Vorbemerkung des Abgeordneten: In einer Pressemeldung freut sich der scheidende #Marketingchef
der #BVG darüber, dass es gelungen sei „Das #Image zu verbessern, ohne das #Produkt wesentlich zu
verändern.“
https://amp.tagesspiegel.de/berlin/bvg-marketingchef-zieht-bilanz-image-verbessert-ohne-produktwesentlich-zu-veraendern/25881806.html?__twitter_impression=true
1. Wie hoch waren die jährlichen Kosten für Marketing und #Öffentlichkeitsarbeit bei der BVG in den
Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019? Welches Budget ist für 2020 veranschlagt?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass das Budget für die Jahre 2012 bis 2020 rund 3,5
Mio. Euro pro Jahr betrug bzw. beträgt.
2. Wie hoch war das Jahreseinkommen des scheidenden Marketingchefs während seiner Betriebszugehörigkeit?
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass personengebundene Daten nicht übermittelt werden.
3. Welche messbaren Erfolge wurden in den einzelnen Jahren durch welche konkreten Maßnahmen,
bzw. Kampagnen erzielt? (Bitte nach Jahren einzeln angeben.)
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass sich auch dank der Image- und Werbemaßnahmen
folgende Kennzahlen des Unternehmens sehr positiv entwickelt haben:
Die Abonnentenzahlen konnten von 344,7 Tsd. im Jahr 2012 auf 842,0 Tsd. in
2019 gesteigert werden
Die #Fahrgastzahlen erhöhten sich von 937,4 Mio. in 2012 auf 1.126,0 Mio.
in 2019
2
Die #Fahrgelderträge konnten im gleichen Zeitraum von 570,1 Mio. Euro in
2012 auf 766,3 Mio. Euro in 2019 gesteigert werden.
4. Falls die Mehreinnahmen durch das Marketing höher waren als die hierfür entstandenen Kosten:
Wie wurden diese Mehreinnahmen verwendet? (Bitte nach Jahren einzeln angeben.)
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass jegliche Mehreinnahmen nicht spezifisch zur Finanzierung einzelner Maßnahmen verwendet werden, sondern dem Unternehmen als
Ganzes zufließen und somit den Eigenbeitrag der BVG zur Finanzierung des
ÖPNV erhöhen.
5. Falls durch das Marketing keine messbaren Mehreinnahmen erzielt werden konnten: Welche
Schlüsse ziehen 1. der Senat und 2. die BVG daraus?
Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 3.
6. Weshalb wird von der BVG als landeseigenes Unternehmen, das eine Grundversorgung der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge bereitstellt und zudem über keine Konkurrenz verfügt,
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit betrieben?
Zu 6.: Die BVG ist als öffentliches Unternehmen Partner des Landes Berlin für die
Mobilitätswende. Marketing dient daher sowohl der Bewerbung des ÖPNV als
umweltfreundliches Mobilitätsangebot als auch der Gewinnung neuer Kundinnen
und Kunden, die vom Individual- auf den Gemeinschaftsverkehr umsteigen. So
können beispielsweise Gelegenheitskundinnen und -kunden als Stammfahrgäste
gewonnen werden.
7. Sehen 1. der Senat und 2. die BVG keine sinnvolleren Möglichkeiten zur Verwendung der hierfür
aufgewendeten Mittel?
Zu 7.: Das BVG-Angebot wird im Rahmen des geltenden Verkehrsvertrages mit
dem Aufgabenträger erbracht, der die Grundlagen des ÖPNV-Angebotes unter
besonderer Beachtung der Daseinsvorsorge im Nahverkehrsplan festgelegt und
bei der BVG bestellt hat.
Mehreinnahmen und Effekte wie Verbesserung der Wahrnehmung, Steigerung der
Kundenzufriedenheit und Rückgang von Vandalismus zeigen, wie wichtig Marketingmaßnahmen für die BVG sind.
8. Wie beurteilen 1. der Senat und 2. die BVG die in der Vorbemerkung zitierte Aussage des scheidenden Marketingchefs unter den Aspekten, dass die BVG im Bereich U-Bahn über zu wenig
Fahrzeuge verfügt, für die Sicherheit der Fahrgäste nach wie vor zu wenig getan wird und die
Reinhaltung der Fahrzeuge größtenteils mangelhaft ist?
9. Wie stehen 1. der Senat und 2. die BVG zu der Idee, die aufgewendeten Mittel für Marketing und
Öffentlichkeitsarbeit stattdessen für eine tatsächliche Attraktivitätssteigerung des ÖPNV einzusetzen? Falls dies abgelehnt wird: Was sind die konkreten Gründe dafür? Fall dem zugestimmt wird:
Wie wird das konkret aussehen?
Zu 8. und 9.: Aufgaben und Grundsätze der Geschäftsführung der BVG sind in § 3
Berliner Betriebe – Gesetz geregelt. Die BVG wird dementsprechend nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter Beachtung gemeinwirtschaftlicher Gesichtspunkte geführt. In diesem Zusammenhang ist es sowohl im Interesse des Landes
Berlin als auch der BVG, möglichst viele Berlinerinnen und Berliner, Touristen und
Gäste der Stadt vom ÖPNV zu überzeugen. Marketingaktivitäten sind hierbei für
die BVG unverzichtbar.
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Das Land Berlin und die BVG investieren unabhängig vom Marketing massiv in die
Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Dazu gehören Investitionen beispielsweise in
die Verjüngung der U-Bahnflotte, in die Sicherheit und Sauberkeit des Nahverkehrsangebots und auch in die Angebotserweiterung, was allen Fahrgästen der
wachsenden Stadt zu Gute kommt.
Berlin, den 24. Juni 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
………………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
Mehrfacher Erfolg für die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG): Beim #German Brand Award 2020 gab es für Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen gleich vier Auszeichnungen.
Prämiert wurde einerseits die neue #Arbeitgebermarke der BVG. Die Jury sieht in ihr eine „beispiellose #Recruiting-Offensive, für welche die Kernwerte der BVG als Arbeitgeber in eine so originelle wie emotionale Kampagne übersetzt wurden“. Mit der neuen Arbeitgebermarke habe sich die BVG glaubwürdig als einer der #Top-Employer Berlins positioniert.
In gleich zwei Kategorien ausgezeichnet wurde die Kampagne BVG #Jelbi – Harte Tür. In einem Onlinespot mit Größen der Berliner Türsteherszene hatte die BVG ihre neue Mobilitäts-App Jelbi kreativ und humorvoll in Szene gesetzt. Für die Jury ist Jelbi daher eine „interessante Marke mit attraktivem Service, die in der digitalen Welt herausragend präsentiert wurde“.
Unterstützung gab es beim German Brand Award schließlich für die gewohnt selbstironischen Bemühungen der BVG, als #Weltkulturerbe anerkannt zu werden. Ihr Urteil zu BVG – Nächster Halt: Weltkulturerbe fasst die Jury klipp und klar in zwei Worten zusammen: „Sensationell gemacht.“
Die neue Arbeitgebermarke der BVG ist mit Unterstützung von #Die Botschaft Communication entstanden, Jelbi – Harte Tür und BVG – Nächster Halt: Weltkulturerbe mit #Jung von #Matt/#SAGA.
Die #Mobilitätsplattform#Jelbi feiert ihren ersten Geburtstag. Über 110.000 Mal wurde die #App im ersten Jahr heruntergeladen und bietet damit bereits vielen Berlinerinnen und Berlinern Zugriff auf ein großes, bedarfsgerechtes und multimodales #Mobilitätsangebot. Fast pünktlich zum Jahrestag holte Jelbi mit dem #Tretroller-Sharing-Dienst #Voi das siebte tiefenintegrierte Familienmitglied an Bord.
Und auch im kommenden Lebensjahr möchte die Mobilitätsplattform weiterwachsen und die Stadt noch besser miteinander verbinden. So sollen in einem Pilotprojekt verschiedene Standorte der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit je einer eigenen Jelbi-Station verkehrlich miteinander vernetzt werden. Weitere Standorte entstehen zusammen mit der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, um den Mieterinnen und Mietern die „Mobilitätsvielfalt“ über Jelbi zu ermöglichen.
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Eine nachhaltige städtische Mobilität braucht den Mut zu Ideen und zu digitalen Innovationen – wie dem Jelbi-Angebot. Diese App ist ein wichtiges Tool, um den Verkehrsmix im urbanen Raum zu vernetzen und neue Wege auszuprobieren: Fahrräder, Scooter, Carsharing werden kombiniert mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um schnell, günstig und unkompliziert von A nach B zu kommen. Im ersten Jahr Jelbi haben bereits 60.000 Berlinerinnen und Berliner die App für ihre täglichen Wege durch die Stadt genutzt – ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähige, stadtverträgliche Mobilität.“
Dirk Schulte, BVG-Vorstand Personal/Soziales und vertretendes Vorstandsmitglied unter anderem für Digitalisierung, Vertriebs- und Informationstechnologie: „In nur einem Jahr hat es Jelbi geschafft, sich erfolgreich am Markt zu etablieren. Und wie Berlin wachsen wir immer weiter, sind ständig mit neuen Mobilitätspartnern in Gesprächen, damit man mit Jelbi auch ohne eigenes Auto vollumfänglich mobil sein kann.“
Mit nur einer App, von der Verbindungssuche über die Buchung bis zur Bezahlung, stehen den Jelbi-Nutzern rund 15.000 Fahrzeuge unterschiedlichster Art zur Verfügung. Neben dem gesamten #ÖPNV inklusive des #BerlKönigs gehören dazu Sharing-Autos, -Motorroller, -Fahrräder und -Tretroller. Wichtiger Bestandteil des Sharing-Netzwerkes sind die Jelbi-Stationen, die die Angebote zum Beispiel an U-Bahnhöfen konzentrieren. Im Mai eröffnete in der Holzmarkstraße die bereits sechste Station. Rund 25 weitere sind derzeit in Planung. Nicht nur in der Innenstadt, sondern auch außerhalb des S-Bahn-Ringes soll Jelbi weiter wachsen.
1. Auf den Dienstgeländen der BVG und S-Bahn ist seit Jahren eine gesteigerte Präsenz von privaten
Sicherheitsdiensten zu beobachten. Die Mitarbeiter*innen dieser Dienste sind oft mit Reizgas,
Handschellen, Schutzwesten und Schlagstöcken ausgestattet. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582): Wer stattet die Mitarbeiter*innen
mit welchen Einsatzmitteln auf welcher Rechtsgrundlage aus. Bitte alle Einsatzmittel, die eingesetzt, ausgegeben oder trainiert werden & die jeweilige Rechtsgrundlage für den Einsatz der einzelnen Einsatzmittel einzeln aufschlüsseln.
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der
BVG ihre Ausrüstungsgegenstände von der Sicherheitsabteilung der BVG erhalten. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die in Fremdvergabe für die
BVG tätig sind, werden in Abstimmung mit der Sicherheitsabteilung der BVG von
den Fremddienstleistern mit Ausrüstungsgegenständen ausgestattet.
Die Ausstattung enthält kein Reizgas und keine Schlagstöcke. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden während ihrer Ausbildung und im Rahmen
von Fortbildungsmaßnahmen im Umgang mit Ausrüstungsgegenständen geschult.
Handfesseln dürfen stets nur als letztes Mittel zum Fixieren einer Person genutzt
und nur angewendet werden, wenn alle anderen Mittel unzureichend sind.
Das bei der S-Bahn Berlin eingesetzte Personal sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB Sicherheit, die für die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tätig werden. Hierfür ist ihnen die Ausübung des Hausrechts der DB AG sowie anderer Geschäftspartner, in dem Falle der S-Bahn Berlin GmbH übertragen worden. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermehrt Übergriffen und weiteren Gefahren ausgesetzt, wie sie beispielsweise von Tieren ausge-
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hen, die gezielt als Waffe eingesetzt werden. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist,
den Gesundheits-bzw. Arbeitsschutz zu gewährleisten sowie das Grundrecht auf
körperliche Unversehrtheit zu beachten, ergeben sich hieraus auch Anforderungen
hinsichtlich der Verwendung der spezifischen Einsatz- bzw. Arbeitsschutzmittel,
deren rechtliche Grundlage sich aus §§ 3 ff. Arbeitsschutzgesetz, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 §§ 29f., DGUV Vorschrift 24 §
10, § 42a Abs. 2, Nr. 2f. Waffengesetz sowie § 2 Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der
Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV) herleitet.
Die Ausstattung, die im Dienst mitgeführt wird, umfasst OC-Spray (Pfefferspray
aus dem natürlichen Reizstoff Oleoresin Capsicum), Einsatzstock (kurz ausziehbar) und als Schutzkleidung Stich- und Schnittschutzweste sowie Sicherheitsschuhe und Einsatzhandschuhe. Nur besonders ausgebildete Einsatzteams führen auch Handfesseln mit sich.
Der Einsatz der Mittel wird bereits vor der Erstausstattung in der Ausbildung geschult. Die Fachkunde wird jährlich im Rahmen einer Wiederholungsschulung
nachgeschult, damit jederzeit gewährleistet ist, dass das Mitführen und der Einsatz handlungssicher und gesetzeskonform erfolgt. Darüber hinaus ist das eingesetzte Personal als Ersthelfer nach DGUV Information 204-006 ausgebildet. Wesentlicher Teil der Ausbildung ist aber auch die regelmäßige Durchführung von
Deeskalationstrainings, da der Schwerpunkt in der frühzeitigen Befriedung von Situationen gesehen wird und es gilt, möglichst eine Eskalation zu vermeiden.
Kommt es dennoch zu einem Einsatz, agiert das Personal im Rahmen der einschlägigen Notwehr- und Notstandsregelungen des StGB bzw. BGB.
2. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582):
Wie viele Mitarbeiter*innen der BVG bzw. von Subunternehmen wurden seit 2015 von der BVG im
Sicherheitsdienst eingesetzt? Bitte konkrete Zahl der eingesetzten Mitarbeiter*innen nach Jahren
einzeln aufschlüsseln. Zudem bitte aufzeigen, ob diese direkt durch die BVG oder durch Subunternehmen & falls dies der Fall war, durch welche Subunternehmen, eingesetzt wurden.
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass durchschnittlich seit 2015 täglich knapp 200 interne
und externe Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eingesetzt wurden. Gegenwärtig leisten täglich ca. 260 Kolleginnen und Kollegen Sicherheitsdienst im
Bereich der BVG. Davon sind ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG
und ca. 160 externe Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der
Firma Wisag (120 Personen) und der Firma City Control (40 Personen).
3. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582):
In welcher Form werden die Mitarbeiter*innen im Umgang mit den Einsatzmitteln geschult? Bitte
einen kurzen Abriss über die Ausbildungseinheiten zu den Einsatzmitteln geben. Inwiefern werden
Rechtsgrundlagen für den Einsatz der einzelnen Einsatzmittel thematisiert?
4. Wie lange ist die Ausbildung der eingesetzten Sicherheitskräfte und welche Inhalte umfasst diese?
Bitte die Ausbildungsinhalte darlegen & einen Überblick über die zeitliche Dauer der einzelnen
Ausbildungsinhalte geben.
Zu 3. und 4.: Die BVG teilt mit, dass die Ausbildungszeit der Sicherheitskräfte 16
Wochen beträgt und sich wie folgt gliedert:
Grundausbildung in der internen Betriebsschule mit erstem Leistungsnachweis
(Dauer: 3,5 Wochen)
Theoretische Ausbildung an der Beuth Hochschule (Dauer: 3 Wochen)
Theoretische Ausbildung im Betrieb mit Kursen zu diversen relevanten Inhalten (u.a. Tarife- und Beförderungsbedingungen, Umgang mit Vielfalt, Englisch,
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Kundendienst, Notfallmanagement, Datenschutz) einschließlich Praxistagen
mit Begleitung der Fahrausweisprüferinnen und -prüfer (Dauer: 3,5 Wochen)
Praktische Ausbildung (Dauer: 5 Wochen)
Prüfungsphase (1 Woche).
5. In Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 12. November 2019 (Drucksache 18/21 582):
Gab es seit 2015 Anzeigen gegen BVG-Mitarbeiter*innen im Sicherheitsdienst oder Mitarbeiter*innen von Subunternehmen, welche im Auftrag der BVG als Sicherheitsdienst eingesetzt werden oder wurden betreffend ihres Verhaltens während der Arbeitszeit? Falls ja, bitte angeben, wie
viele es gab und auf Grund welches Sachverhalts diese jeweils gestellt wurden. Bitte nach Jahr
und Bezirken einzeln aufschlüsseln und den Sachverhalt anonymisiert darstellen.
Zu 5.: Die BVG hat hierzu wie bereits in der Schriftlichen Anfrage Drs. 18/21 582
folgendes mitgeteilt: „Ohne Bezugnahme auf den Ausgang der gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sicherheitsdienst der BVG sowie von Fremddienstleistern erfolgten Anzeigenerstattungen würde eine Angabe der Anzahl zu einer verzerrten Darstellung führen können. Angaben zum Ausgang der Anzeigenerstattungen liegen der BVG nicht vor.“
Seitens der Strafverfolgungsbehörden erfolgt keine statistische Erfassung von Ermittlungs- oder Strafverfahren im Sinne der Fragestellung.
6. In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage (Drucksache 18/21 582) wurde erläutert, dass weder
die Sicherheitskräfte der BVG, noch die durch Subunternehmen eingesetzten Sicherheitskräfte
Aufnäher oder Abzeichen tragen.
a) Ist dies zum Stand der Anfrage weiterhin der Fall?
b) Gibt es hierzu dienstrechtliche Vorschriften? Falls ja, bitte ausführen im Wortlaut. Falls nein, ist
es demnach zutreffend, dass Sicherheitskräfte dennoch keine Aufnäher oder Abzeichen tragen
dürfen, da diese nicht zur bereitgestellten Dienstkleidung & Uniform gehören? Und ist es demnach
weiterhin zutreffend, dass Sicherheitskräfte, die im Auftrag der BVG agieren & Aufnäher oder Abzeichen tragen dies eindeutig entgegen der Vorgaben der BVG tun?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der
BVG Dienstkleidung nach den Richtlinien der BVG tragen, die in einer entsprechenden Dienstkleidertrageordnung festgelegt ist. Die Sicherheitskräfte tragen neben der Aufschrift „BVG Sicherheitsdienst“ keine zusätzlichen Aufnäher oder Abzeichen. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der WISAG tragen die
Dienstkleidung der Firma WISAG. Diese ist mit der BVG Sicherheitsabteilung abgestimmt und trägt die Aufschrift „Sicherheitsdienst im Auftrag der BVG“. Auch
diese Sicherheitskräfte tragen keine zusätzlichen Aufnäher oder Abzeichen.
7. Ist mit der Hausordnung, auf die in meiner Schriftlichen Anfrage (Drucksache 18/21 582) verwiesen
wird, die Nutzungsordnung gemeint oder gibt es eine separate Hausordnung? Bitte die Hausordnung/Nutzungsordnung/rechtlichen Grundlagen, auf die sich das Hausrecht bezieht, darlegen & mit
Quellen versehen.
Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass die „alte Hausordnung“ in Nutzungsordnung umbenannt wurde und seit Mai 2020 im Internet unter
https://www.bvg.de/de/Serviceseiten/Hausordnung verfügbar ist.
8. Am 24. Mai gegen 23:20 Uhr kam es am U-Bahnhof Osloer Straße im Wedding am Bahnsteig der
U8 zu einem Vorfall, bei dem eine Person durch 4 Sicherheitskräfte der WISAG gewaltsam zu Boden gedrückt & festgehalten wurde.
a) Bitte den Sachverhalt und das Geschehen am U-Bahnhof schildern.
b) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Person festgehalten?
c) Wenn das Festhalten der Durchsetzung des Hausrechts dienen sollte, welcher Verstoß gegen
das Hausrecht wird der Person vorgeworfen?
d) Wurde die Polizei durch die Mitarbeiter*innen der WISAG verständigt? Falls nein, warum nicht?
e) Warum musste durch WISAG-Mitarbeiter*innen, die schlicht zur Durchsetzung des Hausrechts
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eingesetzt werden, körperliche Gewalt angewendet werden?
f) Teilt der Senat grundsätzlich die Auffassung, dass es bei einem Kräfteverhältnis von 4 Sicherheitsmitarbeiter*innen zu einer Person, die scheinbar am Ort gehalten werden sollte, weitere &
verhältnismäßigere Möglichkeiten als gewaltsames zu Boden drücken gibt, um eben dieses Ziel zu
erfüllen?
9. Eine Person, die beim Geschehen anwesend war, hat den Vorfall gefilmt. Eine Mitarbeiterin der
WISAG kam auf diese zu und drohte dieser mit einer Anzeige (Wortlaut: „Möchten Sie eine Anzeige haben?“). Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte diese Androhung der WISAG-Mitarbeiterin?
Ein weiterer Mitarbeiter der WISAG wies die filmende Person an, die Kamera wegzunehmen. Auf
welcher Rechtsgrundlage handeln Mitarbeiter*innen der WISAG, wenn sie als im Auftrag der BVG
Handelnde untersagen, Vorfälle wie diesen zu dokumentieren?
10.Falls das Handeln der eingesetzten Sicherheitskräfte der WISAG nicht im Sinne der BVG war und
diese insofern ihre Befugnisse überschritten, gab es dienstrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Mitarbeiter*innen? Falls ja, welche waren das? Falls nein, bitte darstellen, warum dieses
Vorgehen gänzlich im Sinne der BVG war.
Zu 8., 9. und 10.: Die BVG teilt mit, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Dazu können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.
11 Im Tweet der BVG (@BVG_Kampagne) vom 28.5.2020 heißt es im Wortlaut: „Wir nehmen das
Video sehr ernst und gehen der Sache nach.“ a) Welche Konsequenzen hat es, dass das Video
von der BVG ernst genommen wird & was bedeutet dies konkret? Bitte ausführlich darlegen. b)
Was hat das im Tweet angekündigte Nachgehen ergeben? In welcher Form fand das Nachgehen
statt, durch wen geschah es & was wurde hierbei unternommen? Bitte detailliert darlegen.
Zu 11.: Die BVG teilt mit, dass Recherchen in der zuständigen Sicherheitsabteilung bzw. durch die betroffenen Firmen durchgeführt wurden. Unmittelbar nach
dem Vorfall wurde eine längere Videosequenz gesichert und auch der Polizei
übergeben. Auf dieser ist der Vorgang dokumentiert.
Berlin, den 19.Juni 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
………………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
Der Aufsichtsrat der BVG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die BVG zu ermächtigen, den #Mantelvertrag zum #Verkehrsvertrag zu schließen.
Der aktuelle Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG läuft Ende August 2020 aus. Das Land Berlin hat im letzten Jahr entsprechend der europäischen Verordnung VO (EG) 1370/2007 eine Vergabeabsicht veröffentlicht, einen öffentlichen #Dienstleistungsauftrag („Verkehrsvertrag“) mit einer Laufzeit vom 1.9.2020 bis zum 31.8.2035 direkt an die BVG AöR zu vergeben.
Der Mantelvertrag sichert der BVG für die kommenden Jahre den finanziellen Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen aus der Corona-Pandemie zu und setzt den finanziellen Rahmen für den Verkehrsvertrag für die kommenden 15 Jahre.
BVG-Aufsichtsratsvorsitzende Ramona Pop: „Gerade jetzt brauchen wir einen zuverlässigen #ÖPNV als Rückgrat dieser Stadt. Die BVG sichert die Mobilität in Berlin und bringt alle Berlinerinnen und Berliner auch in Krisenzeiten sicher und zuverlässig durch die Stadt. Der neue Verkehrsvertrag bietet der BVG eine langfristige Wachstumsperspektive. Wir bilden im Vertrag die wichtigen Zukunftsthemen ab: ein flächendeckendes und zuverlässiges ÖPNV-Angebot für die wachsende Stadt, ein starkes und zukunftsfähiges Nahverkehrsunternehmen mit modernen und emissionsarmen Fahrzeugen und tragfähiger Infrastruktur sowie digitale Innovationskraft und neue Mobilitätsangebote. So schaffen wir die Mobilitätswende in Berlin.“
Stellvertretender BVG-Aufsichtsratsvorsitzender Lothar Stephan: „Die Corona-Krise hat einmal mehr gezeigt: Ohne die BVG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht es nicht, der ÖPNV ist ohne Zweifel „systemrelevant“. Unsere Fahrerinnen und Fahrer, die Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten, Leitstellen, der Sicherheit, im Kundendienst und den vielen anderen Bereichen bringen jeden Tag Höchstleistung. Mit dem Tarifabschluss im vergangenen Jahr wurde dies anerkannt. Dass nun auch der Mantelvertrag für den Verkehrsvertrag geschlossen werden kann, ist auch für die Arbeitnehmer*innen ein gutes Zeichen. Denn es sichert langfristig gute Arbeitsplätze bei einem Berliner Traditionsunternehmen, das für viele wie eine zweite Familie ist.“
Verkehrssenatorin Regine Günther: „Unsere ambitionierten Pläne für den ÖPNV-Ausbau werden jetzt in einen richtungsweisenden Vertrag für die kommenden 15 Jahre gefasst. Für die Berliner Verkehrsbetriebe verbindet sich damit der Anspruch, ein nationaler Vorreiter für die Dekarbonisierung und die Digitalisierung im öffentlichen Nahverkehr zu werden. Berlin steht vor großen Herausforderungen bei der Entwicklung einer neuen urbanen Mobilität – mit dichteren Takten, mehr Wagen, hoher Zuverlässigkeit und einer guten Anbindung der Stadtränder. Die BVG wird nun so ausgestattet, dass sie sehr gut gerüstet ist, diese Herausforderungen zu meistern.“
BVG-Vorstand Dr. Rolf Erfurt: „Mit dem Mantelvertrag legen wir die Basis für einen zukunftsgerichteten, innovativen, nachhaltigen und leistungsfähigen ÖPNV in Berlin für die nächsten 15 Jahre. Wir bedanken uns für das Vertrauen des Landes Berlin in die BVG und die Leistung unserer über 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich ihr Bestes geben. Gerade in den aktuellen Zeiten ist eine langfristige Planungssicherheit für unser Unternehmen und unsere Beschäftigten von hoher Bedeutung. Gemeinsam können das Land Berlin und die BVG die Vorreiterrolle im ÖPNV nun weiter ausbauen.“
Mit dem Abschluss des Mantelvertrags haben das Land Berlin und die BVG ihre Partnerschaft heute noch einmal bekräftigt und gestärkt. In den kommenden Monaten wird der Verkehrsvertrag final verhandelt.
Selbstverständlich hat in diesen Tagen die Gesundheit sowohl der Fahrgäste als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. Gerade bei den stets gut nachgefragten #Mobilitätstrainings sind #Hilfestellungen wichtig und notwendig. Diese können aufgrund der derzeit geltenden Sicherheitsbestimmungen aktuell nicht gewährt werden. Daher müssen die kommenden beiden, für den 18. Juni 2020 in Marzahn-Hellersdorf und den 25. Juni 2020 in Spandau geplanten Trainings leider abgesagt werden. Die BVG hofft, dass nach der Sommerpause die Mobilitätstrainings wieder wie gewohnt stattfinden können und informieren rechtzeitig über den aktuellen Stand.
Alle Termine und aktuelle Informationen zu den Mobilitätstrainings können Interessierte auch auf BVG.de sowie im Call Center der BVG unter der Nummer 030-19449 erhalten. Die BVG bittet darum, sich kurz vor dem gewünschten Termin noch einmal zu informieren, ob er wie geplant stattfinden kann.
Wertvolle Hinweise und Tipps zum Thema „mobil mit #Mobilitätseinschränkung“ finden sich auch im aktuellen Flyer „Berlin. #Barrierefrei 2020“, der auf BVG.de zum Download zur Verfügung steht.
Bewegen sich die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in #Niederschönhausen weiterhin nicht in Richtung #Denkmalschutz, kommt es zu einem in Berlin bisher unvergleichlichen Vorgang: Die Anstalt öffentlichen Rechts, bis 1994 im Eigenbetrieb des Landes, wird dann vom Bezirk Pankow zur Sicherung des denkmalgeschützten #Straßenbahndepots in der Dietzgenstraße verpflichtet – notfalls mit Hilfe von Gerichten. Das Bezirksamt bestätigte auf Anfrage entsprechende Tagesspiegel-Informationen.
Das Amt hatte im Februar 2018 Post von der BVG erhalten: ein Abbruchantrag für das Verwaltungsgebäude und die angrenzenden Funktionsbauten. Darauf folgende Gespräche mit der BVG über deren Erhaltungspflichten führten zu mehreren Kurzschlüssen. Die BVG war der Meinung, so der Bezirk, sie könne die Hallen und das ebenfalls denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude einfach abreißen, sollte das Grundstück des Straßenbahndepots für einen neuen #Straßenbahnbetriebshof zur Anbindung des Entwicklungsgebiets Elisabethaue gebraucht werden.
Die Pläne für eine Großsiedlung mit bis zu 5000 Wohnungen für bis zu 15 000 Einwohnern sind inzwischen vom Tisch. Daraus folgert die BVG offenbar, sie könne das 1901 errichtete und 1924 von Jean Krämer erweiterte Straßenbahndepot in Niederschönhausen verfallen lassen. Kein privater Spekulant könnte es schlechter machen.
Während der Schulbetrieb in Berlin nach und nach wieder an Fahrt aufnimmt, ist die Nachfrage auf den Buslinien zum und vom #Flughafen#Tegel weiterhin sehr gering. Daher werden die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ab Dienstag, den 2. Juni 2020 und zunächst bis zu Beginn der Sommerferien das Platzangebot im Schülerverkehr erhöhen. #Verstärkt wird der Frühverkehr auf insgesamt 16 Linien: M11, M37, M76, M77, 112, 122, 124, 125, 134, 135, 137, 156, 172, 197, 222, 256. #Reduziert wird im Gegenzug das Angebot auf den Linien #TXL, #128 und #X9. Anpassungen gibt es auch auf der Linie #100.
Die Busse auf der Linie TXL fahren nach den Anpassungen ganztägig im 10-Minuten-Takt, der 128 zwischen U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz und Flughafen Tegel im 20-Minuten-Takt. Der X9 verkehrt nur noch im Frühverkehr. Dennoch bleibt der Flughafen Tegel mit 15 ÖPNV-Fahrten je Stunde (Linien TXL, 109, 128) weiterhin gut angebunden. Auch in der Innenstadt bleibt mit den Linien 100, 200 und 300 jeweils im 10-Minuten-Takt ein zuverlässiges und dichtes Angebot bestehen.
Diese aktuellen Änderungen sind mit dem Land Berlin als Aufgabenträger abgestimmt und unabhängig von künftigen Entscheidungen zur Betriebspflicht des Flughafens Tegel. Sollten zusätzliche Änderungen im Hinblick auf die Anbindung des Flughafens Tegel erforderlich werden, informiert die BVG zeitnah.
Noch viele Monate müssen Fahrgäste Mund und Nase bedecken. Nachts nimmt die Bereitschaft dazu in Berlin allerdings stark ab.
Manch einer findet die #Maskenpflicht lästig, andere bezweifeln, ob sie etwas bringt. Doch sie gilt: Wer mit Bahn und Bus unterwegs ist, muss Mund und Nase bedecken. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) erwartet man, dass diese Regelung nicht so schnell wieder abgeschafft wird. „Ich gehe davon aus, dass die Maskenpflicht noch viele Monate gelten wird“, sagte Rolf #Erfurt, Betriebsvorstand des Landesunternehmens, im Gespräch mit der Berliner Zeitung. Etwas anderes könnte sich dagegen in absehbarer Zeit ändern: Künftig soll das Busfahrpersonal wieder Fahrscheine verkaufen.
Die Maskenpflicht im Nahverkehr gilt seit dem 27. April. Warum erst seit dann? Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) erinnert daran, dass die Fahrgastzahl stark sank, als die Pandemie um sich griff. Die wenigen Nutzer konnten ausreichend Abstand halten. „Nun sind wir dabei, das öffentliche Leben wieder schrittweise hochzufahren, und wir gehen natürlich davon aus, dass auch der Nahverkehr wieder stärker genutzt wird. Es wird wieder voller und enger. Deshalb war es sinnvoll, die Verpflichtung einzuführen.“