werden die Belange des
ZOB berücksichtigt.
Frage 2 d):
Deckelung von Teilen der Autobahn A 100, die in Troglage verlaufen (z. B. Abschnitt zwischen den Brücken
Kantstraße und Knobelsdorffstraße) nach Hamburger Vorbild (dort Deckelung Autobahn A 7), um Anwohner
von Lärm und Luftschadstoffen zu entlasten und zusätzliche Bau- und/oder Freiflächen in der City West zu
erschließen?
Antwort zu 2 d):
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ermittelt und im
Planfeststellungsverfahren abgewogen und festgelegt. Der konkret benannte
Autobahnabschnitt zwischen Kant- und Knobelsdorffstraße liegt allerdings nicht im
Umbaubereich des AD Funkturm und erfährt somit keine wesentliche Änderung.
3
Frage 2 e):
Bau einer Radschnellroute – auch für E-Bikes – entlang der A 100 (auch über die neu zu errichtende Rudolf-
Wissell-Brücke) vom Rathenauplatz Richtung Tegel bzw. Wedding?
Antwort zu 2 e):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm werden die vorhandenen Radwege als Bestand
berücksichtigt und die entsprechenden Radverkehrsbeziehungen beim Umbau
wiederhergestellt. Darüber hinausgehende konkrete Planungen können in Abhängigkeit
von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 f):
Optimierte Anbindung des S-Bahnhofs Westkreuz Richtung Grunewald und Halensee für Fußgänger und
Radfahrer?
Antwort zu 2 f):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird die vorhandene Anbindung des S-Bahnhofs
Westkreuz als Bestand berücksichtigt und die entsprechenden Verkehrsbeziehungen
werden beim Umbau wiederhergestellt. Darüber hinausgehende Planungen können in
Abhängigkeit von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 g):
Umwidmung der Flächen an der ehemaligen AVUS-Nordkurve für Wohnungsbau und Gewerbe?
Antwort zu 2 g):
Die Flächen innerhalb der ehemaligen AVUS-Nordkurve liegen größtenteils im Eigentum
des Bundes und bilden den Rasthof AVUS. Die Flächen werden nach derzeitigem
Erkenntnisstand benötigt, die Linienführung der A 115 hinsichtlich der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs entsprechend dem Stand der Technik anzupassen, die Funktion
als Rasthof aufrecht zu erhalten und die erforderlichen Kapazitäten für LKW-Stellplätze zu
gewährleisten (allgemeine LKW-Ruhezeiten, Andienung Messe, Andienung Großmarkt).
Frage 2 h):
Elektrifizierung (Oberleitung) der jeweils rechten Fahrspur der A 100 sowie der Überleitungen zur A 115 für
den zukünftig elektrisch betriebenen LKW-Verkehr?
Antwort zu 2 h):
Eine Elektrifizierung für den LKW-Verkehr ist im Projekt Umbau AD Funkturm nicht
vorgesehen.
Frage 2 i):
Prüfung einer Verlegung der Fahrbahn der A 100 Richtung Norden auf die westliche Seite der S-Bahntrasse
(mit Rückbau Westendbrücke und der Autobahnbrücke am ICC über die S-Bahn)
wenn nein, warum nicht?
4
Antwort zu 2 i):
Eine Verlegung der A 100 nördlich des Autobahndreiecks auf die Westseite der Ringbahn
ist mit verhältnismäßigen Mitteln und städtebaulich nicht möglich. Spätestens ab
Rognitzstraße mit der anliegenden Bebauung stehen westlich der Ringbahn nicht
genügend Flächen für eine zweite Richtungsfahrbahn der Autobahn zur Verfügung.
Zudem wären dann zur Erschließung der östlich liegenden Stadtteile (AS Kaiserdamm)
wieder neue Brücken über die Ringbahn erforderlich. Vorteile einer Verlegung der
Richtungsfahrbahn auf die Westseite der Ringbahn sind nicht erkennbar.
Frage 3:
Gibt es für die Umgebung des Dreiecks Funkturm einen Masterplan, in dem u. a. die in Frage 2
angesprochenen Punkte integriert betrachtet werden – wenn nein, warum nicht bzw. bis wann wird eine
solche Planung vorgelegt bzw. veröffentlicht.
Antwort zu 3:
Wegen des schlechten Bauzustandes der Verkehrsinfrastruktur ist die möglichst zügige
Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten Verkehrsknotenpunktes
wesentlich, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung ist. Andere
Belange werden wie beschrieben bei der Planung berücksichtigt.
Frage 4:
In welcher Form hat der Senat bisher den vom Umbau besonders betroffenen Bezirk Charlottenburg-
Wilmersdorf in die Planungen eingebunden und in welcher Form wird das zukünftig geschehen?
Antwort zu 4:
Da die Planungen noch nicht begonnen haben, wurden zunächst erste informelle und
technische Informationsgespräche mit den Ämtern des Bezirks Charlottenburg-
Wilmersdorf durch die DEGES geführt. Neben fortlaufenden technischen Abstimmungen
soll es im Rahmen der Vorplanung eine umfassende Projektvorabstimmung mit den
Trägern Öffentlicher Belange unter anderem im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geben.
Frage 5:
In welcher Weise und für welche Zeiträume muss aus heutiger Sicht beim Umbau/Neubau des AB-Dreiecks
Funkturm die A 100 bzw. die A 115 (AVUS) ganz oder teilweise (wann für welche Teilstücke) für den Verkehr
gesperrt werden und wie bzw. wo entlang soll der Verkehr für diesen Fall umgeleitet werden?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost und die derzeit gesperrte Rampe auf die Ringbahnbrücke zu
führen. Richtung Süden ist evtl. entlang des ICC halbseitiges Bauen und die
5
Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West eine Lösung, um das
nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit dieser Lösungen wird im
Rahmen der Vorplanung geprüft.
Frage 6:
Wird es vor dem Neubau des AB-Dreiecks ein öffentliches Genehmigungsverfahren nach BImSchG geben
und wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Es wird für den Umbau des AD Funkturm ein Planfeststellungsverfahren unter
Berücksichtigung u. a. des BImSchG geben.
Frage 7:
Von welchen Fahrzeugzahlen für 2025, 2030 und 2040 (pro Stunde bzw. pro Tag) aufgeteilt nach PKW bzw.
LKW geht der Senat bei seinen Planungen für das AB-Dreieck Funkturm aus und welchen Anteil an
elektrisch betriebenen Fahrzeugen erwartet der Senat in diesen Zeithorizonten (bitte tabellarisch angeben)?
Antwort zu 7:
Derzeit wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das
Verkehrsmodell 2025 als Grundlage für die Verkehrsuntersuchung zur Verfügung gestellt.
Das Modell 2030 wird in Kürze bereitgestellt und maßgebende Planungsgrundlage für den
Umbau des AD Funkturm sein. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung
(DTV / 24 h) im AD Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der
A 115 ca. 84.000 Kfz/24 h. Für LKW sind die Werte ca. 12.200 auf der A 100 und ca.
5.200 LKW/24 h auf der A 115. Das entspricht einem LKW-Anteil von knapp 6 %.
Prognosewerte für 2025 bzw. 2030 werden im Rahmen der Vorplanung projektbezogen
ermittelt. Elektro- oder Hybridtechnik wurde bisher nicht gesondert erfasst. In 2017 betrug
der Anteil der Elektro-Kfz bundesweit ca. 0,07 %.
Frage 8:
In welchem Umfang fließt der erwartete Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) vor allem
innerstädtischem Verkehr und Pendlerverkehr auf den ÖPNV in die Kapazitätsplanungen ein?
Antwort zu 8:
Die Verkehrsprognosen (hier: 2025 bzw. 2030) bilden den jeweiligen Modal Split
(Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsmittel) und damit auch die Entwicklungen der
Verkehrsmengen ab. Die Verkehrsprognose 2030 wird maßgebend für die Bemessung der
Verkehrsanlagen sein.
Frage 9:
Wann ist mit dem Abschluss der Planungsarbeiten, der ggf. erforderlichen Genehmigungen zu rechnen und
welcher Zeitraum ist für die eigentlichen Bauvorhaben bis zu deren Abschluss geplant?
Antwort zu 9:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
6
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt, wird voraussichtlich aber nicht
unter 5 Jahren liegen.
Frage 10:
In welchem Umfang trägt der Bund die Kosten für den Umbau/Neubau des AB-Dreiecks Funkturm und in
welchem Umfang muss sich das Land Berlin an der Finanzierung dieser Maßnahme beteiligen?
Antwort zu 10:
Der Bund trägt voraussichtlich die Baukosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne
einer Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung fällt mit dem
Gesehenvermerk des BMVI auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der
Bahnquerungen ist nach Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der DB AG
möglich. Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter (Radschnellweg o. ä.) müssen
i. d. R. vom jeweiligen Vorhabenträger finanziert werden. Die Planungskosten sind vom
Land Berlin zu tragen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehrsunfälle in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

  1. viele #Verkehrsunfälle mit Beteiligung von #Radfahrenden hat es in den letzten drei Jahren in Berlin gegeben? (bitte Auflistung nach Unfallart und Schwere der Verletzungen)

 

Zu 1.:

Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Jahr

2015

2016

2017

Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden

7.774

7.571

7.111

Unfallarten

 

 

 

Abkommen von der Fahrbahn nach links

4

5

5

Abkommen von der Fahrbahn nach rechts

13

15

16

Aufprall auf ein Hindernis auf der Fahrbahn

24

23

24

Unfall anderer Art

828

850

766

Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt

3738

3752

3432

Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das entgegenkommt

140

132

147

Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt

500

459

454

Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das steht, anfährt oder anhält (ruhender Verkehr)

1366

1247

1195

Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet (Fließverkehr)

740

716

674

Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgängerin oder Fußgänger

421

372

398

 

 

 

 

Personenschadensunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden

5.533

5.435

5.175

Unfall mit Getöteten

10

19

10

Unfall mit Leichtverletzten

4859

4785

4500

Unfall mit Schwerverletzten

664

631

665

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 13.02.2018)

 

  1. ist die Altersverteilung bei den Verletzen bzw. Getöteten in Bezug auf Frage 1?

 

Zu 2.:

Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Alter der Verunglückten

2015

2016

2017

unbekannt

45

33

36

Kinder (bis unter 15 Jahre)

399

381

404

Jugendliche (15 bis unter 18 Jahre)

180

165

164

Junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre)

501

506

472

Erwachsene (25 bis unter 45 Jahre)

2499

2465

2327

Erwachsene (45 bis unter 65 Jahre)

1694

1679

1638

Senioren (über 64 Jahre)

585

550

480

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 13.02.2018)

 

  1. welcher Anzahl von Unfällen waren dabei LKWs beteiligt?

 

Zu 3.:

Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Verkehrsunfälle mit Fahrrad-/Lkw-Beteiligung

2015

2016

2017

Anzahl

446

422

402

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 13.02.2018)

 

  1. viele Unfälle gab es durch sogenanntes „Dooring“, bei denen Autofahrende durch das Öffnen

der Autotür #Radfahrende zum Stürzen bringen?

 

Zu 4.:

Die hierfür zu Grunde liegende Unfallursache ist als „verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen“ definiert. Eine Konkretisierung auf das „Türöffnen“ erfolgt nicht,  so dass hierzu keine validen Daten vorliegen.

 

  1. sich dabei besondere Unfallbrennpunkte herausgestellt?

 

Zu 5.:

Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Berlin, den 22. Februar 2018

In Vertretung

 

 

 

Christian Gaebler

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

zu Fuß mobil: Fuss e.V. zum Diesel-Urteil: Die Mehrheit vor Vergiftung schützen!

Deutschlands Fachverband für #Fußverkehr #FUSS e.V. begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu #Diesel-Fahrverboten. Bundesgeschäftsführer Stefan Lieb: „Das kann sich als guter Tag für die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer herausstellen. In Deutschlands Städten verbringen die Menschen mehr Zeit im Verkehr auf den Beinen als hinterm Steuer. Es ist höchste Zeit, dass die größte und umweltschonendste Gruppe der Verkehrsteilnehmer endlich wirksam vor Vergiftung geschützt wird.“

Lieb verweist auf wissenschaftliche Studien, nach denen jährlich 7.000 bis 10.000 Menschen in Deutschland an Krankheiten sterben, die durch Feinstaub aus Auspuffen hervorgerufen werden.  „Das sind zwei- bis dreimal so viele Feinstaub- wie Unfallopfer.“ Und oft trifft es gerade die Schwächsten im Verkehr: Kinder, Alte und Ärmere legen den relativ größten Teil ihrer Wege zu  Fuß zurück.

FUSS e.V. nimmt auch zu den Folgen der Kapitalvernichtung Stellung, die Fahrverbote für die Eigentümer von Dieselautos bedeuten können. „Das entwertet zwar einerseits viel Fahrzeug-Kapital“, sagt Stefan Lieb. „Doch wesentlich wichtiger ist, dass mit der Atemluft ein lebenswichtiges Kapital für uns alle erhalten und wieder aufgewertet wird.“  –
Und selbstverständlich müssen die Hersteller die Umrüstung leisten und finanzieren.

allg. + Straßenverkehr: Verschwindende Stadtmöbel Von der Wasserpumpe zum Kaugummiautomat Sie sind Relikte aus vergangenen Zeiten – und manche sogar schon Geschichte. Berliner Stadtmöbel damals und heute. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verschwindende-stadtmoebel-von-der-wasserpumpe-zum-kaugummiautomat/20994910.html

#Toilettenhäuschen

Klar, es gibt die neuen öffentlichen Toiletten, vollautomatisch, auf dem höchsten Stand der selbstreinigenden Toilettentechnik. 252 Stück davon betreibt die Firma Wall. Wie lange die noch stehen bleiben, liegt in den Händen des Senats, auf jeden Fall erst einmal bis Ende 2018. Doch es gibt noch die alten grünen Urinieranstalten. In Schöneberg steht eine, auch in Neukölln und in Friedrichshain.

Sie sehen aus wie ein riesiges #Achteck, darum auch Café Achteck genannt, die Außenwände sind gusseisern verziert, drinnen können bis zu sieben Männer pinkeln. 1920 boten 142 von ihnen den männlichen Berlinern die Möglichkeit zur Erleichterung, heute sind es nur noch 30. Einige von ihnen wurden für 125 000 Euro denkmalgerecht saniert und mit zwei getrennten Bereichen für Männer und Frauen ausgestattet.

#Wasserpumpe

Sie quietschen, rasseln und röcheln wie ein Raucher beim Joggen. Auf und ab, auf und ab – und wenn man Glück hat, kommt ein Strahl Wasser auf den Bürgersteig geschossen. Sie sind legendär, sie sind Geschichte und bleiben

uns für den Notfall erhalten.

#Straßenpumpen? Das sind die meist grünen Wasserpumpen aus Metall, die auf den Bürgersteigen herumstehen und von denen keiner mehr weiß, wozu sie noch gut sind. Manche von ihnen sind mehr als 100 Jahre alt, reich verziert mit Fischen, Drachenköpfen …

Radverkehr: Leihräder US-Start-Up drängt mit E-Bikes in Berliner Markt – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/leihraeder-us-start-up-draengt-mit-e-bikes-in-berliner-markt-29780808?dmcid=nl_20180226_29780808

Nun ist also auch Nummer sieben startklar. Nach #Nextbike, #Lidl-Bikes, #Donkey Republic, #Mobike, #Obike und #Byke Mobility wird in Kürze das Unternehmen #Limebike aus dem Silicon Valley auf dem geradezu explodierenden Berliner Markt für #Leihfahrräder mitmischen. Anfang April, so ist es geplant, sollen die ersten Zweiräder in die Stadt kommen. Mehrere Hundert werden es sein. Eine genaue Zahl nennt man noch nicht. Ein Sprecher verweist auf laufende Gespräche mit dem Senat.

Bislang stehen in Berlin bereits mehr als 10.000 #Fahrräder der Allgemeinheit zur Verfügung. Sie lassen sich per App orten und entriegeln. Ist die Fahrt beendet, werden sie einfach abgestellt. Kassiert wird automatisch. Mit dem ursprünglichen Fahrradverleih hat das kaum noch etwas zu tun. Bikesharing ist ein Geschäftszweig, der längst von der Digitalwirtschaft übernommen wurde und dem Großstädter die Möglichkeit bietet, etwa die letzten Meter von der Bus- oder Bahnstation zum finalen Ziel oder umgekehrt bequem und zügig mit dem Rad zurückzulegen.
Verkaufsprofi anstatt Verkehrsexperte

Limebike wurde erst im vergangenen Jahr in den USA gegründet und rangiert mit inzwischen rund einer Million Vermietungen und 35.000 Fahrrädern an der Spitze der stationslosen Fahrradverleiher in den USA. Möglich machten das zahlreiche Investoren. Erst in der vergangenen Woche sammelte das Start-up weitere 70 Millionen US-Dollar ein. Damit soll nun vor allem die Expansion nach Europa vorangetrieben werden.

Nachdem man im Dezember den Markt mit Tests und jeweils rund 500 Fahrrädern in Frankfurt am Main und Zürich sondierte, soll jetzt in Berlin das …

Straßenverkehr + Radverkehr: Helmpflicht, höhere Bußgelder So will Berlin die Zahl der Unfalltoten senken – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/helmpflicht–hoehere-bussgelder-so-will-berlin-die-zahl-der-unfalltoten-senken-29741160?dmcid=nl_20180222_29741160

Es ist eine lange Liste, und es ist für alle etwas dabei. #Radfahren ohne Licht soll künftig strenger geahndet werden als heute. #Gehwegradlern und #Rotgehern müssten ebenfalls höhere Bußgelder aufgebrummt werden – wie auch Autofahrern, die auf Geh- und Radwegen parken. Vorgeschlagen wird zudem eine #Helmpflicht für junge Radfahrer.

Mit einer #Bundesratsinitiative will sich das Land Berlin dafür einsetzen, dass der Verkehr in Deutschland sicherer wird. „Sie soll im Sommer 2018 eingebracht werden“, sagte Matthias Tang, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne).
36 Verkehrstote im vergangenen Jahr

Aus ihrer Verwaltung stammen die „Eckpunkte“, die nun bekanntgeworden sind. Schimpfen, drängeln, rüpeln – und manchmal kracht es auch. Die Sitten im #Straßenverkehr sind rau. Zwar ist die Zahl der #Verkehrstoten über die Jahrzehnte gesunken, in Berlin auf 36 im vergangenen Jahr.

Zum Vergleich: 1955 starben allein im Westen der Stadt 214 Menschen bei Unfällen. Damals durfte dort jeder so schnell fahren, wie er konnte. 1971, vor Einführung der Gurtpflicht, kamen sogar 532 Menschen in ganz Berlin ums Leben.
Automatische Gefahrenbremsung

Doch wenn man die Zahl der Verletzten betrachtet, ist wieder ein Aufwärtstrend erkennbar. Wie kann der Straßenverkehr endlich sicherer werden – mit Bewusstseinskampagnen, besserer Technik oder mit Strafverschärfungen? Die Fachleute in Günthers Verwaltung wollen alle diese Wege gehen, wie aus der am Dienstag beschlossenen Senatsvorlage S-1008/2018 hervorgeht.

„Ausgangspunkt ist die Vision Zero, die auch im Entwurf des Berliner Mobilitätsgesetzes verankert ist“, erklärte Tang. Sie bedeutet: Die Zahl der schwerverletzten und getöteten Unfallopfer soll langfristig auf ein Minimum sinken. Die geplante Bundesratsinitiative fordert nun, diese Vision im deutschen Verkehrsrecht zu …

allg.: Der Lärm-Atlas von Berlin In einer interaktiven Karte der Berliner Morgenpost kann jeder sehen, wie hoch die Lärmbelastung in der Umgebung seiner Wohnung ist aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213491785/Der-Laerm-Atlas-von-Berlin.html

Anfahrende Autos, Straßenbahnen, Flugzeuge am Himmel: Berlin ist #laut, das ist kein Geheimnis. Es gibt jedoch große Unterschiede. Wie laut es in Ihrer Wohnung genau ist, und ob die #Lärmbelastung schon #gesundheitsschädigend ist, kann jetzt jeder Berliner in der interaktiven Karte der Berliner Morgenpost herausfiltern. Wer in der Online-Grafik seine Adresse im Suchfeld eingibt, erfährt mit einem Klick, wie viel Dezibel dort im Durchschnitt täglich gemessen werden. Die Anwendung verrät aber auch, welche Faktor die größten #Lärmverursacher sind. Unterschieden wird zwischen Auto-, Bahn- und Luftverkehr.

Jede Fassade ist eingefärbt: dunkel lila bedeutet, dass die Lärmbelastung sehr hoch ist, ein helles blau dagegen lässt auf ein sehr ruhiges Umfeld schließen. Vor allem für Menschen, die vorhaben, die Wohnung zu wechseln oder eine Immobile zu kaufen, dürfte ein Blick in die interaktive Karte interessant sein. Schließlich gehört Lärm neben der Luftbelastung zu den bedeutendsten Umweltbelastungen in deutschen Städten. Bei Menschen, die dauerhaft Lärm von 60 Dezibel oder mehr ausgesetzt sind, besteht ein erhöhtes Risiko von Herz- oder Kreislauferkrankungen.

Nächtlicher Lärm ist besonders schädlich

Auf der interaktiven Berlinkarte sticht zunächst ein orangeroter breiter Streifen ins Auge, der sich über den gesamten Norden von Blankenfelde über Pankow bis Spandau zieht. Das überrascht nicht: Im Minutentakt fliegen hier die Flugzeuge auf der Einflugschneise Richtung Tegel über die Wohnhäuser. Hinzu kommt der Güterverkehr auf der Trasse der Stettiner Bahn von Pankow in Richtung Karow und Buch.

Daneben sind vor allem Gebiete innerhalb des S-Bahnrings von Lärm betroffen. In den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg beispielsweise wurden an großen Straßen hohe bis …

Straßenverkehr: Mehr Sicherheit im Verkehr aus Senat

www.berlin.de

 Aus der Sitzung des Senats am 20. Februar 2018:

Die #Sicherheit aller Berlinerinnen und Berliner im #Verkehr zu erhöhen, ist ein wichtiges Ziel im #Mobilitätsgesetz, dessen Entwurf der Senat heute ans Abgeordnetenhaus überwiesen hat. Durch die Steigerung der Verkehrssicherheit können die Zahl und Schwere von Verkehrsunfällen reduziert und persönliches Leid vermieden werden.

Die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther: „Berlin geht voran mit ambitionierten Zielen, den Straßenverkehr insgesamt sicherer zu machen. Es geht um den Aufbau von Infrastruktur, um die bessere Einhaltung der Verkehrsregeln und um Aufklärung, dass diese Regeln der Sicherheit aller dienen.“

Um das Verkehrssicherheitsniveau zu erhöhen, müssen grundsätzlich die bereits geltenden Verkehrsregeln konsequent und flächendeckend durchgesetzt werden. Dadurch werden für schwächere Verkehrsteilnehmende Schutzräume gesichert oder erst geschaffen.

In dem intensiven, bisher fast genau ein Jahr andauernden, partizipativen Entstehungsprozess des Berliner Mobilitätsgesetzes ist die Erkenntnis erwachsen, dass die bestehenden bundesweiten Regelungen auf die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen im Straßenverkehr sowohl in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Bereich angepasst werden müssen.

Berlin möchte mit den Impulsen, die in den Entwurf des Mobilitätsgesetzes mit eingeflossen sind, eine bundesweite Entwicklung hin zu mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden befördern.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird federführend gemeinsam mit der Senatskanzlei und den Senatsverwaltungen für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie für Inneres und Sport bis Mitte Juni 2018 einen Themenkatalog auf Grundlage der heute im Senat auf Vorlage von Senatorin Günther vereinbarten Eckpunkte für eine Bundesratsinitiative erstellen.

Die Bundesratsinitiative soll in den drei Bereichen Sensibilisierung, Technik und Ahndung Verkehrssicherheit deutlich verbessern:

1. Um das Thema Verkehrssicherheit noch mehr im Bewusstsein der
Gesellschaft präsenter zu machen, soll eine bundesweite Kampagne entwickelt werden, die an die Einhaltung der Verkehrsregeln erinnern soll.
2. Die technische Entwicklung ist im Bereich Verkehrssicherheit mit Abbiegeassistenzsystemen bereits weit fortgeschritten. Diese Systeme unterstützen Kraftfahrende, schwächere Verkehrsteilnehmende beim Rechts-Abbiegen schneller zu erkennen und im Notfall automatisch zu bremsen.
3. Überhöhte Geschwindigkeit und andere Fehlverhalten von Kraftfahrenden sind noch immer Hauptursachen für schwere Unfälle. Deshalb geht es bei der Verschärfung der Ahndung von Fehlverhalten im Straßenverkehr hauptsächlich um den Autoverkehr. Da aber der Radverkehr erfreulicherweise immer mehr zunimmt, hat sich der Senat darauf geeinigt, auch hier nachzusteuern. Radfahrende müssen sich an die geltenden Regeln halten. Fehlverhalten gefährdet die Radfahrenden selbst und andere und kann nicht geduldet werden.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Straßenverkehr: Nachrüsten von Straßenlaternen mit LED-Beleuchtung in Reinickendorf (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welchen Straßen in Reinickendorf wurden die #Leuchten bereits ausgetauscht (bitte Maßnahmen nach
Ortsteilen auflisten)?
Frage 2:
Um wie viele Leuchten handelt es sich (bitte Maßnahmen nach Ortsteilen auflisten)?
Antwort zu 1 und zu 2:
In Reinickendorf werden mit Stand 19.01.2018 insgesamt rund 2.300 #LED-Leuchten
betrieben. Die Leuchten sind entweder Ersatz von #Gasleuchten (382 Stück) oder Ersatz
maroder #Elektroleuchten (1.916 Stück). Die Verteilung auf die Ortsteile / Straßen ist den
Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
Frage 3:
Welche Kosten hat die Umrüstung bislang verursacht?
Antwort zu 3:
Bei der Umrüstung von Gasleuchten ist von durchschnittlichen Kosten in Höhe von
4.500 Euro je Lichtpunkt auszugehen. Bei der Modernisierung von Elektroleuchten etwa
von 300 Euro je Lichtpunkt. Sofern Fördermittel genutzt werden können, reduziert sich der
Eigenanteil des Landes Berlin z.B. bei der Gasumrüstung auf bis zu 50 Prozent.
2
Frage 4:
Wie hoch ist die Einsparung durch die neuen LED-Leuchten für die Stadt?
Antwort zu 4:
Bei der Umrüstung der Gasleuchten ist die Einsparung bei den Betriebskosten abhängig
von der Art der Leuchte und der Anzahl der Gasglühkörper. Sie liegt zwischen 300 und
600 Euro je Leuchte und Jahr. Bei den Elektroleuchten liegt die Einsparung etwa bei 50
Euro je Leuchte und Jahr.
Frage 5:
Welche Straßenzüge werden in den kommenden Jahren umgerüstet und wie ist der Zeitplan (bitte
Maßnahmen nach Ortsteilen auflisten)?
Antwort zu 5:
Aktuell ist die Umrüstung von weiteren 1.188 Gasleuchten im Bezirk geplant. Der
überwiegende Teil, insgesamt 1.123 Leuchten in Hermsdorf werden im Rahmen eines
Förderprojektes umgerüstet. Aktuell laufen die Ausschreibungen zum Vorhaben. Die
Umsetzung ist für den Zeitraum bis Mai 2020 vorgesehen.
Die Umrüstung von weiteren 65 Gasleuchten ist bereits beauftragt und wird voraussichtlich
im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen sein.
Die Modernisierung von 121 Elektroleuchten ist für den Zeitraum bis Ende 2018 geplant,
weitere Vorhaben befinden sich derzeit in der Vorbereitung.
Die Verteilung auf die Ortsteile / Straßen ist den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen.
Frage 6:
Wird der Bestand der historischen Leuchten in historischen Ortskernen in Reinickendorf auch in Zukunft
erhalten bleiben?
Antwort zu 6:
Um die historische Gasbeleuchtung zu erhalten, wurde in Abstimmung mit dem
Landesdenkmalamt entschieden, in ausgewiesenen städtebaulich relevanten
Flächendenkmalen ca. 3.300 gasbetriebene Leuchten zu erhalten. Auch im Bezirk
Reinickendorf bleiben Gasleuchten erhalten, die Bereiche sind unter nachfolgendem Link
abrufbar:
http://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/de/gaslicht/erhalt.shtml
Frage 7:
Wenn 6. nein, welche historischen Leuchten werden wann und wo ersetzt?
Antwort zu 7:
Alle Gasleuchten außerhalb der Erhaltungsgebiete sollen mittelfristig ersetzt werden.
3
Frage 8:
a. Wird die Leuchtkraft der Straßenlaternen durch die Nachrüstung mit LED-Leuchten beeinträchtigt?
b. Wie wirkt sich die Umrüstung auf die LUX-Werte aus?
Antwort zu 8:
a) Sofern die Gasleuchte durch einen LED-Nachbau ersetzt wird, bleibt die Form der
Leuchte, die Lichtfarbe und die Beleuchtungsstärke vergleichbar zur Gasleuchte.
b) Sofern die Beleuchtung in einer Straße bzw. einem Straßenabschnitt von mehr als
200 Metern Länge erneuert wird, gelten die Vorgaben des Lichtkonzeptes von
Berlin.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz