BVG + Bus: Projekt „BVG-Schülerbegleiter“, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öf-fentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung be-rücksichtigt. 1. Wie bewertet der Senat die Arbeit des BVG-Schülerbegleiterprojekts? Zu 1.: Der Senat begrüßt das auf dem Engagement der BVG beruhende Projekt „#BVG #Schülerbegleiter“. 2. Welche Erfolge konnte das BVG-Schülerbegleiter-projekt verzeichnen? Zu 2.: Erfolge konnten anhand von positiven Rück-meldungen seitens des #Fahrpersonals verzeichnet werden. Vor der Einführung der Schülerbegleiterinnen und Schü-lerbegleiter gab es auf den Linien M27, 124, 125, 133 und 222 erhebliche #Störpotenziale (Verspätungen durch blo-ckierte Türen, Vandalismusschäden, erhebliche Ge-räuschkulissen, teilweise ausgelöst durch Streitigkeiten untereinander, kein geordnetes Einsteigen bzw. Durchrü-cken ins Wageninnere, woraus u. a. verlängerte Haltestel-lenaufenthaltszeiten resultieren). Zurzeit sind täglich ca. 600 Schülerbegleiterinnen und Schülerbegleiter aller Oberstufenklassen im Einsatz, die durch ihre Präsenz und Einflussnahmen auf regelabweichende Schülerinnen und Schüler aufklärend und deeskalierend einwirken und somit für die BVG nicht monetär erfasste Synergieeffekte erwirken. 3. Inwiefern soll das Projekt in Zukunft Unterstützung erfahren und wie sieht ein mögliches Zukunftskonzept aus? 4. Sind Gerüchte zutreffend, dass dem BVG-Schülerbegleiterprojekt die finanziellen Grundlagen ver-kürzt oder gar entzogen werden sollen? Zu 3. und 4.: Es handelt sich um ein von der BVG ei-genständig finanziertes Projekt, das auf dem bisherigen Niveau gesichert ist. 5. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben seitens der Berliner Verkehrsbetriebe für das BVG-Schülerbegleiter-projekt? Zu 5.: In 2014 beliefen sich die Kosten für 11 Ausbil-dungslehrgänge durch die Firma „dolife“ (Schulungs-zentrum für Körperbewusstsein, Sicherheit und Martial Art) auf 15.675 EUR. Zur Kenntlichmachung und besse-ren Hervorhebung wurden u. a. Käppis, Schulterschoner, T- und Sweat-Shirts im Wert von 6.213 EUR an die Schü-lerbegleiterinnen und Schülerbegleiter ausgegeben. Der gesamte Sachaufwand für die BVG belief sich auf 25.869 EUR. Der Personalaufwand für 2 feste Mitarbeiter betrug ca. 120.000 EUR. 6. Wie viele Schülerbegleiter wurden seit Beginn des Projektes ausgebildet, wie ist die Teilnehmerstruktur (männlich/weiblich/mit Migrationshintergrund) und wie ist die Entwicklung der Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren? Zu 6.: Von 2002 bis heute wurden ca. 2000 Schülerin-nen und Schüler zur Schülerbegleiterin bzw. zum Schü-lerbegleiter ausgebildet. Das entspricht einer Ausbil-dungsquote von ca. 160 Schülerinnen und Schülern pro Jahr. Seit 2010 wurden die Schülerinnen und Schüler aus allen 7. Klassen der teilnehmenden 10 Schulen in den Ausbildungslehrgängen gemeinsam geschult, um schon im Vorfeld schulübergreifende Kontakte herzustellen. Um den Austausch unter den Schülerbegleiterinnen und Schülerbegleitern zu fördern und zu erhalten, findet an jedem 1. Montag im Monat ein gemeinsames Treffen statt. Das Verhältnis männlich/weiblich ist ausgeglichen. Der Anteil derer mit Migrationshintergrund beträgt ca. 60%. 7. Bestehen weiterhin die bisherigen Kooperationen zwischen der BVG und der Polizei, den Schulen und der Kampfkunstschule “Doolife” und wenn ja, werden diese Kooperationen erhalten bleiben? Zu 7.: Die Kooperation zwischen der Polizei Berlin und der BVG wurde im Jahr 2007 beendet. Es besteht derzeitig eine Zusammenarbeit mit 10 Schulen in Reini-ckendorf, Mitte und Wedding. Aktuell ist eine 11. Schule in Spandau hinzugekommen. An diesen Schulen besteht intensiver Kontakt mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Teile der Ausbildung werden durch pensionierte Polizeibeamte (ehemaliger Präventionsbeauftragter der Polizeischule) und Polizeibe-amtinnen und dem Schulungszentrum für Körperbewusst-sein „dolife“ übernommen, das auch die Vergütung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten a.D. übernimmt. Berlin, den 23. Januar 2015 In Vertretung Henner B u n d e …………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)

Tarife: „Schwarzfahren“ im Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die S-Bahn Berlin, die DB Regio, die Niederbarnimer Eisen-bahn (NEB) und die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend inhaltlich bzw. wörtlich wiedergege-ben. Im Vergleich zu den im Wesentlichen auf das Berliner Stadtgebiet begrenzten #Verkehrsleistungen der #BVG und #S-Bahn Berlin liegen beim Ländergrenzen überschreiten-den Eisenbahn-Regionalverkehr (Regional-Express- und Regional-Bahn-Züge) andere Randbedingungen vor. So hat die rein innerstädtische Verkehrsnachfrage in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs eine völlig unter-geordnete Bedeutung. Sie ist auch nicht das Kernaufga-benfeld des Eisenbahn-Regionalverkehrs. Die Eisenbahn-verkehrsunternehmen (EVU) des Eisenbahn-Regionalver-kehrs haben mitgeteilt, dass die nachgefragten Zahlen entsprechend der Systematik der Fragestellungen nicht erhoben werden. Soweit statistische Daten der Berliner Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden, dass das Re-gistratur-System der Berliner Staats- und Amtsanwalt-schaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leis-tungen) enthält, aber keine Eingrenzung auf den abgefrag-ten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“ ermög-licht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen Auskünfte nicht möglich sind. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die BVG, die S-Bahn und die Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verzeichnet für das Jahr 2013 947,3 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF). Für das Jahr 2014 liegen die endgültigen Zahlen noch nicht vor, erwartet werden gut 970 Mio. UBF.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2013 beförderte die S-Bahn Berlin auf ihrem gesam-ten Streckennetz 402,4 Mio. Fahrgäste. Eine Unterschei-dung nach Berlin und Brandenburg ist nicht möglich. Die Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei der BVG, der S-Bahn und der Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 durchgeführt? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der kontrollierten Fahrgäste betrug in 2013 2.792.819 in 2014 waren es 5.256.342.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Fahrscheinkontrollen S-Bahn: 2013: 7.223.026 2014: 7.874.285“ Die Fahrkartenkontrollen in den Zügen des Eisen-bahn-Regionalverkehrs finden durch die Zugbegleiterin-nen und Zugbegleiter nicht wie im innerstädtischen öf-fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei BVG und S-Bahn nach dem Stichprobenprinzip statt. Sie sind viel-mehr die Regel und werden im Rahmen der zusätzlich von den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern im Reise-verlauf wahrzunehmenden Serviceleistungen für die Fahrgäste (z.B. Ein- und Ausstiegshilfen, betriebliche Aufgaben, Durchsagen im Zug, Fahrgastauskünfte) durchgeführt. Die routinemäßige Kontrolle der Fahrkarten wird daher anzahlmäßig nicht erfasst. Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden ohne #gültigen Fahrschein angetroffen bei BVG, S-Bahn und Regional-bahn in Berlin, jeweils im Jahr 2013 und 2014? Wie hoch ist der prozentuale Anteil an den gesamten Fahrgastzahlen des jeweiligen Jahres? Wie können eventuelle Schwan-kungen erklärt werden? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG wurden in 2013, 228.727 Fälle von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst, in 2014 waren es 355.476 Fälle. Die Beanstandungsquote lag in 2013 bei 8%, in 2014 wurden 7% registriert. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen be-einflusst. Gegenüber den Vorjahren, die geprägt waren durch eine Hochlaufphase des externen Dienstleisters, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar. Die Verän-derungen basieren auf einer verstärkten Kontrolltätigkeit mit mehr Prüfpersonal.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Feststellungen ges. 326.359, Ø Beanstandungsquote: 4,51 % 2014: Feststellungen ges. 333.519, Ø Beanstandungsquote 4,24 % Die Beanstandungsquote ist auf sehr hohem Niveau leicht rückläufig. Sie entspricht aber unserer Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen. Der absolute An-stieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte zurück zu führen.“ Von den EVU erfolgen in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs keine Erhebungen von Fahrgästen ohne gültige Fahrkarte, die nur auf das Berliner Stadtgebiet bezogen sind. Frage 4: Wie viele festgestellten „SchwarzfahrerIn-nen“ haben das erhöhte Beförderungsentgelt im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bezahlt? Wie hoch waren die Einnah-men daraus in den jeweiligen Jahren 2013 bzw. 2014? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderun-gen) 2013: 5,3 Mio. EUR Für 2014 können aufgrund des noch nicht abgeschlos-senen Jahresabschlusses keine Angaben gemacht wer-den.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Insgesamt wurden in 2013 5,3 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren erlöst. 2014: Für dieses Geschäftsjahr liegen zurzeit noch keine Zahlen vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 5: Wie viele Strafanzeigen haben BVG, S-Bahn und Regionalbahn jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung sein darf. In 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 1.944 Personen An-zeigen erstattet. In 2014 wurden insgesamt 33.723 Personen angezeigt. Die hohe Zahl der Strafanträge ist darin begründet, dass aufgrund von technischen Problemen bei unserem Dienst-leister noch nicht berücksichtigte Daten aus 2012 und 2013 erst 2014 eingelaufen sind und eine Anzeige recht-fertigen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn stellt Strafanträge nach §265a StGB ge-gen Personen, die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehr-fachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten. 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 12.379 Personen Anzeige erstattet. 2014 wurden insgesamt 20.356 Personen (einschließ-lich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige gebracht.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 6: Wie viele Strafanzeigen aus dem Jahr 2013 führten zu einem Strafverfahren und schließlich zu einem Urteil? Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt, wie viele Strafverfahren sind noch nicht erledigt? Zu welcher Art von Verurteilungen ist es wegen „Schwarzfahrens“ gekommen? Frage 7: Wie viele Männer und wie viele Frauen ha-ben in den Jahren 2013 und 2014 wegen „Schwarzfah-rens“ eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen? Wie hoch war der Anteil von „SchwarzfahrerInnen“ bei den ErsatzfreiheitsstraflerInnen in den Jahren 2013 und 2014? Antwort zu 6 und 7: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Berlin, den 22. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2015)

BVG + S-Bahn: BVG-Linien bieten Umfahrungsmöglichkeiten für den gesperrten Abschnitt der S-Bahn

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1340 Während der am Freitag beginnenden #Bauarbeiten im #Nord-Süd-Tunnel der #S-Bahn Berlin empfehlen die BVG und die S-Bahn den betroffenen Fahrgästen, möglichst auf #alternative #Routen auszuweichen. Vor allem Vielfahrer sollten sich dabei vom Komfortgedanken leiten lassen. Die vermeintlich schnellste Route ist erfahrungsgemäß bei großen Bauvorhaben nicht immer die bequemste. Eine weiträumige Umfahrung über den S-Bahnring kostet beispielsweise nur wenig mehr Zeit, spart aber viel Stress.

Dem Großteil der Fahrgäste empfehlen die beiden Verkehrsunternehmen daher eine Umfahrung der Baustelle auf den neu geordneten S-Bahnlinien. Umfahrungen mit der U-Bahn sollten vorrangig Fahrgäste nutzen, deren Fahrziel im unmittelbaren Innenstadtbereich liegt. Vor allem im Berufsverkehr werden die Züge erwartungsgemäß ohnehin deutlich voller als sonst sein, das betrifft insbesondere die Linien U2 und U6. Die BVG rät den Fahrgästen daher, möglichst auch andere Linien, beispielsweise die U8, zu nutzen. Für einige Fahrrelationen bieten sich auch die U7 (Südast) oder die U9 an. Je nach Start und Zielpunkt können auch einige Straßenbahn- und Buslinien eine sinnvolle Alternative bieten. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Fahrgastinformation. Im Internet, über die BVG-App „FahrInfo Plus“, mit Lautsprecherdurchsagen in Bahnhöfen und Ansagen in Fahrzeugen sowie Lauftexten auf den elektronischen Daisy- Anzeigern werden die Reisenden im Bereich der BVG aktuell informiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an den wichtigen Umsteigeknoten die aktuelle Ausgabe des „BVG navi“ mit allen Umfahrungsalternativen verteilen. Selbstverständlich stehen die Servicekräfte den Fahrgästen auch für konkrete Fragen zur Verfügung und helfen gern, trotz der S-Bahn-Baustelle den besten Weg zum Ziel zu finden.

BVG + S-Bahn + Regionalverkehr: Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Zahlungen, die das Land Berlin in den Jahren 2011 bis 2014 für den Regionalver-kehr, für den S-Bahn-Verkehr und für den Nahverkehr der BVG A.ö.R. geleistet hat? (Bitte nach Jahren und Ver-kehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Für die Jahre 2011 bis 2013 sind die Ausgleichsansprüche der Unternehmen nach den jeweili-gen Verkehrsverträgen angegeben, wie sie in den Ge-samtberichten ÖPNV des Landes Berlin veröffentlicht sind. Darin sind für die BVG bis auf die Angaben zu e) und g.1) alle Positionen der Frage 2 enthalten. Hinweis: Für die Jahre 2011 bis 2014 liegt für die Leistungen im Regional- und S-Bahnverkehr noch keine endgültige Schlussrechnung vom Verkehrsverbund Ber-lin-Brandenburg (VBB) vor. Insofern handelt es sich um vorläufige Angaben.

Frage 2: Welche betriebsbezogenen Förderungen ha-ben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG und in den Jahren 2009 bis 2014 vom Land Ber-lin erhalten? – Bitte nach Jahren und Verkehrsunterneh-men aufschlüsseln und differenzieren nach: a. Ausgleichsleistungen für das zu erbringende Ver-kehrsangebot; b. Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schüler*innen und Auszubildenden; c. Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schwerbehinderten; d. Ausgleichleistungen für Fahrgeldausfälle durch das Berliner Sozialticket; e. Rentenzahlungen f. Betriebskostenzuschüsse g. ggf. weitere Zahlungen mit Angabe der Verwen-dung. Antwort zu 2: Nur im Verkehrsvertrag mit der BVG AöR ist eine separat ausgewiesene Zahlung für die reine Verkehrsleistung (ohne Infrastrukturentgelte etc.) vorge-sehen, so dass deshalb die Angaben in Zeile a) für die S-Bahn Berlin GmbH und die weiteren DB AG-Unternehmen nicht möglich sind. Auch im Weiteren sind, sofern nicht anders angegeben, die Zahlungen für die BVG ausgewiesen, da nur diese im Regelfall relevant sind und die Unternehmen der DB AG teilweise gar nicht die entsprechenden Ansprüche haben. Ausgleichsleistungen für den Schwerbehindertenverkehr gemäß Ziffer c) erhält z. B. nur die BVG aus dem Einzelplan 13, da die S-Bahn Berlin GmbH als Tochter der Deutschen Bahn AG diese Leistungen direkt beim Bundesausgleichsamt beantragen muss und von dort erhält (§ 150 Abs. 1 SGB IX). Zu den Ausgleichsleistungen unter Ziffer d) wurde im Vertrag über die Weiterführung des Berlin-Ticket S i.V.m. dem 5. Ergänzungs- und Änderungsvertrag zu dem Vertrag über die Weiterführung des Berlin-Ticket S vom 12.12.2007 vereinbart, dass die Zahlung des gesamten Verlustaus-gleichsbetrages an die BVG erfolgt. Diese nimmt die interne Aufteilung der Einnahmen (64,5 % an BVG und 35,5 % an S-Bahn Berlin GmbH) vor.

Frage 3: Welche Investitionsmittel haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 aus Bundesmitteln (GVFG, Ent-flechtG, Regionalisierungsmittel, Hauptstadtfinanzie-rungsvertrag) erhalten? (Bitte nach Jahren, Herkunft der Mittel und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Frage 4: Welche Investitionsmittel haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 aus Landesmitteln erhalten? (Bitte nach Jahren, Herkunft der Mittel und Verkehrsunterneh-men aufschlüsseln.) Antwort zu 3 und 4: Das Land Berlin erhält vom Bund Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz, Zuweisungen nach dem Regionalisierungsgesetz, Zuwei-sungen für Maßnahmen nach dem GVFG-Bundespro-gramm und dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Ergän-zend hierzu werden Landesmittel bereitgestellt. Diese Finanzmittel werden im Einklang mit den politischen Zielen und gemäß den Vorgaben der Haushaltsgesetzge-bung durch den Senat an die BVG AöR und die DB AG zugewendet. Darüber hinaus erhält die DB AG weitere Finanzmit-tel des Bundes direkt, wie z.B. für DB-Vorhaben aus dem GVFG1-Bundesprogramm, dem Bedarfsplan sowie gemäß Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, über die der Senat keine Kenntnis hat. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht, in wel-chem Umfang die Verkehrsunternehmen BVG AöR und DB AG* in den Jahren 2011 bis 2013 Bundes- und Lan-desmittel für Investitionen erhielten. Für 2014 konnten aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Haushaltsjahres noch keine Angaben gemacht werden.

Frage 5: Wofür haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 die erhaltenen Investitionsmittel verwendet? (Bitte nach Jahren und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) a. Erhalt der Verkehrsinfrastruktur b. Neubau von Verkehrsinfrastruktur c. Modernisierung des Fuhrparks Antwort zu 5: Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht, wofür die Verkehrsunternehmen BVG AöR und DB AG* in den Jahren 2011 bis 2013 die erhaltenen Investitionsmittel verwendet haben.

Frage 6: In welcher Höhe haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 Investitionen aus eigenen Mitteln getätigt? Antwort zu 6: Die Bewirtschaftung der zu investiven Zwecken verwendeten Eigenmittel obliegt grundsätzlich den jeweiligen Unternehmen und liegt somit außerhalb des Verantwortungsbereiches des Senats. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und DB AG um eine Stellungnahme gebeten. Von Seiten der DB AG wurde in der gestellten Frist keine Antwort übermittelt. Die BVG teilte mit, dass sie folgende Investitionen aus eigenen Mittel getätigt hat:

Berlin, den 07. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2015)

allg. + BVG + S-Bahn: Nutzung des Berliner ÖPNV durch Tourist*innen und Pendler*innen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR, die S-Bahn Berlin GmbH und den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) um eine Stellungnahme gebeten. Die BVG teilte mit, dass ihr wegen des Urlaubs vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Feiertage eine Beantwortung in der vorgegeben Frist nicht möglich war. Die übrigen Antworten, dort in eigener Verantwortung erstellt, sind in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht wurden. Frage 1: Sind dem Senat Erhebungen bekannt, zu welchen #Anteilen der Berliner #ÖPNV jeweils von #Bewohner* innen, #Tourist*innen bzw. #Gäste und #Pendler*innen genutzt wird? Frage 2: Wie haben sich diese Anteile in den letzten 10 Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Frage 3: Sind dem Senat Studien zum ÖPNVNutzungsverhalten von Tourist*innen bzw. Gästen und Pendler*innen bekannt? Antwort zu 1 bis 3: Dem Senat, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und den Verkehrsunternehmen sind keine diesbezüglichen Erhebungen bekannt. Frage 4: Welche Nahverkehrslinien werden bevorzugt von Tourist*innen bzw. Gästen benutzt? Antwort zu 4: Zu dieser Frage liegen dem VBB keine Daten vor, die S-Bahn Berlin kann hierzu keine belastbare Aussage treffen. Frage 5: Wie viele „Berlin Welcome Cards“ und „Berlin CityTourCards“ und „The Berlin Pass“ wurden seit Bestehen der Angebote jeweils jährlich verkauft? Antwort zu 5: Aufgrund verschiedener struktureller Änderungen und Anpassungen bei der „Berlin Welcome- Card“ und der „Berlin CityTourCard“ ist aus Sicht des VBB ein Vergleich der Verkaufsergebnisse erst ab dem Jahr 2008 sinnvoll (Übersicht in der Anlage). Die Anzahl der Verkäufe des „The Berlin Pass“ liegt dem VBB nicht vor. Frage 6: Wie viele Monats- und Jahres- bzw. Umweltkarten für den VBB-Gesamttarifbereich wurden seit 2011 verkauft? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 6: Unter der Annahme, dass sich die Frage auf den Tarifbereich Berlin ABC bezieht, hat der VBB die die Monatskarten, Jahreskarten und Abonnements für die Jahre 2011 bis 2013 ermittelt und in der beiliegende Aufstellung aufgeführt. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf die VBB-Umweltkarten. Ermäßigte Zeitkarten wurden in dieser Übersicht nicht mit einbezogen (Übersicht in der Anlage). Frage 7: Wie viele DB Monats- und Jahreskarten auf Regionalverkehrsstrecken von und nach Berlin wurden seit 2011 verkauft (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 7: Monatskarten und Jahreskarten speziell für Regionalbahnstrecken der DB gibt es im VBB nicht. Für die beiliegende Übersicht hat der VBB die VBBUmweltkarten (ohne ermäßigte Zeitkarten) für die Tarifgebiete Berlin + 1 Landkreis, Berlin + 2 Landkreise sowie VBB-Gesamtnetz getrennt nach Monatskarten, Jahreskarten und Abonnements ermittelt (Übersicht in der Anlage). Frage 8: Wie viele Einzelfahrscheine, Tageskarten, Wochen, Monats- und Jahreskarten für die Tarifbereiche ABC und BC und wie viele Anschlussfahrscheine für den Tarifbereich C wurden seit 2011 verkauft? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 8: Auch hier hat der VBB für den Bereich der Wochenkarten, Monatskarten, Jahreskarten und Abonnements die Verkäufe auf VBB-Umweltkarten bezogen (Übersicht in der Anlage). Berlin, den 07. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2015)

BVG-Chefin Sigrid Nikutta im Interview „Wir können die Zukunft der Mobilität planen“, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bvg-chefin-sigrid-nikutta-im-interview-wir-koennen-die-zukunft-der-mobilitaet-planen/11168320.html

#BVG-Chefin Sigrid #Nikutta blickt noch einmal aufs Jahr zurück und wagt einen #Ausblick für #2015. Ein Gespräch über 500-Euro-Einmalzahlungen, marode Züge und futuristische Zahnbürsten.
Frau Nikutta, wie war das Jahr 2014 für die BVG?

Emotionaler geht es kaum. Wir gehen davon aus, dass wir in diesem Jahr schaffen werden, was wir uns erst für 2016 vorgenommen hatten: Die schwarze Null. Wir werden ein ausgeglichenes Ergebnis schaffen, was eine wahnsinnig gute Teamleistung ist. Und wir können endlich anfangen, unsere Schulden etwas zu reduzieren.

Sie haben auch Kredite getilgt? Die Schulden lagen zuletzt doch bei rund 800 Millionen Euro.

Ja, auch das haben wir geschafft.

Und das müssen wir auch, denn trotz der niedrigen Zinssätze zahlen wir allein im Jahr 2014 rund 23 Millionen Euro Zinsen.

Haben Sie dafür gespart, bis es quietschte?

Nein. Unsere Investitionen sind unverändert hoch geblieben, das müssen sie auch, sonst würden wir unsere Infrastruktur nicht pflegen. Natürlich sind wir sparsam, aber mit Vernunft. Wir haben die Einnahmen steigern können, weil wir auch 2014 wieder mehr …

BVG-Chefin Sigrid Nikutta im Interview "Wir können die Zukunft der Mobilität planen", aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bvg-chefin-sigrid-nikutta-im-interview-wir-koennen-die-zukunft-der-mobilitaet-planen/11168320.html #BVG-Chefin Sigrid #Nikutta blickt noch einmal aufs Jahr zurück und wagt einen #Ausblick für #2015. Ein Gespräch über 500-Euro-Einmalzahlungen, marode Züge und futuristische Zahnbürsten. Frau Nikutta, wie war das Jahr 2014 für die BVG? Emotionaler geht es kaum. Wir gehen davon aus, dass wir in diesem Jahr schaffen werden, was wir uns erst für 2016 vorgenommen hatten: Die schwarze Null. Wir werden ein ausgeglichenes Ergebnis schaffen, was eine wahnsinnig gute Teamleistung ist. Und wir können endlich anfangen, unsere Schulden etwas zu reduzieren. Sie haben auch Kredite getilgt? Die Schulden lagen zuletzt doch bei rund 800 Millionen Euro. Ja, auch das haben wir geschafft. Und das müssen wir auch, denn trotz der niedrigen Zinssätze zahlen wir allein im Jahr 2014 rund 23 Millionen Euro Zinsen. Haben Sie dafür gespart, bis es quietschte? Nein. Unsere Investitionen sind unverändert hoch geblieben, das müssen sie auch, sonst würden wir unsere Infrastruktur nicht pflegen. Natürlich sind wir sparsam, aber mit Vernunft. Wir haben die Einnahmen steigern können, weil wir auch 2014 wieder mehr …

S-Bahn + BVG: Sparen bis es kracht bei BVG und S-Bahn? Kurzfristdenken beim Senat ohne Rücksicht auf die Zukunft., aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage werden die #Zuschüsse für #BVG und #S-Bahn berechnet? Ist in den nächsten Jahren eine Veränderung der Zuschüsse vorgesehen? Wenn ja, wie fällt diese aus und in welcher Höhe? Wenn nein oder bei Senkung: Warum nicht und wie ist dies mit der Mehrbeanspruchung durch Bevölkerungszuwachs vereinbar? Zu 1.: Auf Basis des Senatsbeschlusses vom 27.11.2007 wurde ein Verkehrsvertrag (VV) zwischen dem Land Berlin – vertreten durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – AöR – für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.08.2020 abgeschlossen. In diesem Vertrag wurden die Leistungspflichten der BVG (Qualität und Quantität des Angebotes, Erhalt Infrastruktur) sowie die Ausgleichszahlungen des Landes fixiert. Die Bestellung und Finanzierung der Leistungen der S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn) erfolgen auf der Grundlage des zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH VV über die Bedienung der Strecken im SBahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg vom 27.08.2004 in der Fassung des Änderungsvertrages vom 11.10.2010. Veränderungen der Zuschüsse werden auf Basis der in diesen VV festgelegten Regularien vorgenommen (BVG: Preisgleitung Revision, Mehrleistungen im Rahmen der wachsenden Stadt; S-Bahn: jährliche Dynamisierung 1,5 %, ggf. Ausgleich der steigenden Energiekosten). Senkungen der Zuschüsse sind nicht vorgesehen. Kürzungen der Zahlungen erfolgen lediglich bei Leistungsmängeln bzw. – ausfällen. 2.a) Aus welchen Gründen kam es zu einer Verschuldung der BVG? b) Ist es geplant, die Altschulden der BVG direkt durch das Land Berlin zu übernehmen, damit die für Zins und Tilgung benötigten Mittel für die Aufgaben der BVG verwendet werden können? Wenn ja, zu wann ist dies geplant? Wenn nein, warum nicht? c) In welcher Höhe zahlt die BVG 2014 Zinsen und Tilgung? Wie hoch würde die Differenz ausfallen, wenn das Land Berlin Zinsen und Tilgung für die Schulden unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzmarktlage direkt übernähme? Zu 2.a): Für die Vergangenheit ist darzustellen, dass die Erlöse aus den Fahrgeldeinnahmen und die Zuschüsse des Landes Berlin nicht die zur Erbringung der Verkehrsleistungen notwendigen Ausgaben gedeckt haben. Die aktuellen und geplanten positiven Jahresergebnisse sind zum Aufbau des Eigenkapitals und zur Stärkung der BVG in dem Unternehmen zu belassen, um die zukünftigen Aufgaben im Bereich der Investitionen und durch die wachsende Stadt zu bewältigen. Zu 2.b): Es ist nicht geplant, die Altschulden der BVG direkt durch das Land Berlin zu übernehmen. Zu 2.c): Die BVG leistet im Jahr 2014 voraussichtlich Zinszahlungen in Höhe von 23,4 Mio. EUR. Die Tilgungen für langfristige Darlehen betragen 99,6 Mio. EUR im Jahr 2014. Eine Übernahme der Schulden wird durch die Verpflichtung zur Einhaltung der Schuldenbremse nicht betrachtet. Für die hypothetische Annahme, dass die Schulden der BVG durch das Land Berlin übernommen würden, wären die Zahlungen für Zinsen und Tilgung in gleicher Höhe zu leisten, da sich nur durch die Übernahme der Schulden die Prämissen der Kreditverbindlichkeiten nicht ändern. 3.a) Ist es geplant, die BVG mit ausreichend Mitteln zu bezuschussen, um das in der Kleinen Anfrage 17/11612 vom 22.02.2013 genannte jährliche Defizit von 50 bis 60 Millionen ausgleichen zu können? Wenn ja, zu wann wird dies umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? b) Wer kann bei der Nichtumsetzung für die dadurch ggf. entstehenden finanziellen Schäden direkt verantwortlich gemacht werden? Zu 3.a) und b): Dem Abgeordnetenhaus von Berlin wird kontinuierlich jährlich über die Erfüllung des VV mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG berichtet. Die letzte Berichterstattung erfolgte am 12.11.2014 (rote Nr. 601 J) mit Bericht über die Leistungen des innerstädtischen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom 17.09.2014. Die im oben bezeichneten Bericht dargestellte Unternehmensentwicklung bezog sich auf das Jahr 2013. Es war das erklärte Ziel der BVG, ab dem Jahr 2016 ein positives Ergebnis zu erreichen. Nach Angaben der BVG ist dieses Ziel jedoch bereits im laufenden Wirtschaftsjahr 2014 erreicht worden. Die Öffentlichkeit wird regelmäßig über die Entwicklung des gesamten ÖPNV auf Basis zusammenfassender Berichte informiert (BVG-Verkehre sowie S-Bahn- und Regionalverkehre. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_pla nung/oepnv/qualitaet/). 4.a) Wie verträgt sich die defizitäre Finanzierung des ÖPNV im Land Berlin mit den ausufernden Ausgaben für die BAB 100 im Bauabschnitt 16 und 17? b) Können hier bereitgestellte Mittel umgeschichtet werden? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Zu 4.a) und b): Die Finanzierung der Bauleistungen des Neubaus des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 vom Autobahndreieck Neukölln bis zur Anschlussstelle Am Treptower Park und die Vorleistungen für den 17. Bauabschnitt am S-Bahnhof Ostkreuz erfolgt ausschließlich aus dem Bundeshaushalt. Die Veranschlagung erfolgt im Straßenbauplan 2014 des Bundes unter Neubau Bundesautobahn mit den laufenden Nummern 50 und 51. Eine Umschichtung der hier bereitgestellten Mittel ist nicht möglich. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)

VBB + BVG: SPNV: Breites Bündnis für verlässliche und auskömmliche ÖPNV-Finanzierung

http://www.lok-report.de/ Ein breites #Bündnis aus Bundesländern, Verkehrsunternehmen und Gewerkschaften macht sich für eine #verlässliche und #auskömmliche #Finanzausstattung des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV) stark. Die Verkehrsminister von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Vertreter des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG forderten am Freitag, 19. Dezember auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin die Bundesregierung auf, für eine deutliche Anhebung der Regionalisierungsmittel zu sorgen. Mit diesen Mitteln bestellen und bezahlen die Länder seit der Bahnreform 1996 den Schienenpersonennahverkehr. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann kritisierte, dass der Bundesfinanzminister seit Jahren eine Novellierung des Regionalisierungsgesetzes blockiert: „Seit Jahren ist klar, dass die in Artikel 106 a des Grundgesetzes abgesicherte Finanzierungsregelung für die Jahre 2015 folgende erneuert werden muss. Die vom Bund nun vorgesehene Verlängerung um nur ein Jahr bedeutet lediglich ein weiteres Verschieben der Entscheidung. Zwingend notwendig ist aber eine wieder auf 15 Jahre angelegte Finanzierungsperiode. Denn die Länder müssen schon in diesem und den kommenden Jahren mit den Betreibern des Schienenpersonennahverkehrs langjährige Verträge abschließen. Der derzeitige Zustand ist unhaltbar. Ein weiterer Ausbau des umwelt- und klimafreundlichen Nahverkehrs auf der Schiene wird damit verhindert. Dies wird zur Abbestellung von Zügen und einer massiven Einschränkung des Angebots führen. Im Übrigen sind die Mittel schon lange nicht mehr auskömmlich und müssen dringend entsprechend den gestiegenen Kosten angepasst werden.“ Um Zugabbestellungen zu vermeiden muss Baden-Württemberg allein im laufenden Jahr 2014 gut 84 Mio. Euro aus Landesmitteln drauflegen, weil die Regionalisierungmittel schon jetzt nicht ausreichen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat einstimmig einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Bund zu einer Aufstockung der Regionalisierungsmittel und zu einer höheren jährlichen Steigerungsrate verpflichten soll. Damit würde den Ländern der weitere Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs in den kommenden 15 Jahren ermöglicht werden. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, stellte fest: „Als kleines und finanziell entsprechend schwach aufgestelltes Bundesland, das es dennoch seit Jahren schafft, keine neuen Schulden aufzunehmen, mussten wir bereits deutliche Einschnitte im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs vornehmen. Wir haben das Angebot teilweise ausgedünnt und konnten auch Teilstillegungen von Strecken nicht vermeiden. Damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Ohne dass der Bund eine ausreichende Mittelausstattung sicherstellt, werden weitere Kürzungen die Folge sein. Damit laufen wir Gefahr, die überörtliche Anbindung ländlicher Regionen zu verlieren. Der Bund will bis 2016 den Ländern die derzeit bereits unzureichende Finanzausstattung auf gleicher Höhe weiterhin gewähren. Das ist kein echtes Angebot. Und vor allen Dingen bietet es keinerlei Perspektive, auf der man ernsthaft einen zukunftsfähigen Öffentlichen Verkehr planen könnte.“ Der EVG-Vorsitzende, Alexander Kirchner, forderte insbesondere für die Beschäftigten Gewissheit, dass die bestehenden Angebote nicht abgespeckt, sondern da, wo entsprechend Nachfrage sei, noch ausgebaut würden. „Der Nahverkehr auf der Schiene ist ein Erfolgsmodell, das keinen Schaden durch den Streit um die Finanzierung nehmen darf“, machte er deutlich. Nur ein attraktiver Nahverkehr trage mit dazu bei, die Klimaziele der Regierung zu erreichen; der Individualverkehr in den Städten ließe sich nur durch eine verstärkte Nachfrage nach Bussen und Bahnen reduzieren. Dabei dürften die Interessen der Beschäftigten nicht auf der Strecke bleiben. „Bei einem Betreiberwechsel müssen die für die Mitarbeiter bislang geltenden Sozialstandards auch beim neuen Betreiber gewährleistet bleiben“, so Kirchner. Die EVG spreche sich für eine deutliche, bedarfsgerechte Erhöhung der Regionalisierungsmittel aus. Ansonsten seien im Nahverkehr zahlreiche Arbeitsplätze in Gefahr. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Andrea Kocsis, betonte: Täglich sind rund 500.000 Beschäftigte im Einsatz, um Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger in hoher Qualität zu bieten. Und das mit großem Erfolg, denn ein Drittel der Bevölkerung nutzt täglich Bus oder Bahn. Trotzdem ist die zukünftige Finanzierung des ÖPNV unsicher. Beschäftigte, Kommunen und rund 11 Mrd. Fahrgäste pro Jahr erwarten eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung des gesamten ÖPNV. Die Verkehrsfinanzierung darf deshalb keine Verhandlungsmasse im Rahmen der „Bund-Länder-Finanzneuordnung“ sein. Sie muss eigenständig verhandelt werden, und es muss eine nach 2019 langfristige und zweckgebundene Anschlussregelung an die GVFG Mittel in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro jährlich geben. Die Beschäftigten benötigen jetzt klare und dauerhafte Perspektiven für den ÖPNV. Das haben sie auch in einer Resolution klar zum Ausdruck gebracht, die vergangenen Freitag auf unserer Betriebskonferenz von 300 Betriebsräten aus bundesweit 138 Unternehmen aus dem Nahverkehr beschlossen wurde. Die Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe und VDV-Präsidiumsmitglied, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, machte deutlich, dass die Verkehrsunternehmen bereits bundesweit zahlreiche Ausbau- und Sanierungsprojekte auf Eis legen müssen, weil die künftige Finanzierung völlig ungeklärt ist: „Die deutschen Nahverkehrsunternehmen befördern jährlich rund zehn Milliarden Fahrgäste, Tendenz stark steigend. Das sind über fünfzigmal so viele wie im deutschen Flugverkehr. International genießt der deutsche Nahverkehr immer noch einen sehr guten Ruf. Doch wir setzen die bestehende Substanz aufs Spiel. Der Sanierungsrückstau beträgt rund vier Milliarden Euro, jährlich kommen fast 500 Millionen Euro hinzu. Wir müssen jetzt mehr in den umweltfreundlichen ÖPNV investieren, um die Energiewende zu schaffen und die Mobilität aller Menschen zu sichern. Der ÖPNV verursacht nur die Hälfte der CO2-Emmissionen im Vergleich zum Pkw. Für einen zukunftsfähigen Öffentlichen Personennahverkehr brauchen wir langfristige Anschlussregelungen für die Regionalisierungsmittel, die Entflechtungsmittel und das GVFG.“ Hintergrund: Die Regionalisierungsmittel sind eine unverzichtbare Säule zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die horizontale Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer basiert auf den Zugkilometern im SPNV im Fahrplanjahr 1993/94 und ist seit Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 1996 nahezu unverändert. Der am 28.11. 2014 einstimmig beschlossene Gesetzentwurf des Bundesrates sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 Mrd. Euro auf rund 8,5 Mrd. Euro pro Jahr vor. Dies würde im Nachhinein die bisherigen Preissteigerungen abgelten. Zudem müssten künftige Kostensteigerungen durch eine Dynamisierungsrate von bis zu 2 Prozent abgedeckt und darüber hinaus gehende Preissteigerungen bei der Infrastruktur durch den Bund übernommen werden. Die Regelung ist auf 15 Jahre angelegt. Demgegenüber hat der Bund einen Gesetzentwurf ins Verfahren gebracht, der lediglich für 2015 noch einmal eine Erhöhung von 1,5 Prozent vorsieht. Wie danach der Schienenpersonennahverkehr durch die Länder finanziert werden soll, bleibt jedoch unklar. Mit dem Gegenentwurf provoziert der Bund ein Vermittlungsverfahren. Denn das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Neben den Regionalisierungsmitteln ist auch die Zukunft weiterer wesentlicher ÖPNV-Finanzierungssäulen gefährdet: Die Entflechtungsmittel und die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die seit Jahrzehnten erfolgreich für die Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden, enden im Jahr 2019, dringend notwendige Anschlussregelungen sind vielfach versprochen, bisher aber nicht in Sicht. Schon heute sind diese Mittel durch bereits angemeldete Projekte der Verkehrsunternehmen um das 20-fache überzeichnet. Die kommunalen Verkehrsunternehmen haben deshalb bereits zahlreiche aktuelle Projekte zum Aus- und Neubau sowie zur Erneuerung ihrer Haltestellen, Fahrzeuge und technischen Anlagen auf Eis gelegt (Pressemeldung Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, VDV, 22.12.14).

Bus + Straßenbahn + U-Bahn + BVG + Fahrplan: Mobil während der Feiertage

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=1328 Auch während der #Weihnachtsfeiertage sowie zu #Silvester sorgt die #BVG dafür, dass ihre Fahrgäste mobil bleiben. #U-Bahnen, #Busse und #Straßenbahnen fahren an diesen Tagen auf vielen Linien auch nachts durchgehend. Insbesondere in der Silvesternacht werden viele Berlinerinnen und Berliner sowie Besucher der Stadt unterwegs sein. Die BVG stellt sich darauf ein und erhöht zum Beispiel den Takt auf den U-Bahnlinien U1, U2, U6 und U9. Zu #Verkehrseinschränkungen wird es rund um das Brandenburger Tor kommen. Busse werden in diesem Bereich umgeleitet. Die BVG bittet ihre Fahrgäste, die zum Veranstaltungsort wollen, auch auf die U2 (S+U Potsdamer Platz) und die U9 (U Hansaplatz) auszuweichen. Die BVG wünscht allen Berlinerinnen und Berlinern sowie allen Besuchern der Stadt ein frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr! U-Bahn-, Bus- und Straßenbahnlinien fahren während der Weihnachtsferien und zu den Feiertagen wie folgt: Werktage während der Weihnachtsferien: 22., 23., 29., 30. Dezember und 2. Januar Wegen der Schulferien gelten Ferienfahrpläne, die an den Bahnhöfen ausgehängt sind. Bei den Bus- und Straßenbahnlinien entfallen die auf den Aushangfahrplänen gekennzeichneten Schulfahrten. Dienstag, 23.12.2014 Durchgehender Nachtverkehr in der Nacht zum 24.12. auf allen U-Bahn-Linien (außer U4, U55). Heiligabend, 24.12.2014 Alle Linien fahren nach Sonnabend-Fahrplänen. Nur bei der U-Bahn gibt es eine Abweichung: der 5-Minuten-Takt auf den Linien U1, U2 und U5 bis U9 wird zwischen 8 und 15 Uhr angeboten. In der Nacht zum 25.12. durchgehender Nachtverkehr auf allen U-Bahn-Linien (außer U4, U55). Erster Weihnachtstag, 25.12.2014 und Zweiter Weihnachtsfeiertag, 26.12.2014 Auf allen U-Bahn-, Bus-, und Straßenbahnlinien gelten die Sonntagsfahrpläne. In den Nächten 25./26. und 26./27.12. durchgehender Nachtverkehr auf allen U-Bahn-Linien (außer U4, U55). Silvester, 31.12.2014 Auf allen Linien gelten die Sonnabendfahrpläne, viele Linien mit Verstärkungen in der Silvesternacht. Bei der U-Bahn wird der 5-Minuten-Takt auf den Linien U1, U2 und U5 bis U9 zwischen 8 und 15 Uhr angeboten. Alle U-Bahn-Linien fahren durchgehend die ganze Nacht, auch die U4. Fast alle Linien werden gegenüber dem normalen Fahrplan verstärkt. Einzige Linie ohne Nachtverkehr ist die U55. Die Straßenbahnen fahren auch im Nachtverkehr nach den Sonnabend- Fahrplänen. In der Silvesternacht werden die Linien M1, M2, M4 M6 und M10 verdichtet. Zusätzlich fahren die Linien M5, M6 und M8 auch im Nachtverkehr nicht nur bis Landsberger Allee/Petersburger Str., sondern weiter bis Hackescher Markt. Auf den Buslinien M11, M19, M21, M29, M32, M37, M45, M48, M49, M76, M82, N2, N10, N22, N34, N50, N69, N90 und N91 wird nachts die Taktfolge verdichtet. Zusätzlich fahren die Linien X83 (zwischen U Dahlem-Dorf und Nahariyastr.) und 107 (zwischen Hermann-Hesse-Str./Waldstr. und Schildow Kirche) die ganze Nacht über alle 30 Minuten. Weil in der Silvesternacht keine Kleinbusse eingesetzt werden, kann auch kein Haustürservice und kein Rufbusbetrieb angeboten werden. Die betroffenen Linien fahren mit großen Bussen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Aufgrund der Silvesterfeier rund um das Brandenburger Tor wird die Linie 100 ab ca. 12 Uhr geteilt. Sie verkehrt dann zwischen S+U Zoologischer Garten und Großer Stern sowie zwischen Brandenburger Tor und S+U Alexanderplatz. Von 18 bis ca. 13 Uhr am Neujahrstag wird nur noch zwischen Zoo und Großer Stern gefahren. Außerdem müssen folgende Linien wegen der Silvesterfeier und dem Neujahrslauf umgeleitet werden: M41, M48, M85, TXL, 106, 147, 187, 200, N2, N26. Neujahr, 1. Januar 2015 Alle Linien fahren nach den Sonntagsfahrplänen. Hinweis: Für die Besucher der Silvesterfeier am Brandenburger Tor empfehlen wir zum Erreichen des Veranstaltungsgeländes: U2 S+U Potsdamer Platz (Fußweg über die Ebertstraße bis zur Straße des 17. Juni/Platz des 18. März) U9 U Hansaplatz (Fußweg über die Altonaer Straße bis zum Großen Stern/ Straße des 17. Juni) Die Mitarbeiter der BVG Leitstelle wünschen allen Redakteuren und ihren Familienangehörigen ein ruhiges Weihnachtsfest und einen „guten Rutsch“ ins neue Jahr.