Bus: Arbeiten, Leben und Wohnen in Spandau – Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche allgemeinen Rahmendaten kann der Senat über den #Busverkehr in Spandau berichten:
a. Wie viele Buslinien passieren das Stadtgebiet von #Spandau?
b. Wie viele Passagiere werden täglich im Stadtgebiet von Spandau durch Busse befördert?
c. Wie haben sich diese Zahlen entwickelt und wie sind diese Zahlen zu bewerten?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„a) Insgesamt passieren 30 Buslinien das Gebiet von Spandau.
b) Im Rahmen der #VBB-Erhebung (Erhebung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg)
2016 wurden rund 180.400 Einsteigende an den Haltestellen in Spandau erfasst (Mo-Fr,
Angaben pro Tag).
c) Die Zahlen können mit der VBB-Erhebung von 2013 verglichen werden:
2
VBB-Erhebung
2013
VBB-Erhebung
2016
Entwicklung
174.900 180.400 +3,1%“
Frage 2:
Welche datengestützten oder empirischen Erkenntnisse in Form von Verkehrserhebungen hat die zuständige
fachliche Stelle über den Busverkehr in Spandau, insbesondere bei den Linien #M37 und #137 vorliegen?
a. Wann und in welchem Zeitraum sind diese Daten erhoben worden?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Es liegen folgende Fahrgastzahlen für die Linien M37 und 137 vor (Mo-Fr, pro Tag, zur
Schulzeit):
M37
Juni 2016 Juni 2019
22.880 21.440
137
April 2016 Februar 2019
18.130 25.400“
Frage 3:
Welchen Erkenntnissen folgt die #Taktung von Bus- und Bahnverbindungen im Allgemeinen und der Busse,
die im Bezirk Spandau verkehren, im speziellen?
a. Werden im Hinblick einer ständig angestrebten Verbesserung der Verkehrsverbindungen fortlaufend
Daten zu Passagierzahlen und tatsächlich stattgefundenen bzw. ausgefallenen Verbindungen erhoben, um
diese in die Berechnung der Verkehrstaktung einfließen zu lassen?
b. Falls diese Daten nicht fortlaufend erhoben werden, wann wurden sie das letzte Mal erhoben? In
welchem Rhythmus werden diese Daten erhoben?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Taktung der Buslinien folgt den Vorgaben des Nahverkehrsplans (#NVP), um auch in
Tagesrand- und Nachtzeiten eine Grunderschießung zu gewährleisten. Tagsüber und
speziell in der Hauptverkehrszeit orientiert sich die BVG an der Nachfrage respektive der
Auslastung der Fahrzeuge. Hier unterscheidet sich Spandau nicht von anderen Bezirken.
#Linienerhebungen finden laufend mit automatischen Zählgeräten und durch manuelle
Erhebungen statt.
Neben der generellen Zählung erfolgen auch gezielte Erhebungen aus speziellen
Anlässen, wie z. B. vor und nach relevanten Fahrplanveränderungen. Darüber hinaus
werden alle Linien für alle Wochentagstypen im Rahmen der VBB-Erhebungen zur
Einnahmeaufteilung erhoben.“
3
Frage 4:
Schülerinnen und Schüler, die im Bezirk Spandau Schulen besuchen, berichten verstärkt, dass
insbesondere Hauptverkehrsverbindungen wie der Recklinghauser Weg oder Busse auf den Linien M37
sowie 137 sehr stark frequentiert seien. Sie beklagen zudem als tägliche Nutzerinnen und Nutzer dieser
Busverbindungen, dass es häufig zu Ausfällen von Bussen kommt, eine unregelmäßige bzw. nicht
ausreichende Dichte bei der Taktung – gerade in Stoßzeiten – sowie den einen allgemein sehr schlechten
Zustand der dortigen Busse.
a. Können Sie diese subjektiven Empfindungen bestätigen?
b. Gibt es von Seiten des Senats Ambitionen, den Busverkehr in seiner Gesamtheit zu verbessern?
c. Trifft es zu, dass gerade im Bezirk Spandau ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt werden?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a: Die Linien 137 und M37 sind auf dem Benannten stark frequentiert und wir können
diese subjektive Empfindung bestätigen. Hintergrund hierfür ist die Einführung des
Schülertickets.
Es werden auf den Linien M37 und 137 diverse Schulfahrten durchgeführt. Um die Schule
im Recklinghauser Weg zu erreichen, stehen neben den genannten Linien M37 und 137
auch die Linien 337 und 130 an der Haltestelle Westerwaldstraße als Alternative zur
Verfügung.
zu b: Im aktuellen #Nahverkehrsplan (NVP) sind Szenarien zur Angebotsgestaltung im
Busverkehr beschrieben. Für die Ausgestaltung und Umsetzung ist mit dem
#Mobilitätsgesetz eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden.
zu c: Nein, dies trifft nicht zu. Unsere Fahrzeuge entsprechen der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Regelmäßige Wartung sowie Reinigung sind laut Qualitätsstandard vorgeschrieben und
werden eingehalten.“
Für Gebiete, in denen die Möglichkeiten des Busverkehrs qualitativ und quantitativ
ausgereizt sind, sieht der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) Bedarfsplan (Anlage 3
zum NVP) eine Umstellung auf Straßenbahn vor. Zudem wurde eine Machbarkeitsstudie
für die Strecke #U7 Rathaus Spandau – #Heerstraße Nord beauftragt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat insgesamt die Verkehrssituation des Busverkehrs in Spandau?
Antwort zu 5:
Der Bezirk Spandau stellt für den #Omnibusverkehr auf Grund seiner infrastrukturellen
Voraussetzung in Begleitung von einem stetig wachsenden Einwohner- und
Verkehrsaufkommen eine besondere Herausforderung dar. So wurden in den
vergangenen Jahren kontinuierlich Angebotsmaßnahmen im Busverkehr realisiert.
Daneben wurden und werden auch aktuell Maßnahmen ergriffen, um den ÖPNV zu
beschleunigen. So sind Lichtsignalanlagen mit Bevorrechtigungen für den
Omnibusverkehr ausgestattet worden bzw. in Planung sowie Maßnahmen in Form von
Bussonderfahrstreifen.
4
Frage 6:
Der Bezirk Spandau wird zukünftig sicher nicht nur mit Bussen abzudecken sein. Hat der Senat vor,
ebendort auch den stärkeren Einsatz von #U-Bahnen, #Trams oder der #S-Bahn vorzusehen? Wenn Ja, ab
wann, wo und mit welchen Verkehrsmitteln?
Antwort zu 6:
Das ÖPNV-Angebot im Bezirk Spandau wird bereits heute nicht nur mit Bussen
abgedeckt, sondern auch durch #Regionalzüge, die S-Bahn, die U-Bahn Linie 7 und die
#Fährlinie F10. Die planerisch beabsichtigten Angebotsänderungen bei den vorhandenen
#Schienenverkehrsmitteln im Bestand sind im Nahverkehrsplan (Kapitel V) mit den
zeitlichen Perspektiven 2023 und 2035 beschrieben. Bezüglich der derzeit nicht mehr in
Spandau verkehrenden Straßenbahn finden sich im Nahverkehrsplan Aussagen,
insbesondere in Anlage 3, dem Bedarfsplan, der sowohl die zum Beschluss des NVP
vorgesehene verkehrliche Priorität, als auch den Realisiserungszeitraum von
Neubaustrecken benennt.
Berlin, den 27.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Arbeiten, Leben und Wohnen in Neukölln – Busverkehr, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche allgemeinen Rahmendaten kann der Senat über den #Busverkehr in Neukölln berichten:
a. Wie viele #Buslinien passieren das Stadtgebiet von Neukölln?
b. Wie viele #Passagiere werden täglich im Stadtgebiet von Neukölln durch Busse befördert?
c. Wie haben sich diese Zahlen entwickelt und wie sind diese Zahlen zu bewerten?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a. 29 Buslinien passieren das Gebiet von Neukölln.
zu b. Im Rahmen der VBB-Erhebung (Erhebung des Verkehrsverbunds BerlinBrandenburg) 2016 wurden rund 156.200 Einsteigende an den Haltestellen in
Neukölln erfasst (Mo-Fr, Angabe pro Tag).
zu c. Die Zahlen können mit der #VBB-Erhebung von 2013 verglichen werden:
VBB-Erhebung 2013 VBB-Erhebung 2016 Entwicklung
151.100 156.200 +3,4%“

Frage 2:
Welche datengestützten oder empirischen Erkenntnisse in Form von Verkehrserhebungen hat die
zuständige fachliche Stelle über den Busverkehr in Neukölln, insbesondere bei den Linien #M41 und #171
vorliegen?
a. Wann und in welchem Zeitraum sind diese Daten erhoben worden?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Es liegen folgende Fahrgastzahlen für die Linien M41 und 171 vor (Mo-Fr, Angabe pro
Tag, zur Schulzeit):
Linie M41
Juni 2016 Mai 2019
41.970 45.110
Linie 171
Juli 2016 Mai 2018
14.550 15.820“
Frage 3:
Welchen Erkenntnissen folgt die #Taktung von Bus- und Bahnverbindungen im Allgemeinen und der Busse,
die im Bezirk Neukölln verkehren, im speziellen?
a. Werden im Hinblick einer ständig angestrebten Verbesserung der Verkehrsverbindungen fortlaufend
Daten zu Passagierzahlen und tatsächlich stattgefundenen bzw. ausgefallenen Verbindungen erhoben, um
diese in die Berechnung der Verkehrstaktung einfließen zu lassen?
b. Falls diese Daten nicht fortlaufend erhoben werden, wann wurden sie das letzte Mal erhoben? In
welchem Rhythmus werden diese Daten erhoben?
Antwort zu Frage 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Taktung der Buslinien folgt den Vorgaben des Nahverkehrsplans (NVP), um auch in
Tagesrand- und Nachtzeiten eine Grunderschließung zu gewährleisten. Tagsüber und
speziell in der Hauptverkehrszeit orientiert sich die BVG an der Nachfrage respektive der
Auslastung der Fahrzeuge. Hier unterscheidet sich Neukölln nicht von anderen Bezirken.
zu a. Linienerhebungen finden laufend mit automatischen Zählgeräten und durch
manuelle Erhebungen statt.
zu b. Neben der generellen Zählung erfolgen auch gezielte Erhebungen aus speziellen
Anlässen, wie z. B. vor und nach relevanten Fahrplanveränderungen. Darüber
hinaus werden alle Linien für alle Wochentagstypen im Rahmen der VBBErhebungen zur Einnahmeaufteilung erhoben.“
Frage 4:
Schülerinnen und Schüler, die im Bezirk Neukölln Schulen besuchen, berichten verstärkt, dass insbesondere
Hauptverkehrsverbindungen wie die Sonnenallee oder Busse auf den Linien M41 sowie 171 sehr stark
frequentiert seien. Sie beklagen zudem als tägliche Nutzerinnen und Nutzer dieser Busverbindungen, dass
es häufig zu Ausfällen von Bussen kommt, eine unregelmäßige bzw. nicht ausreichende Dichte bei der
Taktung – gerade in Stoßzeiten – sowie den einen allgemein sehr schlechten Zustand der dortigen Busse.
3
a. Können Sie diese subjektiven Empfindungen bestätigen?
b. Gibt es vonseiten des Senats Ambitionen, den Busverkehr in seiner Gesamtheit zu verbessern?
c. Warum ist gerade die Linie M41 so stark verspätet und was macht die BVG und der Senat dagegen?
d. Trifft es zu, dass gerade im Bezirk Neukölln ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt werden?
Frage 5:
Warum ist gerade der M41 so stark verspätet und was tut aktuell die BVG und der Senat dagegen?
Antwort zu 4 und 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a. Diese subjektiven Empfindungen kann die BVG bestätigen. Auf der Linie M41 sind
im morgendlichen Schülerverkehr spezielle Schulfahrten zusätzlich vorhanden und
auch auf der Linie 171 wurde zur besseren Anbindung des Hannah ArendtGymnasiums eine zusätzliche Schulfahrt im vergangenen Jahr aufgenommen.
zu b. Im aktuellen #Nahverkehrsplan sind Szenarien zur Angebotsgestaltung im
Busverkehr beschrieben. Für die Ausgestaltung und Umsetzung ist mit dem
Mobilitätsgesetz eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden.
zu c. Die Linie M41 verkehrt im Zuge der Sonnenallee auf einem Streckenabschnitt,
welcher besonders stark durch den Individualverkehr geprägt ist und einen sehr
großen Anteil Lieferverkehr aufweist. Auf Grund der städtischen Lage haben
Störungen in den anliegenden Bereichen, wie beispielsweise der A100,
gravierende Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Verlässlichkeit der Linie M41.
Neben den verkehrlichen und infrastrukturellen Einflüssen zeigt die
Nachfrageentwicklung auf dem Korridor ein kontinuierliches Wachstum.
Um die Auswirkungen auf die Nutzenden des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) so gering wie möglich zu halten und damit ein verlässliches ÖPNVAngebot sicher zu stellen, wurden in der Vergangenheit Angebotsverdichtungen
auf der Linie M41 umgesetzt. Des Weiteren wurden und werden Maßnahmen zur
ÖPNV-Beschleunigung, z.B. in Form von #Lichtsignalbeeinflussung,
#Bussonderfahrstreifen, umgesetzt.
Zu d. Es trifft nicht zu, dass in Neukölln nur ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt
werden. Die Betrachtung der Schulfahrten Anfang/Mitte Januar 2020 zeigt die
Fahrzeugtypen: Es handelt sich ausnahmslos um #Gelenkomnibusse der Typen
Solaris, Scania und Mercedes Benz. Diese spiegeln den Querschnitt des
Fuhrparkes der BVG wider.“
Darüber hinaus sieht der Nahverkehrsplan des Senats für nachfragestarke Busachsen mit
Kapazitätsproblemen die Umstellung auf Straßenbahnen vor, die ggü. Bussystemen eine
deutlich höhere Leistungsfähigkeit aufweisen (ÖPNV Bedarfsplan, Anlage 3 zum NVP).
Dazu gehört vordringlich auch die Streckenführung entlang des heutigen M41 (Potsdamer
Platz – Schöneweide).
Frage 6:
Viele Busverbindungen – gerade in stark frequentierten Bereichen Berlins – werden von #Doppeldeckerbussen
bedient. Würde sich der Einsatz solcher Busse in stark frequentierten Strecken des M41 sowie des 171
anbieten? Warum gibt es dort keine #Doppeldeckerbusse?
4
Antwort zu 6:
Doppeldecker sind durch die grundsätzlich höhere Kapazität und die deutlich größere
Anzahl an Sitzplätzen für große Nachfrage mit längeren Reiseweiten besonders geeignet,
weshalb der Nahverkehrsplan einen bestimmten Anteil an der Gesamtflotte vorgibt. Auf
Strecken mit vielen Fahrgästen, die nur wenige Stationen fahren, verzögert der Weg ins
und aus dem Oberdeck jedoch den Fahrgastwechsel. Daher stellt der Fahrzeugeinsatz je
nach Einsatzgebiet einen Kompromiss aus Kapazität und Haltestellenaufenthaltszeit dar.
Da die BVG jedoch derzeit eine größere Anzahl von Doppeldeckern abstellen muss, ist
nicht mehr überall die freie Wahl des für den jeweiligen Fall richtigen Fahrzeugs gegeben.
Die BVG berichtet hierzu:
„Es sind nicht alle Straßenzüge aufgrund des fehlenden Baumschnittes sowie der
Brückenhöhen für Doppeldecker geeignet. Doppeldecker sind außerdem grundsätzlich für
ein erhöhtes Gepäckaufkommen (Linie 171 zum Flughafen Schönefeld) nicht geeignet.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat insgesamt die Verkehrssituation des Busverkehrs in Neukölln?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der Bezirk Neukölln stellt für den Omnibusverkehr auf Grund seiner infrastrukturellen
Voraussetzung in Begleitung von einem stetig wachsenden Einwohner- und
Verkehrsaufkommen eine besondere Herausforderung dar. So wurden in den
vergangenen Jahren kontinuierlich Angebotsmaßnahmen im Busverkehr realisiert.
Daneben wurden und werden auch aktuell Maßnahmen ergriffen, um den ÖPNV zu
beschleunigen. So sind Lichtsignalanlagen mit Bevorrechtigungen für den
Omnibusverkehr ausgestattet worden bzw. in Planung sowie Maßnahmen in Form von
Bussonderfahrstreifen.“
Berlin, den 24.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr + Bus: Ortsumfahrung Ahrensfelde: Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter? (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist die Aktualisierung der #Planungsunterlagen für die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde?
Frage 2:
Unter welchen Gesichtspunkten werden die Eckpunkte aktualisiert?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Momentan werden die #Planfeststellungsunterlagen auf Basis der neuen Kartierung von
Flora und Fauna (Durchführung 2018/2019) sowie des neuen Regelwerkes (Richtlinien)
aktualisiert.
Frage 3:
Welche #Verkehrsprognosen werden zugrunde gelegt?
Antwort zu 3:
Die im Jahr 2011 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen basieren auf der Projektprognose
2025. Eine Aktualisierung der Projektprognose erfolgt nach Einführung der Verkehrsprognose
2030 des Landes Brandenburg.
2
Frage 4:
Welche Änderungen an Gesetzes- und Vorschriftenwerken werden berücksichtigt?
Antwort zu 4:
Folgende neue Vorschriften werden bei der Aktualisierung berücksichtigt:
– Bundesnaturschutzgesetz (#BNatSchG) i.V.m. Brandenburgischem Ausführungsgesetz
zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz –
#BbgNatSchAG)
und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz
#NatSchG Bln),
– Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA)
– Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)
– Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
– Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
(#LEP HR)
– Wasserhaushaltgesetz (WHG) – Anforderungen nach der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Frage 5:
Welche Aktualisierungen erfolgen hinsichtlich der Kartierung und der erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz?
Antwort zu 5:
Faunistische Kartierungen wurden im Untersuchungsraum (im geplanten Baufeld) für folgende
Artengruppen aktualisiert bzw. neu erhoben: Brutvögel, Reptilien (insb. Zauneidechse),
Amphibien, holzbewohnende Käferarten, Fledermäuse, Ameisen. Des Weiteren
erfolgte eine Aktualisierung der Biotoptypenkartierung.
Die Ergebnisse aus den Faunistischen Erhebungen fließen in den Artenschutzfachbeitrag
ein. Dieser wird im Zusammenhang mit der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
(LBP) erstellt. Letztere wird ebenfalls aktualisiert. In diese fließen neue Ergebnisse der
Kartierungen ein sowie Anpassungen durch neue technische Planung im Straßenbau
(Nachbilanzierung der Eingriffe gemäß Handbuch LBP und der Berliner Systematik zur Bilanzierung
von Eingriffen), sowie Änderungen aufgrund von begründenden Einwendungen
zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des LBP.
Frage 6:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen infolge der geplanten Ortsumfahrung wann realisiert werden?
Antwort zu 6:
Der Zeitpunkt der beabsichtigten Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kann erst mit Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mitgeteilt werden.
Die Information kann dann den Maßnahmeblättern entnommen werden.
3
Frage 7:
Soll im Rahmen des ab Mitte 2020 angekündigten fortgesetzten Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde das begonnene Anhörungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange erneut durchgeführt oder soll es abgeschlossen werden? Auf welcher rechtlichen
Grundlage beruht die getroffene Entscheidung?
Antwort zu 7:
Das derzeit ruhende Anhörungsverfahren soll fortgeführt werden. Der Vorhabenträger wird
die aktualisierte Planung als Deckblattplanung einreichen.
Die Durchführung des Anhörungsverfahrens erfolgt gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landes Brandenburg (VwVfGBbg) bzw. § 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner
Verwaltung (VwVfG BE) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter
Beachtung der Maßgaben des § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Frage 8:
Welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung – informell und formell – sind im weiteren Verfahren
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Für die Ortsumgehung Ahrensfelde fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Informationsveranstaltungen
für die Öffentlichkeit statt. Am 15.01.2020 war eine weitere öffentliche
Informationsveranstaltung des Projektes in der Gemeinde Ahrensfelde.
Die aktualisierte Planung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens in den betroffenen
Gemeinden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wird die Planunterlage
im Internet zugänglich gemacht.
Frage 9:
Sollen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen
erstellt sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Welcher Zeitpunkt für den Baubeginn wird angestrebt und mit welcher Dauer wird gerechnet?
Antwort zu 10:
Belastbare Angaben zu Baubeginn und -zeitraum sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungs-
und Verfahrensstandes nicht möglich.
4
Frage 11:
Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber Brandenburg für die Realisierung eines #30-Minuten-Takts mit dem
#RB25 nach Werneuchen und die Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in Blumberg ein?
Antwort zu 11:
Im Zusammenhang mit der Stärkung des Stadt-Umland-Verkehrs ist auch ein attraktives
Schienenverkehrsangebot als alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) ein
wichtiger Baustein. Die Linie RB 25 ist derzeit in einem Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit
bis in das Jahr 2024 organisiert. Mit der weiteren Konkretisierung der Ausgestaltung des
Wohnungsbaus in den Gemeinden entlang der RB 25 ist auch eine Ausweitung der Kapazitäten
und ggf. auch der Fahrtenhäufigkeit auf der RB25 denkbar. Das Land Brandenburg
hat für die Linie RB 25 im Landesnahverkehrsplan eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-
Takt vorgesehen, die aktuelle Gutachterkonzeption zum Deutschlandtakt enthält hier
ebenfalls zwei Leistungen je Stunde.
Um bei Einführung von zwei Fahrtenangeboten je Stunde auf der RB 25 den Halt Blumberg
ebenfalls zweimal stündlich bedienen zu können, ist dort die Errichtung eines weiteren
Bahnsteiges notwendig. Aufgrund der territorialen Zuständigkeit erfolgt die Planung
und Umsetzung der Bahnsteigerrichtung durch das Land Brandenburg. Nach Kenntnis des
Senates wird dieser Prozess vom Land Brandenburg derzeit aktiv betrieben.
Frage 12:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
#Radverkehrs?
Antwort zu 12:
Besondere Planungen für Radverkehrsverbindungen im unmittelbaren Grenzbereich zwischen
Ahrensfelde und Berlin-Marzahn gibt es momentan abgesehen von den im Zusammenhang
mit dem Bau der Ortsumfahrung zu schaffenden Radverkehrsanlagen nicht.
Zwei der nach Ahrensfelde führenden Zufahrtsstrecken im Norden Marzahns sollen aber
für den Radverkehr verbessert werden: Der Radweg an der Straßenbahntrasse soll in den
nächsten Jahren grundsaniert und teilweise verbreitert werden. Die Märkische Allee soll in
den kommenden Jahren nach und nach mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden.
Frage 13:
Gibt es aktuell Verständigungen mit den Brandenburger Aufgabenträgern, den #Busverkehr weiter auszubauen?
Frage 14:
Der Senat hat bereits darauf verwiesen, dass er dazu bereit sei, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
entsprechend der territorialen Zuständigkeit zu finanzieren (Drs. 18/13918). Welche konkreten Vorstellungen
zur Verbesserung der Angebote des #ÖPNV hat der Senat?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
5
Das Angebot in diesem Bereich (Linien 259, 390, 893) wurde erst in den letzten Jahren in
enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und dem Landkreis
Barnim als zuständigen Aufgabenträger überarbeitet und ausgebaut. Zum #Fahrplanwechsel
am 15. Dezember 2019 wurde die Buslinie #390, welche den in Berlin liegenden SBahnhof
Ahrensfelde mit Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim) verbindet, bis zum
Kaufpark Eiche verlängert. Planungen für darüberhinausgehende Angebotserweiterungen
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen derzeit nicht und wären aufgrund
der territorialen Zuständigkeit federführend vom Landkreis Barnim zu erarbeiten. Die beteiligten
Akteure stimmen sich regelmäßig unter Koordination des VBB zu künftigen möglichen
Entwicklungen ab.
Berlin, den 22.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

VBB: VBB – ein Unternehmen von und für Brandenburg aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Verkehrsunternehmen sind Mitglied im #VBB?
Antwort zu 1:
Verkehrsunternehmen sind nicht Mitglieder des VBB. Der VBB ist ein
#Aufgabenträgerverbund in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(VBB GmbH). Gesellschafter sind die #Länder Berlin und Brandenburg mit einer Beteiligung
von je einem Drittel. Das übrige Drittel verteilt sich auf die kommunalen Aufgabenträger im
Land Brandenburg (im Regelfall die Landkreise und kreisfreie Städte).
Die Gründung der VBB GmbH geht auf einen Auftrag aus dem Einigungsvertrag zurück,
der seinen Niederschlag in den ÖPNV-Gesetzen der Länder Berlin und Brandenburg
gefunden hat.
Die Verbundverkehrsunternehmen des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
sind gemeinsam mit der VBB GmbH über einen Kooperationsvertrag verbunden, der die
Zusammenarbeit im Verkehrsverbund im Einzelnen regelt. Im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gelten für die EVU die Kooperationspflichten mit
dem Verkehrsverbund aus den jeweiligen Verkehrsverträgen.
2
Die Anzahl der kooperierenden Verkehrsunternehmen ist damit nicht konstant, sondern
davon abhängig, wie viele Verkehrsunternehmen jeweils von den Aufgabenträgern mit der
Erbringung von Verkehrsleistungen beauftragt wurden bzw. Liniengenehmigungen für
entsprechende Verkehre halten. Derzeit kooperieren 38 Verkehrsunternehmen des SPNV
und des übrigen ÖPNV im VBB.
Frage 2:
Wo haben die Verkehrsunternehmen ihren Sitz?
Antwort zu 2:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Der jeweilige Sitz der Verkehrsunternehmen kann der Website der VBB GmbH
entnommen werden (https://www.vbb.de/der-verkehrsverbund/verkehrsunternehmen).“
Frage 3:
Wie werden im VBB Beschlüsse gefasst und wie sind die Stimmrechte verteilt?
Antwort zu 3:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Die VBB GmbH hat einen Aufsichtsrat, der wesentliche Entscheidungen trifft. Im
Aufsichtsrat sind alle Gesellschafter vertreten. Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen; sie kommen nur mit den Stimmen von mindestens
jeweils zwei Vertretern der Länder Berlin und Brandenburg sowie 50 v.H. der Stimmen der
Vertreter der übrigen Gesellschafter sowie einer weiteren Stimme zustande.“
Frage 4:
Wie verteilen sich die laufenden Kosten unter den Mitgliedsunternehmen?
Antwort zu 4:
Der VBB verfügt nicht über Mitgliedsunternehmen. Die VBB GmbH wird von ihren
Gesellschaftern finanziert.
Frage 5:
Wie viele Mitarbeiter arbeiteten bisher für den VBB und wie viele Mitarbeiter sollen es in den kommenden
Jahren werden?
Antwort zu 5:
Die VBB GmbH verfügt derzeit – ohne Geschäftsführung – über 97,5 unbefristete Stellen
gemäß Stellenplan. Der Stellenplan für das Jahr 2020 sieht 102,5 unbefristete Stellen vor.
Darüber hinaus gibt es sachgrundbefristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
studentische Hilfskräfte, deren Anzahl sich am jeweiligen Arbeitsbedarf bemisst. Bei der
3
Suche nach einem neuen Mietobjekt wurde unter Berücksichtigung dieser Gruppen von
einem Bedarf von rund 130 Arbeitsplätzen ausgegangen.
Frage 6:
Wie viele Quadratmeter entfallen rechnerisch am alten und am neuen Standort auf jeden Mitarbeiter?
Antwort zu 6:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Der bisherige Standort ist am Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin. Von der gemieteten
Bürofläche ohne Berücksichtigung der Besprechungsräume entfallen durchschnittlich
17,2 m² Nettogrundfläche (NGF) auf jeden Arbeitsplatz.
Der neue Standort ist am Stralauer Platz 29, 10243 Berlin. Dort beträgt die Bürofläche
ohne Berücksichtigung der Besprechungsräume durchschnittlich 17,7 m² NGF für jeden
Arbeitsplatz.“
Frage 7:
Wo hat der VBB bis 2019 seinen Standort und welche Fläche steht ihm dort zur Verfügung?
Antwort zu 7:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Der derzeitige Sitz der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH ist am
Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin. Die aktuell angemietete NGF beträgt 2.512,92 m².“
Frage 8:
Weshalb wird ein neuer Standort gesucht und welche formalen Anforderungen stellt der VBB an den neuen
Standort?
Antwort zu 8:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Die VBB GmbH ist seit dem Jahr 2007 Mieterin der Geschäftsräume am Hardenbergplatz
2; der Mietvertrag wurde in den Jahren 2012 und 2015 verlängert. Der Mietvertrag endet
am 31. Januar 2021. Eine weitere Verlängerung des Mietvertrages ist nicht möglich, da
u.a. im Jahr 2021 die Betriebsgenehmigung für das Gebäude aus Brandschutzgründen
erlischt. Soweit bekannt ist, soll das Gebäude kernsaniert bzw. abgetragen werden.
Die VBB GmbH hatte folgende Anforderungen definiert: Gesucht wurde eine Fläche zur
Nutzung als Bürobetrieb mit Besprechungsräumen und einem barrierefrei erreichbaren
Kundencenter. Mit Blick auf die Lage wurde ein Mietobjekt mit sehr guter Anbindung an
den ÖPNV, insbesondere auch an den Regionalverkehr, gesucht, um eine gute
Erreichbarkeit für die mit der VBB GmbH verbundenen Partner und Kundinnen und
Kunden aus Berlin und Brandenburg sicherzustellen.“
4
Frage 9:
Wie wird über die Standortfrage für die neuen Räumlichkeiten entschieden?
Antwort zu 9:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Die Entscheidung über den Abschluss eines neuen Mietvertrages obliegt dem
Aufsichtsrat. Dieser hat den Beschluss am 28. März 2019 gefasst.“
Frage 9a:
Welchen Einfluss nehmen hierauf die Mitgliedsunternehmen?
Antwort zu 9a:
Der VBB verfügt nicht über Mitgliedsunternehmen, so dass diese keinen Einfluss auf die
Entscheidung nehmen bzw. nahmen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3
verwiesen.
Frage 9b:
Welchen Einfluss nehmen hierauf die politischen Entscheidungsträger der Heimatkommunen der
Verkehrsunternehmen?
Antwort zu 9b:
Alle Gesellschafter der VBB GmbH entsenden Mitglieder in den Aufsichtsrat, der die
Entscheidung getroffen hat. Beteiligt an der Entscheidung sind dabei nicht die Kommunen
in denen die Verkehrsunternehmen, welche die Verkehrsleistung im VBB erbringen, ihren
Sitz haben, sondern die Aufgabenträger. Diese können im Aufsichtsrat direkt Einfluss auf
die Entscheidung nehmen.
Frage 10:
Weshalb wird für den VBB ein neuer Standort in Berlin und nicht in Brandenburg gesucht, wenn doch zwei
Drittel der Gesellschafter aus Brandenburg kommen?
Antwort zu 10:
Die Gesellschafter haben im Gesellschaftsvertrag einvernehmlich festgelegt, dass der Sitz
der VBB GmbH Berlin ist. Diese Entscheidung trägt insbesondere der Tatsache
Rechnung, dass Berlin im geografischen Zentrum des Landes Brandenburg liegt und den
Mittelpunkt des Verkehrsnetzes bildet. Ein Gesellschaftssitz in Berlin ist dadurch aus allen
Regionen des Landes Brandenburg gut erreichbar.
Frage 11:
Wie hoch ist die Miete insgesamt und pro Quadratmeter am neuen Standort?
5
Antwort zu 11:
Der vereinbarte Mietpreis je m² und Monat am neuen Standort beträgt 28,48 Euro im
ersten Vertragsjahr und konnte durch Verhandlungen mit dem Vermieter ausgehend von
dem zunächst kommunizierten Preis von 29,00 Euro je m² noch gesenkt werden. Eine
Gesamtmiete ist nicht vereinbart, die berechnete Mietfläche beträgt 3872,00 m². Diese
Fläche bezieht sich jedoch nicht auf die in der Antwort zur Frage 7 genannte Netto-
Grundfläche, sondern auf die Brutto-Grundfläche. Die Berücksichtigung der Mietfläche als
Brutto-Grundfläche ist aktuell marktüblich und beinhaltet im Gegensatz zur beim
bisherigen Mitobjekt vereinbarten Netto-Grundfläche auch Flächen für Wände,
Stützpfeiler, Installationskanäle, Hohlräume, Wandnischen etc. Nach Kenntnis des
Senates kann davon ausgegangen werden, dass die Netto-Grundfläche im Vergleich zur
Brutto-Grundfläche rund 30 % größer ist. Die Angaben des aktuellen und künftigen
Mietobjekts sind daher nicht direkt vergleichbar. Zur vorgenannten Fläche kommen
224,6 m² Kellerfläche hinzu, welche ohne Berechnung eines Mietpreises überlassen
werden.
Der Senat weist in diesem Zusammenhang auch auf die in den vergangenen Jahren
gestiegenen Mieten für Gewerbeobjekte hin.
Frage 12:
Welche Kosten ließen sich einsparen, wenn ein Standort außerhalb Berlins gewählt würde?
a) Mit welchen Quadratmeterpreisen müssten die Gesellschafter rechnen, wenn ein Standort in den Berliner
Außenbezirken oder im Berliner Speckgürtel angemietet würde?
b) Mit welchen Quadratmeterpreisen müssten die Gesellschafter rechnen, wenn ein Standort in einer der
Brandenburger Städte (z.B. Cottbus, Brandenburg a.d.H. oder Frankfurt (O.) angemietet würde?
Antwort zu 12, 12 a), 12 b):
Der VBB teilt hierzu mit:
„Ein Standort außerhalb Berlins wurde nicht gesucht; es wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen.
Da die Quadratmeterpreise lage- und objektbezogen sind und stark differieren, kann dazu
keine Aussage getroffen werden.“
Der Senat weist darauf hin, dass nicht nur die Mietkosten für die aus der Standortwahl
resultierenden Kosten zu berücksichtigen sind. Vielmehr sind beispielsweise auch
Personalkosten für längere Reisezeiten und höhere Kosten für die Personalgewinnung
und Mitarbeiterbindung zu berücksichtigen.
Berlin, den 23.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

VBB + Tarife: Neue Angebote und Preise im VBB ab 1. Januar 2020, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/neue-angebote-und-preise-im-vbb-ab-1-januar-2020

Nach zwei Jahren gibt es zum 1. Januar 2020 im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine #Tarifanpassung. Vor allem Tages- und Kleingruppenkarten steigen im Preis, unverändert bleiben dagegen unter anderem die Preise für Abo-Kunden in Berlin und für das VBB-Abo 65plus. Auch für alle Azubis und Schüler|innen in Berlin und Brandenburg ändert sich bei den Zeitkarten nichts. Das VBB-Firmenticket mit Arbeitgeberzuschuss bleibt in Berlin AB weiterhin unter der 50-Euro-Marke. Neu eingeführt werden weitere Anschlussfahrausweise und eine 4er-Tageskarte in den kreisfreien Städten. Für alle, die Ihr Ticket mobil in der VBB-App Bus&Bahn erwerben: Alle Änderungen werden ohne ein Update der VBB-App wirksam.

Für #Abonnenten in Berlin und Schüler|innen und Azubis im ganzen #Verbundgebiet ändert sich zum 1. Januar nichts, für Pendlerinnen und Pendler aus Berlin BC und ABC steigen die Preise für die VBB-Umweltkarten geringfügig. Höhere Anpassungen gibt es dagegen bei den überwiegend touristisch genutzten Tickets wie Einzelfahrausweisen, Tages- und Kleingruppenkarten.

#4-Fahrten-Karte zum alten Preis – Einzelfahrausweise steigen

Viele Berliner|innen und Potsdamer|innen kaufen sich statt eines Einzelfahrausweises die 4-Fahrten-Karte und haben schon bei der ersten Fahrt mit Bus und Bahn eine deutliche Ersparnis. Um ihnen weiterhin diese günstige Alternative anbieten zu können, werden die Preise für das starke Vierer-Packt zum 1. Januar 2020 nicht erhöht. Zum 1. Januar 2020 steigt zum Beispiel der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin AB von jetzt 2,80 Euro auf künftig 2,90 Euro. Wer jedoch mit der 4-Fahrten-Karte unterwegs ist, bleibt beim alten Preis für weiterhin nur 2,25 Euro pro Fahrt. Neu eingeführt wird in Potsdam die 4-Fahrten-Karte im Tarifgebiet ABC für 10,40 Euro (Einzelfahrt bleibt damit stabil bei 2,60 Euro).

Wer rechnet, fährt günstiger

Kostensteigerungen bei den Einzelfahrausweisen können zum Beispiel durch die 4-Fahrten-Karte aufgefangen werden. Für Vielfahrer|innen lohnt der Abschluss eines der verschiedenen VBB-Abonnements. Das neue VBB-Abo Azubi gibt es bereits für 365 Euro mit verbundweiter Gültigkeit und das VBB-Firmenticket senkt den Preis der VBB-Umweltkarte, je nach Zuschuss des Arbeitgebers. Auch die Zahlweise kann deutliche Rabatte bringen: So steigt zum Januar zwar der Preis für die VBB-Umweltkarte Berlin ABC in der monatlichen Abbuchung von 992 Euro auf 1008 Euro, mit einem Wechsel zur jährlichen Abbuchung bleibt der Preis mit 978 Euro unter der 1000-Euro-Marke.

Neue Angebote zum 1. Januar 2020

  • Ermäßigter #Anschlussfahrschein Berlin A/C für 1,30 Euro
  • Anschlussfahrschein Berlin A/C als Tageskarte für 3,50 Euro
  • Anschlussfahrschein Berlin AB für Inhaber von Potsdamer Fahrausweisen 2,90 Euro
  • 4er-Tageskarten in Potsdam AB, BC, ABC und den kreisfreien Städten AB (dadurch keine Preiserhöhung pro Ticket beim Kauf der 4er-Tageskarten)
  • 4-Fahrten-Karte Potsdam BC und ABC für 7,20 bzw. 10,40 Euro

Unveränderte Preise (Auswahl)

  • Abo Berlin AB (monatl. und jährliche Abbuchung), VBB-Firmenticket Berlin AB, Azubi-Monatskarte Berlin AB, VBB-Abo Azubi
  • VBB-Umweltkarten (7-Tage-Karten, in den kreisfreien Städten AB Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus
  • 8-Uhr/ 9-Uhr-Karten in den kreisfreien Städten AB Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus
  • VBB-Abo 65plus, VBB-Abo 65vorOrt
  • 4-Fahrten-Karten in Berlin und Potsdam

Veränderte Preise (Auswahl)

Tarifbeispiele Berlin Preis seit 1.1.2017 Preis ab 1.1.2020
Einzelfahrausweis AB 2,80 Euro 2,90 Euro
Einzelfahrausweis ABC 3,40 Euro 3,60 Euro
Tageskarte AB 7,00 Euro 8,60 Euro
Tageskarte ABC 7,70 Euro 9,60 Euro
Kleingruppen-Tageskarte AB 19,90 Euro 23,50 Euro
Kleingruppen-Tageskarte ABC 20,80 Euro 24,90 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC 100,50 Euro 104,00 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC 992,00 Euro 1008,00 Euro
     
Tarifbeispiele Land Brandenburg Preis seit 1.1.2017 Preis ab 1.1.2020
Einzelfahrausweis AB Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus 1,70 Euro 1,80 Euro
4-Fahrten-Karte AB

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

6,40 Euro 6,60 Euro
Einzelfahrausweis ABC

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

2,70 Euro 2,80 Euro
Tageskarte AB

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

3,60 Euro 3,80 Euro
Tageskarte ABC

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

6,10 Euro 6,40 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

62,40 Euro 64,40 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus 624,00 Euro 644,00 Euro
Einzelfahrausweis AB Potsdam 2,10 Euro 2,20 Euro
Einzelfahrausweis ABC Potsdam 2,60 Euro 2,90 Euro
Tageskarte AB Potsdam 4,20 Euro 4,50 Euro
Tageskarte ABC Potsdam 5,80 Euro 6,10 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte AB Potsdam 41,40 Euro 42,40 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC Potsdam 60,20 Euro 63,80 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte AB Potsdam 414,00 Euro 424,00 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC Potsdam 602,00 Euro 638,00 Euro
Einzelfahrausweis bis 35 km 5,70 Euro 6,00 Euro
Tageskarte bis 35 km 11,40 Euro 12,00 Euro
Tageskarte VBB-Gesamtnetz 21,00 Euro 22,00 Euro
Monatskarte 1 Landkreis 89,00 Euro 91,00 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte 1 Landkreis 890,00 Euro 910,00 Euro

Alle Fahrpreise unter vbb.de auf der VBB-Homepage.

Fahrausweise des alten Tarifs

Fahrausweise des alten Tarifs verlieren nicht sofort ihre Gültigkeit, denn für sie gibt es eine Übergangsregelung. Im Voraus erworbene und noch nicht entwertete Einzelfahrausweise, Tageskarten, Kleingruppentageskarten und 7-Tage-Karten zum alten Preis können noch bis zum 14. Januar 2020 für Fahrten genutzt werden.

Danach besteht die Möglichkeit, diese Fahrausweise gegen Zuzahlung des Differenzbetrages bei dem Verkehrsunternehmen umzutauschen, bei dem sie gekauft wurden.

Fahrausweise, bei denen sich der Fahrpreis nicht geändert hat, können weiter genutzt werden.

VBB: Gesucht: Aktive für den FAHRGAST-Dialog im VBB, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/gesucht-aktive-fuer-den-fahrgast-dialog-im-vbb

Nahverkehr in Berlin und Brandenburg testen und den Unternehmen die Meinung sagen

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) sucht wieder Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich im VBB #FAHRGAST- Dialog für die #Weiterentwicklung des Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg engagieren wollen. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2020.

Der VBB FAHRGAST-Dialog wurde im Jahr 2015 ins Leben gerufen und ist seitdem eine feste Institution des VBB. In dem Gremium nehmen 40 Fahrgäste an #Fachexkursionen und #Workshops teil, diskutieren über aktuelle Verkehrsthemen und stehen im Austausch mit den Verantwortlichen der Verkehrsunternehmen. Im Blick des FAHRGAST-Dialogs im letzten Jahr waren zum Beispiel die auf der InnoTrans-Messe vorgestellten neuen Züge, der neu gestaltete Bahnhof Ostkreuz und die Fahrinfo Apps des VBB. Zudem besteht im VBB FAHRGAST-Dialog die Möglichkeit, sich in einer von drei Arbeitsgruppen zu den Themen Fahrplanangebot, Tarif und Fahrgastinformation zu engagieren.

Der VBB FAHRGAST-Dialog wird nun zur Hälfte mit neuen Mitgliedern nachbesetzt. Der Aufruf richtet sich an alle Frauen und Männer in Berlin und Brandenburg, die älter als 16 Jahre sind und Interesse an Diskussionen rund um den Nahverkehr haben.

Wer mitmachen will, kann sich bis zum 31. Januar 2020 per E-Mail unter Fahrgastdialog@VBB.de bewerben. Der Bewerbungsbogen steht im Internet unter www.VBB.de/Fahrgastdialog zum Herunterladen bereit. Die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger werden schriftlich benachrichtigt. Die erste Veranstaltung wird im März 2020 stattfinden.

Regionalverkehr + Bahnhöfe: Stellungnahme VBB-Chefin zu Bahnsteiglängen auf der RE1, aus VBB

Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB), zur Berichterstattung des rbb (Neue #RE1-Züge sind zu lang für Ostbrandenburger #Bahnsteige):

„Wenn im Dezember 2022 die Ostdeutsche Eisenbahn (#ODEG) auf der #RE1 fährt, wird es wegen zu kurzer #Bahnsteige keine Probleme geben. Die Länder Berlin und Brandenburg und der VBB als Besteller, die ODEG und der #Infrastrukturbetreiber #DB Netze erarbeiten gemeinsam Maßnahmen für den Einsatz der längeren Züge zur Betriebsaufnahme. Wir sind sehr gut vorbereitet.

Die Verlängerung der Bahnsteige auf den Bahnhöfen Frankfurt-Rosengarten, Pillgram, Jacobsdorf, Briesen, Berkenbrück, Hangelsberg und Fangschleuse ist bereits seit 2017 im Infrastrukturprojekt #i2030 verankert, in dem die DB Netze die Planungsleistungen für ihre Infrastruktur koordiniert und durchführt.

Für den Infrastrukturausbau ist die Deutsche Bahn in der Verantwortung. Wir sind uns sicher, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird.

Wir freuen uns, wenn die ODEG ab Dezember 2022 auf der RE1 mit neuen und vor allem längeren Zügen fährt. Für die Fahrgäste auf der Strecke wird sich besonders zu den Hauptverkehrszeiten die jetzige, oft angespannte #Platzsituation deutlich verbessern.

Pro Stunde werden wir das #Sitzplatzangebot von heute 1.200 auf rund 2.100 nahezu verdoppeln. Wir schaffen damit Platz auch für die weitere Zukunft! Entsprechend muss und wird die Infrastruktur mitwachsen. Eine Herausforderung, die in ganz Deutschland zu bewältigen ist, da die Bundesregierung das Ziel der Verdoppelung der Fahrgäste auf der Schiene zum Ziel hat.

Nur mit leistungsfähigen Angeboten, wie mehr Zügen und mehr Kapazitäten in den Fahrzeugen, können wir noch mehr Menschen von der umweltfreundlichen Schiene überzeugen. Nur so können wir #Klimaziele und #Verkehrswende erreichen. Alle Beteiligten unternehmen gewaltige Anstrengungen, um das #Schienennetz in Berlin und Brandenburg auf ein modernes, zukunftsfähiges Niveau zu heben.“

Regionalverkehr: Unpünktlich, Überfüllt oder er kommt nicht – Verkehrswende von R2G – RB10/14, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Bahnen der #RB10 / #RB14 sind in diesem Jahr #ausgefallen? Bitte Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung
nennen!
Antwort zu 1:
Für die Abwicklung der Verträge und die #Leistungsüberwachung hat das Land Berlin den
#Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) beauftragt. Der VBB teilt hierzu mit: „Aktuell
liegen vonseiten des beauftragten Verkehrsunternehmens, DB Regio, Liefernachweise bis
einschließlich September 2019 vor. Zu Beantwortung der Frage wird auf Anlage 1
verwiesen. In der Tabelle wurde unterschieden, ob der Zug „planmäßig“ ausfiel, das heißt
auf Grund von Bauarbeiten, oder ob der Zug „operativ“ ausfiel, das heißt, dass diese Fahrt
im Fahrplan angekündigt war, jedoch unvorhersehbar ausfiel.“
Frage 2:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr #verspätet gewesen? Bitte Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung
und Verspätungsdauer nennen!
2
Antwort zu 2:
Der VBB teilt hierzu mit: „Hierzu ist zunächst eine Vorbemerkung erforderlich: Laut
Anforderungen des Verkehrsvertrages ist ein Zug, der die im Fahrplan veröffentlichte und
den Fahrgästen bekannt gegebene Ankunfts- und Abfahrtszeit auf die Minute einhält,
pünktlich. Für die Bewertung der vertraglichen Regelungen zu Abzügen wegen
Schlechtleistungen sind Verspätungen ab 3 Minuten relevant. Für die Berechnung des
Pünktlichkeitsgrades, der vom VBB veröffentlicht wird, werden Verspätungen ab 5 Minuten
berücksichtigt.
In Anlage 2 werden diejenigen Fahrten ausgegeben, die vom Betreiber mit einer
Verspätung an einem Messpunkt von mindestens 3 Minuten gemeldet wurde.
Da eine Fahrt mehrere Messpunkte berührt, wurde in Anlage 2 je Fahrt der höchste Wert
ausgegeben, der an einem der durchfahrenen Messpunkte gemessen wurde.“
Frage 3:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr so #voll gewesen, dass nicht alle Fahrgäste mitgenommen
worden konnten? Bitte Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung nennen!
Antwort zu 3:
Der VBB teilt hierzu mit: „Eine solche Auskunft ist nicht möglich, da im Falle des
Zurückbleibens von Fahrgästen keine Meldungen abgesetzt werden, die für die
Beantwortung dieser Frage herangezogen werden könnten. Es kann jedoch davon
ausgegangen werden, dass diejenigen Fahrten der RB10 und RB14, die montags bis
freitags
· zwischen 6 und 8 Uhr ab Nauen Richtung Berlin sowie
· zwischen 16 Uhr 18 Uhr ab Berlin Richtung Nauen
mit einer Kapazität von 300 oder weniger Sitzplätzen verkehrten, dazu führten, dass nicht
alle Fahrgäste mitgenommen werden konnten. Diese Fälle sind ersichtlich in der
Auflistung, die in der Antwort auf Frage 4 gegeben wird.“
Ergänzend dazu ist aus Sicht des Senats festzustellen, dass die bestellten Kapazitäten auf
den Linien RB10 und RB14 unverzichtbar sind und insbesondere in der Hauptverkehrszeit
benötigt werden, um alle Fahrgäste zuverlässig zu befördern. Aus diesem Grund hat der
Senat eine Leistungsausweitung bei der DB Regio AG als bestehenden Betreiber der
Linien bestellt. Im Weiteren wird dazu auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Frage 4:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr als #Kurzzug verkehrt? Bitte Datum, Uhrzeit und
Fahrtrichtung nennen!
Antwort zu 4:
Der VBB teilt dazu mit: „Vorbemerkung zur Frage: Ein „Kurzzug“ ist im Regionalverkehr
kein klar definierter Begriff. Des Weiteren bestellen die Länder Berlin und Brandenburg
keine Zuglängen. Die eingesetzten Züge und damit die Zuglängen ergeben sich jedoch
aus der vertraglich zu erfüllenden Sitzplatzkapazität.
3
Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass gemeint ist, in welchen Fällen der Zug
die bestellte Kapazität der Länder Berlin und Brandenburg deutlich unterschritten hat. In
Anlage 3 sind alle Züge aufgelistet, deren Sitzplatzkapazität um mindestens 50 Sitzplätze
unterschritten wurde.“
Frage 5:
Was sind die Gründe dafür, dass häufig gerade im #Berufsverkehr #Kurzzüge eingesetzt werden?
Frage 6:
Wie schätzt der Senat die Situation für Pendler ein, die auf die RB 10 bzw. die RB 14 angewiesen sind?
Antwort zu 5 und 6:
Die Qualitätsmängel, welche von der DB Regio AG zu verantworten sind, begründen sich
zum einen damit, dass die Wagen, welche für eine vom Senat beauftragte
Kapazitätsausweitung auf mehreren Linien vorgesehen sind, noch mit einer
Notbremsüberbrückung für den Einsatz im Nord-Süd-Tunnel ausgerüstet werden müssen.
Diese Wagen wurden nicht für diesen Einsatz neu hergestellt, sondern wurden aus
anderen Regionalbereichen der DB Regio AG an die DB Regio AG, Region Nordost
abgegeben, weil diese in Ihrem ursprünglichen Einsatzgebiet nicht mehr benötigt werden.
Nur so war es überhaupt möglich, zeitnah für die stark gestiegenen Fahrgastzahlen ein
angemessenes Angebot verkehrsvertraglich abzusichern.
Es ist nicht unüblich, dass Fahrzeuge für den Einsatz in anderen Regionen oder auf
anderen Linien zunächst ertüchtigt oder umgerüstet werden müssen. Bei dieser
Ausrüstung mit einer Notbremsüberbrückung bzw. deren Zulassung haben sich allerdings
Verzögerungen ergeben, so dass die Fahrzeuge zur Kapazitätsausweitung nicht, wie im
November 2018 angekündigt, im zweiten Quartal 2019 zur Verfügung standen.
Zum anderen sieht sich die DB Regio AG derzeit einem ungeplant hohen #Schadstand und
#Reparaturbedarf bei den Bestandsfahrzeugen ausgesetzt. Dadurch sind die dortigen
#Werkstattkapazitäten vollends ausgelastet. Unglücklicherweise fällt dies mit der bisher
nicht vollumfänglich umgesetzten Kapazitätsausweitung zusammen, so dass es zu der
derzeit kaum erträglichen Situation im Pendelverkehr auf den Linien RB10 und RB14
kommt.
Der VBB teilt dazu ergänzend mit: „Es gibt für zahlreiche Schlechtleistungen in den
Verträgen Minderungen, die Minderung wegen mangelnder Sitzplatzkapazität ist nur eine
davon. Auf den Linien RB10 und RB14 belaufen sich die Minderungen im Zeitraum Januar
bis September 2019 voraussichtlich auf ca. 780.000 €. Dies sind vorläufige Berechnungen
auf Basis der Liefernachweise des Verkehrsunternehmens. Eine endgültige Abrechnung
erfolgt mit der Schlussabrechnung für das Fahrplanjahr 2019.“
Frage 7:
Was hat der Senat unternommen, um die Situation für die Pendler zu verbessern, und wie schätzt der Senat
die Wirkung dieser Maßnahmen ein?
4
Antwort zu 7:
Grundsätzlich wird bei Schlecht- und Nichtleistungen das an das
Eisenbahnverkehrsunternehmen gezahlte Bestellentgelt gemindert. Darüber hinaus hat
der Senat zum einen eine Ausweitung der Kapazitäten gegenüber den ursprünglich
vertraglich vereinbarten Fahrzeuggrößen vereinbart. Diese Kapazitätsausweitungen
konnten allerdings nicht, wie ursprünglich von der DB Regio AG mitgeteilt, im zweiten
Quartal 2019 umgesetzt werden.
Zum anderen hat der Senat aufgrund der Qualitätsmängel durch Verminderung der
Kapazitäten sogar gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Zustand den VBB, welcher
das Qualitätsmonitoring für diese Linien durchführt, beauftragt, eine deutlich
engmaschigere Kontrolle der DB Regio AG durchzuführen. In einem Spitzengespräch am
27.06.2019 zwischen Bahnunternehmen, Verkehrsverbund und Ländervertretern wurden
mehrere Maßnahmen vereinbart, um die Fahrzeug- und Personalverfügbarkeit
schnellstmöglich zu erhöhen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde und wird laufend überprüft und zeigt erste
Wirkungen. Seitens der DB Regio AG wurde den Ländern und dem Verkehrsverbund
zugesichert, dass ab dem 4. November 2019 das Angebot mit der vertraglich vereinbarten
Kapazität und einer guten Zuverlässigkeit wiederhergestellt ist. Mit Stand vom
7. November 2019 muss festgestellt werden, dass die DB Regio AG diesen Termin nicht
einhalten konnte.
Frage 8:
Ist es für den Senat hinnehmbar, dass nicht alle Pendler in die Regionalbahn passen und so weiterhin auf
das Auto angewiesen sind
Antwort zu 8:
Nein.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Übergangsfrist für Schülerticket verlängert aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227661287/Uebergangsfrist-fuer-Schuelerticket-verlaengert.html

Die BVG hat noch 20.000 unbearbeitete Anträge. Deswegen können Kinder weiterhin ihren #Schülerausweis als #Fahrschein nutzen.

Weil die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) noch nicht alle Anträge für das kostenlose Schülerticket bearbeitet haben, können Kinder und Jugendliche auch weiterhin ihren Schülerausweis als Fahrschein nutzen. Die eigentlich am 30. November auslaufende Übergangsfrist wurde von der BVG jetzt bis Ende des Jahres verlängert. Auch die #S-Bahn erkennt diese Regelung an, so eine Sprecherin.

Berliner Schüler können laut einem Senatsbeschluss seit August kostenlos den öffentlichen Nahverkehr in der Stadt nutzen. Allerdings müssen sie eine #VBB-Fahrcard haben, die online bestellt werden kann. Allein bei der BVG sind dafür rund 330.000 Anträge eingegangen, von denen aber noch 20.000 …

Regionalverkehr: „Zumutung für die Fahrgäste“ Es kriselt zwischen VBB und Deutscher Bahn Drastischer Personalmangel, ausfallende Züge, massive Verspätung, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zumutung-fuer-die-fahrgaeste-es-kriselt-zwischen-vbb-und-deutscher-bahn/25180460.html

Zusätzliche und längere Züge hatte die #Deutsche Bahn im Frühjahr angekündigt, 1000 Sitzplätze mehr pro Werktag wurden den Fahrgästen in Berlin und Brandenburg versprochen. Dieses Versprechen hat die Bahn gebrochen. In den vergangenen Monaten fuhr nur ein geringer Teil der vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) bestellten Leistungen. Um 1,2 Millionen Euro kürzte der VBB deshalb die Zahlungen an die Deutsche Bahn.

Negativer Spitzenreiter war die Linie #RE7 von Bad Belzig nach Berlin. Nur jeder dritte Verstärkerzug fuhr im September tatsächlich. Also: Zwei von drei Zügen fielen aus. Im Juni und Juli fuhr immerhin jeder zweite Zug. Richtig funktioniert hat es nur im Mai und August auf dieser Linie: Da fuhren 90 Prozent der Verstärkerzüge. Zahlen für Oktober liegen noch nicht vor.

Auf der #RB10 von Nauen nach Berlin-Südkreuz standen statt der bestellten 580 Plätze pro Zug nur 420 bis 460 zur Verfügung. Ähnlich schlecht sah es auf den Linien #RB13 und #RB14 aus. Im März hatte der VBB für diese besonders stark von Pendlern frequentierten Linien längere Züge und für die RE7 auch …