BVG: Die BVG-Chefin und der U-Bahn-Tiger Verkehrsbetriebe gehen in ihren Bahnhöfen neue Wege im Kampf gegen Graffiti-Schmierer, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article134208473/Die-BVG-Chefin-und-der-U-Bahn-Tiger.html Wer schon immer mal einem rotgesichtigen Rüsselhündchen in die Augen schauen wollte, der muss jetzt nicht extra nach Ostafrika reisen. Nicht einmal ein Besuch des Berliner Zoos oder des Tierparks ist dafür nötig, es reicht die Fahrt mit der #U8 bis zur südöstlichen Endstation #Hermannstraße.

Gerade erst haben die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) den #Bahnhof für rund 1,5 Millionen Euro saniert. An den zuvor schmucklosen Pfeilern, die die Decke des Neuköllner U-Bahnhofs stützen, sind nun lebensgroße Bildnisse von mehr als 80 seltenen Tierarten zu sehen. Von der einen Säule kreischt etwa ein Rhinozerosvogel, der eigentlich auf Sumatra beheimatet ist, während auf der anderen ein Sansibar-Stummelaffe oder eben das erst 2008 im tansanischen Udzungwa-Gebirge entdeckte Rüsselhündchen im dichten Regenwald herumturnt. Alle abgebildeten Exoten eint, dass sie vor allem durch den Raubbau der Menschen an ihren angestammten Lebensräumen vom Aussterben bedroht sind. Schutz durch Glasur „Wir wollen mal was ganz anderes machen“, begründet Uwe Kutscher, Bauchef der BVG, die für hauptstädtische Bahnhöfe durchaus ungewöhnliche Innengestaltung unter dem Motto „Großstadt-Dschungel“. Zwar sind auch in anderen U-Bahnhöfen Tiermotive zu finden, doch längst nicht so flächendeckende und so farbenfrohe, wie die jetzt …

BVG+ barrierefrei: Neugestaltung der BVG Website, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellung-nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nach-folgend wiedergegeben. 1. Aus welchen Gründen wurde die Entscheidung ge-troffen, den Internetauftritt der BVG neu zu gestalten? Wer hat diese Entscheidung getroffen und wer war für die Umsetzung verantwortlich? Zu 1.: Die alte Website BVG.de stammte aus dem Jahre 2005 und wurde zwischenzeitlich nur etwas überar-beitet. Es gab technische Anforderungen, die der alte Internetauftritt nicht gewährleisten konnte. Hierzu zählen zum Beispiel Barrierefreiheit oder das flexible (responsi-ve) Layout. Hinzu kamen Anforderungen des Vertriebs, wie die Einbindung des Online-Shops. Für die Entschei-dung zur Umgestaltung und die Umsetzung hat die BVG AöR verantwortlich gezeichnet. 2. Wurden die Nutzer der Website bzw. die Fahrgäste der BVG in den Umgestaltungsprozess mit einbezogen? Wenn ja, inwieweit ist dies geschehen? Wenn nein, wa-rum nicht? Zu 2.: Das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer von BVG.de wurde über die Jahre aufgenommen und eine profunde Analyse der Nutzerbewegung durchgeführt. Entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse wurde die Umgestaltung der Website realisiert. 3. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Neuge-staltung der Website entstanden sind? Wer trägt diese Kosten zu welchen Anteilen? Wer kommt für die Kosten für Nachbesserungen/Mängelbehebungen auf? Zu 3.: Der Webauftritt wurde im Rahmen des Budgets für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Online-Medien der BVG AöR überarbeitet. 4. Welchen Grund hat es, dass aktuelle Störungsmel-dungen nicht mehr auf der Hauptseite des BVG Webauf-trittes angezeigt werden, sondern erst nach Aufruf der Rubrik „Verkehrsmeldungen“ zugänglich sind? Zu 4.: Die Sortierung ist unverändert geblieben. Auf der Startseite werden – wie bis-her – nur kurzfristige und nicht geplante Verkehrsstörungen angezeigt. 5. Warum wurde der Link auf die Verkehrsmeldun-gen so aus dem Sichtbereich der Startseite entfernt, dass man diese erst durch Herunterscrollen oder Suche im Untermenü „Fahrinfo“ finden kann? 6. Wie verträgt sich die Erschwerung des Zugangs zu den Verkehrsmeldungen mit dem angestreb-ten Ziel einer Verbesserung der Fahrgastinformation? Zu 5. und 6.: Die meistgenutzte Funktion auf BVG.de ist die Fahrplanauskunft. Diese wurde prominent platziert und vergrößert, um die Fahrgastinformation weiter zu verbessern. Zwischenzeitlich wurde der Link auf die Verkehrsmeldungen direkt unter der Fahrplanauskunft und damit im Sichtbereich der Startseite platziert. 7. Warum wird den Nutzern der „Fahrplanauskunft“ die Vereinfachung einer Vorauswahl bei der Eingabe von Datumsangaben erst nach erfolgter Anfrage angeboten? Ist es möglich, die Kalenderauswahl auch auf der Startsei-te anzubieten? Wenn ja, ab wann wird diese Funktion wieder angeboten? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Die Darstellung der Kalenderfunktion ist der-zeit nicht in allen Browsern gegeben. Chrome bietet einen Kalender an – IE, Firefox und Safari nicht. An der Kalen-derfunktion auf der Startseite für andere Browser wird derzeit gearbeitet. Ein Termin für die Umsetzung kann noch nicht genannt werden. Berlin, den 07. November 2014 In Vertretung Guido B e e r m a n n ……………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2014)

BVG: Streik bei der DB: Auf Busse und Bahnen der BVG ist Verlass

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=874 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG sorgen auch bei dem jetzt ange-kündigten, neuerlichen Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn (DB) dafür, dass Berlin mobil bleibt. Die Lokführergewerkschaft GDL will von Donnerstag, 2 Uhr, bis Montag, 4 Uhr, bundesweit den Personenverkehr der DB bestreiken. Mit massiven Ausfällen im Fern- und Regionalverkehr sowie bei der S-Bahn Berlin ist zu rechnen. Die U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse der BVG sind von dem Streik der Gewerkschaft GDL nicht betroffen. Um die Streikfolgen abzufedern, setzt die BVG auf maximale Zuverlässigkeit. Auf stark belasteten U-Bahn- und Straßenbahnlinien werden außerdem bei Bedarf längere Fahrzeuge bzw. mehr Wagen eingesetzt. Allerdings kann die BVG massive Ausfälle im S-Bahnverkehr nicht eins zu eins ausgleichen. Bei den bisherigen GDL-Streiks waren bis zu 60 Prozent mehr Fahrgäste in Bussen und Bahnen der BVG unterwegs als an normalen Tagen. Auch bei dem jetzt angekündigten Streik wird es voller werden als gewöhnlich. Einige Buslinien fahren außerdem am Sonntag wegen der Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag des Mauerfalls verkürzt oder auf Umleitungsstrecken. Gerade weil wir wissen, wie viele Gäste mit uns Berlinerinnen und Berlinern diesen bedeutenden Festtag feiern wollen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG ihr Bestes geben, um die Stadt an diesem Jubiläums-Wochenende in Bewegung zu halten. Die Fahrgäste sollten aber vorsorglich deshalb in jedem Fall mehr Zeit einpla-nen. Die BVG appelliert an alle Reisenden, in dieser angespannten Situation Rücksicht aufeinander zu nehmen. Vor allem wenn Züge und Bahnsteige voll sind, ist es beispielsweise wichtig, aussteigenden Fahrgästen Platz zu machen. Wer nicht unbedingt muss, sollte darauf verzichten, mit dem Fahrrad in die U-Bahn oder Straßenbahn zu steigen. Die BVG informiert ihre Fahrgäste frühzeitig und umfassend über die zu er-wartenden Einschränkungen – auf der Internetseite BVG.de, mit Lauftexten auf den elektronischen Daisy-Anzeigern und den Bildschirmen des Berliner Fensters. Fahrgäste können sich in der BVG-Fahrplanauskunft (http://fahrinfo.bvg.de) alternative Verbindungen ohne S-Bahnlinien anzeigen lassen. Dazu ist in der Suchmaske die S-Bahn zu deaktivieren, indem man das Häkchen beim S-Bahn-Symbol entfernt. Über aktuelle Auswirkungen des Streiks wird die S-Bahn Berlin auf ihrer Internetseite (www.s-bahn-berlin.de) informieren. Während der Streikdauer gelten tarifliche Sonderregelungen. DB-Fahrkarten mit dem Aufdruck Berlin und Berlin + City sowie die BahnCard 100 werden im Tarifbereich Berlin ABC bei der BVG anerkannt.

barrierefrei + Mobilität: BVG-Fahrgastinformation für Menschen mit Behinderungen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiedergegeben: Frage 1: Welche Vorgaben bzw. Richtlinien sieht der Gesetzgeber für #Fahrgastinformationen unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit #Behinderungen vor? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Das Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) enthält die Forderung, bis zum 1.1.2022 einen vollständig barriere-frei nutzbaren ÖPNV herzustellen. Bei Umgestaltung, Neubau und Neubeschaffung sowie sukzessivem Ersatz von ÖPNV-Anlagen und Grundsanierung ist daher gene-rell eine barrierefreie Ausgestaltung vorzunehmen. Die Gestaltung und Zugänglichkeit der Fahrgastin-formationen orientiert sich an der VDV-Mitteilung „Kun-denorientierter und behindertenfreundlicher ÖPNV” so-wie der DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“. Alle Fahrgastinformationen sind danach grundsätzlich so weit wie möglich im Zwei-Sinne-Prinzip, also optisch und akustisch, bereitzustellen.“ Frage 2: Wie beurteilt die BVG AöR die bestehenden Möglichkeiten der Fahrgastinformation in U-Bahnzügen mit besonderem Blick auf Menschen mit Behinderungen? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR beurteilt die bestehenden Möglichkei-ten der Fahrgastinformation in U-Bahnzügen mit beson-derem Blick auf Menschen mit Behinderungen als gut und ist kontinuierlich dabei, diese zu optimieren. Die Warnfunktionen der sich schließenden Türen er-folgen bei allen U-Bahntypen der BVG AöR optisch und akustisch und setzen 2,5 Sekunden vor Bewegungsbeginn der Türen ein. Die Ansage des nächsten Bahnhofs mit Umsteigehinweisen wird bei den Baureihen H und HK durch eine Haltestellenanzeige ergänzt. Die Liniennetz-pläne sind bei den älteren Wagen an den Innendecken und augenfreundlich an der Fahrerraumrückwand angebracht. Bei den Baureihen H und HK konnten zusätzlich die lesegerecht senkrechten Flächen der Übergangsinnenver-kleidungen als Anbringungsort gewählt werden.“ Frage 3: Gibt es konkrete Überlegungen bzw. Planun-gen, das Berliner U- und S-Bahnliniennetz in allen U-Bahnzügen barrierefrei zugänglich zu machen, insbeson-dere für Menschen mit Sehbehinderungen? Frage 4: Ist es möglich, in den U-Bahnzügen das Ber-liner S- und U-Bahnliniennetz an den Fenstern im rechten Winkel zu den Eingangstüren anzubringen und dieses so barrierefrei zugänglich zu machen (ggf. durch den Einbau kleiner Scheiben in den Kleinprofilwagen)? Welche Gründe würden dagegen sprechen? Antwort zu 3. und 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Barrierefrei zugängliche Berliner S- und U-Bahn-liniennetze, die sogenannten Netzspinnen, wird es erst-mals in den neuen U-Bahnen der Baureihe IK geben, von denen zwei Vorserienfahrzeuge im Frühjahr 2015 in Dienst gestellt werden sollen. Hier wurde eine Netzspinne in Abstimmung mit der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ an der Fahrerraumrückwand in einer für kleinwüchsige Menschen wie auch Rollstuhl-fahrerinnen und Rollstuhlfahrer gut lesbaren Höhe ver-klebt. An den Trennwandscheiben im Türraum und auch ne-ben den Fahrgastüren ist in allen U-Bahn-Wagen dafür kein Platz vorhanden. Die BVG AöR wird indessen die Möglichkeit der Anbringung von Netzspinnen an der Rückwand des Fahrerraumes in anderen Wagen der Ber-liner U-Bahn sowie weitere Formen der barrierefreien Anbringung prüfen.“ Frage 5: Welche Planungen verfolgt die BVG AöR zur Gewährleistung der visuellen Fahrgastinformation (insbesondere Haltestellenanzeigen) in U-Bahnwagen der älteren Baureihen? Sind auch integrative Lösungen über das „Berliner Fenster“ denkbar? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR strebt an, alle Fahrgastinformationen in ihren U-Bahnwagen über das Zwei-Sinne-Prinzip aus-zugeben. Deshalb besitzen die durchgängigen Wagen der Baureihen H und HK sowie auch die neue Baureihe IK neben den akustischen Informationen über die Lautspre-cheranlage auch optische Informationen über Zugziel, nächste Haltestelle und Umsteigehinweise auf den einzei-ligen Innenanzeigern. Die Ausrüstung der Wagen der älteren Baureihen (Doppeltriebwagen ohne Übergänge) mit Innenanzeigern ist seit kurzer Zeit technisch möglich, da der dafür not-wendige IBIS-Wagenbus in allen U-Bahn-Wagen nachge-rüstet wurde. Die Entscheidung über die Finanzierung dieser Ausrüstung steht noch aus. Die BVG AöR ist nicht Eigentümer des „Berliner Fensters“, hat aber mit der Betreiberfirma Gespräche aufgenommen, ob eine integrative Lösung über das „Ber-liner Fenster“ möglich ist.“ Berlin, den 29. Oktober 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)

BVG + Tarife: BVG Sechsmal mehr Schwarzfahrer in Berlin, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/bvg-sechsmal-mehr-schwarzfahrer-in-berlin,10809298,28755140.html Die Zahl der festgestellten Straftaten in Berlin steigt, vor allem im #Personennahverkehr. Innerhalb nur eines Jahres hat sich die Zahl der #BVG-#Anzeigen gegen #Schwarzfahren versechsfacht.

In Berlin werden immer mehr Straftaten registriert. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres nahm die Polizei 268.051 Fälle auf. Das war eine Zunahme von neun Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, wie die Senats-Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten Benedikt Lux antwortete. Mehr Drogendelikte, mehr Schwarzfahrer Deutlich stiegen demnach sogenannte Kontrolldelikte – um knapp fünf Punkte auf 17,3 Prozent. Das sind solche Taten, die erst durch Kontrollen entdeckt werden – etwa …

U-Bahn + Straßenbahn + Bus + S-Bahn: Bei „Linie Plus“ können Berliner den Nahverkehr verbessern Die Berliner Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs können nun das Netz selbst mitgestalten und verändern – zumindest online beim Portal „Linie Plus“. Die BVG zeigt sich aufgeschlossen für Anregungen., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article133162309/Bei-Linie-Plus-koennen-Berliner-den-Nahverkehr-verbessern.html

Eine Verlängerung der #U-Bahnlinie 4 bis zum Hauptbahnhof? Seit dieser Woche sind die Berliner aufgerufen, ihre #Kreativität im Bereich #Nahverkehr online auszuspielen. #“Linie Plus“ heißt das Portal, auf dem Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen bei Bus und Bahn gesammelt werden. „Wir haben gemerkt, dass das Interesse an einem solchen Portal für Berlin sehr groß ist“, sagt Gründer Johannes Bouchain, der ein ähnliches Angebot bereits für Hamburg entwickelte. Die Nutzer können ein Verkehrsmittel wählen und dann auf einer Karte neue Linien oder Haltestellen einzeichnen, bestehende Linien verändern oder sonstige Vorschläge machen. Partner ist der Berliner Fahrgastverband Igeb.

Seit dem Start von „Linie Plus“ wurden bereits 64 Vorschläge gezeichnet. Die Ideen reichen von einer neuen Straßenbahn zwischen Potsdam und Wannsee bis zu einem Konzept, wie Tegel über den Bus 126 besser erschlossen werden könnte. Ein Drittel der Nutzer gibt Anregungen für die U-Bahn. „Unser Ziel ist nicht nur, dauerhaft Vorschläge zu sammeln“, sagt Bouchain. Vielmehr sollen die Ideen in einem zweiten Schritt über eine Voting-Funktion bewertet und dann eingehender besprochen werden. „Wir könnten uns Expertengespräche mit Verkehrsplanern im Rahmen von Veranstaltungen …

U-Bahn + Straßenbahn + Bus + S-Bahn: Bei "Linie Plus" können Berliner den Nahverkehr verbessern Die Berliner Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs können nun das Netz selbst mitgestalten und verändern – zumindest online beim Portal "Linie Plus". Die BVG zeigt sich aufgeschlossen für Anregungen., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article133162309/Bei-Linie-Plus-koennen-Berliner-den-Nahverkehr-verbessern.html Eine Verlängerung der #U-Bahnlinie 4 bis zum Hauptbahnhof? Seit dieser Woche sind die Berliner aufgerufen, ihre #Kreativität im Bereich #Nahverkehr online auszuspielen. #“Linie Plus“ heißt das Portal, auf dem Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen bei Bus und Bahn gesammelt werden. „Wir haben gemerkt, dass das Interesse an einem solchen Portal für Berlin sehr groß ist“, sagt Gründer Johannes Bouchain, der ein ähnliches Angebot bereits für Hamburg entwickelte. Die Nutzer können ein Verkehrsmittel wählen und dann auf einer Karte neue Linien oder Haltestellen einzeichnen, bestehende Linien verändern oder sonstige Vorschläge machen. Partner ist der Berliner Fahrgastverband Igeb.

Seit dem Start von „Linie Plus“ wurden bereits 64 Vorschläge gezeichnet. Die Ideen reichen von einer neuen Straßenbahn zwischen Potsdam und Wannsee bis zu einem Konzept, wie Tegel über den Bus 126 besser erschlossen werden könnte. Ein Drittel der Nutzer gibt Anregungen für die U-Bahn. „Unser Ziel ist nicht nur, dauerhaft Vorschläge zu sammeln“, sagt Bouchain. Vielmehr sollen die Ideen in einem zweiten Schritt über eine Voting-Funktion bewertet und dann eingehender besprochen werden. „Wir könnten uns Expertengespräche mit Verkehrsplanern im Rahmen von Veranstaltungen …

Bus + BVG: Verzögerungen und Verspätungen durch obligatorischen Vordereinstieg in BVG-Bussen II, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kennt-lich gemacht wurden.

Frage 1: Wann und auf welchem Wege hat der Senat Kenntnis über die Ergebnisse einer Evaluation des obliga-torischen #Vordereinstiegs erlangt, die die #BVG A.ö.R. laut Antwort auf meine Anfrage vom 14. August 2014 (DS 17/14373) eigenständig vorgenommen hat? Frage 2: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat an-gesichts gefühlter #Verzögerungen beim Einstieg, Ein-schränkungen des Zugangs zum hinteren Fahrzeugbereich und damit verbundener geringerer #Kapazitätsauslastung gezogen? Frage 3: Hat der Senat durch diese Evaluation oder auf anderem Wege einen – wie in der Plenumsdiskussion des Abgeordnetenhauses am 17. März 2004 zur Einführung des obligatorischen Vordereinstiegs (Plenarprotokoll 15/47, S. 3765-3767) gefordert – überzeugenden Nach-weis erhalten, dass es durch den obligatorischen Vorder-einstieg nicht zu einer Attraktivitätsminderung des Bus-verkehrs kommt? Antwort zu 1., 2. und 3.: Die BVG hat dem Senat die Ergebnisse der Evaluation über die Einführung des obli-gatorischen Vordereinstieg zur Verfügung gestellt, dieser hat sie zur Kenntnis genommen. Der genaue Zeitpunkt und die Form der Übergabe lässt sich in der zur Beant-wortung der Frage verfügbaren Zeit jedoch nicht ermit-teln. Die BVG hat auch bei späteren Gelegenheiten sehr deutlich ihre Meinung vertreten, dass sie durch den obli-gatorischen Vordereinstieg einen erheblichen finanziellen Vorteil hat bzw. finanzielle Nachteile vermeidet. Die in bestimmten Situationen auftretenden Verzögerungen beim Fahrgastwechsel rechtfertigen aus ihrer Sicht nicht, die von ihr errechnete, nachhaltige Erlössteigerung aufzuge-ben. Da der BVG-Vertrag als Nettovertrag ausgestaltet ist, liegen solche betrieblichen Entscheidungen unter Abwägung deren Risiken und Chancen – und damit letzt-lich deren finanzielle Auswirkungen – in der Zuständig-keit des Verkehrsunternehmens. Der Senat sieht auf dieser Grundlage weder die Not-wendigkeit noch den Ansatzpunkt für weitere Schlussfol-gerungen. Frage 4: In welcher Höhe und auf welcher Grundlage wurde der Zeitverlust durch Fahrscheinkauf bei Busfah-rer*innen bei der Ermittlung der Haltestellenaufenthalts-zeiten pauschal veranschlagt? Frage 5: Ist der veranschlagte Zeitverlust durch Fahr-scheinkauf und durch den verhinderten Zustieg hinten nach Auffassung des Senats angemessen? Antwort zu 4. und 5.: Die BVG teilte dazu mit: „Die Fahrzeiten zwischen zwei Haltestellen inklusive aller Verlustzeiten (Haltestellenaufenthaltszeiten, Warte-zeiten vor Lichtsignalanlagen) werden in einem Minuten-raster ermittelt. Grundlage dafür sind die real gemessenen Fahrzeiten vieler Fahrten innerhalb bestimmter Zeitinter-valle. Eine Differenzierung nach Verlustzeiten für den Fahrscheinverkauf ist daher nicht möglich.“ Unabhängig von der Zustiegsregelung sieht der Senat Potenzial für stabilere und damit planbarere Haltesstellen-aufenthaltszeiten durch eine Reduzierung der Barverkäufe im Fahrzeug. Frage 6: Wie entwickelt sich die Durchschnittsge-schwindigkeit der Metrobuslinien im Verhältnis zu ihrem durchschnittlichen Fahrgastaufkommen? (Bitte die Met-robuslinien nach aktuellem Fahrgastaufkommen und Durchschnittsgeschwindigkeit auflisten.) Antwort zu 6: Die BVG teilte dazu mit: „Trotz steigender Fahrgastzahlen haben sich die fahr-planmäßigen Geschwindigkeiten seit 2008 nur marginal verändert. Fahrplangeschwindigkeit Linien Geschwindigkeit nach Regelfahrplan 2008 2014 Delta M11 20,4 km/h 20,4 km/h -0,1 km/h M19 17,1 km/h 17,11 km/h 0,0 km/h M21 21,4 km/h 21,4 km/h 0,0 km/h M27 16,8 km/h 16,8 km/h 0,0 km/h M29 15,6 km/h 15,7 km/h 0,1 km/h M32 21,4 km/h 21,4 km/h 0,0 km/h M37 17,2 km/h 17,7 km/h 0,6 km/h M41 17,3 km/h 17,4 km/h 0,0 km/h M44 20,1 km/h 19,9 km/h -0,3 km/h M45 18,4 km/h 18,2 km/h -0,3 km/h M46 18,0 km/h 18,1 km/h 0,1 km/h M48 17,4 km/h 17,3 km/h -0,1 km/h M49 20,8 km/h 20,6 km/h -0,1 km/h M76 19,3 km/h 19,4 km/h 0,1 km/h M77 19,0 km/h 18,9 km/h -0,1 km/h M82 17,9 km/h 18,0 km/h 0,1 km/h M85 16,9 km/h 16,6 km/h -0,3 km/h Frage 7: Die BVG A.ö.R. veranschlagt jährliche Mehreinnahmen von 4,6 Mio. Euro (Berliner Morgenpost v. 16.9.14) durch den obligatorischen Vordereinstieg. Kann der Senat ausschließen, dass diese Zahl nach wie vor auf den Einnahmesteigerungen während eines Testbe-triebs im Dezember 2003/2004 beruht, die laut Plenums-diskussion des Abgeordnetenhauses am 17. März 2004 (Plenarprotokoll 15/47, S. 3766) auf 4,6 Mio. Euro im Jahr hochgerechnet wurden? Antwort zu 7: Dem Senat liegen dazu keine eigenen Zahlen vor. Die BVG führt dazu aus: „Die im Rahmen einer ent-sprechenden Evaluation ermittelte Einnahmesteigerung um rd. 4,6 Mio. EUR p.a. konnte dauerhaft realisiert wer-den. Die Statistiken weisen keinerlei Abschwächung dieses positiven Ertragseffektes im Busvertrieb aus. Der seit dem 05.04.2004 obligatorische Vordereinstieg bei den Bussen der BVG hat somit zu einer nachhaltigen Er-lössteigerung für die BVG geführt.“ Frage 8: Welche Kosten entstehen durch den Einbau von elektronischen Prüfgeräten in Bussen zur Kontrolle der BVG-fahrCard? Antwort zu 8: Die BVG teilte dazu mit: „Der Aufwand sowie die Investition für Einbau der Prüfgeräte in alle Omnibusse beträgt in Summe ca. 1,35 Mio. EUR.“ Berlin, den 09. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)

allg.: Anforderungen der wachsenden Stadt im Öffentlichen Personennahverkehr bewältigen – Nahverkehrsplan Berlin für 2014 bis 2018 beschlossen, aus Senat

www.berlin.de Aus der Sitzung des Senats am 7. Oktober 2014: Der Senat hat die Ziele für die weitere Entwicklung des Berliner Nahverkehrs in den nächsten Jahren vorgegeben. Er hat heute den von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller vorgelegten Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 beschlossen. Dieser definiert gleichzeitig die Leitlinien der Angebotsqualität bei Bussen und Bahnen.

Senator Müller: „Im Mittelpunkt des Nahverkehrsplans steht die Bewältigung der Anforderungen der wachsenden Stadt an den Öffentlichen Personennahverkehr. Längere Ladenöffnungszeiten, mehr Angebote im Fernbusverkehr, steigende abendliche und nächtliche Fahrgastzahlen, notwendige Barrierefreiheit und ein wachsender Stadt-Umland-Verkehr verlangen mehr Flexibilität des Nahverkehrs. Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt Antworten darauf, an welchen Stellen Optimierungen des Verkehrsnetzes möglich sind, zeigt aber auch Einsparpotenziale auf, die Mehrleistungen an anderen Stellen ermöglichen.“ In den verschiedenen Wachstumsszenarien wird der unterschiedliche Leistungsmehrbedarf gegenüber dem bestehenden, verkehrsvertraglich abgesicherten Angebotsvolumen dargestellt. Die Basis dafür sind Bevölkerungsprognosen sowie weitere Annahmen zur künftigen Entwicklung Berlins. Angesichts der Dynamik der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung bilden die Inhalte des Nahverkehrsplans eher die untere Grenze der erforderlichen Entwicklung ab. Die Erkenntnisse aus dem Planungsprozess konnten bereits bei Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 berücksichtigt werden. So hat das Abgeordnetenhaus in den Haushaltsberatungen im letzten Dezember in Anerkennung des ermittelten Mehrbedarfs zusätzliche 4 Mio. € für 2014 und 7,5 Mio. € für 2015 bewilligt, damit das Land Berlin mehr Leistungen bei der BVG bestellen und finanzieren kann. Über die weiter erforderlichen Mehrleistungen für die kommenden Jahre ist bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2016/2017 sowie der weiteren mittelfristigen Finanzplanung gemäß der bis dahin eingetretenen Entwicklung zu entscheiden. Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde ein umfassendes Beteiligungsverfahren initiiert und umgesetzt. In mehreren NVP-Foren wurden die Inhalte des Plans vorgestellt und mit weiteren Fachverwaltungen, den Bezirken, den umliegenden Landkreisen und der Fachöffentlichkeit (Fahrgastverbände, IHK, ADAC, Behindertenverbände etc.) diskutiert. In mehreren Anhörungs- und Erörterungsterminen wurden auch die Anregungen und Stellungnahmen der BVG und der S-Bahn erörtert und bei der weiteren Entwicklung der Beschlussvorlage des NVP berücksichtigt. Wesentliche Inhalte des Nahverkehrsplans im Einzelnen Zugangs- und Qualitätsstandards Die Standards des letzten beschlossenen NVP (2006-2009) wurden überprüft und, wo erforderlich, angepasst: Die berlinweit gültigen Mindesttakte für die unterschiedlichen Verkehrszeiten werden aufgrund veränderter Nachfrageentwicklung (längere Ladenöffnungszeiten, zunehmend flexiblere Arbeitszeiten, steigende abendliche und nächtliche Fahrgastzahlen) flexibler ausgestaltet. In den Übergangszeiträumen zwischen Haupt- und Nebenverkehrszeit kann das Fahrplanangebot besser an die Nachfrage angepasst werden. Dies hat das Land teilweise bereits bei den 2014 bestellten Mehrleistungen umgesetzt. Neu aufgenommen wurden Standards zur umsteigefreien Erreichbarkeit der Ortsteilzentren Berlins. In Reaktion auf den wachsenden Fernbusverkehr wurden die bisherigen Vorgaben zur Erreichbarkeit von Fernbahnhöfen neu definiert und auf alle Fernverkehrsknoten (Bahnhöfe, ZOB, Flughäfen) ausgeweitet. Für den Stadt-Umland-Verkehr wurden erstmals Standards zur Angebotsgestaltung entwickelt, deren Umsetzung in Abstimmung mit den Umlandkreisen erfolgen wird. Weiterentwickelt wurden die Standards zur Anschlussplanung und -sicherung. Arbeitsauftrag für die NVP-Laufzeit ist hier zunächst vor allem die Verbesserung der unternehmensübergreifenden Information und im Weiteren die Sicherung von Anschlüssen durch Kooperation innerhalb des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Aktualisiert wurden zudem Vorgaben zur umweltverträglichen Gestaltung des Berliner Nahverkehrs. Standards und Vorgaben zur Barrierefreiheit stellen einen wesentlichen Inhalt des Nahverkehrsplans dar. Entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird in der Laufzeit des NVP geklärt, wie das Ziel eines „vollständig barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ bis zum Jahr 2022 möglichst weitgehend erreicht werden kann und an welchen Stellen eine Inanspruchnahme der gesetzlichen Ausnahmetatbestände unumgänglich ist. Handlungsbedarf besteht im Berliner ÖPNV vor allem bei Haltestellen im Straßenland, insbesondere bei den über 6.400 Bushaltestellen, teilweise aber auch der Straßenbahn. Ebenso muss geklärt werden, wie man den Anforderungen der Inklusion vor allem bei der Fahrgastinformation gerecht werden kann. Angebotskonzeption bis 2018 Neben Angebotsänderungen aufgrund von Neubaustrecken und Streckenausbauten ist das Kernthema des NVP die Reaktion auf die zunehmende Nachfrage, um gravierende Kapazitätsengpässe und Erschließungsdefizite zu vermeiden. Neue und nachverdichtete Wohn- und Gewerbestandorte machen auch im bestehenden Netz Angebotsverdichtungen oder sogar zusätzliche Angebote notwendig. Zusätzliche Aufgaben kommen vor allem auf den Busverkehr zu, da nur dieser die Möglichkeit bietet, kurzfristig die fahrzeugseitig notwendigen Kapazitätsanpassungen vorzunehmen. Das Regionalzugnetz wird vor allem durch die Linienänderungen zur Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg und die Bedienung des Regionalbahnhofs Ostkreuz weiter entwickelt. Im S-Bahn-Netz ist im NVP-Planungszeitraum neben der Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg und der voraussichtlichen Inbetriebnahme des ersten Abschnitts der S21 vom Nordring zum Hauptbahnhof vor allem das Angebotskonzept für die Neuvergabe der drei S-Bahn-Teilnetze „Ring“, „Stadtbahn“ und „Nord-Süd“ wichtig. Nach Fertigstellung des Bahnhofs Ostkreuz können auch die baubedingten Einschränkungen im S-Bahn-Angebot aufgehoben und die Linien S3 und S9 wieder auf die Stadtbahn geführt werden. Bereits dieses Jahr wurden bei der U-Bahn auf nachfragestarken Linien der dichte 4 Minuten-Takt zeitlich ausgedehnt bzw. im Abend- und Wochenendnachtverkehr zusätzliche Angebote eingeführt. Es ist absehbar, dass bis 2018 weitere Verdichtungen notwendig sein werden, die Handlungsmöglichkeiten sind jedoch durch die Anzahl verfügbarer Fahrzeuge begrenzt. Fahrzeuginvestitionen sind zwar nicht Gegenstand von Nahverkehrsplänen, wesentliche Aufgabe für den Planungszeitraum ist aber die Festlegung des erforderlichen Angebotsniveaus als Rahmen für die Ersatz- und Neubeschaffung weiterer U-Bahn-Züge. Bei der Straßenbahn steht die Inbetriebnahme der Neubaustrecke zum Hauptbahnhof mit den Linien M5, M8 und M10 an. Zudem soll die Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz realisiert werden. Mit Inbetriebnahme eines Kehrgleises in Oberschöneweide ab Herbst 2014 sind auf der Linie 67 zwischen Schöneweide und Oberschöneweide die dringend benötigten Zusatzfahrten möglich. Damit wird auf die erhöhte Fahrgastnachfrage durch den Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Oberschöneweide reagiert. Weitere, teilweise bereits im laufenden Jahr umgesetzte Maßnahmen sind der Einsatz der neuen, langen Straßenbahnen (Flexity) auf den stark nachgefragten Metrolinien, die zeitliche Ausdehnung des verdichteten Angebotes in der Hauptverkehrszeit und gezielte Angebotsverdichtungen im Abend- und Wochenendnachtverkehr. Im Bezirk Pankow mit seinem besonders großen Bevölkerungswachstum sind gezielte Angebotsverbesserungen auf den Linien M1, 12 und 50 vorgesehen. Begrenzender Faktor ist auch bei der Straßenbahn der vorhandene Fahrzeugpark. Analog zur U-Bahn ist auch hier der angebotsseitige Rahmen für künftige Ersatz- und Neubeschaffungen der BVG zu definieren. Im Busverkehr sind über die im Jahr 2014 bereits realisierten Mehrbestellungen hinaus weitere gezielte Taktverdichtungen geplant, insbesondere auf Linien mit besonders starkem Nachfrageanstieg oder bereits aufgetretenen Kapazitätsproblemen, wie beispielsweise auf der Linie M41. Weiterhin wird das Angebot zu den Flughäfen mit der Inbetriebnahme des neuen Flughafens Berlin Brandenburg und Schließung des Flughafens Tegel umfassend angepasst. Entwicklungsgebiete wie etwa im Spreeraum in Friedrichshain-Kreuzberg, in Karlshorst oder an der Heidestraße nördlich des Hauptbahnhofs stehen ebenfalls im Fokus. Innerhalb des bestehenden Angebots sind “ soweit unter Einhaltung der Zugangsstandards möglich “ weiterhin Optimierungen, bspw. durch Entfall kaum nachgefragter Fahrten, vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/ Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 90139-4043

allg.: Wie steht der Senat zum neuen Gesetz über Elektromobilität?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann und in welcher Weise hat sich der Se-nat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über #Elektromobilität geäußert bzw. wann und in welcher Weise wird er dies noch tun? Antwort zu 1: Die Bundesregierung hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur versandte mit Schrei-ben vom 6. August 2014 Referentenentwürfe zu folgen-den Regelungen an die Länder und die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme: Entwurf des Gesetzes zur Be-vorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Elektromobilitätsgesetz – EmoG), Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und Gebührenordnung für Maßnahmen im Stra-ßenverkehr (GebOSt) sowie Entwurf einer Verwaltungs-vorschrift StVO. Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt hat dem Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur mit Schreiben vom 18. August 2014 hierzu eine Stellungnahme vorgelegt. Darüber hinaus nahm die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder am 10./11. September 2014 einen Beschlussvorschlag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu den vorgenannten Referentenentwürfen an, in dem eine grundlegende Überarbeitung der vorliegenden Referen-tenentwürfe gefordert wird. Bei der Verkehrsministerkon-ferenz am 1./2. Oktober 2014 findet eine Aussprache zu diesem Beschluss statt. Frage 2: Wie bewertet der Senat die bisherige Ent-wicklung der Elektromobilität getrennt nach Verkehrsträ-gern? a) Eisenbahn, b) Straßen- und U-Bahn, c) E-Bike, d) Elektrofahrzeuge für Gütertransport, e) Elektrofahrzeug für privaten Personenverkehr? Antwort zu 2: Die schienengebundenen Verkehrsmit-tel des öffentlichen Verkehrs werden überwiegend mit Elektrotraktion betrieben. Elektroräder sind ein neues Verkehrsmittel mit erheblichen Potentialen, die verkehrli-chen und umweltseitigen Folgen des wachsenden Pkw-Verkehrs kurzfristig und mit geringen Kosten zu reduzie-ren. Auf einem Parkplatz für Pkw können sechs Elektro-räder geparkt werden, die Räder sind leise, abgasfrei und schonen das Klima. Elektroräder können zudem die priva-ten Haushalte bei den Mobilitätskosten deutlich entlasten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterstützt daher die Einführung von Elektrorädern als Substitut von Pkw mit dem Projekt „EBikePendeln“, das im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität durchge-führt wird. Hierbei steht die Zielgruppe der Berufspendle-rinnen und Berufspendler im Vordergrund. Die Einfüh-rung von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen kann die Verkehrslärm- und Luftschadstoffbelastungen effektiv mindern, da diese Fahrzeuggruppe trotz ihres geringen Bestands- und Fahrleistungsanteils überdurchschnittlich zu den Belastungen beiträgt. Die vom privaten Personen-verkehr dominierten Treibhausgasemissionen des Ver-kehrssektors können durch Elektrofahrzeuge gesenkt werden unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Frage 3: Welche Auffassung vertritt der Senat bezüg-lich der Öffnung von Busspuren für Elektrofahrzeuge? Wie wird der Senat die schon heute oft zugeparkten Bus-spuren für Busse freihalten, sollten die aktuellen Benut-zungsregeln für weitere Verkehrsteilnehmer geöffnet werden? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt lehnt die Öffnung der Bus-Sonderspuren für Elektrofahrzeuge im Hinblick auf die möglichen Verzögerungen und Behinderungen im Be-triebsablauf des Linienverkehrs mit Bussen, die Anreiz-funktion für andere Pkw-Nutzerinnen und Pkw-Nutzer, die Sonderspur zu nutzen sowie die nicht gelöste Frage einer wirksamen Überwachung ab. Entsprechend den Markthochlaufszenarien der Bun-desregierung werden im Jahr 2020 in Berlin rund 20.000 Elektrofahrzeuge erwartet. Diese Flotte würde die beste-hende Konkurrenzssituation des Busverkehrs mit den rd. 7.500 Taxen, den Einsatzfahrzeugen und dem zunehmen-den Radverkehr, die die Bus-Sonderspuren ebenfalls benutzen, erheblich verschärfen. Berlin, den 24. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2014)