barrierefrei + Mobilität: Roll­stuhl­fah­rer-App App jetzt geht’s end­lich wie­der auf­wärts!​ Der Ver­ein​ So­zi­al­hel­den star­tet​ das Por­tal brokenlifts.org​ über de­fek­te Auf­zü­ge​., aus BZ Berlin

http://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-helden/app-jetzt-gehts-end%C2%ADlich-wie%C2%ADder-auf%C2%ADwaerts%E2%80%8B Fährt er oder fährt er nicht? ​ Wer in Ber­lin mit #Kin­der­wa­gen, im #Roll­stuhl oder mit viel #Ge­päck un­ter­wegs ist, kennt das Pro­blem. Häu­fig funk­tio­nie­ren die #Auf­zü­ge von U- oder S-Bahn nicht, es dau­ert oft Wo­chen, bis der Scha­den be­ho­ben ist.

Är­ger­lich für den Fahr­gast, aber er kann auf die Trep­pen aus­wei­chen. Doch für Roll­stuhl­fah­rer ist ein de­fek­ter Lift Aus­lö­ser für gro­ße Um­we­ge. „Mein Re­kord wa­ren drei Bahn­hö­fe hin­ter­ein­an­der, bei de­nen der Auf­zug ka­putt war“, sagt Raul Kraut­hau­sen (34), Grün­der des Ber­li­ner Ver­eins So­zi­al­hel­den und selbst Roll­stuhl­fah­rer.​ Doch jetzt kommt Ab­hil­fe: Ge­mein­sam mit dem VBB star­ten die So­zi­al­hel­den ei­ne Web­site, auf der in Kür­ze die Funk­ti­ons­fä­hig­keit al­ler 436 Auf­zü­ge des Ber­li­ner öf­fent­li­chen Nah­ver­kehrs ver­zeich­net ist. Per Han­dy, Ta­blet oder PC-App lässt sich die In­for­ma­ti­on …

barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Verbesserte Mobilität von sehbehinderten und blinden Menschen durch „sprechende“ Busse und Straßenbahnen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 2. bis 10. wiedergegeben: Frage 1: Welche gesetzlichen Voraussetzungen bzw. welche Verordnungen wären nach Auffassung des Senats erforderlich oder müssten geändert werden, damit #Liniennummern und #Fahrtziele von #Bussen und #Straßenbahnen zusätzlich zu den #optischen #Anzeigen auch #akustisch über #Außenlautsprecher an den Fahrzeugen angesagt werden können? Antwort zu 1: § 55 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) müsste geändert werden, da § 55 Abs. 4 StVZO bestimmt, dass an Kraftfahrzeugen ausschließlich die in den Absätzen 1 bis 3a beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen und Sirenen angebracht sein dürfen. Das sind Hupen und Hörner, das Einsatzhorn für Sonderrechtsfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr u.a.) sowie das neue akustische Anhaltesignal ausschließlich für Polizeifahrzeuge. Nach außen wirkende Lautsprecher sind nicht genannt und damit zulassungsrechtlich unzulässig. Zudem sieht § 33 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) vor, dass der Betrieb von Lautsprechern verboten ist, wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Auch insoweit könnte sich Änderungsbedarf ergeben. Beide Verordnungen des Bundes fallen in die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums. Frage 2: Wie viele Haltestellen werden von mehreren Bus- oder Straßenbahnlinien angefahren? (Bitte absolut und prozentual sowie getrennt nach Bus-, Straßenbahnund gemeinsamen Haltestellen auflisten.) Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Richtungshaltestellen der Omnibus- und Straßenbahnlinien im Tagverkehr. Nicht in die Betrachtung einbezogen wurden die Haltestellen der Nachtbuslinien. Im Bereich Bus wurden mit Stand Dezember 2013 insgesamt 5.733 Haltestellen angefahren; an 1.619 (entspricht 28,2 %) hielten mehrere Linien. Bei der Straßenbahn waren es 793 Haltestellen, wobei an 374 (entspricht 47,2 %) mehrere Linien hielten. Die Anzahl der gemeinsamen Haltestellen von Straßenbahn und Bus ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der Haltestellen vernachlässigbar gering.“ Frage 3: Auf welchen Bus- und Straßenbahnlinien wechseln im regulären Fahrplanbetrieb die Zielhaltestellen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Wir interpretieren die Frage bezüglich wechselnder Zielhaltestellen im Regelbetrieb als unterschiedliche Fahrtziele im Tagesverlauf. Diese Fälle treten bei annähernd allen Linien auf. Aber auch bei Linien, die im Regelfall nur zwischen zwei Endhaltestellen verkehren, kommt es durch Schülerverstärker und Aussetzfahrten zu Fahrten mit abweichenden Zielen.“ Frage 4: In wie vielen Fällen und für welche jeweilige Dauer wurden im Kalenderjahr 2013 Bushaltestellen wegen Baumaßnahmen oder anderen Ereignissen (Demonstrationen, Polizeieinsätze, Großveranstaltungen o. Ä.) verlegt? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei rd. 6.500 Bushaltestellen kann die Anzahl der Verlegung nur grob geschätzt werden, da hierfür keine automatische, elektronische Auswertung zur Verfügung steht. Die BVG AöR gibt deshalb die Anzahl an Maßnahmen (z.B. Sportveranstaltungen, Straßenfeste, Bauarbeiten, etc.) an, die in der Regel zu Haltestellenverlegungen führen:  319 Maßnahmen wegen Sportveranstaltungen und Großveranstaltungen,  398 Maßnahmen wegen Straßenfesten und Bauarbeiten,  337 Maßnahmen aufgrund von extern bedingter Umleitungen,  4 Maßnahmen sonstiger Veranstaltungen. Im Jahr 2013 wurde also in mehr als 1.000 Fällen eine betriebliche Anweisung zu Veränderungen der Linienführungen bzw. Haltestellenstandorte erstellt, wobei immer auch je Maßnahme mehrere Linien und je Linie mehrere Haltestellen betroffen sind. Die Zahl der daraus resultierenden Verlegungen bzw. Ausfälle von Bushaltestellen kann auf dieser Grundlage nicht hochgerechnet werden. Die Haltestellenverlegungen dauern in der Regel mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate.“ Frage 5: In wie vielen Fällen und für welche jeweilige Dauer wurden im Kalenderjahr 2013 Zielhaltestellen von Bus- oder Straßenbahnlinien außerfahrplanmäßig geändert? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei der Straßenbahn gab es im Jahr 2013 aufgrund von geplanten Baumaßnahmen 164 Fälle von Änderungen des Originalziels. Die Dauer der Änderung der Zielhaltestellen variiert sehr stark, von kurzfristigen Änderungen bei Sperrungen während des Nachtverkehrs bis hin zu mehreren Wochen bei geplanten Baumaßnahmen.“ Frage 6: Sind Fahrzeuge der BVG bereits mit geeigneten Außenlautsprechern ausgerüstet, und wenn ja, wie viele? (Bitte absolut und prozentual sowie getrennt nach Bussen und Straßenbahnen auflisten.) Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Straßenbahnfahrzeuge sind mit Außenlautsprechern ausgerüstet, die manuell über Mikrofon durch das Fahrpersonal bedient werden können. Eine automatisierte Ansage ist jedoch bisher nicht möglich. Das Fahrpersonal bei der Straßenbahn ist angewiesen, bei Erkennbarkeit von sehschwachen oder blinden Fahrgästen auf den Haltestellen der Straßenbahn, Linie und Ziel über Mikrofon anzusagen. Die Omnibusse der BVG AöR sind nicht mit Außenlautsprechern ausgestattet.“ Frage 7: Welche Kosten würden bei einer vollständigen Ausrüstung aller Busse und Straßenbahnen der BVG mit geeigneten Außenlautsprechern entstehen? Frage 8: Welche Kosten würden durch eine Umstellung der Fahrgastinformationssysteme auf zusätzliche akustische Ansagen von Liniennummern und Fahrtzielen über Außenlautsprecher entstehen? Frage 9: Innerhalb welchen zeitlichen Rahmens wäre eine vollständige Umrüstung aller Busse und Straßenbahnen der BVG auf die genannten Außenansagen realisierbar? Antwort zu 7., 8. Und 9: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Ausrüstung aller Busse mit Außenlautsprechern ist zurzeit keine Option für die BVG. Neben den zu erwartenden, beträchtlichen Investitionskosten für die Ausrüstung der rd. 1.300 Busse mit der entsprechenden Technik sind auch die Wartungs- und Instandhaltungskosten zu beachten. Kosten- und Zeitpläne wurden deshalb nicht erstellt. Die BVG prüft zurzeit verschiedene technische Lösungen, um Ansagen an Haltestellen für sehbehinderte Fahrgäste zu ermöglichen. Da die Untersuchungen in einem sehr frühen Stadium sind, kann die BVG hierzu noch keine Auskunft geben.“ Frage 10: Spricht nach Auffassung des Senats etwas gegen ein Angebot „sprechender“ Busse und Trams als Maßnahme, den barrierearmen Zugang vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen im öffentlichen Nahverkehr zu verbessern? Antwort zu 10: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG ist grundsätzlich bereit, ihren ohnehin hohen Standard beim barrierefreien Ausbau für alle Menschen mit Behinderung auszubauen. Hierbei sind neben der Priorisierung der Maßnahmen (barrierefreie Omnibusse und Straßenbahnen, Aufzugsprogramm für die UBahnhöfe, Einrichtung barrierefreier Haltestellen in der Oberfläche, etc.) auch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu beachten.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist Projektpartner in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Forschungsprojekt m4guide (mobile multimodal mobilityguide). M4guide dient nach Fertigstellung als ein Navigationssystem für Blinde und Sehbehinderte von Tür zu Tür, einschließlich der Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV). M4guide ist dabei keine Anwendungssoftware für die Bereitstellung von „Türauffindsignalen“, könnte allerdings Dienste (z.B. in Form von iBeacons via Bluetooth) empfangen. Wenn also Busse und Straßenbahnen mit entsprechender Technik ausgestattet werden würden, wäre m4guide ein Abnehmer bzw. Nutzer des Ganzen, da die App nach Fertigstellung als Erweiterung der BVG-Fahrinfo-App dient. Berlin, den 15. August 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2014)

VBB + Mobilität + barrierefrei: VBB-Begleitdienst auf der Kippe

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2014/07/VBB-Begleitservice-Finanzierung-auf-der-Kippe.html Wenn #Blinde, #Rollstuhlfahrer oder #gebrechliche Menschen mit #Bus oder #Bahn unterwegs sind, können sie die Hilfe des #VBB-#Begleitdienstes in Anspruch nehmen. Dieser hilft zugleich den Helfern, die dadurch zurück auf den Arbeitsmarkt geführt werden sollen. Die Finanzierung der Unterstützung steht allerdings schon wieder auf der Kippe. Von Tina Friedrich

Kerstin Gaedicke ist von Geburt an blind, neben ihrer Türglocke hängt der Berliner U- und S-Bahnplan: Kleine Punkte aus Reliefpaste markieren die Stationen, daneben sind die Namen in Kunststoffstreifen eingestanzt. Allerdings tippt Gaedicke die Start- und Zieladresse meist in die Online-Suchmaschine der BVG ein. Heute muss sie zum Beispiel in die Möckernstraße 100. Laut Suchmaschine kann sie bis Mehringdamm oder Mückernbrücke fahren.“Dann ist aber die Frage, wie komme ich vom Mehringdamm zur Möckernstraße 100″, erklärt Gaedicke. Erste Schritte zurück in den Arbeitsalltag Dafür gibt es Helge Gram vom VBB-Begleitdienst. Er hilft der blinden Frau beim Umsteigen, findet die …

barrierefrei + Bahnhöfe: Langer Stillstand bei Fahrtreppen und Aufzügen … das darf nicht sein!

http://www.bahnkunden.de/ (24.7.2014) Langer Stillstand bei #Fahrtreppen und #Aufzügen … das darf nicht sein!

Angesichts aktueller Presseberichte fordert der #DBV-Landesverband die Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg wiederholt auf, die oft sehr lang andauernden #Ausfallzeiten von Aufzügen und Fahrtreppen deutlich zu reduzieren. Damit sie vorrangig für den mobilitätseingeschränkten Personenkreis (Behinderte, ältere Bürger mit Rollator und Mütter mit Kinderwagen) störungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern die Verkehrsunternehmen auf, ihre Reparaturkonzepte und Wartungsverträge mit den Herstellerfirmen zu überprüfen und ggf. zu ändern! Gerade in der Innenstadt sind täglich viele tausend Menschen auf die Verfügbarkeit dieser Hilfsmittel angewiesen. Wenn sie wochen- oder monatelang ausfallen, bedeutet das für einen großen Personenkreis eine extreme Einschränkung ihrer Mobilität. Dies ist nicht hinnehmbar. Deshalb fordert der DBV die Aufgabenträger auf, dem Funktionieren von Aufzügen und Rolltreppen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Nicht nur die Pünktlichkeit von Bahnen und Bussen ist wichtig. Ebenso wichtig ist auch die barrierefreie Erreichbarkeit. Im Falle des Erreichens der Lebensdauer einer Fahrtreppe, wie in der Presse schon zu lesen, sind langwierige Ausschreibungsverfahren für eine Reparatur bzw. Totalerneuerung der falsche Weg. Nicht alles, was uns die EU vorschreibt, ist im Sinne einer raschen Behebung eines Schadens! Hier sind auch die zuständigen politischen Gremien gefordert. Interessanter Weise ist zu beobachten, dass beispielsweie in Kaufhäusern sehr selten ein tagelanger Stillstand von Fahrtreppen und Aufzügen festzustellen ist. Offenbar legt man hier mehr Wert auf die Verfügbarkeit. Mit Stand 24.7.2014, 16.00 Uhr sind in der Berliner Innenstadt (S-Bahn-Ring) bei S-, U- und Regionalbahn in den folgenden Bahnhöfen Aufzüge als defekt gemeldet: Alexanderplatz, Bismarckstraße, Bülowstraße, Friedrichstraße, Heidelberger Platz, Hermannstraße, Innsbrucker Platz, Landsberger Allee, Ostbahnhof, Storkower Straße. Pressekontakt: Michael Hasse, stellvertretender Landesvorsitzender, Ruf 01 76 / 6 62 26 21 49 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Kunden des Personen- und Güterverkehrs. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Unsere Presseinformationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

barrierefrei + Bahnhöfe + U-Bahn: Wie sieht es aus mit den Aufzügen beim U-Bahnhof Siemensstadt und Haselhorst?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 6. wiedergegeben: Frage 1: Wann bekommt die #Siemensstadt und #Haselhorst endlich die versprochenen #Aufzüge für die UBahnhöfe? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Baubeginn am U-Bahnhof Haselhorst ist für das 3. Quartal 2014 vorgesehen. Der Baubeginn für den #Aufzug am U-Bahnhof Siemensdamm ist voraussichtlich für das 4. Quartal 2015 geplant.“ Frage 2: Konnten für die U-Bahnhöfe Haselhorst und Siemensdamm die 2011 begonnenen Entwurfsplanungen abgeschlossen werden? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für den U-Bahnhof Haselhorst sind die Planungen abgeschlossen. Für den U-Bahnhof Siemensstadt ist die Entwurfsplanung noch nicht endgültig abgeschlossen (siehe Antwort zu Frage 5).“ Frage 3: Wie ist der aktuelle Stand der Baumaßnahmen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für die U-Bahnhöfe Haselhorst und Siemensdamm wurden die Baumaßnahmen noch nicht begonnen (siehe Antwort zu Frage 1).“ Frage 4: Wann ist mit der Inbetriebnahme der Aufzüge an den beiden Stationen zu rechnen? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Inbetriebnahme des Aufzuges am U-Bahnhof Haselhorst erfolgt voraussichtlich 15 Monate nach Baubeginn, vorbehaltlich der ausstehenden Baugenehmigung, der erforderlichen Genehmigungen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und einer ungestörten Baudurchführung. Die Inbetriebnahme des Aufzuges am U-Bahnhof Siemensdamm erfolgt ebenfalls voraussichtlich 15 Monate nach Baubeginn, vorbehaltlich einer ungestörten Baudurchführung.“ Frage 5: Wie sind die bisherigen Verzögerungen in der Planung und der Bauausführung zu begründen? Antwort zu 5: Der Antrag auf Plangenehmigung für den Aufzug am U-Bahnhof Haselhorst wurde von der BVG am 13.12.2011 eingereicht. Nach Eingang der von der BVG nachzureichenden ergänzenden Unterlagen am 20.11.2012 wurde die Plangenehmigung am 12.12.2012 – also innerhalb von drei Wochen – erteilt. Die mit Auflagen behaftete Baugenehmigung nach §60 Straßenbahn Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) für den Aufzug am U-Bahnhof Haselhorst wurde Anfang Juni 2014 erteilt. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der geplante Aufzug für den U-Bahnhof Siemensdamm durchfährt die derzeit noch gewidmeten Zivilschutzanlagen im UBahnhof Siemensdamm. Die Anlage sollte ursprünglich schon 2012 entwidmet sein und dann über den Senat von Berlin an die BVG AöR zurückgegeben werden. Diese Entwidmung und die Übergabe haben sich verzögert, sind aber zwingend für den Bau des Aufzuges erforderlich. Der Termin der Entwidmung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der BVG AöR. Weitere zeitliche Risiken liegen in der Erteilung der Plangenehmigung und Baugenehmigung, die ebenfalls nicht von der BVG AöR beeinflussbar sind.“ Frage 6: Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand für den Aufzugseinbau bei dem U-Bahnhof Zitadelle und wann ist mit der Inbetriebnahme des Aufzugs dort zu rechnen? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit wird die Entwurfsplanung erstellt. Die Plangenehmigung ist in Vorbereitung. Voraussichtlicher Baubeginn ist derzeit das 1. Quartal 2016, die Inbetriebnahme wäre rund 18 Monate später. Die längere Bauzeit resultiert daraus, dass der Bahnhof mit 3 Aufzügen erschlossen werden muss. Der UBahnhof Zitadelle ist für 2016 auf der mit dem Senat von Berlin abgestimmten Prioritätsliste vorgesehen. Die BVG AöR verfolgt deshalb das Ziel, zumindest einen der drei Aufzüge in 2016 fertigzustellen.“ Berlin, den 08. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2014)

Straßenbahn: Barrierefreiheit in Berliner Straßenbahnen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Trifft es zu, dass eine erneute #Hauptuntersuchung für #Tatra-Doppeltraktionen des Typs #KT4D durch-geführt werden soll? (a) Wie viele Fahrzeuge sollen eine erneute Hauptun-tersuchung erhalten? (b) Aus welchen Gründen wird eine erneute Hauptun-tersuchung angestrebt? (c) Auf welchen Linien sollen die betroffenen Fahr-zeuge eingesetzt werden? Antwort zu 1. (a): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Das betrifft 20 Fahrzeuge vom Typ KT4D, die zu 10 Traktionen gekuppelt werden können. Es handelt sich nicht um eine klassische Hauptuntersuchung, sondern um einen gemäß §57 BOStrab mit der technischen Aufsichts-behörde (TAB) des Landes Berlin abgestimmten Instand-haltungsumfang, der den Weiterbetrieb der Fahrzeuge für weitere maximal 4 Jahre zulässt.“ Antwort zu 1. (b): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es handelt sich lediglich um eine Vorsorgemaßnahme, die erfreuliche Nachfragesteigerungen (wachsende Stadt) bei der Straßenbahn abfedern soll.“ Antwort zu 1. (c): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Einsatz wird grundsätzlich im Mischbetrieb mit Niederflurfahrzeugen erfolgen, so dass gewährleistet wird, dass alle Strecken mit barrierefreien Fahrzeugen bedient werden.“ Frage 2: Soll mit einer Hauptuntersuchung die Be-triebszeit dieser nicht barrierefreien Straßenbahnzüge über das Jahr 2017 hinaus verlängert werden? Und wenn ja, um wie viele Jahre? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zu 1. (a) und 1. (b).“ Frage 3: Welche #Streckenabschnitte müssen noch für den Betrieb von #Niederflurbahnen saniert werden und welche finanziellen Mittel sind dafür eingeplant? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Teile des #Müggelseedamms – von Spreestraße bis Bölschestraße (ca. 580 m) – und Teile des #Fürstenwalder Damms – von Bölschestraße bis 250 m östlich der Hartlebenstraße (ca. 750 m) – sind bisher nicht für den Betrieb mit Niederflur-wagen freigegeben. Da genaue Kostenplanungen noch nicht vorgenom-men wurden, können die finanziellen Mittel nur grob auf einen mittleren einstelligen Betrag in Mio. EUR geschätzt werden.“ Frage 4: Wie realistisch schätzt der Senat es ein, dass bis Ende 2017 alle von der BVG betriebenen Straßen-bahnstrecken für barrierefreie Niederflurbahnen befahrbar sind? Antwort zu 4.: Der Senat geht davon aus, dass spätes-tens ab dem Fahrplanwechsel 2017/18 alle von der BVG betriebenen Straßenbahnstrecken auch von Niederflur-bahnen befahren werden können. Frage 5: Kann der Senat ausschließen, dass nach 2017 noch nicht barrierefreie Straßenbahnzüge im regulären Linienbetrieb der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 5.: Es ist weiterhin Stand der Planungen mit den neu beschafften Niederflur-Straßenbahnen vom Typ Flexity bis zum Jahr 2017 die restlichen nicht barrie-refreien Bahnen vom Typ Tatra vollständig zu ersetzen, so dass nach 2017 keine nicht barrierefreien Straßenbah-nen mehr im regulären Linienbetrieb eingesetzt werden. Dennoch kann ein kurzfristiger Fahrzeugmehrbedarf, beispielsweise aufgrund von erforderlichen Angebots-ausweitungen im Zuge der wachsenden Stadt, dazu füh-ren, dass vereinzelt auch nach 2017 nicht barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt werden müssen. Dieser Fall kann somit nicht ausgeschlossen werden. Der Einsatz von Hochflurbahnen würde jedoch grundsätzlich im Mischbe-trieb mit Niederflurfahrbahnen erfolgen, so dass stets gewährleistet wird, dass alle Strecken mit barrierefreien Fahrzeugen bedient werden. Frage 6: Kann der Senat ausschließen, dass nach 2017 Straßenbahn-Streckenabschnitte stillgelegt werden, weil sie für den Betrieb von Niederflurbahnen nicht geeignet sind? Antwort zu 6.: Wie schon in der Antwort zu Frage 4 mitgeteilt, geht der Senat davon aus, dass diese Situation nicht eintreten wird. Berlin, den 07. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014)

Mobilität + barrierefrei: Zu Fuß unterwegs, funktionstüchtige Aufzüge generationsübergreifend wichtig, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiederge-geben: Frage 1: Wie bewertet der Senat die derzeitige #Ausstattung von #S- und #U-Bahnhöfen sowie #Unterführungen und #Brücken mit #funktionstüchtigen #Aufzügen hinsicht-lich der Größe, Ausstattung und dauerhaften Betriebsbe-reitschaft? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Frage kann die BVG nur hinsichtlich der Aus-stattung des BVG-Netzes beantworten. Die BVG hat in Abstimmung mit dem Senat das Ziel, bis zum Jahresende 2020 das gesamte U-Bahnnetz in Berlin barrierefrei aus-zubauen. Dafür gibt es eine vereinbarte Prioritätenliste, die den zeitlichen Horizont und die Reihenfolge des Aus-baus jahresweise festlegt. Die BVG AöR arbeitet verein-barungsgemäß – auch hinterlegt durch Qualitätskriterien im Verkehrsvertrag – intensiv an diesem anspruchsvollen Programm mit einem steigenden jährlichen Zuwachs. Derzeit sind bereits 139 Aufzüge auf 96 Bahnhöfen in Betrieb, 9 U-Bahnhöfe sind durch Rampen barrierefrei erreichbar. Das bedeutet für das Gesamtnetz der Berliner U-Bahn einen aktuellen Ausstattungsgrad von 62%. Da-bei ist der abgestimmte Ausbaustandard ein Flächenmaß von knapp 3qm pro Aufzug.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Infrastruktur wurde in den vergangenen Jahren zwischen DB und Senat gezielt weiterentwickelt und die vollständige Schaffung von Stufenfreiheit zu den Ver-kehrsstationen konsequent weiterverfolgt. Bezüglich der Verfügbarkeit arbeitet die DB mit einer Task Force an einer nachhaltigen Entwicklung für ein hohes Verfügbar-keitslevel (aktuell rd. 97,5%). Einschränkungen aufgrund längerer Ausfälle sind aufgrund von Vandalismus bzw. zum Austausch der Anlagen allerdings nicht vollständig zu vermeiden.“ Frage 2: Welche Kenntnis hat der Senat über Auf-zugsanlagen, die insbesondere für Bürgerinnen und Bür-ger mit Kinderwagen bzw. mit Gehhilfen zusätzlich zur Verkürzung von Wegen zwischen Wohn- und Einkaufs-einrichtungen usw. ohne Nutzung von öffentlichen Ver-kehrsmitteln von besonderer Bedeutung sind? Antwort zu 2: Hierüber liegen dem Senat nach derzei-tigem Stand keine Erkenntnisse vor (siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 3: Liegen der Senatsverwaltung statistische An-gaben zu Störungshäufigkeit und Störungsgründen für die bestehenden Aufzüge zu den U- und S-Bahnen und im öffentlichen Straßenraum der Stadt vor? Wie stellt sich diese Situation am Standort der Überquerung der Straßen (Storkower Str. und Hermann-Blankenstein-Str.) und Gleisanlagen (Ringbahn, Fernbahn) in Höhe des S-Bahnhofs Storkower Straße dar? Antwort zu 3: Für die benannten Aufzüge liegen keine Statistiken über die Störungshäufigkeit und Störungs-gründe vor. Bekannt ist hingegen, dass diese vergleichs-weise intensiv genutzt werden. Aufgrund von Vandalis-musschäden und missbräuchlicher Nutzung werden diese Aufzüge überdurchschnittlich häufig automatisch außer Betrieb genommen. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für alle Aufzugsanlagen im BVG-Netz wird eine durchgängige und exakte Statistik mit Erfassung der Aus-fallzeiten, der Ausfallhäufigkeiten und der Ausfallursa-chen geführt. Die mittlere statistische Verfügbarkeit aller Aufzugsanlagen ist sehr hoch und beträgt nahezu 98%. Technisch bedingte Fehler oder Vandalismus führen zu einer mittleren Störhäufigkeit von 12,5 Ausfallereignissen je Anlage und Jahr. In diesen Angaben sind die Stillstand-zeiten wegen Inspektion und Wartung als „Ausfallzeit“ enthalten. Die Aufzugsanlagen am Standort Storkower Straße und Hermann-Blankenstein-Str. betreffen nicht die BVG.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Einzelauswertungen zu den technischen Anlagen werden in der Regel nicht gesondert erhoben. Seitens der DB ist an den genannten Bahnhöfen kein gesonderter Ausfallschwerpunkt zu verzeichnen.“ Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen für interes-sierte Bürgerinnen und Bürger, zeitnah zur beabsichtigten Nutzung der Aufzüge in Erfahrung zu bringen, wo Auf-züge nicht funktionieren und welchen Stand die Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der technischen Anlage er-reicht haben (Defekt gemeldet, Reparatur begonnen, Re-paratur abgeschlossen)? An welchen Standorten mit mehr als einem Aufzug in einer Wegerichtung existiert bereits eine Anzeige mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstö-rung an der nachfolgenden Aufzugsanlage? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle jeweils aktuellen Aufzugsstörungen sind auf der Internetseite www.bvg.de veröffentlicht. Des Weiteren hat die BVG einen entsprechenden telefonischen Ansage-dienst unter der Rufnummer (030) 256 22096 eingerich-tet. Bei längeren Ausfällen können über das Call-Center der BVG (Ruf (030) 19449) nähere Informationen über die jeweilige voraussichtliche Dauer eingeholt werden. Die BVG hat grundsätzlich an allen Standorten mit mehr als einem Aufzug in Wegrichtung entsprechende Anzeigen mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstörung der nachfolgenden Anlage installiert.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im Internet unter http://www.s-bahn-berlin.de/fahrplanundnetz/mobilitaetsstoerungen wird aktuell über die Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtrep-pen informiert. Zur Steuerung der Anlagenverfügbarkeit erfolgen re-gelmäßig Telefonkonferenzen zur optimierten Entstörung und schnellen Wiederherstellung der Verfügbarkeit. Eine Regelausschilderung für einen Anlagendefekt er-folgt in den Bahnhöfen nicht. An den großen Knoten-bahnhöfen wird bei einem längerfristigen Anlagenausfall auf mögliche Alternativen per Standplakat hingewiesen.“ Frage 5: Nach welchen Kriterien richtet sich die Dringlichkeit zur Behebung von Ausfällen bei Aufzügen innerhalb der gesamten Verkehrsinfrastruktur? Welche Rolle spielen für die Beauftragung von Unternehmen zur Entstörung, Wartung und Instandhaltung von Aufzügen Veränderungen von Wegen für die Bürgerinnen und Bür-ger zu Einzelhandelseinrichtungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kita, Schule, Sport etc.) ohne vor-dringliche Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur barrierefreien Verkürzung von Wegen? Antwort zu 5: Notrufe und Störmeldungen werden au-tomatisch an eine Wartungsfirma geleitet, die umgehend die notwendigen Maßnahmen einleitet. Die meisten Schä-den können durch Neujustieren, Richten, Austausch von Standardmaterialien sofort bei der Feststellung des Scha-denumfanges behoben werden. Bei schwerer Beschädi-gung hängt die Reparaturdauer vor allem von der Zeit der notwendigen Ersatzteilbeschaffung ab. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Grundsätzlich wird bei der Behebung von Ausfällen an allen Aufzügen der BVG eine gleich hohe Priorität angesetzt. Die beauftragten Instandhaltungsdienstleiter sind verpflichtet, während der fahrplanmäßigen Betriebs-zeit innerhalb von 2 Stunden mit der Entstörung vor Ort zu beginnen. Hierbei werden von der BVG nur zuverläs-sige Unternehmen mit entsprechend nachgewiesener Erfahrung und Leistungsfähigkeit beauftragt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Anlagen werden über einen Systemdienstleis-tungsvertrag auf eine hohe Verfügbarkeit gesteuert. Zu-satzbeauftragungen z.B. durch den Senat für eine zusätz-liche Verfügbarkeitsabsicherung aufgrund von z.B. Um-feldinfrastruktur liegen derzeit nicht vor.“ Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)

Bahnhöfe + barrierefrei + U-Bahn: Barrierefreiheit für den U-Bahnhof Blaschkoallee

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1833383.html Seit heute ist nun auch der #U-Bahnhof #Blaschkoallee über einen #Aufzug #barrierefrei zu erreichen. Der neue Aufzug verbindet den Bahnsteig direkt mit der Straßenebene. Im Zusammenhang mit dem Einbau des Aufzugs wird auch der gesamte Bahnsteigbereich barrierefrei erneuert.

Damit sind nun 106 der insgesamt 173 U-Bahnhöfe barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind 9 mit Rampen ausgestattet. Der U-Bahnhof Blaschkoallee ist der 97. Bahnhof, der mit einem Aufzug durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) versehen wurde. Die Baukosten lagen bei ca. 0,9 Millionen Euro. Die Bauzeit betrug 18 Monate.

Bahnhöfe + barrierefrei: Aufzug zum Bahnsteig der S-Bahnline S 3 am Ostkreuz am Montag nicht in Betrieb Mobilitätseingeschränkte S-Bahnfahrgäste der S-Bahnlinie S 3 müssen Umweg nehmen

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/7283408/bbmv20140629.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 29. Juni 2014) Kurzfristig hat der Hersteller des #Aufzuges, der am #Ostkreuz den #Ringbahnsteig und den Bahnsteig der #S3 nach Erkner verbindet, die planmäßige #Inbetriebnahme des Aufzuges am Montag, 30. Juni 2014 aufgekündigt. Damit müssen am Montag nach Wiederaufnahme des S-Bahnverkehrs auf der S-Bahnlinie S 3 von und nach Ostkreuz #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste längere Wege in Kauf nehmen. Zwischen der Innenstadt oder der Ringbahn und der S-Bahnlinie 3 von und nach Erkner gibt es folgende Alternativen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste: Zwischen Friedrichsfelde Ost (S 5, 7, 75) und Karlshorst (S 3) mit den Straßenbahnlinien M 17 und 27 Zwischen Frankfurter Allee (S 41, S 42, S 8, S 9) und Karlshorst (S 3) mit der U-Bahnlinie U 5 bis Tierpark und den Straßenbahnlinie M 17 und 27 nach Karlshorst. Hintergrund: Morgen geht nach Abschluss einer weiteren Phase beim Umbau des Bahnhofs Ostkreuz ein neuer Bahnsteig (Gleis 2) in Betrieb, der zunächst als Start- und Endpunkt der S-Bahnlinie S 3 Richtung Erkner dient. Damit müssen alle Fahrgäste von und zur S-Bahnlinie S 3 am Ostkreuz den Bahnsteig wechseln. Dieser Bahnsteig sollte barrierefrei mit einem Aufzug erreichbar sein. Kurzfristig jedoch hat der Hersteller die rechtzeitige Inbetriebnahme des Aufzugs aufgekündigt und der DB eine Verschiebung der Inbetriebnahme mitgeteilt. Die TÜV-Abnahme des Aufzuges werde frühestens im Laufe des Montags erfolgen. Weitere Informationen zu Fahrtmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste: www.s-bahn-berlin/barrierefrei Weitere Informationen zum Umbau des Bahnhofs Ostkreuz: www.deutschebahn.com/ostkreuz Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Bahnhöfe + barrierefrei: Aufzug zum Bahnsteig der S-Bahnline S 3 am Ostkreuz am Montag nicht in Betrieb Mobilitätseingeschränkte S-Bahnfahrgäste der S-Bahnlinie S 3 müssen Umweg nehmen

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(Berlin, 29. Juni 2014) Kurzfristig hat der Hersteller des #Aufzuges, der am #Ostkreuz den #Ringbahnsteig und den Bahnsteig der #S3 nach Erkner verbindet, die planmäßige #Inbetriebnahme des Aufzuges am Montag, 30. Juni 2014 aufgekündigt. Damit müssen am Montag nach Wiederaufnahme des S-Bahnverkehrs auf der S-Bahnlinie S 3 von und nach Ostkreuz #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste längere Wege in Kauf nehmen.

Zwischen der Innenstadt oder der Ringbahn und der S-Bahnlinie 3 von und nach Erkner gibt es folgende Alternativen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste:

Zwischen Friedrichsfelde Ost (S 5, 7, 75) und Karlshorst (S 3) mit den Straßenbahnlinien M 17 und 27

Zwischen Frankfurter Allee (S 41, S 42, S 8, S 9) und Karlshorst (S 3) mit der U-Bahnlinie U 5 bis Tierpark und den Straßenbahnlinie M 17 und 27 nach Karlshorst.

Hintergrund: Morgen geht nach Abschluss einer weiteren Phase beim Umbau des Bahnhofs Ostkreuz ein neuer Bahnsteig (Gleis 2) in Betrieb, der zunächst als Start- und Endpunkt der S-Bahnlinie S 3 Richtung Erkner dient. Damit müssen alle Fahrgäste von und zur S-Bahnlinie S 3 am Ostkreuz den Bahnsteig wechseln. Dieser Bahnsteig sollte barrierefrei mit einem Aufzug erreichbar sein. Kurzfristig jedoch hat der Hersteller die rechtzeitige Inbetriebnahme des Aufzugs aufgekündigt und der DB eine Verschiebung der Inbetriebnahme mitgeteilt. Die TÜV-Abnahme des Aufzuges werde frühestens im Laufe des Montags erfolgen.

Weitere Informationen zu Fahrtmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste: www.s-bahn-berlin/barrierefrei
Weitere Informationen zum Umbau des Bahnhofs Ostkreuz: www.deutschebahn.com/ostkreuz

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