Bis zu 300 Kilometer in der Stunde sollen die Züge auf drei neuen Fernzug-Trassen fahren können. Allerdings sind die neuesten ICE-Züge dafür gar nicht schnell genug.
Zusätzliche #Hochgeschwindigkeitstrassen für #Fernzüge sollen das Bahnfahren attraktiver machen. Die Bahn soll künftig auch auf den Strecken zwischen Frankfurt und Mannheim, Würzburg und Nürnberg sowie #Hannover und #Berlin bis zu #300 Kilometer in der Stunde fahren können, wie der Bahn-Beauftragte der Bundesregierung, Enak Ferlemann (CDU), am Donnerstag sagte. Zuerst hatte die „Wirtschaftswoche“ darüber berichtet.
Nach Jahren des Stillstands haben sich Senat und Bezirk mit der Deutschen Bahn über den Ausbau der alten Eisenbahnbrücke geeinigt.
Für den Ausbau der #Yorckbrücke 5 als Fußgänger- und #Fahrradverbindung sind die letzten Hürden beiseite geräumt. Die #Senatsverwaltung für Verkehr und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg einigten sich mit der DB #Netz AG über die Ertüchtigung der Yorckbrücke, die den westlichen #Gleisdreieck-Park mit dem #Radweg zum Bahnhof #Südkreuz verbinden soll. Die DB Netz soll Planungen und Bauleistungen übernehmen, erklärte die Senatsverwaltung. Das Land übernimmt anschließend die #Unterhaltungskosten der neuen #Brückenverbindung. Für die #Baukosten will der #Investor des neuen Wohngebiets an der …
Wenige Züge, lange Fahrtzeiten: Die schlechten Zugverbindungen von #Dresden nach Berlin lassen die Hauptstadt für viele fern wie einen anderen Planeten wirken. Seit Jahren beschweren sich Wissenschaftler, Politiker, Geschäftsleute und Privatreisende. Jetzt scheint eine erste Besserung in Sicht. Ab Dezember will die Bahn einen neuen #Intercity einsetzen. Die Deutsche Bahn will den #Fernverkehr zwischen Dresden und Berlin zum nächsten #Fahrplanwechsel „erheblich ausbauen“. Ein neuer Intercity soll ab Dezember 2019 von Dresden über Berlin bis an die #Ostsee nach #Rostock fahren. „Damit verbinden wir die sächsische Landeshauptstadt und Berlin etwa im #Ein-Stunden-Takt. Das Angebot wird faktisch verdoppelt“, sagte ein Sprecher der Bahn MDR SACHSEN. Der neue Intercity werde ergänzend zur bestehenden Eurocity-Linie Prag – Dresden – Berlin – Hamburg angeboten. Zum Einsatz kommen sollen laut Bahn die neuen Doppelstockzüge des Intercity 2.
Deutliche Verbesserung Bislang fahren nur alle zwei Stunden Fernzüge von Dresden nach Berlin. Sie brauchen knapp zwei Stunden. Zum Vergleich: Von Leipzig startet jede Stunde ein ICE nach Berlin, er braucht lediglich eine Stunde und 13 Minuten. Die Ostsee ist von Dresden derzeit gar nicht mit einem Fernzug …
Zahlreiche Brandenburger Wirtschaftsunternehmen, Unternehmensverbände und Parteien haben sich in der „Seelower Erklärung – Zurück in die Zukunft“ für eine baldige #Angebotsverbesserung im #Schienenverkehr auf der Strecke Berlin – #Kostrzyn ausgesprochen. Der #DBV ist Anfang März 2019 ebenfalls diesem Bündnis beigetreten.
Die Unterzeichner der Erklärung fordern konkrete und zeitlich definierte Maßnahmen, um durch #Taktverdichtungen und eine #Ertüchtigung der Infrastruktur der weiter wachsenden Nachfrage im Personen- und Güterverkehr Richtung #Polen gerecht zu werden. Hierzu gehört auch die #Elektrifizierung dieser Strecke sowohl auf deutscher als auch auf polnischer Seite.
Die Erklärung mit den Forderungen ist hier abrufbar.
Pressekontakt:
Christian Schultz, stv. Vorsitzender des Landesverbandes, Telefon: 01 52 / 04 05 76 21
Am Dienstag hatte die DB (Deutsche Bahn) #Netz zu einer Informationsveranstaltung zum Ausbau der Strecke #Hannover-Berlin, der sogenannten Lehrter #Stammbahn, in #Wustermark geladen. Vor interessierten Bürgern/innen erläuterten Vertreter der Bahn das Projekt. Das Vorhaben, die Strecke Hannover-Berlin auszubauen, wurde in den vordringlichen Bedarf des #Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen. 2018 wurde mit den Planungen begonnen. Planung und Ausführung erfolgen in zwei Stufen. Baubeginn für die Stufe 1 soll der Februar 2024 sein, mit einer Fertigstellung wird 2027 gerechnet. Bauabschnitt 2 soll 2034 fertiggestellt sein, die vollständige Inbetriebnahme im Dezember 2034 erfolgen. Die Gesamtkosten werden derzeit mit 530 Millionen Euro angegeben.
Die neueste #Fernzug-Generation der Deutschen Bahn kommt nicht mehr aus Deutschland – sondern aus #Spanien Die DB hat ihre neueste Flotte nun beim Hersteller #Talgo bestellt – und verspricht den Kunden mehr Komfort. Der Rahmenvertrag sieht eine Lieferung von bis zu 100 Zügen vor. Der Vertrag hat ein Volumen von 550 Millionen Euro. Die Deutsche Bahn (DB) kauft ihre Fernzüge, die ICE, #IC- und #EC-Züge, üblicherweise bei deutschen Herstellern oder solchen, die hierzulande ansässig sind und produzieren: bei #Siemens, dem #Bombardier-Konzern und den Unternehmen, die darin aufgegangen sind, mit Abstrichen auch bei #Alstom. Aber nun hat sich Bahnchef Rüdiger Lutz nach einem neuen Lieferanten umgeschaut. Und ist in Spanien fündig geworden.
Die DB hat ihre neueste Flotte von Fernzügen nun beim spanischen Hersteller Talgo bestellt – und verspricht den Kunden mehr Komfort. Der Rahmenvertrag sieht eine Lieferung von bis zu 100 Zügen vor. Für den ersten Abruf hat die Bahn 23 der Züge, die von #Lokomotiven gezogen werden, in Auftrag gegeben. Der Vertrag hat ein Volumen von insgesamt …
#Dreilinden – zwischen den grünen Nadelbäumen blitzt es blau, rot, gelb und orange auf. Ein Farbenmeer, so grell und hell, dass es einen fast in der Wintersonne blendet. Und das mitten im Wald. Und es wird noch wilder: Vor uns taucht plötzlich eine #Brücke auf, die nirgendwohin zu führen scheint – und einen Wanderweg überspannt, der so breit wie eine #Autobahn ist.
Was wiederum kein Wunder ist. Denn vor uns liegt die ehemalige #Reichsautobahn 51, inzwischen grün überwuchert, überspannt von der genauso ehemaligen #Stammbahnbrücke, die heute vor allem ein Mekka für Streetart-Künstler ist.
Ehemaliger „#Checkpoint Bravo“: Die Fahnenmastanlage der Amerikaner steht noch Wir befinden uns in einem Wäldchen hinter Dreilinden, unweit des #Teerofendamms – ein unscheinbares Gelände, das einst aber #Verkehrsgeschichte schrieb. Die überwucherten #Bahnsteige alter #Bahnhöfe sind hier zu finden, mehrere Brücken, tote #Gleise – und ein alter …
Als Deutschlands größtes #Infrastrukturprojekt im Verkehrssektor Ende 2017 in Betrieb genommen wurde, schien es das Ende einer Mammutplanung. Zehn Milliarden Euro waren in das Prestigeprojekt geflossen. 25 Jahre hatten Bahn und Bund die #Schnelltrasse zwischen Berlin und #München geplant und gebaut, bevor die Premierenzüge über die #Hochgeschwindigkeitsstrecke donnerten. Vor einem Monat wurde allerdings bekannt, dass in der eigentlich für den Personen- und #Güterverkehr geplanten Strecke ein Systemfehler steckt. Zwar fuhren inzwischen Millionen Fahrgäste in ICEs über die Trasse. Der Güterverkehr aber wurde zum Totalausfall. Kein einziger #Frachtzug nutzte die Strecke.
Nun will die Bahn Konsequenzen ziehen und umbauen. „Die Strecke wird in diesem Jahr so nachgerüstet, dass sie auch für schwerere Güterzüge befahrbar ist“, kündigt ein Sprecher des Staatskonzerns an. Dazu sollen vor allem #Signalpunkte verlegt werden. Da diese an mehreren Stellen mit starker Steigung eingebaut sind, können schwere Güterzüge nicht aus eigener Kraft anfahren, wenn sie dort halten müssen. Deshalb dürfen bislang nur leichte Züge auf der Strecke fahren, deren „Grenzlast“ bei höchstens 1200 Tonnen liegt. Güterzüge sind aber meist schwerer. Sie wiegen in der Regel etwa …
Wir freuen uns, Sie, Ihre Familien und Freunde am 15. März 2019 zu einer unserer vier #Sonderzugfahrten auf der #Stettiner Bahn begrüßen zu dürfen. Eine Dampflok mit 11 Reisezugwagen anlässlich des #175. Jubiläums der Stettiner Bahn lädt Sie zum Mitfahren ein. Steigen Sie ein und erleben Sie eine unvergessliche Fahrt!
Der Sonderzug mit der #Dampflokomotive#03-2155 bietet 500 Fahrgästen einen Sitzplatz. Um möglichst vielen Einwohnern an der Stettiner Bahn eine kostenlose Fahrt zu ermöglichen, wird die Strecke in vier Abschnitte unterteilt und die Fahrt auf jedem der Einzelabschnitte als einzelne Sonderfahrt durchgeführt. Wir bieten Ihnen folgende vier Sonderfahrten an:
Sonderfahrt 1
Berlin-Lichtenberg – Angermünde als D 310
derzeit von verfügbares Fahrkartenkontingent: 464 Plätze
über www.reservix.de
Sonderfahrt 2
Angermünde – Tantow – Stettin Hbf. als D 328
über das Amt Gartz (Oder)
Sonderfahrt 3
Stettin Hbf. – Tantow – Casekow – Passow – Angermünde als E 160
Die Fahrkarten für die kostenlosen Sonderfahrten 1 (D 310) und 4 (E 175) können Sie unter www.reservix.de bestellen. Die kostenlosen Fahrkarten für die Sonderfahrten 2 (D 328) und 3 (E 160) vergibt das Amt Gartz (Oder). Interessenten können sich mit einer E-Mail an info@gartz.de wenden. Die Interessenten werden nach Bestätigung ihrer Anmeldung informiert und können die Tickets ab dem 5. März 2019 in Gartz (Oder) persönlich abholen. Sie sollen vorzugsweise für 1 – 2 Sonderfahrten herausgegeben werden. Kurzfristig verbleibende Restkarten werden im Rahmen der Verfügbarkeit am Bahnsteig ausgegeben.
Fahrpläne für die Sonderzüge
Der verbindliche Fahrplan wird unter www.gartz.de, www.lausitzerdampflokclub.de sowie www.reservix.de veröffentlicht und kann telefonisch unter 03 33 32 77-0 erfragt werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Fahrten finden Sie auf www.gartz.de. Bitte informieren Sie sich vor der Abfahrt bei uns telefonisch unter 03 33 32 77-102 oder hier auf dieser Internetseite.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht? Zu 1. und 2.: Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage 18/17372 ausgeführt – dargelegt. Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der Seite 2 von 5 Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es nicht.
Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum Umgang mit den Denkmalen hier getroffen? Zu 3.: Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen, die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind. Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung hingewiesen. Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau betroffen sind: a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus & Garten, d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal) f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus- Kinderkrankenhaus i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm) j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung Prellerweg m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof Seite 3 von 5 n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg Sachbegriff: Bahnhof (S) o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz- Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31). Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen. Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“ Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren Entscheidungsbedarf.“ Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis 14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde) wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst: „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.“ „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO 717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“ Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden. Seite 4 von 5 Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den Verlust des Denkmals auferlegt? Zu 4.: Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem Sachverhalt gegeben: „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer 09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus, 1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen. Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“ Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor. Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt. Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich. Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite 5 von 5 malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig ist. Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt? Zu 5.: Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige Bauten dieser Art erhalten. Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892 wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen. Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert: Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung, die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den Zugangstreppen. Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30- 32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin eingemeindet wurde. Berlin, den 01.03.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa