Straßenbahn: Investitionen in die Straßenbahn – I, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffent-lichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebe-ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde und die die Basis für die aufgeführten Antworten bildet.
Frage 1:
1. Auf welcher Berechnungsgrundlage sind die im Haushaltsplan, Kapitel 1270, Titel 89102 Punkt 3. – #Straßenbahn – aufgeführten Gesamtkosten für
a. #Grundinstandsetzung in verschiedenen Strecken-
abschnitten,
b. Grundinstandsetzung Straßenbahn Nord-
Südtangente
kalkuliert worden?
Antwort zu 1.:
a) Die BVG hat zwischen 1993 und 1995 diverse Rahmenanträge (RA) (auf Linienbasis) für die Grundin-standsetzung ihrer Straßenbahnlinien bei der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingereicht.
b) Die BVG hat im Jahre 2006 einen RA zur Grundin-standsetzung und verkehrlichen Aufwertung der Straßen-bahn Nord- Süd- Tangente eingereicht, der von der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung geprüft und bestätigt wurde.
Frage 2: Worin ist der Sprung in den Gesamtkosten unter a) von 429.485.000 € im Haushaltsplan 2008/2009 auf 776.630.000 € im Haushaltsplan 2010/2011 begrün-det?
Antwort zu 2.: Die Zahl von 429.485.000 € für den Haushaltsplan 2008/2009 ist ein Schätzwert für die Grundinstandsetzung der Straßenbahn aus den 1990er Jahren auf Basis der eingereichten RA.
In den Kosten von 776.630.000 € im Haushaltsplan 2010/2011 sind die Gesamtkosten der RA der einzelnen Linien nach dem aktualisierten Stand von 2009 zusam-mengefasst.
Frage 3: Warum bleiben die kalkulierten Gesamtkos-ten von 776.630.000 € unter a) seit 2010 konstant bzw. wird nicht mindestens die Steigerung des Baupreisindex‘ in den jeweiligen Haushaltsplänen abgebildet?
Antwort zu 3.: RA enthalten grundsätzlich nur sehr grobe Kostenschätzungen, die auf Durchschnitts- und Erfahrungswerten beruhen. Sie werden fallweise überar-beitet und nicht kontinuierlich fortgeschrieben, sodass ein Baukostenindex in der Darstellung der Gesamtkosten keinen Niederschlag findet.
Frage 4: Wie erklärt sich die reduzierte Summe der bereits finanzierten Kosten unter a) von 581.362.000 € im Haushaltsplan 2012/2013 auf 478.160.000 € im Haus-haltsplan 2014/2015?
Antwort zu 4.: Der Wert für die finanzierten Kosten im Haushaltsplan 2014/2015 beinhaltet zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung bereits getätigte sowie voraus-sichtliche Ausgaben, die im Verlaufes des Jahres, in dem der Haushaltsplan aufgestellt wird, fällig werden.
Bei dem (wesentlich zu hohen) Wert im Haushaltsplan 2012/2013 handelt es sich wahrscheinlich um einen Über-tragungsfehler. Die Angaben können inzwischen nicht mehr nachvollzogen werden.

Frage 5: Welche Maßnahmen mit welchem Finanzie-rungsvolumen wurden seit 2010 für Maßnahmen aus a) und b) zur Umsetzung geplant und tatsächlich umgesetzt?
Antwort zu 5.:
a) In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Grundinstandsetzungen in verschiedenen Streckenab-schnitten durchgeführt. In den Jahren 2010-2015 waren Mittel in Höhe von 64.480 Tsd. EUR geplant. Es wurden 34.622 Tsd. EUR in Anspruch genommen.
b) Gemäß den Planungen von 2006 war vorgesehen, alle Maßnahmen der Tangente bis 2015 komplett umzu-setzen (2010 – 2015: 60.646 Tsd. EUR).
Tatsächlich wurden 2010 – 2015 25.497 Tsd. EUR umgesetzt.
Dabei wurden insbesondere die Bauabschnitte
3 Rhinstraße, von Hauptstraße bis Landsberger
Allee,
5 Am Tierpark, Alt Friedrichsfelde bis Criegernweg
mit Schaffung eigener Bahnkörper,
6 Am Tierpark/ Treskowallee, Criegernweg –
Waldowallee mit Schaffung eigener Bahnkörper,
7 Treskowallee, Waldowallee – Dorotheastr.
realisiert sowie die für die Tangente erforderlichen 7 Gleichrichterwerke erneuert.
Die Bauabschnitte 2, 4, 8, 10 und 11 stehen noch aus.
Frage 6: Welche Maßnahmen mit welchem Finanzie-rungsvolumen sind für Maßnahmen aus a) und b) in 2016/2017 für Planung und bauliche Realisierung vorge-sehen?
Antwort zu 6.:
a) Im Doppelhaushalt 2016/2017 sind jeweils 10.000 Tsd. EUR pro Jahr für Grundinstandsetzungsmaßnahmen der Straßenbahn vorgesehen. Die BVG hat folgenden Finanzbedarf gemeldet:
2016: 24.658 Tsd. EUR
2017: 22.584 Tsd. EUR.
Darin sind folgende größere Einzelmaßnahmen enthalten:
Linie 1 Dietzgenstr. – Schillerstraße
Linie 2/4 Rennbahnstraße
Linie 2/4 S-Bhf. Greifswalder Straße (Verbesserung Umsteigebeziehungen)
Linie 6 Gleichrichterwerk 511 Nossener Straße
Linie 6 Gleichrichterwerk 501 Steuerhaus
Linie 10 Gleichrichterwerk 510 Ahrensfelde
Linie 13 Suermondtstraße
Linie 13 Bösebrücke (Kostenbeteiligung der BVG am Brückenbau + Gleisern.)
Linie 21 Eldenaer Straße
Linie 26/27 Müggelheimer Straße
Linie 26/27 Gleichrichterwerk 810 Ostendstraße
Linie 26/27 Gleichrichterwerk 806 Müggelheimer Straße
Linie 60 Bölschestraße
Inwieweit die Maßnahmen gemäß Plan der BVG um-gesetzt werden können, ist derzeit nicht absehbar.
b) Im Doppelhaushalt 2016/2017 sind 6.500 Tsd. EUR (2016) bzw. 10.000 Tsd. EUR (2017) für die Straßen-bahn-Nord-Süd-Tangente vorgesehen. Nach derzeitigem Stand geht die BVG von folgendem Mittelbedarf aus:
2016: 837 Tsd. EUR
2017: 5.305 Tsd. EUR.
Neben der Weiterführung der Planung zu diversen Bauabschnitten ist 2017 der Abschluss der Erneuerung der Gleichrichterwerke vorgesehen.
Frage 7: Welche Neubauprojekte zur Erweiterung des Straßenbahnnetzes werden in den Haushaltsjahren 2016/2017 baulich umgesetzt?
Antwort zu 7.: In den Jahren 2016/2017 werden noch keine Neubaustrecken baulich umgesetzt.
Frage 8: Für welche Neubauprojekte sind mit wel-chem zeitlichen Horizont Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung?
Antwort zu 8.: Nach derzeitigem Stand der Planungen werden folgende Netzerweiterungen, für die aktuell Plan-feststellungsunterlagen erarbeitet werden, angestrebt:
• Wühlischplatz – Marktstraße
(Inbetriebnahme 2019)
• Adlershof II (Inbetriebnahme 2019)
• Hauptbahnhof – U Turmstraße (Inbetriebnahme
2020)
Die Dauer von Planfeststellungsverfahren werden we-sentlich durch die Anzahl und die Qualität der Einwen-dungen bestimmt. Es können daher keine konkreten An-gaben zur voraussichtlichen Dauer der Planfeststellungs-
verfahren gegeben werden.
Frage 9: Sind für den Senat Maßnahmen des Neubaus und Ausbaus des Bestandsnetzes der Straßenbahn Vorha-ben von gesamtstädtischer Bedeutung? Wenn nein, wa-rum nicht? Wenn ja, warum zieht der Senat diesbezügli-che Planungen, die bezirklich blockiert werden, nicht an sich?
Antwort zu 9.: Gemäß dem Gesetz über die Zustän-digkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (All-gemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) ist nach Anlage – Allgemeiner Zuständigkeitskatalog Nr. 10 Abs. 11 die Hauptverwaltung für Straßenbahnen zuständig. Die Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ver-folgt das Ziel Maßnahmen im Einvernehmen mit den Bezirken zu planen und umzusetzen.
Frage 10: Wie lange dauern derzeit durchschnittlich die Planungs- und Genehmigungsprozesse für a) Grundin-standsetzungsmaßnahmen, b) Maßnahmen zur Netzopti-mierung, c) Netzerweiterung?
Antwort zu 10.: Alle Vorhaben, unabhängig ob Grundinstandsetzung, Netzoptimierung oder Netzerweite-rung sind von den baulichen und strukturellen Rahmen-bedingungen sehr unterschiedlich. Daher können keine pauschalen Aussagen zur Dauer von Planungs- und Ge-nehmigungsprozessen gegeben werden.
Frage 11: Wie viele Personen mit welchen Gesamt- VZÄ sind mit Straßenbahnplanungen in der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt befasst?
Antwort zu 11.: Derzeit steht planmäßig Personal im Umfang von 2,5 bis 3 Stellen (inkl. anteiliger Stundenan-teile) zur Verfügung.
Frage 12: Entsprechen diese Personalkapazitäten den Anforderungen oder welche Personalkapazitäten bräuchte es im Unterschied zu den vorhandenen, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse für Instandsetzung, Netzop-timierung und Netzerweiterung relevant in wünschens-wertem und sachgerechtem Maße zu verkürzen?
Frage 13: Was ist das definierte konkrete Ziel der Task-Force zur Koordinierung und Straffung der Pla-nungs-, Genehmigungs- und Realisierungsprozesse?
Frage 14: Wo wird reales Optimierungspotential gese-hen, welches die Arbeit dieser TaskForce sinnvoll er-scheinen lässt?
Antwort zu 12., 13. und 14.: Zur Sicherstellung einer zügigen und prioritären Bearbeitung von Straßen-bahnneubauprojekten wurden in den letzten Wochen neue Strukturen (Koordinierungs-, Steuerungs- und Lenkungs-kreis) der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt so-wie der Berliner Verkehrsbetriebe AöR eingerichtet. Durch eine frühzeitige Einbeziehung aller Beteiligten in den einzelnen Planungsphasen sowie durch ein stringentes Projektmanagement sollen Zeit- und Reibungsverluste soweit wie möglich minimiert werden. Es ist vorgesehen, dass einzelne Planungsstufen zum jeweils frühestmögli-chen Zeitpunkt, ggf. separat für einzelne Teilabschnitte oder auch parallel laufend, bearbeitet werden sollen.
Wesentliche Bearbeitungszeiträume werden allerdings auch durch komplexe rechtliche Vorgaben bestimmt. Dies ist weder durch zusätzliches Personal noch durch besser koordinierte Abläufe zu beeinflussen.
Berlin, den 19. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2016)

Straßenverkehr: 196 Projekte in diesem Jahr – 400 Millionen Euro für Brandenburgs Straßen, aus rbb-online.de

https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/02/brandenburg-investiert-400-millionen-euro-in-strassenbau.html

Mehr als 12.000 Kilometer umfasst Brandenburgs #Straßennetz – und davon sind knapp 40 Prozent #sanierungsbedürftig. In diesem Jahr nimmt Brandenburg deshalb 400 Millionen Euro in die Hand, damit sollen fast 200 Projekte in Angriff genommen werden – von der #Autobahn bis zum #Radweg.

Brandenburg investiert dieses Jahr mehr als 400 Millionen Euro in 196 Straßenbauprojekte – und zwar in allen Teilen des Landes, wie das Infrastrukturministerium am Freitag betont. Rund zwei Drittel dieser Summe, nämlich 280 Millionen Euro, kommen vom Bund. 123 Millionen Euro stammen aus Landesmitteln, darin enthalten sind 20 Millionen Euro, die in diesem Jahr für Projekte aus dem 100-Millionen-Euro-Programm des Landes vorgesehen sind.

Auch nördlicher und südlicher Berliner Ring werden saniert

Das Spektrum der Straßenbauprojekte 2016 reicht nach Ministeriumsangaben vom Ausbau kompletter Autobahnabschnitte bis zu Deckschichterneuerung von Bundes- und Landstraßen. Hierzu zählen auch der Neubau von Radwegen und die Instandsetzung von Brücken.

Zu den wichtigsten Projekten zählt unter anderem der sechsstreifige Ausbau des …

Straßenbahn: Neue Leitungen und Gleise für Friedrichshagen Wasserbetriebe, BVG und Deutsche Bahn koordinieren ihre Arbeiten, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1922

#Müggelseedamm,# Bölschestraße, #Fürstenwalder Damm und Umgebung: In #Friedrichshagen
stehen in den kommenden zwei Jahren umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur an.
Die Berliner Wasserbetriebe, die Berliner #Verkehrsbetriebe und die Deutsche #Bahn machen
ihre Anlagen fit für die Zukunft. Damit sich die Einschränkungen für die Friedrichshagener
auf das unvermeidliche Minimum beschränken, arbeiten die drei Bauherren eng zusammen
und synchronisieren ihre Maßnahmen. Nach Abstimmungen mit anliegenden Gewerbetreibenden
bereits im Januar fand am gestrigen Donnerstag, dem 18. Februar 2016, eine gemeinsame
Informationsveranstaltung für die Anwohner statt.
Kanäle werden überwiegend ohne Aufgraben renoviert
Die Berliner Wasserbetriebe verpassen ihrer Infrastruktur in Friedrichshagen eine Frischzellenkur.
Bis Ende 2017 und mit einem Investitionsaufwand von rund 10,5 Mio. Euro werden
rund 13,6 Kilometer Kanäle und Rohre sowie hunderte Schächte und Gullys erneuert. Bei ca.
9,1 Kilometern Schmutz- und Regenwasserkanälen wird der größte Teil der Arbeiten mit
grabenlosen Techniken erledigt. Dabei werden in die gereinigten alten Kanäle Kunststoffrohre
eingezogen, die sie wieder für Jahrzehnte fit machen. Rund 4,5 Kilometer Leitungen werden
in offenen Baugräben ausgewechselt.
Baustart für die Wasserbetriebe ist im Mai 2016 am Müggelseedamm. In diesem Jahr wird
auch am Fürstenwalder Damm sowie in den Wohngebieten beiderseits der Bölschestraße
gearbeitet. Diese Magistrale selbst wird dann 2017 zusammen mit der BVG in Angriff genommen.
Neue Gleise für moderne Niederflurbahnen
Zeitgleich mit den Wasserbetrieben startet die #BVG im Mai ihre Arbeiten am Müggelseedamm.
Zwischen Charlotte-E.-Pauly-Straße und Bölschestraße werden neben den
#Fahrleitungen rund 1.250 Meter #Straßenbahngleise – also 2.500 Meter Schienen – sowie die
Weichen am Knotenpunkt Bölschestraße erneuert. Dadurch wird der Abschnitt nicht nur allgemein
saniert, sondern im Speziellen für moderne #Niederflurbahnen befahrbar gemacht.
Insgesamt werden hierfür 2.500 Kubikmeter Material aus- und eingebaut. Zuletzt werden
4.100 Quadratmeter Straßendecke entlang der Gleise lärmoptimiert verschlossen.
Während der Bauzeit bis voraussichtlich Ende November 2016 ist im genannten Bereich des
Müggelseedamms nur ein einspuriger Anliegerverkehr Richtung Westen möglich. Der dortige
Straßenbahnverkehr der Linie 61 muss während der Gleisbauarbeiten unterbrochen werden.
Als Ersatz kommen Busse zum Einsatz.
BVG informiert rechtzeitig über die Verkehrsauswirkungen
Voraussichtlich im August und September 2016 werden auch zwischen Bölschestraße und
Bruno-Wille-Straße die Fahrleitungen getauscht, weshalb die Straßenbahnen der Linie 60
nicht bis zur regulären Endhaltestelle Altes Wasserwerk fahren können. Stattdessen fahren
in dieser Bauphase Zweirichtungsfahrzeuge bis zur Haltestelle Marktplatz Friedrichshagen
und zurück. Hierfür muss in der Bölschestraße zunächst eine Kehrweiche eingebaut werden.
Auch auf dem Fürstenwalder Damm – zwischen Bölschestraße und Hartlebenstraße – koordiniert
die BVG ihre Arbeiten mit den Wasserbetrieben. Mit dem Einbau von zwei Bauweichen
wird zunächst ein eingleisiger Straßenbahnbetrieb ermöglicht, Gleisbauarbeiten finden
voraussichtlich 2017 statt. Auf dem weiter östlich gelegenen Abschnitt bis zum Müggelseedamm
finden noch 2016 Fahrleitungsarbeiten statt. Notwendige Umleitungen und
Routen für Ersatzbusse wird die BVG jeweils rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Bauabschnitte
bekanntgeben.
Auch die Deutsche Bahn erneuert ihre Anlagen
Bereits ab März baut die Deutsche Bahn auf der Ausbaustrecke Berlin–Frankfurt (Oder) an
Brücken und Gleisen. Vom 18. bis 22. März fahren daher zwischen den S-Bahnhöfen Köpenick
und Rahnsdorf Ersatzbusse. Für weitere Bauarbeiten muss ab Ende März bis voraussichtlich
Ende November 2016 zudem die Durchfahrt unter der Bahnbrücke am S-Bahnhof
Friedrichshagen (Bölschestraße/Dahlewitzer Landstraße) für den Kraftverkehr gesperrt werden.
—–
Kontakt
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Pressestelle, Tel.: 030 256-27901, E-Mail: pressestelle@bvg.de
Berliner Wasserbetriebe
Presse, Tel.: 030 8644-6864, E-Mail: presse@bwb.de
Deutsche Bahn AG
Pressestelle Berlin / Brandenburg / Mecklenburg-Vorpommern, Tel.: 030 297-58200,
E-Mail: presse.b@deutschebahn.com

Straßenverkehr: Zulassung von Monstertrucks auf Brandenburger Straßen widerspricht der Koalitionsvereinbarung und der Nachhaltigkeitsstrategie, aus DBV

"Was interessieren mich meine Worte von gestern" wird Konrad Adenauer kolportiert. Die Brandenburger Landesregierung scheint es ihm nach machen zu wollen. Denn seit 1. Januar 2016 sind bestimmte Autobahn- und Kommunalstraßenabschnitte auch für #Monstertrucks – verharmlosend #Lang-Lkw – freigegeben. Diese Freigabe, so kritisiert der #DBV, steht im Widerspruch zur gültigen Koalitionsvereinbarung und zur #Nachhaltigkeitsstrategie.

 

In der gültigen Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der Partei Die Linke heißt es auf Seite 45: "Wo immer möglich, muss #Güterverkehr auf #Schienen und# Wasserstraßen #verlagert werden".

 

Auch die Nachhaltigkeitsstrategie fordert auf Seite 39 (Überschrift "Handeln – Konkrete Schwerpunkte"!) eine Verlagerung auf Schiene und Wasserweg: "Verstärkte Verlagerung überregionaler und internationaler Gütertransporte auf nachhaltige Infrastrukturen (z. B. Wasserstraße und Schiene)".

 

In der Presseerklärung vom 17. Dezember 2015 klingt Ministerin Schneider mehr hilflos als aktiv gestaltend: "Man kann die Realitäten nicht ausblenden. […]. Da wir als Logistikregion auch von dem wachsenden Seehafenhinterlandverkehr profitieren, ergibt es keinen Sinn, sich dem Feldversuch zu verschließen. Dennoch setzen wir uns wie bisher für die Verlagerung des Gütertransportes auf die Wasserstraßen und die Schiene ein." Nein, Realitäten sollte man nicht ausblenden. Es ist Aufgabe der Politik, sie zu gestalten. Dabei ohne Not bisherige Überzeugungen aufzugeben, ist wohl mehr Ausdruck eigener Ohnmacht!

 

So handelt die Landesregierung ihren eigenen Erklärungen und Zielen zuwider. Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit bleiben auf der Strecke.

 

Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

Radverkehr: Fahrradfahrer in Berlin Berliner Senat will Fahrradparkhäuser testen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/fahrradfahrer-in-berlin-berliner-senat-will-fahrradparkhaeuser-testen,10809148,33810420.html

Mit dem #Fahrrad zum #Bahnhof und dann weiter mit der #Bahn – schön wär’s. Entweder #fehlen Abstellmöglichkeiten, oder sie sind #voll. Jetzt haben erstmals Wissenschaftler die Situation in Berlin analysiert. „Ein Drittel der untersuchten Standorte ist zu mehr als hundert Prozent ausgelastet. Mehr Stellplätze sind nötig“, sagte Enrico Howe vom Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ). Der Senat kündigte an, dass seine „Strategie Fahrradparken“ im April fertig wird. Danach sollen nicht nur Fahrradparkhäuser entstehen, geplant ist auch eine neuartige Abstellanlage, die nur registrierten Nutzern zugänglich ist.

In der Nähe von Howes Wohnung, am S-Bahnhof Sonnenallee, gibt es zwar eine Abstellanlage. „Doch da würde ich mein neues Fahrrad nur ungern parken“, sagte der 29-Jährige. „Es ist eng, die Plätze sind belegt. Ich hätte Angst, dass etwas kaputt gehen könnte.“

Die Wissenschaftler hatten sich vorgenommen, 27 #Fahrradabstellanlagen an Berliner Bahnhöfen und deren Umgebung zu untersuchen. Weil ihr Projekt Teil eines großen Forschungsvorhabens ist, mussten sie schon vom 20. Januar bis 11. Februar auf Tour gehen.

Schrotträder sind ein Problem

„Wir hatten erwartet, dass im Winter wenig los ist“, so Howe. Sie wurden überrascht: „An 60 Prozent der Standorte waren die regulären Stellplätze mindestens zur Hälfte belegt, eine hohe Zahl für den Winter.“ Nicht nur „legale“ Stellplätze, von denen es 3670 gab, wurden genutzt. An jedem fünften Standort parkten mehr Räder an Zäunen, Leuchten oder Bäumen als an regulären Ständern. Das galt für 816 von insgesamt 2 546 gezählten Rädern – für jedes dritte.

Wenn man die Wildparker mitrechnet, sahen die Auslastungszahlen noch imposanter aus: An jedem dritten Standort gab es mehr Fahrräder als …

Straßenverkehr: Entwicklung der Verkehrsordnungswidrigkeiten 2015 II, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Wie viele #Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2015 in Berlin festgestellt?

 

Zu 1.: Im Jahr 2015 wurden in Berlin 3.786.790 Ver- kehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und statistisch erfasst.

 

 

Wie erfolgte 2015 die Ahndung der Verkehrsord- nungswidrigkeiten untergliedert nach:

Verwarnungsgeld

Bußgeld

Fahrverbote?

 

 

Zu 2.: Die Ahndung erfolgte wie folgt:

Verwarnungsgeld: 3.556.960 Fälle

Bußgeldbescheide: 278.622 Fälle

Fahrverbote: 13.010 Fahrverbote (Nebenfolge eines Bußgeldbescheides).

 

 

Welche Verstoßarten wurden 2015 wie oft festge- stellt?

 

Zu 3.: Für das Jahr 2015 ergeben sich folgende Grö- ßenordnungen einzelner Tatbestände:

Tatbestand

Häufigkeit

Registrierte Verstöße im ruhenden Verkehr

2.810.311

Geschwindigkeitsverstöße

798.710

Verkehrsunfälle

73.801

Rotlichtverstöße

57.276

Terminüberschreitungen    Hauptuntersuchung

25.127

Handyverstöße

18.163

Gurtanlegepflichten

11.495

Wegen der Einnahme berauschender Mittel

1.528

Alkohol im Straßenverkehr

930

Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung

106.751

 

3.904.092

Die Differenz zum Gesamtwert der Anzahl der Ver- kehrsordnungswidrigkeiten (siehe Antwort  zu Frage 1) resultiert aus der Tatsache, dass in entsprechender Häu- figkeit mehrere Tatvorwürfe (in Tateinheit oder Tatmehr- heit) in einzelnen Anzeigen enthalten sind.

 

Wie viele Verkehrsverstöße wurden jeweils in den einzelnen Berliner Bezirken festgestellt?

 

Zu 4.: Eine bezirksbezogene Zuordnung der festge- stellten Verkehrsverstöße kann im Rahmen der gegebenen Auswertungsmöglichkeiten nur für die angezeigten Ver- kehrsordnungswidrigkeiten der bezirklichen Ordnungs- ämter (ohne Polizei) vorgenommen werden. Abschließen- de Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor. Mit Stand 4. Januar 2016 gliedern sich die Zahlen wie folgt auf:

Bezirk

Häufigkeit

Mitte

606.106

Friedrichshain-Kreuzberg

283.453

Pankow

391.857

Charlottenburg-Wilmersdorf

496.035

Spandau

85.899

Steglitz-Zehlendorf

132.505

Tempelhof-Schöneberg

146.650

Neukölln

80.311

Treptow-Köpenick

71.143

Marzahn-Hellersdorf

33.872

Lichtenberg

66.730

Reinickendorf

79.089

 

2.473.650

Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden durch die Bußgeldstelle im Jahr 2015 bearbeitet und wie hoch war die Summe der eingenommenen Verwarn- und Bußgelder?

 

Zu 5.: Im Jahr 2015 wurden durch die Bußgeldstelle 3.786.790 Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet. Insgesamt wurden im Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von 75.526.864 € erzielt.

 

Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wur- den von den stationären Geschwindigkeitsüberwachungs- anlagen 2015 erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)? Welche Kosten sind für den Betrieb der Anla- gen entstanden?

 

Zu 6.: Im Land Berlin wurden im Jahr 2015 insge- samt 270.653 Geschwindigkeitsverstöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:

Stationäre Anlage

Anzahl

Scharnweber Straße/Antonienstraße

4.101 Verstöße

Bornholmer Straße/Schönhauser Allee

6.304 Verstöße

Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm

2.278 Verstöße

Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg

44.124 Verstöße

Bundesallee/Güntzelstraße

10.878 Verstöße

Bundesallee/Nachodstraße

775 Verstöße

Seestraße 91-93

13.898 Verstöße

Schloßstraße/Wolfensteindamm

905 Verstöße

Schildhornstraße/Gritznerstraße

30.010 Verstöße

Tunnel Ortskern Britz

110.005 Verstöße

Mehringdamm/Bergmannstraße

17.491 Verstöße

Hallesches Ufer/Schöneberger Straße

7.784 Verstöße

Frankfurter Allee 169

18.262 Verstöße

Innsbrucker Platz

3.838 Verstöße

Für den Betrieb der 14 stationären Geschwindigkeits- beziehungsweise (kombinierten) Rotlicht- und Geschwin- digkeitsüberwachungsanlagen mussten durch die Polizei Berlin im Jahr 2015 Mittel in Höhe von insgesamt 133.566,70 € eingesetzt werden.

 

 

Wie viele Rotlichtverstöße sind durch die Rot- lichtüberwachungsanlagen im Jahr 2015 erfasst worden (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)?

 

Zu 7.: Im Land Berlin wurden im Jahr 2015 insgesamt

33.087 Rotlichtverstöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:

Stationäre Anlage

Anzahl

Scharnweber Straße/Antonienstraße

109 Verstöße

Bornholmer Straße/Schönhauser Allee

1.307 Verstöße

Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm

2.039 Verstöße

Bismarckstraße/Leibnizstraße

0 Verstöße

Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg

9.280 Verstöße

Bundesallee/Güntzelstraße

1.161 Verstöße

Bundesallee/Nachodstraße

151 Verstöße

Mühlendamm/Spandauer Straße

0 Verstöße

Altonaer Straße/Bartningallee

599 Verstöße

Schloßstraße/Wolfensteindamm

851 Verstöße

Attilastraße/Attilaplatz

0 Verstöße

Bundesautobahn 100/Anschluss Tempelhofer Damm

6.989 Verstöße

Bundesautobahn 100/Anschluss Oberlandstraße

1.482 Verstöße

Mehringdamm/Bergmannstraße

3.260 Verstöße

Buckower Damm/Gutschmidtstraße

30 Verstöße

Hallesches Ufer/Schöneberger Straße

3.084 Verstöße

Innsbrucker Platz

2.745 Verstöße

Die analoge Rotlichtüberwachungsanlage am Standort Bismarckstraße/Leibnizstraße ist wegen Bauarbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe außer Betrieb gesetzt.

 

Bei der stationären Anlage in der Müh- lendamm/Spandauer Straße erfolgte die Betriebseinstel- lung aufgrund  technischer Mängel sowie aufgrund  der Kündigung des Wartungsvertrages durch den Anlagen- hersteller.

 

Die Rotlichtüberwachungsanlage Attilastra- ße/Attilaplatz musste von Juli 2014 bis Ende Juni 2015 wegen umfangreichen Umbauarbeiten des Verkehrskno- tens außer Betrieb gesetzt werden.  Da dieser Standort nicht mehr delikts- bzw. unfallrelevant war, wurde er zugunsten des neuen Standorts Theodor-Heuss-Platz aufgegeben.

 

 

Berlin, den 18. Februar 2016

 

In Vertretung Bernd Krömer

Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2016)

 

Bahnhöfe + barrierefrei: Spandauer U-Bahnhöfe – wie lange noch ohne Aufzüge?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellung-nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung er-stellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergege-ben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Einbau von #Aufzügen in den #U-Bahnhöfen Rathaus, Altstadt, Zita-delle, Paulsternstraße, Rohrdamm, Siemensdamm, Halem-weg und Jakob-Kaiser-Platz (bitte einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Frage 2: Wann kann mit der #Inbetriebnahme der jeweili-gen Aufzüge gerechnet werden?
Antwort zu 1 und 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Bahnhof Rathaus Spandau ist bereits mit Aufzügen ausgestattet.
Bahnhof geplanter Baubeginn geplante Inbetriebnahme
Altstadt Spandau 2017 2018
Zitadelle 2016 2016/2017
Paulsternstraße 2017 2018
Rohrdamm 2017 2018
Siemensdamm 2017 2018
Halemweg 2018 2019
Jakob-Kaiser-Platz 2017 2018/2019.“
Frage 3: Mit welchen konkreten Maßnahmen beschleu-nigt der Senat die Umsetzung der Prioritätenliste über den Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen?
Antwort zu 3: Aufgrund der umfangreichen Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeprozesse kann eine Beschleuni-gung seitens der BVG AöR nicht erwirkt werden. Der Senat hat aber für das SIWA1 II-Programm zusätzliche Mittel für den Einbau von prioritären Aufzügen vorgesehen.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2016)

BVG: Vandalismus an BVG-Haltestellen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele Fälle von #Vandalismus an #BVG-Haltestellen haben in den Jahren 2014 und 2015 in Berlin, und insbesondere in Staaken, zu Sachschäden geführt?
Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „An BVG-Haltestellen von Straßenbahn und Omnibus wurden in 2014 und 2015 insgesamt ca. 800 Haltestellen grob beschmiert. In 2200 Fällen wurden Glasbruchschäden gemeldet. Eine Auswertung nach Ortsteilen erfolgt durch die BVG AöR nicht.“
Die Anzahl erfasster Fälle von Sachbeschädigung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- %
Bus
228
197
– 31
-13,6
Straßenbahn
86
101
15
17,4
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016
Ortsteil Staaken:
Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- %
Bus
4
4

Straßenbahn



Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016
Frage 2: Wie hoch sind die Kosten in beiden Jahren für die Reparatur der genannten Schäden gewesen (auf-schlüsseln in Materialkosten und weitere Kosten wie bspw. Personal)?
Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Glasbruchschäden sind hauptsächlich an Wartehallen zu verzeichnen. Diese werden fast ausschließlich durch die Firma Wall AG bewirtschaftet, so dass der BVG AöR für die Instandsetzungen keine Kosten entstehen. Über die Höhe der Kosten liegen der BVG AöR keine Angaben vor. Der BVG AöR entstehen jährlich ca. 300 TEUR Kosten für das Beseitigen von anderweitigen Vandalis-musschäden an Haltestellen.“
Frage 3: Wie viel Zeit vergeht in der Regel von der Schadensmeldung bis zur Behebung des Schadens?
Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Grobe politische Schmierereien und Parolen sowie Schäden, die zu einer Gefährdung führen können, werden sofort nach der Schadensmeldung beseitigt. Zerbrochene Scheiben werden in der Regel innerhalb von 2 – 4 Werktagen nach der Schadensmeldung ersetzt. Die Beseitigung von Graf-fiti erfolgt im Rahmen der Turnusreinigung alle zwei Wochen.“
Frage 4: Welche Erfahrungswerte bestehen hinsicht-lich des beim Dienstleister angesiedelten zentralen Melde-telefons bei Schäden?
Antwort zu 4.: Die BVG teilt hierzu mit: „Die An-nahme und Bearbeitung von Meldungen sowie die Beauf-tragungen zur Schadensbeseitigung sind durch eine durchgehende Besetzung der BVG-Meldestellen sowie einen Bereitschaftsdienst gewährleistet. Der Bereit-schaftsdienst der Firma Wall wird bei Betroffenheit in-formiert. Probleme dabei sind nicht bekannt.“
Frage 5: Ist dem Senat bekannt, ob es vereinzelte BVG-Haltestellen gibt, die schwerpunktmäßig von Van-dalismus betroffen sind und auffällig oft beschädigt wer-den und wenn ja, welche BVG-Haltestellen betrifft dies?
Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine Aus-wertung der Vandalismusschäden nach Ortsteilen erfolgt durch die BVG nicht. Außergewöhnlich viel Glasbruch ist regelmäßig in den Silvesternächten zu verzeichnen.“
Frage 6: Welche Maßnahmen sieht der Senat als ge-eignet an, BVG-Haltestellen und die besonders gefährde-ten BVG-Haltestellen vor Vandalismus zu schützen?
Antwort zu 6.: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine gute Ausleuchtung und eine hohe Frequentierung an Haltestel-len tragen dazu bei, Haltestellen vor Vandalismus zu schützen.“
In Absprache mit allen zuständigen Stellen werden die jeweils lageangepassten, erforderlichen und verhältnis-mäßigen Maßnahmen zur Verhinderung und Aufklärung von Vandalismusschäden ergriffen.
Frage 7: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Glasscheiben mit Sensoren auszurüsten, die ein Alarmie-rungssystem am nächsten Polizeiabschnitt auslösen?
Antwort zu 7.: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Ausrüs-tung der Glasscheiben mit Sensoren ist nicht angedacht.“
Eine derartige Sicherungsmaßnahme dürfte mit erheb-lichen Kosten verbunden sein. Zudem ist deren Wirksam-keit unter kriminalistischen Gesichtspunkten angesichts dder oft hohen Mobilität der Täterinnen und Täter frag-lich.
Frage 8: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, über Videosicherheit Täter zu überführen bzw. sie sogar von der Tat abzuhalten?
Antwort zu 8: Derzeit fehlt es in Berlin an einer ent-sprechenden Rechtsgrundlage zu einer Videoüberwa-chung und Aufzeichnung im öffentlichen Straßenland, auf dem sich Bus- und Straßenbahnhaltestellen in der Regel befinden.
Frage 9: Welche Maßnahmen plant die Senatsver-kehrsverwaltung, um dem Vandalismus an Wartehallen Herr zu werden?
Antwort zu 9: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG setzt erhebliche personelle und finanzielle Mittel ein, damit die Auswirkungen von Vandalismus auf die Fahr-gäste so gering wie möglich bleiben.“
Frage 10: Werden entsprechende Vandalismusschäden standardisiert zur Anzeige gebracht?
Antwort zu 10: Aufgrund der öffentlichen Wahrneh-mung der BVG-Haltestellen erfolgen die Anzeigen wegen Vandalismusschäden auf verschiedenen Wegen, z.B. durch die Bevölkerung, Funkwagenbesatzungen, in Teilen auch durch die BVG selbst, hier durch standardisierte zivilrechtliche Strafanzeigen.
Frage 11: Wie viele Täter konnten im Zusammenhang mit Vandalismus in BVG-Haltestellen in den Jahren 2014 und 2015 in entsprechenden Verfahren ermittelt werden und wie viele von ihnen sind im Rahmen eines Ord-nungswidrigkeits- oder eines Strafverfahrens verurteilt worden?
Antwort zu 11: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG hat im Jahr 2014 26 und im Jahr 2015 22 Strafanträge in Zusammenhang mit Vandalismus an BVG-Haltestellen gestellt.“
Anzahl Tatverdächtiger nach Echttatverdächtigenzäh-lung zu Sachbeschädigungen an Haltestellen der BVG in Berlin in den Jahren 2014 – 2015
Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- %
Bus
77
86
9
11,7
Straßenbahn
30
57
27
90,0
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016
Anzahl Tatverdächtiger* zu Sachbeschädigungen an Haltestellen der BVG im Ortsteil Staaken in den Jahren 2014 – 2015
Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- %
Bus
1
1

Straßenbahn



Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016“
Es erfolgt weder bei den Strafverfolgungsbehörden noch bei den Gerichten eine statistische Erfassung derar-tiger Verfahren, so dass keine Angaben dazu gemacht werden können, wie viele Täter/innen im Zusammenhang mit Vandalismus an BVG-Haltstellen in dem benannten Zeitraum verurteilt worden sind.
Frage 12: Teilt der Senat meine Auffassung, dass ins-besondere junge Täter im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden sollten, namentlich in ihrer Freizeit an der Repa-ratur beschädigter Haltestellen beteiligt werden?
Frage 13: In wie vielen Fällen erfolgt derartige ge-meinnützige Arbeit im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs?
Antwort zu 12 und 13: Es erscheint aus erzieherischer Sicht grundsätzlich wünschenswert, dass junge Täterinnen und Täter zu der Beseitigung der von ihnen verursachten Schäden herangezogen werden. Bezogen auf die Sachver-halte des Vandalismus im öffentlichen Personennahver-kehr sollte dies aber auch den Wünschen des geschädigten Verkehrsunternehmens entsprechen. Den Unternehmen kann nämlich ein erheblicher Aufwand durch die Not-wendigkeit entstehen, die herangezogenen Täterinnen und Täter zu unterweisen und zu beaufsichtigen, insbesondere wenn die Verwendung zum Teil hochgiftiger Chemikalien zur Beseitigung von Graffiti-Schmierereien im Raume steht.
In wie vielen Fällen junge Täterinnen und Täter zu gemeinnützigen Arbeiten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs herangezogen werden, kann aus den Gründen der Antwort zu 11. nicht beantwortet werden.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2016)

Radwegeausbau an Bundeswasserstraßen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Betriebswege an #Bundeswasserstraßen
sind in Berlin für den #Radwegeausbau grundsätzlich
geeignet?
Antwort zu 1: Die Anzahl geeigneter Betriebswege für
den Radwegeausbau in Berlin ist bislang nicht ermittelt
worden.
Frage 2: Welche konkreten planerischen Vorarbeiten
sind im Senat und den Bezirken dafür geleistet worden?
Antwort zu 2: Relevante Projekte, wie der Radfernweg
Berlin-Kopenhagen, welcher u.a. entlang des Berlin-
Spandauer-Schifffahrtskanals und des Hohenzollernkanals
verläuft sowie die Radialroute 10, die dem Teltowkanal
folgt, wurden weit vor dem Jahr 2015 fertiggestellt.
Eine Finanzierung durch das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur war nicht möglich, da sich
zu diesem Zeitpunkt eine Ausbaunotwendigkeit ursächlich
aus den Anforderungen des Betriebes oder der Unterhaltung
der Bundeswasserstraßen hätte ergeben müssen.
Dies war nicht der Fall, da die Berliner Bundeswasserstraßen
ausschließlich vom Wasser aus unterhalten werden.
Ein von Berlin bereits im Jahr 2008 zur Finanzierung
aus Bundesmitteln beantragtes Projekt, den Ausbau der
Unterführung der Emil-Schulz-Brücke für Radfahrende
betreffend, wurde dementsprechend nicht bewilligt. Im
Rahmen der abschnittsweisen Umsetzung des Spree-
Radweges wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, inwieweit
eine anteilige Finanzierung aus Bundesmitteln möglich
ist.
Frage 3: Gibt es aktuell Beantragungen auf Grundlage
des im Bundeshaushaltsplan 2015 im Kapitel 1203, Titel
780 12 enthaltenen Haushaltsvermerks: "Mit der Maßgabe
der hälftigen finanziellen Beteiligung sowie der Übernahme
der Verkehrssicherungspflicht durch Kommunen
und Gemeindeverbände können mit diesen Ausgaben
Betriebswege an Bundeswasserstraßen auch für den Radverkehr
tauglich ausgebaut werden. Hierzu können auf
Antrag einmalig Mittel aus diesem Titel in Höhe von 50
% der Kosten für den Radwegeausbau (Sprungkosten
gegenüber dem Betriebswegeausbau) verwendet werden."?
Wenn ja, welche, für welche konkreten Projekte,
mit welchem baulichen Umsetzungshorizont und welchen
geplanten Kosten?
Antwort zu 3: Aktuell gibt es keine Beantragungen,
aber das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur hat mitgeteilt, dass sich die für den fahrradtauglichen
Ausbau der Betriebswege an Bundeswasserstraßen
zuständige Generaldirektion für Wasserstraßen
und Schifffahrt in Bonn (GDWS) zur Abstimmung geeigneter
Projekte mit Berlin in Verbindung setzen will.
Dies betrifft auch das in der Antwort zu 2 bereits genannte
Projekt des Ausbaus der Unterführung der Emil-
Schulz-Brücke für Radfahrende mit einem Kostenrahmen
von ca. 600.000 EUR (Schätzkosten aus dem Jahr 2008).
Frage 4: Ist dem Senat bekannt, ob die o.g. Mittel
auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen
sollen und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 4: Das ist dem Senat nicht bekannt.
Frage 5: Gibt es eine länderspezifische Deckelung der
beantragungsfähigen Teilkosten und falls ja, wie hoch ist
die Summe, die Berlin maximal akquirieren kann?
Antwort zu 5: Eine länderspezifische Deckelung der
beantragungsfähigen Teilkosten ist hier nicht bekannt.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)

Bahnhöfe + barrierefrei: Wann wird der U-Bahnhof Rudow (wieder) barrierefrei?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen
Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten,
die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den
Antworten zu 1. bis 8. wiedergegeben.
Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass am #U-Bahnhof
#Rudow der #Fahrstuhl von der Straße zu den Zügen außer
Betrieb ist?
Antwort zu 1.: Es ist bekannt, dass der Aufzug am UBahnhof
Rudow des Öfteren außer Betrieb ist.
Frage 2: Sieht der Senat den U-Bahnhof Rudow momentan
als #barrierefrei zugänglich an?
Antwort zu 2.: Mit funktionsfähigen Aufzug ist der UBahnhof
Rudow barrierefrei zugänglich Das ist derzeit
der Fall.
Frage 3: Wie gewährleistet der Senat gegenwärtig am
U-Bahnhof Rudow, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl
oder sonstige Gehhilfen angewiesen sind, oder mit
einem Kinderwagen unterwegs sind, barrierefreien Zugang
zum U-Bahnhof Rudow und damit zum Berliner UBahnnetz
haben?
Antwort zu 3.: Die Benutzung des Aufzuges am UBahnhof
Rudow ist gegenwärtig möglich, so dass der
barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof gewährleistet ist.
Frage 4: Seit wann ist der Fahrstuhl am U-Bahnhof
Rudow außer Betrieb genommen und wird künftig noch
außer Betrieb sein und wie sieht der Zeitplan für eine
(Wieder-) Inbetriebnahme dieses außer Betrieb genommenen
Fahrstuhls aus?
Frage 5: Aus welchen Gründen wurde dieser am UBahnhof
Rudow einzig vorhandene Fahrstuhl außer Betrieb
genommen?
Antwort zu 4. und 5.: Der Aufzug am U-Bahnhof Rudow
ist grundsätzlich nicht außer Betrieb genommen. Auf
dem U-Bahnhof Rudow werden unter laufendem Betrieb
zurzeit umfangreiche Baumaßnahmen mit zeitweisem
Staub- und Schmutzanfall durchgeführt, die auch einen
negativen Einfluss auf den Betrieb der Aufzugsanlage
haben. In diesem Umfeld sind gehäufte Ausfälle der Anlage
leider nicht immer vermeidbar. Im Schacht des Aufzuges
müssen zwingend einige, terminlich bisher noch
nicht konkret feststehende Baumaßnahmen durchgeführt
werden, die eine Abschaltung der Aufzugsanlage erforderlich
machen. Die zu erwartende Gesamtausfalldauer
wird ca. 1,5 Wochen betragen.
Frage 6: Gibt es Planungen, den U-Bahnhof mit einem
alternativen die Barrierefreiheit gewährleistenden Zugang
zu versehen?
Antwort zu 6.: Im Rahmen der Baumaßnahmen auf
dem U-Bahnhof Rudow werden zwei neue Außenfahrtreppen
eingebaut, die das Verlassen des Bahnhofes
für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erleichtern werden.
Frage 7: Wie informiert die BVG darüber, dass ein
barrierefreier Zugang zum U-Bahnhof Rudow gegenwärtig
nicht gewährleistet ist?
Antwort zu 7.: Wenn der barrierefreie Zugang am UBahnhof
Rudow nicht gewährleistet ist, erfolgt die Information
über das Internetportal www.bvg.de.
Frage 8: Weisen die vom Flughafen Schönefeld ankommenden
Busse durch Hinweisschilder im Bus oder
durch Ansagen des Busfahrers darauf hin, dass ein barrierefreier
Zugang zum U-Bahnhof Rudow und damit zum
U-Bahnnetz momentan nicht gewährleistet ist und wenn
nein, warum nicht?
Antwort zu 8.: Derzeit weisen keine Hinweisschilder
im Bus oder Ansagen des Fahrpersonals darauf hin, dass
bei einer Störung bzw. Außerbetriebnahme des Aufzuges
der barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof Rudow nicht
gewährleistet ist. Die BVG AöR nimmt diese Anregungen
auf und wird die Umsetzbarkeit prüfen.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)