S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (V) – Lärmschutz für betroffene Anwohner?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Bereichen entlang der #Bahntrasse zwischen dem Bahnhof #Spandau und der Landesgrenze sind an der Trasse der #Hamburger Bahn zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit #Lärmschutzwände installiert worden?

Antwort zu 1: Die zweigleisige Strecke Hamburg- Berlin wurde im Planfeststellungsabschnitt Spandau (West) – #Albrechtshof in den Jahren 1994/95 auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des #Eisenbahn- #Bundesamtes vom 15.08.1994 ausgebaut und elektrifiziert. Gegenstand des Vorhabens war damals der Aufbau eines – für die Aufnahme von vier Gleisen geeigneten – Bahndamms mit zwei auf der Südseite des Damms trassierten Fernbahngleisen und Oberleitungen sowie die Aufhebung der niveaugleichen Bahnübergänge und deren Ersetzung durch Eisenbahnüberführungen. Über die aus diesem Anlass zu treffenden Lärmvorsorgemaßnahmen hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durch den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.1996 entschieden. Dieser sieht im wesentlichen durchgehende Lärmschutzwände mit bis zu 2 m Höhe auf der Südseite der Trasse und nördlich der Trasse Lärmschutzwände nur im Bereich der neu gebauten Eisenbahnüberführungen vor. Wann genau diese Lärmschutzwände durch die Deutsche Bahn AG errichtet wurden, entzieht sich der Kenntnis des EBA. Frage 2: Welche anderweitigen Lärmschutzmaßnahmen sind in welchen Bereichen entlang der Bahntrasse Hamburger Bahn zwischen dem Bahnhof Spandau und der Landesgrenze zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit installiert worden? Antwort zu 2: Der Planfeststellungsbeschluss vom 20.12. 1996 sieht im gesamten Planfeststellungsabschnitt als weitere Lärmvorsorgemaßnahme das besonders überwachte Gleis vor. Für ein nördlich der Trasse gelegenes Gebäude (Finkenkruger Weg 70) ist außerdem passiver Schallschutz angeordnet worden. Frage 3: Welche rechtliche Voraussetzung war für diese Maßnahme gegeben und weshalb wurden nicht entlang der gesamten Bahntrasse Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt? Antwort zu 3: Rechtsgrundlage für die im Beschluss vom 20.12.1996 getroffenen Lärmvorsorgemaßnahmen ist die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung). Beim Ausbau einer vorhandenen zweigleisigen Strecke bestehen Ansprüche auf Schallschutz nur für denjenigen Immissionsorte, bei denen sich infolge des Vorhabens der Beurteilungspegel um grundsätzlich mindestens 3 dB(A) erhöht (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 der 16. BImSchV). Dies war bei vielen Immissionsorten südlich der Trasse der Fall, weil die Trasse gegenüber ihrer bisherigen Lage um ca. 10 m nach Süden verschoben wurde. Bei den Immissionsorten nördlich der Trasse war in der Regel keine hinreichende Erhöhung des Beurteilungspegels in der Schalltechnischen Untersuchung ermittelt worden, weil die Trasse nach der Realisierung des Vorhabens von der Bebauung weiter entfernt verläuft. Lärmerhöhungen auf der Nordseite stellte die Schalltechnische Untersuchung jedoch auch bei solchen Immissionsorten nördlich der Trasse fest, die im Umfeld der neuen Eisenbahnüberführungen lagen, weil hier nunmehr der Brückenzuschlag von 3 dB(A) bei der Lärmberechnung zu berücksichtigen war. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner der Trassennordseite erhoben damals Klage gegen den Beschluss vom 20.12.1996 mit dem Ziel, ebenfalls Lärmvorsorgemaßnahmen zu erhalten. Die Klagen wurden durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.1999 (Az. BVerwG 11 A 9.97) abgewiesen. Frage 4: An welchen Stellen entlang der Trasse der Hamburger Bahn werden verbindlich zusätzliche Lärmschutzwände fest installiert, für den Fall, dass die S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus bis ins Falkenhagener Feld (entlang der Seegefelder Straße und der Bötzowbahn) verlängert wird? Frage 5: An welchen Stellen entlang der Trasse der Hamburger Bahn werden verbindlich andere Lärmschutzmaßnahmen (welche?) fest installiert, für den Fall, dass die S-Bahn über den Bahnhof Spandau ins Falkenhagener Feld verlängert wird? Antwort zu 4 und 5: Eine verbindliche Aussage kann weder der Senat von Berlin noch das Eisenbahn- Bundesamt geben. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine verbindliche Entscheidung über die zu treffenden Lärmvorsorgemaßnahmen im Fall einer Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus zu erwirken: a) Erstellung einer technischen Planung mit einer Trassierung des oder der S-Bahngleise parallel zur Strecke Hamburg – Berlin (Strecke Nr. 6100) und/oder entlang der Bötzowbahn b) Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung c) Erstellung von Planfeststellungsunterlagen für den Neubau des oder der S-Bahngleise d) Antrag der Deutschen Bahn Netz AG bzw. der Havelländischen Eisenbahn (HVLE) zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens e) Entscheidung durch einen Planfeststellungsbeschluss des EBA f) ggf. gerichtliche Klageverfahren. Frage 6: Welche Rechtsgrundlagen und welche weiteren Voraussetzungen, wie z.B. Grenzwerte, wären für diese Maßnahmen bei Verlängerung der S-Bahn gegeben? Antwort zu 6: Im Falle des Neubaus eines oder zweier S-Bahngleise würde der vorhandene Schienenweg um ein oder zwei zusätzliche Gleise erweitert. In solchen Fällen greift nach der 16. BImSchV eine andere Schallbetrachtung als in den Fällen des Ausbaus bestehender Strecken. Im Falle einer Erweiterung haben die Anwohner gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 1 der 16. BImSchV unmittelbar einen Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte nach § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV. Dies dürfte zu zusätzlichen Lärmvorsorgeansprüchen führen. Aussagen dazu, welche konkreten Maßnahmen hieraus resultieren würden, wären aus heutiger Sicht rein spekulativ. Auf die Antwort zu 4 und 5 wird verwiesen. Frage 7: Mit welchen Kosten wird für die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen gerechnet und wer trägt die Kosten für die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen? Antwort zu 7: Die Höhe der Kosten für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen kann erst nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens und den im Planfeststellungsbeschluss festgelegten zu treffenden Lärmschutzvorsorgemaßnahmen beziffert werden. Die Kosten trägt in der Regel der Vorhabensträger. Frage 8: Werden anliegende Anwohner an den Kosten beteiligt, oder erfolgt in einer anderen monetären oder nicht-monetären Art eine Belastung der Anwohner? Antwort zu 8: Nein. Frage 9: Welche Erwartungshaltung an die Wirkung der Lärmschutzmaßnahmen bestehen und wie sind diese quantifizierbar? Antwort zu 9: Lärmschutzmaßnahmen werden gemäß 16. BImSchV zum Schutz vom Verkehrslärm Betroffener entlang von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen bei Bau oder wesentlichen Änderungen angeordnet. Ziel ist die Einhaltung der in der 16. BImSchV genannten Grenzwerte. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senator für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)

U-Bahn: Berlin, deine BVG-Jubiläen Als Helmut Kohl den U-Bahnhof Spandau eröffnete, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-deine-bvg-jubilaeen-als-helmut-kohl-den-u-bahnhof-spandau-eroeffnete/10182210.html Die #U-Bahn rollt, quietscht, rumpelt. Und manchmal darf sie auch gefeiert werden – im Jahr 2014 ganz besonders. Denn da stehen einige #Jubiläen an: Von #Spandau bis #Hönow, von #Steglitz bis #Moabit.

Erst einmal die Fakten: 173 Bahnhöfe gibt es in der Stadt, davon 139 im Untergrund. Zehn Linien rollen auf 150 Kilometer U-Bahngleis. Die neue U-Bahn ist in Planung. Doch wo fuhr die allererste? Die rollte 1902 vom Stralauer Thor „über Potsdamer Platz nach dem Westen“,also gen Zoo. Aber wo ist der U-Bahnhof Strahlauer Thor? Den gibt’s nicht mehr, der wurde im Krieg zerstört. Er befand sich am Osthafen gegenüber der heutigen Universal-Zentrale, gleich neben der Oberbaumbrücke. Im Jahr 2014 darf die U-Bahn gleich ein paar Mal anstoßen in den U-Bahndepots. Es stehen einige Jubiläen an. Eine Übersicht: 40 JAHRE U 9 NACH STEGLITZ 1974 wurde der letzte Abschnitt der U 9 zwischen Walther-Schreiber- Platz und …

Bus + Straßenverkehr: Beeinträchtigungen des BVG-Busverkehrs durch Baumaßnahmen an der Freybrücke, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Trifft es zu, dass durch die Baumaßnahmen an der #Freybrücke in #Spandau der #BVG-#Busverkehr bis in den Bereich der westlichen Innenstadt erheblich einge-schränkt ist? Wenn ja, bitte eine Aufstellung der betroffe-nen Buslinien inklusive Größe der jeweiligen Fahrzeuge und Taktzeiten im Vergleich zum Zustand vor Beginn der Bauarbeiten. Antwort zu 1.: Die Freybrücke wird regulär von den Linien #M49 (Heerstraße/Nennhauser Damm – S+U Zoo-logischer Garten) und #X34 (Kladow, Kaserne Hotten-grund – S+U Zoologischer Garten) sowie in der Haupt-verkehrszeit zusätzlich von der Linie #X49 (Staaken, Hah-neberg – S Messe Nord/ICC) befahren. Die Linien verkeh-ren jeweils im Tagesverkehr im 10-Minuten-Takt (die M49 auch an Wochenenden), zu den übrigen Zeiten alle 20 Minuten. Auf den Linien X34 und M49 sind planmä-ßig Doppeldecker- bzw. Gelenkbusse im Einsatz, die je Fahrzeug rund 100 Gesamtplätze bieten und ein zulässi-ges Gesamtgewicht von 26 bzw. 28 Tonnen aufweisen. Die Linie X49 wird in der Regel mit 12-m-Eindeckerbussen bedient. Aufgrund des Bauwerkszustandes der Freybrücke ist deren Befahrung derzeit nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen freigegeben. Hieraus ergeben sich direkte Auswirkungen für die be-nannten über die Freybrücke verkehrenden Buslinien. Bis zur Aufhebung der bestehenden Lastbeschränkung kann diese nicht mehr mit Doppeldecker- oder Gelenkbussen sondern nur noch mit 12-m-Eindeckerbussen mit rund 70 Gesamtplätzen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen befahren werden. Die konkreten Einschrän-kungen auf den einzelnen Linien werden im Folgenden dargestellt:  Auf der Linie M49 verkehren anstelle der planmä-ßigen Gelenkbusse derzeit ausschließlich 12-m-Eindeckerbusse. Der reguläre 10-Minuten-Takt wurde auf einen 6/7/7-Minuten-Takt verdichtet. Die Platzkapazität auf dieser Linie entspricht somit ungefähr dem Regelangebot.  Die Linie X34 wird verkürzt und fährt ab Gatower Straße/Heerstraße umgeleitet über Wilhelmstraße und Klosterstraße zum S+U-Bahnhof Rathaus Spandau. Am Bahnhof Spandau besteht ein direk-ter Übergang zu Angeboten der S- und U-Bahn sowie des Regionalverkehrs, mit denen der entfal-lene Abschnitt umfahren werden kann. Durch die veränderte Linienführung entfallen im Abschnitt Gatower Straße/Heerstraße bis Zoologischer Gar-ten die planmäßigen Fahrten im 10-Minuten-Takt mit Doppeldeckern.  Die Linie X49 wird nach einer zwischenzeitlichen Einstellung wieder im vollen Umfang angeboten. Aufgrund der aufgeführten Einschränkungen ist die Platzkapazität in der Relation Heerstraße – Kantstraße – S+U Zoologischer Garten gegenüber dem regulären An-gebot merkbar eingeschränkt. Frage 2: Gibt es Möglichkeiten, etwa durch Taktver-dichtungen oder den Einsatz größerer Fahrzeuge zumin-dest auf Teilstrecken in besonders frequentierten Berei-chen (z.B. an der Wilmersdorfer Straße, am S-Bahnhof Messe Nord oder am Zentralen Omnibusbahnhof) Entlas-tung für die Fahrgäste zu schaffen? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG [hat] auf die unvorhergesehene Beeinträchtigung nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten (Verfüg-barkeit von Personal und entsprechenden Fahrzeugen) reagiert. Daneben wurden bei einigen Großereignissen (Messe und Herthaspielen) zusätzliche Busse eingesetzt. Bei allen Maßnahmen hat die BVG die Belange der Fahrgäste mit einem durchgehenden Fahrtwunsch von Spandau in die westliche Innenstadt zur Grundlage ge-nommen, so dass ein Einsatz unterschiedlicher Fahrzeug-typen auf Teilabschnitten nicht in Betracht kommt.“ Der ÖPNV-Aufgabenträger sieht insbesondere im Be-reich der Kantstraße zwischen S-Bahnhof Messe Nord/ICC und S+U-Bahnhof Zoologischer Garten kapazi-tativen Handlungsbedarf und wird daher weiterhin auf die BVG mit dem Ziel weiterer Angebotsverbesserungen in der benannten Relation einwirken. Frage 3: Wann werden die Bauarbeiten an der Frey-brücke voraussichtlich beendet sein? Antwort zu 3.: Die Bauarbeiten werden voraussicht-lich im II. Quartal 2016 beendet sein. Die Bauarbeiten an der Freybrücke beinhalten den Bau einer bauzeitlichen Umfahrung mittels Behelfsbrücken, den Neubau der Freybrücke und den Rückbau der bauzeitlichen Umfah-rung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit Inbetrieb-nahme der vollständigen Behelfsumfahrung bereits im IV. Quartal 2014 die bestehenden Lastbeschränkungen aufge-hoben werden können. Die Fertigstellung der neuen Frey-brücke wird voraussichtlich Ende 2015 erfolgen. An-schließend wird noch der Rückbau der bauzeitlichen Um-fahrung vorgenommen. Berlin, den 23. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2014)

S-Bahn: Kein Platz für S-Bahn-Trasse Anwohner im Falkenhagener Feld gegen Verlängerung, aus BERLINER WOCHE

http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-spandau/falkenhagener-feld/artikel/43162-anwohner-im-falkenhagener-feld-gegen-verlaengerung/

#Falkenhagener Feld. Neue Pläne zur #S-Bahn rufen Kritiker auf den Plan. Der Senat prüft eine Trasse ins Falkenhagener Feld. Anwohner sind schockiert. Weil die Pläne einer Verlängerung vom Bahnhof #Spandau nach #Falkensee am Land Brandenburg scheitern, prüft der Senat jetzt eine Trassenführung in die Großsiedlung Falkenhagener Feld. Demnach könnte die Strecke über die bisher von der #Osthavelländischen Eisenbahn für den Güterverkehr genutzte Trasse führen und zwar mit Bahnhöfen an der Nauener Straße, am Seegefelder Weg und an der Falkensee Chaussee. Das Planfeststellungsverfahren könnte bereits 2015 starten. Die Idee einer S-Bahn ins Falkenhagener Feld gab es schon im Jahr 2008, als im Zuge der Nutzen-Kosten-Rechnung für die S-Bahn nach Falkensee Alternativen diskutiert wurden. Dass diese Variante nun wieder aus der Schublade geholt wurde, beunruhigt die Anwohner. „Wir sind geschockt und lehnen eine S-Bahn ins Feld …

S-Bahn: Über Spandau hinaus: Wann und wie geht es weiter auf der S-Bahnlinie S5?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen bezüglich der #Verlängerung der S-Bahnlinie #S5 von #Spandau bis nach #Falkensee, wie sie im Einigungsvertrag vorgesehen und mehrfach von Bahn und S-Bahn begrüßt wurde? Frage 11: Was besagt die aktuelle Planung der Senats-verwaltung zur Finanzierung des Projektes, der Varianten zum Bahnhof Falkensee oder zum #Falkenhagener Feld bzw. einzelner Teilstrecken? Antwort zu 1 und 11: Die Fragen 1 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwor-tet: Das Land Brandenburg hat die Planung einer S-Bahn nach Falkensee aufgegeben. Sie ist im Landesnahver-kehrsplan Brandenburg 2013–2017 nicht enthalten. Das Land Berlin hat daraufhin die Planung entsprechend auf das Stadtgebiet begrenzt und führt derzeit eine Aktualisie-rung der Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2008 durch. Der Bund hat zugesagt, das Vorhaben nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (u.a. Nachweis der Wirtschaftlichkeit, zeitnahe Realisierung) aus dem GVFG1-Bundesprogramm zu finanzieren. Der Bund wür-de Mittel in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Kos-ten bewilligen. 40% der zuwendungsfähigen Kosten und die nicht zuwendungsfähigen Kosten müssten vom Land Berlin als Komplementärfinanzierung bereitgestellt wer-den. Frage 2: Gibt es einen Zeitplan, und wenn ja, wie sieht dieser aus? Für welchen Zeitraum ist das Planfeststel-lungsverfahren geplant? 1 GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Antwort zu 2: Sobald ein politischer Beschluss für die Realisierung einer S-Bahnverlängerung vorliegt, sind die weiteren Planungsschritte zeitnah einzuleiten. Für eine Finanzierung im Rahmen des GVFG-Bundesprogrammes wäre eine Inbetriebnahme in 2019 vorgesehen. Die Ein-reichung der Planfeststellungsunterlagen ist in 2015 ge-plant. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfah-rens wird mit einer Dauer von ca. zwei Jahren gerechnet. Frage 3: Mit welchem Ergebnis werden in der Kosten-Nutzen-Analyse des Gutachtens von 2008 die Varianten zum Bahnhof Falkensee bzw. zum Falkenhagener Feld beurteilt? Antwort zu 3: Die Untersuchung einer S-Bahn nach Falkensee in 2008 ergab Nutzen-Kosten-Faktoren in Höhe von 1,27 (Regionalverkehr aus Nauen endet in Falkensee, Fahrgäste in die Berliner Innenstadt steigen in die S-Bahn um) bis 1,31 (Regionalverkehr von Nauen ist durchge-bunden bis Berlin Charlottenburg). Die erste Variante wurde auf Grund negativer verkehrlicher Wirkungen vom Bund für eine Realisierung abgelehnt. Die Variante einer Verlängerung zum Falkenhagener Feld wurde in der Untersuchung 2008 nicht berücksich-tigt. Frage 4: Wird in der bisherigen Planung auch die Va-riante zum Falkenhagener Feld in Betracht gezogen und geprüft? Antwort zu 4: Ja. Im Rahmen der Überprüfung der Untersuchung aus dem Jahr 2008 wird die Variante zum Falkenhagener Feld einbezogen und geprüft. Frage 5: Welche Ergebnisse erbrachte die Kosten-Nutzen-Analyse des Gutachtens für die Verlängerung der S5 entlang der RB10 und RB14 jeweils für die einzelnen Bahnhöfe Nauener Straße, Klosterbuschweg und Finken-kruger Weg bzw. Hackbuschstraße sowie Albrechtshof? Wie ist die Bewertung der Verlängerung für die S-Bahnhöfe Seegefeld und Bahnhof Falkensee? Antwort zu 5: Die einzelnen Bahnhöfe wurden nicht separat bewertet. Die Ergebnisse sind in der Gesamtbe-wertung der Maßnahme enthalten. Frage 6: Wo sind das Gutachten bzw. die Ergebnisse veröffentlicht? Antwort zu 6: Die Ergebnisse der „Standardisierten Bewertung der S-Bahn nach Falkensee“ wurden vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (www.mil.brandenburg.de) veröf-fentlicht. Frage 7: Wurde die Entlastung des momentan durch MIV und Busverkehr stark belasteten Zentrums Spandau in die Bewertungen mit einbezogen bzw. eine nötige Verlagerung des Busverkehrs als Zubringer zur S-Bahn berücksichtigt? Antwort zu 7: Ja. Für Untersuchungen zum verkehrli-chen Nutzen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wer-den die Betriebskonzepte sowohl für die neue Strecke als auch die anderen Verkehrsmittel, hier beispielsweise den Bus, mit dem Ziel einer optimierten Erschließung, der Verlagerungen vom Motorisierten Individualverkehr (MIV) zum Öffentlichen Verkehr (ÖV) und zur Steige-rung der Nachfrage im ÖV angepasst. Frage 8: Wie viele und welche Bauabschnitte sind ge-plant und warum? Antwort zu 8: Die Zahl der Bauabschnitte ist noch nicht festgelegt. Frage 9: Welche Teilstrecken müssen einspurig ausge-führt werden und warum? Antwort zu 9: Für einen leistungsfähigen, ungestörten und möglichst flexiblen S-Bahn-Betrieb wird in der Regel ein zweigleisiger Streckenausbau vorgesehen. Aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte zwischen den Bahnhöfen Spandau und Nauener Straße kann dort voraussichtlich nur ein Gleis für die S-Bahn errichtet werden. Die genaue Lage eingleisiger Teilstrecken wird erst mit der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Frage 10: Wie begegnet der Senat der vielfach geäu-ßerten Befürchtung, dass die Taktdichte der Regionalbahn bei Engpässen wegen des priorisierten Fernverkehrs ver-ringert werden könnte? Antwort zu 10: Das Land Berlin nutzt zusammen mit dem Land Brandenburg alle gegebenen Möglichkeiten, die sich aus den Rahmenbedingungen der einschlägigen Gesetze und Verordnungen ergeben, damit die bestellten Verkehrsleistungen der Regionalverkehrszüge auch reali-siert werden können. Die DB Netz hatte beispielsweise in der Folge der vorgeschriebenen Untersuchung für den Plan zur Erhö-hung der Kapazität des überlasteten Schienenverkehrs-knotens Spandau Auflagen mit Einschränkungen bei den Verkehrsleistungen der Regionalverkehrszüge vorgese-hen. Das Land Berlin konnte sich im Rahmen des Verfah-rens erfolgreich dagegen wehren, dass diese Einschrän-kungen von der DB Netz umgesetzt werden. Berlin, den 29. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2014)

Bus + Straßenverkehr: Freybrücke für Lkw gesperrt, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/spandau-freybruecke-fuer-lkw-gesperrt,10809298,25877376.html

Böse Überraschung: Der Verkehr auf dem altersschwachen Bauwerk in Spandau musste am Montagabend eingeschränkt werden. Auch Lkw sind betroffen. Böse Überraschung für viele Lkw- und #Busfahrer: Die #Freybrücke in #Spandau ist überraschend am Montag für alle schweren Fahrzeuge gesperrt worden. Betroffen sind Lastwagen, aber auch viele Busse – aus Gründen der Standsicherheit, wie es hieß. „Die alte Brückenkonstruktion wird aufgrund des Bauwerkszustandes ständig überwacht. Hierbei sind aktuell Setzungen an der stark geschädigten Altkonstruktion erkennbar geworden“, teilte der Senat am Abend mit. Ein Prüfingenieur werde das Bauwerk untersuchen. Wie lange die Einschränkung dauert, sei nicht absehbar. „Schon am Nachmittag gab es Hinweise, dass die Freybrücke für schwere Fahrzeuge gesperrt werden soll. Gegen 19 Uhr war es dann so weit“, sagte ein Mitarbeiter der BVG-Leitstelle. Doppeldecker- und Gelenkbusse dürften die Brücke nicht mehr passieren. „Wir halten den Verkehr mit Zwölf-Meter-Fahrzeugen aufrecht“, hieß es. Betroffen sind die Linien …

S-Bahn: Eine S-Bahn für Falkensee Berlin will die 1961 gekappte Strecke zurück. Brandenburg ist dagegen, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article121240413/Eine-S-Bahn-fuer-Falkensee.html

Die Berliner SPD nimmt einen neuen Anlauf für eine #S-Bahn-Verbindung von #Spandau nach #Falkensee. Der Bundestagsabgeordnete Swen Schulz und Daniel Buchholz, ebenfalls aus Spandau und SPD-Verkehrsexperte im Abgeordnetenhaus, stellten am Freitag einen aktuellen Antrag vor, den die Sozialdemokraten in Kürze ins Berliner Landesparlament einbringen wollen. Darin fordern sie den „zügigen #Wiederaufbau“ der seit dem Mauerbau im Jahr 1961 gekappten Anbindung. Den Senat fordert die SPD auf, die nach der Wiedervereinigung vom Bund gemachte Zusage zur Finanzierung „aktiv einzufordern“. Buchholz geht davon aus, dass auch der Berliner Koalitionspartner CDU sich dem anschließen wird. Der S-Bahn-Ausbau im Nordwesten ist Teil der Ende 2011 geschlossenen Koalitionsvereinbarung. Hintergrund der neuen Initiative ist ein drohender Engpass am Bahnknoten Spandau. Mit der Fertigstellung der Hochgeschwindigkeitsstrecke von München nach Berlin im Jahr 2017 will die Deutsche Bahn (DB) den Fernverkehr auf den Nord-Süd-Strecken deutlich ausbauen. Geplant sind dann auch zusätzliche Verbindungen zwischen Berlin und Hamburg. Statt wie derzeit stündlich könnte der ICE in den Hauptverkehrszeiten künftig alle 30 Minuten fahren. Der ohnehin schon überlastete Bahnhof Spandau würde damit endgültig zum Nadelöhr, denn dort …

S-Bahn: Eine S-Bahn für Falkensee Berlin will die 1961 gekappte Strecke zurück. Brandenburg ist dagegen, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article121240413/Eine-S-Bahn-fuer-Falkensee.html

Die Berliner SPD nimmt einen neuen Anlauf für eine #S-Bahn-Verbindung von #Spandau nach #Falkensee. Der Bundestagsabgeordnete Swen Schulz und Daniel Buchholz, ebenfalls aus Spandau und SPD-Verkehrsexperte im Abgeordnetenhaus, stellten am Freitag einen aktuellen Antrag vor, den die Sozialdemokraten in Kürze ins Berliner Landesparlament einbringen wollen. Darin fordern sie den „zügigen #Wiederaufbau“ der seit dem Mauerbau im Jahr 1961 gekappten Anbindung. Den Senat fordert die SPD auf, die nach der Wiedervereinigung vom Bund gemachte Zusage zur Finanzierung „aktiv einzufordern“. Buchholz geht davon aus, dass auch der Berliner Koalitionspartner CDU sich dem anschließen wird. Der S-Bahn-Ausbau im Nordwesten ist Teil der Ende 2011 geschlossenen Koalitionsvereinbarung.
Hintergrund der neuen Initiative ist ein drohender Engpass am Bahnknoten Spandau. Mit der Fertigstellung der Hochgeschwindigkeitsstrecke von München nach Berlin im Jahr 2017 will die Deutsche Bahn (DB) den Fernverkehr auf den Nord-Süd-Strecken deutlich ausbauen. Geplant sind dann auch zusätzliche Verbindungen zwischen Berlin und Hamburg. Statt wie derzeit stündlich könnte der ICE in den Hauptverkehrszeiten künftig alle 30 Minuten fahren. Der ohnehin schon überlastete Bahnhof Spandau würde damit endgültig zum Nadelöhr, denn dort …

Bahnverkehr: DBV: Interimsfahrplan bringt mehr Zuverlässigkeit

http://www.lok-report.de/ Noch bis zum 19. Juli 2013 werden die Auswirkungen des Elbehochwassers auch im #Fernverkehr von und nach Berlin spürbar sein. Die #Schnellfahrstrecke Hannover – Berlin ist so von den Hochwasserauswirkungen in Mitleidenschaft gezogen, dass auf ihr der gültige #Fahrplan nicht gefahren werden kann. Um zumindest eine größere Planungssicherheit herbeizuführen, gilt ab Freitag, dem 21. Juni 2013, ein sogenannter „Interimsfahrplan“. Der #DBV begrüßt, dass es innerhalb weniger Tage gelungen scheint, den Fahrplan zuverlässiger und planbarer zu gestalten. Davon profitieren ganz besonders die Fahrgäste. Was jedoch völlig unverständlich ist, dass die DB AG den Fahrgästen aus den westlichen Bezirken die Fahrt entweder zum Ostbahnhof oder zum Berliner Hauptbahnhof zumutet, da der Halt in #Spandau entfällt. Es gibt aus Sicht des DBV keinen nachvollziehbaren Grund, jetzt den Fahrgästen durch einen weiteren, zeitlich begrenzten Halt im Bahnhof #Zoologischer Garten und in #Potsdam Hbf die An- und Abreise zu erleichtern. Wenigstens in den frühen Morgen- und späten Abendstunden würden diese zusätzlichen Halte eine Entlastung des bereits stark frequentierten Haltes am Berliner Hauptbahnhof bedeuten. Der Hinweis auf die nochmalige Verlängerung der Fahrzeiten ist nach Meinung des DBV irrelevant, weil schon heute in der Praxis durch die faktische Konzentration der Ein- und Aussteiger im Fernverkehr auf den Berliner Hauptbahnhof hier bereits überlange Wartezeiten der Züge entstehen. Viele Potsdamer empfinden es als Provokation, wenn in der Brandenburger Landeshauptstadt ICE-Züge ohne Halt durchfahren. Der DBV hat kein Verständnis dafür, wenn die Fernverkehrszüge am Bahnhof Zoologischer Garten und in Potsdam Hbf durchfahren, obwohl es einen Bedarf für diese zusätzlichen Halte gibt und sie die Situation entspannen können. So müssen die Fahrgäste zu ihren Fernverkehrszügen erst zum Hauptbahnhof fahren. (Pressemeldung Deutscher Bahnkunden-Verband Landesverband Berlin-Brandenburg, 20.06.13).

Bahnverkehr + Regionalverkehr + Bahnhöfe: Achsenkreuz mit Hauptbahnhof Berliner Nord-Süd-Strecke in Betrieb, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002886

Mit dem #Fahrplanwechsel am 28. Mai war es soweit: Die Deutsche Bahn nahm den #Tiergartentunnel für den planmäßigen Fern- und #Regionalbahnverkehr in Betrieb. Damit erhält Berlin 124 Jahre nach der #Fertigstellung einer innerstädtischen #Ost-West-Verbindung, der #Stadtbahn, nun auch eine #Nord-Süd-Verbindung für Fern- und Regionalzüge. Am #Schnittpunkt der beiden Durchmesserlinien entstand der #Hauptbahnhof. Durch die neue Strecke und mehrere neue Bahnhöfe werden für viele Bahnkunden die Fahrzeiten deutlich kürzer, für einige allerdings auch länger. Eine Ursache dafür ist die völlig unverständliche Entscheidung der DB gegen den Bahnhof #Zoo.

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