Straßenverkehr: Beginn des Planfeststellungsverfahrens und Bau der TVO aus Senat

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Frage 1:
Welchen Zeitplan hat der Senat für die Erarbeitung der #Planungsunterlagen, die Durchführung des
#Planfeststellungsverfahrens und den Bau der #TVO?
Frage 2:
Wann, bitte Monat und Jahr angeben, beginnt das Planfeststellungsverfahren? Wann, bitte Monat und Jahr
angeben, ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Hierzu wird auf die regelmäßige Berichterstattung an den Hauptausschuss, zuletzt der
Bericht vom 20.07.2018 rote Nummer 0434 D, verwiesen (Berichtsauftrag Drucksache
18/0700).
Frage 3:
Welche persönlichen Gespräche wurden wann durch Mitarbeiter und die politische Leitung der zuständigen
Senatsverwaltung mit der Deutschen Bahn AG zum Abschluss einer #Kreuzungsvereinbarung geführt (bitte
Datum angeben)?
Antwort zu 3:
Es wurden keine persönlichen Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses einer
Kreuzungsvereinbarung geführt.
Frage 4:
Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung einer Vereinbarung zu rechnen?
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Antwort zu 4:
Es wurden etliche Gespräche geführt, in deren Ergebnis die Unterzeichnung einer
Rahmenvereinbarung für die Planung von 4 #Brückenbauwerken
(#Eisenbahnüberführungen) der DB Netz AG am 28.06.2018 erfolgte.
Frage 5:
Welche Kosten würden durch Grünbrücken, für den gesamten Teil im Bereich des sog. Biesenhorster
Sands, entstehen, die Tiere zur Überquerung nutzen könnten?
Frage 6:
Ist die Variante des Baus von Grünbrücken bisher geprüft worden, oder wird dies noch geprüft werden?
Antwort zu 5 und zu 6:
Da die Varianten der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) in enger Bündelung mit der
Bahntrasse im Bereich des Biesenhorster Sandes verlaufen, sind Grünbrücken, die der
Verbindung von Freiflächen dienen, im Biesenhorster Sand nicht zielführend.
Die Linienführung der Trasse im Biesenhorster Sand löst keine Konflikte in Folge einer
Zerschneidung von Freiflächen aus, sondern die Konflikte bestehen in der Zerstörung von
Lebensräumen. Diese können durch Grünbrücken nicht kompensiert oder beseitigt
werden.
Berlin, den 02.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Querungsmöglichkeit am Bahnübergang Säntisstraße, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern war der Senat mit welchen Senatsverwaltungen an der Planung zur Schaffung einer #Querungsmöglichkeit der Bahntrasse am #Bahnübergang #Säntisstraße während dessen Sperrung in der Zeit der #Baumaßnahmen zur #Dresdner Bahn befasst?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens und der von der Vorhabenträgerin eingereichten #Planänderungen mehrfach beteiligt. Die bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde erst in die 6. Planänderung eingebracht. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte im Rahmen einer Einwendung um Information zur bauzeitlichen barrierefreien Querung der Säntisstraße gebeten, die von der Vorhabenträgerin entsprechend erläutert wurde.“
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Frage 2:
Welche Positionen haben die beteiligten Senatsverwaltungen zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungsmöglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Frage 3:
Was hat welche Senatsverwaltung getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Frage 4:
Was hält der Senat von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Frage 5:
Trifft es zu, dass der Senat am 01.02.2016 nachgefragt hat, ob die bauzeitliche Fußgängerüberführung barrierefrei sein wird? Wenn ja, welche Senatsverwaltung hat nachgefragt? Wenn ja, wie hat der Senat reagiert, als er die Antwort erhalten hat?
Antwort zu 2 bis 5:
Mit einer E-Mail vom 01.02.2016 hat die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hinterfragt, wie die bauzeitliche Barrierefreiheit gestaltet werden soll.
Für die Planungsentscheidung zur bauzeitlichen Fußgängerüberführung wurden die örtlichen Gegebenheiten und das geringe Verkehrsaufkommen am Bahnübergang Säntisstraße in einem Abwägungsprozess mit einbezogen. Dabei wird stets ein Ausgleich zwischen betroffenen Belangen und berechtigten Interessen geschaffen. Für den vorliegenden Fall stehen jedoch Nutzen und Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis. Die Fußgängerbrücke wurde im Rahmen der Planfeststellung der Dresdener Bahn bei der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), eingereicht. Die provisorische Fußgängerbrücke wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2017 durch das EBA genehmigt: „Gleichwohl hält die Planfeststellungsbehörde den Aufwand für die Herstellung eines barrierefreien Provisoriums zur bauzeitlichen Bahnquerung angesichts des relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern für unverhältnismäßig.“ (EBA, 2017: Planfeststellungsbeschluss „Dresdner Bahn“, PFA 1, S.160).
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Zugang zur S-Bahn und zu den Gebieten der jeweils anderen Bahnseite während der Bauzeit wird durch die bauzeitliche Planung gewährleistet. So ermöglicht die Buslinie 277 (z.T. im 10-Minuten-Takt) mit Halt am S-Bahnhof Buckower Chaussee eine barrierefreie Umfahrung des geschlossenen Bahnübergangs Säntisstraße innerhalb von rd. sieben Minuten.“
Die bauzeitliche Barrierefreiheit ist demnach durch den Bahnübergang Buckower Chaussee und die Buslinie 277 gegeben.
Frage 6:
Inwiefern war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit welchen Abteilungen und Ämtern beteiligt?
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Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Das Stadtentwicklungsamt koordiniert die bezirklichen Stellungnahmen der Fachdienststellen und nimmt selbst zu den städtebaulichen Belangen Stellung. U. a. wurde der Fachbereich Straßen einbezogen.
Eine erste Information der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgte durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Seit 2011 bestehen regelmäßige Kontakte zwischen Landes- und Bezirksebene.“
Frage 7:
Welche Position hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungs-möglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die fehlende Barrierefreiheit der Fußgängerbrücke wurde in der Stellungnahme zur 6. Planänderung seitens des Bezirkes festgestellt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hat sich fortwährend für Barrierefreiheit auch während der gesamten Planungsphase eingesetzt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Landesebene.“
Frage 8:
Was hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Sicherstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit ist nicht Aufgabe des Bezirkes sondern des Vorhabenträgers der Maßnahme, der DB AG.“
Frage 9:
Was hält das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat sich mit der Drucksache Nr. 0619/XX „Eine anwohnerfreundliche Querungsmöglichkeit für die Säntisstraße“ positioniert und damit den Wunsch nach einer entsprechenden Verbesserung zum Ausdruck gebracht.
Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seinem Offenen Brief vom 12.04.2018 gefordert: „Eine zumutbare barrierefreie Querung
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an der Säntisstraße ist … unverzüglich einzurichten.“ Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk vertritt die gleiche Auffassung.“
Frage 10:
Trifft es zu, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg lediglich eine ausreichende Beleuchtung für die Fußgängerbrücke gefordert, eine Barrierefreiheit hingegen nicht als notwendig erachtet hat?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Einwendung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg vom 29.04.2016 enthielt keine Forderung zur Herstellung einer barrierefreien Lösung. Gegenüber der ursprünglich geplanten Schließung des Bahnübergangs ohne bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde die Aufrechterhaltung der Querungsmöglichkeit während der Bauzeit durch die Fußgängerbrücke positiv gesehen.“
Berlin, den 08.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Verplant in Schöneweide?, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Grund hat die Aufhebung des #Planfeststellungsverfahrens „Umbau der #Straßenbahnanlage am Sund
Regionalbahnhof #Schöneweide“ im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin?
Antwort zu 1:
Mit Schreiben vom 15.05.2017 hat die Vorhabenträgerin BVG den Antrag mit Verweis auf
sich wesentlich geänderte Planungsüberlegungen zurückgezogen.
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Der Grund für die Aufhebung des Planfeststellungsverfahrens ist der Planungsbeginn der
#Straßenbahn-Neubaustrecke ‚Adlershof II‘ durch den Groß-Berliner Damm in 2016 sowie
veränderte Rahmenbedingungen für den Tunnel unter den Anlagen der DB. Beide
Planfeststellungsunterlagen müssen abgeglichen […] werden. Die alte Unterlage ohne die
Gleisanlagen der Neubaustrecke ist daher nicht mehr aktuell.“
Frage 2:
Welcher Verfahrensstand wurde seit Einleitung des Verfahrens im Jahr 2008 erreicht und warum ist es in
neun Jahren Verfahrensdauer nicht gelungen, das Verfahren zu einem Ende zu führen?
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Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Es fand die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlage statt. Die Einwendungen
wurden gesichtet. Ein Versand der Beantwortungen an die Einwender erfolgte nicht mehr.
Es wurde ein Planungsstopp vereinbart, bis es sachgemäße Erkenntnisse zum
Neubauprojekt Adlershof II gibt.“
Frage 3:
Welche Verfahrensschritte waren bereits abgeschlossen und welche Verfahrensschritte wären noch offen
gewesen?
Antwort zu 3:
Die öffentliche Auslegung war abgeschlossen, alle weiteren planrechtlichen Schritte
standen aus.
Frage 4:
Was ist nach Aufhebung der bisher geltenden Veränderungssperre nun planungsrechtlich dort wieder
möglich?
Antwort zu 4:
Die Veränderungssperre bewirkt lediglich, dass auf Grundstücken, die vom Vorhaben
betroffen sind, keine erschwerenden oder wertsteigernden Veränderungen ohne
Zustimmung der Vorhabenträgerin BVG vorgenommen werden durften. Im vorliegenden
Fall sind nur Grundstücke des Landes Berlin und der DB AG betroffen. Auswirkungen sind
daher nicht zu erwarten.
Frage 5:
Welche Kosten sind in den neun Jahren Bearbeitungsdauer für das nun abgebrochene Verfahren
entstanden und wer trägt diese?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Das abgebrochene Verfahren wird mit der angepassten Planfeststellungsunterlage
demnächst wieder aufgenommen. Es mussten Änderungen eingearbeitet werden, die den
Anschluss der Neubaustrecke betrafen. Die zusätzlichen Honorarkosten betreffen nur die
Änderungen und sind im Gesamtrahmen gering.“
Frage 6:
Plant die BVG ein neues Planfeststellungsverfahren und wenn ja, wann und mit welcher Zielsetzung?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Die Planfeststellungsunterlagen beider Projekte [Anmerkung SenUVK: gemeint sind damit
die Projekte ‚Adlershof II‘ und ‚Gleisschleife Schöneweide‘] sollen der
Planfeststellungsbehörde im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden.“
Berlin, den 03.08.17
In Vertretung
Tidow
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan: Wie ist der Stand des Projektes?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand
für das Projekt? Wann soll nach derzeitigen
Planungen mit dem Bau der Ortsumfahrung Malchow
begonnen werden? Welche Bauzeit ist für dieses Projekt
angesetzt?
Antwort zu 1: Die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow ist
im #Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 enthalten und
in den #vordringlichen Bedarf eingeordnet. Baubeginn und
Bauzeiten können gegenwärtig noch nicht benannt werden.
Frage 2: Welche Varianten der Linienführung der
Ortsumfahrung Malchow wurden bzw. werden geprüft?
Mit welchem Ergebnis bzw. bis wann soll das Ergebnis
des Linienbestimmungsverfahrens vorliegen?
Antwort zu 2: Ein #Linienbestimmungsverfahren ist für
Ortsumfahrungen nicht erforderlich. #Variantenuntersuchungen
werden zu gegebener Zeit beauftragt und durchgeführt
und sind Bestandteil des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens.
Frage 3: Welche Gesamtkosten sind für die Realisierung
der Ortsumfahrung, einschließlich der neuen Querung
des Bahnaußenringes, angesetzt? Wie hoch wird
nach derzeitigem Stand der Anteil Berlins an den Gesamtkosten
ausfallen? Welche Anpassungen, Rückbauten
o.ä. im bestehenden Straßennetz sind bei Realisierung der
Ortsumfahrung vorgesehen?
Antwort zu 3: Die geschätzten Gesamtkosten (ohne
Planungskosten, Preisstand 2014) im Rahmen der Anmeldung
zum BVWP betragen ca. 20,6 Mio. €. Derzeit sind
keine Kosten für das Land Berlin aufgeführt. Nach bisherigem
Kenntnisstand soll die vorhandene B 2 in der Ortslage
Malchow im Norden südlich der Bahnanlagen und
im Süden südlich der Ortnitzstaße abgehängt werden.
Parallel mit der Planung zur OU wird ein Konzept zur
Umgestaltung der Straßen in der Ortslage Malchow erarbeitet
werden.
Frage 4: Welche Erkenntnisse über natur- und umweltschützerische
Belange liegen dem Senat bezüglich
der möglichen Streckenführung durch das Malchower
Luch (Feuchtwiesen zwischen der Stadtrandsiedlung
Malchow und dem Dorf Malchow) vor? Welche Untersuchungen
wurden dazu bislang durchgeführt?
Frage 5: Wie plant der Senat den Schutz des Moorund
Feuchtgebietes Malchower Luch bei dem Bau der
Ortsumfahrung Malchow zu gewährleisten? Auf welches
Alter und welche Mächtigkeit wird das Niedermoor geschätzt?
Welche Auswirkungen erwartet der Senat auf
den Wasserstand und damit einhergehende Gefahren für
die angrenzenden Grundstücke und Häuser in den umliegenden
Siedlungsgebieten? Welche Maßnahmen sind zur
Abwehr möglicher Risiken geplant?
Frage 6: Wie soll mit Ausgleichsmaßnahme die im
Bereich zwischen der Stadtrandsiedlung Malchow und
dem Dorf Malchow 2010, für einen Bauabschnitt der A
10, geschaffen wurden umgegangen werden, wenn die
Ortsumfahrung realisiert wird? Wie soll bei einem Wegfall
dieser Ausgleichsmaßnahme der entstehende Umweltschaden
behoben werden?
Frage 7: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem
Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese
geschützt werden?
Antwort zu 4 bis 7: Die Fragen 4 bis 7 können zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Nach Schaffung der personellen und finanziellen Voraussetzungen
für die Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens
werden diese u.a. im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
(UVS), der Immissionsschutzuntersuchungen,
des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
(LBP) sowie der Untersuchungen zum Artenschutz
beauftragt, untersucht und bewertet werden und fließen in
die Unterlagen und die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) ein.
Frage 8: Wie soll die laut Anmeldungsunterlagen zum
Bundesverkehrswegeplan beabsichtigte Querung des
Bahnaußenringes (Bahnstrecke Karow – Wartenberg)
erfolgen? Welche Kosten werden für diese Querung angesetzt?
Antwort zu 8: Hierzu liegen noch keine detaillierten
Untersuchungen vor. Im Rahmen der Anmeldung zum
BVWP wurden die Kosten für das Überführungsbauwerk
Bahnstrecke Deutsche Bahn AG und Anpassungen an der
vorhandenen Querung mit ca. 1 Mio. € geschätzt.
Frage 9: Ist eine eventuell im Zusammenhang mit der
Sanierung der Malchower Dorfstraße einzurichtende
Behelfsfahrbahn (Baustraße) nach Abschluss der dortigen
Bauarbeiten für eine Nutzung als Trasse der Ortsumfahrung
geplant oder möglich?
Antwort zu 9: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
steht noch nicht fest, ob für die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der Malchower Dorfstraße" die Herstellung
einer temporären, ortsnahen und provisorischen
Umleitungsstrecke (Behelfsfahrbahn) erforderlich ist.
Frage 10: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung von
Anwohnenden und Naturschutzverbänden? Wenn ja,
wann soll diese durchgeführt werden? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 10: Über die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der Malchower Dorfstraße" wurde bereits
informiert und es wird vor Baubeginn weitere Informationen
und Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohnerinnen
und Anwohner in den Planungsphasen geben.
Frage 11: Welches Verkehrsaufkommen wird nach
Fertigstellung der Ortsumfahrung Malchow auf der Ortsumfahrung
selbst und welches Verkehrsaufkommen auf
der Dorfstraße Malchow prognostiziert? Ist bei dieser
Prognose ein erweitertes SPNV- Angebot über den SBahnhof
Wartenberg, Richtung geplantem Turmbahnhof
Karower Kreuz ggf. mit einem Zwischenhalt, berücksichtigt
worden. Wenn nicht, wie würde sich das Prognoseergebnis
verändern? Wie ist das Ergebnis aktueller Verkehrszählungen
in diesem Bereich?
Antwort zu 11: Auf der Basis der Anmeldeunterlagen
zum BVWP ist für die OU im Prognosefall eine Verkehrsbelastung
von ca. 30.000 Kfz/24 h prognostiziert.
Eine umfassende Entlastung der Ortslage kann erst
mit Umsetzung der Planung zur verlängerten EgonErwin-Kisch-Straße
erfolgen. Für diesen Planfall wird mit
einer Verkehrsbelastung unter 5.000 Kfz/24 h werktags
gerechnet.
Bei dem SPNV1
-Angebot handelt es sich um die sogenannte
„Nahverkehrstangente“. Diese ist im aktuell
gültigen Stadtentwicklungsplan Verkehr als eine langfristige
Maßnahme mit einem Realisierungshorizont nach
2025 eingestellt.
Für einen Haltepunkt der Nahverkehrstangente in diesem
Bereich kann nur eine Wirtschaftlichkeit erzielt werden,
wenn umfangreiche städtebauliche Entwicklungen
erfolgen. Dies führt auch derzeit zu der Einschätzung,
dass die für ein entsprechendes Angebot erforderlichen
Schieneninfrastrukturergänzungen einen Realisierungszeitpunkt
vor 2025 ausschließen. Es kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, inwieweit
sich das prognostizierte Verkehrsaufkommen der OU
Malchow dann verändern könnte. Eine deutliche Verkehrsmittelverlagerung
ist nicht zu erwarten.
Die Straßenverkehrszählung 2014 für Berlin zeigt in
der Ortslage eine Verkehrsbelastung von ca. 23.400
Kfz/24 h werktags, davon ca. 1.340 Lkw/24 h werktags.
Weitere Daten siehe
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vl
b/de/erhebungen.shtml.
Berlin, den 24. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2016)

Bahnhöfe: Großbaustelle Ostkreuz: 2004 soll es losgehen – voraussichtlich So recht will man es noch gar nicht glauben: Nach Jahrzehnten des Planens sollen 2004 die Bauarbeiten am Ostkreuz beginnen …, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002555

Voraussetzung dafür ist der Abschluss des #Planfeststellungsverfahrens. Sobald das Planungsrecht vorliegt, kann mit dem #Jahrhundertprojekt #Ostkreuz endlich begonnen werden.

Nachdem die Pläne für den Umbau im Bereich Ostkreuz/Warschauer Straße im Herbst 2002 öffentlich ausgelegt worden waren (vergleiche SIGNAL 6/2002 , Seite 16), fand ab 15. September 2003, ein halbes Jahr später als geplant, die #Anhörung aller Behörden und Verbände statt, die sich 2002 schriftlich geäußert hatten. Über die Planungen ist bereits vieles geschrieben worden, deshalb geben wir nachfolgend wiur noch einmal einen kurzen Überblick über die für die Berliner Fahrgäste wichtigsten Maßnahmen.

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