allg.: Alternative Antriebssysteme im Berliner öffentlichen Nahverkehr etablieren, aus Senat

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Frage 1:
Welche #alternativen #Antriebsformen mit Eignung für den Einsatz im städtischen öffentlichen #Nahverkehr sind
dem Senat bekannt? Welche Positivbeispiele aus anderen Kommunen/Ländern sind bekannt?
Frage 2:
Inwieweit ist dem Senat das Unterflursystem #APS (Alimentation Par Sol) bekannt und inwieweit werden
Überlegungen angestellt dieses System in Berlin zu etablieren? Wenn nein, warum nicht? Welche Vor- und
Nachteile birgt aus Senatssicht dieses System? Welche finanziellen Kosten sind zu erwarten, einschließlich
der Instandhaltung (im Vergleich zum Oberleitungs-System)? Welche Fahrzeughersteller bieten APSgeeignete
Fahrzeuge an?
Frage 3:
Wie steht der Senat zur Erprobung weiterer Systeme im öffentlichen Nahverkehr, wie beispielsweise des
#Hybrid-Energie-Speichersystems (#HES)? Welche technischen Anpassungen bestehender Fahrzeuge und
Streckenabschnitte wären hier nötig?
Frage 4:
Inwieweit ist der weitere Einsatz, durch alternative Antriebsformen betriebene, öffentliche Verkehrsmittel, wie
die #Wasserstoffbetriebene Straßenbahn oder #Brennstoffzellen-Hybrid-Bus denkbar? Wie wird der bisherige
Einsatz in anderen Kommunen senatsseitig bewertet?
Frage 5:
Welche Vor- und Nachteile (bspw. Reichweite, Ladezeiten, Förderprogramm, Kosten etc.) sieht der Senat
bei einem möglichen Einsatz der oben genannten Systeme 1.-3. (bitte Vor- und Nachteile jeweils einzeln pro
System aufführen)?
2
Welche konkreten Anpassungen in der Straßeninfrastruktur wären zu einer Umsetzung aus Sicht des Senats
notwendig und welche Kosten sowie konkreten Einsparpotenziale würden sich unter dem Einsatz der
jeweiligen Antriebssysteme ergeben?
Antwort zu 1 bis zu 5:
Das Mobilitätsgesetz sieht vor, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bis
spätestens 2030 auf einen vollständigen Betrieb mit alternativen Antrieben
beziehungsweise nicht fossilen Antriebsenergien umgestellt wird. Das dazu geforderte,
integrierte Konzept ist Bestandteil der derzeit stattfindenden Erarbeitung des neuen
Nahverkehrsplans. Die Umstellung des Betriebs betrifft insbesondere den heute
dieselbetriebenen Busverkehr mit seinen ca. 1.500 Bussen. Für deren Ersatz stehen
verschiedene alternative Antriebstechniken mit höchst unterschiedlichem
Entwicklungsstand und damit auch unterschiedlichen Zeitpunkten für eine mögliche
Marktreife zur Verfügung. Als Energieträger kommen grundsätzlich Ökostrom, Gas oder
Wasserstoff in Frage. Elektrofahrzeuge mit Batteriespeichern zeichnen sich dabei durch
eine hohe Energieeffizienz aus, die sich dahingehend je nach Ladekonzept noch einmal
weiter ausdifferenzieren, aber auch in Bezug auf Betriebs- und Infrastrukturaufwand.
Den sehr unterschiedlich ausgeprägten Grad der Primärenergieeffizienz verdeutlicht die
nachstehende Tabelle.
Da der Energiebedarf einen erheblichen Einfluss sowohl auf die Wirtschaftlichkeit als auch
auf die Nachhaltigkeit der jeweiligen Antriebssysteme hat, kommen für die ambitionierte
Zeitleiste zur Umstellung des Busverkehrs auf nicht fossile Antriebsenergien bis 2030 in
Berlin derzeit nur die rein elektrischen Antriebe in Frage.
Das benannte Unterflursystem APS leistet in Bezug auf die Dekarbonisierung des ÖPNV
keinen Beitrag. Die hier bekannten Anwendungsfälle zielten lediglich auf eine veränderte
Art der Zuführung des Fahrstromes ab, um in bestimmten Streckenabschnitten auf die
Oberleitung verzichten zu können. Zudem waren die hier bekannten Anwendungsfälle
sowohl mit erheblichen Mehrkosten gegenüber üblichen Straßenbahnsystemen
verbunden, als auch mit zusätzlichen betrieblichen Problemen verbunden. Zum bekannten
Problem der Entwässerung der stromleitenden Infrastruktur käme in Berlin sicher noch die
hier übliche Verwendung von Split bei Schnee und Glatteis erschwerend hinzu.
3
Frage 6:
Wird die Nutzung von Klima- und Heizungsanlage bei den im kommenden Jahr anzuschaffenden 30 Elektro-
Bussen elektrisch betrieben oder wird hierzu Diesel verbrannt? Wie sind diese Busse konkret ausgestattet
und inwieweit gab es/gibt es in Berlin Überlegungen abgasfreie H2-Busse ähnlich wie in Hamburg oder Köln
zu erproben?
Antwort zu Frage 6:
Für die ersten 30 Depotlader-Elektrobusse ist es zur Sicherung der Reichweite und damit
der Verfügbarkeit der Fahrzeuge auch bei kaltem Wetter notwendig, eine dieselbetriebene
Heizung einzusetzen. Hingegen werden die Klimaanlage und das Kneeling mit Strom
betrieben. Für die späteren Chargen der Busbeschaffung wird dies auch für die Heizung
angestrebt.
Hingegen ist bei dem E-MetroBus Projekt mit Endstellenladern ein vollelektrischer Betrieb
der Zusatzaggregate vorgesehen. Ein Ziel dieses Forschungsprojekts ist es, den
Stromverbrauch eben dieser Nebenaggregate genauer zu untersuchen.
Der energieaufwändige Umwandlungsprozess zur Erzeugung von Wasserstoff aus Strom
(Elektrolyse, Verdichtung) ist ein wesentlicher Grund für den geringen
Primärenergiewirkungsgrad von Wasserstoff, der daher auch bei der Verwendung dieses
Energieträgers für die Klima- und Heizungsanlage bestehen bleibt.
Berlin, den 28.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi: Antragsverfahren Hybrid-Taxi Förderung, aus Senat

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1. Aus welchem Grunde wird nicht Existenzgründern im #Taxigewerbe, die neu auf den Markt kommen,
gestattet, in den Genuss der #Hybrid-Taxi-Förderung zu kommen?
2. Weshalb wird pflichtweise auf die Stilllegung eines alten Diesel-Taxis behördenseitig bestanden
und damit der Kreis neuer Taxi-Konzessionäre ausgeschlossen?
Zu 1. und 2.: In Berlin sind die #NOx-Werte (NOx: #Stickoxide) in der Luft, wie in vielen
anderen deutschen Großstädten zu hoch. Um die Gesundheit der Berlinerinnen und
Berliner zu schützen und Fahrverbote zu vermeiden, muss schnell gehandelt werden.
Da Taxis nicht selten bis zu 70.000, 80.000 km (pro Fahrzeug) im Jahr fahren
und sich viele ältere #Diesel-Fahrzeuge im Bestand der Berliner Taxi-Unternehmen
befinden, soll mit dem Förderprogramm und speziell durch den Austausch von alten
Dieselfahrzeugen durch ein Benzin-Hybrid-Taxi, eine schnelle Reduktion der Stickoxid-
Emissionen in Berlin erreicht werden. Vor diesem Hintergrund sind ausschließlich
Berliner Taxi-Unternehmen (mit einer gültigen Taxikonzession für Berlin), die ein
altes Diesel-Taxi der Euro 5 Norm und niedriger #stilllegen und #verschrotten und dafür
ein neues, d.h. erst-zugelassenes Hybrid-Taxi kaufen oder leasen wollen, antragsberechtigt.
3. Hinsichtlich der 6-monatigen Mindesthaltedauer des neuen Hybrid-Taxis ist nachzufragen, inwieweit
bei einem Totalverlust des KFZ (bspw. Diebstahl, Unfall) innerhalb des Zeitraumes ggfs. die Förderung
wieder zurückgezahlt werden muss?
Zu 3.: Bei einer kürzeren Mindesthaltedauer von 6 Monaten, die das Antrag stellende
Unternehmen nicht zu vertreten hat, z.B. durch Totalschaden durch Unfall, Diebstahl,
Berufsunfähigkeit oder Tod des Unternehmers, ist eine zeitanteilige Rückerstattung
möglich.
4. Was geschieht, wenn innerhalb des bewilligten 6-Monats-Förderzeitraums zum Neuerwerb des
Taxis das neue Taxi nicht ausgeliefert werden oder nicht in Betrieb gesetzt werden kann?
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Zu 4.: Wenn der Neuerwerb des Benzin-Hybrid-Taxis innerhalb des Förderzeitraums
von 6 Monaten aus Gründen, die das Taxi-Unternehmen nicht zu vertreten hat, nicht
ausgeliefert werden oder nicht in Betrieb gesetzt werden können, kann auf begründeten
Antrag eine Fristverlängerung gewährt werden. Über Verlängerungen bis zu 6
Monaten kann der Projektträger eigenständig entscheiden. Verlängerungen über 6
Monate hinaus erfolgen mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie
und Betriebe.
5. Was geschieht, wenn innerhalb des bewilligten 6-Monats-Föderzeitraums das alte Diesel-Taxi nicht
veräußert werden kann?
Zu 5.: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprämie ist, dass ein Diesel-
Taxi der Euro 5 Norm oder niedriger stillgelegt und verschrottet wird. Eine bloße
Veräußerung berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Prämie.
6. Ist hinsichtlich des alten und abzugebenden Taxis gesichert, dass die weitere Verwendung eben
dieses alten Diesel-Taxis durch Stilllegung oder Verschrottung kontrolliert werden wird?
7. Zu 6. ergänzend: Welche Nachweise sind erforderlich für den Taxifahrer?
8. In welcher Form wird eine Kontrolle der Stilllegung und/oder Verschrottung der alten Dieselfahrzeuge
durch welche Behörde durchgeführt?
Zu 6. bis 8.: Ab Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Antragstellerinnen und Antragsteller
6 Monate Zeit, um das Benzin-Hybrid-Fahrzeug zu kaufen oder zu leasen,
es für den Taxibetrieb umzurüsten und zuzulassen sowie das alte Diesel-Fahrzeug
stillzulegen und zu verschrotten. Hierfür muss vor Auszahlung der Prämie ein Verwertungsnachweis,
der durch einen anerkannten Demontagebetrieb ausgestellt worden
ist, erbracht werden. Verwendet werden muss hierfür die Anlage 8 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung (FZV).
(Weitere Informationen zur Anlage 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unter
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_8.html). Erst wenn das Fahrzeug
als Taxi zugelassen ist und die erforderlichen Nachweise erbracht worden sind,
dürfen Antragstellerinnen und Antragsteller die Auszahlung der Prämie (über das
eAntragsverfahren der IBB BT GmbH durch Hochladen der erforderlichen Nachweise)
veranlassen. Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat die Senatsverwaltung
für Wirtschaft, Energie und Betriebe die IBB Business Team GmbH, Bundesallee
210, 10719 Berlin, beauftragt.
Berlin, den 20.3.2018
In Vertretung
Christian Rickerts
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Elektromobilität + Straßenverkehr: E-Fahrzeuge auf den Straßen Berlins, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Elektrokraftfahrzeuge sind in Ber-lin für den Straßenverkehr zugelassen? Wie viele davon sind Taxen? Wie viele weitere Fahrzeuge werden dem Umweltverbund zugerechnet? Wie viele elektrisch betrie-bene #Lastkraftwagen sind in Berlin zugelassen?
Antwort zu 1: Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren am 01. Januar 2015 657 Elektro-Pkw, 7.035 #Hybrid-Pkw und 109 elektrische #Nutzfahrzeuge in Berlin zugelassen. Aktuellere und diffe-renziertere Angaben des KBA liegen nicht vor. (http://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Umwelt/2014_b_umwelt_dusl_absolut.html)
Die Bestandsangaben sind aber nur ein unzureichen-der Indikator, da ein wesentlicher Unterschied zwischen der Zahl der in Berlin zugelassenen Fahrzeuge und der in Berlin eingesetzten Flotte an Elektrofahrzeugen besteht. Flottenbetreiber, wie z.B. Carsharing-Unternehmen und Fahrzeughersteller setzen in Berlin – teilweise auch nur temporär zu Forschungs-, Demonstrations- und Testzwe-cken – Elektrofahrzeuge ein, die am Standort der Unter-nehmen, und damit nicht in Berlin, zugelassen sind. Ver-gleichbar werden auch zahlreiche in Berlin registrierte Elektrofahrzeuge im übrigen Bundesgebiet betrieben, darunter große Carsharing-Flotten in Stuttgart.
Frage 2: Wie viele Elektrokraftfahrzeuge von Carsha-ring-Unternehmen oder Mietwagen-Unternehmen sind in Berlin im Einsatz?
Antwort zu 2: In Berlin sind derzeit rund 400 elektrisch betriebene Carsharing- und Mietwagen-Pkw im Einsatz. Darüber werden rund 150 elektrische Roller im Berliner Scootersharing angeboten.
Frage 3: Wie viele Elektrokraftfahrzeuge hat der #Fuhrpark des Landes Berlin?
Antwort zu 3: Die Beschaffung von Kraftfahrzeugen erfolgt im Land Berlin entsprechend der dezentralen Res-sourcenverantwortung. Es sind daher keine vollständigen Angaben zum Bestand an Elektrokraftfahrzeugen bei den Haupt- und Bezirksverwaltungen verfügbar.
Die Berliner Polizei erprobt seit Anfang 2012 Elektro-fahrzeuge verschiedener Hersteller im Alltagseinsatz. Aktuell werden 10 Elektro-Pkw für den Zentralen Objekt-schutz eingesetzt. In der Flotte der personengebundenen Pkw des Landesverwaltungsamts befinden sich derzeit drei Plug-in-Hybrid-Pkw.
Darüber hinaus nutzen die Eigenunternehmen des Landes Berlin aktuell über 70 Elektro-Pkw.
Frage 4: Wie viele #E-Bikes und wie viele elektrisch unterstützte #Lastenfahrräder gibt es in Berlin?
Antwort zu 4: Verkaufs- und Zulassungszahlen für Elektroräder sind nicht verfügbar. Nach einer Schätzung der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO sind in Berlin ca. 80.000 – 100.000 E-Bikes im Bestand. Für eine Differenzierung nach Art des Elektrorads fehlen die Grundlagen.
Frage 5: Welche Förderungen für den Ausbau der Elektromobilität in Berlin gibt es aktuell? Welche Maß-nahmen sind das, was kosten die jeweils? Wie viele Mit-arbeiter sind in der Verwaltung, in den Bezirken, Tochter-firmen oder beauftragten Unternehmen damit beschäftigt?
Frage 6: Welche Mittel plant die Senatsverwaltung jährlich künftig für die Förderung der Elektromobilität ein?
Antwort zu 5 und 6: Neben Mitteln des Landes Berlin werden in Berlin auch Fördermittel des Bundes und der EU für unterschiedlichste Forschungs- und Demonstrati-onsprojekte im Themenfeld Elektromobilität eingesetzt. So sind z.B. rund 30 Bundes- und Landesprojekte im „Internationalen Schaufenster Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ (Laufzeit 2012 bis 2016) mit einem Pro-jektvolumen von 76 Mio. €, davon 15 Mio. € aus Lan-desmitteln gefördert worden. Diese Projekte sind über-wiegend abgeschlossen. Die Förderung von intelligenter (Elektro-) Mobilität in einer künftigen „Smart City Ber-lin“ ist für den Senat von hoher Priorität, um die indust-rie- und technologiepolitischen sowie die verkehrs-, kli-ma- und umweltpolitischen Ziele des Senats erreichen zu können. Daher erfolgt auch nach dem Auslaufen des „In-ternationalen Schaufenster Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ eine Fortführung der Finanzierung der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO. Hierfür stellt der Senat im aktuellen Haushalt 2016/17 rund 2,3 Mio. € zur Verfügung.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat darüber hinaus die Erweiterung und den Betrieb der #Ladeinfrastruktur in Berlin nach einem EU-weiten Vergabeverfahren für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 beauftragt. Hierfür stehen im Zeitraum 2015 bis 2020 insgesamt 7 Mio. EUR aus Landesmitteln zur Verfügung.
Eine vollständige Übersicht der bei der Industrie und im Gewerbe, den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durchgeführten Projekte liegt nicht vor. Die Anzahl der Beschäftigten in den Verwal-tungen, in den Bezirken, Tochterfirmen oder beauftragten Unternehmen, die mit Förderprojekten befasst sind, ist nicht bekannt.
Berlin, den 15. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2016)

Bus: BVG testet Volvo-Gelenkbus, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1850

 

Die Berliner Verkehrsbetriebe haben in diesem Jahr bereits fünf verschiedene Busse von unterschiedlichen Herstellern auf Herz und Nieren geprüft. Dabei waren Bustypen wie Doppeldecker, Elektrobusse bis hin zu XXL-Bussen ver-treten. Nun wird die BVG den sechsten und letzten Bus für dieses Jahr auf den #Prüfstand stellen – einen #Hybrid-Gelenkbus. Das Fahrzeug des Typs #Volvo 7900 LAH des schwedischen Herstellers Volvo wird voraussichtlich ab der kommenden Woche für vier Wochen auf der Linie TXL rollen.
Der Hybrid-Gelenkbus ist mit einer Kombination aus einem I-SAM #Elektromotor, Batterie und einem #Euro-6-Dieselmotor ausgestattet. Diesel- und Elektro-motor können dabei unabhängig voneinander eingesetzt werden. Bei einer Geschwindigkeit bis zirka 20 km/h fährt der Bus rein elektrisch. Erst bei höhe-rer Geschwindigkeit schaltet sich der Dieselmotor automatisch zu. Der Elekt-romotor funktioniert hierbei nicht nur als Motor, sondern auch als Generator und sorgt für die Rückgewinnung der Bremsenergie, wodurch die Batterien wieder aufgeladen werden.
Das dreiachsige Niederflur-Fahrzeug ist 18,14 Meter lang und misst eine Höhe von 3,28 Meter. Er bringt ein Leergewicht von 16.400 Kilogramm auf die Waa-ge und es finden bis zu 99 Fahrgäste in dem Fahrzeug Platz. Den Fahrgästen stehen 52 Sitzplätze und zwei Klappsitze zur Verfügung. Der Bus verfügt über drei Schwenktüren, eine Kneeling-Funktion und eine Klimaanlage. Der Bus ist barrierefrei und an der mittleren Tür befindet sich ein Merkzweckabteil für ei-nen Rollstuhl und/oder Eltern mit Kinderwagen.

Allgemein 4 Zylinder Volvo Euro 6 Diesel
mit I-SAM Elektromotor
Leistung Dieselmotor 240 PS / 178 KW
Leistung Elektromotor 203 PS / 150 KW
Länge 18,14 Meter
Höhe 3,28 Meter
Breite 2,55 Meter
Leergewicht 16.400 kg
Zulässiges Gesamtgewicht 29.000 kg
Fahrgastanzahl 99
Feste Sitzplätze 52
Klappsitze 2
Stehplätze (ohne Klappsitznutzung) 47

Literatur: Inhaltsverzeichnis 2014, aus Berliner Verkehrsblätter

https://www.verkehrsblaetter.de/files/IV-2014.pdf

ALLGEMEINES
Nachruf Wilhelm Kurt Klaus Freise 13
BVG-Linienänderungen 2013 84
Tarifliche #Transitregelung in Hönow 91, 233
Bezug der Berliner #Verkehrsblätter 115
60 Jahre Berliner Verkehrsblätter 143
Vor 70 Jahren: Einführung des #Kriegseinheitstarifs bei der BVG 173
20 Jahre #ViP – wie geht das? 202
Fahrausweiskauf im Raum Berlin 209, 234
„Harry #Schotter“ – die BVG-Playmobil-Figuren 212
#InnoTrans 2014 213
Nachruf Jürgen Busse 213
9. November 1989 – Ein Rückblick 223
#GDL-Streiks im Herbst 2014 231
BVG-Linienänderungen 2012 (Berichtigung) 233
Nachruf Hans Lagenstein 238

BERLINER #EISENBAHNFREUNDE E.V. 35, 79, 119, 163, 204, 243

EISENBAHN
Die Brücken am Bahnhof Karlshorst (Teil 2) 11
#Dammrutsch bei Blankenfelde (Kreis Teltow) 69
Änderungen im Eisenbahn-Fernverkehr 2013/14 71
Interregio-Express (#IRE) Berlin – Hamburg 111
Die Geschichte der #Lokomotivschmiede #Babelsberg 129

FÖRDERVEREIN DER ARBEITSGEMEINSCHAFT #TRADITIONSBUS BERLIN E.V.
56, 80, 120, 184, 244

#HISTORISCHE S-BAHN E.V. 36, 100, 164, 224

OMNIBUS
Berlin und der #Fernbus-Linienverkehr 48, 151
#Omnibus-Wagenbestand BVG – Stand 1. Januar 2014 50
#Hybrid-Bus von #Volvo beim ViP 57 (Abb.), 68
#Reisebusse der BVG nach 1945 88, 233
#Ikarus-Busse im Potsdamer Nahverkehr 125
#Ikarus – Was ist das? 127
Der #ExpressBus und seine Vorgänger 167
Linien-Neuordnung Buch / Ahrensfelde 195, 234

REZENSIONEN 2, 18, 38, 58, 82, 102, 122, 142, 186, 206, 226, 242

S-BAHN
Vor 5 Jahren … (#S-Bahn-Chaos) 113
Vor 90 Jahren … (Berliner S-Bahn) 151
Zugabfertigung durch den Triebfahrzeugführer (#ZAT-FM) bei der Berliner S-Bahn im Dauerbetrieb 187
90 Jahre Berliner S-Bahn 185 (Abb.), 196
3. November 2004: #Königin Elisabeth II. fährt S-Bahn 207
#Akkuschleppfahrzeug im S-Bw Wannsee 225 (Abb.), 231

SCHIFFFAHRT
Nachruf Klaus Freise 13
Die #Personenschifffahrt im Raum Berlin 2013 123
Eine Lady hat Geburtstag – Die „WAPPEN VON BERLIN“ wird 50 121 (Abb.), 132
Die #Solarfären im Berliner Südosten 227

STRASSENBAHN
Verbleib der #Warschauer Wagen (Berichtigung) 10, 233
Die Berliner Straßenbahn im politischen Spannungsfeld
– Die Währungsreform 1948 – 19
– Die Währungsumstellung 1949 – 59, 87
– Die Straßenbahnspaltung 1953 – 103
– Initiativen nach 1953 und Planungen – 143
– Ergänzungen und Berichtigungen – 230
Berliner #B6A2 in Magdeburg 17 (Abb.), 27
Vor 50 Jahren: Ende der SL 2 und 3 136
Weitere Berliner #Tatras in Szczecin 166

VERANSTALTUNGEN 13, 33, 75, 97, 114, 159, 197, 217

U-BAHN
Seit 100 Jahren mit der Hoch- und #Untergrundbahn zum Nordring 3
Neue Halle 4 in der #U-Bahn-Bw Grunewald 25
Seit 100 Jahren U-Bahn zum #Thielplatz und zur #Uhlandstraße 37 (Abb.), 39
Baufortschritt bei der #U5 am Roten Rathaus 83
#U-Bahn-Zählzüge 110, 233
Vor 25 Jahren: U-Bahn bis #Hönow 124
#U-Bahn-Arbeitsfahrzeuge (Stand 1.1.2014) 149
Der Fahrgast bleibt auf der Strecke (#Bauarbeiten bei der U-Bahn) 177
Berliner U-Bahn-Wagen #C1 in St. Petersburg 193