Die S-Bahn Berlin in Zahlen und Fakten, aus S-Bahn Berlin

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Die-S-Bahn-Berlin-in-Zahlen-und-Fakten-6076744

Das Jahr 2020 war geprägt durch die #Corona-Pandemie, die auch einen großen Einfluss auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel hatte. Bei der
-Bahn Berlin GmbH wurde die Leistungsentwicklung durch die Einschränkungen aufgrund der Pandemie negativ beeinflusst. Das heißt, die verringerte Anzahl der #Fahrgäste hat zur Absenkung der geleisteten #Personenkilometer geführt. Das hat jedoch aufgrund bestehender Verträge mit den Ländern Berlin und Brandenburg keine Auswirkung auf das #Betriebsergebnis des Unternehmens, da die Fahrgeldeinnahmen den Ländern als Auftraggeber zustehen. Die #Pünktlichkeit war so gut wie seit zehn Jahren nicht mehr, #Netz und #Flotte sind gewachsen.

Die #Verkehrsleistung Schiene verringerte sich auf 3.196,4 Mio. Personenkilometer (Pkm, gefahrene km/Person, Vorjahr: 4.668,3 Mio. Pkm).
Die Zahl der Fahrgäste verringerte sich auf 333,6 Mio. Personen (Vorjahr: 485,2 Mio.)
Die #Betriebsleistung ist trotz Corona leicht auf 32,4 Mio. Lastkilometer (gefahrene Zugkm mit Fahrgästen) gestiegen (im Vorjahr: 32,1 Mio. Lastkm).
340 Kilometer lang ist das #Streckennetz, knapp acht Kilometer länger als 2019. Grund: die Inbetriebnahme der Anbindung #Schönefeld#BER Terminal 1-2.
97,1 Prozent betrug die durchschnittliche Pünktlichkeit im Jahr 2020 – und lag damit jeden einzelnen Monat über der mit den Ländern Berlin und Brandenburg vertraglich vereinbarten Zielmarke (Vorjahr: 96,1 Prozent).
Das #EBIT belief sich 2020 auf 59,0 Mio. Euro* (Vorjahr: 42,0 Mio. Euro).
Die #Umsatzerlöse beliefen sich auf 793,3 Mio. Euro (Vorjahr: 759,8 Mio. Euro).
10 #Vorserienzüge der neuen -Bahn-Generation, die Baureihe (BR) #483/484, sind am 1. Januar 2021 pünktlich in Betrieb gegangen. 665 Viertelzüge (Zwei-Wagen-Einheiten) gehören somit aktuell zur S-Bahnflotte, darunter 500 der BR #481, weitere 70 der BR #480 und 80 Viertelzüge der ältesten BR #485. Nach Auslieferung aller #Serienfahrzeuge der neuesten BR bis Ende 2023 wird die S-Bahnflotte um 106 Viertelzüge angewachsen sein.
Rund 3.000 #Mitarbeiter sorgen dafür, dass die S-Bahn rollt, darunter 1.190 #Lokführerinnen und #Lokführer. (Stand: 31.12.2020)

*Anstieg durch Verbesserung #Betriebsqualität, gesunkene Bezugspreise beim #Bahnstrom sowie Verschub Projekt #Langlebigkeit BR 481

Bahnhöfe: Denkmalschutz: Zweiter Aufgang S-Bahnhof Eichborndamm dauert, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/reinickendorf/article231891373/Denkmalschutz-Zweiter-Aufgang-S-Bahnhof-Eichborndamm-dauert.html

Wer heute am -Bahnhof #Eichborndamm abfährt oder ankommt, hat nur eine Möglichkeit den #Bahnsteig zu verlassen. Der Wunsch eines zweiten Aufgangs wurde schon öfter geäußert. Nur das wird noch einige Zeit dauern, Grund ist der #Denkmalschutz.

Derzeit ist der S-Bahnhof Eichborndamm nur über die gleichnamige Straße zu erreichen. Ein zweiter Aufgang samt #Personenunterführung würde nach Süden zur #General-Barby-Straße und im Norden zur Straße Im #Hufenschlag führen und die Wohngebiete besser anschließen. Aber nicht nur für einen kürzeren Weg, sondern auch im Falle eines Notfalls könnten die Fahrgäste schneller den Bahnhof verlassen.

Das Bezirksamt begrüßt einen zweiten Aufgang, musste allerdings feststellen, dass das Landesdenkmalamt denkmalrechtliche Bedenken geäußert hat. Das Planstellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes als zuständige Behörde wurde daraufhin wieder eingestellt. Der Bezirk selbst wurde in die Planung nicht mit einbezogen, wie Bezirksbürgermeister Frank Balzer (CDU) in der Bezirksverordnetenversammlung sagte.

S-Bahnhof Eichborndamm: Eingang wird zurückhaltend gestaltet

Eine aktuelle Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gibt nun …

Bahnindustrie: Girls‘ Day 2021 diesmal online Für den 22. April anmelden und mehr über die Berufe bei der (S-)Bahn erfahren!, aus S-Bahn Berlin

https://sbahn.berlin/aktuelles/artikel/girls-day-2021-diesmal-online/

Am 22. April findet bundesweit der #Mädchen-Zukunftstag statt. Auch die Deutsche Bahn (DB) beteiligt sich mit vielen Veranstaltungen und ermöglicht es den Teilnehmerinnen des Zukunftstages so, in verschiedene Berufe reinzuschnuppern. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Angebote diesmal online.

Zahlreiche #Ausbildungsangebote und ein #Escape Game
Egal ob #Lokführerin, #Fahrdienstleiterin, #Industrieelektrikerin, #Mechatronikerin oder Fachkraft für #Lagerlogistik – die Teilnehmerinnen haben die Qual der Wahl, über welche Berufe sie sich informieren wollen.

Neben den #Berufseinblicken gibt es Infos zu Ausbildungsangeboten an verschiedenen Standorten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ein weiterer Höhepunkt ist die Teilnahme am DB Escape Game.

Hier alle Veranstaltungen im Überblick ansehen und schnell einen Platz sichern:

Bahnhöfe: Regionalbahnhalt Buckower Chaussee und S-Bahnhof Kamenzer Damm – geraten diese zusätzlichen Haltepunkte doch wieder ins Wackeln? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und
betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen -Bahnhalts #Kamenzer Damm und des
zusätzlichen #Regionalbahnhalts #Buckower Chaussee?
Frage 2:
Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021
abgeschlossen sein sollen?
Antwort zu 1 und 2:
Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen #Machbarkeit sowie eine
verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur.
2
Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante
#Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie
dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der
#Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese
#Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034.
Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie
weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den
#Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen
#Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit
bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet.
Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit
untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren
abhängig.“
Frage 3:
Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden
Haltepunkte doch nicht erfolgt?
Antwort zu 3:
Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des
Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats.
Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis
der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die
Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel
einzuwerben.
Frage 4:
Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur
notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs
erfolgen?
Antwort zu 4:
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ausreichend beurteilt werden.
Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids
zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den
Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an
Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur
gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises
notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der
Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz
aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden.
3
Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten
Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“
Frage 5:
Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich
von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen
Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der
S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige
zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus
bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen
Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf.
Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der
Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des
Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der
#Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich.
Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung
der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von
Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem
zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die
Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die
stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“
Frage 6:
Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür
die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen,
dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu
errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei
Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was
eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ
anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig
angeschlossen.“
Frage 7:
In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des
Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt?
4
Antwort zu 7:
Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und
Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden
Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu
entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen #Sperrung für Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 8:
Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die
Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf
diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden
oder zumindest minimiert worden wären?
Antwort zu 8:
Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen
Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die
Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Erfindet die S-Bahn Berlin GmbH ihre Schwarzfahrer?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der -Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren
#Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden
erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort zu 1:
Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies
sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der
Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die
Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu
verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden
Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
(#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen,
persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch
ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu
vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann.
Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren
2
Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg
über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder
auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das
Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen
bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn
Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin.
Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit
seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für
einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund
eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist.
Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort
möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und
nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung
nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht
gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom
Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der
Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen
Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass
das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert
werden konnte.
Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert
oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle
gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung
eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist
nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das
Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des
Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei
der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt.
Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen
bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis
einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das
weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden
sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben.
Frage 2:
Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte
Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen
Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische
Fahrkarten.“
3
Frage 3:
Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den
geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt?
Antwort zu 3:
Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren
Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer
behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er
innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt,
das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu
prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist.
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im
Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und
stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen
technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist
anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein
gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen
Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden
Unternehmen.
Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen
nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine
Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation
der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht
gesperrt ist.
Frage 4:
Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen
diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des
bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen?
Antwort zu 4:
Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund
festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen
werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war.
Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete
Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall.
4
Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang
des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine
kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine
besprochen.
Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen
Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im
Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines
technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu
kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard
nicht fristgerecht nachgekommen wurde.
Frage 5:
Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der
S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“?
Antwort zu 5:
Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen
ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt
dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung
eines technisch defekten EFS, benannt wird.
Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber
informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu
einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste
Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass
zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS
nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch
Nichttätigwerden – anerkennt.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Straßenverkehr: So fährt Pankow in Zukunft: Neue Linie S86, neue Stadtstraße, aus Berliner Morgenpost


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So fährt Pankow in Zukunft: Neue Linie S86, neue Stadtstraße

PankowVERKEHR IN BERLIN

So fährt Pankow in Zukunft: Neue Linie S86, neue Stadtstraße

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231885415/So-faehrt-Pankow-in-Zukunft-Neue-Linie-S86-neue-Stadtstrasse.html

In einer jahrelang erwarteten #Konferenz nannte der Senat Lösungen für den #Verkehr in Pankows neuen Quartieren. Das ist geplant.

Berlin. Auf diese Konferenz wartete halb #Pankow schon vor der Pandemie. Nun erklärte die Senatsverkehrsverwaltung am Mittwochabend in einer großen, mehrstündigen Video-Schalte, wie die Mobilität im Nordosten Berlins trotz etlicher neuer Stadtquartiere funktionieren soll. Fast alle Bausteine waren schon seit Monaten bekannt. Neu ist vor allem die zeitliche Zuordnung von #Verkehrslösungen zum Bau der Quartiere. Dabei reicht der Zeitstrahl sehr weit nach vorn – bis zum Jahr 2037, wenn das Viertel #Blankenburger Süden mit mehr als 5000 Wohnungen fertiggestellt sein soll.

Verkehr in Pankow: Längere S-Bahnen, mehr Züge nach Buch

Erste Verbesserungen beim Verkehr kommen bereits in zwei Jahren: Ab Ende 2023 soll die S-Bahnlinie #S2 auf der Stettiner Bahn mit acht Wagen fahren können und damit ihre derzeit erschöpfte Kapazität so erhöhen. Von 2026 an soll der neue #Radschnellweg #Panke Trail erste Radpendler aus dem Norden Pankows ins Berliner Zentrum bringen. Zu dieser Zeit werden auch die ersten Wohnungen des Quartiers Buch – Am #Sandhaus mit bis zu 3000 Wohnungen bezugsfertig sein. Als Fertigstellungszeitpunkt für den neuen Kiez an der Bucher #Moorlinse nennt der Senat 2035.

S-Bahn + Straßenbahn: Anbindung verbessern Welche Verkehrsidee ist die beste für Berlin-Spandau? Ob U-, S- oder Straßenbahn …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/anbindung-verbessern-welche-verkehrsidee-ist-die-beste-fuer-berlin-spandau/27012632.html

Mios, Mios, Mios. Nirgendwo werden so viele #Verkehrsprojekte geprüft wie in Berlin- #Spandau. Logo, ist ja auch ewig nichts passiert – und hier im Berliner Westen entstehen ohne Ende Neubauwohnungen. -Bahn, -Bahn, #Regio, #Straßenbahn – sogar Busse mit Oberleitungsmasten bis Berlin-Staaken und Berlin-Kladow: alles steht auf der Agenda.

Und was kostet das alles in der Theorie? Die -Bahnverlängerung über die Pichelsdorfer Straße wird aktuell auf 580 Mio Euro geschätzt. Und auch für die anderen Ideen nennt Verkehrssenatorin Regine Günther, Grüne, Zahlen – und zwar im aktuellen „#Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“, liebevoll „#StEP MoVe“ abgekürzt. Der stand gerade erst im Fokus. Hier die Quelle: Stadtentwicklungsplan, Seite 40 – die Lektüre lohnt sich, ist interessant! Darüber hat der Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Spandau berichtet, denn kaum ein Thema bewegt die Menschen dort wie der zähe Verkehr im Alltag. Bitteschön, hier die groben Schätzung:

1.) 120 Mio für die Straßenbahn von der Paulsternstraße über Wasserstadt und wieder runter zum Rathaus. 2029 soll diese kilometerlange Strecke in Betrieb gehen, betonte jüngst ein Sprecher der Verwaltung und wollte damit Skeptiker überzeugen. Ob dieser Plan zu halten ist? Im Bezirk, im Abgeordnetenhaus und bei Stadtentwicklern gibt es daran Zweifel. Denn „vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im Bereich Spandau“ wurden in den letzten zwei Jahren gar nicht aufgenommen und Geld wurde auch nicht in die Hand genommen, wie der Senat im Herbst sagte: Tagesspiegel-Link.

2.) 70 Mio für die S-Bahnstrecke Rathaus bis Berlin-Albrechtshof. Dazu laufen …

Bahnindustrie: Stadler in Pankow: Wo Berlins Milliarden auf die Schiene kommen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231832019/Wo-Berlins-Milliarden-auf-die-Schiene-kommen.html

#Stadler montiert in #Pankow die neuen S- und -Bahnen. Da darf -Bahn-Fan und SPD-Spitzenkandidatin Franziska #Giffey nicht fehlen.

Berlin. Beeindruckt schaut Franziska Giffey in die noch leere #Fabrikhalle. „Wenn hier die Fertigung losgeht, will ich dabei sein“, sagt die Bundesfamilienministerin und SPD-Landeschefin. Bei Stadler in Pankow werden in wenigen Monaten die ersten neuen U-Bahnwagen montiert, die die BVG mit politischer Rückendeckung des Senats bestellt hat. Dass in der 70 Millionen Euro teuren Halle vorher ab September schon -Bahnwagen der neuesten Generation für Berlin gefertigt werden, bewegt Giffey nicht ganz so stark. Die bauen sie auch schon in der älteren Halle nebenan zusammen.

Aber die SPD-Spitzenkandidatin steht eben besonders auf U-Bahnen. Der Ausbau des U-Bahnnetzes soll für die Sozialdemokraten ein entscheidendes Wahlkampfthema werden. Giffey will quasi in der U-Bahn ins Rote Rathaus rollen. Deshalb der Besuch am Donnerstagmorgen.

Rahmenvertrag mit der BVG für bis zu 1500 U-Bahnwagen
„Ich hoffe, dass sie noch viele weitere U-Bahnen bauen“, sagt die Ministerin dem Stadler-Deutschland-Chef Jure #Mikolčić, der sie in die Feinheiten der Montage einführt. „Ich sehe, dass die Menschen das wollen. Mit einer guten Anbindung ziehen die Leute dann auch weiter raus“, fasst Giffey die verkehrs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele der SPD zusammen. Sie wirbt schon länger dafür, dass Berlin nicht nur verdichtet und in die Höhe wachsen solle, sondern eben auch in die Breite.

Für Stadler sind die Milliardeninvestitionen des Landes Berlin in U- und S-Bahnen jedenfalls ein Segen. Das Werk im Norden der Stadt hart an der Bezirksgrenze zu Reinickendorf …

S-Bahn + Regionalverkehr: Bauarbeiten und Lärmschutz an der Ostbahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Bau- und #Sanierungsarbeiten wurden im Zeitraum der letzten 5 Jahre an der #Bahnstrecke der S- und
Regionalbahn im Abschnitt zwischen den Bahnhöfen #Biesdorf und #Birkenstein (#Ostbahn) durchgeführt?
Antwort zu 1:
Auf dem Abschnitt erfolgten unter anderem Sperrungen der S-Bahn zum Aufbau und zur
Inbetriebnahme des #elektronischen Stellwerks (#ESTW) sowie des neuen Zugbeeinflussungssystems der S-Bahn Berlin (#ZBS) zwischen Biesdorfer Kreuz und Strausberg Nord.
Bei der #Fernbahn ergaben sich durch den #ESTW-Umbau auch umfangreiche Sperrzeiträume. Die Sperrungen wurden zusätzlich für #Instandhaltungsarbeiten im Bereich der
Gleise, Weichen und Bahnübergänge genutzt. Die Sperrungen fanden hauptsächlich in den
Jahren 2019 und 2020 statt.
Die DB AG hat Folgendes mitgeteilt:
„S-Bahn
2016
 Gleiserneuerung Hoppegarten – Fredersdorf / März, April
 2 Weichenerneuerungen in Kaulsdorf / Mai
 Eisenbahnüberführung Thälmannstraße in Hoppegarten,
2
 Laufende Instandhaltungsmaßnahmen
 Belastungsstopfgang nach der Gleiserneuerung Fredersdorf – Hoppegarten
2017
 Eisenbahnüberführung Thälmannstraße, Hoppegarten, Mitte – Ende Oktober /
Wochenende im November
 Neubau der Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost), Erneuerung,
einzelne Wochenenden mit Ersatz zwischen Lichtenberg und Wuhletal
 Weichenerneuerungen in Mahlsdorf
 Laufende Instandhaltung mit geringen Einzelsperrzeiten
2018
 Eisenbahnüberführung Thälmannstraße (in Hoppegarten)
 Ersatzneubau der Straßenüberführung Rhinstraße (Bauherr: Straßenbaulastträger)
 Beginn der Arbeiten für die Errichtung des elektronischen Stellwerks (ESTW) „S5 Ost,
Streckenabschnitt Biesdorfer Kreuz bis Strausberg“ (einschl. neuem
Zugsicherungssystem Berliner S-Bahn (ZBS)), Einzelsperrzeiten in verschiedenen
Abschnitten
 Laufende Instandhaltung / geringe Einzelsperrzeiten;
2019
 ESTW S5 Ost, Streckenausrüstung, Signalfüße, Signale stellen, Kabelarbeiten,
Durchörterungen in verschiedene Abschnitte zwischen Biesdorfer Kreuz und Strausberg
 ESTW S7 Ost (Lichtenberg – Biesdorfer Kreuz – Ahrensfelde/Wartenberg), (einschl.
neuem Zugsicherungssystem Berliner S-Bahn (ZBS))
Straßenüberführung Rhinstraße mit kleinen Einzelsperrzeiten
 Laufende Instandhaltung / geringe Einzelsperrzeiten.
2020
 ESTW S5 Ost, div. kleinere Sperrzeiten: Signale stellen, Kabelarbeiten; Gleiserneuerung
Mahlsdorf – Hoppegarten (März/April), Lichtenberg – Wuhletal, Einbau Weichentrapez in
Friedrichsfelde Ost,
 ESTW S7 Ost, Restarbeiten am Gleis,
 Neubau Straßenüberführung Rhinstraße
 Gleiserneuerung und Weichenerneuerung zwischen Hoppegarten und Strausberg
Fernbahn
2016
 Belastungsstopfgang in Kaulsdorf
 Laufende Instandhaltung
 Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der
Eisenbahnüberführung Thälmannstraße
2017
 Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der
Eisenbahnüberführung Thälmannstraße
 Errichtung des neuen Haltepunktes Mahlsdorf
3
2018
 Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der
Eisenbahnüberführung Thälmannstraße
 Neubau Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost) – analog SBahnbereich
 ESTW S7 Ost, Zusammenhangsmaßnahmen mit Auswirkung auf den Fernbahnbereich
 Beginn der Arbeiten zur Errichtung des ESTW Lichtenberg
2019
 Neubau Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost) – analog S-Bahn
 ESTW Lichtenberg, Umbau des gesamten Biesdorfer Kreuzes mit elektronischer
Technik; Auswirkungen auf alle Streckenteile
ESTW S5 Ost – Zusammenhangsmaßnahmen S-Bahn mit Auswirkung auf den FBahnbereich (Kaulsdorf-Fredersdorf), 3 Weichenerneuerungen
 Laufende Instandhaltung
2020
 ESTW Lichtenberg, Umbau des gesamten Biesdorfer Kreuzes sowie der Ostbahn im
Abschnitt Biesdorfer Kreuz – Strausberg mit elektronischer Technik; Neubau mehrerer
Bahnübergänge, Auswirkungen auf alle Streckenteile
Kabelquerungen, Tiefbau, Signalfüße stellen, Signale stellen, infrastrukturelle
Anpassungen, notwendige Änderungen in der Oberleitung, Logistik
 ESTW S5 Ost – Zusammenhangsmaßnahmen S-Bahn mit Auswirkung auf den
F-Bahnbereich (Kaulsdorf-Fredersdorf), 9 Weichenerneuerungen“
Frage 2:
Welche Bauarbeiten werden aktuell an dem genannten Streckenabschnitt vorgenommen und welchem Zweck
dienen diese?
Antwort zu 2:
Der S-Bahn- und Regionalverkehr ist auf dem Abschnitt an unterschiedlichen Zeiträumen
und Abschnitten in diesem Jahr gesperrt.
18.06. – 21.06.2021, Totalsperrung zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf
21.08. – 23.08.2021, Totalsperrung zwischen Biesdorfer Kreuz und Wuhletal
27.08. – 30.08.2021 sowie 03.09. – 06.09.2021, Totalsperrung zwischen Lichtenberg und
Wuhletal/Springpfuhl
29./30.10.2021 Biesdorfer Kreuz Nord – Kaulsdorf (Vollsperrung nur bei der Fernbahn)
Der Streckenabschnitt wird aufgrund der Brückenarbeiten im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der SÜ südl. Blumberger Damm gesperrt.
Die DB AG hat folgendes mitgeteilt:
„S-Bahn
 abschnittsweise Inbetriebnahme ESTW S5 Ost im Januar
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Fernbahn
 Abschnittweise Inbetriebnahme der elektronischen Stellwerke Lichtenberg,
Hoppegarten, Fredersdorf im Februar“
Frage 3:
Wie schätzen der Senat und die Deutsche Bahn AG die durch die Bauarbeiten am genannten
Streckenabschnitt entstehende Lärmbelastung für die Anwohnerinnen ein? Welche Lärmbelastungen entstehen durch die aktuellen Bauarbeiten konkret? Antwort zu 3: Hinsichtlich der Lärmbelastungen liegen keine konkreten Erkenntnisse der Vor-Ort Situation vor, sodass der Senat nur grundsätzlich darauf hinweist, dass in der Nachtzeit und an Sonnund Feiertagen im Sinne des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr und von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Ausnahmen gemäß § 10 LImSchG Bln zugelassen werden können. Diese Lärmbelastungen müssen im Rahmen des Zumutbaren bleiben. Dazu werden umfangreiche Nebenbestimmungen in den Ausnahmezulassungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erteilt werden. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung erfolgte hierzu nicht. Frage 4: Welche Beschwerden liegen hierzu dem Senat oder der DB AG vor? Antwort zu 4: Dem Senat liegen keine aktuellen Beschwerden zum Baulärm vor. Im Jahr 2020 wurde eine Beschwerde über Baulärm durch Gleisbauarbeiten in der Nacht zwischen dem S-Bhf. Wuhletal und Kaulsdorf für den Zeitraum vom 30.04. bis zum 03.05. an den Senat herangetragen. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden seitens der DB AG unternommen, um die Lärmbelastung der Anwohnerinnen
durch die Bauarbeiten, gerade auch zu Zeiten der Nachtruhe, zu vermeiden?
Antwort zu 5:
Soweit die Lärmbelastungen trotz Einhaltung des Stands der Technik und weiterer Minderungsmaßnahmen in der Nachtzeit nicht zumutbar sind, wirkt die Immissionsschutzbehörde
unter anderem mit der Forderung der Stellung von Schlafersatzraum oder Verschiebung der
Arbeiten auf die Tagzeit ein.
Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht.
5
Frage 6:
Wann ist der Abschluss der angesprochenen Bauarbeiten geplant? Welche Maßnahmen sind in den nächsten
Jahren noch am entsprechenden Streckenabschnitt geplant?
Antwort zu 6:
Hierzu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor.
Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht.
Frage 7:
Wie schätzt der Senat den Bedarf an zusätzlichen passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der betreffenden Strecke, gerade auch vor dem Hintergrund steigenden Personen- und Güterverkehrs auf der Strecke der Ostbahn, in Zukunft ein?
Antwort zu 7:
Zur Fragestellungen, wie hoch auf diesem Streckenabschnitt zukünftig der Bedarf an zusätzlichen passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen sein könnte, liegen dem Senat
keine Schätzungen vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Frage 8:
Welche Ergebnisse liegen aus der Machbarkeitsuntersuchung zu Lärmschutzmaßnahmen des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und DB Netz für Schienenverbindungen im Bereich
des Bezirks Marzahn-Hellersdorf vor?
Antwort zu 8:
Die DB AG hat Folgendes mitgeteilt:
„Die Machbarkeitsuntersuchung wird derzeit aufgrund der Absenkung der Auslösewerte der
freiwilligen Lärmsanierung zum 01.01.2022 auf 54 dB(A) nachts neu berechnet und überarbeitet. Der Schlussbericht der Machbarkeitsuntersuchung wird voraussichtlich Ende 2021
vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zum Lärmschutz getroffen
werden.“
Frage 9:
Zu welchem Ergebnis kommt die Machbarkeitsuntersuchung zu Lärmschutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und DB Netz für den betreffenden Streckenabschnitt? Sind daraus
folgend bereits Lärmschutzmaßnahmen geplant? Wenn ja, wie fallen diese aus und wann sollen sie umgesetzt
werden?
Antwort zu 9:
Der Streckenabschnitt vom S-Bhf. Biesdorf nach Birkenstein ist nicht Untersuchungsgegenstand der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin. Siehe zudem die Antwort zu Frage


  1. 6
    Frage 10:
    Welche neuen Lärmschutzmaßnahmen würden aus Sicht des Senats bei einem zweigleisigen Ausbau der
    Ostbahn für den genannten Streckenabschnitt nötig? Wird ein möglicher Ausbau der Strecke bei allen neuen
    Lärmschutzmaßnahmen bereits eingeplant?
    Antwort zu 10:
    Dem Senat liegen keine konkreten Ausbaupläne vor. Sollte es für den genannten Streckenabschnitt vom S-Bhf. Biesdorf nach Birkenstein zu einem zweigleisigen Ausbau kommen,
    ist es in der Regel erforderlich, Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge umzusetzen.
    Da aktuell keine neuen Lärmschutzmaßnahmen auf dem genannten Streckenabschnitt im
    Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin geplant sind, erübrigt sich die
    Frage, ob ein möglicher Ausbau der Strecke dabei eingeplant wird.
    Berlin, den 16.03.2021
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Die Bahn baut: Einschränkungen im Berliner S-Bahnverkehr Sperrungen auf dem Ring und der nördlichen S8 ⋅ Ersatzverkehr mit Bussen, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Die-Bahn-baut-Einschraenkungen-im-Berliner-S-Bahnverkehr-6051660

Mit Beginn des Frühlings verstärkt die Deutsche Bahn ihre #Bauaktivitäten im Berliner -Bahnnetz – daher kommt es ab Freitag zu Einschränkungen auf dem westlichen #Ring und der Linie #S8 im nördlichen Bereich. Das sind die Auswirkungen auf den -Bahnverkehr im Detail:

Linien #S41, #S42, #S46: Bauarbeiten auf dem westlichen Ring
Freitag, 19. März ab 22 Uhr durchgehend bis Montag, 12. April, 1.30 Uhr

Sperrung und daher kein S-Bahnverkehr zwischen #Halensee – Westkreuz – Messe Nord/ICC – Westend – Jungfernheide – #Beusselstraße.

Grund für die Bauarbeiten: Im Bahnhof Westend werden 1,3 km Gleise und sieben Weichen erneuert. Im Bahnhof Westkreuz werden beide Brückenüberbauten abgedichtet.

Die S41 und S42 fahren auf dem gesamten restlichen Ring, wobei im Abschnitt Beusselstraße – Wedding nur ein 10-Minutentakt angeboten werden kann.
Die S46 fährt ab Halensee weiter nach Charlottenburg und bietet damit im 20-Minutentakt eine Verbindung zwischen dem Südring und der Stadtbahn.
Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Halensee – Beusselstraße.

Eingeschränkter Zugverkehr zwischen Südkreuz und Halensee. Details dazu hier

Die Linie S46 wird ab Halensee nach Charlottenburg umgeleitet und erreicht dort die Linien S3, S5, S7, S9 und U7. Sie bietet damit zwischen Halensee und Charlottenburg eine Alternative zum Ersatzverkehr, allerdings nur alle 20 Minuten.
Zur Umfahrung der Baustelle kann auch das verdichtete Zugangebot auf dem Ostring genutzt werden. Es wird empfohlen, den gesperrten Abschnitt weiträumig mit den S-Bahnlinien S3, S5, S7 oder S9 sowie den U-Bahnlinien U2, U7 und U9 zu umfahren.
Ein Video (ab jetzt auch barrierefrei für Gehörlose) zu diesen Bauarbeiten gibt es unter youtube.com/sbahnberlin.
Linie S8: Bauarbeiten zwischen Pankow-Heinersdorf/Mühlenbeck-Mönchmühle und Birkenwerder Freitag, 19. März ab 22 Uhr durchgehend bis 10. Mai, 1.30 Uhr

Die Arbeiten werden in vier Bauabschnitten durchgeführt.

Für den Bauabschnitt 1 ist vom 19. März (22 Uhr) bis 26. März (22 Uhr) die Strecke zwischen Schönfließ und Hohen Neuendorf gesperrt. Es fahren keine S-Bahnen.
Ersatzverkehr mit Bussen: #S8 #Mühlenbeck-Mönchmühle – #Birkenwerder

Hinweis: Da die Busse straßenbedingt nicht am S-Bahnhof #Schönfließ halten können, beginnt/endet der Ersatzverkehr in Mühlenbeck-Mönchmühle. Fahrgäste müssen daher zwischen der S8 und dem Ersatzverkehr in beiden Fahrtrichtungen in Mühlenbeck-Mönchmühle umsteigen.
Weitere Bauabschnitte mit Ersatzverkehr:

Bauabschnitt 2 vom 26. bis 29. März

#S2 #Pankow-Heinersdorf – #Blankenburg
#S8 Pankow-Heinersdorf – #Birkenwerder (ohne Halt in Blankenburg)
Details dazu hier.

Bauabschnitt 3 vom 29. März bis 8. April

S8 Pankow-Heinersdorf – Birkenwerder (ohne Halt in Blankenburg)
Bauabschnitt 4 vom 8. April bis 10. Mai

S8 Mühlenbeck-Mönchmühle – Birkenwerder (wie Bauabschnitt 1)
Grund für die Bauarbeiten: Die Gleise und die Stromschienen sowie ein unmittelbar an den Gleisanlagen verlaufendes Starkstromkabel werden erneuert. Vom 26. bis 29. März finden in Blankenburg zusätzlich Weichenarbeiten statt, an diesem Wochenende ist daher auch die Linie S2 von Einschränkungen betroffen.

Detailinfos unter sbahn.berlin