VBB + Mobilität: Fortbestand des VBB Bus&Bahn-Begleitservice gesichert Qualifizierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnt

http://www.vbb.de/de/article/presse/fortbestand-des-vbb-bus-und-bahn-begleitservice-gesichert/22413.html

Der Bus&Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) kann seine Arbeit fortsetzen. Dank der Unterstützung der Berliner Jobcenter und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen kann der kostenlose Service für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab sofort weiter wie bisher angeboten werden.

Noch im September werden die ersten 20 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bus&Bahn-Begleitservice eingestellt. In einer zweieinhalb monatigen Qualifizierung werden sie unter anderem mit einem Mobilitätstraining in der Begleitung mobilitätseingeschränkter Menschen geschult und erwerben vertiefte Kenntnisse über das Berliner Bus- und Bahn-Streckennetz, einschließlich der Tarif- und Beförderungsbedingungen. Die Stellen für den Bus&Bahn-Begleitservice werden u.a. von den Berliner Jobcentern über Instrumente der Arbeitsmarktförderung (FAV- Förderung von Arbeitsverhältnissen) finanziert und ergänzend von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gefördert.

Arbeitssenatorin Dilek Kolat: „Ich freue mich sehr, dass wir uns erfolgreich dafür einsetzen konnten, dass der VBB-Begleitservice seine Arbeit fortführen kann. Das Angebot, mobilitätseingeschränkten Menschen mehr Teilhabe zu ermöglichen, ist mir wichtig. Gleichzeitig ist es eine Chance für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu schaffen. Ich kann mir kaum eine erfolgreichere Verknüpfung zweier so wichtiger politischer Ziele vorstellen.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Wir sind alle erleichtert, dass es weitergeht, denn dieser so dringend gebrauchte Service stand bedrohlich vor dem Aus. Ich danke allen, die sich für die Fortführung des VBB Bus&Bahn-Begleitservice engagiert haben: Ihre breite Unterstützung hat es möglich gemacht, dass auch weiterhin mobilitätseingeschränkte Menschen sicher begleitet mit den Bussen und Bahnen in Berlin unterwegs sein können.“

Seit dem Sommer dieses Jahres ist ein Großteil der Arbeitsverträge beim Bus & Bahn-Begleitservice fristgemäß ausgelaufen. Eine Weiterfinanzierung der rund 80 benötigten Stellen konnte jetzt positiv entschieden werden. Sobald genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Schulungen absolviert haben, werden die im Juli reduzierten Servicezeiten wieder auf die Abendstunden und das Wochenende ausgeweitet. Aufgrund der umfangreichen Vorbereitungen und notwendigen Qualifizierungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird es jedoch bis ins 1. Quartal 2015 dauern, bis die derzeit eingeschränkten Dienstzeiten wieder ausgedehnt werden können.

Der VBB Bus&Bahn-Begleitservice unterstützt seit Oktober 2008 mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Nahverkehr. In dieser Zeit wurden insgesamt mehr als 70.000 Begleitungen durchgeführt und knapp 300 Mitarbeiter/innen über Arbeitsmarktprogramme (sozialversicherungspflichtig und in der Regel mit einer Beschäftigungsdauer von 24 Monaten) qualifiziert und beschäftigt werden. Einsatzgebiet des Bus & Bahn-Begleitservice ist das gesamte Berliner Stadtgebiet (inklusive Flughafen Schönefeld) – von der Wohnungstür zum Ziel und natürlich wieder zurück. Der Begleitservice kann bis spätestens am Vortag der Begleitung per Telefon Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr (030) 34 64 99 40 oder über die VBB-Homepage www.VBB.de/begleitservice angefragt werden.

Die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen kooperieren mit dem Begleitservice und gewähren dem Begleitpersonal im Einsatz freie Fahrt.

VBB + Mobilität: Fortbestand des VBB Bus&Bahn-Begleitservice gesichert Qualifizierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnt

http://www.vbb.de/de/article/presse/fortbestand-des-vbb-bus-und-bahn-begleitservice-gesichert/22413.html Der Bus&Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) kann seine Arbeit fortsetzen. Dank der Unterstützung der Berliner Jobcenter und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen kann der kostenlose Service für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab sofort weiter wie bisher angeboten werden. Noch im September werden die ersten 20 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bus&Bahn-Begleitservice eingestellt. In einer zweieinhalb monatigen Qualifizierung werden sie unter anderem mit einem Mobilitätstraining in der Begleitung mobilitätseingeschränkter Menschen geschult und erwerben vertiefte Kenntnisse über das Berliner Bus- und Bahn-Streckennetz, einschließlich der Tarif- und Beförderungsbedingungen. Die Stellen für den Bus&Bahn-Begleitservice werden u.a. von den Berliner Jobcentern über Instrumente der Arbeitsmarktförderung (FAV- Förderung von Arbeitsverhältnissen) finanziert und ergänzend von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gefördert. Arbeitssenatorin Dilek Kolat: „Ich freue mich sehr, dass wir uns erfolgreich dafür einsetzen konnten, dass der VBB-Begleitservice seine Arbeit fortführen kann. Das Angebot, mobilitätseingeschränkten Menschen mehr Teilhabe zu ermöglichen, ist mir wichtig. Gleichzeitig ist es eine Chance für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu schaffen. Ich kann mir kaum eine erfolgreichere Verknüpfung zweier so wichtiger politischer Ziele vorstellen.“ VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Wir sind alle erleichtert, dass es weitergeht, denn dieser so dringend gebrauchte Service stand bedrohlich vor dem Aus. Ich danke allen, die sich für die Fortführung des VBB Bus&Bahn-Begleitservice engagiert haben: Ihre breite Unterstützung hat es möglich gemacht, dass auch weiterhin mobilitätseingeschränkte Menschen sicher begleitet mit den Bussen und Bahnen in Berlin unterwegs sein können.“ Seit dem Sommer dieses Jahres ist ein Großteil der Arbeitsverträge beim Bus & Bahn-Begleitservice fristgemäß ausgelaufen. Eine Weiterfinanzierung der rund 80 benötigten Stellen konnte jetzt positiv entschieden werden. Sobald genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Schulungen absolviert haben, werden die im Juli reduzierten Servicezeiten wieder auf die Abendstunden und das Wochenende ausgeweitet. Aufgrund der umfangreichen Vorbereitungen und notwendigen Qualifizierungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird es jedoch bis ins 1. Quartal 2015 dauern, bis die derzeit eingeschränkten Dienstzeiten wieder ausgedehnt werden können. Der VBB Bus&Bahn-Begleitservice unterstützt seit Oktober 2008 mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Nahverkehr. In dieser Zeit wurden insgesamt mehr als 70.000 Begleitungen durchgeführt und knapp 300 Mitarbeiter/innen über Arbeitsmarktprogramme (sozialversicherungspflichtig und in der Regel mit einer Beschäftigungsdauer von 24 Monaten) qualifiziert und beschäftigt werden. Einsatzgebiet des Bus & Bahn-Begleitservice ist das gesamte Berliner Stadtgebiet (inklusive Flughafen Schönefeld) – von der Wohnungstür zum Ziel und natürlich wieder zurück. Der Begleitservice kann bis spätestens am Vortag der Begleitung per Telefon Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr (030) 34 64 99 40 oder über die VBB-Homepage www.VBB.de/begleitservice angefragt werden. Die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen kooperieren mit dem Begleitservice und gewähren dem Begleitpersonal im Einsatz freie Fahrt.

Straßenverkehr: Autobahntunnel in Berlin-Steglitz Bürger müssen sich auf Sperrung einstellen, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/autobahntunnel-in-berlin-steglitz-buerger-muessen-sich-auf-sperrung-einstellen/10716566.html Der #Steglitzer #Autobahntunnel muss saniert werden. Das wird teuer – und zu massiven #Staus führen. Doch eine Alternative zur #Instandsetzung gibt es nicht. Den Bewohnern der #Schildhornstraße in Steglitz wäre es sicher recht, wenn der Autobahntunnel an der Schlangenbader Straße für immer dichtgemacht würde. Der Lärm und die Abgase der Autos, die gleich hinter der Autobahn den Tunnel verlassen und sich durch die enge Stadtstraße quälen, wären mit einem Mal verschwunden. Das könnte sogar passieren, wenn die 531 Meter lange Überbauung der A 104 nicht endlich saniert wird. Dann müsste der Tunnel „mittelfristig gesperrt werden“, droht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Denn das ungewöhnliche, vielleicht sogar einzigartige Bauwerk zerbröselt. 1980 wurde die „Schlange“ fertiggestellt, eine Antwort auf die Wohnungsnot der siebziger Jahre in West-Berlin. Ein gewaltiger Komplex mit 1064 Wohnungen auf bis zu 14 Etagen, Eigentümerin ist die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Degewo. Deren Werbeslogan: „Die Wohlfühloase über der Autobahn.“ Das Wohnquartier wurde nämlich über zwei Tunnelröhren gebaut, die auf Gummilagern und -stützen liegen, um die Lasten …

Flughäfen: Alt-Flughafen soll BER-Chaos abwenden aus PNN

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/893318/ Der #BER ist schon zu klein. Der Aufsichtsrat will Hartmut Mehdorn daher grünes Licht geben, auch Passagiere im #alten #Schönefeld-Terminal abzufertigen – aber nur für eine Übergangszeit. Und dann? Schönefeld – Um ein Abfertigungschaos und Engpässe bei der für 2016 geplanten Eröffnung des neuen, aber schon zu kleinen Hauptstadtflughafens abzuwenden, kann Flughafenchef Hartmut Mehdorn zusätzlich das alte Schönefelder Terminal weiter nutzen. Allerdings nur vorübergehend für einige Jahre in der Inbetriebnahmephase, quasi als Starthilfe – und nicht dauerhaft, wie es Hartmut Mehdorn bislang wollte. Diese Linie hat der Projektausschuss des Aufsichtsrates am Mittwoch in einer dreieinhalbstündigen Sitzung auf dem abgeschirmten Flughafengelände in Schönefeld bekräftigt. Und das ist auch die Beschluss-Empfehlung an den Aufsichtsrat, der am Freitag regulär in großer Runde tagen wird – und sich ebenfalls mit den drohenden Kapazitätsengpässen am BER befassen wird.

Auf dieser Grundlage kann Mehdorn nun die nötigen Untersuchungen veranlassen. Das Geld dafür, fünf Millionen Euro, hat der Aufsichtsrat bereits auf der Sitzung Ende Juni bewilligt. Einig sind sich alle, dass das marode Terminal ertüchtigt werden muss. „Die Grundsanierung kann im laufenden Betrieb realisiert werden, wodurch es nur zu punktuellen Störungen des Betriebes kommt“, heißt es in einer Aufsichtsratsvorlage dazu. Und weiter: „Dieses Szenario löst das aktuelle Kapazitätsproblem und reduziert im Vergleich zu anderen Szenarien das Inbetriebnahmerisiko.“ Ein Vorzug bestehe auch darin, dass die weitere Ausbauplanung des BER und konkrete Entscheidungen …

Radverkehr + Straßenverkehr: Berufspendler steigen vom Auto auf Elektroräder um, aus Senat

www.berlin.de Das Projekts „#EBikePendeln“ im Rahmen des Schaufensters #Elektromobilität ist heute mit der größten Flotte an #Elektrorädern in Berlin offiziell gestartet.

Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt und der Bezirksbürgermeister von Steglitz-Zehlendorf Norbert Kopp haben das Projekt „EBikePendeln“ offiziell gestartet. 70 Berufspendler ausgewählter Unternehmen und Einrichtungen im Südwesten Berlins und den Umlandkommunen #Stahnsdorf, #Kleinmachnow und #Teltow erhalten acht Wochen lang kostenlos ein #Pedelec zur Verfügung gestellt, um es auf ihren Arbeitswegen und im Alltag auszuprobieren. Christian Gaebler: „Ich bin überzeugt: die neuen Elektroräder haben ein erhebliches Potential, die verkehrlichen und umweltseitigen Folgen der wachsenden Pendlerverkehre zu reduzieren. Auf einem Parkplatz für Pkw können sechs Elektroräder geparkt werden, die Räder sind leise, abgasfrei und schonen das Klima. Mit der elektrischen Unterstützung wird der Radverkehr auch über längere Distanzen und für alle Bevölkerungsgruppen attraktiver. Mir ist kaum eine andere verkehrs- und umweltpolitische Strategie bekannt, die im Stadtverkehr vergleichbare Potentiale in vergleichbar kurzer Zeit zu vergleichbar geringen Kosten eröffnet.“ Norbert Kopp: „Gerade Steglitz-Zehlendorf mit seiner Grenzlage nach Brandenburg könnte von steigenden Zahlen an EBikePendlern profitieren, wenn Verkehr dadurch abnehmen. Deshalb freue ich mich, dass wir zusammen mit der Senatsverwaltung die Infrastruktur für künftige Pendler hier vor Ort verbessern.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat das Ziel, mit dem Projekt EBikePendeln zu klären, unter welchen Umständen Beschäftigte ein Elektrofahrrad zum Pendeln nutzen und wie der Umstieg vom Auto aufs Elektrorad erleichtert werden kann. Wo liegen „optimale“ Einsatzgebiete und an welchen Stellen ist die Infrastruktur zum Fahren und Parken von Elektrorädern sinnvoll zu verbessern? Christian Gaebler: „Für mich ist das Interesse der privaten Haushalte wichtig: Der Weg zur Arbeit ist mit dem Elektrorad im Vergleich mit der Autofahrt unschlagbar kostengünstig und entlastet auch die Haushaltskasse spürbar. Eine Überschlagsrechnung ergibt, dass die Investition in ein Elektrorad mittlerer Preisklasse sich im Vergleich zum Auto in rund einem halben Jahr bezahlt macht.“ Ermöglicht wird das Projekt durch finanzielle und personelle Unterstützung durch die Unternehmen Smart-Center Berlin, die Firma Lautlos durch Deutschland, den Fahrradhersteller Winora, die e-motion e-bike-Welt Berlin, den Schlosshersteller ABUS sowie den Outdoor-Ausrüster Globetrotter. Wesentlich beigetragen haben 15 teilnehmende Unternehmen, die den Zugang zu ihren Beschäftigten ermöglicht haben. Bereits Anfang Juli war die Pilotphase mit 56 Berufspendlern gestartet, bei der auch die organisatorischen Abläufe des Projekts und die begleitenden Untersuchungen in der Praxis getestet und optimiert wurden. Das Projekt „EBikePendeln“ ist eines von 30 Projekten im Schaufenster Elektromobilität Berlin-Brandenburg und wird vom Land Berlin gefördert.Bilder: RWE-Ladesäule am Bahnhof Friedenau Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Umsetzung des Berliner Schlaglochprogramms, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Sind Presseberichte zutreffend, dass die Umsetzung des Berliner #Schlaglochprogramms aufgrund eines akuten #Personalengpasses bei der #Verkehrslenkungsbehörde (#VLB) nicht zeitnah erfolgen kann? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Wieviel zusätzliches Personal für die VLB wäre nötig, um alle Maßnahmen eines Jahres zeitnah zu bearbeiten? Antwort zu 2: Es sind in der für Anordnungen für Arbeitsstellen zuständigen Arbeitsgruppe 13 Stellen vorhanden. Durch einen sehr hohen Krankenstand über längere Zeiträume stehen für die Aufgabenwahrnehmung zeitweise nur sehr wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. In einem ersten Schritt konnten im laufenden Jahr zwei Mitarbeiter im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen neu eingestellt werden. Zeitnah ist eine weitere Entlastung durch Umsetzungen und Besetzung von Stellen möglich. Darüberhinaus sind aus heutiger Sicht weitere unbefristete Stellen erforderlich. Frage 3: Wird von der VLB eigenes Personal ausgebildet, wie viele Azubis sind bei der VLB beschäftigt? Frage 4: Wenn nein, warum wird nicht ausgebildet? Antwort zu 3. und 4: Die für die in den meisten Arbeitsgebieten der Verkehrslenkung Berlin (VLB) tätigen Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 1 (ab dem zweiten Einstiegsamt und höher, ehemals mittlerer Dienst) und der Laufbahngruppe 2 (ab dem ersten Einstiegsamt; ehemals gehobenen Dienst) sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte zuständige Ausbildungsbehörde im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die VLB ist also keine eigenständige Ausbildungsbehörde. Die VLB beantragte in den vergangenen Jahren immer wieder die Beschäftigung von Probebeamtinnen und Probebeamten und steht für die Ausbildung im Rahmen von Praktika und Einsätzen von Beamtinnen und Beamten auf Probe gerne zur Verfügung. Aufgrund des begrenzten Kontingents von zur Verfügung stehenden Beamtinnen und Beamten auf Probe der o.g. Laufbahnen erfolgte jedoch bisher keine Berücksichtigung der VLB. Frage 5: Wenn ja, wie viele Azubis wurden in den vergangenen fünf Jahren übernommen? Antwort zu 5: Entfällt. Frage 6: Welche Maßnahmen sind betroffen, welche Straßen können aufgrund der gegenwärtigen Lage nicht repariert werden (Aufschlüsselung nach Bezirken)? Antwort zu 6: Derzeit kann für 73 beantragte Maßnahmen aus dem Straßeninstandsetzungsprogramm nicht gewährleistet werden, dass die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen rechtzeitig erteilt werden, um diese Bauvorhaben kassenwirksam abrechnen zu können. Anzumerken ist dabei, dass es 36 weitere Maßnahmen gibt, zu denen noch keine Anträge der Bezirke bei der VLB vorliegen. Bezirk Maßnahmen insgesamt davon noch nicht beantragt Charlottenburg-Wilmersdorf 13 1 Friedrichshain-Kreuzberg 5 3 Lichtenberg 7 5 Marzahn-Hellersdorf 15 10 Mitte 9 2 Neukölln 2 1 Pankow 8 5 Reinickendorf 1 1 Spandau 25 3 Steglitz-Zehlendorf 15 5 Tempelhof-Schöneberg 6 – Treptow-Köpenick 3 – Frage 7: Was passiert mit den Mitteln für Maßnahmen die nicht in diesem Jahr umgesetzt werden können? Antwort zu 7: Aufgrund der Jährlichkeit des Haushalts stehen die Mittel nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in besonderen Ausnahmefällen (§ 45 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung [LHO]) eine Übertragung der Restmittel in das nächste Haushaltsjahr bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen. Dazu finden demnächst Abstimmungsgespräche mit den Bezirken statt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat grundsätzliche Bereitschaft erklärt, bei bestimmten Voraussetzungen eine Übertragung zuzulassen. Frage 8: Wie informiert der Senat jeweils über die aktuelle Lage? Antwort zu 8: Die VLB informiert die betroffenen Bezirke regelmäßig über die aktuelle Lage und stimmt mit ihnen die Prioritäten ab. Der Senat informiert die Öffentlichkeit über den Sachstand des Straßeninstandsetzungsprogramms auch im Rahmen von parlamentarischen Ausschusssitzungen und durch die Beantwortung von Schriftlichen Anfragen. Berlin, den 19. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014)

Straßenverkehr: Zuständigkeiten für das Berliner Straßennetz, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind die Berliner #Straßen bezüglich des Unterhalts des Straßenlandes in den #Zuständigkeiten zwischen #Bezirken und #Land und ggfs. #Bund kategorisiert (#Straßenbaulast)?

Frage 2: Welches sind die Kriterien, nach denen die Straßenbaulast den Bezirks-, Landes- oder ggfs. Bundes-verwaltungen zugeordnet werden? Antwort zu 1 und 2: Laut § 7 Absatz 7 Berliner Stra-ßengesetz (BerlStrG) ist das Land Berlin Träger der Stra-ßenbaulast für die öffentlichen Straßen. Der Bund ist Träger der Straßenbaulast für die Bun-desfernstraßen (§ 5 Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Die Bundesfernstraßen gliedern sich gemäß § 1 Abs. 2 FStrG in Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrten. Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen ist ebenfalls das Land Berlin Träger der Straßenbaulast (§ 5 Abs. 2 FStrG). Nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) nimmt die Hauptverwaltung (Senat) die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr, die Bezirksverwal-tungen alle anderen Aufgaben der Verwaltung. Gemäß Nr. 10 des Zuständigkeitskatalogs zum AZG sind unter anderem Bundesautobahnen und Bundesstra-ßen außerhalb der Ortsurchfahrten sowie Planung, Ent-wurf und Bau von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und der Straßen im zentralen Bereich Aufgabe der Haupt-verwaltung, ebenso Verkehrslenkungs- und die meisten Lichtzeichenanlagen. Auch Brücken, Tunnel und fast alle anderen Ingenieurbauwerke fallen in die Zuständigkeit der Hauptverwaltung mit Ausnahme der kreisrunden Rohrdurchlässe und der Fahrbahn- und Gehbahnbeläge, die nicht in unmittelbarer Verbindung mit der Abdichtung stehen sowie die öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen- und Einrichtungen. Für die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Straßen in Berlin, das sind die Ortsdurch-fahrten von Bundesstraßen, die Straßen im Zentralen Bereich, die Hauptverkehrsstraßen und die Nebenstraßen, sind die Bezirke als Straßenbaulastträger verantwortlich. Frage 3: Gibt es für die Zuordnung einer Straße in das übergeordnete Straßennetz klare Eingruppierungskriterien und welche sind diese ggfs.? Antwort zu 3: Die Einstufung des übergeordneten Stadtstraßennetzes orientierte sich in der Vergangenheit an den „Richtlinien zu Anlage von Straßen“ (RAS-N). Aktuell gilt die „Richtlinie für Netzgestaltung“ (RIN 2008), die die RAS-N fortführt. Ausgehend von einer Zentrenhierarchie (siehe hierzu auch Stadtentwicklungsplan Zentren 3) werden notwendi-ge Verbindungsfunktionen zwischen Zentren definiert. Das Straßennetz wird darauf aufbauend nach seinen ver-kehrlichen Funktionen und in Abhängigkeit von städte-baulichen Gegebenheiten/Funktionen eingeteilt. Im Er-gebnis liegt ein Straßennetz nach Verbindungsfunktions-stufen 0 bis IV vor. Nachfolgend ist die geltende Systematik der Verbin-dungsfunktionsstufen mit den Berlin üblichen Bezeich-nungen (bzw. in Klammern die Bezeichnungen nach RAS-N/RIN) aufgeführt. Tabelle : Verbindungsfunktionsstufen und Einstufungskriterien Verbindungsfunktionsstufe Einstufungskriterien 0 kontinentale Straßenverbindung Verbindung zwischen Metropolregionen I großräumige Straßenverbindung Verbindung zwischen Oberzentren in der Region und den Zentrenbereichen historische Mitte und City West II übergeordnete Straßenverbindung (überregionale/regionale Straßenverbindung nach RAS-N/ RIN) Verbindung von bezirklichen Hauptzentren und besonde-ren Mittelzentren, Anbindung dieser Zentren an die Stra-ßen der Verbindungsstufe I, Anbindung von Verknüp-fungspunkten des großräumigen Verkehrssystems (Flughä-fen, Fernbahnhöfe, Häfen) III örtliche Straßenverbindung (zwischengemeindliche Straßenverbindung nach RAS-N/ RIN) Verbindung von sonstigen Mittelzentren und Unterzentren bzw. Ortsteilen mit den Haupt- und besonderen Mittelzen-tren, Verbindung zwischen den sonstigen Mittel- und Un-terzentren bzw. Ortsteilen, Anbindung von Verknüpfungs-punkten des regionalen Verkehrssystems (Regionalbahn-höfe, P+R-Anlagen) IV Ergänzungsstraßen (flächenerschließende Straßenverbindungen nach RAS-N bzw. nahräumige Straßenver-bindungen nach RIN) Anbindung und Erschließung von Wohn- und Gewerbege-bieten sowie von Industriegebieten, Aufnahme des stra-ßengebundenen ÖPNV (Straßenbahn, Bus) Nach § 20 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden die öffentlichen Straßen Berlins nach ihrer Verkehrsbe-deutung in Straßen I. Ordnung (überwiegend dem groß-räumigen Verkehr dienend) und II. Ordnung ( dem über-bezirklichen Verkehr usw. dienend) sowie sonstige öf-fentliche Straßen eingeteilt. Diese Einteilung – Darstel-lung im Straßenplan des Landes Berlin – dient gemäß § 22 BerlStrG der Festlegung, welche Planverfahren für den Bau oder die Änderung von Straßen erforderlich sind. Frage 4: Wie ist der verwaltungstechnische Weg im Falle einer notwendigen Reparatur/Sanierung des Stra-ßenlandes bei einer a) Straße in bezirklicher Zuständigkeit? b) Straße des übergeordneten Straßennetzes? Antwort zu 4: Notwendige Reparaturen im Rahmen der Gefahrenabwehr in den Berliner Straßen erfolgen zeitnah durch die Bezirksämter. Umfangreichere und länger andauernde Baumaßnah-men erfordern eine Abstimmung mit den weiteren Betei-ligten und Betroffenen wie Straßenverkehrsbehörden, BVG, Leitungsverwaltungen. Dabei sind auch Belange des Verkehrsablaufs zu berücksichtigen. Als Straßenver-kehrsbehörden sind im Hauptverkehrsstraßennetz die Verkehrslenkung Berlin (VLB) und die bezirkliche Stra-ßenverkehrsbehörde beteiligt, im Nebennetz nur die be-zirkliche Straßenverkehrsbehörde. Bei der weiteren Umsetzung des Bauvorhabens unter-scheidet sich der Ablauf bei einer Straße in bezirklicher Zuständigkeit nicht von dem bei einer Straße des überge-ordneten Straßennetzes: Ausschreibung – Vergabe – Be-auftragung – Durchführung – Abnahme – Abrechnung. Frage 5: Wer übernimmt die Kosten für eine Straßen-landreparatur/-sanierung? Antwort zu 5: Für nicht investive Baumaßnahmen ste-hen den Bezirken Mittel für die Unterhaltung des Straßen-landes zur Verfügung (Kap. 3800, Titel 52101). Zusätz-lich gibt es Finanzierungsprogramme der Hauptverwal-tung unter anderem für die Straßeninstandsetzung sowie die Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Wenn Dritte Schäden verursachen und bekannt sind, tragen diese die Kosten bzw. müssen sie ersetzen. Die Kosten für Bundesfernstraßen und anbaufreie Bundesstraßen trägt der Bund. Frage 6: Im Falle von Reparatur-/Sanierungsarbeiten im Versorgungsnetz (Wasserwerke, Strom-/Gasnetz): Wie sind hierbei die verwaltungstechnischen Abläufe und die Kostenübernahme geregelt? Antwort zu 6: Reparatur- und Sanierungsarbeiten an den Leitungen der Sondernutzer in Berliner Straßen sind gemäß § 12 BerlStrG bei der jeweiligen Straßenbaube-hörde zu beantragen oder anzuzeigen (kleine Baumaß-nahmen, Havarien), größere Baumaßnahmen bedürfen der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. In der Erlaubnis wird die Anlage 2 der Ausführungsvorschrift (AV) zu § 12 BerlStrG zur verbindlichen Nebenbestimmung erklärt, wonach der Leitungsnetzbetreiber verpflichtet ist, die Straße nach der Baumaßnahme auf seine Kosten wieder ordnungsgemäß herzustellen. Dieser Vorgang wird von den Straßenbaubehörden überwacht und abgenommen. Für die Verlegung von Telekommunikationslinien gilt im Prinzip das Gleiche: Die Arbeiten bedürfen der Zu-stimmung des Wegebaulastträgers nach § 68 (3) Tele-kommunikationsgesetz (TKG) und das TK1-Unternehmen hat nach Beendigung der Arbeiten den Verkehrsweg ge-mäß § 71 (3) TKG wieder instand zu setzen, es sei denn, der Unterhaltungspflichtige hat erklärt, dies auf Kosten des TK-Unternehmens selbst vorzunehmen. Berlin, den 18. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014)

Bus: Hunderte neue Busse für Berlin, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/berliner-verkehrsbetriebe-hunderte-neue-busse-fuer-berlin,10809298,28438928.html Berlin – So langsam platzten die #Busse in der Hauptstadt aus allen Nähten, vor allem im #Berufsverkehr. Deswegen ist die #BVG nun auf #Shoppingtour gegangen und hat mehrere hundert Busse eingepackt – der erste kommt im Oktober. Auch der erste neue #Mini-#Doppeldecker ist in Sicht. Die Einkäufer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben eine rekordverdächtige Shoppingtour hinter sich. Davon profitieren bald auch die Bus-Fahrgäste. Mitte Oktober soll der erste von 156 neuen Gelenkbussen den Betrieb aufnehmen, sagte Hartmut Reupke von der BVG während einer Diskussion beim #Fahrgastverband #IGEB. Schlag auf Schlag geht es weiter. Für Mitte Dezember ist der erste von maximal 236 Zwölf-Meter-Bussen angekündigt. Spätestens Anfang des nächsten Jahres soll dann auch der erste neue Doppeldecker in Berlin eintreffen – relativ kurz und mit nur einer Treppe zum Oberdeck. „In unseren Bussen ist es voller geworden“, sagte Reupke. Der Zahlenspiegel des Landesunternehmens bestätigt das.

2012 wurden Busse und Fähren, die bei der BVG einen Bereich bilden, für 384,9 Millionen Fahrten genutzt – im vergangenen Jahr waren es 409,9 Millionen. Zwar wurden in Stuttgart vier und in Amsterdam elf Gebrauchtbusse gekauft, um die Flotte etwas zu entlasten. Aber das reicht nicht – und darum wurde groß eingekauft. So umfangreiche Bestellungen hat es schon lange nicht mehr gegeben.

Bahnhöfe: Schöneberg Der Verweilbahnhof am Bayerischen Platz aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/schoeneberg-der-verweilbahnhof-am-bayerischen-platz,10809148,28440452.html Am #Bayerischen #Platz kann man jetzt mehr als nur umsteigen. Es ist ein Ort, nicht nur zum Umsteigen, sondern auch zum Verweilen, ein Anlaufpunkt im Quartier, ein Platz für Kiezkultur. #U-Bahnhöfe sind Zweckbauten. Die meisten neueren Exemplare sind Bauten funktionaler #Verkehrsinfrastruktur inklusive obskurer Dreckecken ohne Aufenthaltsqualität, es sei denn für sozial beeinträchtigtes Großstadtpersonal. Jeder andere bleibe möglichst nicht länger als bis zur nächsten Bahn.

Ein #U-Bahnhof kann aber auch sein wie die neue Station Bayerischer Platz in Schöneberg. Ein Jahr lang ist der für Architekturhistoriker möglicherweise bedeutende, tatsächlich aber eher abweisende Betonklotz aus dem Jahr 1971 an der Grunewaldstraße umgebaut worden. Am Mittwoch wurde das neue Entree für den Kreuzungspunkt der Linien U4 und U7 vorgestellt. Entstanden ist ein Ort nicht nur zum Umsteigen, sondern auch zum Verweilen, ein Anlaufpunkt im Quartier, ein Platz für Kiezkultur. Der aus zwei Baukörpern bestehende Eingangskomplex wurde abgerissen, ein durchgehendes Gebäude neu errichtet. Der Eingangsbereich hat einen zweiten Zugang zur …

Tarife: Umtausch von Fahrausweisen für den ÖPNV nach Tarifänderung, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend ge-kennzeichnet wiedergegeben.

Frage 1: Wie lange besteht für Inhaber von durch #Tarifänderung ungültig gewordener #Fahrscheine (VBB/ BVG/S-Bahn) das Recht zum #Umtausch dieser in gültige Fahrscheine? Wenn der Umtausch nicht möglich ist, wo-mit erklärt sich dies? Antwort zu 1: Die Umtausch- und Erstattungsfrist en-det fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Tarifes. Diese Regelung ist in § 10 Absatz 9 im Teil A des Tarifes des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Tarif) enthalten. Die BVG hat hierzu ergänzend übermittelt: „Der VBB-Tarif basiert auf der ´Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßen-bahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen´ (VOAllgBefBed), zuletzt geändert am 08.11.2007. Hiernach ist vorgesehen, dass nicht genutzte Fahrausweise innerhalb 1 Woche nach Ablauf ihrer Gül-tigkeit zur Erstattung vorzulegen sind. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf der Anspruch auf Erstattung zurückzuweisen ist; der Ablauf der Gültigkeit bestimmt sich nach dem Inkrafttreten des neuen Tarifs. Die im VBB zusammengeschlossenen Verkehrsunter-nehmen haben sich im Einvernehmen mit der Genehmi-gungsbehörde entschieden, von der VOAllgBefBed. zu-gunsten der Fahrgäste eine abweichende Regelung zu treffen. Daher ist daher in § 10 Abs. 9 VBB-Tarif gere-gelt, dass im Voraus erworbene, nicht genutzte Fahraus-weise (außer Zeitkarten) erst 14 Tage nach Inkrafttreten einer Tarifänderung ihre Gültigkeit verlieren und so un-gültig gewordene Fahrausweise innerhalb von 5 Monaten nach Inkrafttreten des geänderten Tarifs umgetauscht werden können oder der Kunde sich die Fahrausweise erstatten lassen kann.“ Frage 2: Wie verhält sich der Stichtaggebundene Ver-fall der Gültigkeit von Fahrscheinen im Vergleich zu Postwertzeichen, zu denen nach einer Tarifänderung frist-los Ergänzungen erworben werden können? Antwort zu 2:Die BVG hat hierzu übermittelt: „Da es für Postwertzeichen keine Umtausch-/Er-stattungsmöglichkeiten gibt, arbeitet die Post mit Ergän-zungsmarken. Eine Umsetzung dieser Praxis für Fahr-ausweise im VBB würde vor dem Hintergrund der breiten Palette an Fahrausweisen einen erheblichen Aufwand bei der erforderlichen Umstellung der Vertriebstechnik erfor-dern, welcher in keinem Verhältnis zur erwarteten Inan-spruchnahme durch die Kunden steht.“ Frage 3: Wie informieren die Verkehrsdienstleister ih-re Kunden über den Ablauf der Umtauschfrist ungültig gewordener Fahrkarten außerhalb eines Vermerks in den AGB? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG informiert ihre Fahrgäste umfassend über anstehende Tarifänderungen, über die Gültigkeit der Ti-ckets des alten Tarifs sowie über die Möglichkeiten, Fahrausweise des alten Tarifs umzutauschen bzw. sich diese erstatten zu lassen, u. a. über folgende Kanäle:  Internetauftritt der BVG mit täglich ca. 400.000 Besuchern  Kundenmagazin PLUS mit einer Auflage von 300.000 Stück monatlich  Monitore in allen Kundenzentren der BVG  Aushänge und Plakate in allen BVG-Verkaufsstellen  U-Bahn-Fernsehen  diverse Infovitrinen auf den Bahnhöfen / an den Haltestellen der BVG Des Weiteren wird zu jedem Tarifwechsel eine umfas-sende Pressemitteilung vom VBB sowie ggf. von den beteiligten Verkehrsunternehmen herausgegeben.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Unseren Kunden stehen im Vorfeld bzw. zum Zeit-punkt eines Tarifwechsels neben ausführlichen Pressemit-teilungen jeweils folgende Informationen zur Verfügung: a) Kundenzeitung ´punkt 3´: Hier wird im Vorfeld umfänglich auf die bevorstehende Tarifmaßnahme inklusive Umtausch- und Erstattungsfrist hinge-wiesen. b) S-Bahn-Website: Auf http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/infobroschueren.htm#2 kann bspw. durch Eingabe des Suchbegriffs „Um-tausch“ die entsprechende Info abgerufen werden. c) Fahrkartenausgaben und Kundenzentren In unseren Verkaufsstellen besteht jederzeit die Möglichkeit, sich bezüglich des Umtausches von Fahrausweisen zu erkundigen. d) Informationsplakat des VBB zur bevorstehenden Tarifmaßnahme, welches auf Bahnhöfen ausge-hangen wird. e) Tarifspiegel (Auszug aus dem VBB-Tarif mit den wichtigsten Tarifpositionen). Im allgemeinen Informationsplakat des VBB (unter d) sowie im vereinfachten Tarifspiegel (unter e) ist der Um-tausch allerdings nicht explizit erwähnt, da hier der Schwerpunkt auf der Kommunikation des Termins sowie der neuen Fahrpreise liegt.“ Frage 4: Gibt es Planungen, die Kunden bei einer zu-künftigen Tarifänderung besser über die Umtauschfristen zu informieren? Betrachtet der Senat diese Idee als wün-schenswertes Vorhaben? Antwort zu 4: Der Senat hat die Verkehrsunternehmen bereits vor einiger Zeit die Verkehrsunternehmen darum gebeten, die Informationen zu den Umtauschbedingungen von VBB-Fahrausweisen bei Tarifänderungen zu verbes-sern. Die Verkehrsunternehmen haben daraufhin ihre Informationen verbessert bzw. haben zugesagt, dies bei zukünftigen Tarifänderungen vorzusehen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Sofern im nächsten Jahr eine Tarifanpassung erfolgt, werden wir in der Ankündigung dieser Tarifmaßnahme einen Hinweis auf die Umtauschbedingungen integrieren. Die Umtauschbedingen werden sich, sofern eine Tarifan-passung umgesetzt wird, in verschiedenen Printmedien und auf der Website der S-Bahn Berlin wiederfinden. Bereits im letzten Jahr hat die S-Bahn Berlin ihre Webseite neu gestaltet und dabei besonderen Wert auf Übersichtlichkeit und einfache Bedienung gelegt. Darüber hinaus wurde durch eine spezielle App die mobile Nut-zung ermöglicht. Die Gestaltung der Suchfunktion zum Thema ´Umtausch und Erstattung bei Tarifwechsel´ wird derzeit optimiert, so dass der Kunde zukünftig mittels Eingabe des Suchbegriffs ´Umtausch´ oder ´Erstattung´ direkt zur tariflichen Detail-Information verlinkt wird. Die erforderlichen Informationen zum Thema ´Erstattung´ waren bisher ausschließlich über den Web-Link zur aktu-ellen Tarifausgabe (pdf) verfügbar.“ Berlin, den 17. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Sep. 2014)