https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/20_04_2022_Bahn.html?nn=3591286
Das #Bundeskartellamt ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte #Verhaltensweisen und #Vertragsklauseln der #Deutschen Bahn (#DB) gegenüber #Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellen. Mobilitätsplattformen bieten hauptsächlich #Online-Lösungen für eine integrierte #Routenplanung an, für die die Schiene eine wichtige Rolle spielt. So vermitteln sie etwa die Kombination von #Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern. Für Dienste dieser Art stellt die DB keine #Prognosedaten des #Schienenpersonenverkehrs, wie zum Beispiel Daten über #Verspätungen, #Fahrtverlauf, #Zugausfälle oder #Gleiswechsel zur Verfügung, die aber essenziell für die Entwicklung solcher #Dienstleistungen sind. Die im Verfahren adressierten vertraglichen Beschränkungen der DB reichen von #Werbeverboten über vertikale Preisvorgaben gegenüber den Reisenden und weitreichende #Rabattverbote bis hin zu einer möglichen Diskriminierung eines Teils der Mobilitätsplattformen bei der Provisionshöhe für den #Ticketvertrieb.
„Bahnindustrie: Bundeskartellamt: Fairer Wettbewerb um digitale Mobilitätsdienstleistungen – Bundeskartellamt mahnt Deutsche Bahn wegen möglicher Behinderung von Mobilitätsplattformen ab, aus Bundeskartellamt“ weiterlesenGefällt mir:
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