VBB: Susanne Henckel übernimmt Geschäftsführung des VBB

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Die neue Geschäftsführerin der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, Susanne #Henckel, hat heute ihre Tätigkeit aufgenommen. Auf einer Mitarbeiterversammlung wurde Sie vom VBB-Aufsichtsratsvorsitzenden und Berliner Staatssekretär für Verkehr Christian Gaebler und von der Brandenburger Staatssekretärin für Infrastruktur Kathrin Schneider den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des VBB vorgestellt. Staatssekretär Christian Gaebler: „Mit Frau Henckel haben wir eine sehr engagierte, kompetente neue VBB-Geschäftsführerin, die langjährige Erfahrungen im Öffentlichen Personennahverkehr mitbringt und gut im Verkehrsbereich vernetzt ist. Mit ihr beginnt ein neuer Abschnitt in der Geschichte des VBB. Ich bin überzeugt, dass sie das positive Image des VBB weiter voranbringen wird. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihr und werde sie nach besten Kräften unterstützen. Staatssekretärin Kathrin Schneider: „Ich freue mich, dass wir Frau Henckel als Geschäftsführerin gewinnen konnten und auf das, was wir gemeinsam erreichen wollen. Der VBB als einer der größten Verkehrsverbünde in Europa kümmert sich um sehr viele, breitgefächerte Aufgaben und muss oft unterschiedlichste Interessen unter einen Hut bringen. Das klappt so gut, dass uns viele andere Regionen und Bundesländer darum beneiden und zu dem Erreichten beglückwünschen.“ VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Mit den qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des VBB habe ich ein starkes Team an meiner Seite, so dass wir uns gemeinsam den kommenden Herausforderungen zuversichtlich stellen können. Wir werden Bewährtes mit hoher Qualität weiterführen und gleichzeitig neue Ideen, Konzepte und Lösungen mit nachhaltiger Wirkung für den ÖPNV entwickeln und umsetzen.“ (Pressemeldung VBB, 04.03.14).

VBB: Hans-Werner Franz in Ruhestand gegangen

http://www.lok-report.de/news/news_woche_montag.html

Brandenburgs Verkehrsstaatssekretärin Kathrin Schneider hat den Geschäftsführer des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) Hans-Werner #Franz „als Motor bei der Entwicklung und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in unserer Region und als engagierten Anwalt der Fahrgäste und der Verkehrsunternehmen des Verbunds“ gewürdigt. Franz wird heute anlässlich seines 63. Geburtstags in den Ruhestand verabschiedet. Seine Nachfolgerin wird Susanne Henckel. Die 48-jährige Diplom-Ingenieurin für Stadt- und Verkehrsplanung wird ab kommenden Montag (3. März) offiziell die Geschäfte an der Spitze des größten deutschen Verkehrsverbunds aufnehmen. Staatssekretärin Schneider betont „Ich nehme den heutigen Tag zum Anlass, Hans-Werner Franz herzlich zum Geburtstag zu gratulieren und ihm für seine Arbeit zu danken. Er hat schon angekündigt, dass er für die Anliegen der Mobilität in unserer Region weiter mobil bleiben wird. Sein Leitspruch – Handeln aus Sicht und im Interesse der Fahrgäste – bleibt der Maßstab, an dem sich der VBB messen lassen muss.“ Hans-Werner Franz war seit Ende 2003 Geschäftsführer des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. In dieser Zeitspanne ist viel erreicht worden. Aktuell verzeichnen die VBB-Verkehrsunternehmen so viele Fahrgäste wie nie zuvor. Waren es 2002 1,18 Milliarden (täglich 3,2 Millionen), so wurden 2013 mehr als 1,3 Milliarden Fahrgäste (täglich 3,5 Millionen) in Berlin und Brandenburg gezählt. Die Einnahmen im Verbundgebiet sind gestiegen: 2003 wurden 794 Millionen Euro erzielt. 2013 waren es 1,2 Milliarden Euro, was im Vergleich zu 2012 ein Plus von sechs Prozent bedeutet. Allerdings steigen jährlich auch die Kosten. Aktuell wird der ÖPNV in der Region zu 47 Prozent aus dem Verkauf von VBB-Fahrscheinen und zu 53 Prozent durch öffentliche Mittel finanziert. Zum Erfolg des VBB tragen das einheitliche Tarifsystem und eine gemeinsame Fahrgastinformation bei. Zu den Aufgaben zählt die Vorbereitung und Umsetzung von Ausschreibungen im Wettbewerbsverfahren bei der Vergabe von ÖPNV-Leistungen für die Länder Berlin und Brandenburg. „In Sachen Nahverkehr kann Berlin-Brandenburg gut im Vergleich mit anderen Metropolregionen bestehen“, unterstreicht Schneider weiter: „Wenn wir heute insgesamt stolz auf ein gutes Angebot sind, so ist dies nicht zuletzt ein Verdienst des VBB, dem die schwierige Aufgabe obliegt, die Fahrpläne miteinander zu verknüpfen, die Interessen der Verkehrsunternehmen im Verbund mit den Verkehrsverbünden in unseren benachbarten Bundesländern in Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang war es auch eine Herzensangelegenheit für Hans-Werner Franz, die Verkehrsverbindungen von und nach Polen zu verbessern. Dafür stehen die Oderpartnerschaft, Tarifwaben in Polen, oder das Stettin-Ticket für zehn Euro.“ Im Januar 2005 erfolgt die Gründung des Centers für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement. Im Rahmen der Qualitätsarbeit des VBB sind seit Juni 2005 Qualitätsscouts unterwegs – ehrenamtliche Qualitätsbeobachter des Nahverkehrs. Der VBB setzte sich gerade unter Franz für eine ehrliche Infrastrukturanalyse, für eine funktionierende Infrastruktur, mehr Investitionen und vorbeugende Wartung sowie eine transparente Öffentlichkeitsarbeit ein. In die Ära Franz gehören auch die Einführung des Schülerferientickets für 29 Euro im gesamten VBB-Gebiet, die Einführung des VBB-Abo 65plus sowie Angebote wie der Bürgerbus oder der VBB-Bus- und Bahn-Begleitservice. Hans-Werner Franz, geboren am 27. Februar 1951 im hessischen Hochelheim, absolvierte zunächst eine Ausbildung als Feinmechaniker bei der Firma Leica in Wetzlar und arbeitete dann bei der Deutschen Lufthansa. Nach dem Abitur über den zweiten Bildungsweg begann er 1975 ein Studium an der Universität Frankfurt mit den Fächern Betriebs- und Volkswirtschaft, Soziologie und Recht. Dieses Studium schloss er als Diplom-Volkswirt ab. Von 1982 bis 1986 leitete er den Geschäftsführungsstab beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, anschließend arbeitete er als Marketingchef und stellvertretender Geschäftsführer für den Frankfurter Verkehrsverbund. 1990 wechselte er als Referatsleiter zum Hessischen Ministerium für Finanzen. 1994 bis 2001 war er Bereichsleiter für Marketing bei der Zentrale der DB Regio AG in Frankfurt/Main. Seit 2001 arbeitete er als Geschäftsführer von Cubic Transportation System in Deutschland, die als Weltmarktführer Lösungen für die Optimierung moderner Vertriebssysteme im öffentlichen Verkehr anbietet. Am 8. Oktober 2003 wurde er vom Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH als Alleingeschäftsführer bestellt und nahm am 1. November 2003 seine Tätigkeit auf. Von November 2009 bis Oktober 2013 war er Präsident der EMTA (European Metropolitan Transport Authorities). Er war Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs e.V. (BAG-SPNV) und Mitglied des Organising Authorities Committee der UITP (International Association of Public Transport). Franz ist verheiratet und hat zwei Töchter (Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 03.03.14).

Infrastruktur: Bahn weist Vorwürfe aus VBB-Qualitätsanalyse zurück Bautätigkeit auch 2014 auf hohem Niveau – Effektiver Einsatz der Instandhaltungsmittel

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/6297608/bbmv20140227.html?c2212428=2207510&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 27. Februar 2014) Die Deutsche Bahn weist die Vorwürfe aus der #VBB-#Qualitätsanalyse #Netzzustand entschieden zurück. Die #Pünktlichkeit der Züge ist in erheblichem Maße durch die enorme #Bautätigkeit, gerade im Streckennetz der Region Berlin/Brandenburg, beeinflusst. Diese Bautätigkeit ist aber unvermeidbar, um eine nachhaltige #Qualität im Streckennetz sicherzustellen. Ein Beispiel ist der kritisierte Abschnitt Ostbahnhof – Erkner, der Teil des Ausbauvorhabens Berlin – Frankfurt (Oder) ist. Das Bauen bei gleichzeitigem Zugverkehr ist nicht ohne Einschränkungen möglich, aber im Sinne der Mobilität. Auch dieses Jahr wird auf gleich hohem Niveau wie im letzten Jahr in die Infrastruktur investiert. Das zeigt sich auf der Strecke Berlin–Rostock, die modernisiert wurde und auf der ab Juni überwiegend mit 160 km/h gefahren wird. Instandhaltungsmittel werden auch mit Blick auf geplante Investitionen effektiv eingesetzt. Es irritiert, dass sich der VBB erst gestern für die gute Pünktlichkeit im Zugverkehr des neuen Jahres bedankt, gleichzeitig aber die Streckenqualität mit Auswirkungen auf die Pünktlichkeit kritisiert. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Infrastruktur: Bahn weist Vorwürfe aus VBB-Qualitätsanalyse zurück Bautätigkeit auch 2014 auf hohem Niveau – Effektiver Einsatz der Instandhaltungsmittel

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/6297608/bbmv20140227.html?c2212428=2207510&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 27. Februar 2014) Die Deutsche Bahn weist die Vorwürfe aus der #VBB-#Qualitätsanalyse #Netzzustand entschieden zurück.

Die #Pünktlichkeit der Züge ist in erheblichem Maße durch die enorme #Bautätigkeit, gerade im Streckennetz der Region Berlin/Brandenburg, beeinflusst. Diese Bautätigkeit ist aber unvermeidbar, um eine nachhaltige #Qualität im Streckennetz sicherzustellen.

Ein Beispiel ist der kritisierte Abschnitt Ostbahnhof – Erkner, der Teil des Ausbauvorhabens Berlin – Frankfurt (Oder) ist. Das Bauen bei gleichzeitigem Zugverkehr ist nicht ohne Einschränkungen möglich, aber im Sinne der Mobilität.

Auch dieses Jahr wird auf gleich hohem Niveau wie im letzten Jahr in die Infrastruktur investiert. Das zeigt sich auf der Strecke Berlin–Rostock, die modernisiert wurde und auf der ab Juni überwiegend mit 160 km/h gefahren wird. Instandhaltungsmittel werden auch mit Blick auf geplante Investitionen effektiv eingesetzt.

Es irritiert, dass sich der VBB erst gestern für die gute Pünktlichkeit im Zugverkehr des neuen Jahres bedankt, gleichzeitig aber die Streckenqualität mit Auswirkungen auf die Pünktlichkeit kritisiert.

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Tarife + Regionalverkehr: EC-Kartenzahlung bei der ODEG nur bei Vorlage eines Ausweises

http://www.lok-report.de/news/news_woche_donnerstag.html

Die #ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH wird ab dem 1. März 2014 gemäß der #Beförderungsbedingungen und #Tarifbestimmungen der ODEG die Erfassung der Personalien bei #EC-Kartenzahlung einführen. Die Aufgabenträger der Länder (#VBB, #VMV, #NASA und #ZVON) wurden bei dieser Entscheidung mit einbezogen. Der Hintergrund dieser Maßnahme ist ein wirtschaftlicher Schaden im letzten Betriebsjahr von rund 30.000 Euro durch ungedeckte Kundenkonten oder Widersprüche zahlungsunwilliger Kunden. Bis dato war der Kauf ein anonymer Vorgang und die ODEG hatte keinerlei namentliche Verbindung zwischen verkaufter Fahrkarte und dem „zahlenden“ oder „nicht zahlenden“ Fahrgast. Eine Kontaktdatenanfrage bei der Bank kostet das Eisenbahn-verkehrsunternehmen pro Vorgang ca. 30 Euro. Für die Rücklastschrift der Bank im Auftrag des EC-Kartenbesitzers zahlt die ODEG nochmal 6 Euro. Hinzu kommt der Preis für die Fahrkarte. Bis dato blieb die ODEG auf allen Kosten sitzen und zahlte das Geld aus eigener Tasche. Nachfolgend zwei Beispiele zur Erläuterung: Ein Fahrgast hat ein leeres Konto, trotzdem kauft er sich vorsätzlich im Zug eine teure Monatsfahrkarte für beispielsweise 120 Euro. Mit diesem Ticket fährt der Fahrgast komfortabel mit der ODEG zu seinen Reisezielen. Die Bank jedoch führt aufgrund mangelnder Deckung des Kontos die Überweisung nicht durch. Oder der Käufer macht von seinem aktuell achtwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch und beauftragt die Bank, das Geld zurückzubuchen. Das Verbraucherschutzgesetz in Deutschland ist aus guten Gründen recht stark. Aber bei diesem Sachverhalt ist es zum Schaden der Allgemeinheit. Die ODEG möchte sich vor Fahrgästen, die vorsätzlich betrügen und „schwarzfahren“, jetzt absichern. Denn letztlich handelt es sich um Steuergelder und es ist ungerecht den anderen Fahrgästen gegenüber. „Der Schaden ist immens. Über tausend Fahrgäste haben im letzten Jahr mit ihrer EC-Karte bei uns Fahrkarten gekauft, allerdings ist das Geld entweder erst gar nicht bei uns angekommen oder wurde aufgrund eines Widerrufs zurückgebucht. Es ist an der Zeit, dass wir hier handeln und diese Maßnahme gemäß unseren Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen umsetzen“, unterstreicht Arnulf Schuchmann, Geschäftsführer und Sprecher der ODEG (Pressemeldung ODEG, 27.02.14).

VBB + Infrastruktur: Berlin/Brandenburg: Bahnnetze werden schlechter

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Die Länder Berlin und Brandenburg wenden jährlich rund 355 Millionen Euro für den #Bahn-#Regionalverkehr auf. Auf die #Infrastrukturgebühren entfallen 222 Millionen Euro. Die Fahrgastzahlen steigen seit Jahren. Die #Streckenqualität ist schlechter geworden – mit Auswirkungen auf die Pünktlichkeit. 170.000 Fahrgäste nutzen täglich den Bahn-Regionalverkehr, Tendenz steigend. Ob Pendler, Schüler, Familien oder Touristen – sie alle erwarten pünktliche Züge. Diese sind nur so zuverlässig, wie es die Qualität der Schienen, Stellwerke und Signalanlagen erlaubt. In der #VBB-#Qualitätsbilanz zum Netzzustand 2013 wurden im gesamten Berlin-Brandenburger Untersuchungsnetz 533 Geschwindigkeitseinbrüche (2012: 515) mit einer Gesamtlänge von 463,5 km (2012: 423,0 km) festgestellt. Insgesamt waren 10,3 Prozent des Netzes nicht mit der eigentlichen Streckengeschwin-digkeit befahrbar (2012: 9,4 Prozent). Die hieraus errechneten Fahrzeitverluste summieren sich auf zwei Stunden und 59 Minuten (2012: zwei Stunden und 40 Minuten), was einem Anteil von 4,6 Prozent (2012: 4,2 Prozent) der Fahrzeit entspricht. Zusätzlich wurden 22 Mängelstellen mehr als im Vorjahr gezählt. 2013 gab es damit erstmals seit 2010 wieder eine Verschlechterung des Netzzustandes. Die Zeit, die die Fahrgäste pro Tag durch die Beschränkungen auf den Strecken verlieren, ist von weniger als 3.000 Stunden im Vorjahr auf mehr als 3.600 Stunden pro Tag gestiegen. Mängel im Gleisbereich haben besonders stark zugenommen. Weiterhin beeinträchtigen neue Mängel an Berliner Brückenbauwerken wie zwischen Friedrichstraße und Hauptbahnhof, Jungfernheide und Spandau oder Gesundbrunnen und dem Karower Kreuz die Fahrzeit der Züge. Die Mängel auf den bekannten „Problemstrecken“ zwischen Angermünde und Stettin (Szczecin), auf dem südöstlichen Berliner Außenring oder auf der Dresdner Bahn bestehen fort, ebenso die eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit zwischen Ostbahnhof und Karlshorst. Deutliche Verbesserungen wurden in diesem Jahr nach erfolgter Sanierung zwischen Berlin-Charlottenburg und Wannsee sowie im Zusammenhang mit dem geänderten Fahrzeug-konzept zwischen Frankfurt (Oder) und Cottbus bzw. Erkner registriert. Der Vergleich der aktuellen absoluten Werte mit denen vom Vorjahr ist aufgrund der veränderten Bezugsbasis nur in identischen Abschnitten möglich, da 2012 erhebliche Streckensperrungen veränderte Linienführungen nach sich zogen. In der Untersuchung wurden alle Geschwindigkeitseinbrüche gezählt. Die teilweise von der DB Netz AG angewendete Praxis, entstandene Langsamfahrstellen bereits im Fahrplan des Folgejahres als Geschwindigkeitsvorgabe zu berücksichtigen und dadurch in der theoretischen Betrachtung zu eliminieren, wird durch die angewandte Methodik ausgeschlossen. Aus der für den Fahrgast relevanten VBB-Definition ergeben sich folgende Ergebnisse: • 50 Prozent der festgestellten Zeitverluste durch Geschwindigkeitseinbrüche sind auf Mängel zurückzuführen. Der Großteil, rund 45 Prozent, sind ältere Mängel, die in den Fahrplan eingearbeitet sind. Nur etwas mehr als fünf Prozent sind im laufenden Fahrplan aufgetretene Mängel, die von der DB Netz AG als „Langsamfahrstellen“ bezeichnet werden. • Die übrigen Geschwindigkeitseinbrüche sind mit rund 47 Prozent auf nicht ausreichend dimensionierte Anlagen zurückzuführen. Ein Beispiel hierfür sind ohne technische Sicherung ausgestattete Bahnübergänge, bei denen Züge auf bis zu zehn Kilometer pro Stunde abbremsen müssen. • Die verbleibenden rund drei Prozent sind auf laufende Baustellen zurückzuführen. Die Auflistung zeigt, dass trotz schon erfolgter Sanierungsmaßnahmen nach wie vor hoher Bedarf für Ersatzinvestitionen besteht. Hoher Handlungsbedarf besteht auf folgenden Strecken: • Die Sanierung der Strecke Berlin Ostbahnhof – Erkner befindet sich nach wie vor in der Umsetzung. • Bedingt durch den Einsatz von schnelleren Triebfahrzeugen machen sich die bestehenden Mängel zwischen Berlin-Wannsee und Michendorf erstmals deutlich in Form von Fahrzeitverlusten bemerkbar, da die Züge das Tempo nicht voll ausfahren können. • Der südöstliche Teil des Berliner Außenringes ist zwischen dem Biesdorfer Kreuz und Schönefeld Flughafen nur mit eingeschränkter Geschwindigkeit befahrbar. Handlungsbedarf besteht außerdem auf folgenden Strecken: • Sanierung von Brückenbauwerken an den Berliner Hauptverbindungen zwischen Ostbahnhof und Spandau über die Stadtbahn sowie zwischen Hauptbahnhof und Spandau über Jungfernheide. • Sanierungen auf der Dresdner Bahn zwischen Blankenfelde und Elsterwerda: Umsetzung seit Jahren geplant. • Sanierung des Streckenabschnitts Angermünde – Schönow (Uckermark) auf der Stettiner Bahn. • Beseitigung zahlreicher Mängelstellen auf den Regionalbahnstrecken Königs Wusterhausen – Frankfurt (Oder) und Löwenberg – Rheinsberg. In einer Stellungnahme zu den ermittelten Zahlen verweist die DB Netz AG darauf, dass im Vergleich zum Vorjahr weniger Mittel für Bestandsnetzinvestitionen zur Verfügung standen. Jörg Vogelsänger, Verkehrsminister Brandenburgs: „Das Land Brandenburg zahlt viele Millionen für die Nutzung der Schienen. Ich erwarte, dass dieses Steuergeld auch dafür genutzt wird, die Schäden zu beheben.“ Hans-Werner Franz, VBB-Geschäftsführer: „Das ist bitter. Nachdem wir in den letzten Jahren endlich Verbesserungen im Schienennetz beobachten konnten, gibt es nun wieder einen Rückschritt. Ich bin mit dem Infrastrukturbetreiber Deutsche Bahn einer Meinung, dass man hier sofort gegensteuern muss, damit wir nicht in einen Abwärtsstrudel gerissen werden. Ich hoffe, das sieht der Eigentümer auch so.“ Als Teil der Qualitätsanalyse des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg wurde im Jahr 2006 eine erste Netzzustandsanalyse mit ausgewählten Streckenabschnitten erstellt. Seit 2007 erfolgt eine jährliche Untersuchung des gesamten Streckennetzes, die auch Veränderungen des Netzzustands im Vorjahrsvergleich aufzeigt (Pressemeldung VBB, 27.02.14).

VBB + BVG + S-Bahn: Kennzeichnung aller Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Hinweise oder Beschwerden von Berliner Gästen im Hinblick auf die #Benutzung von #Fahrscheinen bekannt, die darauf aufmerksam machen, dass es nicht klar erkennbar ist, welche #Verkehrsmittel mit den #Fahrscheinen benutzt werden dürfen?

Antwort zu 1: In Berlin und Brandenburg können mit einem Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) genutzt werden. Gerade wegen der großen Fahrgastnachfrage in Berlin ist davon auszugehen, dass der Großteil der Fahr-gäste diese Verbundwirkung der VBB-Fahrausweise kennt. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) weist dennoch auf einzelne Anfragen von Kunden zum VBB-Tarif hin, die sich auf eine fehlende Kennzeichnung der Fahrzeuge mit VBB-Logos zurückführen lassen. So ist einigen Brandenburger Kunden nicht bewusst, dass Fahrausweise, die sie für die Bahnfahrt nach Berlin nut-zen, auch beim Umstieg für die Weiterfahrt in Berlin in den Bussen und Bahnen gelten. Umgekehrt ist Berliner Gelegenheitskunden teilweise nicht bekannt, dass sie mit einem VBB-Fahrausweis nach der Zugfahrt in Branden-burg auch mit dem Bus oder mit der Straßenbahn weiter-fahren können. Der Senat geht jedoch davon aus, dass die erwähnten vereinzelten Informationsdefizite insbesondere durch eine entsprechende Kundenkommunikation der Verkehrsun-ternehmen zum VBB-Tarif beseitigt werden müssten. Frage 2: Welche Gründe gibt es, dass nicht alle Ver-kehrsmittel der BVG mit dem Verbundlogo ausgestattet sind? Antwort zu 2: Dem Senat sind nachvollziehbare Gründe zum Verzicht von VBB-Logos auf den Fahrzeu-gen der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nicht übermit-telt worden. Frage 3: Welche Maßnahmen kann der Senat anstren-gen, um alle Verkehrsmittel in Berlin mit dem einheitli-chen Verbundlogo zu kennzeichnen, das sich beispiels-weise auch auf den Fahrscheinen befindet? Antwort zu 3: VBB und Senat haben der BVG wie-derholt vorgeschlagen, an ihren Fahrzeugen das VBB-Logo anzubringen. Aktuell sind dazu weitere Gespräche geplant. Der Senat sieht in dem Fehlen von VBB-Logos auf den Fahrzeugen der BVG eine uneinheitliche Kenn-zeichnung innerhalb des VBB-Gebietes. Es ist jedoch gleichzeitig davon auszugehen, dass daraus nur wenige Fahrgäste eine Nichtgültigkeit des VBB-Tarifs in den BVG-Verkehrsmitteln ableiten. Berlin, den 24. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2014)

VBB LIVEKARTE: Busse und Züge auf der Openstreetmap-Karte verfolgen, aus golem.de

http://www.golem.de/news/vbb-livekarte-busse-und-zuege-auf-der-openstreetmap-karte-verfolgen-1402-104600.html

Mit der #VBB-#Livekarte bietet der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg nun eine Möglichkeit, sich mit Hilfe von Openstreetmap und Echtzeitdaten der angeschlossenen Verkehrsbetriebe über die Position von Bus, Bahn und Fähre zu informieren. Die Livekarte des Verkehrsverbunds Berlin Brandenburg (VBB) bietet Bewohnern der beiden Bundesländer nun die Möglichkeit, sich die Position fast aller ÖPNV-Fahrzeuge in Echtzeit anzeigen zu lassen. Der VBB kombiniert damit verschiedene Datenquellen der Verkehrsbetriebe, die dem Verbund angehören. Zu sehen sind etwa die Ist-Abfahrzeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), aber auch Positionen von ODEG-Zügen und sogar den Fähren. Für Anwender, die gerne einen Überblick über die Fahrzeuge in ihrer Nähe haben, ist die …

Regionalverkehr: Vereinbarung zum „Prignitzkonzept“

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Brandenburgs Verkehrsminister Jörg #Vogelsänger und Finanzminister Christian #Görke haben heute in #Kyritz mit den beiden Landräten Hans Lange (#Prignitz) sowie Ralf Reinhardt (#Ostprignitz-Ruppin) die Vereinbarung zum „#Prignitzkonzept“ unterschrieben. Nach dem unter Federführung des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) ausgearbeiteten #ÖPNV-Konzept beteiligen sich das Land und beide Landkreise zukünftig an der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, bei dem der Schienenverkehr zwischen #Neustadt (Dosse) und #Kyritz-Nord sowie zwischen #Pritzwalk und #Meyenburg das Rückgrat bildet. Vogelsänger: „In den vergangenen Monaten haben viele Akteure in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin und Prignitz engagiert für ihre Bahn gekämpft. Auch die ausführliche Debatte über die Medien hat dazu geführt, dass sich wieder mehr Menschen zur Bahn bekennen. Mit diesem Schwung sind alle Beteiligten 2013 auch in die Beratungen gegangen. Dennoch war mit Blick auf die äußerst begrenzten Möglichkeiten des Landes und der Kreise durchaus offen, ob ein Bahnangebot aufrechterhalten werden kann und wenn ja, in welcher Form. Das heute unterzeichnete ,Prignitzkonzept‘ ist der Beleg dafür, dass es, wenn alle an einem Strang ziehen, gelingen kann, Alternativen zu Streckenstilllegungen zu entwickeln. Es ist aber auch der Auftrag an die Region, noch mehr Personen- und Güterverkehr auf die Schiene zu bringen.“ Görke: „Dass für die wichtigen regionalen Schienenetzverbindungen im Norden Brandenburgs jetzt eine gemeinsame Lösung zwischen dem Land und den Landkreisen gefunden worden ist, freut mich sehr. Aufgrund des starken kommunalen Engagements werde ich das Infrastrukturministerium dabei unterstützen, den noch fehlenden finanziellen Betrag durch das Land bereitzustellen, um den öffentlichen Nahverkehr und insbesondere auch den Güterverkehr in der Region Prignitz – Ostprignitz-Ruppin auch für die kommenden Jahre abzusichern.“ Sowohl die RB 73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk als auch die RB 74 Pritzwalk – Meyenburg, die zurzeit von der Eisenbahngesellschaft Potsdam mbH (EGP) betrieben werden, stehen aufgrund des hohen Zuschussbedarfs im Verhältnis zu den geringen Fahrgastzahlen seit Jahren auf dem Prüfstand. Die Ticketeinnahmen können nur einen geringen Teil der Gesamtkosten decken. In der Folge vereinbarten Land und Landkreise, eine gemeinsame Lösung zur Organisation des ÖPNV in diesem Raum („Prignitzkonzept“) zu suchen. Im laufenden Jahr stellt das Brandenburger Verkehrsministerium noch die Finanzierung für die RB 73 und 74 allein sicher. Für das kommende Jahr wird eine Bestellung der gleichen Leistung wie 2014 angestrebt, wobei das Land drei Viertel und die Landkreise Prignitz und Ostprignitz-Ruppin ein Viertel der Bestellkosten tragen. Auch nach 2015 teilen sich das Land und die beiden Landkreise die Kosten für die Bestellung von Bahnleistungen in der Region zwischen Neustadt (Dosse) und Kyritz- Nord wie auch zwischen Pritzwalk und Meyenburg. Die Kosten werden mit maximal 2,5 Millionen Euro jährlich gedeckelt. Dafür stellt das Brandenburger Verkehrsministerium pro Jahr 1,1 Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln bereit. Die verbleibenden rund 1,4 Millionen Euro teilen sich das Land (75 Prozent = 1,05 Millionen Euro) und die beiden Landkreise (25 Prozent = 350.000 Euro). Die Bahnbestellung ab 2016 wird für mehrere Jahre per Wettbewerbsverfahren vergeben. Der finanzielle Umfang der Leistungen kann 2,5 Millionen Euro unterschreiten – aber nicht überschreiten. Gegenwärtig wird noch geprüft, ob die Aufträge für fünf (bis 2021) oder für zehn Jahre (bis 2026) vergeben werden sollen. Weiterhin gibt die Vereinbarung die an den Bahnstrecken unbedingt notwendigen Investitionskosten mit 3,1 Millionen Euro an. Die Summe wurde durch Gutachter ermittelt. Darunter erwähnt ist auch der Bau einer Station in Kyritz-Nord, der künftig ein neuer Umsteigepunkt zwischen Bus und Bahn sein soll. Für diese Investitionen wird die Inanspruchnahme von Mitteln aus Förderprogrammen des Landes geprüft (Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 06.02.14)

Tarife + VBB: Datenschutz bei der VBB Card, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se-nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant-worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant-wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Die #Karten sind beim Einlesen an den #Terminals dem Kunden zuzuordnen. Ist sichergestellt, dass die Daten nicht gespeichert werden? Antwort zu 1: Der #VBB stimmt jeden Umsetzungs-schritt zur #VBB-#fahrCard im VBB-Tarifgebiet mit den #Datenschutzbeauftragten der Länder ab. Beim Einlesen der Karten an den Terminals wird die Gültigkeit der Applikation und der darauf abgelegten Fahrtberechtigung geprüft. Zudem wird die Kartennum-mer gegen eine täglich aktualisierte Sperrliste geprüft, um festzustellen, ob die Karte/Fahrtberechtigung aufgrund von Verstößen gegen die Vertragsbedingungen (z.B. Nichtzahlung des monatlichen Abonnementbetrages) zu sperren ist. Es werden aktuell keine Daten der Kontroll- oder Sperrtransaktion in den Terminal-Hintergrundsystemen gespeichert oder an Drittsysteme weitergegeben. Ledig-lich auf der Chipkarte wird ein Logbuch geführt, welches die letzten zehn Transaktionen speichert. Der älteste Ein-trag wird jeweils durch den neuesten Transaktionsakti-onsdatensatz überschrieben. Frage 2: Falls diese doch gespeichert werden, ist es auszuschließen, dass diese Daten nicht zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden? Antwort zu 2: Wenn ab voraussichtlich 2015 alle Transaktionsprozesse (z.B. Ticketkontrolle, -ausgabe, -änderung) pseudonymisiert in Datensätzen in den Termi-nal-Hintergrundsystemen gespeichert und an das ver-bundweite Hintergrundsystem des VBB übermittelt wer-den, wird strengstens – und immer in enger Zusammenar-beit mit Datenschutzbeauftragten der Unternehmen und der Länder – darauf geachtet, dass keine Bewegungspro-file erstellt werden. Rückschlüsse zur/zum Kun-din/Kunden werden (analog wie z.B. bei EC- und Kredit-karten) nur bei Reklamationen der/des Kundin/Kunden beim vertragshaltenden Verkehrsunternehmen über die Chipkartennummer hergestellt. In den Kontrollsystemen und im verbundweiten Hintergrundsystem des VBB ist es schon allein aufgrund der vorliegenden Daten nicht mög-lich, Bewegungsprofile zu erstellen. So haben beide Sys-teme keinen Zugriff auf persönliche Kundendaten, die nur bei den Kundenvertrag führenden Verkehrsunternehmen vorliegen. Nur in Fällen, in denen die Kundin oder der Kunde ausdrücklich aufgrund einer Reklamation die Prü-fung ausgewählter Datensätze wünscht, werden diese dem Kundenvertrag führenden Verkehrsunternehmen zur Ver-fügung gestellt, damit dieses die Reklamation der/des Kundin/Kunden auf dessen Wunsch bearbeiten kann. Die Transaktionsnachweise, die im zentralen Hinter-grundsystem zusammenlaufen, werden nur zu Prüfzwe-cken verarbeitet, so dass weitestgehend automatisiert und schnell Inkonsistenzen (z. B. fehlerhafte oder unvollstän-dige Transaktionen) erkannt werden können, um entspre-chende Maßnahmen einleiten zu können (z. B. Sperrung der Karte/Applikation). Durch diese Prüfverfahren wird die Sicherheit des Systems gewährleistet. Die Transakti-onsdaten werden nach einem definierten Zeitraum (vo-raussichtlich 60 Tage) aus dem System gelöscht. Frage 3: Wie will der VBB sicherstellen, dass die VBB-fahrCard mit effektiven Maßnahmen gegen das sog. „Cloning“ ausgestattet wird? Antwort zu 3: Um das Klonen von Chipkarten auszu-schließen, wurden Maßnahmen zur Verhinderung des Auslesens des Dateninhalts ergriffen. In die Systeme wurde ein spezifischer Zugriffsschutz implementiert. Vor jedem Zugriff wird eine gegenseitige Authentifikation zwischen Chipkarte und Lesegerät auf Basis von Zufalls-zahlen und im Trägermedium gespeicherten geheimen Schlüsseln durchgeführt. Es werden anwendungs- und berechtigungsspezifische Zugriffsrechte und Schlüssel benutzt. Des Weiteren wird zur Verhinderung von Duplikaten des Trägermediums eine weltweit eindeutige, unverän-derbare Kennung des Chips (UID Unit IDentifier) ge-nutzt. Diese Kennung ist in das Konzept zur Zugriffssi-cherung integriert. Außerdem werden auch optische Si-cherheitsmerkmale (Lasergravur) verwendet. Frage 4: Warum ist das Verfahren so gestaltet, dass al-le beteiligten Unternehmen auf die Daten der VBB-fahrCard zu greifen, jedoch der Besitzer nicht? Antwort zu 4: Die VBB-fahrCard kann auch von allen Kundinnen und Kunden an selbst zu bedienenden Info-terminals ausgelesen werden, die viele Verkehrsunter-nehmen im Verbund an zentralen Standorten installieren. Zudem gibt es Apps für NFC-Smartphones, mit denen die Dateninhalte der Karte ausgelesen werden können. In einer späteren Ausbaustufe soll es möglich sein, dass Kundinnen und Kunden ihre Abonnements online von zu Hause mit Hilfe eines entsprechenden Chipkartenlesege-räts verwalten und somit auch Dateninhalte direkt einse-hen können. Frage 5: Wie setzt sich der hohe Verwaltungskosten-aufwand (20 €) beim Verlust der Karte zusammen? Antwort zu 5: Die Kosten für den Kunden bei einma-ligem Verlust betragen 10 Euro. Jede weitere Neuaus-stellung einer VBB-fahrCard binnen 24 Monaten nach Ausstellung der ersten Ersatzkarte kostet 20 Euro. Es soll vermieden werden, dass Kundinnen und Kun-den als verloren gemeldete Karten an andere Personen zur unberechtigten Nutzung weitergeben. Die weitergegebe-nen Karten könnten bis zu einer ersten elektronischen Kontrolle genutzt werden. Zudem soll vermieden werden, dass Kundinnen und Kunden aufgrund der Möglichkeit des Ersatzes unachtsam mit ihrer VBB-fahrCard umge-hen. Frage 6: Wie wird sichergestellt, dass Kundendaten nicht auf den mobilen Terminals der Kontrolleure miss-braucht werden? Antwort zu 6: Mit den mobilen Kontrollterminals der Kontrolleurinnen und Kontrolleure werden lediglich die Daten zur zeitlichen und räumlichen Gültigkeit, die für die Kontrolle relevant sind, von der Chipkarte ausgelesen und angezeigt. Nur bei persönlichen Abonnements wer-den (analog zur heutigen Kundenkarte) die persönlichen Daten angezeigt (Kundenname und bei Abonnements, die an ein gewisses Alter gekoppelt sind, das Geburtsdatum). Es werden aktuell jedoch keine kundenbezogenen Da-tensätze in den Terminals gespeichert. Wenn ab 2015 Transaktionsdatensätze erzeugt und an die Terminal-Hintergrundsysteme weitergegeben werden, wird durch entsprechende Zugriffsprofile sichergestellt, dass Kon-trolleure keinen Zugriff auf die Datensätze erhalten. Frage 7: Wird sichergestellt, dass nur relevante Daten auf der Karte gespeichert werden, die keinen Rückschluss auf das Kundenverhalten zulassen? Antwort zu 7: Die Datenstrukturen auf dem Chip der VBB-fahrCard sind von der VDV1)-Kernapplikation GmbH & Co. KG, die den durch Bund und Länder geför-derten technischen und organisatorischen Standards für elektronisches Fahrgeldmanagement in Deutschland fest-legt, verbindlich vorgeschrieben. Der VBB und alle Ver-kehrsunternehmen im Verbund sowie zahlreiche weitere Verkehrsunternehmen und -verbünde in ganz Deutschland haben sich zu deren Einhaltung vertraglich verpflichtet. Änderungen an vorhandenen oder Ergänzungen weiterer Datenfelder sind also nur innerhalb der vorgegebenen Datenstrukturen möglich. Somit ist es keinem Verkehrs-verbund oder Verkehrsunternehmen erlaubt, nachträglich individuelle Datenfelder einzuführen. 1) Verband Deutscher Ver-kehrsunternhmen Frage 8: Wie kann sichergestellt werden, dass der Be-sitzer einer Karte beim Missbrauch der Daten seiner Kar-ten (Cloning) keine Nachteile in Form von sofortigem Einzug der Karte, Kosten für die neue Karte etc. erfährt? Antwort zu 8: Ein „Cloning“ der Karte ist nach dem derzeitigen Stand der Technik ausgeschlossen (vgl. Frage 3). Darüber hinaus ist durch das in das Gesamtsystem in-tegrierte Sicherheitsmanagement sichergestellt, dass – sollten jemals gefälschte Chipkarten im System auftau-chen – diese im Prüfprozess sofort erkannt werden. Sollte dann eine gefälschte Karte ein zweites Mal im System auffallen, wird die/der rechtmäßige Besitzerin/ Besitzer der Original-VBB-fahrCard umgehend informiert und erhält eine neue Karte. Das Kontrollpersonal würde eben-so sofort über die Sachlage der betroffenen Karten-nummer informiert, so dass der Kundin oder dem Kunden keine unnötigen Nachteile entstehen. Es würden der Kun-din oder dem Kunden keine Kosten entstehen. Berlin, den 13. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2014)