Fahrplan: DB haftet für Verspätungen von Privatbahnen, aus https://rsw.beck.de

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-db-haftet-fuer-verspaetungen-von-privatbahnen

Stau auf den Gleisen
Die klagende #Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (#ODEG) mit ihren gelb-weiß-grünen Zügen ist die größte #Privatbahn in den neuen Bundesländern. Damit sie in dünn besiedelten Gebieten auf oft eingleisigen und nicht elektrifizierten Strecken einen regelmäßigen #Fahrplan anbietet, bekommt sie neben den Einnahmen aus dem Ticketverkauf Geld von Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Die aber kürzen ihre #Vergütung, wenn die Bahnen zu viel #Verspätung haben – auch wenn dies daran liegt, dass sie von ihrerseits unpünktlichen Zügen des bundeseigenen Bahnkonzerns ausgebremst werden. Das passierte auch in dem nun vor Gericht gelandeten Streitjahr 2013, als die drei Bundesländer wegen Nichteinhaltung der Fahrtzeiten knapp 200.000 Euro von ihren Zuschüssen als „Pönale“ abzogen.
OLG sah „Überkompensation“
Allerdings dürfen Privatbahnen in diesem Fall das Entgelt mindern, das sie für die Nutzung der Gleise an die DB Netz AG zahlen müssen. LG und OLG Frankfurt a. M. sahen deshalb eine „Überkompensation“, falls die ODEG zusätzlich Schadensersatz für die Sanktionen bekäme, die die Landesregierungen gegen sie verhängten. Anders entschied nun aber der XII. Zivilsenat in Karlsruhe, der neben dem Familienrecht auch für das gewerbliche Mietrecht zuständig ist.
„Unangemessene Benachteiligung“
Die Richter sahen in dem Konflikt eine zivilrechtliche Streitigkeit, keine zum Öffentlichen Recht gehörende Regulierung durch das #Eisenbahnrecht. …

Bahnindustrie: Staatskonzern Bahn-Chef Lutz soll zehn Prozent mehr Gehalt bekommen Das Fixgehalt des Bahn-Vorstandsvorsitzenden soll auf fast eine Million Euro steigen, aus Spiegel

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-richard-lutz-soll-zehn-prozent-mehr-lohn-bekommen-a-cbd0c3ab-44b5-489f-8463-125cdabd47c3

Das #Fixgehalt des #Bahn-Vorstandsvorsitzenden soll auf fast eine Million Euro steigen – wegen Corona allerdings erst ein Jahr später. Streit gibt es wegen der Boni für die fast 70 Führungskräfte.

#Bahn-Chef Richard #Lutz und die beiden Vorstandskollegen Ronald #Pofalla (Netz) und Berthold #Huber (Personenverkehr) sollen von 2023 an zehn Prozent mehr Geld erhalten. Lutz wird dann im Zuge seiner Vertragsverlängerung ein Fixgehalt von 990.000 Euro bekommen, statt den bisher gezahlten 900.000 Euro. Bei Huber und Pofalla steigt die feste Vergütung von 650.000 Euro auf 715.000 Euro. Kommende Woche dürfte der Aufsichtsrat dies nach SPIEGEL-Informationen auch mit den Stimmen der Arbeitnehmervertreter beschließen.

Streit hingegen gibt es im #Kontrollgremium über die variable #Vergütung der Führungskräfte. Die sieben #Konzernvorstände verzichten in diesem Jahr freiwillig auf die bislang üppigen Zuschläge, nicht aber die fast 70 Vorstände aus den Konzernbereichen. Die #Arbeitnehmervertreter im #Aufsichtsrat wollen die Auszahlung dieser zusätzlichen Entlohnung noch stoppen. In der Belegschaft sorgen die Gehälter des Spitzenpersonals für Unmut. Denn die Bahn-Führung und die größte #Gewerkschaft bei der Bahn, die #EVG, hatten wegen der hohen Verluste durch Corona für die Beschäftigten nur magere Lohnsteigerungen von 1,5 Prozent ab 2022 beschlossen.

Die Konkurrenz-Gewerkschaft #GDL, die diese Einigung boykottiert, prangert die Gehälter der Führungskräfte an. Die GDL hat unlängst für ihre Mitglieder deutlich mehr Geld gefordert. Hintergrund ist ein Streit zwischen EVG und GDL sowie der Bahn-Führung …

Straßenbahn + Bus + Straßenverkehr: Vergütung des Zeitaufwands im Straßenbahn- und Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wird die #Zeitkomponente der #Vergütung anhand des Fahrplans, in den die #Wartezeiten der #Straßenbahn vor
den #Lichtsignalanlagen infolge fehlender absoluter #Vorrangschaltung einkalkuliert sind, berechnet? Wie
werden #Verspätungen und #ausfallende Kurse berücksichtigt?
Frage 2:
Kann der Senat bestätigen, dass die BVG eine geringere Vergütung erhält, wenn LSA-Schaltungen auf
absoluten Vorrang der Straßenbahn umgestellt und die dadurch kürzeren möglichen Beförderungszeiten
fahrplanwirksam werden?
Frage 3:
Hält der Senat diese Zahlungen des Landes Berlin an die BVG für den richtigen Anreiz, um über die im
Koalitionsvertrag vereinbarten Vorrangschaltungen zu kürzeren Beförderungszeiten und zu
wirtschaftlicherem Fahrzeugeinsatz zu kommen? Wenn ja, warum?
Frage 4:
Wie ist im Busverkehr die Vertragslage zu dieser Problematik?
Antwort zu 1, 2, 3 und 4:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1-4 gemeinsam beantwortet.
Die Vergütung im Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) erfolgt bei den Verkehrsmitteln Straßenbahn und Bus auf Basis
des genehmigten Regelfahrplans nach Fahrplan-Kilometern und FahrplanBeförderungsstunden. Verspätete Fahrten werden ebenfalls auf Basis des genehmigten
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Regelfahrplans vergütet. Nicht erbrachte Leistungsmengen (ausfallende Kurse) werden
grundsätzlich nicht vergütet.
Bei der Aufstellung des genehmigten Regelfahrplans berücksichtigt die BVG die
Verkehrssituation im Streckenverlauf (u.a. durchschnittliche Fahrgastwechselzeiten,
Fahrzeiten zwischen den Haltestellen und Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen). Sollten
sich durch Veränderungen der Schaltungen der Lichtsignalanlagen (LSA) oder anderer
Vorrangmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kürzere
Beförderungszeiten ergeben, ändern sich auch die diesbezüglichen Vergütungsansprüche
der BVG theoretisch nach dem in Frage 2 beschriebenen Prinzip. Praktisch ist jedoch zu
beachten, dass die sonstigen Rahmenbedingungen (u.a. längere Fahrgastwechselzeiten
durch höhere Fahrgastzahlen, verstärkte Einführung von Tempo-30-Regelungen
insbesondere aus Lärmschutz-, Luftreinhalte- oder Verkehrssicherheitsgründen)
maßgeblich die Fahrzeit mitbeeinflussen, so dass es gesamthaft über das Liniennetz der
Straßenbahn während der Laufzeit des Verkehrsvertrags nicht zu dem unter Frage 2
beschriebenen Aspekt gekommen ist.
Die beförderungszeitabhängige Vergütungskomponente wurde zwischen dem Land Berlin
und der BVG vereinbart, weil wesentliche Kostenblöcke bei der Herstellung der
Verkehrsleistung zeit- und nicht kilometerabhängig anfallen. Der in Frage 3 beschriebene
Anreizmechanismus ist dabei nicht beabsichtigt.
Frage 5:
Welche diesbezüglichen Regelungen beabsichtigt der Senat für den noch 2020 neu abzuschließenden
Verkehrsvertrag?
Antwort zu 5:
Der Senat strebt die Umsetzung der Vorgaben des Nahverkehrsplans 2019-2023, Kapitel
III.2 Qualitätsstandards, im abzuschließenden Verkehrsvertrag mit der BVG an.
Berlin, den 06.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz