BVG + Straßenverkehr: Mobilitätshubs So will die BVG private Autos in Berlin überflüssig machen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/mobilitaetshubs-so-will-die-bvg-private-autos-in-berlin-ueberfluessig-machen-31465924?dmcid=nl_20181020_31465924

Berlin – Da haben sich die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) eine Menge Arbeit vorgenommen! Nach und nach sollen zahlreiche U- und -Bahnhöfe in Berlin zu #Verkehrsdrehscheiben ausgebaut werden. „Die Fahrgäste, die dort ankommen, werden nicht mehr nur in #Busse umsteigen können. Auch Autos, #Elektroroller und #Fahrräder könnten dort bereitstehen“, sagte BVG-Digitalvorstand Henrik Haenecke. „Für den #Berlkönig, unseren Ridesharing-Fahrdienst, könnte es Haltestellen geben. #Fahrradgaragen, #Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, #Lastenräder, #Packstationen und #Taxihalteplätze wären weitere mögliche Elemente.“

Einen Namen für das neue Konzept gibt es auch schon: Die Bahnhöfe sollen zu Mobilitätshubs entwickelt werden. Hub ist englisch und bedeutet Verkehrsknotenpunkt.

Natürlich können die Fahrgäste heute schon an Bahnhöfen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln wechseln. Doch oft hängt es vom Zufall ab, welche Verkehrsmittel verfügbar sind. Das Besondere ist nun: In Zukunft sollen sich die Fahrgäste darauf verlassen können, dass sie eine bestimmte Auswahl vorfinden.

„Marktplatz der Mobilität“
„Es geht uns um ein erweitertes Mobilitätsversprechen – das Versprechen, dass sich die Berliner und Berlinerinnen auch ohne eigenes Auto jederzeit mit dem jeweils passenden Verkehrsmittel durch ihre Stadt bewegen können“, so Haenecke. „Dass immer Alternativen zum Pkw leicht nutzbar in der Nähe sind – nicht nur Bahnen und Busse, sondern zum Beispiel auch #Carsharing-Autos, #Mietelektroroller, #Mieträder, alles …

Bus + Elektromobilität: 30 neue E-Busse – Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch sind die Kosten für den Einbau der 30 #Ladesäulen?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Auf Grund des noch laufenden Ausschreibungsverfahrens können keine Kosten genannt
werden.“
Frage 2:
Ist die Leistungskapazität des Stromnetzes dafür ausreichend oder muss dort auch noch investiert werden?
Wie wird der benötigte Platzbedarf kompensiert?
2
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Für die ersten 30 E-Busse auf dem #Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße ist die installierte
Anschlussleistung ausreichend. Die weitere Stationierung und Errichtung von
Ladeinfrastruktur macht einen Ausbau der netzseitigen Infrastruktur erforderlich. Die
Kosten dafür belaufen sich in Höhe der von Stromnetz Berlin GmbH veröffentlichten
Preisblätter für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Die Aufstellung der
Stromnetz-Hausanschlüsse erfolgt platzsparend in Reihe zu den Ladesäulen.“
Frage 3:
Mit wieviel mehr an Platzbedarf wird für die -Busse mitsamt Ihrer Ladestruktur von Seiten der BVG
gerechnet?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der Platzbedarf für die ersten 30 E-Busse wird durch Optimierung der bestehenden
Abstellflächen auf dem Betriebshof Indira-Gandhi-Straße gedeckt.“
Frage 4:
Wird es weitere Ladestationen auf der Strecke bzw. den Endhaltestellen der vorgesehenen Linien geben?
Wenn ja, wie hoch ist der Platzbedarf und sind die Kapazitäten des dort jeweils anliegenden Stromnetzes
ausreichend? Sind die Busse überhaupt für den Zwischenladungsbetrieb geeignet?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die ersten 30 12m-Elektro-Eindeckomnibusse werden ausschließlich im Bus-Depot per
Stecker geladen (Depotlader). Entsprechend den bestätigten Anforderungen im Lastenheft
werden die E-Busse so eine Strecke von mindestens 150 km im Berliner Stadtverkehr
zurücklegen können. Es ist vorgesehen, dass diese E-Busse nach Absolvierung ihres
geplanten Tagesumlaufes ins Depot zurückkehren und dort wieder aufgeladen werden.
Eine Ladung an Endstellen ist für diese E-Busse nicht vorgesehen.“
Frage 5:
Warum wurde von Bussen mit induktiver Ladung, wie sie auf der Linie 204 getestet wurden, abgesehen?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Aufgrund der kontaktlosen Ladung ist die Ladebilanz ineffizienter gegenüber der direkten
Ladung durch Stecker/Kabel oder Oberleitung. Das induktive Laden benötigt mehr Strom
als herkömmliches Laden mit Ladekabel. Auch sind die Kosten für den Bau, die Wartung
und Erhalt der Ladeslabs (Ladeplatten) gegenüber von Depotladestationen wesentlich
kostenintensiver.“
3
Frage 6:
Wird mit der Anschaffung der neuen E-Busse neues Personal (Fahrer/Techniker) eingestellt oder bereits
vorhandenes Personal geschult? Welche Kosten entstehen dadurch? Welche Kosten entstehen der BVG in
Summe für die Anschaffung neuer Infrastruktur, Schulung von Personal, Anschaffung neuer
#Werkstattausrüstungen etc.?
Antwort zu 6:
Hierzu berichtet die BVG:
„Vorhandenes Personal wird geschult, neues wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht
eingestellt. Die Kosten für die Lade- und #Werkstattinfrastruktur belaufen sich auf rund 4,0
Mio. EUR.“
Frage 7:
Wie viele zusätzliche innerstädtische Flächen, auf denen E-Busse über Nacht laden können, werden nach
Planungen der BVG für den künftigen E-Busbetrieb benötigt und stehen diese schon zur Verfügung? Gibt es
mit den Bezirken bereits Gespräche dazu und von Seiten der Bezirke auch schon Flächenangebote?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der notwendige Flächenbedarf für die zukünftige Abstellung der Busflotte wird derzeit
ermittelt. Der Platzbedarf der Ladeinfrastruktur ist abhängig von der technologischen
Entwicklung von Bussen und Ladesäulen. Gemäß Nahverkehrsplan ist ein weiter
wachsendes Fahrplanangebot mit mehr Bussen vorgesehen, wofür zusätzliche Flächen
benötigt werden. Die BVG steht hierzu in enger Abstimmung mit den Senatsstellen und
prüft angebotene Flächen.“
Berlin, den 11.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Elektromobilität: Ladesäulen für Elektromobilität (II) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Dürfen auch andere private Anbieter in Berlin #Ladesäulen errichten (z.B. Supermärkte,
Wohnungsbaugesellschaften, Firmen)?
Antwort zu 1:
Es ist erwünscht, dass Unternehmen, die sich an der EU-weiten Ausschreibung des
Landes Berlin nicht beteiligt haben, Ladeeinrichtungen in Berlin errichten und betreiben.
Für Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum ist die Einbindung in das „Berliner Modell“
zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Ziel dieser
Anforderung ist eine effiziente Nutzung durch einen diskriminierungsfreien Zugang zur
#Ladeinfrastruktur. #Ladeeinrichtungen auf privaten Grundstücken sind eine sinnvolle
Ergänzung der Angebote im öffentlichen Raum.
Frage 2:
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit andere private Anbieter Ladesäulen errichten können?
a. auf Privatgelände?
b. im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 2. a.:
Ladeeinrichtungen außerhalb des öffentlichen Straßenlandes bedürfen der Zustimmung
der privaten Grundstückseigentümer bzw. Handlungsbevollmächtigten. Die technischen
Anforderungen für einen sicheren Betrieb sowie die allgemeinen Anforderungen der
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Bauordnung Berlin sind einzuhalten. Die Anlagen müssen den anerkannten technischen
und baulichen Standards entsprechen.
Antwort zu 2. b.:
Eine Sondernutzungserlaubnis nach § 12 in Verbindung § 11 Berliner Straßengesetz
(BerlStrG) ist für Ladestationen erforderlich, die auf Straßen, Wegen und Plätzen
betrieben werden, die gemäß § 2 BerlStrG für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Die Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern
(vormals Tiefbauämter) erteilt. Voraussetzung hierfür ist die Einbindung in das
„Berliner Modell“ (siehe Antwort zu 1).
Frage 3:
Sieht der Senat angesichts des Bedarfes an weiteren #Schnellladesäulen und vor dem Hintergrund einer
Presseberichterstattung, dass es einen deutlichen Rückstand im Zeitplan bei der Errichtung der
Ladeinfrastruktur durch das vom Land Berlin beauftragte Konsortium gebe, Bedarf und Möglichkeiten, die
Einrichtung von Ladesäulen durch andere private Anbieter anzuregen bzw. zu erleichtern? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Durch den Ladeinfrastrukturbetreiber #Allego wurden 249 Ladesäulen mit 465 Ladepunkten
bis Ende Juni 2018 errichtet. Darunter sind 9 Schnellladesäulen mit jeweils zwei parallel
nutzbaren Ladepunkten. Das Angebot an Ladeinfrastruktur in Relation zu den in Berlin
zugelassenen #Elektro-Pkw übertrifft damit das Angebot in allen deutschen und den
meisten europäischen Städten.
Eine Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Rahmen
des „Berliner Modell“ gehört zu den Zielen des Senats. Dafür ist ein einheitliches und
einvernehmliches Vorgehen aller Akteure notwendig. Um den Antrags- und
Genehmigungsprozess zu beschleunigen, arbeitet der Senat an der Vereinheitlichung des
Genehmigungsprozesses in Zusammenarbeit mit den Bezirken.
Die Errichtung von Ladeeinrichtungen durch „dritte Betreiber“ ist ausdrücklich erwünscht.
Frage 4:
Gemäß Festlegung haben Ladesäulen im öffentlichen Raum die #Farbgebung „Signal Grau RAL-Farbcode
7003, bei einem Außenmaß von höchsten 1700 mm Höhe, 450 mm Breite und 360 mm Tiefe, einzuhalten
(s.a. Bild einer Ladesäule auf
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/de/infrastruktur.shtml)
a. Welche Gründe haben dazu geführt, ein so unauffälliges und langweiliges Design für
Ladesäulen
vorzuschreiben, dass nur wenig zu ihrer Sichtbarkeit und #Auffindbarkeit im Straßenland
beiträgt?
Antwort zu 4:
Um das Straßenbild im Allgemeinen so wenig wie möglich zu beeinflussen, wurde für
Ladesäulen im öffentlichen Raum eine zurückhaltende Dimensionierung und Gestaltung
gewählt. Zudem wurden hierdurch auch größere Freiheiten bei der Vorauswahl von
3
Standorten möglich, die in räumlichem Zusammenhang mit Denkmalen,
Denkmalbereichen und Gartendenkmalen sowie Erhaltungsbereichen stehen. Schließlich
wurde das Verfahren beschleunigt, da durch die gewählte Gestaltung ein gesondertes
bauordnungsrechtliches Verfahren zur Genehmigung als Werbeanlage entbehrlich ist.
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Elektromobilität: Ladesäulen für Elektromobilität (I), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In wie vielen Fällen, die das #LIB seit dem 1.1.2016 koordiniert hat, konnte inzwischen die Einrichtung von
#Ladesäulen erfolgreich abgeschlossen werden?
Antwort zu 1:
Vom 1.1.2016 bis Ende Juni 2018 wurden rund 150 Wechsel- und Gleichstrom-
Ladessäulen sowie 30 #Ladepunkte an Beleuchtungsmasten errichtet, die vom
#Ladeinfrastrukturbüro (LIB) koordiniert worden waren.
Frage 2:
Wie viele vom LIB koordinierte Verfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung?
Antwort zu 2:
Von den vom LIB koordinierten Verfahren befinden sich derzeit rund 60 in Bearbeitung.
Frage 3:
Wie lange dauert in der Regel das Verfahren der Beantragung vom Eingang beim LIB bis zur erfolgreichen
Installation von Ladesäulen?
Antwort zu 3:
Die Dauer der Verfahren vom Eingang einer Standortnachfrage über die be-emobil-
Website http://www.be-emobil.de/ bis zu Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung variiert in
einer großen Bandbreite. Ursache hierfür sind unterschiedliche Verfahren und Akteure bei
2
Standorten auf privatem Grund und bei Standorten auf öffentlichem Straßenland. Bei
erstgenannten sind beispielsweise die Eigentums- und Entscheidungsbefugnisse von
hoher Relevanz. Informationen zur durchschnittlichen Dauer der Verfahren liegen dem
Senat nicht vor.
Frage 4:
Welches sind die wesentlichen Gründe für die Dauer der Bearbeitungszeiten?
Antwort zu 4:
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den
gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der
Bezirksbehörden. Im Planungs- und Genehmigungsprozess sind auf bezirklicher Ebene
zwei bis drei Behörden involviert (Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und
Grünflächenämter und in einzelnen Fällen die bezirklichen Denkmalschutzbehörden).
Weiterhin gibt es Unterschiede im Vorgehen der Bezirke.
Auch ungeklärte Fragen des Mess- und Eichrechts des Bundes sowie der
Preisangabenverordnung beeinflussen die Dauer der Bearbeitungszeit.
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Genehmigungsverfahren für die Ladesäulenerrichtung zu
beschleunigen?
Antwort zu 5:
Ein einheitliches und einvernehmliches Vorgehen aller Akteure unterstützt die
Beschleunigung des Verfahrens. Der Senat arbeitet hieran in Zusammenarbeit mit den
Bezirken.
Darüber hinaus würde insbesondere eine rasche Klärung offener Fragen zum Mess- und
Eichrecht des Bundes sowie zur Preisangabenverordnung des Bundes zu einer
Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur
sind oftmals verunsichert, wie mess- und eichrechtlichen Anforderungen umgesetzt
werden sollen und fürchten hiermit verbundene Kostenrisiken im Falle möglicherweise
erforderlicher technischer Nachrüstung. Diese Unsicherheiten verzögern die Erweiterung
der Infrastruktur. Vergleichbare Risiken und damit Investitionshemmnisse sind durch die
jüngsten Diskussionen über die Umsetzung der Preisangabenverordung entstanden.
Der Senat ist zur Klärung diesbezüglicher offener Fragen mit dem Bund im Gespräch.
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität: Weiterentwicklung der E-Mobility in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse der ersten Projektphase
des #Schaufensters #Elektromobilität? Welche
Erkenntnisse gewinnen Sie daraus?
2. Welche konkreten Aktivitäten erfolgen in Zusammenarbeit
mit dem Land Brandenburg im Bereich der
Elektromobilität?
Zu 1. und 2.: Im Rahmen des Internationalen Schaufensters
Elektromobilität Berlin-Brandenburg wurden drei
Projekte umgesetzt:
Projekt „#SMART Capital Region“: Im Rahmen des
Projektes konnte gezeigt werden, wie Überschüsse regenerativ
erzeugter Energie in der Hauptstadtregion genutzt
werden können.
Projekt „#EBikePendeln": Es handelt sich um ein Demonstrationsprojekt,
das die Verlagerungspotenziale
insbesondere von Pendlerverkehren vom Pkw zum Elektrozweirad
sowie die infrastrukturellen Voraussetzungen
untersucht.
Projekt „#ElektroAES – Einsatz von drei ElektroEntsorgungsfahrzeugen
in der Abfallwirtschaft": Neben
der Berliner Stadtreinigung BSR waren auch die Brandenburger
Unternehmen AWU Abfallwirtschafts-Union
Oberhavel GmbH und Stadtentsorgung Potsdam GmbH
(STEP) beteiligt.
Eine abschließende Evaluation des „Gesamtschaufensterprogramms“
seitens der Bundesregierung wird im Jahr
2017 verfügbar sein.
3. Welche konkreten Aktivitäten erfolgen in Zusammenarbeit
mit dem Cluster "Mobilität, #Verkehr, #Logistik"?
Wie funktioniert der Technologietransfer von Wissenschaft
zu Wirtschaft und umgekehrt?
Zu 3.: Die Agentur für Elektromobilität (eMO) ist ein
Bestandteil der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie
GmbH. In dem Zusammenhang besteht eine enge
personelle und inhaltliche Verzahnung mit dem Cluster
Verkehr, Mobilität und Logistik. Beispielhaft für das
gemeinsame Vorgehen den Technologietransfer zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft zu unterstützen ist die „Initiative
Intelligente Mobilität“. Aktuell sind ca. 40 Partner
aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in das Projekt
eingebunden. Die Initiative greift die zentralen Herausforderungen
des automatisierten und vernetzten Fahrens
auf und entwickelt bzw. erprobt mit innovativen
Mobilitätstechnologien Lösungsansätze für den urbanen,
verdichteten Raum. Neue Technologien, Produkte und
Dienstleistungen sollen im Rahmen von Transfer- und
Verbundprojekten zusammengeführt und in Demonstrationsvorhaben
zur Marktreife geführt werden.
4. Wie ist der Stand des geplanten Ausbaus der #Ladesäuleninfrastruktur?
Wie viele #Ladesäulen wurden bereits
installiert? Wie viele hätten laut Plan zu diesem Zeitpunkt
bereits installiert werden sollen?
5. Wie erklärt der Senat die (eventuelle) Verzögerung
des Ausbaus der Ladesäuleninfrastruktur?
Zu 4. und 5.: Am 12. September 2016 waren 129
Wechselstrom-Ladesäulen, zwei Schnelladesäulen sowie
zwei Beleuchtungsmasten mit identischer Authentifizierungstechnik
errichtet. Rund 60 weitere Standorte für
Wechsel- und Gleichstromschnellladesäulen sowie 20
Beleuchtungsmasten mit diskriminierungsfrei nutzbarer
Ladetechnik sind im Antrags- und Genehmigungsverfahren
bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern
sowie den unteren Straßenverkehrsbehörden; diese werden
im Laufe der nächsten Monate umgesetzt. 

6. Kann der Senat nach der Einführung der Kaufprä-
mie für Elektroautos einen gestiegenen Bedarf für diese
Fahrzeuge erkennen?
7. Welche Maßnahmen plant der Senat zur Förderung
des elektrischen #Lastenverkehrs?
Zu 6. und 7.: Berlin beteiligt sich auch an Forschungsprojekten
(zum Beispiel im Rahmen von EU
Projekten), um den Einsatz von elektrisch angetriebenen
Fahrzeugen im Wirtschaftsverkehr zu fördern. Gerade in
diesem Rahmen finden auch immer wieder Gespräche mit
Fahrzeugherstellern statt, um seitens der Industrie die
Anforderungen sowohl der Stadt, als auch der Berliner
Unternehmen zu verdeutlichen. Dies bezieht sich auf das
gesamte Spektrum von Fahrzeugen, von ElektroLastenrädern
bis hin zu schweren Lkw.
8. Sind Batterietechnikunternehmen in die Projekte
des Schaufensters „NANU! Mehrschichtbetrieb und
Nachtbelieferung mit elektrischen Nutzfahrzeugen“ eingebunden?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Zu 8.: Im Schaufensterprojekt Schaufensters „NANU!
Mehrschichtbetrieb und Nachtbelieferung mit elektrischen
Nutzfahrzeugen“ wurden Batteriemodule für den Batteriewechsel
in elektrischen Nutzfahrzeugen entwickelt.
Der Einsatz wird derzeit vorbereitet.
Im Rahmen des Projekts wird mit Unterstützung von
Fraunhofer IPK und Celono ein innovatives Wechselakkusystem
entwickelt. Dieses wird im Rahmen der IAA
Nutzfahrzeuge vorgestellt.
Die Produktion von Wechselakkus soll in den nächsten
Monaten ausgegründet werden.
9. Welche Chancen und Risiken erkennt der Senat
durch das Inkrafttreten der ECE R 100 für Berliner Batterieunternehmen?
Zu 9.: Es handelt sich hierbei um eine nationale Norm
für batteriebetriebene Elektro-Fahrzeuge, die für alle
Batterieunternehmen seit 2016 verpflichtend ist. Ein spezielles
Risiko für Unternehmen am Standort Berlin lässt
sich daraus nicht ableiten.
10. Wie groß ist der Anteil der #Busse der BVG mit einem
elektronischen bzw. Hybrid-Antrieb an der Gesamtheit
der Fahrzeuge?
Zu 10.: Die BVG setzte im Rahmen eines Forschungsund
Entwicklungsprojekts als Teil des „Internationalen
Schaufensters Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ vier
Elektrobusse mit induktiver Ladetechnik auf der Linie
204 ein. Die Busflotte der BVG umfasst insgesamt rund
1.350 Fahrzeuge.
11. Wie groß ist der Anteil der Fahrzeuge der #BSR mit
einem elektronischen bzw. Hybrid-Antrieb an der Gesamtheit
der Fahrzeuge?
Zu 11.: Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat 26
Elektro- und 27 Hybridfahrzeuge im Einsatz. Die Quote
liegt bei 41 % der PKW-Flotte. Darüber hinaus hat die
BSR bei den Nutzfahrzeugen verschiedene hybride Modelle
in der Erprobungsphase.
Berlin, den 21. September 2016
Cornelia Y z e r
………………………………………….
Senatorin für Wirtschaft,
Technologie und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2016)

Elektromobilität + Straßenverkehr: Berlin lädt auf: das größte lokale Ladeinfrastrukturnetz zieht eine positive Ein-Jahres-Bilanz und wird künftig mit ladenetz.de, dem Verbund von 70 Stadtwerken in Deutschland, zusammenarbeiten, aus Senat

www.berlin.de

Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt hat heute die Erfolge des #Ladeinfrastrukturaufbaus nach einem Jahr „#Berlin-Standard“ vorgestellt. Der „Berlin-Standard“ eröffnet erstmals den Kunden aller angeschlossenen #Ladestromanbieter einen #diskriminierungsfreien Zugang zu den #Ladesäulen auf den Straßen von Berlin.

Staatssekretär Christian Gaebler: „Die Zahl der monatlichen Ladevorgänge an unseren benutzerfreundlichen Ladesäulen hat sich in diesem Jahr fast verzehnfacht. Das beweist, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur der richtige Weg ist, um Elektromobilität zu fördern und deshalb werden wir unser Ladeinfrastrukturnetz weiter ausbauen.“

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt startete im Oktober 2012 das in Deutschland erste EU-weite Vergabeverfahren. Im April 2015 wurde das Konsortium Alliander GmbH / Allego GmbH und The New Motion GmbH mit der Erweiterung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur beauftragt. Inzwischen sind 119 Ladesäulen mit „Berlin-Standard“ aufgebaut. Damit war bereits im März 2016 das größte Angebot aller Ladeinfrastrukturbetreiber in Berlin erreicht. In keiner anderen deutschen Stadt wurden in so kurzer Zeit so viele Ladesäulen aufgestellt wie in Berlin. Rund 60 weitere Ladesäulen sind aktuell im Planungs- und Genehmigungsverfahren, daneben 20 Beleuchtungsmasten mit Ladetechnik. An diesen Beleuchtungsmasten kann mit einem Standard-Ladekabel geladen werden. Tagesaktuelle Informationen über die bereits realisierten Ladesäulen und den Stand der Planungen und Genehmigungen sind auf der Webseite von „Be e-mobil“ (www.be-emobil.de) verfügbar.

Staatssekretär Christian Gaebler, Ulf Schulte, Geschäftsführer des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragten Ladesäulenbetreibers Allego GmbH und der Geschäftsführer der smartlab Innovationsgesellschaft mbH, Dr. Mark Walcher werden eine Vereinbarung unterzeichnen, dass der Stadtwerke-Verbund Ladenetz.de mit der Ladeinfrastruktur-Plattform Berlin verbunden wird. Die smartlab steht hinter dem Verbund ladenetz.de, an den rund 70 Stadtwerke angeschlossen sind. Deren großer Kundenkreis kann in Kürze die Ladesäulen mit Berlin-Standard mit ihrer Ladekarte nutzen. Die Verkehrsmanagementzentrale Berlin Betreibergesellschaft mbH bereitet derzeit die technische Implementierung vor, die über die Datendrehschreibe e-clearing.net realisiert wird.

Damit können dann auch die Kundinnen und Kunden aus ganz Deutschland ihr Elektroauto in Berlin mit demselben elektronischen „Generalschlüssel“ wie zu Hause laden. Die fahrCard des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg für Bus und Bahn in beiden Ländern ist ein gutes Beispiel, wie Mobilitätsdienstleistungen einfach nutzbar sind. Dieses Vorbild wurde auf die Ladesäulen übertragen. Staatssekretär Gaebler bietet allen Ladeinfrastrukturbetreiber in Berlin und Brandenburg an, sich an den Berlin-Standard anzuschließen.

Berlin sieht eine klare Trennung zwischen Ladeinfrastrukturbetreiber und Anbieter von Ladestromverträgen, dem sogenannten Mobilitätsanbieter, vor. Der Betreiber Allego errichtet und betreibt die geförderte Ladeinfrastruktur. Mobilitätsanbieter, wie z.B. die Hamburg Energie, können ihren Kunden das Laden an den Ladesäulen vieler Betreiber ermöglichen, da Datenplattformen, wie e-clearing.net die Aufgabe der Datenbündelung übernehmen. Die Plattform http://e-clearing.net ist eine offene Datenplattform. Sie verwendet eine diskriminierungsfrei nutzbare Schnittstelle, die auch außerhalb der Plattform frei implementiert werden kann. Mit der heutigen Vereinbarung sind die Voraussetzungen geschaffen, damit Elektromobilität in der ganzen Hauptstadtregion übersichtlich, einfach und immer attraktiver wird.

Christian Gaebler: „Berlin ist damit für den von der Bundesregierung angebotenen Kaufzuschuss für Elektroautos sowie das angekündigte Ladeinfrastruktur-Förderprogramm bestens vorbereitet.“
Bilder: 
Car-Sharing-Fahrzeug an der Ladesäule; Foto: F. Nowack

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Elektromobilität: VERKEHRSPOLITIK So wenig E-Mobilität steckt wirklich in Berlin, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207581681/So-wenig-E-Mobilitaet-steckt-wirklich-in-Berlin.html

„Schaufenster #Elektromobilität“ nennt sich das Projekt, in das Millionen Euro gepumpt wurden. Und doch wird es nur halbherzig umgesetzt
Hier und da ein elektrischer #Car-Sharing-Wagen, sehr selten ein #Tesla oder ein anderes privates E-Auto, bisweilen ein flinkes #Elektrofahrrad, hin und wieder flitzt ein roter -Scooter durch die Straßen, wo gelegentlich ein paar Wagen an den #Ladesäulen hängen: Die so genannte Elektromobilität in Berlin fristet nach wie vor eine Randexistenz.

Der Umstieg vom Verbrennungsmotoren auf mit Ökostrom gespeisten Batterie-Antrieb kommt wie in ganz Deutschland auch in der Hauptstadt deutlich langsamer voran als vor ein paar Jahren propagiert, auch wenn demnächst die Elektro-Boliden der Formel E über die Karl-Marx-Allee rasen werden.
Erst 3000 Fahrzeuge in Berlin

Obwohl Elektroautos mittlerweile technisch erprobt funktionieren, sind die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigte eine Million E-Autos bis 2020 noch Utopie. Zuletzt sanken die Zulassungszahlen von rein batteriegetriebenen Fahrzeugen sogar. Jetzt soll eine Kaufprämie von bis zu 4000 Euro den Markt anschieben.

Bisher rollen erst 3000 Elektroautos durch Berlin, ein Bruchteil der knapp 1,4 Millionen Kraftfahrzeuge in der Stadt, deren Zahl seit einigen Jahren wieder ansteigt. "Ich würde mir mehr Geschwindigkeit wünschen", sagt auch Gernot Lobenberg, Chef der Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO). Der oberste Lobbyist der Stadt zu diesem Thema vermisst sowohl im Bund als auch in der Berliner Politik echten Gestaltungswillen.

Am besten die Regierung wirkt nicht mit

Und ohne steuernden Einfluss der Politik und eigene Regeln, die E-Mobilität gegenüber den klassischen Verbrennern bevorzugen, werde es nicht gehen. Daran ändern auch die vielen mehr oder weniger erfolgreichen Projekte des …