Schiffsverkehr + Fähren + barrierefrei: Erster Teilerfolg für Spreefähre, aus berlinonline.de

http://www.berlinonline.de/nachrichten/koepenick/erster-teilerfolg-fr-spreefhre-56516 Nicht alle Menschen kommen durch den #Spreetunnel in #Köpenick. Um über die Spree zu kommen, muss man 50 Stufen hinunter und 50 wieder hinaufsteigen. Das ist für #RollstuhlfahrerInnen, alte Menschen oder #FahrradfahrerInnen eine Zumutung. Eine #Fähre, angeregt durch eine Bürgerinitiative, soll das Problem lösen. Die erste Hürde ist überwunden.

In seinem Einwohnerantrag fordert der Bürgerverein Friedrichshagen e.V. den Bezirk Treptow-Köpenick auf, einen Beschluss über den „Betrieb einer Fähre zur barrierefreien Überquerung der Spree im Bereich des Spreetunnels in Friedrichshagen“ zu fassen. Da der Spreetunnel ein wichtiger Knotenpunkt für das Naherholungsgebiet zwischen Müggelspree und Dahme ist und sich andere Überquerungsmöglichkeiten erst wieder in Köpenick oder Hessenwinkel finden, sollten alle Menschen an diesem Punkt über oder unter der Spree hindurch kommen. Erste Hürde scheint überwunden 2353 BefürworterInnen im Bezirk Treptow-Köpenick sprachen sich mit ihren …

Bahnhöfe + barrierefrei + U-Bahn: Fahrstuhl am U-Bahnhof Moritzplatz 2017 fertig, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article132940734/Fahrstuhl-am-U-Bahnhof-Moritzplatz-2017-fertig.html Die #U-Bahnhöfe #Schlesisches Tor, #Görlitzer Bahnhof, #Gneisenaustraße und #Moritzplatz sollen 2017 #Aufzüge bekommen, 2018 auch die Station #Möckernbrücke. Sie stehen auf der Prioritätenliste der Senatsverwaltung. Die BVG bereite derzeit die Vergabe der Planungsleistungen für den Fahrstuhl am #Moritzplatz vor, teilte Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) mit. Im ersten Halbjahr 2017 könnte dieser Aufzug …

S-Bahn + Straßenbahn + barrierefrei: Umsetzungsstand der Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Umsteigesituation an der Ringbahn / Tramstation Greifswalder Straße, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die #Umsteigesituation an der #Kreuzung #Greifswalder Straße / #Grellstr. / #Storkower Str. nicht nur grundsätzlich gefährlich, sondern insbesondere für Menschen mit körperlichen #Einschränkungen nicht #barrierefrei gestaltet ist? Frage 2: Welche Konsequenzen leitet der Senat aus diesem Wissen ab? Frage 4: Wie ist der Umsetzungsstand dieser Pläne? Frage 5: Ist der Senat mit den anderen Verantwortlichen wie dem Bezirk Pankow, der BVG und der S-Bahn/DB Station und Service zu diesem Thema, im speziellen der Frage des Grundstücks und der finanziellen Zuständigkeiten, im Gespräch? Frage 6: Wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche? Antwort zu 1., 2., 4., 5. und 6.: Der ÖPNV-Knotenpunkt am S-Bahnhof Greifswalder Straße ist ein sehr wichtiger Ein-, Aus- und Umsteigebahnhof an der stark nachgefragten Berliner Ring-S-Bahn (Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) mit Umsteigemöglichkeit zu der sehr dicht befahrenen Straßenbahnlinie M 4, die die östliche Innenstadt u.a. mit dem Großwohngebiet Hohenschönhausen verbindet. Die heutige Umsteigesituation zwischen S-Bahnhof und Straßenbahnhaltestelle ist gekennzeichnet durch einen LSA1-geregelten Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Kreuzung Grellstraße / Greifswalder Straße / Storkower Straße und einen nur schlecht angenommenen Fußgängertunnel unter der Greifswalder Straße. Aufgrund des Umwegs vom S-Bahnhofs- Ausgang zum FGÜ an der genannten Kreuzung und der Unattraktivität des Fußgängertunnels (einschließlich sogenannter verlorener Steigungen) kommt es wiederholt vor, dass zur Straßenbahn umsteigende Fahrgäste zur Fahrbahnüberquerung die dortigen Absperrgitter überklettern und so gefährliche Situationen herbeiführen. Zur Verbesserung dieser Gesamtsituation hat der Senat die BVG gebeten, Vari- 1 Lichtsignalanlage antenuntersuchungen zu diesem ÖPNV-Knotenpunkt vorzunehmen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Nach dem Vorliegen der vorgenannten Variantenuntersuchungen werden das Bezirksamt Pankow, die S-Bahn Berlin GmbH und die DB Station&Service AG an der Entscheidungsfindung über die umzusetzende Maßnahme beteiligt. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325, Schrittgeschwindigkeit) sind in der Grellstraße, der Greifswalder Straße und in der Storkower Straße nicht vorgesehen, da es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt. Frage 3: Welche Pläne zur Gestaltung der Barrierefreiheit hat der Senat ggf. mit den anderen zuständigen Akteuren entwickelt, um seinen Zielen zur Barrierefreiheit, die im StEP Verkehr definiert wurden, gerecht zu werden? Antwort zu 3.: Der ÖPNV-Knotenpunkt Greifswalder Straße mit dem gleichnamigen S-Bahnhof sowie der dortigen Haltestelle der Straßenbahn-Metrolinie M 4 ist bereits grundsätzlich barrierefrei ausgestaltet. Sollte im Ergebnis der vorstehend geschilderten Untersuchungen eine Ergänzung oder Änderung an den vorhandenen Anlagen vorgenommen werden, so würden diese selbstverständlich ebenfalls barrierefrei gestaltet werden (abgesenkte Borde, blindengerechte LSA etc.). Zudem kann daraus auch ggf. ein Konzept für weitere Verbesserungen abgeleitet werden. Berlin, den 25. September 2014 In Vertretung C h ri s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2014)

Bahnhöfe + barrierefrei: Rien ne va plus am Bahnhof Ostkreuz?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Auf welcher Grundlage beruht die derzeit noch geplante #Anzahl der #Treppen, #Fahrtreppen und #Dächer am #Bahnhof #Ostkreuz? Antwort zu 1: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die Baumaßnahme am Bahnhof Ostkreuz orientiert sich sowohl am Planfeststellungsverfahren als auch an den tatsächlich zugesicherten Fördermitteln. Darauf wur-de die Ausführung der Maßnahme ausgelegt. Die ur-sprüngliche Planung basierte auf dem Wunsch einer Voll-ausstattung und war Gegenstand der Planfeststellung. Die Finanzierung wurde vor dem Hintergrund der prognosti-zierten Fahrgastströme aber nicht für alle Komponenten gewährt, eine formale Planänderung ist jetzt erforderlich.“ Eine wesentliche Grundlage für die Bemessung der geplanten Treppen und Fahrtreppen im Planfeststellungs-verfahren stellen die prognostizierten Fahrgastströme dar. Der Senat wird darauf hinwirken, dass die Belange der umsteigenden Fahrgäste weiterhin in ausreichendem Ma-ße berücksichtigt werden. Frage 2: Mit welcher Erklärung sollen am Bahnhof Ostkreuz 1 Treppe, 9 Fahrtreppen und 1 Dach trotz weiter steigenden Nutzerzahlen eingespart werden? Antwort zu 2: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit ist die Finanzierung für die genannten Kom-ponenten nicht gegeben.“ Wie in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/14 218 ausgeführt, wird der Senat auf eine Lösung, die die Belange der Fahrgäste angemessen berücksichtigt, hinwirken. Frage 3: Inwieweit werden die Sicherheitsvorschriften von den Einsparungen betroffen sein? Frage 4: Wie soll verhindert werden, dass sich die be-stehenden und zukünftigen Treppen, Fahrtreppen und Aufzüge zu Stau- und/oder Gefahrenstellen entwickeln? Antwort zu 3 und 4: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Es werden keine Sicherheitsmaßnahmen tangiert. Die zusätzlichen Fahrtreppen sind Komfortkomponenten. Eine Einschränkung der Verkehrssicherheit besteht nicht.“ Frage 5: Wird diesbezüglich ein Planänderungsverfah-ren angestrebt? Wenn ja, aus welcher Notwendigkeit heraus geschieht dies? Antwort zu 5: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Ja, es wird ein Planänderungsverfahren angestrebt, da das Planrecht und die in Orientierung an die Finanzierung entstandenen Bauwerke kongruent sein müssen.“ Der Senat wird als Träger öffentlicher Belange in dem von der DB angestrebten Planänderungsverfahren betei-ligt und darauf hinwirken, dass die Belange der umstei-genden Fahrgäste weiterhin in ausreichendem Maße be-rücksichtigt werden. Frage 6: Welche Probleme treten wahrscheinlich bei einer Änderung der Planfeststellung auf? Wie soll mit diesen Problemen umgegangen werden? Antwort zu 6: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit sind hieraus keine Probleme bekannt.“ Berlin, den 22. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2014)

Schiffsverkehr + barrierefrei: Eine Fähre über den Spreetunnel, aus berlinonline.de

http://www.berlinonline.de/nachrichten/treptow/eine-fhre-ber-den-spreetunnel-55119 50 #Stufen #hinunter und 50 Stufen wieder #hinauf – schon hat man die #Spree #unterlaufen. Allerdings nur, wenn man Treppen gehen kann. #FahrradfahrerInnen, Menschen mit #Kinderwägen, #RollstuhlfahrerInnen und alte Menschen tun sich damit schwer. Eine Bürgerinitiative fordert nun eine #Fähre, die diese Leute über die Spree schippert.

In seinem Einwohnerantrag fordert der Bürgerverein Friedrichshagen e.V. den Bezirk Treptow-Köpenick auf, einen Beschluss über den „Betrieb einer Fähre zur barrierefreien Überquerung der Spree im Bereich des #Spreetunnels in #Friedrichshagen“ zu fassen. Da der Spreetunnel ein wichtiger Knotenpunkt für das Naherholungsgebiet zwischen Müggelspree und Dahme ist und sich andere Überquerungsmöglichkeiten erst wieder in Köpenick oder Hessenwinkel finden, sollten alle Menschen an diesem Punkt über oder unter der Spree hindurch kommen. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist der Spreetunnel mit 50 Treppenstufen …

barrierefrei + Mobilität: Roll­stuhl­fah­rer-App App jetzt geht’s end­lich wie­der auf­wärts!​ Der Ver­ein​ So­zi­al­hel­den star­tet​ das Por­tal brokenlifts.org​ über de­fek­te Auf­zü­ge​., aus BZ Berlin

http://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-helden/app-jetzt-gehts-end%C2%ADlich-wie%C2%ADder-auf%C2%ADwaerts%E2%80%8B

Fährt er oder fährt er nicht? ​

Wer in Ber­lin mit #Kin­der­wa­gen, im #Roll­stuhl oder mit viel #Ge­päck un­ter­wegs ist, kennt das Pro­blem. Häu­fig funk­tio­nie­ren die #Auf­zü­ge von U- oder S-Bahn nicht, es dau­ert oft Wo­chen, bis der Scha­den be­ho­ben ist.

Är­ger­lich für den Fahr­gast, aber er kann auf die Trep­pen aus­wei­chen. Doch für Roll­stuhl­fah­rer ist ein de­fek­ter Lift Aus­lö­ser für gro­ße Um­we­ge. „Mein Re­kord wa­ren drei Bahn­hö­fe hin­ter­ein­an­der, bei de­nen der Auf­zug ka­putt war“, sagt Raul Kraut­hau­sen (34), Grün­der des Ber­li­ner Ver­eins So­zi­al­hel­den und selbst Roll­stuhl­fah­rer.​
Doch jetzt kommt Ab­hil­fe: Ge­mein­sam mit dem VBB star­ten die So­zi­al­hel­den ei­ne Web­site, auf der in Kür­ze die Funk­ti­ons­fä­hig­keit al­ler 436 Auf­zü­ge des Ber­li­ner öf­fent­li­chen Nah­ver­kehrs ver­zeich­net ist. Per Han­dy, Ta­blet oder PC-App lässt sich die In­for­ma­ti­on …

barrierefrei + Mobilität: Roll­stuhl­fah­rer-App App jetzt geht’s end­lich wie­der auf­wärts!​ Der Ver­ein​ So­zi­al­hel­den star­tet​ das Por­tal brokenlifts.org​ über de­fek­te Auf­zü­ge​., aus BZ Berlin

http://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-helden/app-jetzt-gehts-end%C2%ADlich-wie%C2%ADder-auf%C2%ADwaerts%E2%80%8B Fährt er oder fährt er nicht? ​ Wer in Ber­lin mit #Kin­der­wa­gen, im #Roll­stuhl oder mit viel #Ge­päck un­ter­wegs ist, kennt das Pro­blem. Häu­fig funk­tio­nie­ren die #Auf­zü­ge von U- oder S-Bahn nicht, es dau­ert oft Wo­chen, bis der Scha­den be­ho­ben ist.

Är­ger­lich für den Fahr­gast, aber er kann auf die Trep­pen aus­wei­chen. Doch für Roll­stuhl­fah­rer ist ein de­fek­ter Lift Aus­lö­ser für gro­ße Um­we­ge. „Mein Re­kord wa­ren drei Bahn­hö­fe hin­ter­ein­an­der, bei de­nen der Auf­zug ka­putt war“, sagt Raul Kraut­hau­sen (34), Grün­der des Ber­li­ner Ver­eins So­zi­al­hel­den und selbst Roll­stuhl­fah­rer.​ Doch jetzt kommt Ab­hil­fe: Ge­mein­sam mit dem VBB star­ten die So­zi­al­hel­den ei­ne Web­site, auf der in Kür­ze die Funk­ti­ons­fä­hig­keit al­ler 436 Auf­zü­ge des Ber­li­ner öf­fent­li­chen Nah­ver­kehrs ver­zeich­net ist. Per Han­dy, Ta­blet oder PC-App lässt sich die In­for­ma­ti­on …

barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Verbesserte Mobilität von sehbehinderten und blinden Menschen durch „sprechende“ Busse und Straßenbahnen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 2. bis 10. wiedergegeben: Frage 1: Welche gesetzlichen Voraussetzungen bzw. welche Verordnungen wären nach Auffassung des Senats erforderlich oder müssten geändert werden, damit #Liniennummern und #Fahrtziele von #Bussen und #Straßenbahnen zusätzlich zu den #optischen #Anzeigen auch #akustisch über #Außenlautsprecher an den Fahrzeugen angesagt werden können? Antwort zu 1: § 55 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) müsste geändert werden, da § 55 Abs. 4 StVZO bestimmt, dass an Kraftfahrzeugen ausschließlich die in den Absätzen 1 bis 3a beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen und Sirenen angebracht sein dürfen. Das sind Hupen und Hörner, das Einsatzhorn für Sonderrechtsfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr u.a.) sowie das neue akustische Anhaltesignal ausschließlich für Polizeifahrzeuge. Nach außen wirkende Lautsprecher sind nicht genannt und damit zulassungsrechtlich unzulässig. Zudem sieht § 33 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) vor, dass der Betrieb von Lautsprechern verboten ist, wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Auch insoweit könnte sich Änderungsbedarf ergeben. Beide Verordnungen des Bundes fallen in die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums. Frage 2: Wie viele Haltestellen werden von mehreren Bus- oder Straßenbahnlinien angefahren? (Bitte absolut und prozentual sowie getrennt nach Bus-, Straßenbahnund gemeinsamen Haltestellen auflisten.) Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Richtungshaltestellen der Omnibus- und Straßenbahnlinien im Tagverkehr. Nicht in die Betrachtung einbezogen wurden die Haltestellen der Nachtbuslinien. Im Bereich Bus wurden mit Stand Dezember 2013 insgesamt 5.733 Haltestellen angefahren; an 1.619 (entspricht 28,2 %) hielten mehrere Linien. Bei der Straßenbahn waren es 793 Haltestellen, wobei an 374 (entspricht 47,2 %) mehrere Linien hielten. Die Anzahl der gemeinsamen Haltestellen von Straßenbahn und Bus ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der Haltestellen vernachlässigbar gering.“ Frage 3: Auf welchen Bus- und Straßenbahnlinien wechseln im regulären Fahrplanbetrieb die Zielhaltestellen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Wir interpretieren die Frage bezüglich wechselnder Zielhaltestellen im Regelbetrieb als unterschiedliche Fahrtziele im Tagesverlauf. Diese Fälle treten bei annähernd allen Linien auf. Aber auch bei Linien, die im Regelfall nur zwischen zwei Endhaltestellen verkehren, kommt es durch Schülerverstärker und Aussetzfahrten zu Fahrten mit abweichenden Zielen.“ Frage 4: In wie vielen Fällen und für welche jeweilige Dauer wurden im Kalenderjahr 2013 Bushaltestellen wegen Baumaßnahmen oder anderen Ereignissen (Demonstrationen, Polizeieinsätze, Großveranstaltungen o. Ä.) verlegt? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei rd. 6.500 Bushaltestellen kann die Anzahl der Verlegung nur grob geschätzt werden, da hierfür keine automatische, elektronische Auswertung zur Verfügung steht. Die BVG AöR gibt deshalb die Anzahl an Maßnahmen (z.B. Sportveranstaltungen, Straßenfeste, Bauarbeiten, etc.) an, die in der Regel zu Haltestellenverlegungen führen:  319 Maßnahmen wegen Sportveranstaltungen und Großveranstaltungen,  398 Maßnahmen wegen Straßenfesten und Bauarbeiten,  337 Maßnahmen aufgrund von extern bedingter Umleitungen,  4 Maßnahmen sonstiger Veranstaltungen. Im Jahr 2013 wurde also in mehr als 1.000 Fällen eine betriebliche Anweisung zu Veränderungen der Linienführungen bzw. Haltestellenstandorte erstellt, wobei immer auch je Maßnahme mehrere Linien und je Linie mehrere Haltestellen betroffen sind. Die Zahl der daraus resultierenden Verlegungen bzw. Ausfälle von Bushaltestellen kann auf dieser Grundlage nicht hochgerechnet werden. Die Haltestellenverlegungen dauern in der Regel mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate.“ Frage 5: In wie vielen Fällen und für welche jeweilige Dauer wurden im Kalenderjahr 2013 Zielhaltestellen von Bus- oder Straßenbahnlinien außerfahrplanmäßig geändert? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei der Straßenbahn gab es im Jahr 2013 aufgrund von geplanten Baumaßnahmen 164 Fälle von Änderungen des Originalziels. Die Dauer der Änderung der Zielhaltestellen variiert sehr stark, von kurzfristigen Änderungen bei Sperrungen während des Nachtverkehrs bis hin zu mehreren Wochen bei geplanten Baumaßnahmen.“ Frage 6: Sind Fahrzeuge der BVG bereits mit geeigneten Außenlautsprechern ausgerüstet, und wenn ja, wie viele? (Bitte absolut und prozentual sowie getrennt nach Bussen und Straßenbahnen auflisten.) Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Straßenbahnfahrzeuge sind mit Außenlautsprechern ausgerüstet, die manuell über Mikrofon durch das Fahrpersonal bedient werden können. Eine automatisierte Ansage ist jedoch bisher nicht möglich. Das Fahrpersonal bei der Straßenbahn ist angewiesen, bei Erkennbarkeit von sehschwachen oder blinden Fahrgästen auf den Haltestellen der Straßenbahn, Linie und Ziel über Mikrofon anzusagen. Die Omnibusse der BVG AöR sind nicht mit Außenlautsprechern ausgestattet.“ Frage 7: Welche Kosten würden bei einer vollständigen Ausrüstung aller Busse und Straßenbahnen der BVG mit geeigneten Außenlautsprechern entstehen? Frage 8: Welche Kosten würden durch eine Umstellung der Fahrgastinformationssysteme auf zusätzliche akustische Ansagen von Liniennummern und Fahrtzielen über Außenlautsprecher entstehen? Frage 9: Innerhalb welchen zeitlichen Rahmens wäre eine vollständige Umrüstung aller Busse und Straßenbahnen der BVG auf die genannten Außenansagen realisierbar? Antwort zu 7., 8. Und 9: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Ausrüstung aller Busse mit Außenlautsprechern ist zurzeit keine Option für die BVG. Neben den zu erwartenden, beträchtlichen Investitionskosten für die Ausrüstung der rd. 1.300 Busse mit der entsprechenden Technik sind auch die Wartungs- und Instandhaltungskosten zu beachten. Kosten- und Zeitpläne wurden deshalb nicht erstellt. Die BVG prüft zurzeit verschiedene technische Lösungen, um Ansagen an Haltestellen für sehbehinderte Fahrgäste zu ermöglichen. Da die Untersuchungen in einem sehr frühen Stadium sind, kann die BVG hierzu noch keine Auskunft geben.“ Frage 10: Spricht nach Auffassung des Senats etwas gegen ein Angebot „sprechender“ Busse und Trams als Maßnahme, den barrierearmen Zugang vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen im öffentlichen Nahverkehr zu verbessern? Antwort zu 10: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG ist grundsätzlich bereit, ihren ohnehin hohen Standard beim barrierefreien Ausbau für alle Menschen mit Behinderung auszubauen. Hierbei sind neben der Priorisierung der Maßnahmen (barrierefreie Omnibusse und Straßenbahnen, Aufzugsprogramm für die UBahnhöfe, Einrichtung barrierefreier Haltestellen in der Oberfläche, etc.) auch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu beachten.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist Projektpartner in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Forschungsprojekt m4guide (mobile multimodal mobilityguide). M4guide dient nach Fertigstellung als ein Navigationssystem für Blinde und Sehbehinderte von Tür zu Tür, einschließlich der Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV). M4guide ist dabei keine Anwendungssoftware für die Bereitstellung von „Türauffindsignalen“, könnte allerdings Dienste (z.B. in Form von iBeacons via Bluetooth) empfangen. Wenn also Busse und Straßenbahnen mit entsprechender Technik ausgestattet werden würden, wäre m4guide ein Abnehmer bzw. Nutzer des Ganzen, da die App nach Fertigstellung als Erweiterung der BVG-Fahrinfo-App dient. Berlin, den 15. August 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2014)

VBB + Mobilität + barrierefrei: VBB-Begleitdienst auf der Kippe

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2014/07/VBB-Begleitservice-Finanzierung-auf-der-Kippe.html Wenn #Blinde, #Rollstuhlfahrer oder #gebrechliche Menschen mit #Bus oder #Bahn unterwegs sind, können sie die Hilfe des #VBB-#Begleitdienstes in Anspruch nehmen. Dieser hilft zugleich den Helfern, die dadurch zurück auf den Arbeitsmarkt geführt werden sollen. Die Finanzierung der Unterstützung steht allerdings schon wieder auf der Kippe. Von Tina Friedrich

Kerstin Gaedicke ist von Geburt an blind, neben ihrer Türglocke hängt der Berliner U- und S-Bahnplan: Kleine Punkte aus Reliefpaste markieren die Stationen, daneben sind die Namen in Kunststoffstreifen eingestanzt. Allerdings tippt Gaedicke die Start- und Zieladresse meist in die Online-Suchmaschine der BVG ein. Heute muss sie zum Beispiel in die Möckernstraße 100. Laut Suchmaschine kann sie bis Mehringdamm oder Mückernbrücke fahren.“Dann ist aber die Frage, wie komme ich vom Mehringdamm zur Möckernstraße 100″, erklärt Gaedicke. Erste Schritte zurück in den Arbeitsalltag Dafür gibt es Helge Gram vom VBB-Begleitdienst. Er hilft der blinden Frau beim Umsteigen, findet die …

barrierefrei + Bahnhöfe: Langer Stillstand bei Fahrtreppen und Aufzügen … das darf nicht sein!

http://www.bahnkunden.de/ (24.7.2014) Langer Stillstand bei #Fahrtreppen und #Aufzügen … das darf nicht sein!

Angesichts aktueller Presseberichte fordert der #DBV-Landesverband die Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg wiederholt auf, die oft sehr lang andauernden #Ausfallzeiten von Aufzügen und Fahrtreppen deutlich zu reduzieren. Damit sie vorrangig für den mobilitätseingeschränkten Personenkreis (Behinderte, ältere Bürger mit Rollator und Mütter mit Kinderwagen) störungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern die Verkehrsunternehmen auf, ihre Reparaturkonzepte und Wartungsverträge mit den Herstellerfirmen zu überprüfen und ggf. zu ändern! Gerade in der Innenstadt sind täglich viele tausend Menschen auf die Verfügbarkeit dieser Hilfsmittel angewiesen. Wenn sie wochen- oder monatelang ausfallen, bedeutet das für einen großen Personenkreis eine extreme Einschränkung ihrer Mobilität. Dies ist nicht hinnehmbar. Deshalb fordert der DBV die Aufgabenträger auf, dem Funktionieren von Aufzügen und Rolltreppen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Nicht nur die Pünktlichkeit von Bahnen und Bussen ist wichtig. Ebenso wichtig ist auch die barrierefreie Erreichbarkeit. Im Falle des Erreichens der Lebensdauer einer Fahrtreppe, wie in der Presse schon zu lesen, sind langwierige Ausschreibungsverfahren für eine Reparatur bzw. Totalerneuerung der falsche Weg. Nicht alles, was uns die EU vorschreibt, ist im Sinne einer raschen Behebung eines Schadens! Hier sind auch die zuständigen politischen Gremien gefordert. Interessanter Weise ist zu beobachten, dass beispielsweie in Kaufhäusern sehr selten ein tagelanger Stillstand von Fahrtreppen und Aufzügen festzustellen ist. Offenbar legt man hier mehr Wert auf die Verfügbarkeit. Mit Stand 24.7.2014, 16.00 Uhr sind in der Berliner Innenstadt (S-Bahn-Ring) bei S-, U- und Regionalbahn in den folgenden Bahnhöfen Aufzüge als defekt gemeldet: Alexanderplatz, Bismarckstraße, Bülowstraße, Friedrichstraße, Heidelberger Platz, Hermannstraße, Innsbrucker Platz, Landsberger Allee, Ostbahnhof, Storkower Straße. Pressekontakt: Michael Hasse, stellvertretender Landesvorsitzender, Ruf 01 76 / 6 62 26 21 49 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Kunden des Personen- und Güterverkehrs. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Unsere Presseinformationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.