S-Bahn + VBB: Markterkundung zur Bereitstellung von neuen S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

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Am 22.02.2018 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die #Markterkundung zur
#Bereitstellung von neuen -Bahn-Fahrzeugen für die Berliner -Bahn gestartet.
Frage 1:
Was genau bezweckt der Senat mit der Durchführung der o. g. Markterkundung?
Antwort zu 1:
Der Senat will zukünftig einen effektiven Zugang zu Fahrzeugen gewähren, die unter den
besonderen Bedingungen des Netzes der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können. Gegenstand
dieser Markterkundung ist deshalb die Prüfung, ob es gegenüber der bisher im
#Teilnetz #Ring praktizierten Vergabekonzeption Vorteile bietet, wenn die für den Betrieb der
Teilnetze #Nord/Süd und #Stadtbahn erforderlichen #Neufahrzeuge beginnend ab 2026 dem
Eisenbahnverkehrsunternehmen von einem #Fahrzeugdienstleister mit Hilfe eines #Bereitstellungsvertrages,
der auch die Instandhaltung der Fahrzeuge umfasst, zur Verfügung
gestellt werden. Die Ausgestaltung der Fahrzeugbereitstellung durch einen zunächst gemischtwirtschaftlichen
und perspektivisch voll kommunalen Fahrzeugdienstleister und das
daran bestehende Interesse der Marktteilnehmer wird in den nächsten Wochen Gegenstand
der Gespräche zwischen dem Senat und den Interessenten sein.
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Frage 2:
Wie nimmt der Senat bereits heute aktiv Einfluss, um die überhöhten Preise (Euro pro ZugKM) der neu
abgeschlossenen S-Bahn-Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH zu reduzieren und einen qualitativ
hochwertigen Betrieb sicherzustellen?
Antwort zu 2:
Vor Abschluss der Interimsverträge für die Teilnetze Ring, Stadtbahn und Nord/Süd wurde
eine ex ante Überkompensationskontrolle gemäß Anhang zur Verordnung der
Europäischen Gemeinschaft [VO(EG)] Nr. 1370/2007 durchgeführt. Die Länder Berlin und
Brandenburg als Vertragspartner der S-Bahn Berlin GmbH haben auf der Grundlage
dieser #Überkompensationskontrolle festgestellt, dass die Ausgleichsleistungen dieser
Verträge den Anforderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 entsprechen und die Zuschüsse
der Länder nicht über die gem. der VO anrechenbaren Kosten zuzüglich eines
angemessenen Gewinns hinausgehen. Der Vertrag Teilnetz Ring wurde im Ergebnis eines
wettbewerblichen Verfahrens geschlossen. Eine nachträgliche Preisreduzierung ist
rechtlich nicht möglich.
Frage 3:
Welche Beratungsunternehmen sind mit der Durchführung der Markterkundung betraut? Ist es wiederum die
#CNB GbR (ARGE aus #KCW und #VBB), deren Beratungsvertrag am 21. November 2017 verlängert wurde
(siehe Drs. 18/13 390 – Antwort zu Frage 7 und 8)?
Antwort zu 3:
Die Markterkundung wird unter Leitung der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und
Klimaschutz mit Unterstützung vom Center Nahverkehr Berlin (CNB) durchgeführt.
Frage 4:
Welche Rechtsanwaltskanzlei ist mit der Durchführung der Markterkundung betraut?
Antwort zu 4:
Mit der Durchführung der Markterkundung ist keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt
worden.
Frage 5:
Welche Kosten sind für das Markterkundungsverfahren vorgesehen? Beteiligt sich das Land Brandenburg
oder der VBB an diesen Kosten (Wenn „ja“: in welcher Höhe?; wenn „nein“: warum nicht?)
Frage 6:
Wo im Haushalt sind die Kosten für die Markterkundung etatisiert?
Antwort zu 5 und 6:
Inwieweit im Rahmen der Durchführung und der anschließenden Auswertung der
Ergebnisse der Markterkundung eine zusätzliche Beauftragung von Experten notwendig
wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
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Frage 7:
In der Bekanntmachung ist von Gesprächen mit den Interessenten in zwei Blöcken die Rede, die Gespräche
des ersten Blocks sollen in den Monaten April und Mai 2018, die des zweiten Blocks im Sommer 2018
stattfinden.
 Wie genau soll die Markterkundung und die Gespräche ablaufen (bitte Ablaufdiagramm beifügen)?
 Ist die Einrichtung eines elektronischen Datenraums vorgesehen, in dem Unterlagen etc. bereitgestellt
werden?
 Werden Frage-Antworten-Runden durchgeführt?
Antwort zu 7:
Ein Markterkundungsverfahren darf lt. § 28 Abs. 2 Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) ausschließlich zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur
Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen
durchgeführt werden. Dabei sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und
der Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Weitergehende vergaberechtliche Vorgaben zur
Durchführung einer Markterkundung gibt es nicht. Es bleibt somit dem öffentlichen
Auftraggeber ein breites Gestaltungsfeld für die Art der Gespräche. Im konkreten Fall
erfolgen für den ersten Block des Verfahrens im Monat Mai jeweils Einzelgespräche mit
den Interessenten in denen – vgl. Abschnitt IV.3) der Bekanntmachung – die Ausgestaltung
des Verfahrens nebst Anforderungen an die Bewerber im Vordergrund stehen. Zu klären
ist dabei auch, welche Chancen und Risiken aus Sicht der Interessenten mit dem Erwerb
des Fahrzeugeigentums oder gesellschaftsrechtlichen Eigentums an dem
Fahrzeugdienstleister durch die Länder verbunden wären. Die Einrichtung eines Datenraums
ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Ist im Rahmen der Markterkundung eines „Investorenkonferenz“ vorgesehen, analog zum Interessensbekundungsverfahren
für die Berlin TXL – The Urban Tech Republic? (Wenn „ja“: wann und wie?; wenn
„nein“: Warum nicht?)
Antwort zu 8:
Der Senat plant im Rahmen der Markterkundung zusätzlich keine Investorenkonferenz, da
dadurch keine für die spätere Auftragsvergabe notwendigen weiteren Informationen
erwartbar sind.
Frage 9:
Ist der Teilnehmerkreis auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahntechnikhersteller, Eisenbahndienstleistungsunternehmen
und Finanzierungsgesellschaften beschränkt oder kann an der Markterkundung jeder
teilnehmen, der sachdienliche Hinweise für das Verfahren geben kann? Wer entscheidet aufgrund welcher
Kriterien, wer teilnehmen kann und wer nicht?
Frage 10:
Mit wieviel Teilnehmern rechnet der Senat? Und mit was für Teilnehmer (siehe Frage 9) rechnet der Senat?
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Antwort zu 9 und 10:
Die Absicht des Senats zur Durchführung einer Markterkundung erfolgte mit der europaweiten
Auftragsbekanntmachung am 22.02.2018. Es hatten alle daran Interessierten (es
erfolgte keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmen) die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung
bis zum 21.03.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu senden. Alle, die ihr Interesse bekundet haben, wurden von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Gesprächen schriftlich
eingeladen.
Berlin, den 23.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn (in) Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist die Vergabe (und #Ausschreibung) der #Verkehrsleistungen im Berliner -Bahn-Netz, in den drei verschiedenen Netzabschnitte, der Ost-West- sowie Nord-Süd-Querung und natürlich der „Ringbahn“ (und ggf. darüber hinaus) in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 1:
#Teilnetz #Ring:
Der Vertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Teilnetz Ring mit Neufahrzeugen ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben und am 21.12.2015 geschlossen worden; er hat eine Laufzeit von 2021 bis 2035.
Teilnetze #Stadtbahn und #Nord-Süd:
Nach dem für den Zeitraum 2017 bis 2023 im Wege der Direktvergabe vergebenen #Interimsvertrag II werden sich zwei im Wettbewerb zu vergebene Verträge für den Zeitraum gestaffelt einlaufend von 2023-2027 und gestaffelt auslaufend von 2028-2033 anschließen. Die Art der Vergabe der Verträge für den Anschlusszeitraum steht gegenwärtig noch nicht fest.
Ein Überblick findet sich unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/s_bahn/.
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Frage 2:
Wie ist die Neubeschaffung von S-Bahn-#Fahrzeugen in den nächsten Jahrzehnten in Berlin geplant?
Frage 3:
Gibt es hierfür bereits Pläne der zuständigen Senatsverwaltung, die u.a. eine Trennung der #Fahrzeuginstandhaltung vom #Eisenbahnverkehrsunternehmen fordert und wenn ja warum?
Antwort zu 2 und zu 3:
Gegenwärtig werden verschiedenen Modelle zur #Fahrzeugneubeschaffung für den schrittweisen Einsatz ab 2026 einschließlich Fahrzeugbereitstellung und Erbringung der Verkehrsleistungen geprüft. Eine Entscheidung dazu soll bis zum Sommer 2018 getroffen werden.
Frage 4:
Wie ist die Vergabe (und Ausschreibung) für den Vertrieb von #Fahrscheinen und #Abos im Berliner S-Bahn-Netz, vor allem an #Automaten und in Kunden- bzw. #Abozentren in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 4:
Möglich sind ein wettbewerbliches Verfahren oder – mit Zustimmung des Landes Branden-burg – eine Inhousevergabe an ein landeseigenes Unternehmen. Die Entscheidung dazu wird im Jahr 2019 getroffen werden. Bis zum Jahr 2023 erbringt die S-Bahn Berlin GmbH die Vertriebsleistungen für alle Teilnetze im Rahmen des Interimsvertrages II.
Frage 5:
Lässt sich der Senat bei der Vergabe von Verkehrsleistungen (S-Bahn Berlin und/oder BVG) von externen Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen – zusätzlich zur Kompetenz, die das Land ohnehin bezahlt, indem es den VBB finanziert – beraten und wenn ja warum?
Frage 9:
Worin sieht der Senat die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beratungsleistungen -zusätzlich zu der oben genannten Kompetenz des VBB- und welche Ergebnisse (Konzepte etc.) konnten hierbei bereits erzielt werden?
Antwort zu 5 und 9:
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) GmbH mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahver-kehr beauftragt. Das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und Ansprechpartner für alle Verfah-rensbeteiligten. Der VBB bringt sein Know-how insbesondere zu den Themen Fahrpla-nung, Qualität, Tarif und Controlling in die regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen ein.
Das Land Berlin wird bei der Vergabe von Verkehrsleistungen sowohl an die S-Bahn als auch an die BVG vom Center Nahverkehr Berlin GbR (CNB) unterstützt. Dies umfasst insbesondere konzeptionelle, ökonomisch-wirtschaftliche und technische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergabeverfahren. Hauptleistungsbestandteile sind – neben der Unterstützung bei der grundsätzlichen Vergabeausgestaltung, einschließlich der ökonomischen Bewertung
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verschiedener Optionen (so bspw. für die Fahrzeugbeschaffung) – die Erarbeitung und Fortschreibung von Erwartungswertmodellen, die Erstellung von Kalkulations- und Wertungsblättern, die Erarbeitung von verkehrswirtschaftlich leistungsgerechten Vergütungsregelungen, Preisklauseln und Minderungsregelungen für Brutto-Anreiz-Verträge, die Vorbereitung, Begleitung und ökonomische Bewertung von Verhandlungsgesprächen, die Angebotsauswertung und Angebotsverhandlung, die Erstellung von Erlös- und Kostenentwicklungsprognosen, die Abschätzung der Haushaltsbelastung etc. Des Weiteren erfolgt bei Bedarf eine Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von mit den S-Bahn-Vergaben verbundenen Abstimmungen in Gremien (Koordinierungskreis, Lenkungskreis) oder bei Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (z.B. Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen).
Durch die Vergabe an CNB kann der Zugriff auf hochspezialisiertes Expertenwissen zu Sonderthemen und -arbeitsschwerpunkten gesichert werden, die nicht dauerhaft zu bearbeiten sind und auch aus diesem Grund nicht durch internes Personal übernommen werden könnten. Insgesamt hat sich die Aufgabenverteilung zwischen Aufgabenträger und CNB in den letzten Jahren sehr bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass der Aufgabenträger seinen immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen gerecht werden konnte (Revision BVG-Vertrag, verkehrmittelübergreifende Angebotsentwicklung für die wachsende Stadt, Vergabeunterstützung S-Bahn, Fahrzeugbeschaffung etc.).
Zudem haben die Länder – wie generell bei Vergaben im Schienenpersonennahverkehr üblich – eine entsprechend spezialisierte Kanzlei mit der rechtlichen Begleitung des Verfahrens beauftragt. Die Vergabe von Verkehrsverträgen unterfällt einem speziellen, europarechtlich überprägten Vergaberechts- und Beihilferegime und ist mit Standardverfahren der Vergabe z.B. von Bauaufträgen nicht vergleichbar. Um als öffentlicher Auftraggeber auf Augenhöhe mit Vertretern international agierender Unternehmen auf Bewerber- und Bieterseite zu verhandeln, bedarf es juristischer Experten mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Verfahren. Auch angesichts der hohen Auftragswerte, um die es bei der Vergabe von S-Bahn-Leistungen geht (Gesamtauftragssumme – Betriebskosten und Infrastrukturkosten – des Wettbewerbsvertrags Teilnetz Ring und der beiden Interimsverträge insgesamt ca. 9,7 Mrd. Euro) ist es geboten, sich externen anwaltlichen Rates zu versichern. Diese Einschätzung wird auch vom Land Brandenburg geteilt, das gemeinsamer Auftraggeber rechtlicher Beratungsleistungen mit dem Land Berlin ist.
Frage 6:
Wie waren bzw. sind die Kosten für diese Beratungsleistungen in den letzten und in den nächsten zehn Jahren (bitte detaillierte Aufstellung)?
Antwort zu 6:
Bezogen auf die Kosten der Vergangenheit wird auf die Schriftliche Anfrage 18/11825 verwiesen. Welcher Aufwand künftig mit der Erfüllung der jüngst novellierten vergaberechtlichen Anforderungen verbunden ist, auf welche Vergabekonzeption sich die Länder im Ergebnis o.g. Prüfung unterschiedlicher Fahrzeugbeschaffungsmodelle verständigen und welche weiteren Umsetzungsschritte sich daraus ergeben, steht derzeit noch nicht fest. Die Höhe der Kosten für die nächsten zehn Jahre können daher gegenwärtig nicht seriös kalkuliert werden.
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Frage 7:
Wann fand die letzte Ausschreibung für diese Beratungsleistungen statt und wer hat diese gewonnen?
Frage 8:
Ist die „Center Nahverkehr Berlin“ (CNB) ein solches Beratungsunternehmen und wer sind die Gesellschafter dieser GbR?
Antwort zu 7 und 8:
Zuletzt fand eine Ausschreibung zur Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sommer 2017 statt. Der Auftrag enthält die Vorgabe, dass das beauftragte Expert/innenteam nach außen unter dem Namen „Center Nahverkehr Berlin“ auftreten muss.
Die Vergabe erfolgte zweistufig im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag für den o.a. Dienstleistungsauftrag für den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2023 an die Bietergemeinschaft aus KCW GmbH und VBB GmbH (Center Nahverkehr Berlin GbR) wurde am 21.11.2017 erteilt.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Wird die S-Bahn auf Dauer mit Altfahrzeugen betrieben?, aus Senat

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Der Senat hat die -Bahn-Leistungen für das Teilnetz Ring/ Südost in einem #Interimsvertrag bis 2023
vergeben, wobei die Leistung weiterhin mit Altfahrzeugen erbracht wird. Für die Teilnetze Nord-Süd
und Stadtbahn laufen Interimsvertragsverhandlungen, auch dort sind keine neuen Züge vorgesehen
(s. Protokoll des Ausschusses UmVerk vom 02.03.2017).
Frage 1:
Wie lange werden auf dem #Teilnetz #Ring/ üdost noch die derzeit genutzten #Altfahrzeuge eingesetzt
werden?
Antwort zu 1.:
Im Teilnetz Ring und Südost sollen Altfahrzeuge noch bis Oktober 2023 eingesetzt
werden.
Frage 2:
Ab wann sollen die ersten #Neufahrzeuge dort eingesetzt werden?
Antwort zu 2.:
Die ersten Neufahrzeuge sollen im Teilnetz Ring und Südost ab dem 01.01.2021
eingesetzt werden.
Frage 3:
Ist bei den derzeit genutzten Altfahrzeugen geplant, diese für moderne Benutzeranforderungen (wie
z.B. Angebot von Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LANAngebot)
zu ertüchtigen?
Wenn ja für welche Anforderungen und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Frage 4:
Wie stellt der Senat sicher, dass bei den anstehenden Ausschreibungen für die Stadtbahn und die
Nord-Süd-Verbindung dort eingesetzte Altfahrzeuge ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit
aufweisen und modernen Benutzeranforderungen entsprechen, wie z.B. Angebot von
Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LAN-Angebot?
Antwort zu 3. und 4.:
Die Fahrzeuge der Baureihen (BR) 480 und 485 sollten ursprünglich bis Ende 2017
eingesetzt werden. Für die Verlängerung des Einsatzes bis Ende 2023 werden
umfangreiche technische Maßnahmen umgesetzt, die einen stabilen und sicheren
Weiterbetrieb gewährleisten. Darüber hinaus erfolgen aufgrund der absehbar relativ
kurzen Restnutzungszeit der Fahrzeuge keine weiteren fahrgastwirksamen
Verbesserungen. Die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen ist in den
vorhandenen Mehrzweckabteilen bereits heute möglich.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 werden ein technisches Maßnahmenpaket erhalten,
welches weiterhin einen zuverlässigen und sicheren Betrieb gewährleisten wird.
Auch in diesen Fahrzeugen ist die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen in
den vorhandenen Mehrzweckbereichen bereits heute sichergestellt. Darüber hinaus
haben die Länder Berlin und Brandenburg einige zusätzliche fahrgastwirksame
Maßnahmen vorgesehen. So wird ein Videoaufzeichnungssystem installiert. Die
bisher nicht ausreichenden Festhaltemöglichkeiten im Bereich des Abteils an dem
Fahrzeugende ohne Führerstand werden durch Ergänzung zusätzlicher
Haltestangen verbessert. Piktogramme und Fußbodenmarkierungen für die
Priorisierung von Rollstuhlbereichen innerhalb der Mehrzweckabteile werden
aufgebracht, um die entsprechenden Flächen für die vorgesehene Nutzung zu
kennzeichnen. Im verbleibenden Mehrzweckbereich werden Piktogramme für
Kinderwagen und Fahrräder auf den Unterseiten der Klappsitze ergänzt, um den
Vorrang dieser Nutzergruppen im Mehrzweckabteil ebenfalls zu verdeutlichen. Im
Türbereich sollen künftig gelbe Aufmerksamkeitsstreifen im Fußboden die Sicherheit
verbessern. Es ist zudem der Einbau taktiler Türtaster vorgesehen. Schließlich
verbessert der Einbau bewährter neuerer Gurtsysteme für Fahrradhalterungen die
Fahrradbeförderung.
Licht- und Raumprofile als Benutzeranforderung sind dem Senat nicht bekannt. Das
Lichtraumprofil ist hingegen eine technische Anforderung an die Fahrzeuge, um den
sicheren Einsatz im Streckennetz zu gewährleisten.
Eine Nachrüstung von WLAN ist in den Bestandsfahrzeugen nicht vorgesehen, da in
Berlin bereits eine hohe Netzabdeckung durch Mobilfunk für die Streckenabschnitte
der S-Bahn besteht und zudem eine Nachrüstung im Vergleich zum erzielbaren
relativ geringen Nutzen einen unverhältnismäßig hohen technischen und finanziellen
Aufwand erfordern würde.
Frage 5:
Wurden bei Entscheidungsfindung des Senats, auf den oben genannten drei S-Bahn-Teilnetzen auch
künftig vorwiegend Altfahrzeuge einzusetzen, die entsprechenden Fachverbände, wie z.B. Mofair,
VDV oder der Fahrgastverband pro Bahn e.V., vorab gehört?
Wenn ja: Welche Positionen haben die Fachverbände in Bezug auf den Einsatz von Altfahrzeugen
dabei geäußert?
Antwort zu 5.:
Der Senat hat das Ziel, in den drei Teilnetzen der S-Bahn perspektivisch
Neufahrzeuge zum Einsatz zu bringen.
Für das Teilnetz Ring und Südost ist dies vorgesehen, sobald Neufahrzeuge
entwickelt, getestet, zugelassen, produziert und in ausreichender Anzahl für den
Einsatz zur Verfügung stehen. Entsprechende Zeitbedarfe müssen für diese
Prozesse berücksichtigt werden. Deshalb ist eine sukzessive Betriebsaufnahme mit
Neufahrzeugen für die einzelnen Linien vom 01.01.2021 bis Oktober 2023
vorgesehen. Bis dahin müssen die Altfahrzeuge der BR 480 und 485 zum Einsatz
kommen, da andere Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 sind in den Jahren 1996 – 2004 produziert worden.
Sie können – wie bei Eisenbahnfahrzeugen üblich – über einen Zeitraum von 30 und
mehr Jahren eingesetzt werden und sind daher auch aus heutiger Sicht nicht als „alt“
zu qualifizieren. Im Sinne einer effizienten und sparsamen Verwendung der nicht
unbegrenzt für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stehenden
Regionalisierungsmittel des Bundes sowie eines ressourcenschonenden Einsatzes
bereits vorhandener Wirtschaftsgüter ist die weitere Zulassung dieser Fahrzeuge für
die hiesigen Verkehrsleistungen im Rahmen ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer
sinnvoll. Eine Anhörung von Fachverbänden war für diese Entscheidungsfindung
nicht erforderlich.
Frage 6:
Wie möchte der Senat sein selbst propagiertes Ziel, ein internationales Schaufenster für eine Smart
City zu werden, umsetzen, wenn im Mobilitätsbereich und hier besonders im ÖPNV/SPNV noch über
längere Zeit Altfahrzeuge aus dem vorherigen Jahrhundert zum Einsatz kommen?
Antwort zu 6.:
„Smart City“ steht für eine Stadt, die sich durch intelligente, nachhaltige und
zukunftsweisende Entscheidungsfindungen auszeichnet. Für den Berliner Senat
umfasst dies, langlebige Investitionsgüter über ihren gesamten Lebenszyklus zu
nutzen. Eine andere Entscheidung wäre für eine „Smart City“ nur sachgerecht, wenn
frühere Vorgaben von Neufahrzeugstandards einen so erheblichen Mehrwert für den
Fahrgast bedeuten würden, dass sich die mit Neufahrzeugstandards verbundenen
höheren Zuschussbeträge pro Zugkilometer rechtfertigen lassen. Dies ist nach
Auffassung des Senats nicht der Fall.
Aufgrund der üblichen wirtschaftlich-technischen Einsatzdauer von
Schienenfahrzeugen von 30 und mehr Jahren werden dementsprechend auch in
anderen Städten und Regionen derzeit und auch zukünftig noch Fahrzeuge
eingesetzt werden, die bereits vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden.
Frage 7:
Wie möchte der Senat den leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters (u.a.
Bombardier, Siemens, Stadler) eine Chance geben, einen Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung
des regionalen SPNVs zu leisten, wenn über viele Jahre keine Neufahrzeuge bei der S-Bahn
beschafft werden?
Antwort zu 7.:
Für das Teilnetz Ring und Südost der Berliner S-Bahn wurde im Rahmen von
Wettbewerbsverfahren die Beschaffung von Neufahrzeugen ausgeschrieben. Die
Teilnahme stand allen potentiellen Anbietern offen.
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Auch für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd der Berliner S-Bahn werden die
Betreiber für die dem ab Dezember 2017 gültigen Interimsvertrag folgenden
Verkehrsverträge im Wettbewerb ermittelt. In diesem Verfahren sind Angebote mit
Neufahrzeugen möglich.
Darüber hinaus finden weitere Wettbewerbsverfahren im Regionalverkehr statt, z.B.
startet noch in diesem Jahr das Vergabeverfahren für das Netz Elbe-Spree, für das
sowohl der Einsatz von Gebraucht- als auch Neufahrzeugen möglich ist. Auch hier
können die leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters ihren
Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung des regionalen
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) anbieten.
Zudem laufen derzeit auch für den ÖPNV1
-Bereich weitere, umfangreiche
Ausschreibungen von neuen U-Bahn- und Straßenbahnfahrzeugen, die ebenfalls für
die benannten Unternehmen eine bedeutende Chance bieten, einen relevanten
Beitrag im Rahmen der Weiterentwicklung des städtischen Nahverkehrs zu leisten.
Berlin, den 10.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz
 

S-Bahn: Countdown für Berlins neue S-Bahn-Flotte gestartet aus Senat

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Pressemitteilung von S-Bahn Berlin GmbH, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und Verkehrsverbund Berlin-BrandenburgVertreter von Bahn und Politik #unterzeichnen #Verkehrsvertrag für das #Teilnetz #Ring/Südost. Auslieferung #neuer #Züge durch Herstellerkonsortium #Siemens/#Stadler ab Ende 2020

Berlins S-Bahn-Flotte wird in den kommenden Jahren erheblich verjüngt. Mit der gemeinsamen Unterschrift unter den neuen Verkehrsvertrag für das Teilnetz Ring/Südost dokumentieren Vertreter der öffentlichen Aufgabenträger aus Berlin und Brandenburg die Beauftragung der S-Bahn Berlin GmbH mit der Erbringung der Verkehrsleistung auf dem Ring ab 2021. Auf dieser Basis erfolgt seitens der Bahn die Bestellung von 382 neuen S-Bahn-Wagen. Der Auftrag der Bahn hat ein Investitionsvolumen von rund 900 Millionen Euro.Hersteller der Fahrzeuge ist ein Konsortium der Unternehmen Siemens und Stadler. Sie produzieren in der Region Berlin-Brandenburg. Die neuen Fahrzeugeinheiten werden ab dem Jahr 2021 die rot-gelbe Fahrzeugflotte sukzessive verstärken und die Ausmusterung technisch veralteter Wagen ermöglichen.Der neue Verkehrsvertrag umfasst Verkehrsleistungen von 9,7 Millionen Zugkilometer pro Jahr. Dies ist knapp ein Drittel des gesamten Berliner S-Bahn-Netzes. Der neue Verkehrsvertrag läuft bis Ende 2035.Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin: „Der Ring ist das Herzstück des Berliner S-Bahnsystems. Die S-Bahn Berlin GmbH und Siemens-Stadler übernehmen daher eine große Verantwortung für die Mobilität der Menschen in unserer Stadt. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit großem Engagement dieser Aufgabe stellen. Der Ringbetrieb mit seinen neuen Fahrzeugen muss Maßstäbe setzen in Sachen Qualität und Zuverlässigkeit.“Kathrin Schneider, Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Die stetig steigende Zahl der Pendler zwischen Berlin und den brandenburgischen Kommunen zeigt, die Hauptstadtregion ist auf Wachstumskurs. Dieser Entwicklung muss auch der öffentliche Personennahverkehr angepasst werden. Die Menschen wollen und sollen öffentlich mobil sein können. Die S Bahn leistet dabei einen wichtigen Beitrag. Der neue S Bahnvertrag sichert, dass auf einem Drittel des Netzes Schritt für Schritt neue Züge schneller und komfortabler unterwegs sein werden. Wir erhoffen uns von der steigenden Attraktivität auch weiter steigende Fahrgastzahlen.“Susanne Henckel, Geschäftsführerin Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg: “Mit dem Verkehrsvertrag bekommt die S-Bahn Berlin eine solide Grundlage, um die neuen Fahrzeuge zu finanzieren und ein leistungsfähiges, zuverlässiges und damit für die Fahrgäste attraktives Angebot auf die Beine zu stellen. Dieser langfristige Vertrag bietet die Chance und die Möglichkeit, weitere, dringend notwendige, Innovationen für die Hauptstadtregion zu entwickeln und umzusetzen. Die Aufbruchsstimmung ist ähnlich der in den Gründerjahren des vorigen Jahrhunderts. Deshalb sehen wir diese Unterzeichnung heute als Startschuss für die S-Bahn Berlin, gemeinsam mit der Deutschen Bahn, unser S-Bahn-System wieder zum Modernsten in Europa zu machen.“Erfrischendes Fahrzeugdesign mit WiedererkennungswertMit 21 Zwei-Wagen-Triebzügen (Baureihe 483) und 85 Vier-Wagen-Triebzügen (Baureihe 484) werden die Zuverlässigkeit und Qualität der Verkehrsleistung auf der Ringbahn und den südöstlichen Zulaufstrecken deutlich erhöht. Die Hersteller garantieren eine über 30 Jahre währende hohe Einsatzqualität. Die Fahrzeuge zeichnen sich durch eine deutlich gesenkte Geräuschentwicklung aus. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h.Mit einem markanten Design wird das neue Gesicht in der S-Bahn-Flotte entsprechend den Wünschen der Berliner auch weiterhin in der traditionellen rot-gelben Lackierung auf Strecke gehen.Die Auslieferung erster Vorserienfahrzeuge ist für Ende 2020 vorgesehen. Diese kommen zur intensiven Erprobung auf der Linie S47 zwischen Hermannstraße und Spindlersfeld zum Einsatz. Mit Lieferung der Serie folgt die sukzessive Umstellung des Fahrzeugeinsatzes auf der S46, S8 sowie den Ringbahnlinien S41/S42.Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn: „Der Betrieb der S-Bahn in Berlin ist für die Deutsche Bahn von herausragender Bedeutung. Mit einer Investition von 900 Millionen Euro in eine neue Fahrzeuggeneration setzen wir ein deutliches Zeichen für Qualität und Zuverlässigkeit. Diesen Anspruch wollen wir im neuen Verkehrsvertrag mit Ehrgeiz und Leidenschaft erfüllen.“Fahrzeuginnenraum mit umfassendem AusstattungspaketMehr Komfort und erhöhte Sicherheit prägen den lichtdurchfluteten Innenbereich der neuen Fahrzeuggeneration. Große Fensterflächen und gläserne Trennwände sorgen für Transparenz. Alle Wagen sind mit einem Videoüberwachungssystem ausgestattet.Die Innenraumaufteilung folgt bewährten Konzepten. Neben der klassischen Vierer-Sitzgruppe stehen Mehrzweckbereiche mit seitlichen Sitzgelegenheiten zur Verfügung, in denen ausreichend Platz für Gepäck, Kinderwagen und Fahrräder vorgesehen ist. Rollstuhlplätze in unmittelbarer Nähe des Führerstandes und die dortige spaltfreie Ein-und Ausstiegsmöglichkeit machen die barrierefreie Nutzung der neuen Fahrzeuggeneration möglich.Für erhöhtes Wohlbefinden sorgt eine Klimatisierung der Fahrgasträume, die erstmals bei einer Baureihe der Berliner S-Bahn realisiert wird. Die automatische Türschließung nach dem Fahrgastwechsel verringert bei extremen Außentemperaturen das Auskühlen oder Aufheizen der Innenräume.LED-Monitore mit EchtzeitinformationenEin dynamisches Fahrgastinformationssystem erleichtert S-Bahn-Kunden die Orientierung. Ergänzend zur Linien-und Zielanzeige bieten im Fahrgastraum seitliche LED-Monitore auf Basis von Echtzeitdaten künftig Informationen zum Fahrtverlauf und zu Anschlüssen. Außen werden Linie und Ziel nicht nur vorn und hinten am Zug, sondern auch zu den Bahnsteigseiten hin angezeigt.Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin: „Der neue S-Bahn-Zug für Berlin ist ein innovatives Produkt aus unserer Region, auf das wir gemeinsam mit unseren Bestellern und den Fahrgästen große Hoffnungen setzen. Der Countdown für die kommende Fahrzeuggeneration ist nunmehr gestartet. Parallel haben wir umfassende Investitionen in die technische und personelle Entwicklung unserer Werkstätten getätigt, die sich bereits jetzt in einer verbesserten Betriebsqualität niederschlagen.“Bildmaterial zum Fahrzeugkonzept der neuen S-Bahn für Berlin steht als Download zur Verfügung.Veröffentlichung nur unter Nennung des CopyrightsCopyright: Stadler Pankow GmbH/design: büro+staubach berlinDE: www.siemens.com/presse/S-Bahn-BerlinENG: www.siemens.com/press/S-Bahn-BerlinWeitere Informationen unter: www.s-bahn-berlin.de/Neue-FahrzeugeBilder:
Neue Züge für die Berliner S-Bahn, Innenraumgestaltung, Copyright: Stadler Pankow GmbH

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

S-Bahn: Wie hoch sind die Kosten der S-Bahn-Vergabe?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Frage 1: Wie hoch sind die #Gesamtkosten des -Bahn- Vertrags für das #Teilnetz #Ring-Südost (ohne Interimsver- trag)? Welche #Laufzeit ist nun abschließend vereinbart worden?

 

Antwort zu 1: Der ermittelte Zuschussbedarf für die Laufzeit des  Verkehrsvertrages vom 01.01.2021 bis 31.12.2035 für den S-Bahnverkehr auf dem Teilnetz Ring-Südost in Berlin beträgt 1,8 Mrd. €. Der Wert er- rechnet sich aus dem Angebotspreis der S-Bahn

  • zuzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg geschätzten Höhe der nach einer Klausel auf Basis von Indizes berechneten jährlichen An- passung des Angebotspreises;
  • zuzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg geschätzten Höhe der Infrastrukturnut- zungsentgelte (Trassenpreis und Stationsentgelte);
  • abzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg prognostizierten Tarifeinnahmen unter Berücksichtigung einer Einnahmenaufteilung zwi- schen den VBB-Tarif anwendenden Verkehrsun- ternehmen sowie
  • einer Kosten-und Erlösaufteilung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg.

 

Aufgrund der Ausgestaltung des Vertrages als Brutto- vertrag tragen die Länder Berlin und Brandenburg das Erlös- und damit Finanzierungsrisiko. Anders als beim zurzeit gültigen Verkehrsvertrag, der ein Nettovertrag ist, ist deshalb der Zuschussbedarf über die einzelnen Jahre keine im Wesentlichen im Voraus feststehende Größe sondern entwickelt sich dynamisch. Insbesondere die den Zuschuss stark bestimmenden Infrastrukturnutzungsent- gelte für den Zeitraum ab 2021 bis 2035 sind hinsichtlich ihrer Höhe und zukünftigen Ausgestaltung nur sehr schwierig zu prognostizieren. Ebenfalls mit Unsicherhei- ten behaftet ist die Prognose der Erlöse. Der ermittelte Zuschussbetrag berücksichtigt daher auch eine Risikore- serve.

 

Frage 2: Welche Mehrkosten ergeben sich damit im Vergleich zu einer Fortschreibung des bisherigen Vertrags sowie zu den ursprünglich eingeplanten Kosten in Höhe von 1,386 Mrd. Euro? Wie schlüsseln sich diese Kosten auf die einzelnen Jahre auf (Bitte um Angabe der einzel- nen Jahresschreiben.)?

 

Antwort zu 2: Aus der Fortschreibung des Zuschuss- bedarfs des für die Jahre 2003-2017 kalkulierten bisheri- gen Verkehrsvertrages für den Zeitraum des Neuvertrages (2021-2035) lassen sich nur sehr begrenzte Schlussfolge- rungen ableiten. Der jahresweise Abgleich dieser Daten mit den Jahreswerten für den Neuvertrag stellt einen Ver- gleich von Äpfeln mit Birnen dar:

  • Die Kalkulation für den Preis des zurzeit gültigen Vertrages erfolgte im Jahr 2002  und nahm den Zeitraum bis 2017 in Bezug. Die daher im alten Preis abgebildeten Eingangsgrößen haben sich z.T. massiv verändert (z.B. Höhe und Gewicht der Inf- rastrukturnutzungsentgelte).
  • Der Neuvertrag ist wie unter 1. beschrieben ein Bruttovertrag und daher ganz anders kalkuliert als der zurzeit gültige Verkehrsvertrag (Nettovertrag). Dieses betrifft insbesondere die Konsequenzen von Erlöspotenzial bzw. Erlösrisiko.
  • Der Neuvertrag sieht merklich höhere Qualitäts- und Fahrzeuganforderungen und auch höhere Ser- viceleistungen vor, als der zurzeit gültige Ver- kehrsvertrag.
  • Der Neuvertrag verpflichtet auch zur Bereitstel- lung einer höheren Fahrzeugkapazität (z.B. Voll- züge auf dem Ring). Der Preis pro Leistungsein- heit (Zugkilometer) bildet dementsprechend einen deutlich höheren Fahrzeugeinsatz und damit ver- knüpfte Werkstatt- und Fahrzeugkosten ab.
  • Die Kalkulation des zurzeit gültigen Vertrages ba- sierte auf gänzlich anderen Fahrzeugkosten. Er wurde zu einem Teil unter Einsatz abgeschriebener Altfahrzeuge kalkuliert. Zum anderen wurden die Anfang der 90er Jahre beschafften und zwischen 1997/2004 ausgelieferten Neufahrzeuge einkalku- liert. Deren spezifischer Preis lag wesentlich nied- riger und die Beschaffung wurde zudem auch teil- weise vom Bund finanziell unterstützt.

Anteil Berlin in Mio. Euro

Ermittelter Zuschussbedarf Teilnetz Ring-Südost (Wettbewerbs-

vertrag)

Fortschreibung des bisherigen Ver- trages bezogen auf den Leistungsum- fang Teilnetz Ring-Südost

2035

148.276

125.906

2034

146.985

123.331

2033

145.367

121.000

2032

144.560

118.927

2031

141.805

115.929

2030

140.364

113.565

2029

138.979

111.251

2028

138.358

109.242

2027

136.762

106.986

2026

135.014

104.695

2025

133.270

102.474

2024

132.920

100.685

2023

91.652

75.176

2022

23.146

19.396

2021

6.617

5.543

2020

0

0

Summe Gesamt

1.804.075

1.454.105

Der vorstehend in der Tabelle in Jahresscheiben ange- gebene Zuschussbedarf für das Teilnetz Ring-Südost wurde entsprechend der Antwort zu Frage Nr. 1 berech- net. Die Werte zur Fortschreibung des bisherigen Vertra- ges basieren auf dessen vertraglichen Regelungen.

 

Frage 3: Welche Kosten erwartet der Senat für die langfristige Ertüchtigung aller S-Bahn-Baureihen? Bitte nach Baureihen und Jahren aufschlüsseln.

 

Antwort zu 3: Die Fahrzeuge der Altbaureihen 480 (70 Viertelzüge) und 485 (80 Viertelzüge) werden zur Sicherstellung des stabilen Weiterbetriebs über das Jahr 2017 hinaus bis zur vollständigen Verfügbarkeit der Neu- fahrzeuge ertüchtigt. Die diesbezüglichen Kosten entspre- chend aktueller Schätzung (Stand Dezember 2015) wer- den in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

 

 

Anteil Berlin in Tsd. Euro

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revi- sionen und Supportleitun- gen

 

2015 – 2017

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revi- sionen und Supportleitun- gen

 

2018 – 2023

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revisionen und Support- leitungen

 

Summe

2023

 

0

0

2022

 

6.046

6.046

2021

 

16.780

16.780

2020

 

8.004

8.004

2019

 

15.939

15.939

2018

 

17.411

17.411

2017

40.586

 

40.586

2016

22.947

 

22.947

2015

4.202

 

4.202

Summe Gesamt

67.736

64.180

131.916

Die Fahrzeuge der Baureihe (BR) 481 (500 Viertelzü- ge) sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch zu- künftig noch im S-Bahn-Netz eingesetzt werden. Die Fahrzeuge der BR 481 müssen demnach so ertüchtigt werden, dass sie bis zu ihrer Außerdienststellung stabil eingesetzt werden können. Der genaue Weiterbetriebszeit- raum ist noch in Klärung. Die Länder prüfen derzeit, ob ein Einsatz bis zur Ausmusterung im Zeitraum von 2027 bis 2033 sinnvoll sein könnte.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand der S-Bahn fällt für ei- ne entsprechende Langlebigkeitsertüchtigung der Fahr- zeuge der BR 481 je Viertelzugeinheit ein Aufwand von rund 500.000 EUR (Kostenstand 2015, zzgl. Kostendy- namisierung) an. Die Umsetzung würde schrittweise ab dem Jahr 2019 beginnen. Im indikativen Angebot für den Interimsvertrag II wurden insgesamt rund 159 Mio. EUR (inkl. Kostendynamisierung) für die Ertüchtigung der BR 481 eingepreist, hierbei wurde eine Langlebigkeitsertüch- tigung von 280 Viertelzügen der BR 481 unterstellt. Eine Aufschlüsselung der Kosten auf einzelne Jahresscheiben ist aufgrund der laufenden Verhandlungen zum Interims- vertrag II derzeit nicht möglich. Da das Langlebigkeitspa- ket für die Fahrzeuge der BR 481 derzeit noch nicht ab- schließend bestimmt und somit auch nicht monetär be- wertet werden kann, unterliegt diese Aufwandsschätzung noch einer relativ großen Unsicherheit. Die benannte Aufwandsschätzung stellt nach derzeitigem Kenntnisstand eine Obergrenze dar.

 

 

Berlin, den 19. Januar 2016

 

 

In Vertretung

 

C h r i s t i a n  G a e b l e r

…………………………..

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2016)

S-Bahn: Vergabeverfahren für das Teilnetz „Ring/Süd-Ost“ beendet – S-Bahn Berlin GmbH soll den Zuschlag erhalten, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 8. Dezember 2015:

Das wettbewerbliche #Vergabeverfahren für das #Teilnetz #„Ring/Süd-Ost“ der -Bahn steht kurz vor dem Abschluss. Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Länder Berlin und Brandenburg den Zuschlag der -Bahn Berlin GmbH (S-Bahn) erteilen werden. Der förmliche Zuschlag erfolgt voraussichtlich am 21. Dezember 2015. An diesem Tag endet die #Einspruchsfrist der Bieter, die nicht erfolgreich waren. Erst nach Ablauf der genannten Frist können weitere Details vor allem mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen genannt werden.

Vor dem Hintergrund der S-Bahn-Krise in den Jahren 2009/10 war es Vorgabe des Senats, mit dem künftigen Verkehrsvertrag insbesondere die langfristige Zuverlässigkeit der künftigen Fahrzeuge wirksam abzusichern. Schlechte Leistung sollte konsequent sanktioniert werden und durch die Festlegung von Sozialstandards ein Wettbewerb zu Lasten der Beschäftigten ausgeschlossen werden. Mit dem neuen Vertrag werden diese Vorgaben erfüllt.

Der künftige Verkehrsvertrag ist das Ergebnis umfassender und komplexer Verhandlungen. Die Anforderungen an die wachsende Stadt sind in dem neuen Vertrag für das Teilnetz Ring/Süd-Ost ebenfalls mit berücksichtigt, und zwar durch eine Steigerung der Fahrzeugkapazität um 20 Prozent.
Der Vertrag sichert den Einstieg in eine neue, zuverlässige Fahrzeuggeneration für den Berliner S-Bahn-Ring. Bei den Neufahrzeugen handelt es sich aufgrund der historisch bedingten technischen Rahmenbedingungen des Berliner S-Bahn-Netzes um Spezialfahrzeuge, die nur im Berliner S-Bahn-Netz zum Einsatz kommen können. Die S-Bahn wird verpflichtet, die für den Betrieb erforderlichen 191 Neufahrzeuge (Zwei-Wagen-Einheiten) zu beschaffen und nachhaltig instand zu halten.

Die neuen Fahrzeuge werden sich durch eine Reihe von Eigenschaften auszeichnen, die eine dauerhaft hohe Qualität für alle Fahrgäste sicherstellen:

  • Die Fahrzeuge werden barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Sie werden u.a. mit Vorrichtungen zur Spaltverringerung an Bahnsteigen, Außenlautsprechern an Türen, moderner Innengestaltung, Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, ausreichend dimensionierten Mehrzweckabteilen mit vier Rollstuhlplätzen pro Halb- und zwei Rollstuhlplätzen pro Viertelzug und Haltevorrichtungen für Fahrgäste unterschiedlicher Körpergrößen ausgestattet sein.
  • Die Fahrgastinformation (optisch/akustisch) in den Fahrzeugen wird deutlich verbessert. Echtzeit-Informationen zu den nächsten Anschlussmöglichkeiten, Störungen und Haltestellen werden bereitgestellt.
  • Zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Fahrgäste werden rund 80 Prozent der Triebzugeinheiten durchgängig begehbare Halbzüge mit Sichtachse sein. Der Innenraum der Neufahrzeuge wird videoüberwacht. Die einzurichtende Sicherheitszentrale kann sich bei Bedarf auf die Videokameras aufschalten. Fahrgäste können zudem über mobile Endgeräte einen stillen Service- und Fahrgastruf absenden und damit Service- oder Sicherheitspersonal direkt in den Wagen rufen.
  • Die Fahrzeuge sind klimatisiert. Die Vorgaben für die Klimaanlagen berücksichtigen dabei die hiesigen klimatischen Verhältnisse und die verkehrlichen Bedingungen eines Massenverkehrsmittels im Stadt- und Vorortverkehr.
  • Die Fahrzeuge werden nach den Grundsätzen lärmarmer Gestaltung gemäß Stand der Technik konstruiert und unterschreiten z.T. die Vorgabewerte der europaweit gültigen technischen Spezifikationen zur Lärmentwicklung bei Schienenfahrzeugen.
  • Der Betrieb auf dem Netz wird – entsprechend der sukzessiven Auslieferung der Neufahrzeuge – stufenweise aufgenommen:
  • 01. Januar 2021: S47 (Spindlersfeld – Tempelhof/Südkreuz (– Bundesplatz))
  • 01. Juli 2022: S46 (Königs Wusterhausen – Hauptbahnhof)
  • 14. Oktober 2022: S8 ((Wildau –) Grünau – Hohen Neuendorf)
  • 14. April 2023 + 13. Oktober 2023: zweistufige Inbetriebnahme der Ringbahn (S41/S42).

Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem Jahr 2021 und ist als Bruttovertrag ausgestaltet. Die Fahrgelderlöse stehen den Ländern Berlin und Brandenburg zu und reduzieren unmittelbar den zu zahlenden Zuschuss. Die Länder werden somit künftig direkt von den Chancen der Nachfrageentwicklung profitieren, allerdings auch deren Risiken tragen.

Die S-Bahn hat bei der Erbringung der Verkehrsleistung eine kontinuierlich hohe Qualität zu gewährleisten. Die Qualität des S-Bahn-Betriebes ist eng verbunden mit der dauerhaften Qualität der Fahrzeuge. Diese müssen daher besonders hohe Anforderungen an die Langlebigkeit (30-jährige Einsatzdauer als Maßgabe) erfüllen. Die S-Bahn verpflichtet sich im Rahmen eines Langlebigkeitskonzepts die nachhaltige Instandhaltung der Fahrzeuge umfassend zu dokumentieren. Die Umsetzung der Vorgaben des Langlebigkeitskonzepts wird mit Beginn der Vertragslaufzeit kontinuierlich durch eine Controlling-Gruppe begleitet, in der jede Vertragspartei vertreten ist.

Die Nichteinhaltung von Vertragspflichten wird mit wirksamen finanziellen Abzügen sanktioniert. Darüber hinaus sind gravierende Vertragsverstöße mit Vertragsstrafen belegt. Schließlich haben die Länder im Falle langanhaltender, einschneidender Leistungsstörungen das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall ebenso wie am regulären Vertragsende ist die S-Bahn verpflichtet, den Ländern bzw. einem von den Ländern beauftragten Vertragspartner die Fahrzeuge für den Einsatz in einem Folgevertrag gegen Zahlung eines festgelegten Kaufpreises zu übergeben.

 

Rückfragen: Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 9025-1090

S-Bahn: S-Bahn Die Vergabe der Berliner Ringbahn verzögert sich, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article206351145/Die-Vergabe-der-Berliner-Ringbahn-verzoegert-sich.html

Bis Ende Oktober sollte der Auftrag für das #Teilnetz erteilt sein. Die Verzögerung könnte für die Berliner unangenehme Folgen haben.
Wer betreibt ab 2017 die wichtigen #Ringbahnlinien der Berliner -Bahn? Und vor allem: Wer kauft die dringend benötigten neuen Züge? Auf Antwort auf diese Fragen werden die Berliner weiter warten müssen. Denn das 2012 gestartete #Vergabeverfahren für das sogenannte Teilnetz Ring, das einem Drittel des gesamten Berliner S-Bahn-Verkehrs entspricht, zieht sich weiter in die Länge. Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, ist die für Ende Oktober angekündigte Vergabe des Milliardenauftrags verschoben worden. Nun ist von einer Entscheidung bis zum Jahresende die Rede.
Das könnte für die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel schon bald unangenehme Folgen haben. Schon jetzt hat die S-Bahn wegen ihres #veralteten #Fahrzeugparks große Mühe, ein zuverlässiges und vor allem pünktliches Angebot zu fahren. „Der Senat gefährdet mit immer neuen Verzögerungen bei der S-Bahn-Vergabe die verkehrspolitische Zukunft der Hauptstadt“, kritisiert Jens Wieseke, Sprecher des Fahrgastverbandes Igeb. Komme nicht bald Ersatz für die #störanfälligen #Oldtimer, drohe spätestens …

S-Bahn-Ausschreibung weiter verschoben

http://www.lok-report.de/ Das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH haben im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zum #Übergangsvertrag #Verkehrsleistungen auf dem #Teilnetz #Ring an die Berliner -Bahn GmbH gegeben (2014/S 142-253832).

Direkt vergeben werden Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S41, S42, S46, S47, und S8 der Berliner S-Bahn (Teilnetz Ring) und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 17.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch den im derzeit durchgeführten wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber dieser Verkehrsleistungen. Die Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen: • 06.11.2020 S47 (Spindlersfeld – Tempelhof/Südkreuz (-Bundesplatz)); • 06.05.2022 S46 (Königs Wusterhausen – Hauptbahnhof); • 19.08.2022 S8 ((Zeuthen -) Grünau – Hohen Neuendorf); • 17.02.2023 Stammzuggruppen der S41 und S42 (Südkreuz – Südkreuz); • 18.08.2023 Tageszuggruppen der S41 und S42 (Südkreuz – Südkreuz). Die Direktvereinbarung wird eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber enthalten. (Quelle EU-Amtsblatt, 28.07.14).