Jeden Tag werden unzählige #Busspuren, #Haltestellen oder #Tramgleise blockiert. Bisher mussten BVG-Mitarbeiter auf die #Polizei oder das #Ordnungsamt warten, die dann #Bußgeldbescheide unter den Scheibenwischer klemmten. Von Montag an verteilt die BVG selbst #Knöllchen.
8700 Falschparker in 2017
Der neue Strafzettel der BVG, der auf eine Anzeige bei der Polizei verweist, ist mit dem Spruch „Sie haben Parkplatzprobleme? Fahren sie doch mal mit uns“ bedruckt. Mittels Kreuzchen wird außerdem das Verkehrsvergehen dokumentiert: Parken im Haltestellenbereich, Halten oder Parken auf Bussonderstreifen, Halten oder Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen heißt es darauf amtlich.
Wenn sich zum #Feierabend berufstätige Menschen nach Hause aufmachen, heißt es für viele #LKW-Fahrer: Ab auf einen #Stellplatz an der #Autobahn. Im Osten der Bundesrepublik einen zu finden, wird jedoch immer schwieriger. Das kann für den gesamten Straßenverkehr gefährlich werden.0
Potsdam/Erfurt/Magdeburg/Dresden (dpa/bb) – Der #Güterverkehr auf den Autobahnen in Ost-Deutschland wächst, doch die Zahl der Stellplätze reicht vielerorts nicht mehr aus. Die Fahrer sind dadurch oft gezwungen, unerlaubt in Ein- oder Ausfahrten von Rastplätzen zu parken. Das bestätigen die zuständigen Landesämter in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Länder stellen zwar mehr Plätze in Aussicht und hätten auch das nötige Geld, doch zwischen Planung und Fertigstellung vergehen mitunter zehn bis fünfzehn Jahre.
Das sei zu lange, erklärt der ADAC-Vorstand für Verkehr und Technik in Sachsen, Helmut Büschke. Etwa 400 Stellflächen fehlten derzeit im Freistaat. Nach Angaben des dortigen Landesamtes für Straßenbau gäbe es rund 2500 Lkw-Stellplätze. 320 zusätzliche seien aktuell in Planung. Wann Lastwagen dort parken werden, konnte die Behörde jedoch nicht sagen.
Seit wann genau sind dort diese Schilder installiert?
Antwort zu 1:
Die straßenbaubehördliche Anordnung wurde am Donnerstag, den 23.08.2018 erteilt. Die Umsetzung der Anordnung erfolgte bis zum 27.08.2018.
Frage 2:
Welche Art von Brückenschäden liegen an der erst im Jahr 2003 gebauten Brücke konkret vor?
Antwort zu 2:
Das Dehnprofil der Fahrbahnübergangskonstruktion ist verschlissen. Durch die hohen Temperaturen im Sommer kam es zu einer starken Temperaturausdehnung der Brücke mit einer Aufwölbung des Dehnprofils. Schwere abbiegende Fahrzeuge von der BAB A
113 kommend verwalken zusätzlich das elastische Dehnprofil. Die Kombination von extrem hohen Temperaturen mit den Einwirkungen schwerer abbiegender Fahrzeuge mit verstärkter Reibung führte zum Schaden am Dehnprofil.
Frage 3:
Wann wurden diese Schäden festgestellt?
Antwort zu 3:
Der Schaden wurde während einer Streckenbefahrung am 24.07.2018 festgestellt. Die Befahrung in der Folgewoche zeigte eine Schadenserweiterung, die für Zweiradfahrer eine Gefahrensituation darstellen könnte.
Frage 4:
Was konkret bedeuten diese Schäden für den Weiterbetrieb der Brücke?
Antwort zu 4:
Der Weiterbetrieb der Brücke ist durch den Schaden nicht gefährdet.
Frage 5:
Wird es neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auch zu einer Lastenbeschränkung der Brücke kommen?
Antwort zu 5: Nein.
Frage 6:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat in Bezug auf diese Brückenschäden?
Antwort zu 6:
Das Dehnfugenband wird ausgetauscht. Das Verkehrskonzept für die Arbeitsstellensicherung während der Bauzeit wird erstellt und die Bauleistung ausgeschrieben.
Frage 7:
Ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Schäden zu Ablösungen von Brückenteilen kommen kann, die auf die darunter befindliche A113 stürzen könnten?
Antwort zu 7: Nein.
Frage 8:
Mit welcher Zustandsnote gemäß Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 RI-EBW-PRÜF wird diese Brücke derzeit bei der Senatsverwaltung geführt?
Antwort zu 8:
Aktuelle Zustandsnote: 3,0
Frage 9:
Welche Zustandsnoten haben nach aktuellem Stand (31.08.2018) alle 258 Brücken die in der Baulast des Bundes und in Auftragsverwaltung Berlins liegen? (Bitte alle Brücken mit Zustandsnote und Beschreibung vorhandener Schäden und Nutzungseinschränkungen auflisten)
Antwort zu 9:
Die Liste der Brücken in der Baulast des Bundes ist als Anlage 1 beigefügt. Die Dokumentation des Zustandes der Brücken erfolgt in einer Bauwerksdatenbank und ist durch laufend aktualisierte Prüfungen und der sukzessiven Abarbeitung einer stetigen Veränderung unterworfen und zudem teilweise sehr umfangreich. Auf eine Gesamtauflistung wird daher verzichtet und exemplarisch der Zustandsbericht für die Hermann-Gladenbeck-Brücke als Anlage 2 beigefügt.
In der Anlage 3 sind die Bauwerke mit den gegenwärtigen Nutzungseinschränkungen aufgeführt.
Berlin, den 09.10.2018 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
3
1
07022
Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (westl. Teil über BAB A 100)
2,9
2
07022
Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (östl. Teil über BAB A 100)
2,9
3
07023
Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Südfahrbahn)
2,7
4
07023
Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Nordfahrbahn)
2,9
5
07024
Dresselsteg
3,0
6
07025
Ostpreußenbrücke
3,0
7
07033
Rudolf-Wissell-Brücke
3,0
8
07035b
Spundwand Rognitzstraße II/Wendeplatte
2,2
9
07037
Kastenbauwerk/Rampenbrücke Ausfahrt Spandauer Damm/Kastenbauwerk im Anschl.a.d.Westendbrücke, BW 29a
Zwischen dem 8-ten und 9-ten Längsträger von rechts, Maßnahme {2}
0 0 2
3546231_0_15H_RISS MIT AUSSINTERUNG
Schadensbeschreibung S V D
[30]
Verbundträger / -balken, Korrosionsschutz, Deckbeschichtung, Bereichsweise, Unvollständig, Mitte längs am Bauwerk, 1-tes Bauteil von links, Oben außen, Maßnahme {1}
1 Stelle am 1. LT von rechts, über der linken Fahrspur FR Süd, unterer Flansch
1 Stelle am 7. LT von rechts, hinten am Ende des LT, Unterkante, Maßnahme {1}
[15]
Längsträger, Beschichtung, Gering, Anprallschaden, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unterseite, – Schrammspuren an 2. und 3. LT über rechtem Fahrstreifen FR Nord und vorne über mittlerer Fahrspur beginnend jeweils angerostet.
Anprallschaden an 12. LT hinten und 13. LT vorn, Maßnahme {1}
Brücke, Elastomer, An einigen Bauteilen, Prüfung nicht möglich, Anzahl: 8 Stück, Bauteil nicht einsehbar / 0 0 0 zugänglich, die Gitter des Vogeleinflugschutzes ließen sich nicht öffnen, da die Verschraubungen zu tief
und die Gitter an sich zu eng aneinander sitzen, Maßnahme {7}
3546231_0_15H_LAGER NICHT ZUGÄNGLICH
Schadensbeschreibung S V D
Lager – Verformungslager ohne Festhaltung, bewehrt
Brücke, Fugenband, Fugen längs, Stellenweise, Rissig, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {7}
0 0 2
3546231_0_15H_FUGENBAND RISSIG
Schadensbeschreibung S V D
Fahrbahnübergang – Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion
[40]
Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Profile, Stellenweise, Beschädigt durch Fremdeinwirkung, Anzahl: 1 Stelle(n), Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Siehe Skizze 1, Die Stahlprofile sind verbogen, Maßnahme {7}
0
0
2
[33]
Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Korrosionsschutzbeschichtung auf Metall, Mehrfach, Abgefahren, Vorne und hinten am Bauwerk, Vereinzelt sind die Profile korrodiert, Maßnahme {1}
0
0
1
3546231_0_15H_BESCHICHTUNG ABGEFAHREN
[58]
Fugenband der Teppichkonstruktion, Polyurethan, Bereichsweise, Gerissen, Länge: 300,0 cm, Widerlager
1
2
3
hinten, Links, Fehlerhafte / problematische Baustoff- / Materialauswahl, Teppich stellt sich bei hohen
Bauwerkstemperaturen auf und ist durch das Überfahren des Schwerverkehrs gerissen. Der aufgestellte
Teppich stellt für Motorradfahrer etc. eine Gefahrenstelle dar. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h zu
reduzieren., EP
3546231_0_ZU_WH_GERISSENER TEPPICH
Schadensbeschreibung S V D
[41]
Plattenbalken / Trägerrost, Fugenband der Teppichkonstruktion, Gummi, Stellenweise, Schadhaft, Anzahl: 2 Stück, Hinten am Bauwerk, Maßnahme {7}
0 0 2
Kappe
[35]
Überbau, Kappe, Betonfertigteil, Mehrfach, Herausgebrochen, Hinten am Bauwerk, Mitte links, Schadenserweiterung, Siehe Skizze 1, an der Mittelinsel, Maßnahme {7}
0 2 2
3546231_0_15H_BORDSTEIN HERAUSGEBROCHEN
[9]
Trägerrost, Gesims, Betonoberfläche, Vereinzelt, Oberfläche grobporig, Vorne und hinten am Bauwerk, Rechts, Oben, Maßnahme {2}
0
0
0
[56]
Brücke, Draufsicht des Gesimses, Beton, Eine Stelle, Rissig, Am Anfang des Bauwerks, Rechts, Siehe Skizze 1, Maßnahme {2}
Stelle(n), Beide Widerlager, Links, Unterseite, Siehe Skizze 1,
Das Vogeleinfluggitter liegt an der Leitungsaufhängung an und ist verbogen, die Leitungsaufhängung hängt
zu tief., Maßnahme {7}
3546231_0_15H_VERBOGENES VOGELEINFLUGGITTER
[12]
Träger, Füllung des Vogelschutzes, Blech, Ausgeprägt, Ungleichmäßig, Gesamtes Bauteil, Die schräg an den LT angebrachten Bleche liegen teilweise nicht an, Maßnahme {7}
Befestigungsschelle der Längsleitung, Eine Stelle, Verdreht, Vorne am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Versatz, FR Süd, Verbindungsstoß zum Zeitpunkt der Prüfung augenscheinlich dicht, Maßnahme {5}
0 0 0
3546231_0_15H_BEFESTIGUNGSSCHELLE SCHRÄG
[52]
Rohr der Längsleitung, Versatz, Eine Stelle, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, zwischen Trägern 2-3, Maßnahme {7}
0 0 0
3546231_0_15H ENTWÄSSERUNGSROHR ANGEROSTET
Schadensbeschreibung S V D
[14]
Unterbau, Auslaufrohr der Entwässerungsrinne auf der Auflagerbank, Stahl / Metall, Mehrfach, Nicht ausreichend, Beide Widerlager, Die Entwässerungstutzen sind nur 5 cm lang, das anfallende Wasser tropft gegen das Widerlager, Maßnahme {5}
0
0
1
[25]
Überbau, Verankerung des Beleuchtungsmastes, Futterblech, Ein Stück, Nicht gesichert, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Siehe Skizze 1, Auf Mittelinsel, Maßnahme {17}
0
0
0
3546231_0_15H_FUTTERBELCH NICHT GESICHERT
Leitungen
[17]
Überbau, Leitung für Flüssigkeiten, Gewinde der Schraube, Stellenweise, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unter dem Bauwerk, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Die Verbindungsmittel der Druckleitung sind stark korrodiert., Maßnahme {17}
Ca. 1m parallel zur Mittelinsel verläuft auf ganzer Überbaulänge ein Riss im Belag der Abbiegespur auf die A 113 in Fahrtrichtung Norden. Hinten zusätzliche Risse, Maßnahme {3}
0 0 2
3546231_0_15H_LÄNGSRISS IM BELAG
Schadensbeschreibung S V D
[38]
Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Fugendichtungsmaterial der Längsfuge, Vereinzelt, Abgesackt / Setzung, Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Rechte Seite, Siehe Skizze 1,
Auf der Mittelinsel zwischen Bordstein und Ampel, Maßnahme {3}
0 0 2
3546231_0_15H_MITTELINSEL FUGE ABGESACKT
[37]
Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Beton, Vereinzelt, Abgeplatzt, Vorne am Bauwerk, Mitte quer, Auf der Mittelinsel entlang einer Querfuge., Maßnahme {3}
0
0
1
[55]
Brücke, Geh- und Radwegbelag, Bituminöse Baustoffe, Stellenweise, 2 – 5 cm abgesackt / gesetzt, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {3}
0
1
1
3546231_0_15H_AUFWULSTUNG DES BELAGES
Bewertung
Standsicherheit
(maxS = 1)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Standsicherheit des Bauteils, hat jedoch keinen
Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks. Schadensbeseitigung im Rahmen der Bauwerksunterhaltung.
Verkehrssicherheit
(maxV = 2)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt geringfügig die Verkehrssicherheit; die Verkehrssicherheit ist jedoch noch gegeben.
Schadensbeseitigung oder Warnhinweis erforderlich. Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:
Fugenband der Teppichkonstruktion
Kappe
Dauerhaftigkeit
(maxD = 3)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Dauerhaftigkeit des Bauteils und führt mittelfristig zur Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten.
Schadensbeseitigung kurzfristig erforderlich.
Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:
– Fugenband der Teppichkonstruktion
Empfehlungen
Die Kostenansätze der nachfolgend aufgeführten Maßnahmenempfehlungen sind grobe Schätzungen und keine Grundlage einer Kalkulation!
1. Wie viele fest installierte Geräte zur #Überwachung von #Rotlichtverstößen gab es in Berlin zum
Stichtag 31. Dezember 2017 und 30.06.2018?
Zu 1.:
Bei der Polizei Berlin befanden sich zum Jahresende 2017 insgesamt 16 und zum
Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 17 stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen im
Bestand.
2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten?
Zu 2.:
Die 17 stationären #Rotlichtüberwachungsanlagen befinden sich an folgenden
Standorten:
13405 Berlin, Scharnweberstraße / Antonienstraße
13467 Berlin, Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm
10439 Berlin, Bornholmer Straße / Schönhauser Allee
13359 Berlin, Osloer Straße / Koloniestraße
10409 Berlin, Prenzlauer Allee / Ostseestraße
10587 Berlin, Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee (neu)
13627 Berlin, Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg
14052 Berlin, Theodor-Heuss-Platz 2
10785 Berlin, Reichpietschufer / George-C.-Marshall-Brücke
10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße
10717 Berlin, Bundesallee / Güntzelstraße
10779 Berlin, Bundesallee / Nachodstraße
10827 Berlin, Innsbrucker Platz
12099 Berlin, Oberlandstraße / BAB 100
12099 Berlin, Tempelhofer Damm / BAB 100
Seite 2 von 3
10961 Berlin, Mehringdamm / Bergmannstraße
10963 Berlin, Hallesches Ufer / Schöneberger Straße.
3. Wurden im Jahr 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 neue Überwachungsgeräte installiert und falls ja,
wie viele und welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden?
Zu 3.:
Im April 2018 wurde eine neue Anlage am Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee in Betrieb
genommen. Die Kosten für die Installation betrugen 107.481,85 Euro.
4. Wie hoch sind jeweils die Kosten für Wartung, Eichung und Funktionsüberwachung der Geräte und
in welchem Rhythmus erfolgen jeweils Wartung, Eichung und Funktionsüberwachung unter
welchem Personalaufwand (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahr, Standort sowie Personalund
Sachkosten)?
Zu 4.:
Die Gesamtkosten für den Betrieb (Wartung, Eichung, Reparaturen und Strom) aller
stationären Rotlichtüberwachungsanlagen beliefen sich im Jahr 2017 auf 62.187,40
Euro, die Betriebskosten im ersten Halbjahr 2018 betrugen 32.370,78 Euro. Die
Wartung der einzelnen Anlagen erfolgt vierteljährlich. Jede Messanlage wird in einem
Zweijahresrhythmus geeicht. Im Rahmen der Funktionsüberwachung und
Datenauslesung werden die Standorte im ca. 14-tägigen Abstand aufgesucht. Eine
anlagenspezifische Kostenaufstellung ist nicht möglich, Personalkosten werden nicht
gesondert erfasst.
5. Wie hoch waren 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 jeweils die Kosten für den Betrieb eines
Überwachungsgerätes (bitte Gesamtsumme und durchschnittliche Kosten pro Gerät)?
Zu 5.:
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Insofern betrugen die Betriebskosten pro
Anlage im Jahr 2017 durchschnittlich 3.886,71 Euro und 1.904,16 Euro im ersten
Halbjahr 2018.
6. Wie oft wurden im Jahr 2017 und bis zum 30.06.2018 Geräte zur Überwachung von
Rotlichtverstößen beschädigt und hatte dies Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Geräte
(erbitte gesonderte Auflistung nach Jahr und Standort)?
Zu 6.:
Im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 wurden jeweils zwei Fälle von
Sachbeschädigungen an folgenden Anlagen festgestellt:
Örtlichkeit Feststellungszeitpunkt Auswirkungen
Mehringdamm /
Bergmannstraße Oktober 2017
Abschaltung der
Anlage bis zur
Reparatur
Siemensdamm /
Nikolaus-Groß-Weg November 2017
Abschaltung der
Anlage bis zur
Reparatur
Hallesches Ufer /
Schöneberger Straße Mai 2018
Abschaltung der
Anlage bis zur
Reparatur
Ernst-Reuter-Platz /
Otto-Suhr-Allee
Mai 2018 keine
Seite 3 von 3
7. Wie viele Rotlichtverstöße wurden 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 durch stationäre Geräte zur
Überwachung von Rotlichtverstößen erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassungen pro Gerät)?
Zu 7.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Standort Bei der Bußgeldstelle eingegangene
Verstöße
2017 1. 1. Halbjahr 2018
Großer Stern / Altonaer Straße 13.601 1.390
Siemensdamm / Nikolaus – Groß – Weg 6.737 2.086
Tempelhofer Damm / BAB A 100 5.014 672
Theodor – Heuss – Platz 2 2.782 490
Hallesches Ufer / Schöneberger Straße 2.608 1.264
Bornholmer Straße / Schönhauser Allee 2.308 1.156
Reichpietschufer /
George – C. – Marshall – Brücke
2.238 2.411
Osloer Straße / Koloniestraße 2.190 4.000
Bundesallee / Nachodstraße 2.009 1.912
Bundesallee / Güntzelstraße 1.565 726
Innsbrucker Platz 1.316 437
Hermsdorfer Damm /
Waidmannsluster Damm
1.312 812
Mehringdamm / Bergmannstraße 1.135 2.040
Oberlandstraße / BAB A 100 886 211
Scharnweberstraße / Antonienstraße 722 29
Prenzlauer Promenade / Ostseestraße 531 220
Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee 0 2.234
Gesamtzahl 46.954 22.090
(2017: Stand 01.01.2018, 1. Halbjahr 2018: Stand 01.10.2018)
8. Wie hoch war 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 die Gesamtsumme der aufgrund der von stationären
Geräten festgestellten Rotlichtverstößen vereinnahmten Bußgelder?
Zu 8.:
Im Jahr 2017 betrug die Summe der Bußgelder insgesamt 4.227.914,73 Euro. Im
ersten Halbjahr 2018 lag die Summe bei 2.247.860,10 Euro.
Berlin, den 08. Oktober 2018
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Mehr #Fußgänger, weniger Autos: So will das #Umweltbundesamt (UBA) Deutschlands Städte lebenswerter machen und das Klima schonen. Die Zahl der Wege, die jeder Bürger zu Fuß zurücklegt, soll bis 2030 um die Hälfte steigen. Das sieht die #Fußverkehrsstrategie vor, die das Umweltbundesamt auf dem zweiten deutschen #Fußverkehrskongress vorstellen will. Der Kongress findet an diesem Donnerstag und Freitag in Berlin statt.
„Wer zu Fuß geht, tut Gutes für seine Gesundheit, spart Geld und schont die Umwelt“, heißt es in dem Papier mit dem Titel „Geht doch!“, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zu den Vorschlägen zählen breitere Gehwege, kürzere Wartezeiten für Fußgänger an Ampeln und flächendeckend Tempo 30 in Städten.
Nach der 55-seitigen Untersuchung liegt aus Fußgängersicht vieles im Argen: „Städtebauliche Leitbilder der vergangenen Jahrzehnte – wie insbesondere die autogerechte Stadt – haben den Fußverkehr im Straßenbild weitgehend als Restgröße an den Rand gedrängt.“
„Die blinden Flecken der Verkehrspolitik“
Dieses Hindernis lassen sich Roland Stimpel und Peter Struben nicht bieten. Kurz entschlossen schwingen sie sich über das Gitter, das Fußgänger zu Umwegen zwingt. Doch die Aktivisten vom Fachverband #Fußverkehr Deutschland (#FUSS) wissen, dass solche Klettertouren nicht jedermanns Sache sind. Eltern mit Kinderwagen und Senioren müssen auf jeden Fall weitere Wege laufen.
Deshalb ist die Forderung klar: „Rettet den #Gehweg! Die Gehwege müssen wieder den Fußgängern gehören. Klettergitter, Stolperfallen, Kneipen-Slalom und Ampel-Umwege: All das, womit sich Berlin bei Bewohnern und Besuchern blamiert, muss weg“, sagt Roland Stimpel, Sprecher des Verbands.
Die #Kletteraktion an der Kreuzung Geschwister-Scholl-Straße/ Am Weidendamm in Mitte war Start der Kampagne für freie #Gehwege – aber auch ein Auftakt zum Zweiten Deutschen Fußverkehrskongress, der ebenfalls am Donnerstag nahebei in der Kalkscheune begann. Die FUSS-Leute freuen sich, dass der Kongress namhafte Veranstalter hat, allen voran das Umweltbundesamt, das Umweltministerium und das Land Berlin. Die Fußgängerlobby braucht Unterstützung. Zwar gibt es den Verband bereits seit 1985, damals wurde er in Berlin gegründet. Aber er hat nur rund …
Frage 1:
Wie bewertet die zuständige Senatsverwaltung den Beschluss der BVV Pankow, sämtliche #Parkplätze an
der #Schönhauser Allee zwischen #Stargarder Straße und #Wichertstraße in nördlicher Fahrtrichtung zu
streichen?
Antwort zu 1:
Der Senat begrüßt die Initiative des Bezirks Pankow, sich für die Verbesserung der
Nutzbarkeit eines durch hohe Nutzungskonflikte – zwischen einzelnen #Verkehrsträgern –
geprägten #Verkehrsraumes einzusetzen. Die Errichtung einer #Radverkehrsanlage auf der
jeweiligen rechten Fahrspur muss zunächst fachplanerisch geprüft werden. Erst dann
kann eine Bewertung der daraus resultierenden Maßnahmen vorgenommen werden.
Unabhängig von möglichen Planungsüberlegungen des verantwortlichen Baulastträgers
(Bezirk Pankow) prüft die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin
Trassenkorridore für Radschnellverbindungen. Dazu gehört auch der Bereich der
Schönhauser Allee. Die Grün Berlin infraVelo GmbH wird dazu voraussichtlich noch
dieses Jahr eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Ergebnisse hierzu werden nicht vor
Ende 2019 erwartet.
2
Frage 2:
Wann ist mit einer Entscheidung über die Streichung der Parkplätze zu rechnen?
Frage 3:
Wie und zu welchem Zeitpunkt soll der #Lieferverkehr für Geschäfte, die außerhalb der Schönhauser Allee
Arcaden liegt, erfolgen?
Antwort zu 2 und zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Verkündung eines Entscheidungstermins im Sinne der Frage ist derzeitig nicht
möglich. Für diese Umgestaltung macht sich, auch unter Beachtung des angeführten BVVBeschlusses
in Bezug auf vorzusehende Ladezonen bzw. Stellplätze für in der Mobilität
eingeschränkte Personen, die Erarbeitung einer Planungsunterlage zwingend notwendig.
Diese wäre dann auch Grundlage für die weiteren Abstimmungen mit den zu beteiligenden
Behörden, wie auch Grundlage für die Einbindung von Anliegern und Gewerbetreibenden.
Eine endgültige Entscheidung/verkehrsbehördliche Anordnung obliegt allerdings der
hierfür zuständigen Straßenverkehrsbehörde (VLB).
Die Höhe der daraus resultierenden benötigten Baumittel ist derzeitig nicht abschätzbar.“
Frage 4:
In welcher Form werden die betroffenen Gewerbetreibenden und Anwohner in die Planungen eingebunden?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Einbindung der betroffenen Gewerbetreibenden, wie auch der Anwohner, ist hier
zwingend erforderlich. Über den Rahmen dieser Einbindung kann erst im Laufe der
weiteren Bearbeitung entschieden werden.“
Frage 5:
Welche Informationen liegen der zuständigen Senatsverwaltung für die derzeitige Auslastung der zur Rede
stehenden 35 Parkplätze vor?
Antwort zu 5:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen weder über die
genannte Zahl an Parkplätzen noch deren Auslastung Informationen vor. Angesichts des
derzeitigen Nutzungsdrucks im besagten Abschnitt ist hier wahrscheinlich von einer
dauerhaft hohen Auslastung auszugehen.
Frage 6:
Zu welchem Zeitpunkt soll eine Ausweitung auf den gesamten Bereich zwischen Eberswalder Straße und
Bornholmer Straße erfolgen?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Hierzu können derzeitig keine belastbaren Aussagen getätigt werden. Nach heutiger Sicht
würde dies aber einen Komplettumbau der Schönhauser Allee erfordern.“
Frage 7:
Welche Ausweichmöglichkeiten soll es abgesehen vom Parkhaus der Schönhauser Allee Arcaden geben?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Neben dem Parkhaus der Schönhauser Allee Arcaden (rd. 300 Stellplätze) stehen in
fußläufiger Entfernung der Parkplatz in der Greifenhagener Straße Ecke S-Bahn-Brücke
mit rd. 35 Stellplätzen sowie das Parkhaus Schönhauser Karree in der Kopenhagener
Straße mit rd. 150 Stellplätzen zur Verfügung.
Die Schaffung von Stellplätzen als Ausweichmöglichkeiten muss ggf. Teil der o. a. Planungsunterlagen
sein.“
Frage 8:
Wie kann der besonders hohe Druck auf die Parkplätze in den angrenzenden Wohnvierteln, insbesondere
im Gleimviertel bei Veranstaltungen in der Max-Schmeling-Halle und im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark,
vermindert werden?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„In fußläufiger Entfernung zur Max-Schmeling-Halle und zum Friedrich-Ludwig-Jahn-
Sportpark stehen mit den Parkhäusern an der Kulturbrauerei (rd. 250 Plätze), den
´Schönhauser Allee Arcaden´ (rd. 300 Plätze) und dem ´Schönhauser Karree´ (rd. 150
Plätze) eine Vielzahl an Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Problematik des hohen Parkdrucks besteht unabhängig vom nun vorliegenden BVVBeschluss.
In den dicht bebauten Stadtquartieren im Prenzlauer Berg ist es nicht möglich,
Parkplätze für jeden Anwohner zu schaffen, da diese Flächen nicht verfügbar sind.
Durch die Schaffung neuer Stellplätze im unmittelbaren Umfeld der Sportanlagen wird die
Attraktivität der Nutzung des privaten Pkw für die An- und Abfahrt erhöht. Dies kann nicht
Sinn einer umwelt- und klimagerechten Verkehrspolitik sein.
Das Ziel der Betreiber der Anlagen bzw. der jeweiligen Veranstalter sollte daher sein, die
Anreise mit dem Fahrrad zu fördern und auf die sehr gute Anbindung an das ÖPNV-Netz
hinzuweisen.“
Frage 9:
Inwieweit gibt es Bestrebungen, ein neues Gesamtkonzept für den Verkehr rund um die Schönhauser Allee
und den Mauerpark zu erstellen, nachdem sich die bisherigen Pläne als nicht realisierbar erwiesen haben?
4
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Dem Straßen- und Grünflächenamt sind hier keine bezirklichen Bestrebungen bekannt.“
Berlin, den 04.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Oberbaumbrücke ist der am stärksten befahrene Abschnitt.
Berlin. In Berlin sind in diesem Jahr so viele Menschen mit dem #Fahrrad unterwegs wie seit den 50er-Jahren nicht mehr. Was der Blick auf volle #Radspuren und belegte Abstellplätze schon vermuten lässt, belegen jetzt Daten der elektronischen #Fahrradzählstellen der Verkehrslenkung Berlin. Seit 2015 beziehungsweise 2016 erfassen sie an 17 über die Stadt verteilten Straßenzügen täglich und rund um die Uhr jeden Radfahrer. Jetzt sind sie im Open Data-Portal im Internet öffentlich zugänglich (daten.berlin.de).
In diesem Sommer wurden dort von Mai bis September insgesamt mehr als zwölf Millionen #Radfahrer gezählt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch 10,9 Millionen. Der Zuwachs von gut zehn Prozent täuscht zwar, weil das Wetter im Sommer 2017 im Gegensatz zu 2018 eher kühl und regnerisch war. Und die Bereitschaft, das Rad zu nehmen, hängt eben auch stark von der Witterung ab. Aber im Sommer 2018 waren auch erheblich mehr Radfahrer auf den Straßen als im vergleichbar guten Sommer 2016. Seinerzeit passierten zwischen Mai und September 11,65 Millionen Räder die 17 Zählstellen. Auch im Vergleich zu diesem warmen und trockenen Sommer ergibt sich also ein Plus von mehr als drei Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch, wenn man die Daten für die Wintermonate betrachtet. In dieser Zeit sind zwar erheblich weniger Radfahrer unterwegs, aber in den ersten zwei Monaten 2018 waren es deutlich mehr als in den beiden …
Geschah es am Tag? Oder in der Nacht? Irgendwann im Juli oder August ist es passiert. Der #Beton der #Elsenbrücke, der stark befahrenen Verbindung zwischen Treptow und Friedrichshain, platzte auf. Bald erreichte die #Lücke eine Größe, die Fachleute später in Erstaunen versetzte. Als der #Riss schließlich durch einen glücklichen Zufall entdeckt wurde, war er rund 28 Meter lang.
Diese Größenordnung hat Matthias Tang, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne), jetzt bestätigt. Die Breite beträgt bis zu 1,8 Millimeter, die Tiefe neun bis 14 Zentimeter – es ist einer der größten Schäden dieser Art in Berlin. Experten sprechen von „#Totalversagen“. Als Reaktion wird der Riss elektronisch überwacht. Sensoren kontrollieren, ob sich die Breite verändert. Bisher ist das nicht passiert. Doch die Frage bleibt: Ist diese Spreebrücke noch zu retten?
Es war eine Nachricht, die viele überraschte: Die Elsenbrücke hat einen Riss, sie muss halbseitig gesperrt werden. Seitdem ballt sich der Verkehr auf einer Hälfte. Kraftfahrer müssen Staus einkalkulieren.
Wie konnte es soweit kommen?
Nun hat sich auch noch ein sanierter Abschnitt abgesenkt. Das Land investiert 18 Millionen Euro.
Mittelmark
Auf der Autobahn #A2 zwischen dem Dreieck #Werder und der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt verbaut der #Landesbetrieb für #Straßenwesen Brandenburg in diesem Jahr 18 Millionen Euro. So viel kosten nach Angaben von Catrin Lange, Sachgebietsleiterin für Bauüberwachung beim Landesbetrieb für Straßenwesen, die drei derzeitigen Baustellen. Landesweit fließen in die Sanierung seit Jahresbeginn 50 Millionen Euro in die Fahrbahnerneuerungen der Autobahnen in Brandenburg. Das teilt Steffen Streu, Sprecher des Infrastrukturministeriums, mit.
Immer wieder tauchen auf dem hiesigen Abschnitt der Autobahn 2 neue Tempobegrenzungen auf, die teils nur wenige hundert Meter gelten. Betroffen davon ist kurz hinter der Abfahrt Lehnin bei Kilometer fünf in Richtung Magdeburg auch eine „auch für Verkehrsteilnehmer deutlich zu spürende Fahrbahnabsenkung“. Dabei handelt es sich um ein zehn Meter langes Teilstück eines 2017 sanierten Autobahnabschnitts. Ohne Tempolimit dort „wäre die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet“.
Flüssigbeton sichert den Untergrund