Straßenbahn + Bus + U-Bahn: BVG baut Führungsspitze um Gesucht wird ein Vorstand, der sich um den Fahrbetrieb bei Bus und Bahn kümmert., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216001561/BVG-baut-Fuehrungsspitze-um.html

Berlin. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) sollen wieder einen #Vorstand bekommen, der sich ausschließlich um den #Fahrbetrieb bei Bussen und Bahnen kümmert. Eine entsprechende Entscheidung hat jetzt der Aufsichtsrat der landeseigenen Verkehrsbetriebe getroffen, bestätigte Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) am Mittwoch der Berliner Morgenpost. Bislang wird diese wichtige Führungsaufgabe von BVG-Chefin Sigrid #Nikutta mit übernommen.

Das Aufsichtsgremium, deren Vorsitzende Pop ist, reagiert damit auf die vielen Probleme im aktuellen Angebot der BVG. Vor allem bei der -Bahn, die mit täglich rund 1,5 Millionen Fahrgästen die meisten Nahverkehrsnutzer in der Stadt befördert, läuft es schon seit Monaten nicht rund. Ausfälle und Verspätungen sind an der Tagesordnung. Der U-Bahn mangelt es vor allem an einsatzfähigen Zügen, an Fahrpersonal und Werkstatt-Kapazitäten, um die überalterte Flotte am Leben zu erhalten. Doch auch bei #Bus und #Tram gibt es viele …

Potsdam: Verkehr in Potsdam Was sich beim Fahrplanwechsel ändert Mit dem Fahrplanwechsel am Sonntag gibt es einige Neuerungen im Potsdamer Nahverkehr., aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/verkehr-in-potsdam-was-sich-beim-fahrplanwechsel-aendert/23735000.html

#Potsdam – Es geht auch eine Nummer kleiner: Anders als im Vorjahr halten sich die Änderungen im öffentlichen #Nahverkehr zum #Fahrplanwechsel am Sonntag in Grenzen. Neue Strecken gibt es nicht. Dennoch wird an einigen Stellen das Angebot erweitert. Die größte Neuerung gibt es im Norden. Dort wird die Linie 698 wie berichtet von ihrem bisherigen Endpunkt Weißer See zum neuen Umsteigeknoten am Campus #Jungfernsee verlängert.

Mit diesem Lückenschluss werde für den Einzugsbereich in #Nedlitz und #Bornim eine zweite attraktive Verbindung in die Innenstadt geschaffen, wie der Verkehrsbetrieb mitteilte. Außerdem verdoppele sich die Zahl der Abfahrtmöglichkeiten, weil man nun in beiden Richtungen Anschluss an die Innenstadt habe. Die Verbesserung war allerdings erst nach öffentlichen Protesten und Druck aus der Stadtverordnetenversammlung zustande gekommen.

Zusätzliche Fahrten bei der Tram
Zusätzliche Fahrten gibt es auch auf der Straßenbahnlinie 92.

Von Montag bis Freitag wird eine zusätzliche Fahrt um 18.38 Uhr ab Bisamkiez zur …

Potsdam + Straßenbahn: Historische Schienen in Potsdam entdeckt, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/stadthistorie-historische-schienen-in-potsdam-entdeckt-/23732184.html

Sensationsfund: Bauarbeiter haben auf dem Gelände der ehemaligen Fachhochschule in Potsdams Mitte historische #Schienen aus #Kaiserszeiten gefunden. 
Potsdam – "Wir haben einen Ötzi gefunden, einen #Straßenbahn-Ötzi", sagte Bernd Rubelt, Beigeordneter für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Potsdam am Freitag auf der Baustelle der ehemaligen FH.

Während der Bauarbeiten sei ein Bagger auf Metall gestoßen und habe anschließend die Trasse freigelegt, erklärte Birgit Temel von der Pro Potsdam. Bei den Schienen handele es sich um eine etwa 50 bis 60 Meter lange Trasse zwischen dem Bildungsforum und dem #Staudenhof, der ehemaligen Kaiserstraße. Die Trasse ende kurz vor der Kurve, sagte Anna Winkler von der Pro Potsdam. Früher habe die Strecke noch mitten über den Alten Markt geführt. Als dort früher noch die wirkliche historische Mitte Potsdams gewesen sei, so Winkler. Archäologen vom Denkmalschutz würden sich die Schienen als nächstes anschauen, erst dann werde entschieden, was damit passiere.

Alte Gleise sind zu laut
Die #Straßenbahnschienen würden sich von den heutigen stark unterscheiden, sagte Baudezernent Rubelt. "Früher wurden die Schienen anders konzipiert." Die Fahrzeuge seien weniger schnell gewesen und auch der …

Cottbus + Straßenbahn: Cottbus Zehnter Langläufer ist auf der Schiene, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/zehnter-langlaeufer-ist-auf-der-schiene_aid-34929143

#Cottbusverkehr hat den zehnten #Langläufer auf die Schiene geschickt. Die komplett überarbeitete #Straßenbahn aus dem Jahr 1983 ist gut zu erkennen, da sie noch blitzweiß in Cottbus ihre Runden dreht.
Das Gefährt ist vor zwei Wochen wieder in den Dienst gestellt worden, wie Unternehmenssprecher Robert Fischer erklärt. Demnach ist auch bereits der elfte Langläufer in Arbeit. Im Straßenbahn-Fuhrpark von Cottbusverkehr stehen 21 Fahrzeuge mit einem Durchschnittsalter von 31 Jahren. Nur durch die komplette #Aufarbeitung einzelner Bahnen zu Langläufern kann Cottbusverkehr den #Straßenbahnbetrieb aufrechterhalten. Der städtische Verkehrsbetrieb befindet sich derzeit in #Kaufverhandlungen für sieben neue Straßenbahnen. Cottbusverkehr wickelt das Geschäft gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben Frankfurt (Oder) und …

Bahnhöfe: Ostkreuz-Umbau beendet Endlich ein Berliner Bauprojekt, das funktioniert aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ostkreuz-umbau-beendet-endlich-ein-berliner-bauprojekt–das-funktioniert-31693886?dmcid=nl_20181205_31693886

Kann man das glauben? Eines der größten #Verkehrsprojekte in Berlin geht fast pünktlich und ohne allzu große Kostensteigerungen zu Ende. Während am Flughafen BER weiterhin noch einiges zu tun ist und erneut Zeitreserven dahinschmelzen, beginnt am #Ostkreuz nach zwölf Jahren #Bauzeit auf den letzten neu gebauten Gleisen, auf den letzten neu gebauten Bahnsteigen der reguläre Zugbetrieb. „Das Ostkreuz ist bahntechnisch fertig“, sagt Peter #Buchner, Chef der Berliner S-Bahn.
Doch klingt das in diesem Fall nicht paradox? Kann der wichtigste Bahnhof im Berliner Alltagsleben, der in den 136 Jahren seines bisherigen Bestehens meist wie ein Provisorium anmutete, wirklich fertig werden? Ein Bahnhof, in dem über viele Jahrzehnte hinweg Anlagen ergänzt, angestückelt, hinzugefügt und andere wieder abgerissen worden sind? Ein Bahnhof, der in jüngster Zeit neue Aufgaben übernommen hat?

Dienstagfrüh am Ostkreuz, kurz nach 8 Uhr. Am „Wurstland“, wo es dicke Knacker für 1,90 Euro gibt, verbringen Bauarbeiter ihre Pause. Jenseits des Gitterzauns nebenan geben andere Bauleute dem dritten Teilbereich, in dem am Ostkreuz Regionalzüge halten werden, mit Besen und Bagger den letzten Schliff.

Jetzt halten auch #Fernzüge
An den Gleisen 7 und 8 stehen schon die Fahrkartenautomaten, Info-Anzeigen leuchten dienstbereit. Sonst sieht es dort spartanisch aus. Für die Kundschaft gibt es keine Wartehäuschen, ihr wurde lediglich Windschutz spendiert – zwei Mal …

Straßenbahn: Mehr Sicht!, aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2942

Der BVG liegt nicht nur die #Sicherheit ihrer Fahrgäste am Herzen, sondern auch die der anderen #Verkehrsteilnehmer. In einer Versuchsphase an einer ausgewählten #Straßenbahn wird ab dem 1. Dezember 2018 eine neue Technik getestet. Der Versuch dauert voraussichtlich ein Jahr.
 
Die #Außenspiegel bleiben während des Testlaufs erhalten. Die Bilder der #Kameras sind durchgehend auf den #Monitoren im #Fahrerstand zu sehen. Es handelt sich dabei um #Echtzeitaufnahmen, die ausschließlich für den Fahrer ersichtlich sind und nicht gespeichert werden. Die Bilder sollen die Sicht des Fahrers erweitern, um einen besseren Überblick zu erhalten. Das Kamerasystem hat unter anderem den Vorteil, dass es auch bei widrigen Witterungsverhältnissen nicht gereinigt werden muss und weiterhin eine gute Sicht ermöglicht. Zudem können keine defekten Außenspiegel den Betriebsablauf stören. Die Straßenbahn, an der die Kameras angebracht sind, kommt auf verschiedenen Linien zum Einsatz, damit möglichst viele Fahrer/innen die neue Technik ausprobieren können. Während des Versuchs werden die Erfahrungen der Mitarbeiter/innen ausgewertet und gegebenenfalls nachjustiert. Dadurch sollen Unfälle verhindert und die Störzeiten verringert werden. Ziel ist es, zu testen, ob Außenkameras die Außenspiegel komplett ersetzen können.

Straßenbahn + Straßenverkehr: Blankenburger Süden – Weitere aktuelle Fragen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
#Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚#Erholungsanlage Blankenburg‘
als #Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass es nach der Wende durch das
Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu einer „heterogenen Privatisierung von Parzellen“ gekommen sei, auf
denen „faktisch gewohnt wird, obwohl das baurechtlich nicht erlaubt ist.“ Wie gestaltet sich aus Sicht der
Senatsverwaltung die Rechtslage bei denjenigen Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem
3. Oktober 1990 in der DDR genutzt haben?
Antwort zu 1:
In dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert
wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung wird die komplexe Rechtslage in der
Erholungsanlage Blankenburg gekürzt dargestellt. Auch die Rechtslage bei den
Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem 3. Oktober 1990 genutzt
haben, ist komplex und bedarf jeweils einer Einzelfallbetrachtung. Allgemein gestaltet sich
die Rechtslage wie folgt:
Für ein Schuldverhältnis, das vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden ist, bleibt
nach Artikel 232 § 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) das
bisherige im Beitrittsgebiet geltende Recht maßgeblich. Auf ein am Tag des
Wirksamwerdens des Beitritts bestehendes Besitzverhältnis finden gemäß Artikel 233 § 1
von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. In diesem
Rahmen gelten grundsätzlich die jeweiligen Vertragsbestimmungen über die
Nutzungsüberlassung. Soweit die Verträge vor dem 3. Oktober 1990 wirksam waren, ist
auch das Schuldrechtsanpassungsgesetz zu beachten, z.B. hinsichtlich der gegenüber
dem Bürgerlichen Gesetzbuch abweichenden Kündigungs- und Investitionsschutzfristen.
2
Auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes konnten Besitzer von
Grundstücksflächen, deren bauliche Investition nach dem Boden- und Wirtschaftsrecht der
DDR mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe durch Verleihung eines
Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können, ihre Parzellen als Erbbauberechtigte
oder Eigentümer erwerben, wenn die formelle Umsetzung versäumt worden war. Die
Baugrundstücke sind den Besitzern von Eigenheimen auf der Grundlage eines
entsprechenden Bescheides auch übertragen worden. Dies führte vor allem in
sogenannten Erholungsanlagen, in Wochenendhausgebieten und ehemaligen
Gartenanlagen mit Eigenheimen zur Herauslösung und Entstehung von einzelnen
Baugrundstücken.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz sorgte dafür, dass für Nutzungsrechte aufgrund
„sonstiger Nutzungsverträge“, die nicht durch dingliche Positionen abgesichert werden
konnten, Einengungen aufgrund von BGB-Bestimmungen vermieden wurden.
Weder aus einer Anspruchsbegründung aufgrund des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes,
noch auf der Grundlage schuldrechtlicher Bestimmungen, für die das
Schuldrechtsanpassungsgesetz gilt und die z.B. eine Überlassung zur Wochenendnutzung
oder zu Wohnzwecken beinhalten können, kann ein Rechtsanspruch auf nachträgliche
baurechtliche Sanktionierung einer faktischen Wohnnutzung hergeleitet werden. Das
öffentliche Baurecht wird durch die genannten Rechtsvorschriften, die sich lediglich
privatrechtlich auswirken, nicht geändert. Aus der fortbestehenden Wohnnutzung auf
Grundstücken, die ihren Besitzern nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz übertragen
wurden oder auf Flächen, deren (schuldrechtliche) Überlassung eine Wohnnutzung
einschließt, folgt keine baurechtliche Zulässigkeit des Wohnens. Insoweit besteht lediglich
Bestandsschutz für eine Wohnnutzung, die vor dem 3. Oktober 1990 ausdrücklich gebilligt
worden war. Im Übrigen richtet sich die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach
dem für die Flächen bestehenden Bauplanungsrecht. Die Erholungsanlage Blankenburg
ist planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen.
Frage 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚Erholungsanlage Blankenburg‘
als Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass der Bezirk Pankow im „bezirklichen Wohnbaukonzept
Pankow“ selbst die Erholungsanlage als Ergänzungsstandort für 1500 neue Wohneinheiten dargestellt habe.
Wo findet sich diese Information im auf den Internetseiten des Bezirks unter https://www.berlin.de/bapankow/
politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.528193.php publizierten
„Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow“, welches 213 Seiten umfasst?
Antwort zu 2:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Das Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow (Bezirksamtsbeschluss zur Kenntnisnahme
vom 21. Juni 2016, BA- Nr. VII-1590, BVV-Drs. Nr. VII-1188 vom 13. Juli 2016) benennt
auf S. 156 die Erholungsanlage Blankenburg als ergänzenden Nachverdichtungsstandort
mit bis zu 1.500 Wohneinheiten mit einer Realisierungswahrscheinlichkeit „perspektivisch
2025 bis 2030“. Die Erholungsanlage gehört damit nicht zu den im Wohnbaukonzept 2016
dargestellten künftigen Entwicklungsschwerpunkten und prioritären Wohnbaustandorten
(siehe Karte S. 153).
3
In der BVV-Drucksache VII-1188 (vgl. https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/
bezirksverordnetenversammlung/online/tmp/tmp/45-181-
136274760333/274760333/00128090/90-
Anlagen/02/BezirklichesWohnbaukonzept_AnlageVzK_15.pdf) ist auf den S. 417 und 418
des PDF-Dokumentes (entspricht den S. 242 und 243 des Anhanges „Standortsteckbriefe“
– vgl. dazu S. 176 des PDF-Dokumentes) der entsprechende „Standortsteckbrief“ für die
„Erholungsanlage Blankenburg“ enthalten.
Frage 3:
Im selben Absatz verweist die Senatsverwaltung darauf, dass die Bezirksverordnetenversammlung Pankow
am 13. Juli 2016 die weitere planerische Qualifizierung der Anlage Blankenburg beauftragt habe,
einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen. Ich bitte um Nennung der entsprechenden
Drucksachennummer. Sollte es sich dabei um die Drucksache VII-1188 handeln: trifft es zu, dass die
Bezirksverordnetenversammlung dazu dezidiert eine Beschlussfassung abgelehnt hat und den Bericht
lediglich zur Kenntnis genommen hat? Wenn ja, wann werden diese Informationen in der Veröffentlichung
„Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden“ korrigiert?
Antwort zu 3:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Mit der Drucksache VII-1188 hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) den
Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016 über das Wohnungsbaukonzept
einschließlich des Abschlussberichtes, wie vom Bezirksamt eingebracht, mit Aussprache
zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016
wurde die Abt. Stadtentwicklung mit der weiteren planerischen Qualifizierung der
Wohnbaupotenziale, einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend
der Schwerpunktbereiche beauftragt. Schwerpunktbereiche sind dabei Buch, Französisch
Buchholz, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Pankow Süd und Prenzlauer Berg.
Die bisherige Darstellung in dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die
besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung, dass „am
13.07.2016 […] die Bezirksverordnetenversammlung Pankow die weitere planerische
Qualifizierung der Erholungsanlage Blankenburg einschließlich der Aufstellung von
Bebauungsplänen“ beauftragt hätte, war somit nicht richtig und wurde inzwischen
korrigiert.
Inwieweit es zutrifft, dass „die Bezirksverordnetenversammlung dezidiert eine
Beschlussfassung zur BVV-Drucksache VII-1188 abgelehnt hat und den Bericht lediglich
zur Kenntnis genommen hat“, ist den auf der BVV-Seite eingestellten Dokumenten nicht
zu entnehmen. Diesen Dokumenten ist aber zu entnehmen, dass die BVV-Drucksache VII-
1188 als „Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG“ durch das Bezirksamt
eingereicht wurde.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die BVV Pankow in ihrer beschlossenen Stellungnahme zum Wohnbaukonzept Pankow
(Drucksache VII-1203) beim Blankenburger Süden ausdrücklich auf die Zuständigkeit des Senats
hingewiesen hat?
Antwort zu 4:
nein
4
Frage 5:
In wie vielen Fällen hat das Land Berlin inzwischen Vorkaufsrechte in der Anlage wahrgenommen und in wie
vielen Fällen hat es auf die Nutzung eines Vorkaufsrechts verzichtet?
Antwort zu 5:
Auf Basis der Vorkaufsrechtsverordnung des Landes Berlin an Grundstücken innerhalb
des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Blankenburger
Pflasterweg/ Heinersdorfer Straße sowie daran anschließender Flächen der Ortsteile
Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow wurde in zwei
Fällen das Vorkaufsrecht durch das Land Berlin in der Erholungsanlage Blankenburg
ausgeübt. Ein weiterer Fall befindet sich noch im Verfahren. In drei Fällen wurde das
Vorkaufsrecht in der Erholungsanlage Blankenburg nicht ausgeübt.
Frage 6:
Wann sind die nächsten Beteiligungsformate vor Ort geplant?
Antwort zu 6:
Am 16. November 2018 wurde die Vor-Ort-Sprechstunde für das Stadtentwicklungsprojekt
„Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“ in der Bahnhofstr. 32 eröffnet.
Dieses neue Informationsangebot vor Ort soll die Möglichkeit bieten, mit den Planerinnen
und Planern ins Gespräch zu kommen, Informationen auszutauschen, Fragen zu
beantworten und in Ruhe die komplexe Problemlage zu erörtern.
In der Regel wird jeden Dienstag in der Zeit von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr ein offener
Gesprächsabend mit Planerinnen und Planern des Projektes auch zu speziellen Themen –
wie z.B. zu den Ergebnissen der ökologischen Grundlagenermittlung oder zu den
bisherigen Erkenntnissen zum Thema Regenwassermanagement – angeboten.
Donnerstags besteht die Möglichkeit, Fragen der einzelnen, potentiell betroffenen Mieter,
Pächter oder Eigentümer zu beantworten. Nach telefonischer Terminvergabe können
Einzelfragen gemeinsam mit den Planern und Planerinnen in den Blick genommen
werden.
Die Beteiligungsformate für das Jahr 2019 stehen noch nicht fest, werden aber am 18.
Dezember 2018 dem Projektbeirat vorgestellt.
Frage 7:
Wann ist mit einer Vorlage zur Beschlussfassung im Berliner Abgeordnetenhaus zu rechnen?
Antwort zu 7:
Ein Beschluss über die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird
nach § 27 Absatz 1 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) durch den Senat
gefasst. Aus heutiger Sicht ist dafür Anfang 2021 avisiert. Da ein solcher Beschluss
politische wie auch fiskalische Grundfragen berührt, ist eine vorherige Einbindung des
Berliner Abgeordnetenhauses vorgesehen.
Frage 8:
Vor dem Hintergrund von deutlichen Verzögerungen in der Projektplanung ist bereits angedeutet worden,
auch für die Anlage Blankenburg – wie bei anderen Erholungsanlagen und Kleingartenanlagen – die
Schutzfrist bis 2030 zu verlängern. Wie schnell ist mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen, die
die weitere Diskussion in Blankenburg erheblich erleichtern würde?
5
Antwort zu 8:
Im Unterschied zu anderen sogenannten Erholungsanlagen im Bezirk Pankow, für die
durch Bezirksamts-Beschluss Nr. VII-1623/2016 vom 27. September 2016 ein Verzicht auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung der Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge bis 2030
beschlossen wurde, ist die Erholungsanlage Blankenburg Teil eines Gebietes, für das
Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt werden.
Diese vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen
dafür bereitstellen, welche einzelne Maßnahmen für die Errichtung eines neuen
Stadtquartiers mit ca. 5.000 – 6.000 Wohnungen auf dem ehemaligen Rieselfeld zwischen
Blankenburg und Heinersdorf erforderlich sind und inwieweit für die Errichtung des neuen
Stadtquartiers die Durchführung einer städtebaulichen #Entwicklungsmaßnahme
erforderlich ist. Die Erholungsanlage Blankenburg ist Teil des Gebietes der vorbereitenden
Untersuchungen, da davon auszugehen ist, dass für die Errichtung des neuen
#Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ die #Straßeninfrastruktur vor Ort ausgebaut und die
#Tramlinie #M2 durch das neue Stadtquartier bis zum -Bahnhof #Blankenburg verlängert
werden muss und für beide Maßnahmen Flächen der Erholungsanlage Blankenburg in
Anspruch genommen werden müssen.
Die voraussichtliche Trassenführung der Tramlinie M 2 war Gegenstand einer seitens
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführten
Machbarkeitsuntersuchung und wurde in ihrem groben Verlauf am 3. März 2018 im
Rahmen der Auftaktarena der Öffentlichkeit vorgestellt. Der konkrete Bedarf an
Straßennetzausbaumaßnahmen ist Gegenstand einer weiteren
Machbarkeitsuntersuchung dieser Senatsverwaltung. Die Vergabe soll noch 2018
erfolgen.
Sobald belastbare Zwischenergebnisse vorliegen, wird eine Bilanzierung der
erforderlichen Eingriffe in vorhandene Nutzungen und Rechte im Zuge der Verlängerung
der Tramlinie M 2 zum S-Bahnhof und der erforderlichen Straßennetzausbaumaßnahmen
für die Erholungsanlage angestrebt. Eine Verlängerung einer solchen „Schutzfrist“ –
gemeint ist der Beschluss des Bezirksamtes Pankow, bis zu einer bestimmten Frist auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung zu verzichten – wird in diesem Zusammenhang
eingeordnet.
Berlin, den 27.11.2018
In Vertretung
Sebastian Scheel
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenverkehr: Baufällige Brücken in Berlin Auch die Mühlendammbrücke wird zur Großbaustelle Neben der Elsenbrücke soll die Spreequerung am Mühlendamm abgerissen und neu gebaut werden., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/baufaellige-bruecken-in-berlin-auch-die-muehlendammbruecke-wird-zur-grossbaustelle/23679174.html

Die Nachricht war fast untergegangen im Schrecken um die #Elsenbrücke: Auch die #Mühlendammbrücke wurde für nicht sanierungsfähig befunden und muss neu gebaut werden. Damit droht eine weitere #Spreequerung zur vieljährigen Großbaustelle zu werden – massive Staus inklusive.

Als ostwärtige Verlängerung der chronisch verstopften Leipziger Straße trägt die achtspurige Mühlendammbrücke pro Tag mehr als 72.000 Fahrzeuge. Damit ist sie eine der meistbefahrenen Stadtstraßen überhaupt. Sie ist Ende der 1960er-Jahre in der DDR zur selben Zeit und nach demselben Verfahren wie die Elsenbrücke errichtet worden. Der Unterschied, zumindest momentan: Bei Untersuchungen erwies sie sich zwar als marode, aber nicht als einsturzgefährdet angesichts der über die Jahre stark gewachsenen Verkehrslast.
Besondere Lage am historischen Stadtzentrum

Ein Sprecher von Verkehrssenatorin Regine Günther (für Grüne) teilte auf Anfrage mit, dass wegen der besonderen Lage der Brücke am historischen Zentrum der Stadt zurzeit gemeinsam mit der Stadtentwicklungsverwaltung und der Baukammer ein Realisierungs- und Gestaltungswettbewerb vorbereitet werde. Anfang 2019 solle das #Wettbewerbsverfahren beginnen, das als Bedingung "eine Realisierung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs" …

Straßenbahn: Fürsorge für Gleise aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2925

Da auch #Gleise Pflege benötigen, arbeitet die BVG am S-Bahnhof #Marzahn. Ab Montag, dem 19. November 2018, ist die Überfahrt #Märkische Allee gesperrt. Am Sonntag, dem 9. Dezember 2018, gegen 4:30 Uhr, sind die Arbeiten beendet.

Aus diesem Grund setzen jeweils die Linien #M6 und #16 zwischen den Haltestellen S #Marzahn und #Hohenschönhauser Straße/#Weißenseer Weg aus. Anstelle dessen gibt es zwischen diesen Haltestellen einen #Ersatzverkehr mit Bussen. Nachts wird der Ersatzverkehr für die Linie M6 bis Landsberger Allee/Petersburger Straße fahren.

Straßenbahn: Frische Gleise für die Prenzlauer Promenade, aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2921

Damit die Züge im Norden der Stadt weiter wie gewohnt rollen können, arbeitet die BVG an den #Gleisen in der #Prenzlauer Promenade. Deshalb kommt es in der Woche vom Montag, dem 19. November, circa 4:30 Uhr bis zum Montag, dem 26. November, circa 4:30 Uhr, zu einer veränderten Verkehrsführung auf den Linien #M2, #M13 und #12.

Auf den gesperrten Abschnitten der Linien sind als #Ersatz barrierefreie Buses unterwegs. Alle Informationen zu den veränderten Linienführungen gibt es wie immer auf BVG.de sowie im BVG navi.