Straßenbahn + U-Bahn: Senatorin Günther will U7-Verlängerung bis Heerstraße prüfen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/12/ubahn-u7-berlin-bvg-guenther-spandau-heerstrasse.html

Beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs will sich Rot-Rot-Grün in Berlin vor allem auf die Straßenbahn konzentrieren – nun rückt aber auch die -Bahn immer stärker in den Fokus. Verkehrssenatorin Regine Günther hat bei der #U7 eine neue Variante ins Spiel gebracht.

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) will untersuchen lassen, ob eine Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von der aktuellen Endstation Rathaus Spandau in Südwestlicher Richtung bis zur #Heerstraße mit Stationen in der Seeburger Straße und der #Wilhelmstadt eine sinnvolle Investition ist. Dazu werde der Verkehrssenat in Kürze eine sogenannte #Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, sagte die Politikerin.

In der Studie gehe es unter anderem um die technische Machbarkeit, erste Einschätzungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis und damit um die Frage, wie viele Menschen von einer solchen neuen Anbindung profitieren würden. Alternativ könnte demnach auch eine #Tramlinie in Frage kommen, wobei in Spandau derzeit gar keine #Straßenbahn

allg.: Blankenburger Süden IV – Verkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann ist mit der Veröffentlichung einer seit mindestens Sommer 2016 angekündigten großräumigen
#Verkehrsuntersuchung für den #Nordosten Berlins zu rechnen?
Antwort zu 1:
Die „Verkehrliche Untersuchung zum Straßennetz im Nordost-Raum Berlins in Folge der
neuen städtebaulichen Entwicklungen“ befindet sich im Abschluss. Die Kernerkenntnisse
wurden für die Bürgerinformationsveranstaltung am 03.03.2018 aufbereitet und online
gestellt
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/download/blankenburgersueden/Auftaktarena-
03.03.2018/Praesentation_Auftaktarena.pdf). Die abschließende Dokumentation der
Ergebnisse erfolgt im zweiten Quartal 2019 über den Internetauftritt der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Frage 2:
Was ist der Kern dieser Verkehrsuntersuchung, welche Ergebnisse liegen bereits vor, was wird aktuell noch
untersucht und was verzögert die Veröffentlichung?
Antwort zu 2:
Die Aufgabenstellung der Untersuchung bestand darin, die Auswirkungen der absehbaren
Entwicklungen/Wohnungsbaupotenziale auf das bestehende sowie das gegenwärtig
geplante übergeordnete Straßennetz zu ermitteln und zu prüfen, ob und welche
zusätzlichen Maßnahmen über den Flächennutzungsplan bzw. angedachte Planungen
2
hinaus ggf. erforderlich werden könnten. Der Fokus war die strategische Entwicklung und
Gestaltung des übergeordneten #Straßennetzes von Berlin im Nord-Ost-Raum (NOR).
Um die heutigen infrastrukturellen Defizite zukünftig reduzieren und die neuen
Wohnungsbaustandorte anbinden / erschließen zu können, wurden insbesondere im
Umfeld neuer Wohnungsbaustandorte und Potenzialflächen 16 Planfälle, d.h.
Kombinationen möglicher #Straßennetzergänzungen, untersucht und bewertet. Auch
sinnvolle Zwischenzustände (verkehrswirksame Abschnittsbildungen) bzw. stufenweise
Entwicklungen in Abhängigkeit von Standorten wurden betrachtet. Gemeinsam bei allen
untersuchten Planfällen war die Berücksichtigung von Maßnahmen wie z.B. der
Ortsumgehung (OU) B 2 Malchow oder OU B 158 Ahrensfelde, die im vordringlichen
Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthalten sind. Alle Planfälle wurden nach einem
einheitlichen Verfahren (Nutzwertanalyse) bewertet. Es wurden vier Wirkungsbereiche
betrachtet (Verkehrswirksamkeit, Raumordnung, Städtebau und Umweltverträglichkeit). Im
Ergebnis wurden die Sinnhaftigkeit, der Verkehrserfolg und die Wirkung der Maßnahmen
beurteilt.
Die Trassen zeigen in Abhängigkeit der Kombinationen (Planfälle) und gewählten
Abschnitte unterschiedliche verkehrliche Wirkungen im Raum / in ihrem Umfeld. Generell
wurden die untersuchten Trassen im NOR bestätigt. Gleichzeitig sind aktuell keine
weiteren, insbesondere über den FNP hinaus gehenden Trassen erkennbar.
Mit dieser Untersuchung wurde eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen über
anschließende verkehrliche Untersuchungen geschaffen. Es wurden Korridore für die
einzelnen Maßnahmen ermittelt. Es erfolgten keine Festlegungen, wo die einzelnen
Trassen konkret verlaufen können. Das ist durch Machbarkeitsuntersuchungen mit
Variantenvergleich zu bestimmen. Die Bearbeitung erfolgt dabei nach Maßgabe der
Personalsituation.
Frage 3:
Wie ist zu erklären, dass trotz einer bislang nicht vorliegenden großräumigen Verkehrsuntersuchung bereits
kleinteilige Entscheidungen, in diesem Fall für eine #Tramlinie, getroffen werden?
Antwort zu 3:
Im zweiten Halbjahr 2016 wurden nahezu zeitgleich zwei Untersuchungen durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragt:
 die großräumige Betrachtung des Straßennetzes in der NOR-Untersuchung und
 die „Untersuchung zur #ÖPNV-Anbindung und -Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Pflasterweg.“
Die Untersuchungen hatten unterschiedliche Inhalte und Blicktiefen: einerseits Straße
(Maßstab 1:20.000) und andererseits Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) (Maßstab
1:1.000). Entscheidungen sind noch nicht getroffen und würden zu
Infrastrukturergänzungen mit einem Senatsbeschluss herbeigeführt.
Aufgrund der heute bereits erkennbaren infrastrukturellen Defizite in den Ortsteilen
Blankenburg und Heinersdorf war klar, dass ein neuer Wohnungsbaustandort mit einer
Dimension von mindestens 5.000 Wohneinheiten die Anbindung/Erschließung durch ein
3
leistungsfähiges Massenverkehrsmittel erfordert. Das Ergebnis der systematisch
durchgeführten Bewertung im Rahmen der Untersuchungen zur ÖPNV-Anbindung (hier:
Verkehrsmittelvergleich) zeigt, dass unter den vorliegenden und zu beachtenden
räumlichen, organisatorischen und budgetären Rahmenbedingungen die #Straßenbahn das
geeignetste Verkehrsmittel des innerstädtischen Berliner Nahverkehrs für die Anbindung
und Erschließung des Wohnbaustandorts Blankenburger Süden ist (Verlängerung der
Linie #M2 bis zum S-Bahnhof Blankenburg). Sie zeichnet sich durch ein ausgewogen gutes
Bewertungsergebnis in allen Kriterienbereichen aus.
Über die gesamte Prozesskette wurde konsequent sichergestellt, dass sowohl die Untersuchung
für den Bereich Straße als auch die für die Straßenbahn eng verzahnt erarbeitet
wurden. Zudem ist das Land Berlin als Auftraggeber der Untersuchungen dafür
verantwortlich, dass Eingangsparameter und Ergebnisse konsistent verwendet werden.
Frage 4:
Wie viele Lenkungsrunden gibt es zwischen Stadtentwicklungs- und Verkehrsverwaltung? Wo und wie
werden die Ergebnisse dieser Runden dokumentiert? Wer sitzt in den Lenkungsrunden und in welchem
Rhythmus wird gearbeitet? Welche Ergebnisse liegen vor?
Antwort zu 4:
Die Lenkungsrunden dienen dem gegenseitigen Informationsaustausch wie auch einer
verbesserten Koordinierung der drei Häuser Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen (SenStadtWohn), Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) und Bezirksamt (BA) #Pankow von Berlin bezüglich des gemeinsamen
Stadtentwicklungsprojektes „Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“.
Darüber hinaus sollen im Bedarfsfall erforderliche Senatsentscheidungen in der
Lenkungsrunde vorbesprochen werden.
Seit April 2018 gab es bereits fünf Lenkungsrunden zum Blankenburger Süden, die
sechste ist für Mai 2019 geplant. Dabei erfolgt die „Große Lenkungsrunde Blankenburger
Süden“ unter Teilnahme der beiden Senatorinnen und des Bezirksbürgermeisters sowie
der Staatssekretäre und des Baustadtrates, wie auch der Geschäftsstelle und weiterer
Vertreter der Arbeitsebene alle sechs Monate. Dazwischen trifft sich zusätzlich die „Kleine
Lenkungsrunde Blankenburger Süden“ (Staatssekretäre, Baustadtrat, Geschäftsstelle,
weitere Vertretende / Bearbeitende), so dass ca. alle drei Monate / 1x im Quartal eine
Lenkungsrunde zustande kommt. Zu den Lenkungsrunden werden ggf. Gäste zu
bestimmten Projekten / Themen geladen, z.B. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Berliner
Wasserbetriebe (BWB), Dienstleister.
Die Lenkungsrunden finden unter Federführung von SenStadtWohn statt. Es erfolgen
interne Protokolle und Ergebnisdokumentationen. Es handelt sich um verwaltungsinterne
Lenkungsrunden im Zusammenhang eines noch nicht abgeschlossenen Projektes.
Unabhängig vom verwaltungsinternen Charakter der Lenkungsrunden lässt sich
feststellen, dass bisher vornehmlich Informationen ausgetauscht und weitere
Vorgehensweisen diskutiert wurden. Es wurden noch keine Festlegungen zu kritischen
Eckpunkten getroffen, z.B. Trassenverläufe, Standort Straßenbahndepot, Gebäudehöhen.
Die Bürgerbeteiligung und die beauftragten Untersuchungen sollen die Grundlage für die
demnächst zu treffenden Entscheidungen bilden.
4
Frage 5:
Vor dem Hintergrund einer im Nordost-Raum weiter stark wachsenden Bevölkerung: Wie beurteilt der Senat
den Vorschlag, die #Lücke im -Bahn-Verkehr zwischen #Wartenberg und #Hohenschönhausen zu schließen
und im Bereich der #Sellheimbrücke einen weiteren S-Bahnhof zu schaffen?
Antwort zu 5:
Zwischen den Bahnhöfen Wartenberg und Hohenschönhausen verkehrt seit 1985 eine SBahnlinie
(#S75).
Es gibt eine langfristige Planung des Landes Berlin für eine #Nahverkehrstangente entlang
des Berliner #Eisenbahnaußenringes. Für diese Nahverkehrstangente sieht der
Flächennutzungsplan für Berlin zwischen dem S-Bahnhof Wartenberg und dem Karower
Kreuz zwei weitere Bahnhofsstandorte vor, für welche Flächenfreihaltungen erfolgen. Ein
möglicher Bahnhofsstandort ist an der Sellheimbrücke. Im Zuge der aktuell geplanten
Erneuerung der Eisenbahnüberführung ist ein Bahnhof Sellheimbrücke berücksichtigt.
Weitergehende Aussagen sind erst im Zuge von weiteren Betrachtungen zur
Nahverkehrstangente möglich, die u.a. auch Betrachtungen zu den bestmöglichen
Verkehrsnachfragepunkten oder zu einem Systementscheid S-Bahn/Regionalverkehr
sowie zur Wirtschaftlichkeit beinhalten.
Frage 6:
Wie beurteilt der Senat die Kritik an der derzeit vorgesehen Tram-Variante, dass diese die verkehrliche
Situation nur für einen kleinen Teil der (künftigen) Blankenburger Bevölkerung verbessert, die bisherigen
Siedlungsgebiete (Dorfkern, nördlich und südlich des Dorfangers sowie den Bereich um die Treseburger
Straße) aber nicht einschließt?
Antwort zu 6:
Ziel der Untersuchung war die Bestimmung der am besten geeigneten Trassenvariante
zur ÖPNV-Anbindung und -Erschließung des Wohnbaustandorts Blankenburger Süden.
Im Rahmen einer sogenannten Grundlagenermittlung wurden mehrere Varianten der
Trassenführung nach einer berlinweit einheitlichen Methodik geprüft und bewertet. Dabei
wurden unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt (Fahrgäste, Betrieb (BVG),
Kommune, Allgemeinheit inklusive Umwelt). Die aus der Untersuchung hervorgegangene
planerisch zu bevorzugende Variante ist Grundlage für einen zukünftigen politischen
Beschluss zur Einleitung der weiteren Planungsschritte, in denen die Planung vertieft wird
(Vorplanung, Entwurfsplanung, etc.).
Eine erste Etappe einer Straßenbahn wäre von Süden in das Gebiet des Blankenburger
Pflasterwegs hinein, die Weiterführung hinge u.a. auch von der weiteren Ausgestaltung
des Gesamtvorhabens Blankenburger Süden ab. Diesbezüglich kann etwaigen politischen
Entscheidungen nicht vorgegriffen werden. Die SenUVK hatte den Auftrag, zu prüfen, ob
es Möglichkeiten einer Durchbindung bis zum S-Bahnhof Blankenburg gäbe und was das
hieße. Die Straßenbahnlinie M2 wird nach dem bisherigen Planungsstand nicht über den
S-Bahnhof Blankenburg hinaus verlängert. Die durch Einfamilienhausbebauung geprägten
nördlicheren Flächen stehen der nachzuweisenden Wirtschaftlichkeit einer
Straßenbahnverlängerung entgegen.
5
Frage 7:
In den nächsten Jahren werden auch in Karow/Buch noch Tausende weitere Wohneinheiten entstehen. Wie
sollen diese im Nahverkehr erschlossen werden?
Antwort zu 7:
Der aktuelle Berliner Nahverkehrsplan sieht deutliche Erweiterungen der Platzkapazitäten
und des Angebotes im S-Bahn-Verkehr auf dem nördlichen Abschnitt der Linie S2 vor. Für
neue Wohnungsbaustandorte in Karow und Buch, die nicht im direkten Einzugsbereich
des S-Bahn-Verkehrs liegen, ist eine Erschließung im öffentlichen Personennahverkehr
durch Buslinienverkehre vorgesehen, die wiederum eine direkte Anbindung an die
Schienenverkehrsangebote ermöglichen. Hierfür werden – entsprechend des weiteren
Planungs- und Realisierungsfortschritts der Wohnbauvorhaben – schrittweise
Anpassungen und Erweiterungen im Buslinienverkehr geplant.
Frage 8:
Wie geht die Senatsverwaltung mit dem Beschluss der BVV Pankow um, die sich den Bau eines
Regionalbahnhalts Buch wünscht statt eines Turmbahnhofs in Karow?
Frage 9:
Welche Argumente sprechen aus Sicht des Senats für den Halt in Buch, welche für den Turmbahnhof
Karow? Was spricht aus Sicht des Senats für Karow?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Mit der S-Bahn-Anbindung besteht eine schnelle Schienenverkehrsverbindung von Buch
ins Berliner Zentrum und über den Regionalbahnhof in Bernau auch ins Berliner Umland.
Mit der Einrichtung eines Regionalverkehrshalts in Buch wären aufgrund der Nähe zum
bestehenden Regionalbahnhof Bernau (und zum geplanten Turmbahnhof Karower Kreuz)
unwirtschaftlich kurze Halteabstände für die durchfahrenden Fahrgäste verbunden. Auch
die städtebaulichen Gegebenheiten im Umfeld des Bahnhofs Buch würden eine stärkere
Anziehung aus dem Umland, die eine gestiegene Belastung von parkenden Kfz aus dem
Umland nach sich ziehen würde, nicht zulassen. Aus diesen Gründen kann die Errichtung
eines Regionalbahnhofs in Buch aus Sicht des Senats nicht befürwortet werden.
Der geplante Turmbahnhof Karower Kreuz als neuer S-Bahn- und Regionalverkehrshalt
hat durch die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsangebote entlang der Stettiner
Bahn und des Berliner Außenringes (drei Züge je Stunde entlang der Stettiner Bahn sowie
zwei Züge je Stunde auf dem Berliner Außenring) eine deutlich stärkere verkehrliche
Wirkung als ein Regionalbahnhof Buch (zwei Züge je Stunde). Mit der S-Bahn wird der
Turmbahnhof Karower Kreuz von Buch aus in vier Minuten zu erreichen sein und attraktive
Umsteigemöglichkeiten zu den Regionalzügen in alle Richtungen ermöglichen.
6
Frage 10:
Wie beurteilt der Senat die Ablehnung einer „Tangentialen Verbindung Nord“ durch Blankenburg durch die
BVV Pankow sowie in den Programmen der den Senat tragenden Parteien SPD, Linke und Grüne?
Antwort zu 10:
Dem Senat ist bekannt, dass die im FNP dargestellte „Tangentiale Verbindung Nord“
umstritten ist. Auf der anderen Seite sind die Siedlungsräume der Ortsteile Blankenburg
und Heinersdorf heute bereits durch verkehrsinfrastrukturelle Defizite geprägt, deshalb
wird die Frage der verkehrlichen Erschließung bei den anstehenden Verdichtungen und
Wohnungsbauvorhaben auch in allen Veranstaltungen vor Ort thematisiert.
Eine Wohnungsbauentwicklung im Blankenburger Süden erfordert allerdings mindestens
für die Ver- und Entsorgung und für Rettungsdienste (etc.) eine innere Erschließung und
einen äußeren Anschluss an die bestehende, heute defizitäre Straßeninfrastruktur. Die
Ausprägung in Ost-West-Richtung mit einem Anschluss an die OU B 2 Malchow im Osten
und der Pasewalker Straße wird derzeit in der Machbarkeitsuntersuchung zur
Verkehrserschließung Blankenburg betrachtet. Dabei werden gleichwertig auch die
Ertüchtigung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur untersucht und die daraus
resultierenden Konsequenzen aufgezeigt.
Berlin, den 26.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Straßenverkehr: Blankenburger Süden – Weitere aktuelle Fragen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
#Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚#Erholungsanlage Blankenburg‘
als #Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass es nach der Wende durch das
Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu einer „heterogenen Privatisierung von Parzellen“ gekommen sei, auf
denen „faktisch gewohnt wird, obwohl das baurechtlich nicht erlaubt ist.“ Wie gestaltet sich aus Sicht der
Senatsverwaltung die Rechtslage bei denjenigen Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem
3. Oktober 1990 in der DDR genutzt haben?
Antwort zu 1:
In dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert
wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung wird die komplexe Rechtslage in der
Erholungsanlage Blankenburg gekürzt dargestellt. Auch die Rechtslage bei den
Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem 3. Oktober 1990 genutzt
haben, ist komplex und bedarf jeweils einer Einzelfallbetrachtung. Allgemein gestaltet sich
die Rechtslage wie folgt:
Für ein Schuldverhältnis, das vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden ist, bleibt
nach Artikel 232 § 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) das
bisherige im Beitrittsgebiet geltende Recht maßgeblich. Auf ein am Tag des
Wirksamwerdens des Beitritts bestehendes Besitzverhältnis finden gemäß Artikel 233 § 1
von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. In diesem
Rahmen gelten grundsätzlich die jeweiligen Vertragsbestimmungen über die
Nutzungsüberlassung. Soweit die Verträge vor dem 3. Oktober 1990 wirksam waren, ist
auch das Schuldrechtsanpassungsgesetz zu beachten, z.B. hinsichtlich der gegenüber
dem Bürgerlichen Gesetzbuch abweichenden Kündigungs- und Investitionsschutzfristen.
2
Auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes konnten Besitzer von
Grundstücksflächen, deren bauliche Investition nach dem Boden- und Wirtschaftsrecht der
DDR mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe durch Verleihung eines
Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können, ihre Parzellen als Erbbauberechtigte
oder Eigentümer erwerben, wenn die formelle Umsetzung versäumt worden war. Die
Baugrundstücke sind den Besitzern von Eigenheimen auf der Grundlage eines
entsprechenden Bescheides auch übertragen worden. Dies führte vor allem in
sogenannten Erholungsanlagen, in Wochenendhausgebieten und ehemaligen
Gartenanlagen mit Eigenheimen zur Herauslösung und Entstehung von einzelnen
Baugrundstücken.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz sorgte dafür, dass für Nutzungsrechte aufgrund
„sonstiger Nutzungsverträge“, die nicht durch dingliche Positionen abgesichert werden
konnten, Einengungen aufgrund von BGB-Bestimmungen vermieden wurden.
Weder aus einer Anspruchsbegründung aufgrund des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes,
noch auf der Grundlage schuldrechtlicher Bestimmungen, für die das
Schuldrechtsanpassungsgesetz gilt und die z.B. eine Überlassung zur Wochenendnutzung
oder zu Wohnzwecken beinhalten können, kann ein Rechtsanspruch auf nachträgliche
baurechtliche Sanktionierung einer faktischen Wohnnutzung hergeleitet werden. Das
öffentliche Baurecht wird durch die genannten Rechtsvorschriften, die sich lediglich
privatrechtlich auswirken, nicht geändert. Aus der fortbestehenden Wohnnutzung auf
Grundstücken, die ihren Besitzern nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz übertragen
wurden oder auf Flächen, deren (schuldrechtliche) Überlassung eine Wohnnutzung
einschließt, folgt keine baurechtliche Zulässigkeit des Wohnens. Insoweit besteht lediglich
Bestandsschutz für eine Wohnnutzung, die vor dem 3. Oktober 1990 ausdrücklich gebilligt
worden war. Im Übrigen richtet sich die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach
dem für die Flächen bestehenden Bauplanungsrecht. Die Erholungsanlage Blankenburg
ist planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen.
Frage 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚Erholungsanlage Blankenburg‘
als Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass der Bezirk Pankow im „bezirklichen Wohnbaukonzept
Pankow“ selbst die Erholungsanlage als Ergänzungsstandort für 1500 neue Wohneinheiten dargestellt habe.
Wo findet sich diese Information im auf den Internetseiten des Bezirks unter https://www.berlin.de/bapankow/
politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.528193.php publizierten
„Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow“, welches 213 Seiten umfasst?
Antwort zu 2:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Das Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow (Bezirksamtsbeschluss zur Kenntnisnahme
vom 21. Juni 2016, BA- Nr. VII-1590, BVV-Drs. Nr. VII-1188 vom 13. Juli 2016) benennt
auf S. 156 die Erholungsanlage Blankenburg als ergänzenden Nachverdichtungsstandort
mit bis zu 1.500 Wohneinheiten mit einer Realisierungswahrscheinlichkeit „perspektivisch
2025 bis 2030“. Die Erholungsanlage gehört damit nicht zu den im Wohnbaukonzept 2016
dargestellten künftigen Entwicklungsschwerpunkten und prioritären Wohnbaustandorten
(siehe Karte S. 153).
3
In der BVV-Drucksache VII-1188 (vgl. https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/
bezirksverordnetenversammlung/online/tmp/tmp/45-181-
136274760333/274760333/00128090/90-
Anlagen/02/BezirklichesWohnbaukonzept_AnlageVzK_15.pdf) ist auf den S. 417 und 418
des PDF-Dokumentes (entspricht den S. 242 und 243 des Anhanges „Standortsteckbriefe“
– vgl. dazu S. 176 des PDF-Dokumentes) der entsprechende „Standortsteckbrief“ für die
„Erholungsanlage Blankenburg“ enthalten.
Frage 3:
Im selben Absatz verweist die Senatsverwaltung darauf, dass die Bezirksverordnetenversammlung Pankow
am 13. Juli 2016 die weitere planerische Qualifizierung der Anlage Blankenburg beauftragt habe,
einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen. Ich bitte um Nennung der entsprechenden
Drucksachennummer. Sollte es sich dabei um die Drucksache VII-1188 handeln: trifft es zu, dass die
Bezirksverordnetenversammlung dazu dezidiert eine Beschlussfassung abgelehnt hat und den Bericht
lediglich zur Kenntnis genommen hat? Wenn ja, wann werden diese Informationen in der Veröffentlichung
„Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden“ korrigiert?
Antwort zu 3:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Mit der Drucksache VII-1188 hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) den
Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016 über das Wohnungsbaukonzept
einschließlich des Abschlussberichtes, wie vom Bezirksamt eingebracht, mit Aussprache
zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016
wurde die Abt. Stadtentwicklung mit der weiteren planerischen Qualifizierung der
Wohnbaupotenziale, einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend
der Schwerpunktbereiche beauftragt. Schwerpunktbereiche sind dabei Buch, Französisch
Buchholz, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Pankow Süd und Prenzlauer Berg.
Die bisherige Darstellung in dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die
besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung, dass „am
13.07.2016 […] die Bezirksverordnetenversammlung Pankow die weitere planerische
Qualifizierung der Erholungsanlage Blankenburg einschließlich der Aufstellung von
Bebauungsplänen“ beauftragt hätte, war somit nicht richtig und wurde inzwischen
korrigiert.
Inwieweit es zutrifft, dass „die Bezirksverordnetenversammlung dezidiert eine
Beschlussfassung zur BVV-Drucksache VII-1188 abgelehnt hat und den Bericht lediglich
zur Kenntnis genommen hat“, ist den auf der BVV-Seite eingestellten Dokumenten nicht
zu entnehmen. Diesen Dokumenten ist aber zu entnehmen, dass die BVV-Drucksache VII-
1188 als „Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG“ durch das Bezirksamt
eingereicht wurde.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die BVV Pankow in ihrer beschlossenen Stellungnahme zum Wohnbaukonzept Pankow
(Drucksache VII-1203) beim Blankenburger Süden ausdrücklich auf die Zuständigkeit des Senats
hingewiesen hat?
Antwort zu 4:
nein
4
Frage 5:
In wie vielen Fällen hat das Land Berlin inzwischen Vorkaufsrechte in der Anlage wahrgenommen und in wie
vielen Fällen hat es auf die Nutzung eines Vorkaufsrechts verzichtet?
Antwort zu 5:
Auf Basis der Vorkaufsrechtsverordnung des Landes Berlin an Grundstücken innerhalb
des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Blankenburger
Pflasterweg/ Heinersdorfer Straße sowie daran anschließender Flächen der Ortsteile
Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow wurde in zwei
Fällen das Vorkaufsrecht durch das Land Berlin in der Erholungsanlage Blankenburg
ausgeübt. Ein weiterer Fall befindet sich noch im Verfahren. In drei Fällen wurde das
Vorkaufsrecht in der Erholungsanlage Blankenburg nicht ausgeübt.
Frage 6:
Wann sind die nächsten Beteiligungsformate vor Ort geplant?
Antwort zu 6:
Am 16. November 2018 wurde die Vor-Ort-Sprechstunde für das Stadtentwicklungsprojekt
„Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“ in der Bahnhofstr. 32 eröffnet.
Dieses neue Informationsangebot vor Ort soll die Möglichkeit bieten, mit den Planerinnen
und Planern ins Gespräch zu kommen, Informationen auszutauschen, Fragen zu
beantworten und in Ruhe die komplexe Problemlage zu erörtern.
In der Regel wird jeden Dienstag in der Zeit von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr ein offener
Gesprächsabend mit Planerinnen und Planern des Projektes auch zu speziellen Themen –
wie z.B. zu den Ergebnissen der ökologischen Grundlagenermittlung oder zu den
bisherigen Erkenntnissen zum Thema Regenwassermanagement – angeboten.
Donnerstags besteht die Möglichkeit, Fragen der einzelnen, potentiell betroffenen Mieter,
Pächter oder Eigentümer zu beantworten. Nach telefonischer Terminvergabe können
Einzelfragen gemeinsam mit den Planern und Planerinnen in den Blick genommen
werden.
Die Beteiligungsformate für das Jahr 2019 stehen noch nicht fest, werden aber am 18.
Dezember 2018 dem Projektbeirat vorgestellt.
Frage 7:
Wann ist mit einer Vorlage zur Beschlussfassung im Berliner Abgeordnetenhaus zu rechnen?
Antwort zu 7:
Ein Beschluss über die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird
nach § 27 Absatz 1 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) durch den Senat
gefasst. Aus heutiger Sicht ist dafür Anfang 2021 avisiert. Da ein solcher Beschluss
politische wie auch fiskalische Grundfragen berührt, ist eine vorherige Einbindung des
Berliner Abgeordnetenhauses vorgesehen.
Frage 8:
Vor dem Hintergrund von deutlichen Verzögerungen in der Projektplanung ist bereits angedeutet worden,
auch für die Anlage Blankenburg – wie bei anderen Erholungsanlagen und Kleingartenanlagen – die
Schutzfrist bis 2030 zu verlängern. Wie schnell ist mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen, die
die weitere Diskussion in Blankenburg erheblich erleichtern würde?
5
Antwort zu 8:
Im Unterschied zu anderen sogenannten Erholungsanlagen im Bezirk Pankow, für die
durch Bezirksamts-Beschluss Nr. VII-1623/2016 vom 27. September 2016 ein Verzicht auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung der Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge bis 2030
beschlossen wurde, ist die Erholungsanlage Blankenburg Teil eines Gebietes, für das
Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt werden.
Diese vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen
dafür bereitstellen, welche einzelne Maßnahmen für die Errichtung eines neuen
Stadtquartiers mit ca. 5.000 – 6.000 Wohnungen auf dem ehemaligen Rieselfeld zwischen
Blankenburg und Heinersdorf erforderlich sind und inwieweit für die Errichtung des neuen
Stadtquartiers die Durchführung einer städtebaulichen #Entwicklungsmaßnahme
erforderlich ist. Die Erholungsanlage Blankenburg ist Teil des Gebietes der vorbereitenden
Untersuchungen, da davon auszugehen ist, dass für die Errichtung des neuen
#Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ die #Straßeninfrastruktur vor Ort ausgebaut und die
#Tramlinie #M2 durch das neue Stadtquartier bis zum -Bahnhof #Blankenburg verlängert
werden muss und für beide Maßnahmen Flächen der Erholungsanlage Blankenburg in
Anspruch genommen werden müssen.
Die voraussichtliche Trassenführung der Tramlinie M 2 war Gegenstand einer seitens
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführten
Machbarkeitsuntersuchung und wurde in ihrem groben Verlauf am 3. März 2018 im
Rahmen der Auftaktarena der Öffentlichkeit vorgestellt. Der konkrete Bedarf an
Straßennetzausbaumaßnahmen ist Gegenstand einer weiteren
Machbarkeitsuntersuchung dieser Senatsverwaltung. Die Vergabe soll noch 2018
erfolgen.
Sobald belastbare Zwischenergebnisse vorliegen, wird eine Bilanzierung der
erforderlichen Eingriffe in vorhandene Nutzungen und Rechte im Zuge der Verlängerung
der Tramlinie M 2 zum S-Bahnhof und der erforderlichen Straßennetzausbaumaßnahmen
für die Erholungsanlage angestrebt. Eine Verlängerung einer solchen „Schutzfrist“ –
gemeint ist der Beschluss des Bezirksamtes Pankow, bis zu einer bestimmten Frist auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung zu verzichten – wird in diesem Zusammenhang
eingeordnet.
Berlin, den 27.11.2018
In Vertretung
Sebastian Scheel
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenbahn: Einschränkungen des Straßenbahnverkehrs zwischen S-Bahnhof Grünau und Alt-Schmöckwitz vom 22. April bis 29. Mai 2014, aus BVG

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1813346.html

Die #BVG ersetzt die #Haltestelle „Zum Seeblick“ an der #Tramlinie #68 durch einen modernen Neubau. Künftig wird es dort eine gemeinsame Haltestelle für #Busse und #Straßenbahnen geben. Geplant ist unter anderem ein moderner Wartebereich. Außerdem wird der Neubau #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen einen barrierefreien Ein- und Ausstieg ermöglichen. Für die Bauarbeiten muss die Straßenbahnlinie 68 vom 22. April (ca. 5 Uhr) bis 5. Mai 2014 (ca. 5 Uhr) zwischen den Haltestellen S-Bahnhof Grünau und Alt-Schmöckwitz unterbrochen werden. Die Baumaßnahmen der BVG werden mit Arbeiten des Tiefbauamtes Treptow-Köpenick gebündelt, das zeitgleich die abgenutzte Fahrbahndecke auf dem Adlergestell zwischen der Straße Zum Seeblick und der Godbersenstraße erneuert. Während der Bauarbeiten fahren barrierefreie Busse zwischen dem S-Bahnhof Grünau und Alt-Schmöckwitz als Buslinie 68, ab Alt-Schmöckwitz verkehren die Busse weiter als Linie 168. Zwischen S-Bahnhof Grünau und Strandbad Grünau verkehrt vom 22. April bis 4. Mai 2014 ein Shuttlebus und vom 5. Mai bis 29. Mai 2014 ein Pendelzug. Die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr wird auf dem Adlergestell während der Baumaßnahme im Bereich der Haltestelle „Zum Seeblick“ auf einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung verengt. Zusätzlich wird ab dem 14. Mai 2014 der Kraftfahrzeugverkehr wechselseitig auf einem Fahrstreifen an der Baustelle vorbeigeführt.

Straßenbahn: Straßenbahn M10 muss zum Bahnhof Friedrichstraße fahren können!, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002780

Zu den vielen Altlasten von Berlins ehemaligem Verkehrssenator Peter Strieder gehört die verpatzte #Straßenbahnanbindung des künftigen #Hauptbahnhofes. Geplant ist eine Trasse in Verlängerung der #Eberswalder Straße über die #Bernauer und #Invalidenstraße zum Hauptbahnhof Lehrter Bahnhof. Beim #Planfeststellungsverfahren für den zweiten #Straßenbahnabschnitt zwischen #Nordbahnhof und Hauptbahnhof versuchte Strieder, die #Straßenraumaufteilung der Invalidenstraße entscheidend zu verändern, um die Planungen zum sogenannten inneren #Stadtring durchsetzen zu können. Als Trojanisches Pferd diente dabei die Straßenbahnplanung, hinter der die erhebliche Ausweitung der Fahrbahnbereiche zugunsten der Autos und zulasten der Fußgänger versteckt wurde. Dagegen haben sich die Anwohner erfolgreich gewehrt. Die Kläger sprachen sich zwar nicht gegen die Straßenbahn aus, jedoch blieb die #Tram-Planung mit auf der Strecke. Und so wird zurzeit die neue Straßenbahnstrecke nur auf dem Abschnitt zwischen Eberswalder Straße und Nordbahnhof gebaut. Der westliche Abschnitt ist um Jahre #verschoben und führt nun zu einer entsprechend verspäteten #Direktanbindung des Hauptbahnhofs aus den dicht bebauten Bereichen in #Wedding und #Prenzlauer Berg.

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Straßenbahn: U-Bahn-Geld für den Straßenbahn-Ausbau aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article103427811/U-Bahn-Geld-fuer-den-Strassenbahn-Ausbau.html

Lange Zeit stand der #Ausbau des Berliner Tramnetzes auf dem #Abstellgleis, nun stehen die Signale wieder auf Grün. Der #Haushaltsausschuss des Abgeordnetenhauses billigte jetzt sowohl den #Weiterbau der Linie „#Alex II“ von der Prenzlauer Allee über den #Alexanderplatz zum Roten Rathaus wie auch die Verlängerung der Linie 20 von #Eberswalder über Bernauer und #Invalidenstraße zum #Lehrter Bahnhof.

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