Fahrplan: DB haftet für Verspätungen von Privatbahnen, aus https://rsw.beck.de

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Stau auf den Gleisen
Die klagende #Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (#ODEG) mit ihren gelb-weiß-grünen Zügen ist die größte #Privatbahn in den neuen Bundesländern. Damit sie in dünn besiedelten Gebieten auf oft eingleisigen und nicht elektrifizierten Strecken einen regelmäßigen #Fahrplan anbietet, bekommt sie neben den Einnahmen aus dem Ticketverkauf Geld von Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Die aber kürzen ihre #Vergütung, wenn die Bahnen zu viel #Verspätung haben – auch wenn dies daran liegt, dass sie von ihrerseits unpünktlichen Zügen des bundeseigenen Bahnkonzerns ausgebremst werden. Das passierte auch in dem nun vor Gericht gelandeten Streitjahr 2013, als die drei Bundesländer wegen Nichteinhaltung der Fahrtzeiten knapp 200.000 Euro von ihren Zuschüssen als „Pönale“ abzogen.
OLG sah „Überkompensation“
Allerdings dürfen Privatbahnen in diesem Fall das Entgelt mindern, das sie für die Nutzung der Gleise an die DB Netz AG zahlen müssen. LG und OLG Frankfurt a. M. sahen deshalb eine „Überkompensation“, falls die ODEG zusätzlich Schadensersatz für die Sanktionen bekäme, die die Landesregierungen gegen sie verhängten. Anders entschied nun aber der XII. Zivilsenat in Karlsruhe, der neben dem Familienrecht auch für das gewerbliche Mietrecht zuständig ist.
„Unangemessene Benachteiligung“
Die Richter sahen in dem Konflikt eine zivilrechtliche Streitigkeit, keine zum Öffentlichen Recht gehörende Regulierung durch das #Eisenbahnrecht. …