Schiffsverkehr + Häfen: Wassertouristische Ziele Berlins, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, ob seitens des Bundes im Vorgriff auf die #WSV-Reform geplant ist, das Eigen-tum an einigen ausgewählten #Bundeswasserstraßen auf-zugeben und stattdessen an die Bundesländer zu überge-ben bzw. zu verkaufen, und wenn ja, sind hiervon auch Bundeswasserstraßen in und um Berlin betroffen? Antwort zu 1: Nein. Frage 2: Wenn ja, wie ist der Planungs- und Diskussi-onsstand zwischen dem Bund und dem Land Berlin aktu-ell und mit welchem weiteren Zeitablauf rechnet der Se-nat? Antwort zu 2: Entfällt. Frage 3: Inwiefern ist der Senat in die derzeitige Ent-wicklung des #Wassertourismuskonzeptes der Bundesre-gierung eingebunden, welches im Zuge der WSV-Reform nach Aussage der Bundesregierung erstellt werden soll, insbesondere wenn es um die künftige Finanzierung der sog. „#Restwasserstraßen/#touristische Wasserstraßen“ geht? Antwort zu 3: Derzeit ruhen nach Kenntnis der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Arbeiten am Wassertourismuskonzept des Bundes, eine Einbeziehung des Landes Berlin in die Erarbeitung erfolgt daher derzeit nicht. Der Ende August 2014 vorgelegte 6. Bericht zur Re-form der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) enthält keine Informationen zu zeitlichen oder inhaltli-chen Planungen des Bundes. Hier heißt es lediglich: „In Amtsbereichen, die überwiegend durch wassertouristisch genutzte Wasserstraßen geprägt sind, kann es zu weiteren Strukturveränderungen kommen. Dies ist abhängig von politischen Entscheidungen zum Wassertourismuskonzept der Bundesregierung.“ (vgl. 6. Bericht zur Reform der WSV, S. 16). Frage 4: Welche Kosten fallen derzeit für den Erhalt der landeseigenen Berliner Wasserstraßen an? Bitte stel-len Sie die Kosten für die einzelnen Wasserstraßen dar und gliedern sie nach Kostenarten auf. Antwort zu 4: Für die Unterhaltung der landeseigenen Berliner Gewässer 1. Ordnung fallen jährliche Kosten in Höhe von rund 220 T€ an. Diese setzen sich aus den Kos-ten für die Sohlräumung und Sohlpeilung, die Gewässer-reinigung sowie die Kontrolle der landeseigenen Bauwer-ke an den Landesgewässern zusammen (Details siehe Tabelle). Bezeichnung der landeseigenen Berliner Wasser-straßen Sohlräumung und -peilung Gewässer-reinigung Bauwerks-kontrollen Aalemannkanal 2.000 € 3.600 € 700 € Alter Berlin-Spandauer Schiffahrtskanal 11.000 € 20.000 € 2.500 € Alte Spree (in Spandau) 9.000 € 2.300 € 400 € Spree von der Landesgrenze bis Dämeritzsee (ober-halb) 6.000 € 5.000 € 450 € Havelschlenke 1.000 € 2.000 € 200 € Kanäle an der Müggelspree bis Neu-Venedig 12.000 € Maselakekanal 1.000 € 3.200 € 700 € Neuköllner Schiffahrtskanal mit Oberhafen 16.000 € 41.400 € 4.500 € Nordhafen Spandau 3.000 € 4.000 € 350 € Stößensee 20.000 € 26.000 € 2.300 € Tegeler Hafen mit Stichkanal 5.000 € 3.000 € 400 € Teufelsseekanal 1.000 € Unterhafen Spandau (Südhafen) 2.000 € 2.800 € 300 € Westhafen 4.800 € Frage 5: Wie viele Ufer-Kilometer der durch Berlin führenden Wasserstraßen sind a) in Privatbesitz und b) in öffentlicher Hand? Bitte zu b) alle Inhaber mit km-Angabe aufführen. Antwort zu 5: Zur Beantwortung der Frage wäre eine grundstücksgenaue Auswertung eines jeden Ufergrund-stückes entlang der Gewässer notwendig. Eine derartige grundstücksscharfe und vollständige Auflistung der Ufereigentümer ist beim Senat und bei den Bezirken nicht vorhanden. Frage 6: Wie viele Steganlagen befinden sich an den unter 5)b) genannten Ufern, für welche Bootsformen sind diese ausgelegt, wie hoch sind die Unterhaltskosten hier-für (inkl. Kosten der Zuwegung) und welche Pachtein-nahmen stehen dem gegenüber? Antwort zu 6: An Ufern, die der öffentlichen Hand gehören, befinden sich – neben Sportbootstegen (Gewäs-seraufsicht bei den Bezirksämtern) – Steganlagen im Besitz des Landes Berlin, verwaltet durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), sowie Wasserret-tungsstationen des ASB, der DLRG und des DRK, an denen Rettungsboote liegen. Bei der Wasserbehörde sind dazu 22 genehmigte An-lagen wie folgt registriert: ASB –Wasserrettungsstationen 3 Vorgänge: 1) Kleiner Müggelsee, südliches Ufer (Badestelle) 2) Seddinsee, südwestliches Ufer (Schwarzer Weg 6) 3) Tegeler See, südöstliches Ufer, km 1,0 (Saatwinkel) BIM – Anlagen, die von Berliner Behörden und Instituti-onen genutzt werden 3 Vorgänge: 1) Müggelspree, rechtes Ufer, km 2,3 2) Oberhavel, rechtes Ufer, km 3,5 (Mertensstr. 140) 3) Unterhavel, linkes Ufer, km 4,0 (Am Postfenn) DLRG –Wasserrettungsstationen 14 Vorgänge: 1) Großer Müggelsee, rechtes Ufer, km 4,0 (Josef-Nawrocki-Str.) 2) Oberhavel, rechtes Ufer, km 6,0 (Bürgerablage) 3) Oberhavel, rechtes Ufer, km 9,0 (Fährweg) 4) Oberhavel, linkes Ufer, km 7,0 (Sandhauser Str. 61) 5) Unterhavel, rechtes Ufer, km 7,6 (Große Badewiese) 6) Unterhavel, linkes Ufer, km 9,7 (Große Steinlanke) 7) Unterhavel, linkes Ufer, km 6,5 (Grunewaldturm) 8) Unterhavel, linkes Ufer, km 12,0 ( Großes Tiefehorn) 9) Unterhavel, linkes Ufer, km 4,8 (Schildhorn) 10) Unterhavel, linkes Ufer, km 14,0 (Jagen 95, gegen-über Pfaueninsel) 11) Unterhavel – Scharfe Lanke (Am Pichelssee 20/21) 12) Unterhavel – Großer Wannsee, westliches Ufer, km 2,0 (Heckeshorn) 13) Unterhavel – Großer Wannsee, östliches Ufer, km 1,6 (Wannseebadweg) 14) Kleiner Wannsee, linkes Ufer, km 3,7 (Königstr. 68) DRK –Wasserrettungsstationen 2 Vorgänge: 1) Unterhavel, rechtes Ufer, km 6,5 (Kleine Badewiese) 2) Unterhavel, rechtes Ufer, km 9,0 (Breitehorn) Die Unterhaltungskosten sind bei diesen, wie auch bei Sportbootsteganlagen von dem Stegeigentümer zu tragen. Hierzu liegen weder bei der Wasserbehörde noch in den Bezirken Angaben vor. Die Pachteinnahmen bei Bundeswasserstraßen werden vom Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA Berlin) erhoben. Eine Aussage bezüglich der entsprechenden Pachthöhen ist direkt beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, Postfach 610357, wsa-berlin@wsv.bund.de, ein-zuholen (vgl. generelle Ablehnung entsprechender Be-antwortungen auf dem Weg Schriftlicher Anfragen auf Landesebene, dargestellt in der Schriftlichen Anfrage Nr. 17 / 14565 vom 17. September 2014 über „Baustellen auf Bundeswasserstraßen“). Für die landeseigenen Gewässer I. Ordnung werden aus Verträgen über Steganlagen jährliche Pachteinnahmen von ca. 17.000 € erzielt. Seitens der abgefragten Bezirke gingen ergänzend da-zu fristgerecht folgende Rückmeldungen ein:  Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpe-nick, Steglitz-Zehlendorf, Spandau: Fehlanzeige; keine vorliegenden Informationen; Verweis auf das WSA  Bezirk Mitte: die Anzahl der Steganlagen im Be-zirk Mitte ist nicht bekannt. Im Rahmen der Erstel-lung des wassertouristischen Wegeleitsystems (Federführung: Wirtschaftsförderung) wurden 4 Uferbereiche benannt, ausgewiesen und mit einer Beschilderung ausgerüstet, an denen private Nut-zerinnen und Nutzer für 24 h kostenlos mit ihrem Boot anlegen dürfen. Hierfür wurden jedoch keine Steganlage gebaut, sondern geeignete Stellen ent-lang der Spree mit touristischen Hinweisschildern ausgestattet. Es handelt sich um: o die Anlegestelle „Sportpark Neues Ufer“ in Moabit West o die Anlegestelle „Tiergarten“ westlich der Les-singbrücke o die Anlegestelle „Regierungsviertel“ westlich der Friedrichstraße, und o die Anlegestelle „Spreekanal“ östlich Neue Grünstraßenbrücke. Die Unterhaltung unterliegt nach Kenntnis dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA), die Kosten hierfür sind nicht bekannt. Da es sich um ein tou-ristisches Angebot handelt, mit dem der Wasser-tourismus gefördert werden soll, ist das Anliegen hier kostenlos, d.h. es werden keine Einnahmen er-zielt.  Bezirk Neukölln: Steganlagen in bezirklicher Zu-ständigkeit sind nicht bekannt. Abgesehen von den Anlegern der Berufsschifffahrt existiert ein Anle-ger am Estrel (gelbe Welle) und vom Ruderverein Wiking.  Bezirk Reinickendorf: An öffentlich zugänglichen Uferbereichen (Uferweg) befinden sich ca. 120 Sportbootssteganlagen. Ausgelegt sind diese Anla-gen für Sportboote, eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Bootsarten (Ruder-/Motor- oder Se-gelboote) kann mangels Kenntnis nicht getroffen werden. Erkenntnisse über Unterhaltskosten für Zuwegungen liegen nicht vor. Der Uferweg wird vom Straßen- und Grünflächenamt als Grünfläche gepflegt. Frage 7: Welchen Inhalt hat die unter anderem von der Messe Berlin mit in Auftrag gegebene Studie zu den öko-nomischen Effekten des Wassertourismus in Berlin und Brandenburg und liegen bereits Ergebnisse vor und wenn ja, welche? Antwort zu 7: Die Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt der IHK des Landes Brandenburg und der IHK Berlin, des Wirtschaftsverbands Wassersport Berlin-Brandenburg und der Wassersportmesse Boot & Fun. Projektinhalt ist die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation, Effekte und Perspektiven des Wassertourismus in Brandenburg und Berlin. Es liegen noch keine Ergebnisse vor. Frage 8: Welche Vertreter des Senats nehmen regel-mäßig an dem von den IHKs Berlin und Brandenburg organisierten Erfahrungsaustausch Wassertourismus teil und welche Schlüsse zieht der Senat konkret aus den Gesprächen? Antwort zu 8: Die für Wasserstraßen und Wassertou-rismus zuständigen Verwaltungen nehmen regelmäßig teil. Im Erfahrungsaustausch wird diskutiert, wie die Rahmenbedingungen im Wassertourismus optimiert wer-den können. Frage 9: Wie ist die Zusammenarbeit hinsichtlich der Entwicklung des Wassertourismus zwischen Berlin und Brandenburg organisiert und welche Inhalte werden re-gelmäßig abgestimmt? Antwort zu 9: Es gibt einen regelmäßigen Erfahrungs-austausch zwischen den Verwaltungen und den Marke-tingorganisationen beider Länder sowie der Tourismus-Marketing Brandenburg und visitBerlin (u.a. gemeinsame Marketingmaßnahmen und Messeauftritte). Berlin, den 06. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2014)

Schiffsverkehr + Häfen: Wann ist Berlins Luft sauber? (VI): Wann kommt die Landstromversorgung für Berlins Schiffe?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Emissionen werden pro Jahr in Berlin emittiert, weil die #Schiffe derzeit am #Liegeplatz ihren Strom mit einem #Dieselaggregat erzeugen und nicht per #Landstromversorgung beziehen können?

Antwort zu 1: Mangels der für eine solche Abschät-zung erforderlichen Informationen zu den Liegezeiten, der Anzahl und Größe der liegenden Schiffe, deren Stromverbrauch beim Liegen sowie dem Anteil der nicht mit Landstrom versorgten Anleger kann diese Frage nicht beantwortet werden (s. auch Antwort zu den Fragen 2 bis 4, 6, 8 und 9). Frage 2: Wie viele Liegeplätze für die Berufsschiff-fahrt gibt es in Berlin? Bitte nach Gewässerabschnitten auflisten. Frage 3: Wie ist die Stromversorgung der Fahrzeuge gewährleistet, während die Schiffe an den Liegeplätzen liegen? Frage 4: Wie viele Liegeplätze bieten eine Land-stromversorgung, wodurch Emissionen des Fahrzeugs während der Liegezeit vermieden werden? Bitte nach Gewässerabschnitten auflisten. Frage 6: Wie viel Prozent der Liegeplätze der Berufs-schifffahrt in Berlin sind in öffentlicher Hand und wie viel Prozent in privater Hand? Frage 8: Wie viel Prozent der in Berlin verkehrenden Berufsschifffahrt können potentiell während der Liegezei-ten mit elektrischem Strom versorgt werden? Gibt es Schiffe, die die dazu erforderlichen technischen Voraus-setzungen nicht erfüllen? Frage 9: Wird der Senat die Lizenzvergabe an Betrei-ber von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt auf den Gewäs-sern des Landes Berlin in Zukunft daran knüpfen, dass die technischen Voraussetzungen am Fahrzeug für eine Versorgung mit elektrischem Strom während der Zeit am Anleger gegeben sind und diese Versorgung auch genutzt wird? Antwort zu 2, 3, 4, 6, 8 und 9: Im „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen De-mokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 wurde geregelt, dass die Zuständigkeit für die meisten Wasserstraßen innerhalb Berlins auf den Bund übergeht. Der weit überwiegende Teil der Berufsschifffahrt findet auf diesen Bundeswasserstraßen statt, daher liegen die angefragten Informationen dem Senat nicht vor. Der Senat ist für die Bundeswasserstraßen auch nicht als nachgeordnete Behörde zuständig. Anders als etwa im Straßenverkehrsrecht, das als Bundesrecht von den Län-dern ausgeführt wird, gibt es im Schifffahrtsrecht eine eigene Verwaltung durch Behörden des Bundes. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin hat auf eine entspre-chende Abfrage detaillierter Daten darum gebeten, die Anfrage direkt von der Fragestellerin zu erhalten. Einer Veröffentlichung der Wasser- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes ist jedoch folgende Information zu Stromtankstellen für die Berufsschifffahrt zu entneh-men; „Es sind zzt. 10 Stromtankstellen für 20 Abnahme-stellen installiert, davon 16 Abnahmestellen im Bereich Untere-Havel-Wasserstraße (UHW) Km 0,0 bis 1,45 und je 2 Abnahmestellen im Teltowkanal (TEK) km 15,2 und km 23,0.“ (www.wsa-berlin.wsv.de/schifffahrt/beruf/stromtankstellen/index.html, 03.07.2014) Frage 5: Gibt es eine Initiative des Senats oder einzel-ner Bezirke, den Prozentsatz der elektrifizierten Liege-plätze in Berlins Berufsschifffahrt zu steigern? Wenn ja, mit welcher konkreten Zielsetzung und welchen Ergeb-nissen? Frage 7: Welche weiteren Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat die Elektrifizierung der Liegeplätze voran-zubringen? Antwort zu 5 und 7: Für die wenigen verbleibenden #Landeswasserstraßen Berlins hat Berlin eine #Landes-schifffahrtsverordnung erlassen. Gemäß § 14 Landes-schifffahrtsverordnung gelten beim #Stillliegen von Was-serfahrzeugen sehr strenge Regularien. So ist „jedes unnö-tige und vermeidbare Laufenlassen von Verbrennungsmo-toren verboten“ (Art. 1). Darüber hinaus gilt, dass Ver-brennungsmotoren beim Stillliegen nicht zur Stromerzeu-gung benutzt werden dürfen, soweit in Häfen, an Um-schlagstellen oder Liegestellen Landstromanschlüsse für die Schifffahrt vorhanden sind. Verstöße werden als Ord-nungswidrigkeit geahndet. Mit diesen strikten Vorschriften schöpft der Senat seit geraumer Zeit alle Spielräume aus, die ihm im Bereich des Schifffahrtsaufsichtsrechts gegeben sind. Darüber hinaus erteilen sowohl die für die Schifffahrt auf den Landeswasserstraßen zuständige Behörde wie auch die Wasserbehörde entsprechende Auflagen bei Einzelgenehmigungen für anlegende Schiffe. Im Fall von Anlegestellen auf Berliner Landeswasserstraßen fordert die Wasserbehörde von den Nutzerinnen und Nutzern grundsätzlich die Einrichtung von Landstromanschlüssen. Was die Fahrgastschifffahrt angeht, bei der der Stromverbrauch aufgrund der Gastronomie an Bord höher ist als bei der sonstigen Berufsschifffahrt, hat der Senat bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Luftreinhalteplans Berlin die Möglichkeit der Landstromnutzung zur Ener-gieversorgung von Schiffen während der Liegezeiten an Anlegestellen geprüft. Damit sollte das Laufenlassen der Dieselmotoren zu diesen Zeiten reduziert werden. Die Prüfung ergab allerdings, dass diese Maßnahme in der Praxis kaum sinnvoll sind, da die Liegezeiten tagsüber an den einzelnen Anlegestellen meist so kurz ist, dass eine Umstellung auf Landstrom im Vergleich zum Aufwand und den Infrastrukturkosten nur einen geringen Umwelt-nutzen bringen würde. Daher wurde als alternative Maß-nahme die Ausrüstung von Fahrgastschiffen mit Partikel-minderungssystemen als sinnvoller eingestuft. Denn so kann der Partikelausstoß während des gesamten Betriebs des Schiffs reduziert werden, sowohl am Anleger als auch während der Fahrt. Sowohl die Rechtssetzungsverfahren als auch die Verwaltungspraxis belegen, dass der Senat daran interes-siert ist, die Emissionen im Bereich der Schifffahrt deut-lich zu reduzieren und der Landstromversorgung Vorrang einzuräumen. Er wird auch in den regelmäßigen Kontak-ten mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun-des weiterhin anregen, mit den Bemühungen um einen Ausbau dieser Möglichkeiten fortzufahren. Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014)

Schiffsverkehr + Häfen: Wassertourismus in Berlin, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bezogen auf #Spree, #Landwehrkanal, Berlin- Spandauer #Schifffahrtskanal, #Humboldthafen sowie #Urbanhafen: An welchen Stellen gibt es #Anlegestellen für a) #Fahrgastschiffe b) #Frachtschiffe c) #Sportboote d) Sportboote zur Beförderung von Fahrgästen / Charter? Antwort zu 1: a) Anlegestellen für Fahrgastschiffe gibt es in allen genannten Gewässern, eine Datenbank mit verlässlichen Zahlen über bestehende Anlagen existiert nicht. Hauptsächlich konzentrieren sich die Anlegestellen im Bezirk Mitte und im Treptower Hafen sowie in weiteren touristischen Schwerpunktgebieten. b) Die Zuständigkeit für Anlegestellen für Frachtschiffe liegt beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, der Senat verfügt über keine Angaben dazu. c) und d) Anlegestellen für Sportboote jedweder Art existieren von den genannten Gewässern lediglich in der Spree, hier schwerpunktmäßig in den Bereichen Niederschöneweide, Oberschöneweide, Halbinsel Stralau und Plänterwald. Darüber hinaus liegen dem Senat keine detaillierten Erkenntnisse vor. Frage 2: Wem gehören diese Anlegestellen und wer ist jeweils für den Unterhalt verantwortlich? Antwort zu 2.: Die Anlegestellen befinden sich im Privateigentum. Für den Unterhalt sind die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen verantwortlich. Frage 3: Welche Nutzungsvereinbarungen für Dritte bestehen und wie lange gelten diese jeweils? Antwort zu 3.: Inhaberinnen und Inhaber der Anlegestellengenehmigung können Nutzungsvereinbarungen mit Dritten privatrechtlich abschließen. Der Senat hat hierauf keinen Einfluss. Frage 4: Was passiert bei Beendigung von Nutzungsvereinbarungen und nach welchem Verfahren erfolgt ggf. die Anschlussvergabe? Antwort zu 4: Über privatrechtliche Pachtverträge und Vergabemodalitäten liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Nach welchem Verfahren werden neue Steganlagen geplant und wie erfolgt dann die Nutzungsvergabe? Antwort zu 5: Der Senat selbst plant keine neuen Steganlagen. Neue Steganlagen werden von Privatpersonen oder privaten Unternehmen geplant. Die Genehmigung durch die Wasserbehörde erfolgt auf Antrag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Einwände der am Verfahren zu beteiligenden Behörden bestehen. Zur Nutzungsvergabe vgl. Antwort zu 3. und 4. Frage 6: Welche Bedingungen gibt es für die Betreiber der Steganlagen? Antwort zu 6: Die wasserbehördliche Genehmigung wird für jeden Einzelfall mit örtlich spezifischen Nebenbestimmungen (Auflagen) erteilt. Frage 7: Welche zusätzlichen Anlegestellen sind a) möglich b) im Beantragungsverfahren c) bereits in Planung d) bereits in Ausführung? Antwort zu 7: a) Die Prüfung erfolgt erst nach entsprechender Antragstellung. b) Keine. c) Entzieht sich der Kenntnis des Senats. d) Keine Frage 8: Wo gibt es brachliegende oder noch ungenutzte Anlegestellen? Frage 9: Ist für die o.g. Anlegestellen eine künftige Nutzung geplant? Wenn ja – welche? Wenn nein – warum nicht? Antwort zu 8. und zu 9: Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor. Frage 10: Wer ist für die Zuwegung zu den Anlegestellen verantwortlich? Antwort zu 10: Genehmigungsinhaberinnen und Genehmigungsinhaber müssen die Zuwegung mit landseitigen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern privatrechtlich klären. Frage 11: Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet: – wo gibt es Liegeplätze für Hausboote? – wo ist es geplant, Liegeplätze für Hausboote einzurichten? Antwort zu 11: Der Senat hat keine Liegeplätze für Hausboote ausgewiesen und plant auch nicht, entsprechende Liegeplätze einzurichten oder auszuweisen. Frage 12: Gibt es ein berlinweites Gesamtkonzept für Anlegestellen und wenn ja, wer ist Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 12: Es gibt kein berlinweites Gesamtkonzept explizit für Anlegestellen. Frage 13: Gibt es auf Ebene der betroffenen Bezirke gültige Konzepte und wenn ja, wer ist jeweils Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 13: Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin hat ein Liegestellenkonzept erstellt. Ansprechpartner ist das Stadtplanungsamt. Frage 14: Wie ist visit Berlin eingebunden in die Planung der Anlegestellen sowie der Liegeplätze für Hausboote? Antwort zu 14: Die Berlin Tourismus Marketing & Kongress GmbH (visitBerlin) ist formal nicht in den Planungsprozess eingebunden. Allerdings gibt visitBerlin aufgrund der touristischen Expertise und der Mitarbeit in diversen Gremien (hier erfolgen Abstimmungen mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin), den betroffenen Bezirken und den Verbänden) entsprechende Hinweise zur Entwicklung dieses Themas. Weiterhin besteht enger Kontakt zu den führenden Reedereien, um das Thema unter touristischen Aspekten zu begleiten. Frage 15: Gibt es ein aktuell gültiges Wassertourismuskonzept für Berlin und wer ist für die Umsetzung dessen verantwortlich? Antwort zu 15: In Berlin existiert ein Wassertourismuskonzept aus dem Jahr 2003. Das Land Berlin verfügt zudem über ein 2011 vom Senat verabschiedetes Tourismuskonzept. In dieses ist der Wassertourismus integriert. Für das Tourismusmarketing ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zuständig. Anträge auf Errichtung wasserbaulicher Anlagen bearbeiten die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. das örtlich zuständige Bezirksamt. Frage 16: Wenn nein, wann ist geplant ein Wassertourismuskonzept für Berlin zu erarbeiten? Antwort zu 16: Es ist nicht geplant, ein weiteres Wassertourismuskonzept zu erarbeiten. Frage 17: Welchen Stellenwert hat der Wassertourismus für den Berliner Senat in Hinblick auf die gesamte touristische Entwicklung Berlins? Antwort zu 17: Der Wassertourismus ist ein Teil des Berlintourismus, der zwar in absoluten Zahlen (Anzahl der Gäste und Übernachtungen) von begrenzter Bedeutung ist, aber für Berlin eine Imagewirkung entfaltet, die sich positiv auf den gesamten Berlintourismus und dessen weltweite Vermarktung auswirkt. Frage 18: Welche Maßnahmen ergreifen Sie um Nutzungskonflikte zwischen den verschiedenen Teilnehmern auf und am Wasser zu vermeiden und eine faire Teilhabe aller Marktteilnehmer zu gewährleisten? Antwort zu 18: Die schiffbaren Gewässer der Berliner Innenstadt sind bereits heute schon verkehrlich und wasserwirtschaftlich so stark ausgelastet, dass die Zustimmung zu zusätzlichen Anlegestellen seitens der Bundesschifffahrtsverwaltung und der Wasserbehörde nicht zu erwarten ist. Neue Antragstellende müssten daher versuchen, privatrechtliche Verträge mit den Betreibenden bereits vorhandener Anlegestellen über eine Mitnutzung abzuschließen. Die Sicherstellung einer marktwirtschaftlich fairen Teilhabe der einzelnen Antragstellenden am Wassertourismus ist aber nicht Aufgabe des Senats. Berlin, den 05. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014)

Schiffsverkehr: Berliner BVG-Passagiere ärgern sich Die neuen Fähren sind nur zu Wasser barrierefrei, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-bvg-passagiere-aergern-sich-die-neuen-faehren-sind-nur-zu-wasser-barrierefrei/9690508.html

Die neuen #BVG-#Fähren sind auch auf #Rollstuhlfahrer und #Kinderwagen eingestellt. Für #Zugänge an Land fehlt bisher das Geld. Die BVG ist ziemlich stolz auf ihre neuen Fähren, die sie seit diesem Jahr einsetzt und die am Montag getauft werden sollen. Die Schiffe sind mit ihrem Elektroantrieb besonders umweltfreundlich und außerdem zum ersten Mal auch barrierefrei, so dass Rollstuhlfahrer oder Fahrgäste mit Kinderwagen bequem stufenlos einsteigen können. So weit die Theorie. In der Praxis müssen die Nutzer zumindest noch bis zum Jahr 2015 warten, ehe sie auch bei der Linie F21 (Schmöckwitz, Zum Seeblick–Krampenburg) in den Genuss des stufenlosen Zugangs kommen. Die Anlegestelle ist nämlich noch nicht umgebaut. Zuständig dafür ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick. Es liege einzig und allein am fehlenden Geld, sagte …

Schiffsverkehr + Häfen + barrierefrei: Barrierefreiheit auf den Berliner Gewässern

Auf Initiative des Runden Tisches Barrierefreie Stadt unterzeichnen am heutigen Mittwoch der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Ephraim Gothe, der #Barrierefrei-Beauftragte von visitBerlin, Gerhard Buchholz und der Geschäftsführer der Stern- und #Kreisschiffahrt GmbH, Jürgen Loch eine Zielvereinbarung zum weiteren Ausbau des #barrierefreien Angebots der #Reederei. Den Rahmen für die Unterzeichnung bildet die ITB-Themeninsel „Barrierefreier Tourismus“. Tourismus ist heute ohne barrierefreie Angebote nicht mehr denkbar. Das gilt auch für #Ausflugsschiffstouren und Mini-#Kreuzfahrten. Dabei geht es nicht nur um Angebote für Menschen mit einer Schwerbehinderung, sondern durchaus auch um Angebote für Menschen mit einer zeitweiligen Mobilitätseinschränkung, einer chronischen Erkrankung oder ganz individuellen persönlichen eingeschränkten Möglichkeiten und Grenzen. Die Stern und Kreisschiffahrt GmbH möchte ihren Service für diese Menschen erweitern. Der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Ephraim Gothe: „Ich freue mich, dass es gelungen ist mit der Stern und Kreisschiffahrt gemeinsame Schritte zum weiteren Ausbau der Barrierefreiheit im Wassertourismus in Berlin zu vereinbaren und ich sehe dies als Ansporn für weitere Anbieter im Berliner Wassertourismus. Diese Zielvereinbarung ist aber auch ein weiterer Baustein für die Entwicklung barrierefreier Modellrouten entlang der zentralen Sehenswürdigkeiten unserer Stadt.“ Derzeit verfügt die Stern- und Kreisschiffahrt GmbH mit der MS Havel Queen, der MS Moby Dick und MS Alexander von Humboldt bereits über drei komplett barrierefrei zugängliche Ausflugsdampfer. Auch die MS Sanssouci, MS Poseidon und MS Nofretete sind mit Einschränkungen für Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, zugänglich. Zukünftig sollen aber auch weitere Angebote für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung geschaffen werden. Bereits 2012 hatte die Stern und Kreisschiffahrt GmbH mit der Nocti Vagus Tour erstmalig eine Bootstour für Sehgeschädigte angeboten. Geplant ist ebenfalls ein Yopegu App, um Gehörlosen eine Stadtbilderklärung in Videoversion in deutscher Gebärdensprache anzubieten, die über das Smartphone abrufbar ist. Auf der Webseite der Berliner Reederei Stern- und Kreis Schifffahrt GmbH findet sich auf der Startseite ein Navigationsbutton „barrierefrei“. Damit sind die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Ausflugsschiffen und ihre Zugänglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen leichter auffindbar. Auch die 7 Anlegestellen mit Nutzungsmöglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen sind beschrieben. Gemeinsam mit visitBerlin sollen zukünftig die Angebote zum barrierefreien Tourismus noch stärker beworben und international vermarktet werden. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Schiffsverkehr + Häfen: Wassertourismus in BerlinSenat plant Anleger für Schiffstouristen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/wassertourismus-in-berlin-senat-plant-anleger-fuer-schiffstouristen,10809148,24750074.html

Der #Humboldthafen liegt unmittelbar neben dem Berliner #Hauptbahnhof. Nachdem dort gerade die Uferwände saniert wurden, soll jetzt ein Anleger für #Flusskreuzfahrtschiffe entstehen. Der Senat will so mehr #Wassertouristen nach Berlin locken. Der Humboldthafen neben dem Hauptbahnhof soll künftig wieder seinem Namen gerecht werden und nicht nur ein ödes Wasserbecken sein: Der Senat plant dort einen neuen #Anleger für Flusskreuzfahrtschiffe. Das sagte am Dienstag Lutz Adam, Abteilungsleiter in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. „Der Humboldthafen im Zentrum ist ein idealer Standort.“ Die Untersuchungen für den neuen Anleger laufen bereits bei Senatsbaudirektorin Regula Lüscher. Als Platz für den Anleger ist der nordwestliche Bereich des Beckens am Friedrich-List-Ufer vorgesehen, weil die Wasserstraße von der …

Schiffsverkehr + Häfen: Hafenfest zum Firmenjubiläum Vor 125 Jahren wurde die Reederei Stern gegründet aus BERLINER WOCHE

http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-treptow-koepenick/alt-treptow/artikel/22220-vor-125-jahren-wurde-die-reederei-stern-gegruendet/

Alt-Treptow. Am 8. August 1888 gründete der Stettiner Kaufmann Gustav Krokisius die Spree-Havel-Dampfschiffahrtsgesellschaft Stern. Deren Nachfolger residiert noch heute im Treptower Hafen. Dort wird vom 9. bis 11. August das 125. Jubiläum der jetzigen Stern und Kreis Schiffahrt gefeiert. Und deren Historie liest sich wie ein Geschichtsbuch. Weil die Weltwirtschaftskrise nach 1929 Passagierzahlen sinken ließ und das Unternehmen vor der Pleite stand, half nur die Fusion mit der Schiffahrtsgesellschaft Kreis. Seitdem firmiert Berlins größte Personenreederei unter dem bekannten Doppelnamen. Detlef Nicolai (51) hat sogar die Firma gewechselt, ohne Schiff und Steuerstand zu verlassen. Seit 1987 schippert er mit dem Fahrgastschiff „Monbijou“ durch Berlin. Erst als Mitarbeiter der „Weißen Flotte“ der Ostberliner BVB und seit der Fusion im Jahr 1992 als Kapitän der …

Schiffsverkehr + Fähren: Kostenlose Schifffahrt Mit der "Neuen Liebe" im Tempelhofer Hafen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kostenlose-schifffahrt-mit-der–neuen-liebe–im-tempelhofer-hafen,10809148,16582604.html Berlin – Der Tempelhofer Fährmann Andreas Engelland ist der einzige Berliner Bootsführer, der beim Centermanagement eines Einkaufszentrums angestellt ist. Er bringt die Berliner und Touristen zu einem Einkaufszentrum auf das weithin unbekannte Grundstück am Teltowkanal – kostenlos. Nein, den Rekord über die kürzeste Fährverbindung Berlins schlägt Andreas Engelland nicht, wenn er mit der „Neue Liebe“ in See sticht. Denn der Fährmann, ein früherer Fahrgastschiffer, der ab jetzt Fahrgäste zwischen West- und Ostmole im Hafen Tempelhof übersetzt, muss mit seinem überdachten Pontonboot immerhin fast …

Schiffsverkehr + Fähren: Kostenlose Schifffahrt Mit der „Neuen Liebe“ im Tempelhofer Hafen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kostenlose-schifffahrt-mit-der–neuen-liebe–im-tempelhofer-hafen,10809148,16582604.html Berlin – Der Tempelhofer Fährmann Andreas Engelland ist der einzige Berliner Bootsführer, der beim Centermanagement eines Einkaufszentrums angestellt ist. Er bringt die Berliner und Touristen zu einem Einkaufszentrum auf das weithin unbekannte Grundstück am Teltowkanal – kostenlos. Nein, den Rekord über die kürzeste Fährverbindung Berlins schlägt Andreas Engelland nicht, wenn er mit der „Neue Liebe“ in See sticht. Denn der Fährmann, ein früherer Fahrgastschiffer, der ab jetzt Fahrgäste zwischen West- und Ostmole im Hafen Tempelhof übersetzt, muss mit seinem überdachten Pontonboot immerhin fast …

Schiffsverkehr + Häfen: WEGE ZUM WASSER, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/wegezumwasser-wegezumwasser/6560646.html Spreepoint : führerscheinfrei ab 12 Euro/Std., auch Grillboote, Kajaks, Ruderboote, am Wassersportzentrum am Müggelseedamm 70, Tel. 641 1291, www.bootsverleih-spreepoint.de; ALS: führerscheinpflichtige (ab 35 Euro/Std.) und -freie Boote (ab 19 Euro/Stunde), Lindenstr. 27, Tel. 3462 5303, www.alsbootsverleih.de; Historisches Fährhaus: 60 Euro/halber Tag (ohne Führerschein), Müggelbergallee 1, Tel. 49664080, www.bootsverleih-berlin-koepenick.de; Aquaris: ab 13 Euro/Std., Katzengraben 19, Tel, 678 18084, www. aquaris.info; Hessenwinkel: Führerscheinfrei ab 12 Euro/2 Std., Flöße, Triglawstr. 20, www.bootsverleih-hessenwinkel.de; Solarboot-Pavillon: Müggelheimer Str. 1d, Tel. 0160 – 630 99 97, www.solarwaterworld.de; Rübezahl: Motorboote (führerscheinfrei ab 20 Euro/Std.), Segelboote, Flöße, Müggelheimer Damm 143, Tel. 656 616 88 16, www.bootsjunge.de WANNSEE/HAVEL Lanke Bootsvermietung: ab 19 Euro/Std., Ruhlebener Str. 153, Spandau, www.lankebootsvermietung.de; Bootsvermietung Spandau, ab 19 Euro/2 Std., Dorfstraße 15, www.bootsvermietung-online.de; Nautik Charter: ab 150 Euro/4 Std. mit Führerschein, Scharfe Lanke 67/69, Tel. 0151 21 80 88 11, www.nautik-charter.de CITY Rent a Boat: führerscheinfrei 50 Euro/2 Std., auch Ruder-, …