Tarife + Taxi: Taxifahren in Berlin wird bald teurer Die zuletzt 2015 angehobenen Preise werden voraussichtlich um mindestens acht Prozent steigen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article217029551/Taxi-in-Berlin-Wie-teuer-Taxifahrten-in-Berlin-bald-werden-sollen.html

Berlin. #Taxifahren wird in Berlin schon bald #teurer. Die zuletzt 2015 angehobenen Preise werden voraussichtlich um mindestens acht Prozent steigen. Eine entsprechende Entscheidung des Berliner Senats steht unmittelbar bevor, heißt es aus der Senatsverkehrsverwaltung. „Ein Senatsbeschluss vor der Sommerpause wäre zeitlich ehrgeizig, ist aber nicht ausgeschlossen“, sagte Jan Thomsen, Sprecher von Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) der Berliner Morgenpost.

#Taxiverbände in Berlin hatten Erhöhung vor gut einem Jahr beantragt
Beim Berliner #Taxigewerbe wird auf den Beschluss sehnlichst gewartet. Mit Verweis auf steigende Kosten hatte die Branchenverbände bereits vor gut einem Jahr beim Senat eine Anhebung der #Taxitarife beantragt. „Vor allem der zwischenzeitlich erhöhte Mindestlohn, aber auch die wachsende Konkurrenz von #Uber und Co. machen unseren Gewerbe schwer zu schaffen“, sagte Detlev #Freutel, Vorstandschef des Taxiverbandes Berlin, Brandenburg e.V. In den vergangenen Monaten seien zudem die #Kraftstoffpreise und die #Werkstattkosten nochmals gestiegen. Obwohl das Taxigewerbe privat organisiert ist, gehört es zum #öffentlichen #Nahverkehr. Preise werden daher nicht nach Angebot und …

Straßen-, Rad- und Gehwegschäden in Berlin, aus Senat

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Frage 1:

Trifft es zu, dass in der Neuköllner Weserstraße in Abschnitten sowohl Straßen- als auch Rad- und Geh- wegschäden gleichzeitig bestehen oder bestanden und entsprechend beschildert sind? Falls ja, seit wann bestehen/bestanden diese Schäden jeweils, seit wann sind diese beschildert, worin liegt die Ursache der Schäden und wann werden/wurden diese beseitigt?

Frage 2:

Sofern die Beseitigung nicht unverzüglich erfolgte, weshalb nicht?

Antwort zu 1 und 2:

Darüber, ob und seit wann in Abschnitten der Weserstraße sowohl Straßen- als auch Rad und Gehwegschäden gleichzeitig bestehen oder bestanden und ob diese Schäden be- schildert bzw. beseitigt wurden/werden, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Kenntnis. Auch ist die Ursache dieser Schäden der Senatsverwaltung nicht bekannt.

Frage 3:

Für wie viele Strecken (in Metern) #öffentlichen #Straßenlands in den einzelnen Berliner Bezirken bestehen gegenwärtig a) #Gehwegschäden, b) #Radwegschäden und c) #Straßenschäden?

Frage 4:

Wie haben sich die Zahlen zu 3) in den Jahren 2012 bis 2018 entwickelt?

Antwort zu 3 und 4:

Wegen des Sachzusammenhangs werden beide Fragen gemeinsam beantwortet.

In Zusammenfassung der Stellungnahmen ist festzustellen, dass seitens der Bezirke eine Angabe in Metern zu Gehweg-, Radweg- und Straßenschäden nicht möglich ist, da hier- über keine Statistik geführt wird. Daher sind auch keine Aussagen zur Entwicklung der Jahre 2012 bis 2018 möglich.
Eine Beschilderung erfolgt immer dann, wenn im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ein Hinweis auf mangelnde Verkehrssicherheit erforderlich ist.

Frage 5:

Welche Kosten veranschlagen die Bezirke (bei Straßen übergeordneter Bedeutung der Senat) zur Beseiti- gung der aktuell bestehenden Schäden?

Straßenschäden auf „Berliner Straßen“, auch auf übergeordneten Straßen, sind im Rah- men der Straßenbaulast durch die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter zu beseiti- gen.
Weil von den Bezirken keine Statistik (siehe Antwort zu 3 und 4) geführt wird, kann keine Aussage zu den Kosten der aktuell bestehenden Schäden gemacht werden.

Frage 6:

Welche Mittel in welcher Höhe sind in den jeweiligen Bezirken im aktuellen Haushaltsjahr für die Beseitigung von Schäden im o.g. Sinne angesetzt?

Antwort zu 6:

Für die Beseitigung von Straßenschäden (Fahrbahn-, Radweg- und Gehwegschäden) ste- hen den Bezirken im Kapitel 38 00 Titel 521 01 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung.
Durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden den Bezirken im Rahmen des Sonderprogramms Straßensanierung weitere Mittel bereitgestellt. Diese sind zweckgebunden für die Fahrbahn- und Radwegsanierung (Unterkonten 370 bis 381) und Gehwegsanierung (Unterkonten 350 bis 361) zu verwenden. Diese Mittel sind im Ka- pitel 27 07 Titel 52130 im Haushaltplan eingestellt.
Die im aktuellen Haushaltsjahr angesetzte Höhe der Mittel für die jeweiligen Bezirke ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Bezirk
Kapitel 38 00
Titel 521 01 Kapitel 27 07
Titel 521 30 Unterkonten 370 bis 381 Kapitel 27 07
Titel 521 30 Unterkonten 350 bis 361
Mitte 2.781.000 € 2.326.700 € 526.800 €
Friedrichshain – Kreuzberg 1.369.000 € 1.192.500 € 270.000 €
Pankow 3.530.000 € 3.050.150 € 690.600 €
Charlottenburg – Wilmersdorf 3.059.000 € 2.525.450 € 571.800 €
Spandau 2.310.000 € 1.711.900 € 387.600 €
Steglitz – Zehlendorf 3.399.000 € 2.854.050 € 646.200 €
Tempelhof – Schöneberg 2.577.000 € 2.180.950 € 493.800 €
Neukölln 2.120.000 € 1.849.700 € 418.800 €
Treptow – Köpenick 4.001.000 € 2.639.400 € 597.600 €
Marzahn – Hellersdorf 3.218.000 € 2.162.400 € 489.600 €
Lichtenberg 2.298.000 € 1.613.850 € 365.400 €
Reinickendorf 2.526.000 € 2.392.950 € 541.800 €
Summen: 33.188.000 € 26.500.000 € 6.000.000 €

Insgesamt stehen im Jahr 2019 für die Straßensanierung und -unterhaltung 65.688.000,00 EURO zur Verfügung.

Berlin, den 17.04.2019 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Kostenlose Schülerbeförderung – Neue Regeln ab 01.02.2019, aus Senat

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Ab dem 1. Februar 2019 können alle Kinder von Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbeziehern ab vollendetem 6. Lebensjahr die #öffentlichen #Verkehrsmittel #kostenlos nutzen. Auf die Länge des Schulweges bzw. des Weges zur Teilhabeaktivität kommt es dann nicht mehr an. Haushalte, für die der Anspruch in den vergangenen Monaten aufgrund der Kilometerbegrenzung ausgeschlossen wurde, können erneut einen Antrag für die kostenlose #Schülerbeförderung stellen, soweit weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht. Die Regelung gilt auch für Kinder ab sechs Jahren, die von der Schulpflicht zurückgestellt sind.
Das Antragsformular ist in jedem der Pankower Bürgerämter oder im Internet über die Seite des Wohnungsamtes erhältlich. Es kann persönlich in einem der Pankower Bürgerämter abgegeben oder per Post an das Wohnungsamt geschickt werden.
Wenn bereits ein gültiger berlinpass-BuT vorliegt, muss dieser mit dem Antrag eingereicht werden. Auf dem berlinpass-BuT wird ein rotes Hologramm mit Nummer als Nachweis für die kostenlose Schülerbeförderung angebracht. Wenn bislang kein berlinpass-BuT ausgestellt wurde, muss dem Antrag für jedes Kind ein Passfoto beigelegt werden. Der berlinpass-BuT mit Hologramm wird auf dem Postweg versendet. Das Wohnungsamt Pankow bearbeitet dabei nur Anträge von Antragsteller*innen, die im Bezirk Pankow wohnen. Die Ausstellung bzw. Änderung der berlinpässe-BuT wird bis 31. Juli 2019 befristet, da die Bedingungen der Schülerbeförderung ab 1. August 2019 erneut geändert werden.
Weitere Hinweise zur Beantragung gibt es im Internet auf der Seite des Bezirksamtes:
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/wohnungsamt/

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

allg.: Ist die Zukunft des öffentlichen Verkehrs in Brandenburg gefährdet?, aus DBV

DBV-Landesverband hält Einigung zwischen Bundesfinanzminister und Ministerpräsidenten für schädlich Immer deutlicher zeichnet sich ab, welche negativen Folgen die Einigung vom 25. September 2015 zwischen dem Bundesfinanzminister und den Ministerpräsidenten der Länder für Brandenburg hat. Es ging in den Gesprächen um die Fortführung der #Finanzierung des #öffentlichen #Verkehrs. Die Bundesländer erhalten vom Bundesfinanzministerium pro Jahr eine bestimmte Summe Geld, um damit hauptsächlich Bahn- und Busverkehre zu finanzieren. Diese sogenannten Regionalisierungsmittel müssen neu ausgehandelt werden. Die Folgen der Einigung werden für Brandenburg eine weitere Welle der Abbestellungen und Streichungen bedeuten bedeuten. Für Brandenburg sieht die Einnahmeentwicklung folgendermaßen aus: Aufgefangen werden können die ab 2016 dramatisch weniger werdenden Mittel nur, wenn die Landesregierung bereit ist, eigenes Steuergeld zur Finanzierung in die Hand zu nehmen. Danach sieht es nicht aus. So können die absehbaren Folgen schon jetzt benannt werden: 1. Alle angedachten Verbesserungen (Taktverdichtungen, neue Halte) werden nicht umgesetzt. 2. Alle Bahnhöfe, die weniger als 50 Ein- und Aussteiger pro Tag haben, werden nicht mehr bedient (aktuell werden die Chancen auf Wiedereinführung der Halte in Kunersdorf und Kolkwitz damit noch weiter sinken). 3. Auf den Regionalbahnlinien, die nicht Berlin berühren, wird der Takt spürbar ausgedünnt. 4. Der Saisonverkehr nach Rheinsberg wird wohl auch der Vergangenheit angehören. 5. Linien enden am Berliner Stadtrand (z. B. Spandau, Potsdam, Königs Wusterhausen, Erkner, Bernau, Oranienburg, Hennigsdorf). 6. Ganze Linien, die insgesamt schwach nachgefragt werden, werden aufgegeben. Angesichts der sehr wahrscheinlichen, drastischen Einschnitte stellt sich die Frage, wieso dieser Einigungsvorschlag überhaupt eine Mehrheit unter den Ministerpräsidenten finden konnte. Hinzu kommt, dass die Regionalisierungsmittel ursprünglich nur für die Bestellung von Zugverkehren durch die Bundesländer gedacht waren. Leider ist diese Zweckbindung in den zurückliegenden Jahren aufgeweicht worden. Die Folge: inzwischen wird ein bunter Strauß aus Aufgaben mit diesen Geldern finanziert. Hier fordert der DBV-Bundesverband seit Jahren von der Bundesregierung ein Einschreiten und Unterbinden dieser .Zweckentfremdung. Diese Einigung muss noch in einer Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht werden. Der DBV-Landesverband erwartet von den Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg, dass sie ihn parteiübergreifend ablehnen. Nachverhandlung sind notwendig. Alle Brandenburger sind aufgefordert, ihren Unmut persönlich und schriftlich gegenüber ihren Abgeordneten und der Landesregierung zum Ausdruck zu bringen. Vielleicht lässt sich das Schlimmste abwenden. Der 25. September 2015 war, sollte es bei es keine Korrekturen geben, ein schwarzer Tag für den Bahn- und Busverkehr. Pressekontakt: Frank Böhnke, DBV-Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Stadtverschönerung durch Ladesäulen?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die Entstehung einer zunehmenden Anzahl von #Ladesäulen für #Elektromobile im #öffentlichen #Straßenraum und wie beurteilt er die langfristigen Auswirkungen für das #Stadtbild, wenn dieser Trend anhält? Antwort zu 1: Die in Berlin derzeit im öffentlichen Raum bestehenden Ladesäulen wurden überwiegend im Rahmen von Projekten errichtet, die von der Bundesregie-rung in den Programmen „Modellregion Elektromobilität“ und „Schaufenster Elektromobilität“ gefördert wurden. Diese Ladesäulen wurden von den projektbeteiligten Betreibern der Ladeinfrastruktur bei den in den jeweiligen Bezirken zuständigen Behörden beantragt und genehmigt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. Frage 2: Wie viele Ladesäulen sind derzeit in Berlin im öffentlichen Straßenraum im Betrieb, wie viele sind derzeit in Planung (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 2: Verlässliche Angaben über die errichte-ten und rückgebauten Ladesäulen sowie den aktuellen Bestand liegen der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt nicht vor, da die Sondernutzungsge-nehmigungen und straßenverkehrsbehördlichen Anord-nungen von den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungen erteilt wurden. Derzeit kann von einem Bestand von rund 140 Ladesäulen im öffentlichen Raum ausgegangen wer-den, die überwiegend öffentlich zugänglich sind. Die Planung der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt sieht die Errichtung von 340 Ladepunk-ten im öffentlichen Raum bis Mitte 2016 vor. Als Lade-punkt wird eine Anschlussmöglichkeit für ein Elektro-fahrzeug definiert. Eine Zuordnung zu den Bezirken ist nicht möglich, da Suchräume festgelegt sind, die Bezirks-grenzen überschreiten. In diesen Suchräumen wird ein unter Beachtung verschiedener Kriterien (u.a. Sichtbar-keit, Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit, Errichtungs- und Anschlusskosten an das Stromnetz) optimaler Standort ermittelt. Frage 3: Auf welche Weise trägt der Senat dafür Sor-ge, dass die Stadtbildverträglichkeit bei der Entstehung zusätzlicher Ladeinfrastruktur für Elektromobile gesichert ist (vor allem hinsichtlich der Gestaltung der Anlagen und ihren Standorten)? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt hat mit den zuständigen Bezirksverwal-tungen Anforderungen an das Design der Ladesäulen festgelegt, die von allen für den öffentlichen Raum neu beantragten Ladesäulen einzuhalten sind, u.a. die max. Außenmaße der Ladesäule (max. Außenmaße: Höhe 1700 mm, Breite 450 mm, Tiefe 360 mm), die Farbe (RAL 7004) und die zulässige Beschriftung. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Frage 4: Wie trägt der Senat in diesem Zusammen-hang insbesondere dafür Sorge, dass ein möglichst hoher Anteil der zukünftig benötigten Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen privaten Flächen wie zum Bei-spiel Parkhäusern, Tiefgaragen, Supermarktparkplätzen entsteht und nur dann im öffentlichen Straßenraum, wenn die Notwendigkeit unabweisbar ist? ´ Antwort zu 4: Der vom Land Berlin mit dem Gewin-ner des Vergabeverfahrens über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen geschlossene Vertrag bezieht neben dem öffentlichen Raum auch öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen auf privatem Grund ein. Bis Mitte 2016 sollen 126 Ladepunkte im „halböffentli-chen“ Raum errichtet werden, davon 10 Gleichstrom-Schnellladepunkte. Frage 5: Welche Bezirke haben aus Sicht des Senats eine strategische Herangehensweise bei der Bedarfspla-nung und Genehmigungspraxis für zukünftig benötigte Ladeinfrastruktur und wie ist eine einheitliche Verfah-rensweise der Bezirke gesichert? Antwort zu 5: Der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt sind keine konzeptionellen Ansätze der Bezirke für die Planung der Ladeinfrastruktur bekannt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein Standortkonzept für Ladeinfrastruktur entwickelt, das bis Mitte 2016 umgesetzt werden wird. Die daran anschließende Erweiterung wird am nachgewiesenen Bedarf orientiert. Um eine bezirksübergreifend einheitliche Vorgehens-weise zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt eine Arbeitshilfe für die Pla-nung und Genehmigung von Ladeinfrastruktur im öffent-lichen Raum beauftragt, die gemeinsam mit den bezirkli-chen Behörden erarbeitet und auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt öf-fentlich zugänglich gemacht wurde. Mit dem Ziel einer bezirksübergreifenden Harmonisierung und Effizienzstei-gerung des Verwaltungshandelns wurde zudem eine Ko-operationsvereinbarung mit den bezirklichen Straßen- und Grünflächen- sowie den Ordnungsämter abgeschlossen und ein Ladeinfrastrukturbüro mit Koordinierungsaufga-ben bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Berlin, den 16. April 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2015)

Straßenverkehr: Zulassungszahlen von Kraftfahrzeugen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Autos waren in den letzten 5 Jah-ren in Berlin #gemeldet (Bitte einzeln für jedes Jahr auflis-ten)? Antwort zu 1: Entsprechend der #Bestandsstatistik der #Kfz-#Zulassungsbehörde per 31.12. des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten waren folgende Pkw im Verkehr: 2010 1.140.650 2011 1.161.500 2012 1.150.191 2013 1.144.577 2014 1.156.159 Frage 2: Wie viele #Parkplätze im #öffentlichen #Straßenraum im Stadtgebiet stehen dem entgegen? Frage 3: Wie viele öffentliche Parkplätze gibt es in den einzelnen Bezirken (Einzelauflistung)? Frage 6: Wie hoch sind die geschätzten Minderein-nahmen, die der Stadt und den am meisten betroffenen Bezirken durch den Wegfall der Parkplätze im öffentli-chen Straßenland entstehen? Antwort zu 2, 3 und 6: Nach den Regelungen des All-gemeinen Zuständigkeitsgesetzes besitzen die bezirkli-chen Straßen- und Grünflächenämter die Zuständigkeit über Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Bei einer Abfrage der Bezirksämter Ende letzten Jahres aufgrund einer inhaltlich ähnlichen schriftlichen Anfrage des Ab-geordnetenhauses (Drs. 17/15023) teilten die Bezirke mit, dass keine Statistiken über den Bestand und Wegfall von öffentlichen Parkplätzen geführt werden. Detaillierte Informationen zum öffentlichen ruhenden Verkehr sind daher nicht möglich. Frage 4: Wie viele öffentliche Parkplätze sind in den letzten 5 Jahren durch Bau-, Sanierungs-, und Ertüchti-gungsarbeiten des öffentlichen Straßenlandes in Berlin weggefallen? Frage 5: Welche fünf Bezirke sind dabei am meisten betroffen (Bitte jeden der fünf Bezirke und die Anzahl der dort weggefallenen Parkplätze einzeln auflisten)? Antwort zu 4 und 5: Aufgrund fehlender Statistiken zum öffentlichen Parkraum in den Bezirksämtern können keine Detailauflistungen zu wegfallenden Parkplätzen bei Bau-, Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen vorge-nommen werden (siehe Antwort zu Fragen 2, 3, und 6). Bei der Abfrage der Bezirke am Ende des letzten Jah-res wurden beispielhaft Angaben zu wegfallen Parkplät-zen bei aktuellen und geplanten Straßenbaumaßnahmen gemeldet: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg – Warschauer Straße zwischen Frankfurter Tor und Revaler Straße (Radverkehr, Erweiterung der Gehwege, Errichtung von Lieferzonen)  25 Parkstände Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf – Brandenburgische Straße (Radverkehr) 10 Park-stände – Hardenbergstraße, Waldorf Astoria (Investor)  21 Parkstände – Lehniner Platz (Plätzeprogramm)  75 Parkstände – Westfällische Straße (Investitionsplanung)  20 Parkstände Bezirk Neukölln – Karl-Marx-Platzes und Straßen im Böhmischen Dorf (Gehwegvorstreckungen, Verkehrsberuhi-gung  8 Parkstände – Karl-Marx-Straße zwischen Lahnstraße und Jonas-straße (Radverkehr, Aufwertung der Gehwege)  10 Parkstände Bezirk Steglitz-Zehlendorf – Schloßstraße (Verbreiterung der Gehwege  58 Parkstände Grundsätzlich wird aus Sicht der Hauptverwaltung eingeschätzt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur verstärkten Förderung der Verkehre des Umwelt-verbundes es durchaus unumgänglich ist, den ruhenden Verkehr neuzuordnen bzw. teilweise zu reduzieren. Frage 7: Wie prognostiziert die Senatsverwaltung an-gesichts des starken Zuzugs neuer Bürgerinnen und Bür-ger nach Berlin die Entwicklung der Fahrzeugdichte so-wie den Bedarf für Parkraum im öffentlichen Straßenland und wie sind ihre konkreten Pläne damit umzugehen? Antwort zu 7: Zunächst ist festzustellen, dass rund die Hälfte aller Haushalte in Berlin keinen eigenen Pkw hat. Die Voraussetzungen in der Stadt sind dergestalt, dass auch zuziehende Personen von der Stadtstruktur und der Infrastruktur – speziell im Umweltverbund – profitieren und nicht zwingend einen Pkw mitbringen oder anschaf-fen. Die Entwicklung der Bevölkerung der letzten 5 Jahre und die Auswertung der Pkw-Zahlen zeigen, dass die Zunahme der Pkw anteilig deutlich unter denen der Be-völkerungszuwächse lag. Der Bund geht in seinen bundesweiten Prognosen von einem Wachstum von 0,5% p.a. aus. Die Motorisierungsrate (Pkw pro 1.000 Einwohnerin-nen/Einwohner) ist in Berlin eine der niedrigsten über-haupt. Übertragen auf Berlin bedeutet eine wie vom Bund unterstellte Zunahme auch künftig ein leichtes Wachstum allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau. Hinzu kommt, dass alternative Angebote entstehen, die die Zahl der zugelassenen Pkw verändern, diese aber von mehreren Personen (CarSharing) genutzt werden. Der vom Senat beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr fasst die Ziele und auch die Handlungsfelder zusammen. Verkehrspolitische Steuerungsstrategien zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs – auch zur Reduktion der unerwünschten Verkehrsfolgen (Luftschadstoffe, Lärm) – treffen auf veränderteres Mobilitätsverhalten und neue Angebote. Berlin, den 26. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)

Carsharing soll stärker mit Bus, Bahn und Rad vernetzt werden, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/carsharing-soll-staerker-mit-bus–bahn-und-rad-vernetzt-werden,10808230,27149704.html

Osnabrück – Die deutschen #Carsharing-Anbieter setzen auf eine stärkere #Vernetzung mit dem #öffentlichen #Nahverkehr, Taxis und der Fahrrad-Infrastruktur. Geplant sei, dass eine Abo-Karte des öffentlichen Verkehrsunternehmens auch für Stadtteilautos, Mieträder oder Fahrrad-Abstellmöglichkeiten genutzt werden könne, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands Carsharing, Willi Loose, am Freitag in Osnabrück. Vereinzelt gebe es solche Angebote schon, etwa in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover. «Bundesweit sind es aber weniger als zehn Städte», berichtete Loose vor einem Festakt zum 25-jährigen Bestehen der Carsharing-Branche in Deutschland. Das erste Angebot in der Bundesrepublik startete im Juni …

Busse und Bahnen schaffen neuen Fahrgast-Rekord, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/politik/busse-und-bahnen-schaffen-neuen-fahrgast-rekord,10808018,26095388.html

Immer mehr Menschen sind mit #öffentlichen #Verkehrsmitteln unterwegs. Neue Fernbusse und einen Bedeutungsverlust des Autos nennen Fachleute als Gründe. Noch nie sind die Deutschen so oft Bus und Bahn gefahren: Mehr als 11,12 Milliarden #Fahrgäste wurden 2013 im Nah- und Fernverkehr gezählt – noch einmal 0,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Einen Rekord gab es auch im Luftverkehr: Die Zahl der Passagiere auf deutschen Flughäfen legte innerhalb eines Jahres um 1,1 Prozent auf rund 181 Millionen zu, allerdings gingen die Inlandsflüge zurück. Das berichtete das Statistische Bundesamt auf der Basis vorläufiger Zahlen. Der Fernverkehr mit Bussen ist nach der Liberalisierung zum Jahresbeginn 2013 stark gewachen. Allein die in der Statistik berücksichtigten Unternehmen steigerten ihr Fahrgastaufkommen um …

Bus: Kaum Kühlung für schwitzende Bus-Passagiere, aus MOZ

http://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1177385/

Frankfurt (Oder) (MOZ) Was im privaten Pkw inzwischen zur Standardausstattung gehört, fasst im #öffentlichen #Nahverkehr nur langsam Fuß: Aus Kostengründen verzichten viele #Busunternehmen in Brandenburg auf #klimatisierte Busse. Während der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) gekühlte Fahrzeuge auf der Schiene in den #Verkehrsverträgen fest verankert hat, gibt es nach Aussagen von VBB-Sprecherin Elke Krokowski für den Busverkehr lediglich Empfehlungen. „Unser Verband hat gemeinsam mit den Gesellschaftern und Aufgabenträgern – zumeist den Landkreisen – einen Qualitätsleitfaden entwickelt, in dem auch die #Klimatisierung von Bussen empfohlen wird“, sagt die Sprecherin. Doch in vielen Nahverkehrsplänen wird davon Abstand genommen, „was unter anderem in einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung durch Anschaffung, Wartung und Betrieb (Treibstoffkosten) begründet ist“, wie die Deutsche Bahn mitteilt, die Mehrheitsgesellschafter beim #Busverkehr #Oder-Spree ist. Der Berliner Fahrgastverband #IGEB kritisiert die Zurückhaltung bei den Busunternehmen. „Klimaanlagen sind für uns ein …

Bahnhöfe + Regionalverkehr: Insgesamt 60 Bahnhöfe lässt die brandenburgische Landesregierung derzeit auf ihre Wirtschaftlichkeit untersuchen. Der Grund: Kaum einer benutzt sie, aus PNN

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/767968/

Potsdam/Berlin – Bereits heute sind manche Orte im Land Brandenburg kaum oder gar nicht mehr mit #öffentlichen #Verkehrsmitteln zu erreichen. Nun könnten weitere Dörfer ihre bislang verlässlichste Verbindung zum nächstgelegenen Zentrum und darüber hinaus verlieren: Insgesamt 60 #Bahnhöfe landesweit lässt das brandenburgische Infrastrukurministeriums derzeit auf ihre Wirtschaftlickkeit hin untersuchen, darunter auch die Haltestellen #Ferch-Lienewitz und #Buchholz-Zauche in Beelitz (beide Potsdam-Mittelmark). Hintergrund für die Analyse, die Brandenburgs #Verkehrsminister Jörg #Vogelsänger (SPD) auch in den jüngsten Nahverkehrsplan des Landes geschrieben hat, ist die geringe Auslastung der Bahnhöfe. „Die #Bahnhöfe haben alle weniger als 50 Ein- und Ausstiege pro Tag“, bestätigt Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade. In einigen Fällen droht sogar das Aus. Während das Land bei den meisten der 60 Stopps offensichtlich Möglichkeiten sieht, die Auslastung zu optimieren, sieht Vogelsänger bei zwölf Bahnhöfen Entscheidungsbedarf. Bestimmt werden die Kosten eines Bahnhofs im Wesentlichen durch die sogenannten Stationspreise oder Haltegebühren, die die Deutsche-Bahn-Tochter …