http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/9175912/bbmv20150409.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 9. April 2015) Wegen #Bauarbeiten bei Salzwedel und im Bahnhof Hamburg Hbf werden am 11. und 12. April, jeweils ganztägig, #Fahrplanänderungen erforderlich. Die Züge dieser Linie werden zwischen Stendal und Hamburg Hbf umgeleitet und halten nicht in #Salzwedel, #Uelzen, #Lüneburg und Hamburg-#Harburg. Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881 oder -6882 sowie an den Aushängen auf den Stationen. Neu: Regionale Pressestelle der DB jetzt mit eigener Website Aktuelle Presseinformationen, Neuigkeiten zur Verkehrslage, Hintergrundinformationen und Ansprechpartner: www.deutschebahn.com/presse/berlin Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
Monat: April 2015
Straßenbahn: Gleisbauarbeiten in der Warschauer Straße
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1480 Die BVG erneuert in der kommenden Woche #Straßenbahngleise in der #Warschauer Straße. Zwischen der Warschauer Brücke und der Endhaltestelle der Linie #M10 müssen die stark beanspruchten Bogengleise ausgetauscht werden, um auch in Zukunft einen leistungsfähigen Straßenbahnverkehr auf dieser stark genutzten Linie anbieten zu können. Für die Bauarbeiten muss die Endhaltestelle S+U Warschauer Straße von Montag, den 13. April, ca. 4:30 Uhr bis Montag, den 20. April 2015, ca. 1:00 Uhr gesperrt werden. Die M10 fährt in diesem Zeitraum zwischen den Haltestellen S Nordbahnhof und S Warschauer Straße. Bauvorbereitende Maßnahmen haben bereits in dieser Woche begonnen.
Straßenverkehr + Straßenbahn: Baulicher Zustand der „Langen Brücke“ und der Behelfsbrücke in Köpenick – Was muss dringend verbessert werden?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird die Stand- und #Verkehrssicherheit der „#Langen Brücke“ und der #Behelfsbrücke bewertet? Antwort zu 1: Die #Standsicherheit beider Brücken ist grundsätzlich gegeben. Die #historische Lange Brücke ist statisch nicht in der Lage, den jeweils zweispurigen Rich-tungsverkehr inkl. #Straßenbahn aufzunehmen. Aus diesem Grund wird der zweispurige Verkehr Richtung West und der Straßenbahnverkehr über die Behelfsbrücke geleitet. Die Verkehrssicherheit der Langen Brücke und der Behelfsbrücke Lange Brücke ist unter Berücksichtigung der Einhaltung der Begrenzung der Höchstgeschwindig-keit von 30 km/h vor und auf der Behelfsbrücke gegeben. Frage 2: Wie hoch wird der Investitionsbedarf an der „Langen Brücke“ und der Behelfsbrücke in Köpenick eingeschätzt? Antwort zu 2: Mittelfristig ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand ein Ersatzneubau der Langen Brücke er-forderlich, um die Behelfsbrücke rückbauen zu können. Der vorgeschätzte Investitionsbedarf für den Ersatzneu-bau beträgt ca. 11,5 Mio. € ohne Berücksichtigung von Mehraufwendungen für eine aufwendige Brückengrün-dung in Flussnähe sowie für historische Gestaltungsele-mente. Um die Verkehrssicherheit der Behelfsbrücke und der alten Langen Brücke bis zum vorgesehenen Ersatzneubau zu gewährleisten, sind laufende Instandsetzungsarbeiten an den Brücken unvermeidbar. Frage 3: Wann ist geplant, hier zu verbessernden Maßnahmen zu kommen? Antwort zu 3: Unter der Voraussetzung der Sicherstel-lung der hierfür erforderlichen Personalkapazitäten ist der Ersatzneubau der Langen Brücke in der Investitionspla-nung 2014 bis 2018 des Landes Berlin mit einem Baube-ginn im Jahr 2018 angemeldet. Frage 4: Welche baulichen Konsequenzen wurden aus dem schrecklichen Unfall vom 03.12.2014 an der Be-helfsbrücke gezogen? Antwort zu Frage 4: Der Unfall wird nach dem Vor-liegen der Auswertung der Polizei zum Anlass genom-men, die Notwendigkeit einer Nachrüstung entsprechend dem neuen Regelwerk zu prüfen. Maßgeblich ist hier die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009). Unter 1 (3) ist der Gel-tungsbereich definiert. In Frage stehen hier die Absätze 3d und 3e. Zu klären ist zunächst, ob die Unfallart „Ab-kommen von der Straße“ überwiegt bzw. sonstige Unfall-häufigkeiten vorliegen. Sollte dies erkannt werden, wären entsprechend der RPS 2009, Tabelle 5 ein 15 – 20 cm hoher Schrammbord und die Montage eines Geländers mit Seil erforderlich. Als Schrammbord gilt hier der Bord als Abgrenzung der Fahrbahn zur Geh- und Radbahn, welcher bereits vorhanden ist. Mit den zuständigen Be-hörden wird ein Sicherheitsaudit durchgeführt werden. Frage 5: Wann und inwiefern werden die Seitenberei-che an der Behelfsbrücke besser geschützt? Antwort zu Frage 5: Die Seitenbereiche der unmittel-baren Behelfsbrücke sind gegenüber abirrendem KFZ-Verkehr durch die konstruktive Anordnung der Fachwerk-träger zwischen Fahrbahn und Gehweg sowie bereits bauzeitlich angebrachten Leitplanken geschützt. Der o. g. Unfall hat sich nicht auf dem eigentlichen Überbau der Behelfsbrücke ereignet, sondern im Kurven-bereich vor der Brückenkonstruktion. Die RPS sieht in diesen denkbaren Absturzbereichen in Abhängigkeit einer Gefährdungsstufe nach Tabelle 5 die Anordnung einer Anschlusskonstruktion an das Brückenbauwerk vor. Bei hohen zugelassenen Geschwindigkeiten (größer 100 km/h) könnten die Leitplanken verlängert werden. Bei niedrigen Geschwindigkeiten (kleiner 50 km/h) wäre der beschriebene Schrammbord sowie das Geländer entspre-chend Antwort zu Frage 4 anzuordnen. Frage 6: Was spricht für bzw. gegen die Installation längerer Leitplanken? Antwort zu Frage 6: Siehe Antwort zu 4 und 5. Berlin, den 09. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)
Bahnverkehr: Die Deutsche Bahn AG und der Güterfernverkehr auf dem südlichen Innenring, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten. Die von ihr übermittelten Antworten wurden in eigener Verantwortung erstellt und sind hier wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Planungen der Deutschen Bahn AG, den #Südring parallel zur S-Bahn und Autobahn wieder für den #Güterverkehr zu öffnen? Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit: „Der sogenannte südliche Berliner Innenring, also die #Gütergleise zwischen Berlin-#Halensee und Berlin-#Tempelhof werden im vierten Quartal 2016 wieder für den Verkehr freigegeben. Die #Bestandsnetzstrecke #6170 wird zu diesem Zeitpunkt und in diesem Bereich wieder mit den vorhandenen Parametern (nur Dieseltraktion, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) befahrbar sein. Die #Elektrifizierung der Strecke und eine Geschwin-digkeitserhöhung auf 80 km/h erfolgen dann in einem nächsten Schritt in Abhängigkeit vom Planrechtsverfah-ren.“ Frage 2: Welche Maßnahmen sind für das geplante Vorhaben die nächsten Schritte und müssen wem gegen-über bis wann angezeigt bzw. bei wem beantragt werden? Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Die Wiederaufnahme des Verkehrs auf diesem Streckenab-schnitt erfordert mehrere einzelne Maßnahmen an der Strecke: Zunächst ist die Brücke über die Gotenstraße neu zu errichten. Daneben sind Stützwände zur Herstellung der Befahrbarkeit erforderlich. An der Eisenbahnüberfüh-rung Blissestraße ist der Einbau von Hilfsbrücken vorge-sehen. Des Weiteren sind Teile der vorhandenen Gleisan-lage auszuwechseln. Nicht alle Maßnahmen sind gegen-über dem Eisenbahnbundesamt anzeigepflichtig. Im Fall der Brücke über die Gotenstraße liegt bereits seit 2013 Planrecht vor. Der Einbau von Hilfsbrücken in der EÜ Blissestraße stellt keinen Eingriff im Sinne des Planrechts dar. Die Gleiserneuerungen auf dem Abschnitt stellen ebenfalls keinen erheblichen Eingriff in die aus rechtli-cher Sicht in Betrieb befindliche Anlage dar. Es handelt sich damit um einen genehmigungsfreien Sachverhalt. Die derzeit geplante Elektrifizierung des Abschnittes in einer späteren Bauphase erfordert jedoch ein umfang-reiches #Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren wird auch der Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Blissestraße betrachtet. Die Unterlagen für die Planfest-stellung wurden im März 2015 an das Eisenbahnbundes-amt zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens übergeben.“ Frage 3: Welche zusätzlichen Lärmemissionen (tags-über / nachts) und welche zusätzlichen Erschütterungen sind nach Einschätzung des Senats zu erwarten? Antwort zu 3: Es liegen dem Senat derzeit keine ver-bindlichen Informationen über die geplanten #Betriebsprogramme für den zukünftigen Ausbauzustand vor. Daher ist kein Vergleich der heutigen Emissionspegel mit den Zukünftigen möglich. Gleiches gilt für die ggf. zu erwar-tenden Erschütterungen. Hierbei ist zusätzlich zu beach-ten, dass die Erschütterungen in den Gebäuden, die aus den durch den Schienenverkehr eingeleiteten Schwingun-gen resultieren können, von den konkreten Ausbreitungs-bedingungen (Boden und Gebäude) abhängig sind. Die Ermittlung dieser Übertragungsfunktionen erfordert auf-wändige Messungen. Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Für die Wiederauf-nahme des Verkehrs auf der in Betrieb befindlichen Stre-cke Berlin-Halensee – Berlin-Tempelhof im Jahr 2016 wird mit nur geringen Zugzahlen gerechnet. Eine Lärmbe-rechnung liegt für diesen Zustand nicht vor, da sich durch die Wiederaufnahme des Verkehrs auf der mit unverän- derten Parametern betriebenen Bestandsstrecke keine Ansprüche auf Lärmvorsorge ergeben. Für die im Planfeststellungsverfahren beantragten Sachverhalte in Zusammenhang mit der Elektrifizierung des südlichen Berliner Innenringes ergeben sich sehr wohl Ansprüche auf Lärmvorsorge durch maßgebliche Ände-rungen an den Bahnanlagen. Die zusätzlichen Emissionen aus Lärm und Erschütterung werden derzeit in einem umfangreichen Gutachten ermittelt und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens veröffentlicht.“ Frage 4: Inwiefern können die zu erwartenden Lärmemissionen durch Lärmschutzmaßnahmen gemildert werden? Antwort zu 4: Die Emissionen der Schienenfahrzeuge können im Bestand zunächst durch Maßnahmen am Zug und an den Wagen gemindert werden. Infrage kommt an den Wagen insbesondere die Umrüstung herkömmlicher Graugussbremssohlen durch moderne Verbundstoff-bremssohlen als mit Abstand wirkungsvollster und effizi-entester Ansatz zur dauerhaften Reduzierung der Emissi-onen des Schienengüterverkehrs. Diesbezüglich enthält der Koalitionsvertrag der Bundesregierung Ausführungen, dass bis 2020 laute Güterwagen nicht mehr das deutsche Schienennetz befahren sollen. Eine weitere Minderung der Emissionen am Zug ist durch Maßnahmen an den Aggregaten erreichbar. Zur Minderung der Geräuschabstrahlung der Gleise sind Schienenschmiereinrichtungen, Schienenstegdämp-fer, die Brückenentdröhnung und das besonders über-wachte Gleis mögliche Maßnahmen. Als letztes Mittel wirken immissionsseitig Schall-schutzwände. Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Die Lärmemissio-nen im Bereich der Strecke können im Rahmen der aner-kannten Maßnahmen zu Schall- und Erschütterungsschutz gemindert werden. Dazu zählen unter anderem die aktiven Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzwände und besonders überwachtes Gleis (BÜG) sowie passive Lärmschutzmaß-nahmen wie Lärmschutzfenster.“ Frage 5: Welchen Lärmschutz plant die Deutschen Bahn AG? Antwort zu 5: Die Deutsche Bahn AG teilt mit: “Die DB Netz AG plant Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen. Darunter zählen insbe-sondere die unter 4. genannten Maßnahmen. Eine Festle-gung, welche Maßnahmen an welcher Stelle zum Tragen kommen, wird im Planfeststellungsverfahren ermittelt.“ Frage 6: Wie sind die Planungen der Deutschen Bahn AG im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmers-dorf mit der vom Senat beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Beschluss des Bezirk-samts Tempelhof-Schöneberg zur Aufstellung des Bebau-ungsplanes 7-68 vereinbar? Wenn nicht: welche Flächen, die zur Umsetzung des Vorhabens von der Bahn benötigt werden, müssen nun wieder zu Bahnflächen umgewidmet werden (bitte eine möglichst genaue Aufstellung beifügen)? Antwort zu 6: Diese Fragen sind im weiteren Verfah-ren zu klären. Ohne konkrete Planungsunterlagen ist es weder dem Bezirk noch dem Senat möglich, diese Frage zu beantworten. Erste Kontakte mit dem zuständigen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg haben stattgefunden. Dieses hat u.a. auf den Beschluss zur Aufstellung z.B. des Bebauungsplans 7-43 sowie die Problematik von Signal- und Sicherungstechnik, auf einzelne Überlegungen zum Rückbau von Gleisen und der Lösungsnotwendigkeiten der diversen auch mit dieser Frage angesprochen Aspekte im weiteren Verfahren hingewiesen. Frage 7: Welchen Einfluss haben die Pläne der Deut-schen Bahn AG auf die aktuellen Gestaltungspläne, die eine verdichtete Wohnbebauung entlang der Bahntrasse vorsehen? Antwort zu 7: Ohne konkrete Planungsunterlagen ist es weder dem Bezirk noch dem Senat möglich, diese Frage zu beantworten. Frage 8: Inwiefern wird auf diesem Weg die ursprüng-liche großflächige Gewerbe- und Einzelhandelsplanung des Investors wieder aktuell? Antwort zu 8: Eine Stellungnahme ist nicht möglich, da nicht nachvollziehbar ist, auf welches konkrete Vorha-ben die Frage abzielt. Frage 9: Vertritt der Senat die Auffassung, dass hier städtebauliche Potentialflächen verschenkt werden, die im Hinblick auf die wachsende Stadt Berlin für erschwingli-chen Wohnraum dringend benötigt werden? Antwort zu 9: Nein. Frage 10: Welche Möglichkeiten hat der Senat, inner-städtische und ehemals für den Güterverkehr genutzte Flächen für den Wohnungsbau oder die Ansiedlung von Kleinunternehmen von der Deutschen Bahn AG zu er-werben und / oder umzuwidmen? Könnte hiervon im Fall des Güterbahnhofs Wilmersdorf Gebrauch gemacht wer-den? Antwort zu 10: Flächen der DB AG, welche für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigt werden, werden grund-sätzlich öffentlich zum Verkauf angeboten. Die Bezirke und der Senat können sich an diesen Ausschreibungen beteiligen. Bei Verkäufen von ehemals für den Güterver-kehr genutzten Flächen durch die Deutsche Bahn AG ist das Land Berlin ein Marktteilnehmer, wie jeder andere auch. Eine Privilegierung Berlins gibt es nicht. Im kon-kreten Fall des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf stellt sich die Frage nicht mehr, da die Flächen verkauft und nunmehr in privatem Eigentum sind. Es entspricht der Praxis in Berlin, dass seitens des Berliner Senats bzw. der für die verbindliche Bauleitpla-nung zuständigen Berliner Bezirke solche großen ehema-ligen Bahnflächen umgewidmet bzw. überplant werden. Im konkreten Fall hat der Berliner Senat den Flächennut-zungsplan bereits geändert (Darstellung von gemischter Baufläche M2 statt Bahnfläche) und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat den Bebauungsplan 7-68 aufgestellt, der sich derzeit in der frühzeitigen Trägerbe-teiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch befindet. Ziel des Verfahrens ist die Entwicklung eines sozial, ökolo-gisch und wirtschaftlich tragfähigen Bebauungskonzepts. Für den weit überwiegenden Teil der Flächen sieht die Planung eine Wohnbebauung vor. Dieses Ziel wird vom Berliner Senat unterstützt. Es entspricht den Zielsetzun-gen des Stadtentwicklungsplans Wohnen als auch dem gewachsenen Wohnungsneubaubedarf in Berlin. Frage 11: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, beim Bund mit dem Ziel vorstellig zu werden, dass Güterver-kehre, die nicht Berlin als Ziel- oder Quellgebiet haben, über den Außenring führen? Antwort zu 11: Der Senat hat zu dieser Problematik unter anderem versucht, über den Eisenbahninfrastruktur-beirat (einem Gremium aus Vertretern des Bundestages und Bundesrates sowie der für die Eisenbahnregulierung zuständigen Bundesnetzagentur) Einfluss zu nehmen. Hintergrund war und ist, dass die Unternehmen ihren Schienengüterverkehr teilweise durch Berlin führen, weil die Trassenpreise durch Berlin offensichtlich günstiger als über den für den Güterverkehr gedachten Berliner Außen-ring sind. Dadurch sind neben Auslastungsproblemen der Infrastruktur auch erhöhte Lärmbelastungen in der Berli-ner Innenstadt verbunden, die zudem gegenüber der Füh-rung über den Außenring zu einer wesentlich höheren Lärmbetroffenheit führen. Nach Darstellung der Bundesnetzagentur werde dem Problem der lauten Güterzüge mit dem lärmabhängigen Trassenpreissystem begegnet und dadurch ein monetärer Anreiz zur Umrüstung auf leisere Wagen gesetzt. Zurzeit gebe es keine rechtliche Handhabe, laute Güterzüge in ihrem Betrieb zu beschränken, da an vorhandenen Stre-cken aufgrund des Bestandsschutzes kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach dem BImSchG bzw. nach der Ver-kehrslärmschutzverordnung besteht. Es werde geprüft, ob mögliche Betriebsbeschränkungen nach dem Eisenbahn-recht zulässig seien, beispielsweise laute Züge langsamer fahren zu lassen oder umzuleiten, ein Nachtfahrverbot oder ein generelles Fahrverbot für laute Züge ab 2020 einzuführen. Die Normierung von Betriebsbeschränkun-gen sei noch europarechtlich abzuklären. Im sich derzeit in der Abstimmung befindlichen Ent-wurf eines Eisenbahnregulierungsgesetzes des Bundesmi-nisteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist vor-gesehen, das Wegeentgelt für den Schienengüterverkehr nach den Lärmauswirkungen zu differenzieren, um dadurch Anreize für die Umrüstung vorhandener Güter-wagen auf eine Lärm mindernde Bremstechnik zu setzen. Der Senat unterstützt diese vorgeschlagene Regelung. Frage 12: Laut Drs. 17/12834 vom 13.12.2013 hat die Deutschen Bahn AG untersucht, ob das zusätzliche Her-einführen von Güterverkehren in die Stadt Berlin der richtige Weg ist. Welche Ergebnisse haben diese Untersu-chungen erbracht? Antwort zu 12: Hierzu teilt die DB AG mit: „Die in der Drs. 17/12834 angesprochene Frage, ob das Herein-führen von Güterverkehr in die Stadt grundsätzlich ein richtiger Weg ist, stellt eine Grundsatzfrage für die Politik dar. Klar ist, dass die wachsenden Verkehrsbedarfe durch Industrie und Handel durch fehlende oder schlecht ausge-baute Verkehrswege nicht vermieden, sondern verlagert werden. Steht ein kostengünstiger und leistungsfähiger Schienenverkehrsweg nicht zur Verfügung, wird der Stra-ßenverkehr für den Transport genutzt. Für den südlichen Berliner Innenring ist die Stilllegung aus Sicht von Bund, SenStadt und Bahn keine Perspektive.“ Frage 13: Welche Überlegungen sind dem Senat im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit einer Reaktivierung der Fernbahngleise bekannt? Antwort zu 13: Dem Senat sind Wirtschaftlichkeitsun-tersuchungen der DB Netz zur Reaktivierung der Fern-bahngleise nicht bekannt. Berlin, den 07. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2015)
Radverkehr + Straßenverkehr: Radverkehrsentwicklung in Berlin: Messung und Ergebnisse, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der im Haushalt 2014/15 beschlos-senen #Verkehrsdetektoren für den #Radverkehr sind inzwi-schen installiert worden? Wie viele werden noch im Jahr 2015 installiert werden? Antwort zu 1: Nach Abschluss der Ausschreibung und Auftragsvergabe an die bauausführende Firma beginnt im Frühjahr 2015 an den ersten 3 Standorten die Installation der #Radzählstellen. Der Einbau am Standort Jannowitz-brücke ist am 26.03. erfolgt, der Funktionstest ist bestan-den und geht damit in einen mehrwöchigen Probebetrieb. Insgesamt ist für 2015 der Einbau von 13 Zählstellen geplant, die restlichen 13 Zählstellen sollen in 2016 ein-gebaut werden. Frage 2: In welcher Höhe sind Mittel aus dem dafür vorgesehenen Haushaltstitel Kapitel 1271 Titel 81279 im Doppelhaushalt 2014/15 bisher ausgegeben bzw. gebun-den worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort zu 2: Kapitel 1271 Titel 81279 Haushaltsjahr 2014: – Haushaltsjahr 2015: 88.378,33 EUR (gebunden) Frage 3: Welche Stelle innerhalb des Senats bzw. der nachgeordneten Behörden ist für die Beschaffung und Aufstel-lung der #Radverkehrsdetektoren zuständig? Antwort zu 3: Für die Beschaffung und Aufstellung der Radverkehrsdetektoren ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), Ver-kehrslenkung Berlin, zuständig. Frage 4: An welchen Orten sind diese Verkehrsdetek-toren für den Fahrradverkehr installiert worden bzw. geplant? Antwort zu 4: An 17 über das Stadtgebiet verteilten Standorten (26 Richtungszählstellen): Mitte: Jannowitzbrücke, Sand-krugbrücke Friedrichshain-Kreuzberg: Oberbaumbrücke, Frank-furter Allee Pankow: Berliner Straße, Schwed-ter Steg Charlottenburg-Wilmersdorf: Prinzregentenstraße Spandau: Klosterstraße Steglitz-Zehlendorf: Breitenbachplatz Tempelhof-Schöneberg: Yorckstraße, Monumen-tenstraße, Mariendorfer Damm Neukölln: Maybachufer Treptow-Köpenick: Kaisersteg Marzahn-Hellersdorf: Alberichstraße Lichtenberg: Paul-und-Paula-Uferweg Reinickendorf: Markstraße Frage 5: Welche Erkenntnisse und Zahlen über die Entwicklung des Radverkehrs hat der Senat durch die Installation der Detektoren erlangt? Antwort zu 5: Da die Detektoren noch nicht in Be-trieb sind, liegen noch keine Erkenntnisse und Zahlen vor. Frage 6: Über welche weiteren aktuellen Zahlen zur Entwicklung des Radverkehrs verfügt der Senat? Wie und wann wurden diese erhoben? Wie hat sich der Radverkehr nach den Erkenntnissen des Senats in den Jahren seit 2005 entwickelt (bitte nach Jahren getrennt aufführen)? Antwort zu 6: Der Radverkehr wurde seit 1983 in Ber-lin (nur westliche Bezirke) in sogenannten Pegelzählun-gen an definierten Querschnitten kontinuierlich erhoben. Zwischen 1990 und 2001 gab es keine derartigen Erhe-bungen. Seit 2001 finden diese Erhebungen gesamtstäd-tisch statt. Für die Pegelzählungen werden an festen Zähl-punkten monatliche Zählungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden als Jahresberichte auf den In-ternetseiten der SenStadtUm bereit gestellt, siehe für 2014 z.B. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vlb/download/bericht_radverkehr_2014.pdf. Weitere methodische Ausführungen sowie die Ent-wicklung des Radverkehrs, der sich aus diesen Zählstellen ableiten lässt, können dem Bericht entnommen werden: Gegenüber 2001 hat sich der Fahrradverkehr an den Pe-gelpunkten bis zum Jahr 2009 um ca. 32% erhöht . In den Jahren 2010 und 2011 wurden im Mittel über alle Zähl-stellen etwa gleichbleibende Verkehrsstärken ermittelt, hier ist der Einfluss der sehr schlechten Witterungsver-hältnisse zu berücksichtigen. Für die Jahre 2012 bis 2014 wurden an den Pegelzählstellen wieder deutlich steigende Radverkehrsstärken erfasst. Darüber hinaus wird bei den allgemein stattfindenden Verkehrszählungen im Straßenraum auch der Radverkehr berücksichtigt. Frage 7: Inwieweit gab oder gibt es Überlegungen des Senats eine App zu entwickeln und im Rahmen einer Kampagne anonyme GPS Aufzeichnungen tatsächlich gefahrener Strecken zu sammeln, um die Orte notwendi-ger Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur noch besser priorisieren zu können? Antwort zu 7: Etwas derartiges plant der Senat nicht. Erhebungen und Zählungen – egal zu welchem Zweck – müssen in einem angemessenen Verhältnis zwischen Erhebungsaufwand und Beitrag liegen. GPS-Tracking ist ein interessanter Ansatz, um die realisierten Wegebezie-hungen von Verkehrsteilnehmenden zu erfassen. Die Angaben zu benutzten Strecken alleine liefern aber noch keinen Beitrag zu Handlungsnotwendigkeiten. Bei all diesen Aspekten sind daher die aus den Erhebungsmetho-den bedingten Verzerrungen zu berücksichtigen (gesell-schaftliche Gruppen, die an derartigen Erhebung teilneh-men; auch sagen die bevorzugten Routenwahlen nichts darüber, wo Infrastruktur fehlt). Inwiefern die Forschung zu diesem Aspekt einen Beitrag leisten kann bzw. wird, kann vom Senat derzeit nicht eingeschätzt werden. Darüber hinaus gibt es im Markt bereits unterschiedli-che Anbieter/Apps, die sich in Zusammenhang mit Rou-tingfragen auch mit der anonymisierten Erfassung von bevorzugten Radrouten befassen. Grundsätzlich ist festzu-stellen: Radverkehrsplanung ist Angebotsplanung und keine nachfrageorientierte Planung. Das Ziel des Senats ist die Schaffung von Radverkehrsanlagen an allen Hauptverkehrsstraßen. Um die Realisierung sicherstellen zu können, ist die Priorisierung zudem von den anstehen-den und durchzuführenden Instandsetzungen und Um-baumaßnahmen der Straßenräume abhängig. Frage 8: Inwieweit hält der Senat es für notwendig, über detaillierte Zahlen zur Entwicklung und Verteilung des Radverkehrs in Berlin zu verfügen, um beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur Prioritäten zu setzen? Antwort zu 8: Detaillierte Daten zum Radverkehr und dessen Entwicklung sind – wie Daten zu allen anderen Verkehrsträgern und deren Nutzenden – eine wesentliche Grundlage für die fachplanerischen Aufgaben und Bewer-tungen des Senats. Hierzu zählen auch detaillierte Infor-mationen zum Radverkehr. Die automatischen Dauerzähl-stellen zum Radverkehr sind hierbei ein weiterer Bau-stein; aus dem alleine sich aber keine Aussagen zur Ver-kehrsentwicklung der Gesamtstadt ableiten lassen. Berlin hat sich in der Vergangenheit ein abgestimmtes System an Erhebungen und Datengrundlagen erarbeitet, das umfangreiche Informationen generiert, um die fach-planerischen und verkehrspolitischen Fragestellungen beantworten zu können. Hierzu zählen bspw. Haushalts-befragungen, um verkehrsträgerübergreifende Informatio-nen zur Verkehrsteilnahme zu ermitteln. Es zählen dazu aber auch die Pegelzählungen im Radverkehr sowie die Zählungen an Querschnitten und Knotenpunkten (Kfz und Radverkehr), die für ‚durchschnittliche‘ Tage streckenre-levante Angaben oder aufgrund von Zeitreihen auch Aus-sagen zu Entwicklungen ermöglichen. Die automatischen Zählstellen sind nun ein ergänzender Baustein, die neue bzw. vertiefte Erkenntnisse zum Tages-, Wochen- und Jahresgang des Radverkehrs an den Zählstellen ermögli-chen. Der Erhalt und die finanzielle Absicherung dieser gesamten, umfangreichen Erhebungen und Datengrundla-gen sind wesentlich, um auch künftige Arbeits- und Be-wertungsgrundlagen über alle Verkehrsmittel vorhalten zu können. Bezüglich der Bedeutung für die Priorisierung siehe Teilantwort zu Frage 7. Die Daten werden zudem sicher-lich einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Bedeu-tung des Radverkehrs leisten. Dies kann künftig auch bei der Diskussion um Ansprüche an den öffentlichen Raum und die Realisierung und damit Priorisierung von Rad-verkehrsmaßnahmen eine Rolle spielen. Sie werden aber auch noch mal neue Fragen und Diskussionen aufwerfen und zu führen helfen: anhand welcher Daten dimensio-niert man – an täglichen Spitzenstunden, an Wochenmit-telwerten o.ä.? Berlin, den 01. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler …………………………… Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2015)
Bus: BVG lässt Fahrgäste in den neuen Gelenkbussen frieren Weil es den Fahrgästen in den neuen Gelenkbussen der BVG zu frostig ist, muss umgerüstet werden. Es ist nicht der einzige Mangel der aus Schweden stammenden Fahrzeuge., aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article139349279/BVG-laesst-Fahrgaeste-in-den-neuen-Gelenkbussen-frieren.html
Es gibt eine Faustregel und sie lautet: In einem #Bus sollte eine #Temperatur von 18 Grad Celsius herrschen. Wer das so entschieden hat, kann die BVG gar nicht mehr genau rekonstruieren, fest steht aber: In den neuen Gelenkbussen der Verkehrsbetriebe ist es zu kalt.
„Letztens stürmte es draußen mächtig, alle Türen standen an den Haltestellen lange offen, und obendrein schaltete sich während der Fahrt regelmäßig ein Frischluftgebläse mit kalter Luft ein“, weiß Bernd Lehmann zu berichten. Der BVG-Kunde aus Reinickendorf fror.
Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, ist der BVG das Problem bekannt. Der Sensor in den Modellen #Citywide des schwedischen Herstellers #Scania reagiert offenbar nicht wie gewünscht. Er soll der Temperaturregulierung des Busses mitteilen, wann im Inneren 18 Grad herrschen.
Ist dieser Wert erreicht, schaltet sich die Regulierung automatisch ab. „Doch warme Luft steigt bekanntlich nach oben“, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Im unteren Bereich des Busses sei es dann aber kälter als vorgesehen.
Die BVG passt die Software im Bus nun so an, dass die Temperatur auf 22 Grad reguliert wird. So sollen die gewünschten 18 Grad letztendlich erreicht werden, zumindest gefühlt. „Wir müssen den Sensor ein bisschen …
Bus: BVG lässt Fahrgäste in den neuen Gelenkbussen frieren Weil es den Fahrgästen in den neuen Gelenkbussen der BVG zu frostig ist, muss umgerüstet werden. Es ist nicht der einzige Mangel der aus Schweden stammenden Fahrzeuge., aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article139349279/BVG-laesst-Fahrgaeste-in-den-neuen-Gelenkbussen-frieren.html Es gibt eine Faustregel und sie lautet: In einem #Bus sollte eine #Temperatur von 18 Grad Celsius herrschen. Wer das so entschieden hat, kann die BVG gar nicht mehr genau rekonstruieren, fest steht aber: In den neuen Gelenkbussen der Verkehrsbetriebe ist es zu kalt.
„Letztens stürmte es draußen mächtig, alle Türen standen an den Haltestellen lange offen, und obendrein schaltete sich während der Fahrt regelmäßig ein Frischluftgebläse mit kalter Luft ein“, weiß Bernd Lehmann zu berichten. Der BVG-Kunde aus Reinickendorf fror. Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, ist der BVG das Problem bekannt. Der Sensor in den Modellen #Citywide des schwedischen Herstellers #Scania reagiert offenbar nicht wie gewünscht. Er soll der Temperaturregulierung des Busses mitteilen, wann im Inneren 18 Grad herrschen. Ist dieser Wert erreicht, schaltet sich die Regulierung automatisch ab. „Doch warme Luft steigt bekanntlich nach oben“, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Im unteren Bereich des Busses sei es dann aber kälter als vorgesehen. Die BVG passt die Software im Bus nun so an, dass die Temperatur auf 22 Grad reguliert wird. So sollen die gewünschten 18 Grad letztendlich erreicht werden, zumindest gefühlt. „Wir müssen den Sensor ein bisschen …
Bahnhöfe + S-Bahn: Moabit Ein neuer S-Bahnhof für Berlin, aus Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/moabit-ein-neuer-s-bahnhof-fuer-berlin,10809298,30380228.html Ende 2018 soll die neue Strecke zum #Hauptbahnhof fertig sein. Die Zeichen stehen gut, dass sie eine #Unterwegsstation bekommt – an einer Stelle, die viel Zulauf verspricht.
Berlin wächst, neue Wohnviertel kommen hinzu. Das wirkt sich auch auf die #Nord-Süd-S-Bahn aus, die unter dem Titel #S21 zwischen dem #Ring und dem Hauptbahnhof entsteht. Nach Information der Berliner Zeitung wird in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung überlegt, im Nordosten Moabits jetzt doch einen S-Bahnhof zu bauen. Bislang waren Forderungen des #Fahrgastverbands #IGEB, in Höhe der #Perleberger Brücke einen Zwischenhalt einzurichten, auf Ablehnung gestoßen. Kein Bedarf, hieß es. Nun deutet sich ein Wandel an. „Durch die inzwischen eingetretene städtebauliche Entwicklung im Umfeld des Hauptbahnhofs und die absehbare Entwicklung der Europa-City entlang der …
Bahnverkehr: ICE-Werk Rummelsburg Von wegen Abstellgleis – ein Leben für die Bahn, aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/berlin/article139256892/Von-wegen-Abstellgleis-ein-Leben-fuer-die-Bahn.html Hans-Dieter #Mettke führt #ehrenamtlich Besucher durch das #ICE-Werk #Rummelsburg. Dabei ist er längst im Ruhestand. Er gibt seinen Gästen Einblicke in die Werkstatt und die Mühen der Mechaniker. Auf Hans-Dieter Mettke ist Verlass. Bereits einige Minuten vor der Zeit kommt er zum Bahnsteig der S3 am Betriebshof Rummelsburg. Im Hintergrund erscheint das Instandhaltungswerk der Deutschen Bahn. Näher kommt ein Außenstehender für gewöhnlich nicht ran an die Anlagen. Wir aber sind zu einer Führung mit Mettke verabredet. 50 Jahre hat der gebürtige Berliner bei der Reichsbahn und später bei der Deutschen Bahn gearbeitet: Mit 14 Jahren lernte er Betriebsschlosser und ging mit Mitte 60 als Diplom-Ingenieur in Rente. Begonnen hatte er im Reichsbahnausbesserungswerk (RAW) Warschauer Straße. Jahrzehnte später leitete er genau den Betrieb. Mettke war kaum im Ruhestand, da fragte der Leiter des ICE-Werks Rummelburg bei ihm an, ob er ehrenamtlich Besuchergruppen führen wolle. Der Marathonläufer wollte. Nun schleust der inzwischen 75-Jährige regelmäßig Schulklassen und Technikfreaks durch die Anlage, in der die Bahn die in Berlin endenden #Intercity-Express-Züge (ICE) …
Bahnverkehr: Abenteuer auf Europas Schienen Auf vielen Strecken sind Bahnfahrten über die Grenzen schwierig. Das gilt besonders für Verbindungen zwischen Deutschland und Polen. Protokoll einer quälenden Reise, aus Die Welt
http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article139250664/Abenteuer-auf-Europas-Schienen.html
Im Jahr 2016 ist #Breslau Europäische #Kulturhauptstadt, und Kulturbewusste nehmen den Zug. Daher zunächst eine Bahnsteigdurchsage. In polnischen Bahnhöfen werden nicht die Gleise gezählt, sondern die Bahnsteige. Jeder Bahnsteig („Peron“) hat eine Zahl, und dann hat auf jedem Bahnsteig wiederum jede Seite („Tor“) auch eine Zahl. Wenn also in Poznań Glówny, dem Hauptbahnhof von Posen, für den Intercity nach Breslau die Zahlen 5 und 2 angegeben werden, dann muss man nicht Gleis 52 suchen, sondern zunächst zu Bahnsteig fünf und auf ihm zum dortigen Gleis zwei gehen.
Das habe ich pünktlich geschafft, weil mir in Poznań Glówny ein junger Pole in perfektem Deutsch das System erläuterte. Nicht helfen konnten mir dabei hingegen die Schaffner in dem Zug, der mich von Berlin nach Posen gebracht hatte. Im Berlin-Warszawa-Express ging weder den Zugbegleitern auf deutscher, noch ihren Kollegen auf polnischer Seite der Tipp von den Lippen. Vermutlich waren sie deshalb so wortkarg, weil sie noch nicht einmal wussten, wo denn der Anschlusszug in Posen überhaupt halten würde.
Als ich mich tags darauf nach dem Grund für dieses Informationsdefizit bei der Deutschen Bahn erkundigte, sagte mir ein Sprecher, dass „aufgrund vieler Baumaßnahmen im polnischen Netz dort Baufahrpläne …

