Tarife + BVG + S-Bahn: Kosten und Einnahmen durch Fahrscheinkontrollen im öffentlichen Nahverkehr (II), aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn Berlin um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahme der BVG wurde von ihr in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie ist nachfolgend wiedergegeben. Die S-Bahn Berlin hat in der für die Bearbeitung vorgegebenen Frist nicht geantwortet. Frage 1: Wie hoch war in den Jahren seit 2010 jeweils zum Jahresende der Betrag der #offenen #Forderungen (in Euro) der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH gegenüber #säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter #Beförderungsentgelte“? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die im Jahresabschluss der BVG ausgewiesenen offenen Forderungen an erhöhtem Beförderungsentgelt betrugen in den Jahren 2010 3.818.619 Mio. EUR 2011 2.459.070 Mio. EUR 2012 2.175.792 Mio. EUR 2013 4.069.012 Mio. EUR 2014 7.570.484 Mio. EUR. In den Beträgen sind jahresübergreifende Forderungen enthalten.“ Frage 2: Wie hoch waren in den Jahren seit 2010 der Betrag der Forderungen (in Euro) gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“, auf die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH verzichtet haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Frage 3: Aus welchen Gründen haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH jeweils auf Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ verzichtet? Antwort zu 2 und 3: Die BVG hat zu 2 und 3 übermittelt: „Ein Verzicht auf Forderungen erfolgt bei der BVG nicht. Bei Forderungen, die gemäß der VBB-Tarif- und VBB-Beförderungsbedingungen die Voraussetzungen zur Ermäßigung des ´Erhöhten Beförderungsentgelts´ erfüllen, erfolgt eine Ermäßigung von 40 auf 7 EUR, der Anteil an den Gesamtforderungen liegt bei ca. 18%. Weiterhin werden Forderungen im Rahmen von Einzelfallprüfungen aus Kulanz oder wegen Uneinbringbarkeit ausgebucht.“ Frage 4: Mit welchen Inkassounternehmen haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 zusammengearbeitet? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG steht mit der ´arvato Infoscore Forderungsmanagement GmbH´ Rheinstraße 99 in 76532 Baden-Baden im Vertrag.“ Frage 5: Wie viele Vorgänge mit offenen Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an Inkassounternehmen übergeben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat im Rahmen des Inhalts der vertraglichen Vereinbarungen für die Jahre 2010 312.871 2011 171.480 2012 141.490 2013 213.637 2014 307.900 Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt an das oben erwähnte Inkassounternehmen übergeben.“ Frage 6: Wie hoch war die Summe der offenen Forderungen (in Euro) gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“, die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an Inkassounternehmen übergeben haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Summe ergibt sich in der Regel aus der lt. VBB-Tarif und VBBBeförderungsbedingungen je Einzelfall geschuldeten Forderung.“ Frage 7: Wie hoch waren die Einnahmen, die Inkassounternehmen in den Jahren seit 2010 durch das Einziehen offener Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ erzielt haben? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Anteilig am Gesamtübergabevolumen wurden durch das Inkassounternehmen folgende Realisierungsquoten erreicht: 2010 47% 2011 53% 2012 58% 2013 56% 2014 50%“ Frage 8: Wie viele gerichtliche Mahnverfahren haben BVG und S-Bahn in den Jahren seit 2010 gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund erhöhter Beförderungsentgelte eingeleitet? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Frage 9: Wie hoch waren die Gerichts- und Prozesskosten, die in den Jahren seit 2010 durch das Einziehen von offenen Forderungen der BVG A.ö.R. und der SBahn Berlin GmbH gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ entstanden sind? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Die BVG hat zu 8 und 9 übermittelt: „Die BVG leitet selber keine gerichtlichen Mahnverfahren ein, diese sind Inhalt der vertraglichen Vereinbarung.“ Berlin, den 11. März 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2015)

BVG + S-Bahn + Tarife: Wie viel kosten Herstellung und Vertrieb von Fahrscheinen?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrscheinautomaten der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH gibt es aktuell in Berlin? (Bitte nach Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat derzeit 687 stationäre und 422 mobile #Fahrausweisautomaten (in Straßenbahnen) im Einsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin sind derzeit 478 stationäre Fahrscheinautomaten im Einsatz.“ Frage 2: Welche Kosten entstanden den Verkehrsunternehmen seit 2010 durch #Anschaffung sowie #Wartung und Betrieb von Fahrscheinautomaten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den Jahren 2010 bis 2014 ergeben sich durchschnittliche Kosten für Anschaffung und Wartung von Fahrscheinautomaten (inkl. Abschreibungen) in Höhe von ca. 5,2 Mio. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin entstanden in den vergangenen Jahren durchschnittlich 5,0 Mio. EUR an Wartungsund Betriebskosten im Bereich Automaten. Die Anschaffungskosten für die letzte Automatengeneration betrugen bei der S-Bahn Berlin über 10 Mio. EUR.“ Frage 3: Wie viele Beschwerden haben die Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 wegen defekter Fahrscheinautomaten erhalten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den Jahren vor 2012 erfolgte durch die BVG keine Differenzierung nach Beschwerden wegen defekter Fahrscheinautomaten. Für die Jahre ab 2012 ergeben sich folgende Werte: 2012: 68 2013: 89 2014: 63“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin erhielt in den vergangenen Jahren folgende Anzahl an Beschwerden: 2013: ca. 2.500 Stück 2014: ca. 4.400 Stück“ Frage 4: In wie vielen Fällen haben die Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 wegen defekter Fahrscheinautomaten oder Fahrkarten-Fehldrucke Erstattungsleistungen erbracht und welche Kosten sind dadurch entstanden? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG ist in den genannten Jahren folgende Anzahl von Störungen aufgetreten. Mit angegeben ist auch die Summe der Erstattungszahlungen aufgrund der Störungen, welche jedoch nicht mit den entstandenen Kosten gleichzusetzen ist. Eine Ermittlung der Kosten für die Erstattung von fehlerhaft gedruckten Fahrausweisen ist leider nicht möglich. BVG: 2010: 5.240 Fälle mit rd. 90 Tsd. EUR 2011: 4.993 Fälle mit rd. 100 Tsd. EUR 2012: 4.484 Fälle mit rd. 91 Tsd. EUR 2013: 5.338 Fälle mit rd. 112 Tsd. EUR 2014: 6.648 Fälle mit rd. 137 Tsd. EUR“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin hat im Jahr 2014 ca. 55 TEUR bei 5.033 Vorgängen aufgrund von Automatenreklamationen erstattet. Weiter zurückliegende Statistiken können wir aufgrund der systemseitigen Schwärzung abgeschlossener Vorgänge gemäß BDSG leider nicht darstellen.“ Frage 5: Wie viele Fahrscheinautomaten mussten wegen Problemen bei der Annahme der neuen 5-Euro- Scheine, und wie viele wegen Problemen bei der Annahme der neuen 10-Euro-Scheine umgerüstet oder ausgetauscht werden? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- und der neuen 10-Euro- Scheine.) Welche Kosten sind durch diese Umrüstungen entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- sowie der neuen 10-Euro- Scheine.) Bis wann werden die Umrüstungen abgeschlossen sein? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- sowie der neuen 10-Euro- Scheine.) Welche weiteren Kosten werden durch Umrüstungen oder Austausch von Fahrscheinautomaten wegen Problemen bei der Annahme der neuen 5-, 10- oder auch der neuen 20-Euro-Scheine entstehen? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5-, 10- sowie 20-Euro-Scheine.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die für die Umrüstung erforderlichen Mittel wurden aus dem jährlichen Budget der Wartungskosten beglichen. Darüber hinausgehende Kosten entstanden nicht. Wegen der neuen Euro-Banknoten ist nicht der Austausch ganzer Automaten, sondern lediglich der Banknotenakzeptoren notwendig. Diese wurden im Zuge der Einführung der neuen 5- und 10-Euro Banknoten getauscht. Künftig folgende bzw. neue Banknoten (bspw. 20-Euro) verursachen keine weiteren Kosten an BVGFahrscheinautomaten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Sowohl bei der Umstellung der 5- als auch 10 EURNote kam es bei der S-Bahn Berlin zu keinerlei Umrüstungsproblemen. Die für die Umrüstung erforderlichen Mittel wurden aus dem jährlichen Budget der Wartungskosten beglichen. Darüber hinausgehende Kosten entstanden nicht. Die Umstellung der 5- und 10-EUR-Scheine ist bereits seit einiger Zeit abgeschlossen. Die nächste Umstellung wird mit dem 20-EUR-Schein im November 2015 erfolgen. Über das normale Budget hinausgehende Kosten sind nicht zu erwarten.“ Frage 6: Welche Kosten entstanden in den Jahren seit 2010 durch Anschläge und Vandalismus an Fahrscheinautomaten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „BVG: 2010: rd. 84 Tsd. EUR 2011: rd. 252 Tsd. EUR 2012: rd. 180 Tsd. EUR 2013: rd. 146 Tsd. EUR 2014: rd. 186 Tsd. EUR“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Folgende Kosten entstanden der S-Bahn Berlin in den vergangenen Jahren infolge von Vandalismus an Fahrscheinautomaten: 2013: 150 TEUR 2014: 350 TEUR“ Frage 7: Welche jährlichen Gesamtkosten entstanden den Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 für die Herstellung von Fahrscheinen, Zeit- und Abo-Karten sowie der VBB-fahrCards? (Bitte nach Jahr, Fahrscheinart und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die Herstellung von Fahrscheinen, Zeit- und Abokarten sowie VBB-fahrCards entstanden der BVG Kosten in Höhe von durchschnittlich 762 Tsd. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin entstanden in den zurückliegenden Jahren durchschnittliche Kosten in Höhe von ca. 800 TEUR bezüglich der Beschaffung von Fahrausweismaterial.“ Frage 8: Welche Kosten entstanden und entstehen durch die Umrüstung von Zeit- und Abo-Karten auf die VBB-fahrCard sowie durch die Anschaffung, Wartung und den Betrieb entsprechender Lesegeräte in Bussen und für mobile Fahrscheinkontrollen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das Budget für die erste Stufe des Projekts EFM beträgt 7,139 Mio. EUR, davon wurden 1,255 Mio. EUR durch den Bund gefördert. Für Wartung und Betrieb fielen bisher Kosten in Höhe von 500 Tsd. EUR p. a. an. Dem gegenüber stehen reduzierte Prozesskosten und erhöhte Einnahmen in Höhe von insgesamt ca. 1,0 Mio. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die erforderlichen Mittel für die technische Anpassung der Kontrollgeräte, Verkaufssysteme bzw. Hintergrundsysteme werden größtenteils durch Fördermittel des Bundes bereitgestellt. Für genauere Informationen zur Größenordnung verweisen wir auf die Projektleitung im VBB.“ Frage 9: Aus welchen Mitteln werden diese Umrüstungskoten finanziert? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Umrüstungskosten werden zu 75 % aus BVGMitteln (verkehrsvertragsfinanziert) und zu 25 % aus Bundesmitteln–Projektförderung finanziert.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die Förderung erfolgt teilweise aus Bundesmitteln für das Projekt INNOS Start. Die VU [Anmerkung – VU: Verkehrsunternehmen] müssen teilweise jedoch auch auf eigene Investitionsmittel zurückgreifen, so z.B. für Kosten der Chipkartenbeschaffung. Für genauere Auskünfte zur externen Finanzierung verweisen wir auf die Projektleitung des VBB.“ Frage 10: An wie vielen extern betriebenen Vertriebsstellen in und außerhalb von Bahnhöfen werden zu welchen Konditionen Fahrscheine verkauft? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat mit Stand vom 02.02.2015 insgesamt 45 private Verkaufsstellen in der U-Bahn und 230 private Verkaufsstellen im Straßenland. Diese privaten Kooperationspartner erhalten für ihre Tätigkeit eine Staffel- Provision auf den Bruttoumsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin hat aktuell 27 private Agenturen (davon 24 Service Stores) auf Bahnhöfen und 26 Kioske im näheren Bahnhofsumfeld vertraglich gebunden. Die Konditionen werden einzeln verhandelt und sind demzufolge vertraulich. Es besteht aber eine Staffelung je nach Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistung. Durch den größeren Dienstleistungsumfang der Service Stores (Ausstellung von Kundenkarten, Abo- Antragsberatung) bekommen diese eine etwas höhere Provision als bspw. Kioske im Straßenland.“ Frage 11: Welcher Anteil der Fahrgeldeinnahmen wird durch externe Vertriebsstellen erzielt? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Der Umsatzanteil der privaten Verkaufsstellen liegt bei rund 18 % am Gesamtumsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin werden unter 5 % des Gesamtumsatzes durch externe Vertriebspartner/Agenturen erbracht.“ Frage 12: Welche jährlichen Gesamtkosten entstanden den Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 durch den Vertrieb von Fahrscheinen insgesamt? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann die BVG nicht beantworten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Keine Angaben“ Frage 13: Wie hoch war in den Jahren seit 2010 der prozentuale und absolute Anteil der Kosten für Herstellung und Vertrieb von Fahrscheinen an den erzielten Fahrgeldeinnahmen? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann die BVG nicht beantworten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Keine Angaben“ Berlin, den 06. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)

BVG + S-Bahn + VBB + Tarife: Pilotbetrieb ÖPNV-Nulltarif an Sommer-Wochenenden, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergege-ben. Frage 1: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung des Senats erforderlich bzw. welche Gesetze oder Verordnungen müssten geändert werden, um im Rahmen eines #Pilotbetriebs einen #Nulltarif in #Bussen und #Bahnen an einzelnen oder mehreren Tagen im #Tarifbereich #AB zu ermöglichen? Antwort zu 1: Normative Änderungen sind für die Umsetzung eines Pilotangebotes nicht geboten. Es sind jedoch Abstimmungen bzw. vertragliche Regelungen mit anderen Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsun-ternehmen und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) erforderlich, die überwiegend nur im Konsens möglich sind: Soweit Verkehrsunternehmen in Berlin ihre Verkehrs-leistungen auf Basis eines Bruttovertrages erbringen (Re-gionalverkehr), können die Auftraggeber (in der Regel die Länder Berlin und Brandenburg, bei einigen Linien aber auch weitere Bundesländer) konsensual vorgeben, wel-cher Tarif anzuwenden ist. Die damit verbundenen Ein-nahmeausfälle wären vom Land Berlin auszugleichen. Die S-Bahn-Leistungen werden auf Grundlage eines Nettovertrages erbracht. Hier müssten sich die Auftragge-ber (die Länder Berlin und Brandenburg) über die Pilot-maßnahme verständigen und auf dieser Basis mit der S-Bahn Berlin GmbH über die Modalitäten einer entspre-chenden Tarifabsenkung und den Ausgleich der Minder-einnahmen verhandeln. Im übrigen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Tram) sind sowohl die Regelungen im Verkehrsvertrag des Landes Berlin mit der BVG, der als Nettovertrag abgeschlossen wurde, zu beachten als auch die Vorgaben des für diese Verkehre einschlägigen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Analog für S-Bahn Berlin müsste das Land Berlin mit der BVG als Nettovertragsunternehmen ver-handeln müsste, unter welchen Bedingungen und in wel-chem Umfang die BVG einen Nulltarif anbietet. Gemäß § 39 PBefG müsste die BVG diese Tarifände-rung dann bei der Genehmigungsbehörde beantragen, denn die bisher geltenden, genehmigten Tarife dürfen gemäß § 39 Abs. 3 PBefG weder über- noch unterschrit-ten werden und müssen gleichmäßig angewendet werden. Ein Nulltarif ist eine vollständige Unterschreitung des genehmigten Tarifes. Behördlich müsste somit zu den bereits genehmigten Tarifen ein Ausnahmetatbestand, ggf. unter den Bedingungen des § 39 Abs. 4 PBefG, für die zeitweilige Anwendung eines Nulltarifes genehmigt werden. Hierbei müsste die Genehmigungsbehörde auch prüfen, ob ein solcher Tarif der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmen angemessen ist. Es wäre zudem sicherzustellen, dass bestimmte Kundensegmente (z.B. Abonnenten) durch den Anwendungsbereich des Nullta-rifs nicht benachteiligt werden, sollte dieser ggf. nur Teile des Tarifangebots betreffen. Soweit Berliner Busleistungen im Stadt-Umland-Verkehr nicht durch die BVG erbracht werden, sondern im Auftrag benachbarter Landkreise von Brandenburger Verkehrsunternehmen, müsste die Anwendung eines Nulltarifes für den Berliner Linienanteil mit den dortigen Aufgabenträgern und Unternehmen vereinbart werden. Für alle in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen ist übergreifend zu beachten, dass sie in ihren Verkehrsver-trägen zur Anwendung des integrierten Tarifs im Ver-kehrsverbund Berlin-Brandenburg verpflichtet sind. Sie sind daher zugleich Vertragspartner von Kooperationsver-trägen mit dem VBB, die auch die Verfahren der inte-grierten, länderübergreifenden Tarifentwicklung zum Inhalt haben. Sollte der Nulltarif nicht nur als einmaliges Ereignis, sondern regelmäßig – und sei es auch nur an bestimmten Tagen – zur Anwendung kommen sollen, müssten gemäß den Regularien des Verbundtarifes die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen zusammen-wirken und über den VBB einen abgestimmten Tarifan-trag stellen, da nicht ein Verkehrsunternehmen autonom über den Nulltarif entscheiden kann. Frage 2: Wie hoch war das Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH werktags und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in den Jahren 2013 und 2014? (Bitte nach Jahren, Verkehrsunternehmen und getrennt nach Werkta-gen sowie Wochenend- und Feiertagen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG ergeben sich auf Grundlage der Jahres-UBF [Erläuterung – UBF: Unternehmensbeförderungsfall] sowie der Verteilung auf MF [Erläuterung – MF: montags – freitags, wenn kein Feiertag] sowie Sa/So nachstehende Werte für die UBF: MF (Werktag) Sa/So (Wochenend- und Feiertage) 2013 3,1 Mio. 1,5 Mio. 2014 3,2 Mio. 1,6 Mio. “ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Eine nach Wochentagen differenzierte Erhebung des Fahrgastaufkommens liegt nur für das Jahr 2012 vor. Das Fahrgastaufkommen der S-Bahn beträgt an durchschnitt-lichen Werktagen (Mo-Fr) rund 1,3 Mio. Fahrgäste. An Samstagen beträgt das Fahrgastaufkommen durchschnitt-lich rund 0,9 Mio. Fahrgäste, an Sonn- und Feiertagen durchschnittlich rund 0,7 Mio. Fahrgäste.“ Frage 3: Mit welchem zusätzlichen Fahrgastaufkom-men rechnet der Senat, wenn an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Rahmen eines Pilotbetriebs ein ÖPNV-Nulltarif im Tarifbereich AB eingeführt würde? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verfügt über keine Erfahrungswerte im Zu-sammenhang mit dem zu erwartenden zusätzlichen Fahr-gastaufkommen im Zuge eines zeitlich begrenzten ÖPNV zum Nulltarif. Um dies abschätzen zu können, wäre eine gezielte Marktuntersuchung notwendig.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Seitens der S-Bahn existieren keine Prognosen bzgl. eines zusätzlichen Fahrgastaufkommens bei einem ÖPNV-Nulltarif am Wochenende.“ Der Senat kann aufgrund fehlender Datengrundlage dazu keine Einschätzung abgeben. Frage 4: Inwiefern müssten die Angebote von BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH beispielsweise durch zusätzliche Fahrzeugeinsätze, Taktzeitverdichtun-gen o.Ä. ausgeweitet werden, um das zusätzliche Fahr-gastaufkommen eines entsprechenden Pilotbetriebs auf-fangen zu können? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der zusätzlichen Leistung im Linienein-satz ist abhängig von einer konkreten Bestellung, welche durch den Aufgabenträger ausgelöst werden müsste.“ Frage 5: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aus entsprechenden Ange-botsanpassungen voraussichtlich entstehen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die zusätzlichen entstehenden Kosten sind abhängig von einer konkreten Bestellung durch die Aufgabenträ-ger.“ Frage 6: Wie viel Personal der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH wäre zusätzlich notwendig, um einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 durchzuführen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da der Personaleinsatz von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Zum einen ergibt sich der zusätzliche Personalauf-wand für die Triebfahrzeugführer aus der Differenz der dann bestellten Verkehrsleistung zur üblichen Verkehrs-leistung an einem normalen Wochenende. Bezüglich weiterer Personale (z.B. Sicherheitskräfte) müsste im Vorfeld abgeschätzt werden, wie sich auf Grund der Wetterlage, der Veranstaltungsdichte und z.B. dem Baugeschehen im ÖPNV das Fahrgastaufkommen und die Fahrgastbewegung tatsächlich entwickeln könnte. Nicht zuletzt spielt hier auch die dann möglicherweise vorgenommene Angebotsausweitung eine Rolle. Anhand dieser und weiterer Kriterien, inkl. eines Risi-koaufschlags (z.B. Reisendenlenkung etc.), müsste die Personalbemessung durchgeführt werden.“ Frage 7: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH durch einen entsprechenden zusätzlichen Personaleinsatz entstehen? Die BVG hat zu den Fragen 4 bis 7 übermittelt: „Die an Wochenenden angebotenen Verkehrsleistun-gen der BVG orientieren sich an der derzeitigen Nachfra-ge. Um ein möglicherweise zusätzliches Fahrgastauf-kommen in Folge des o. g. Pilotvorhabens bewältigen zu können, wären Mehrleistungen und zusätzliche Personale erforderlich, deren Umfang nur in Verbindung mit dem zusätzlichen Fahrgastaufkommen abgeschätzt werden kann. Die Rekrutierung und Ausbildung zusätzlicher Personale für Mehrleistungen im Sommer 2015 ist auf-grund des verbleibenden zeitlichen Vorlaufs nicht realis-tisch.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Entsprechend der Antwort zu Frage 6 kann auch die Frage nach den entstehenden Kosten nicht pauschal be-antwortet werden.“ Frage 8: Welche Mindereinnahmen aus Fahrschein-verkäufen würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH während eines ÖPNV-Nulltarifs an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durch einen ´Nulltarif´ an 18 Wochenendtagen im Juli und August 2015 würden der BVG Mindereinnahmen im Bartarif von rd. 3,8 Mio. EUR entstehen (ohne Be-rücksichtigung der speziellen touristischen Tarifangebote WelcomeCard und CityTourCard).“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin würden im Bartarif geschätzte Mindereinnahmen i.H.v. rd. 3,1 Mio. EUR entstehen.“ Frage 9: Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten aus anteiligen Fahrgeldrückerstattungen bzw. Fahrgeldre-duzierungen für Monats- Jahres- und Abonnementkarten-Kund*innen, sollten diese erforderlich sein? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG wäre mit Forderungen nach anteiligen Kostenerstattungen für vorhandene Zeitkarten in Höhe von rd. 21,7 Mio. EUR zu rechnen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Eine finanzielle Bewertung einer möglichen Rücker-stattung im Zeitkartentarif würde von den genauen Be-dingungen abhängen, wobei zuerst die tarifgenehmi-gungsrechtlichen Fragen mit der Genehmigungsbehörde zu klären wären. Die S-Bahn Berlin schätzt die mögliche Erstattungssumme auf 10,9 Mio. EUR.“ Frage 10: Welche weiteren Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH voraussichtlich durch einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonn-tagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Weitere Kostenfaktoren können derzeit von der BVG nicht abgeschätzt werden.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann ebenfalls nicht pauschal beantwor-tet werden. In Abhängigkeit eines ggf. durch den Senat bestellten zusätzlichen Verkehrsangebots entstünden ggf. weitere Kosten wie z.B. Energiekosten beim Einsatz zu-sätzlicher bzw. längerer Züge.“ Frage 11: Wie hoch veranschlagt der Senat entspre-chend die Gesamtkosten eines Pilotbetriebs ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Tarifbereich AB? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der in den Fragen 5., 7. und 9. genannten Kosten.“ Die Gesamtkosten können vom Senat nicht angegeben werden. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)

BVG: Neues BVG-Kundenzentrum in Alt-Tegel – 60.000. Nutzer des Abo 65plus begrüßt, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1420 Die #BVG hat am heutigen Mittwoch ein neues #Kundenzentrum in #Alt-Tegel eröffnet. An der Berliner Straße 1a, unmittelbar gegenüber der beliebten Fußgängerzone #Gorkistraße, finden BVG-Kunden auf knapp 80 Quadratmetern ab sofort das volle Service-Angebot rund um den Berliner Nahverkehr. An drei Arbeitsplätzen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wochentags von 6.30 bis 20.30 Uhr, sonnabends und sonntags von 10 bis 17.30 Uhr für alle Fragen rund um die BVG zur Verfügung. Das neue Kundenzentrum bietet: · das komplette VBB-Fahrausweissortiment (Berlin und Umland) nebst kompetenter Beratung · Beratung, Antragstellung und Informationen rund um das Abo · Ausstellung und Verlängerung von Kundenkarten · Fahr- und Ausflugtipps · Mobilitätsberatung · Verkauf von Veranstaltungstickets · Souvenirs · Registrierung zur Nutzung von Carsharing bei unseren Partnern Citroen, DriveNow und Greenwheels (zu Sonderkonditionen für unsere Abonnenten) Zusammen mit Reinickendorfs Bezirksbürgermeister Frank Balzer eröffnete die BVG-Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta heute Mittag die neuen Räumlichkeiten. Damit bietet die BVG ihren Fahrgästen nun an acht Standorten, über die ganze Stadt verteilt, die gesamte Palette vom Einzelfahrschein bis zum Geschenk für Bus- und Bahnfans. Von dem neuen Standort im Nordwesten verspricht sich die BVG ein weiteres Wachstum von Stammkunden in den Bezirken Reinickendorf, Mitte und Pankow. Ein echtes Erfolgsprodukt ist dabei das Abo 65plus, das ab 581,80 Euro im Jahr freie Fahrt im gesamten Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Berlin- Brandenburg (VBB) bietet. Zur Eröffnung des Kundenzentrums in Alt-Tegel konnte BVG-Chefin Nikutta mit Helmut Walbrecht aus Reinickendorf den 60.000. Nutzer dieses Angebots bei der BVG begrüßen.

BVG + S-Bahn: Verspätungen und Zugausfälle bei BVG und S-Bahn (Aug ´14 – Jan ´15), aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Um wie viele Minuten (kumuliert) #verspäteten sich die eingesetzten #Züge der #BVG im Zeitraum vom 01.08.2014 bis 31.01.2015? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 1.: Eine linienscharfe Erfassung der Verspätungsminuten ist gemäß Verkehrsvertrag nicht vorgesehen. Im Rahmen der Berichterstattung an den Aufgabenträger wird die #Pünktlichkeit der einzelnen Verkehrsträger übermittelt. Als unpünktliche Abfahrten werden hierbei Verfrühungen von mehr als 90 Sekunden und Verspätungen von mehr als 210 Sekunden in Bezug auf die geplante Abfahrtszeit erfasst. Für die Pünktlichkeit bei der #U-Bahn und bei der #Straßenbahn ergaben sich gemäß Bericht der BVG AöR für den Zeitraum August bis Dezember 2014 folgende Anteile an pünktlichen Abfahrten pro Monat und Linie (Angaben in Prozent): Pünktlichkeit U-Bahn und Straßenbahn August 2014 bis Dezember 2014 (Angaben in Prozent) Monat Linie 8/ 2014 9/ 2014 10/ 2014 11/ 2014 12/ 2014 U1 97,4 97,7 96,5 95,4 96,3 U2 96,7 96,2 94,7 95,2 96,6 U3 98,8 98,7 96,3 96,2 97,1 U4 99,7 99,8 99,7 99,4 99,4 U5 98,7 98,6 98,5 98,4 98,7 U6 98,2 98,5 98,1 94,7 95,9 U7 96,8 96,6 96,7 94,4 93,3 U8 98,1 97,8 96,6 95,2 97,8 U9 98,0 95,8 97,0 94,0 95,6 U55 99,9 99,9 99,8 99,7 99,5 ΣU-Bahn 97,7 97,3 96,8 95,3 96,1 M1 91,1 90,8 91,0 88,8 89,8 M2 97,1 97,1 97,0 94,3 95,4 M4 91,3 92,6 90,8 91,7 91,3 M5 88,6 89,4 85,4 86,2 89,7 M6 86,8 84,1 83,4 84,1 86,7 M8 88,0 87,2 88,5 87,5 91,1 M10 94,9 93,1 92,6 91,4 93,1 M13 88,7 85,7 84,4 87,6 83,7 M17 87,6 91,3 87,4 88,7 87,4 12 88,5 87,9 89,1 85,1 88,3 16 94,0 94,1 95,1 94,0 93,8 18 98,1 97,6 97,7 97,0 95,6 21 92,7 90,6 83,9 73,2 74,0 27 86,5 90,5 85,8 86,4 85,7 37 87,9 91,8 91,8 91,8 86,8 50 89,3 87,0 85,9 85,5 87,4 60 93,8 93,4 92,1 92,5 91,1 61 94,1 92,2 92,1 90,7 91,2 62 95,4 94,4 93,4 92,5 91,4 63 90,3 90,0 88,4 86,1 85,8 67 91,1 85,8 92,4 92,4 90,0 68 93,8 94,9 94,7 93,6 93,6 ΣTram 90,7 90,4 89,2 88,6 89,1 Die Werte für Januar 2015 lagen zum Zeitpunkt der Antworterstellung noch nicht vor. Frage 2: Um wie viele Minuten (kumuliert) verspäteten sich die eingesetzten Züge der #S-Bahn Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 2.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (#VBB) übergebenen Liefernachweise für die Monate August 2014 bis Januar 2015 kam es insgesamt zu folgenden #Verspätungsminuten: Monat Verspätungsminuten* August 2014 19.668 September 2014 34.084 Oktober 2014 27.892 November 2014 27.749 Dezember 2014 27.697 Januar 2015 21.527 Summe 158.617 * Länder Berlin und Brandenburg gesamt. Eine summarische Aufschlüsselung der Verspätungsminuten auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH. Frage 3: Zu wie vielen Zugausfällen kam es bei der SBahn Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 3.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise für die Monate August 2014 bis Januar 2015 kam es insgesamt zu folgenden störungsbedingten Ausfällen: Monat Ausfälle** August 2014 2.349 September 2014 4.469 Oktober 2014 10.600 November 2014 8.797 Dezember 2014 2.286 Januar 2015 1.494 Summe 29.995 ** In die angegebenen Summenwerte geht jede vollständig ausgefallene Zugfahrt mit dem Wert 1 ein. Nur teilweise ausgefallene Zugfahrten werden entsprechend des prozentualen Anteils des ausgefallenen Streckenabschnitts mit einem Wert zwischen 0 und 1 berücksichtigt. Länder Berlin und Brandenburg gesamt. Eine summarische Aufschlüsselung der Ausfälle auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH. Die im Folgenden dargestellten Werte ausgefallener Zugkilometer (Zugkm) stellen eine Kumulation aus störungsbedingten und baubedingten Ausfällen und Mehrleistungen dar. Darüber hinaus wurden die für die Hauptverkehrszeit vorgesehene Verstärkerzuggruppe der S1 und die zweite Verstärkerzuggruppe der S5 aufgrund Fahrzeugmangel nicht eingesetzt. Aufgeteilt auf Linien fielen im Land Berlin folgende Zugleistungen aus (Angaben in Zugkm): Linie 1 2 25 3 41 42 45 Monat August 2014 -9.825 -882 -770 -390 -12.090 -10.571 -4.154 September 2014 -32.942 -13.389 -6.791 -17.067 -9.880 -17.935 -4.766 Oktober 2014 -27.277 -18.291 -21.258 -18.341 -22.869 -22.511 -17.162 November 2014 -21.809 -12.270 -19.184 -20.403 -23.652 -23.505 -19.520 Dezember 2014 -11.258 -4346 -3448 -5789 -4.602 -6.784 -3.841 Januar 2015 -41.152 -74.307 -57.324 -102 -2.079 -2.008 52.802 Summe -144.263 -123.485 -108.775 -62.092 -75.172 -83.314 3.359 Linie 46 47 5 7 75 8 85 9 Monat August 2014 -2.925 -2.739 -39.791 -27.973 -67.192 -24.146 -4.239 -5.736 September 2014 -8.875 -3.454 -13.456 -1.257 -8.274 -12.874 -8.987 -10.804 Oktober 2014 -7.834 -4.620 -47.443 -45.309 -41.008 -1.906 -13.303 -19.816 November 2014 -7.526 -4.724 -33.772 -29.044 -30.089 -5.021 -8.140 -13.116 Dezember 2014 -1.407 -567 -6.887 -3.822 -3.857 -1.536 -3.495 -1.098 Januar 2015 -1.922 -574 -6.612 -2.605 1.156 10.186 13.714 24.149 Summe -30.489 -16.678 -147.961 -110.010 -149.264 -35.297 -24.450 -26.421 Frage 4: Wie viele Minuten Verspätungen und Zugausfälle gab es im besagten Zeitraum aufgrund von a) technischen Störungen und b) Witterungseinflüssen wie z. B. Überflutung nach Unwetterereignissen oder umgestürzte Bäume. (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 4.: Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Januar 2015 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund technischer Störungen: Monat Ausfälle** Verspätungsminuten* August 2014 563 5.882 September 2014 787 6.244 Oktober 2014 529 4.722 November 2014 611 5.545 Dezember 2014 757 7.344 Januar 2015 414 4.764 Summe 3.661 34.501 * und ** siehe oben Antwort zu 4. b): Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Januar 2015 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund von Witterungseinflüssen: Monat Ausfälle** Verspätungsminuten* August 2014 0 11 September 2014 0 0 Oktober 2014 0 0 November 2014 0 0 Dezember 2014 0 0 Januar 2015 92 586 Summe 92 597 * und ** siehe oben Frage 5: Wie viele Zugkilometer wurden im besagten Zeitraum insgesamt von der S-Bahn Berlin nicht erbracht und in welcher Höhe bewegt sich der aus diesem Grund nach § 17 Abs. 1 des „Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH über die Bedienung der Strecken im SBahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg in den Jahren 2003 bis 2017“ nicht an die S-Bahn Berlin gezahlte finanzielle Betrag? Antwort zu 5.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise wurden im Land Berlin im Zeitraum 01.08.2014-31.01.2015 ca. 1,1 Mio. Zugkm nicht erbracht. Der monetäre Wert dieser nicht erbrachten Zugkm beträgt ca. 9,9 Mio. EUR. Entsprechend den Regularien des Verkehrsvertrages erfolgt die endgültige Feststellung des finanziellen Beitrages für die Jahre 2014 und 2015 im Rahmen der Schlussabrechnungen. Bei Änderungen des Verkehrsangebots sowie Leistungsstörungen, die zu einer erheblichen Verringerung des tatsächlichen finanziellen Beitrags für das jeweilige Kalenderjahr führen, werden bereits die monatlichen Abschläge angepasst. Für den Zeitraum August 2014 bis Januar 2015 wurde der finanzielle Beitrag durch das Land Berlin insgesamt um 3,7 Mio. EUR gekürzt. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)

Straßenverkehr + BVG + S-Bahn: S-Bahn, BVG, Autobahn Kann der Berliner Nahverkehr Olympia?, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/s-bahn-bvg-autobahn-kann-der-berliner-nahverkehr-olympia/11406256.html #Expresszüge und #Extra-Fahrstreifen für die #Olympischen Spiele 2024: Wir haben uns auf die Spur begeben nach dem #Verkehrskonzept. Könnten #BVG und #S-Bahn Olympia? Was bringt der #Autobahn-Bau? Und wo sind die #Stolperfallen? Fanmeile während der Fußball-WM auf der Straße des 17. Juni, Silvesterfeier am Brandenburger Tor, Feuerwerk auf dem Tempelhofer Feld: Berlin hat mehrfach gezeigt, dass Bahnen und Busse bei Großveranstaltungen in der Lage sind, auch Massen von Besuchern an ihre Ziele zu bringen. Anders als 1972 in München muss in Berlin kein S- und U-Bahn-Netz mehr neu gebaut werden. Nach Ansicht des Senats ist die vorhandene Infrastruktur sogar so leistungsfähig, dass sie den Zusatzverkehr „problemlos“ aufnehmen könnte. Allerdings: Ganz so einfach dürfte es nicht werden. AIRPORT-EXPRESS Der BER sollte 2024 in Betrieb sein, auch wenn er dann vielleicht wieder eine Baustelle ist, weil er gerade vergrößert wird. Ob Passagiere mit dem Airport-Express auf schnellstem Weg in die Stadt kommen, ist aber ungewiss. Die kürzeste und schnellste Route führt über die Dresdner Bahn: Noch immer ist allerdings nicht entschieden, ob die zwei Gleise für den Fern- und Regionalverkehr in Lichtenrade ebenerdig gelegt werden, wie es die Bahn plant, oder in einem Tunnel verschwinden, wie es Anwohner und der Senat fordern. Selbst bei einer schnellen Einigung könnten Züge wohl nicht vor 2023 fahren. Olympische Spiele mit einem Bummel-Express seien aber …

Straßenverkehr + BVG + S-Bahn + Tarife: Kommentar zur Berliner Luft Bei zu viel Feinstaub kostenlos mit der BVG fahren, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kommentar-zur-berliner-luft-bei-zu-viel-feinstaub-kostenlos-mit-der-bvg-fahren,10809148,29886808.html Mit der Berliner #Luft ist ja so eine Sache. Die einen besingen sie, die anderen betrauern sie. Jedenfalls werden die Grenzen für #Feinstaub im Hauptstadt-Himmel immer wieder überschritten. Deshalb kann man für jeden sinnvollen Vorschlag zur #Luftverbesserung dankbar sein. Die Einrichtung der #Umweltzone in Berlin im Jahr 2008 hat zwar dazu geführt, dass sich der Ausstoß von Schadstoffen in die Luft verringert hat. Doch trotzdem werden die Grenzwerte, beispielsweise für Feinstaub, immer wieder überschritten. Um die Luftqualität weiter zu verbessern, schlagen die Piraten jetzt „umweltfreundliche Alternativen zum Autoverkehr“ vor. Sie fordern, dass Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bei einer #Überschreitung der #Schadstoff-#Grenzwerte …

BVG + S-Bahn: Sicherheitsmaßnahmen bei BVG und S-Bahn im Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die DB AG um Stellungnahme gebe-ten. Die Stellungnahme ist in eigener Zuständigkeit er-stellt und dem Senat übermittelt worden. Sie wird nach-folgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wieviel #Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2014 in den #Fahrzeugen von #BVG und #S-Bahn Berlin GmbH eingesetzt? Frage 2: Wieviel Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2014 auf den U- und S-#Bahnhöfen eingesetzt? Antwort zu 1 und 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Durchschnittlich werden für die BVG 250 Mitarbei-ter für Fahrzeuge und U-Bahnhöfe eingesetzt.“ Die DB teilt hierzu mit: „Im Jahr 2014 wurden in Berlin seitens der Deutschen Bahn im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung insgesamt bis zu 550 Sicherheitskräfte beschäftigt, von denen ca. 295 in einem Zeitraum von 24 Stunden im Be-reich des S-Bahnnetzes, d.h. allen Fahrzeugen und allen angefahrenen Bahnhöfen zum Einsatz kommen.“ Frage 3: Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH die Einstellung weiteren Sicherheitspersonals und wenn ja, um wie viele Sicherheitskräfte handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan für die Neueinstellungen aus? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Zusätzliche Einstellungen von Sicherheitskräften sind derzeit nicht geplant.“ Die DB teilt hierzu mit: „Zur Gewährleistung der Sicherheit auf Bahnhöfen und in Zügen setzt die DB weiterhin auf die hohe Perso-nalpräsenz von Bundes- und Landepolizei sowie ergän-zend von DB-eigenen Sicherheitskräften und Serviceper-sonal. Eine Erhöhung des täglich eingesetzten Sicher-heits- und Servicepersonals im Bereich der S-Bahn ist derzeit nicht vorgesehen. Der Einsatz der Sicherheitsper-sonale richtet sich nach erkannten Schwerpunkten und der aktuellen Sicherheitslage, bei Veränderungen der Sicher-heitslage werden kurzfristig weitere Sicherheitskräfte entsprechend des Bedarfs eingesetzt. Des Weiteren wird kontinuierlich der Ausbildungs- und Weiterbildungsstand der eingesetzten Personale verbessert. Darüber hinaus finden alle Aktivitäten in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden statt.“ Frage 4: Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH den verstärkten Einsatz von #Stationspersonal und wenn ja, um wie viele Personen und um welche Bahnhöfe handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan aus? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Durch die BVG werden an 34 Bahnhöfen im U-Bahnnetz sowie in drei stationären Steuerungs- und Ser-vicezentralen rund um die Uhr mobile Betriebsdienstmit-arbeiter eingesetzt. Mit dem Einsatz von Kunden-dienstpersonal auf ausgewählten U-Bahnhöfen trägt die BVG auch zum subjektiven Sicherheitsempfinden der Fahrgäste bei. Folgende Bahnhöfe werden täglich von 6:00 bis 14:19 Uhr (Einzelbesetzung) und von 14:00 Uhr bis 22:19 Uhr (Doppelbesetzung) besetzt: Wittenbergplatz Gesundbrunnen Rudow Kurfürstendamm Frankfurter Allee Friedrichstraße Walter-Schreiber-Platz Kochstraße Osloer Straße Potsdamer Platz Darüber hinaus werden, soweit Personal vorhanden ist, folgende Bahnhöfe zu den o. g. Konditionen besetzt. (Da mit dem Personal dieser Bahnhöfe auch Ausfälle auf den o. g. Bahnhöfen kompensiert, Brandbahnhöfe und Sonderdienste abgesichert werden, ist die Besetzung hier nicht garantiert). Uhlandstraße Stadtmitte Johannisthaler Chaussee Rathaus Spandau Schönhauser Allee Tempelhof (Südring) Theodor-Heuss-Platz Frankfurter Tor Westhafen Neukölln Stationäres Personal aus dem Sicherheitsbereich wird derzeit an folgenden Schwerpunktbahnhöfen eingesetzt: Hermannplatz Berliner Straße Alexanderplatz Wittenbergplatz Fehrbelliner Platz Zoologischer Garten Kurfürstenstraße Spichernstraße Osloer Straße Mehringdamm Leopoldplatz Warschauer Straße Hallesches Tor Görlitzer Bahnhof Kottbusser Tor “ Die DB teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zur Frage 3“. Frage 5: Wie viele U-Bahnhöfe, U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen sind aktuell mit #Überwachungskameras ausgestattet? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Seit 2012 sind alle Fahrzeuge und U-Bahnhöfe der BVG mit Videoanlagen ausgerüstet.“ Frage 6: Welche U-Bahnhöfe sind aktuell mit moder-nen schwenk- und zoombaren Kameras ausgestattet und welche U-Bahnhöfe werden in welchem Zeitraum noch damit ausgestattet? Antwort zu 6: Die BVG Teilt hierzu mit: „Aktuell sind folgende U-Bahnhöfe mit modernen schwenk- und zoombaren Kameras ausgestattet: Alexanderplatz Johannisthaler Chaussee Osloer Straße Berliner Straße Kottbusser Tor Rathaus Spandau Friedrichstraße Kurfürstenstraße Schönleinstraße Fehrbelliner Platz Leinestraße Alt Tegel Gesundbrunnen Lichtenberg Zoologischer Garten Hermannplatz Leopoldplatz Hermannstraße Mehringdamm Jannowitzbrücke Möckernbrücke Im Laufe des Jahres 2015 werden folgende Bahnhöfe ausgestattet: Adenauerplatz Lipschitzallee Olympiastadion Bismarckstraße Magdalenenstraße Schönhauser Allee Bayrischer Platz Moritzplatz Schloßstraße Eberswalder Straße Neukölln Südstern Friedrich-Wilhelm-Platz Moritzplatz Turmstraße Gneisenaustraße Deutsche Oper Tempelhof Heinrich-Heine-Straße Rudow Warschauer Straße Hallesches Tor Rathaus Neukölln Wilmersdorfer Straße Jakob-Kaiser-Platz Rosenthaler Platz Wittenau Kaiserdamm Richard-Wagner-Platz Wittenbergplatz Karl-Marx-Straße Schlesisches Tor Konstanzer Straße Samariterstraße „ Frage 7: Welche S-Bahnhöfe sind aktuell mit Über-wachungskameras ausgestattet und welche S-Bahnhöfe sollen in welchem Zeitraum mit Überwachungskameras ausgestattet werden? Antwort zu 7: Die DB teilt hierzu mit: „Die im Verantwortungsbereich der DB Station & Service AG stehenden sog. „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoologi-scher Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras ausgestattet. Überwachungs-schwerpunkte werden in Abstimmung mit der Bundespo-lizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausge-richtet und definiert, wobei vorrangig die Zugangsberei-che mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die Verkehrs-bereiche mit Tunneln und Bahnsteigen überwacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt durch die Bundespolizei, die einzig hierauf Zugriff hat. Zusätzlich wurden in 2014 die Stationen Hackescher Markt und die Halle im Ostkreuz mit Videotechnik ausgestattet. Die beiden Systeme befin-den sich momentan noch im Probebetrieb.4 Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betriebliche Aufgaben unterstützen, bspw. die Zugabfertigung am Bahnsteig oder die Lage vor oder in Aufzügen aufzeichnen etc. Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras handelt. Die Ausstattung von aktuell 84 S-Bahnhöfen mit Vi-deoanlagen für „ZAT-FM“ befindet sich im Roll-out, realisiert ist die Ausrüstung von 19 Stationen. Die Anla-gen werden die Daten zukünftig für 48 Stunden speichern. Voraussetzung dafür ist der Abschluss der datenschutz-rechtlichen Prüfung des Verfahrens. Dann können seitens der Ermittlungsbehörden die Aufzeichnungen 48 Stunden lang eingesehen bzw. gesichert werden. Im Rahmen des Ringspeicherverfahrens werden die Daten automatisch nach 48 Stunden durch Überschreibung vernichtet. Damit wird den Anforderungen des Landesrechts zum Daten-schutz entsprochen.“ Frage 8: Wie viele S-Bahnen sind aktuell mit Video-kameras ausgestattet, und hat die Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH ihre Einstellung dahingehend geän-dert, dass Altfahrzeuge doch nachträglich mit Videoka-meras ausgestattet werden? Antwort zu 8: Die DB teilt hierzu mit: „Das Wagenmaterial der S-Bahn Berlin GmbH ist nicht mit Videokameras ausgestattet. Eine Nachrüstung der vorhandenen Fahrzeugflotte ist technisch äußerst schwierig und unverändert risikobehaf-tet und daher nicht vorgesehen. Bei der Entwicklung neuer Fahrzeuge sollte dieser Qualitätsstandard aus Sicht der S-Bahn Berlin GmbH aber berücksichtigt werden.“ Frage 9: Wird die Deutsche Bahn AG als Mutterun-ternehmen der S-Bahn Berlin GmbH Mittel für die Ver-besserung der Sicherheitsmaßnahmen auf den S-Bahnhöfen und in den S-Bahnen bereitstellen, wie hoch sind diese Mittel, welche Maßnahmen sollen damit bis wann umgesetzt werden und mit welchem Eigenanteil wird sich die S-Bahn Berlin GmbH daran beteiligen? Antwort zu 9: Die DB teilt hierzu mit: „Durch die Deutsche Bahn AG werden jährlich sub-stantielle materielle und personelle Ressourcen zur Ver-besserung der Sicherheit gestellt, die nicht nur der S-Bahn sondern dem ÖPNV in Berlin insgesamt zu Gute kom-men. Das sind u.a. der Betrieb eines Lagezentrums (ge-meinsam mit der Bundespolizei als „Sicherheitszentrum Bahn“), regelmäßige Sicherheitsrunden mit anderen ÖPNV Betreibern in Berlin / Brandenburg, Präventions-veranstaltungen oder die Stellung von zusätzlichen Si-cherheitskräften bei Großveranstaltungen oder besonderen Lagen. Die zusätzliche Initiative der Deutsche Bahn AG für den Ausbau der Videotechnik ergänzt im Jahr 2015 das Ausbauprogramm in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG, gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren und der Bundespolizei. Der Fokus wird hierbei auf einer Aufzeichnung ausgewählter sicherheitsrelevan-ter Bereiche, unter enger Einbindung des Konzerndaten-schutzes, liegen. Eingebunden in die Prüfung zur Umset-zung der zusätzlichen Maßnahme sind alle mittleren und kleineren Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG. Sie wurden und werden regelmäßig unter Betrachtung verschiedener sicherheitsrelevanter und betrieblicher Faktoren, für die weitere Planung, durch Vertreter der Bundespolizei und der Sicherheitsverantwortlichen der Deutschen Bahn AG bewertet.“ Frage 10: Wie viele Gewaltvorfälle auf U- und S-Bahnhöfen und in U- und S-Bahnen gab es im Jahr 2014? Antwort zu 10: Im Jahr 2014 kam es zu 2070 Gewalt-vorfällen im Bereich der U-Bahn. Bei der statistischen Erfassung ist bezogen auf Gewaltvorfälle keine Differen-zierung zwischen Vorfällen „im Zug“ und „auf dem Bahnsteig“ möglich. Angaben zur Zahl der Vorfälle im Bereich der S-Bahn können von Seiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht gemacht werden, hier liegt die Zuständigkeit bei der Bundespolizei. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2015)

Busflotte der BVG bekommt Zuwachs, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1368 Verstärkung für den #BVG-Fuhrpark. Am heutigen Vormittag zogen gleich zwei neue #Fahrzeugtypen auf dem #Betriebshof Indira-Gandhi-Straße die Aufmerksamkeit auf sich. Die BVG stellte dort ihre neue Generation Eindecker, das Modell „#Citea LLE“ vom Hersteller #VDL, vor. Außerdem zu sehen: ein #Doppeldecker des Herstellers #Scania, den die BVG in den kommenden Monaten testweise einsetzen wird. Nach einer zweijährigen Probephase hatte sich die BVG im Sommer 2014 für die Bestellung von bis zu 236 VDL-Fahrzeugen entschieden. Die ersten 40 Busse werden ab Anfang Februar vorwiegend im Berliner Südwesten unterwegs sein. Der zwölf Meter lange Bus verwendet alternative Materialien im Boden und Deckenbereich und hat dadurch ein sehr geringes Eigengewicht. Im Vergleich mit Bestandsfahrzeugen reduzieren sich der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß um gut 20 Prozent. Kombiniert mit dem Euro6-Motor sinkt damit der Stickoxid-Ausstoß sogar um 95 Prozent. Die BVG kommt damit ihrem Unternehmensziel, 20 Prozent CO2-Emissionen im Zeitraum 2010 bis 2020 einzusparen, entgegen und unterstützt die Pläne des Berliner Senats, die Stadt bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu gestalten. Nicht nur die Umwelt wird geschont. Auch die Fahrgäste profitieren zukünftig von noch mehr Barrierefreiheit. Anders als bei bisherigen Bussen, die sich seitlich absenken können, senkt sich beim VDL der gesamte Bus – wie ein Lift – gleichmäßig ab. Der Verlauf der Fahrt ist durch eine kontrastreiche, schwarz-weiße LED-Zielanzeige für seheingeschränkte Menschen noch besser erkennbar. Ein akustisches Signal bestätigt ihnen außerdem das Drücken der Haltewunschtaste. Der Fahrgastbereich der Busse ist hell und freundlich ausgestattet. Insgesamt finden 70 Fahrgäste Platz in dem neuen Bus, wovon 38 Fahrgästen ein Sitzplatz zur Verfügung steht. „Die neuen Busse von VDL sind eine ausgezeichnete Ergänzung unserer Fahrzeugflotte. Wir modernisieren unseren Fuhrpark nicht nur und bringen ihn auf den neuesten technischen Stand, er wird außerdem noch umweltfreundlicher. Wir investieren bis zu 60,8 Millionen Euro in die VDL-Busse, um die Berlinerinnen und Berlinern auch zukünftig zuverlässig und bequem durch die Stadt zu befördern“, sagte BVG-Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta. Ein kleiner „Großer“ im Test Um auch in Zukunft mit passgenauen Verkehrsangeboten den vielfältigen Anforderungen der wachsenden Stadt gerecht zu werden, testet die BVG neue Fahrzeugmodelle. So ab Februar einen zweiachsigen Doppeldecker des schwedischen Herstellers Scania. Das elf Meter lange und gewichtsoptimierte Fahrzeug mit einem neuartigen Innenraumkonzept ist im Vergleich zum derzeitigen Doppeldecker etwas kürzer. Der Bustyp wird bereits von anderen Nahverkehrsunternehmen, unter anderem in London und Singapur, eingesetzt und verfügt über einige Besonderheiten, die neu im Berliner Verkehr sind. Getestet werden soll vor allem der Fahrgastfluss mit nur einer Treppe. Die gradlinig und großzügig dimensionierte Treppe ist mit einer LED Beleuchtung an den Stufen und an den Seitenwänden ausgestattet. Eine Anzeige informiert die Fahrgäste über die noch freien Sitze im Oberdeck. Neben einem Glasdach im Frontbereich verfügt jede Sitzreihe im Oberdeck über einen USBAnschluss. Weitere Fahrgastinformationen erfolgen über drei große Monitore. „Die Doppeldecker-Busse sind ein Markenzeichen für Berlin und die BVG“, sagte Martin Koller, Bereichsleiter Omnibus bei der BVG. „Wir sind gespannt auf das neue Fahrzeug und werden in umfangreichen Alltagstests untersuchen, ob es sich im anspruchsvollen Berliner Verkehr bewährt und ob es eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden BVG-Flotte darstellen könnte.“ Zunächst wird dieser Doppeldecker auf verschiedenen Linien in Spandau unterwegs sein, später dann auch auf weiteren Linien im Innenstadtbereich. Ab Sommer 2015 sind weitere Tests mit einem anderen Doppeldecker-Modell geplant.

Bus: Das sind die neuen BVG-Busse für Berlin Berlin bekommt 40 neue „Große Gelbe“. Die BVG stellt die neuen Typen jetzt vor. Jeder einzelne kostet 250.000 Euro. Der Fuhrpark der BVG wächst damit., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article136961608/Das-sind-die-neuen-BVG-Busse-fuer-Berlin.html

Der äußere Anblick der #BVG-Busse ist gewohnt, die eigentliche Überraschung wartet gleich hinter der vorderen Einstiegstür: „Herzlich willkommen“ steht da auf dem Fußboden, sogar „Welcome“ oder für die russischen Fahrgäste „Dobro poschalowat“. Eine solche Begrüßung ist der gewöhnliche BVG-Fahrgast wahrlich nicht gewohnt, normalerweise heißt das ja „Durchtreten jetz‘ ma“ oder „Weg vonna Tür, Herrschaften, sonst fahr ick nich ab“.

Doch das aufgemalte Willkommen ist kein PR-Gag. „Das wird jetzt Standard bei uns“, versprach Sigrid Nikutta, Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) am Freitag. Jeder Vorstandsvorsitzende wolle ja etwas Bleibendes bei den Verkehrsbetrieben hinterlassen. „Und ich will, dass wir etwas freundlicher zu unseren Kunden sind“, sagte Nikutta. So werden alle neuen Busse der landeseigenen Verkehrsbetriebe künftig mit einer mehrsprachigen Begrüßung aufwarten.

Der #Testbus ist ein 400.000 Euro teures Unikat
Gleich zwei neue Typen für ihre Busflotte konnte Nikutta auf dem Betriebshof in Weißensee präsentieren: einen zwölf Meter langen #Eindecker vom niederländischen Busbauer #VDL und einen #Doppelstockbus vom schwedischen Hersteller #Scania. Während der eine bereits in Serie produziert wird, ist der andere ein …