Straßenbahn: Verplant in Schöneweide?, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Grund hat die Aufhebung des #Planfeststellungsverfahrens „Umbau der #Straßenbahnanlage am Sund
Regionalbahnhof #Schöneweide“ im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin?
Antwort zu 1:
Mit Schreiben vom 15.05.2017 hat die Vorhabenträgerin BVG den Antrag mit Verweis auf
sich wesentlich geänderte Planungsüberlegungen zurückgezogen.
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Der Grund für die Aufhebung des Planfeststellungsverfahrens ist der Planungsbeginn der
#Straßenbahn-Neubaustrecke ‚Adlershof II‘ durch den Groß-Berliner Damm in 2016 sowie
veränderte Rahmenbedingungen für den Tunnel unter den Anlagen der DB. Beide
Planfeststellungsunterlagen müssen abgeglichen […] werden. Die alte Unterlage ohne die
Gleisanlagen der Neubaustrecke ist daher nicht mehr aktuell.“
Frage 2:
Welcher Verfahrensstand wurde seit Einleitung des Verfahrens im Jahr 2008 erreicht und warum ist es in
neun Jahren Verfahrensdauer nicht gelungen, das Verfahren zu einem Ende zu führen?
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Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Es fand die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlage statt. Die Einwendungen
wurden gesichtet. Ein Versand der Beantwortungen an die Einwender erfolgte nicht mehr.
Es wurde ein Planungsstopp vereinbart, bis es sachgemäße Erkenntnisse zum
Neubauprojekt Adlershof II gibt.“
Frage 3:
Welche Verfahrensschritte waren bereits abgeschlossen und welche Verfahrensschritte wären noch offen
gewesen?
Antwort zu 3:
Die öffentliche Auslegung war abgeschlossen, alle weiteren planrechtlichen Schritte
standen aus.
Frage 4:
Was ist nach Aufhebung der bisher geltenden Veränderungssperre nun planungsrechtlich dort wieder
möglich?
Antwort zu 4:
Die Veränderungssperre bewirkt lediglich, dass auf Grundstücken, die vom Vorhaben
betroffen sind, keine erschwerenden oder wertsteigernden Veränderungen ohne
Zustimmung der Vorhabenträgerin BVG vorgenommen werden durften. Im vorliegenden
Fall sind nur Grundstücke des Landes Berlin und der DB AG betroffen. Auswirkungen sind
daher nicht zu erwarten.
Frage 5:
Welche Kosten sind in den neun Jahren Bearbeitungsdauer für das nun abgebrochene Verfahren
entstanden und wer trägt diese?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Das abgebrochene Verfahren wird mit der angepassten Planfeststellungsunterlage
demnächst wieder aufgenommen. Es mussten Änderungen eingearbeitet werden, die den
Anschluss der Neubaustrecke betrafen. Die zusätzlichen Honorarkosten betreffen nur die
Änderungen und sind im Gesamtrahmen gering.“
Frage 6:
Plant die BVG ein neues Planfeststellungsverfahren und wenn ja, wann und mit welcher Zielsetzung?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Die Planfeststellungsunterlagen beider Projekte [Anmerkung SenUVK: gemeint sind damit
die Projekte ‚Adlershof II‘ und ‚Gleisschleife Schöneweide‘] sollen der
Planfeststellungsbehörde im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden.“
Berlin, den 03.08.17
In Vertretung
Tidow
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz