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Frage 1:
Für 2017 musste die #S-Bahn wegen #Minderleistungen auf etwa 26 Millionen Euro verzichten. Die einbehaltenen Mittel sollten dem öffentlichen Personennahverkehr zu Gute kommen: Welche konkreten Maßnahmen konnten durch die einbehaltenen Mittel zusätzlich finanziert werden?
Antwort zu 1:
Im Jahr 2017 wurdeder #Vergütungsanspruch der S-BahnBerlin GmbH wegen ausgefallener Leistungen aus dem #Verkehrsvertrag bis 14.12.2017 und dem #Mehrleistungspaket, aufgrund von Minderleistungen, abweichender #Zugstärke und #Schlechtleistungen (#Qualitätsstandards, #Pünktlichkeit) um insgesamt 27,7 Mio. Euro gekürzt:
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Verkehrsvertrag bis 14.12.2017
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Mehrleistungs- paket
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Summe
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Abzüge für Minderleistungen
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14.121.070,52 €
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656.123,73 €
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14.777.194,25 €
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Abzüge für abweichende Zugstärke
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2.533.156,70 €
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427.819,86 €
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2.960.976,56 €
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Abzüge aufgrund von Schlechtleistungen
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9.953.898,90 €
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–
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9.953.898,90 €
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Summe Abzüge
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26.608.126,12 €
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1.083.943,59 €
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27.692.069,71 €
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Im Rahmen der vertraglichen Abrechnung ergabensich Vergütungsansprüche über den Grund-Finanzierungsanspruch hinaus für die Bereitstellung von #Ersatzverkehren, die Preisanpassung bei #Energiekosten, den Nachteilsausgleich aus der #Fahrzeugbindung sowie zusätzliche Sicherheitsleistungen in Höhe von 13,3 Mio. Euro, so dass nach der Verrechnung dieser Vergütungsansprüche mit den Abzügen Restabzüge in Höhe von 14,4 Mio. Euro verblieben:
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Verkehrsvertrag bis 14.12.2017
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Mehrleistungs- paket
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Summe
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Ersatzverkehre
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2.269.788,19 €
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44.924,13 €
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2.314.712,32 €
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Energiekosten- nachforderung
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9.316.182,67 €
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–
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9.316.182,67 €
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Nachteilsausgleich Fahrzeugbindung
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1.488.396,53 €
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–
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1.488.396,53 €
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Zusätzliche Sicherheitsleistung
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139.997,00 €
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–
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139.997,00 €
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Summe Vergütungsansprüche
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13.214.364,39 €
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44.924,13 €
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13.259.288,52 €
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Verbleibende Restabzüge
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13.393.761,73 €
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1.039.019,46 €
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14.432.781,19 €
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Die zur Finanzierung des S-Bahn-Verkehrs zur Verfügung gestelltenMittel stammen aus Zuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG)und sind zweck- gebunden zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) vorgesehen, insbesondere des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV).
Die bei Kapitel 0730 / Titel 54081
„Leistungen des S-Bahn-Verkehrs“ nicht in Anspruch
genommenen
Mittel fallen aufgrund der Zweckbindung zum Ende des
Haushaltsjahres nicht dem allgemeinen Haushalt zu.
Im Jahr 2017 betrugen
die zum Jahresende noch verfügbaren Mittel 48,6 Mio. Euro (inkl. Reste aus Vorjahren); diese Summe beinhaltete ferner die bei
der Aufstellung des Doppel- haushaltsplans 2016/2017 noch nicht bekannte Zuführung von
Regionalisierungsmitteln
i.H.v. 18,6 Mio. Euro aufgrund der Novelle des RegG 2016.
Von den am Jahresende2017 verfügbaren Mitteln wurde ein Betrag von 6,4Mio. Euro der bestehenden Rücklage (9739/10006) über den Titel91903 zur „Finanzierung der Beschaffung und Ertüchtigung von Schienenfahrzeugen“zugeführt (siehe auch Erläute- rung zum Titel 54081).Sie werden zur Finanzierung vonErtüchtigungsmaßnahmen bei den S-Bahn-Fahrzeugender Baureihen #480/485 eingesetzt und mit den übrigen Mitteln der Rücklage bedarfsgerecht dem Titel 54081 wiederzugeführt.
Die verbleibenden 42,2 Mio. Euro wurden beimTitel 54081 ins Folgejahr 2018 übertragen und dort gesperrt. Diese Mittel stehen u.a.zur Finanzierung von (zusätzlichen) S-Bahn- Verkehrsleistungen in den Folgejahren zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Summe mit dem Jahresabschluss 2018 entweder ebenfalls der Rücklage zur #Ertüchtigung von #S-Bahn-Altfahrzeugen oder der „Rücklage zur Finanzierung der #S-Bahn-Fahrzeuggesellschaft“ zugewiesen wird, die in 2019 zur Beschaffung neuer S-Bahn- Fahrzeuge von 2026 bis 2033 gegründet werden soll.
Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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