Straßenverkehr: Vollsperrung wegen Brückenmontage auf A114 vor Weihnachten, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216007627/Vollsperrung-wegen-Brueckenmontage-auf-A114-vor-Weihnachten.html

Kurz vor Weihnachten wird die #Autobahn #114 zwischen den Anschlussstellen Dreieck Pankow und Schönerlinder Straße für die Montage einer neuen Brücke gesperrt. Vom 21. Dezember 18.00 Uhr bis 24. Dezember 5.00 Uhr müssen Autofahrer zur Umfahrung die Bundesstraße #109/Schönerlinder Straße nutzen, wie die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) am Donnerstag mitteilte. Auch die Autobahn 111 könne als Ausweichstrecke genutzt werden, hieß es weiter.

Weil die Arbeiten über Bahngleisen stattfinden, ist auch der gesamte #Zugverkehr an dieser Stelle für den Montagezeitraum #unterbrochen. Der Termin ist nach Angaben der DEGES unvermeidbar, da später Frost und Schneefall die Arbeiten behindern könnten. Ein früherer Termin sei aufgrund des Fahrplanwechsels der …

Straßenverkehr: Vorbereitung zum Umbau des Dreiecks Funkturm beginnen An der A100/115 beginnen die ersten Arbeiten. Sperrungen soll es nur vereinzelt geben., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-in-berlin-vorbereitung-zum-umbau-des-dreiecks-funkturm-beginnen/23225846.html

Für den geplanten #Umbau des #Autobahndreiecks #Funkturm beginnen jetzt die ersten – vorbereitenden – Arbeiten. Mit Bohrungen will das ausführende Planungsunternehmen #Deges, eine Gesellschaft des Bundes und der Länder, von Montag an die Baugrundverhältnisse erkunden. Sperrungen solle es nur vereinzelt und ohne größere Beeinträchtigungen im Bereich des Rasthofs Avus und der Halenseestraße geben, teilte die Deges am Mittwoch mit. Die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2019 abgeschlossen sein. Mitte des Jahres solle es weitere Untersuchungen geben, die sich dann konkret an der geplanten Trassenführung orientieren, sagte Deges-Sprecher Lutz Günther.
Einen Termin für die späteren Bauarbeiten gibt es noch nicht. Das aufwändige Planfeststellungsverfahren soll frühestens …

Straßenverkehr: Ab Mitte September auf vier Spuren über die A10 Fünf Kilometer langer Bauabschnitt am Dreieck Potsdam wird einen Monat später fertig. Ab dann sollen wieder 120 Stundenkilometer möglich sein , aus Der Tagesspiegel

https://www.pnn.de/potsdam-mittelmark/zwischen-potsdam-und-berlin-ab-mitte-september-auf-vier-spuren-ueber-die-a10/22891180.html

#Michendorf – Autofahrer müssen den #Dauerstau auf der #A10 bei Michendorf länger ertragen als ursprünglich gedacht: Wie Holger Behrmann, Projektleiter für den vierspurigen #Autobahnausbau bei der Planungsgesellschaft #DEGES, den PNN am Freitag bei einem Termin an der Baustelle bestätigte, wird der Abschnitt zwischen dem Dreieck Potsdam und der Bahnbrücke bei Michendorf nicht schon im August freigegeben werden können. „In Fahrtrichtung Dreieck #Nuthetal werden Mitte September alle vier Spuren zur Verfügung stehen, in Richtung Dreieck Potsdam dann Mitte Oktober.“ Beim Zeitplan, den letzten Abschnitt der gut neun Kilometer langen Strecke im Mai 2020 fertig zu haben, bleibe es aber. Auch der Kostenrahmen von 150 Millionen Euro für den Ausbau zwischen den Autobahndreiecken Potsdam und Nuthetal werde eingehalten.

Grund für die Verzögerungen sind veränderte Planungen und Behinderungen etwa durch den Waldbrand in Fichtenwalde in der vergangenen Woche. Behrmann zufolge wurde etwa am Freitag ein Teil der Asphaltdecke gegossen. Da wegen des Waldbrandes aber auf den Autobahnen 9 und 10 kein Durchkommen war, seien die Lastwagen mit dem Nachschub nicht mehr bis zur Baustelle vorgedrungen. Die Arbeiten müssen jetzt Mitte August nachgeholt werden. „Bei den großen Maschinen gibt es ja immer einen langen Planungsvorlauf. Da kann man dann nicht einfach am nächsten Tag weitermachen, …

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Verkehrssituation im Charlottenburger Westen im Bereich des Autobahndreiecks
Funkturm ein?
Antwort zu 1:
Das #Autobahndreieck #Funkturm ist einer der am höchsten belasteten
#Autobahnknotenpunkte Deutschlands. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung
betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTV / 24 h) im
Autobahndreieck Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der A
115 ca. 84.000 Kfz/24 h.
Frage 2:
Wie weit ist die Erstellung des „Masterplans Bauen und Verkehr“ und welche Bedeutung hat der #Masterplan
bezüglich des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet ein begleitendes
stadtplanerisches Konzept für den gesamtstädtisch bedeutsamen Raum Autobahndreieck
Funkturm / Messe Berlin / Westkreuz. Dieser soll die stadtplanerischen,
landschaftsplanerischen, verkehrsplanerischen und städtebaulichen Anforderungen an
den Stadtraum in Verbindung mit dem #Planfeststellungsverfahren
Sanierung/Ersatzneubau Autobahndreieck (AD) Funkturm klären. Erste Ergebnisse
werden zum Jahreswechsel 2018/19 erwartet. Ein weiterer Masterplan für die Umgebung
des AD Funkturm ist für die Umsetzung des Projektes Umbau AD Funkturm nicht
erforderlich. Wesentlich ist aufgrund des Bauwerkszustandes der Bestandsbrücken die
2
möglichst zügige Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten
Verkehrsknotenpunktes, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung
ist.
Frage 3:
Wird es zu einem Umbau des Autobahndreiecks Funkturm einen Wettbewerb geben, wer wird ggf.
beauftragt den Wettbewerb durchzuführen, wann wird ggf. der Wettbewerb durchgeführt?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm gibt es keinen Planungswettbewerb. Die
das Autobahndreieck umgebenden Zwangspunkte (3-seitige Bahnanlagen plus
Messe/ICC) lassen wenig planerischen Spielraum. Für die Gestaltung wurde eine
architektonische und eine denkmalschutzfachliche Begleitung beauftragt.
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen bezüglich eines Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm gibt von
Seiten des Berliner Senats?
Antwort zu 4:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 13. September 2017 wurde die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und
Realisierung des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115
beauftragt. Planungsgrundlage war eine von der Obersten Straßenbaubehörde
beauftragte Machbarkeitsstudie aus 2014. Am 01.04.2018 wurde mit der Vorplanung (inkl.
Variantenuntersuchung) begonnen. Im Zuge der Vorplanung soll die Machbarkeitsstudie
aus 2014 fortgeschrieben werden.
Frage 5:
Inwieweit soll es eine alternative Verkehrsführung für die Bauzeit geben und wie soll sie ggf. aussehen?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten, weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost zu führen. Richtung Süden ist eventuell entlang des ICC
halbseitiges Bauen und die Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West
eine Lösung, um das nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit
dieser Lösungen wird im Rahmen der Vorplanung detailliert geprüft.
3
Frage 6:
Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen und inwieweit wird es eine Koordination mit
etwaigen Baumaßnahmen an der Rudolf-Wissell-Brücke geben?
Antwort zu 6:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist auch die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt. Soweit es die zukünftigen
Planungs- und Verfahrensstände zulassen und es verkehrs- bzw. bautechnisch sinnvoll
ist, werden die Baumaßnahmen am AD Funkturm mit denen der Rudolf-Wissell-Brücke
koordiniert. Somit ist von einer weitestmöglichen Koordinierung der Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 7:
Inwieweit sind jetzt konkretere Kostenschätzungen möglich, ggf. warum nicht, ggf. wann ist mit konkreten
Kostenschätzungen zu rechnen?
Antwort zu 7:
Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019
möglich.
Frage 8:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu 8:
Der Bund trägt grundsätzlich die Kosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne einer
Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung erfolgt mit dem
Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der
Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen vom jeweiligen Vorhabenträger
finanziert werden. Die Planungskosten sind weitgehend vom Land Berlin zu tragen.
Frage 9:
Welche Informations- und Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen
in Westend und Grunewald-Halensee sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
Antwort zu 9:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen soll es im Rahmen der Vorplanung
eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange geben. Zur
Bürgerbeteiligung wird aktuell die Beauftragung einer Agentur für Kommunikation über
eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Agentur wird entsprechende Konzepte unter
4
Einbeziehung der aktuellen Standards für Beteiligungsprozesse und der neuen Medien
erarbeiten.
Frage 10:
Welche Aussagen sind bezüglich eines besseren Lärmschutzes für Anwohner und Anwohnerinnen in
Westend und Grunewald-Halensee möglich?
Antwort zu 10:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsgesetz
(BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) unter Beachtung der
Verhältnismäßigkeit ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Berlin, den 26.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr + S-Bahn + Straßenverkehr: Bahnverkehr wird umgeleitet Neubau für Pankow-Zubringer auf A114 – Abriss beginnt am Wochenende, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/pankow/neubau-fuer-pankow-zubringer-auf-a114-abriss-beginnt-am-wochenende

Am kommenden Wochenende (16./17. Juni) wird auf der #A114 zwischen der Anschlussstelle Schönerlinder Straße und dem #Autobahndreieck #Pankow stadtauswärts der erste Teil der bestehenden Außenringbrücke abgerissen.

Da unter der Brücke Gleise der Deutschen Bahn verlaufen, wird der Nah- und #Fernverkehr am Wochenende auf dem Streckenabschnitt von Blankenburg nach Mühlenbeck-Mönchmühle (#S8) unterbrochen bzw. umgeleitet. Informationen zu Ersatzstrecken der Bahn finden Sie unter www.bahn.de bzw. www.s-bahn-berlin.de.

„Der Verkehr auf der A114 wird durch die Abrissarbeiten nicht betroffen sein, da die Fahrstreifen in beide Richtungen bereits auf der stadteinwärts führenden Brückenseite verlaufen. Wir bitten jedoch alle Autofahrer, trotz interessantem #Baustellengeschehen ohne Verzögerungen an der Baustelle vorbeizufahren“, sagt #DEGES-Projektleiter Bernd #Urbank.
Drei große #Autokräne heben die Hauptträger in vier Abschnitten aus

Die Abbrucharbeiten am Wochenende stellen den ersten Höhepunkt im Bauablauf dar. Im Vorfeld wurden bereits der Fahrbahnbelag abgefräst und die Seitenteile abschnittsweise demontiert. Am Wochenende werden mithilfe von drei großen Autokränen die Hauptträger des Brückenüberbaus in vier Abschnitten ausgehoben.

Im weiteren Verlauf des Wochenendes werden die Mittelstützen und Gründungen zwischen den …

Bauarbeiten + Straßenverkehr: Ruppiner Chaussee, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung:
Angesichts der bevorstehenden #Instandsetzungsarbeiten und Ersatzbauten an der
#Autobahn #A111 finden derzeit Untersuchungen durch die #DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH zur verkehrlichen Abwicklung während dieser
Maßnahmen statt. Da durch die Baumaßnahmen Stausituationen nicht auszuschließen
sind, die Umfahrungen erforderlich machen, werden infrage kommende
#Umfahrungsstrecken mit in diese Untersuchung einbezogen – so auch die #Ruppiner
Chaussee. Im Zuge einer zurückliegenden Studie wurde bereits festgestellt, dass die
Ruppiner Chaussee, verglichen mit anderen Umleitungsstrecken, im Raum Heiligensee
die wenigsten Betroffenheiten aufweist. Die erwähnte Untersuchung der DEGES ist noch
in Bearbeitung. Erst wenn diese abgeschlossen ist und dem Senat vorliegt, kann er sich
eine fundierte Meinung über die in den diversen Teilfragen der Schriftlichen Anfrage
angesprochenen Themen bilden, Bewertungen vornehmen und Positionen einnehmen.
Frage 1:
Welche Position vertritt der Senat bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee, die einst als
Lärmschutzersatzmaßnahme im Zuge des Baus der A111 entwidmet wurde, für die Dauer der anstehenden
Autobahnsanierung?
Antwort zu 1:
Eine Position bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee während der
Autobahnsanierung kann der Senat erst nach Vorlage der o.g. Untersuchung der DEGES
einnehmen, die u. a. auch diese Fragestellung zum Thema hat.
2
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die Risiken für die Verkehrssicherheit aufgrund des sehr schlechten Zustands der
Straße und hier insbesondere den Zustand der Fahrbahndecke?
Frage 4:
Welche Risiken sieht der Senat für die Rollstuhlfahrer aus dem anliegenden Diakoniezentrum und der
Schulkinder, die die Straße durch den Tegeler Forst nutzen um nach Tegel zu kommen?
Antwort zu 2 und 4:
Eine Risikobewertung bezüglich der Verkehrssicherheit aufgrund des Straßenzustands
und bezüglich Rollstuhlfahrern und Schulkindern kann der Senat erst vornehmen, wenn
die Untersuchung der DEGES, die auch die Ruppiner Chaussee umfasst, vorliegt.
Frage 3:
Wie bewertet er den Missstand, dass streckenweise keine Fußgängerwege, bei zum Teil nur 1,5 Meter
Abstand von der Straße zu angrenzenden Wohnhäusern und keine Fahrradwege vorhanden sind?
Antwort zu 3:
Eine Bewertung der Dimensionen im Straßenraum der Ruppiner Chaussee unter
Berücksichtigung der Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer kann der Senat erst
nach Vorlage der Untersuchung der DEGES vornehmen.
Frage 5:
Wäre die Ruppiner Chaussee aus Sicht des Senats überhaupt für Schwerlastverkehr geeignet?
Frage 9:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Ruppiner Chaussee vorher saniert werden müsste, bevor
die Entwidmung aufgehoben würde?
Frage 10:
Wie hoch wird der Sanierungsaufwand für die Ruppiner Chaussee eingeschätzt? In welchem Zeitraum
würde sich eine Sanierung der Ruppiner Chaussee bewegen?
Frage 15:
Wie kann gewährleistet werden, dass die fast direkt an der Straße liegenden denkmalgeschützten Gebäude
(Ensemble Gut Schulzendorf) nicht weiteren Schaden durch den Schwerlastverkehr nehmen?
Antwort zu 5, 9, 10 und 15:
Wenn die Ruppiner Chaussee als Umleitungsstrecke für die Baumaßnahmen an der A 111
herangezogen werden (und aus diesem Grunde entwidmet werden) sollte, wird vermutlich
zuvor eine Sanierung erforderlich werden, die dann auch die Aufnahme von
Schwerverkehr ermöglichen würde, ohne, dass dieser Schäden verursacht. Genaueres
wird die DEGES-Untersuchung ergeben. Dies betrifft auch Aussagen zur Schätzung der
Kosten und der Dauer der Sanierung.
3
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass mit der Öffnung der Ruppiner Chaussee ein
Naherholungsgebiet und eine Wildbrücke zerschnitten würden und zusätzlich die Gefahr von Wildwechsel
bestünde?
Antwort zu 6:
Die DEGES-Untersuchung wird für den Fall der Heranziehung der Ruppiner Chaussee als
Umleitungsstrecke auch Aussagen zur Wildwechselgefahr enthalten. Vorher kann hier
keine Aussage getroffen werden.
Frage 7:
Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssten für die Öffnung der Straße für den Verkehr erfüllt
sein? Wann könnte frühstens mit einem Abschluss der Verfahren gerechtnet werden?
Antwort zu 7:
Zur Vorbereitung der Ausgestaltung einer Bedarfsumleitung für die A 111 sind Unterlagen
für ein durchzuführendes Planänderungsverfahren durch den Vorhabenträger zu
erarbeiten. Insbesondere sind die Kompensationsmaßnahmen für die wegfallende
Schutzauflage der Teilentwidmung der Ruppiner Chaussee zu untersuchen und zu
bewerten. Nach erfolgreichem Abschluss des Planänderungsverfahrens kann die
Bedarfsumleitung aktiviert werden. Allerdings ist ein diesbezüglicher Änderungsantrag bei
der zuständigen Planfeststellungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz bisher nicht eingegangen, so dass derzeit keine Aussagen über die
zeitlichen Abläufe gemacht werden können.
Frage 8:
Die bisherige offizielle Umleitungsstrecke (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße) wurde zum Teil
bereits umfangreich ausgebaut. Ein fehlendes Teilstück wird jetzt umfangreich saniert. Welche Gründe sieht
der Senat, dann die Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr zu nutzen?
Antwort zu 8:
Welche Umleitungsstrecken während der A 111-Maßnahmen unter Abwägung aller
Aspekte am geeignetsten und welche Kapazitäten erforderlich sind, ist u.a. Gegenstand
der Untersuchung der DEGES. Ob nur eine der in der Schriftlichen Anfrage genannten
Umleitungsstrecken (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße bzw. Ruppiner
Chaussee) oder beide erforderlich werden, kann erst nach Vorlage der DEGESUntersuchung
beantwortet werden.
Frage 11:
Inwiefern wäre eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Straße ein Präjudiz für eine dauerhafte
Öffnung der Ruppiner Chaussee für den Verkehr?
4
Antwort zu 11:
Eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee stellt nach
Auffassung des Senats kein Präjudiz dar, da eine Entwidmung schon einmal
vorgenommen wurde und erneut vorgenommen werden könnte.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die verkehrlichen Probleme, die durch die Aufhebung der Entwidmung entstehen
würden? Teilt der Senat die Auffassung, dass sich der „Alte Fritz“ zum Nadelöhr entwickeln würde, von wo
aus sich der Verkehr bis zur Autobahnauffahrt Schulzendorfer Straße stauen würde? Inwiefern würde eine
temporäre oder dauerhafte Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee zu noch mehr Autoverkehr
in Teilen von Tegel und Heiligensee führen? Wie sieht hierzu der Senat die Auswirkungen auf den
öffentlichen Nahverkehr (Buslinie 124)?
Antwort zu 12:
Generell gilt, dass, wenn Verkehre, die normalerweise auf Autobahnen stattfinden, wegen
einer Störung oder wegen Bauarbeiten von der Autobahn in ein niederrangiges
Straßennetz abgeleitet werden müssen, es in Spitzenlastzeiten zu Engpässen an
bestimmten Punkten im Stadtstraßennetz kommen kann. Derartige Vorkommnisse können
auch für den Knoten Heiligenseestraße/Ruppiner Chaussee/Karolinenstraße nicht
ausgeschlossen werden. Hinsichtlich des ÖPNVs in diesem Bereich sind die Aussagen
der DEGES-Untersuchung abzuwarten.
Frage 13:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über den ordnungswidrigen Verkehr in der Ruppiner Chaussee? Wie oft
fanden in den vergangenen Jahren Verkehrskontrollen durch die Berliner Polizei statt?
Antwort zu 13:
Die Beachtung des mittels Verkehrszeichen angeordneten Durchfahrtverbotes für
Kraftfahrzeuge lässt nach polizeilichen Beobachtungen tendenziell nach. Weil die
Verkehrszeichenlage neben der BVG auch den Anliegerverkehr zum Forstamt Tegel und
zur Siedlungsgemeinschaft Tegelgrund zulässt, ist eine restriktive und nachhaltig wirkende
Verkehrsüberwachung nicht erfolgreich möglich. Betroffene haben im Falle einer Kontrolle
größtenteils passende Behauptungen zum Fahrtziel bereit, welche die Ahndung
verhindern. Verstöße häufen sich bei Sperrungen der A 111 nach Verkehrsunfällen oder
aufgrund von Bau- und Wartungsarbeiten.
Über das regelmäßige Einschreiten durch die Polizeidienstkräfte im Streifendienst hinaus
wurden in den Jahren 2016/2017 acht Schwerpunktkontrollen zum Durchfahrtverbot und
39 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Im Ergebnis sind insgesamt 519
Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt worden. Das Geschwindigkeitsniveau in
der Ruppiner Chaussee ist nicht auffällig hoch.
Frage 14:
Wie will der Senat der Beschlusslage effektiv Rechnung tragen, dass die Ruppiner Chaussee durch den
Tegeler Forst für den Individualverkehr gesperrt ist und sich kein Parallelverkehr zur Autobahn entwickelt?
5
Antwort zu 14:
Hierzu erwartet der Senat konzeptionelle Aussagen aus der noch in Arbeit befindlichen
Untersuchung der DEGES.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: A114 im Norden Berlins Bauarbeiten am Dreieck Pankow beginnen – fast drei Jahre Stau erwartet, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/pankow/bauarbeiten-am-dreieck-pankow-beginnen-fast-drei-jahre-stau-erwartet

Am Montag wird am #Autobahndreieck Pankow gebaut. Bis 2020 ist dann an dieser Stelle mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Autofahrer auf der #Autobahn #A114 müssen sich von nächster Woche an zwischen dem Anschluss Schönerlinder Straße und dem Autobahndreieck Pankow auf Staus und Behinderungen einstellen. Wie die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#Deges) am Dienstag in Berlin mitteilte, beginnen am Montag, den 12. März, Bauvorbereitungen für den Ersatzneubau der #Außenringbrücke. Bis Ende 2020 stehe dann in beiden Richtungen nur noch eine statt der jetzt zwei Fahrspuren zur Verfügung.

Die Gesamtlänge der Baumaßnahme beträgt etwa einen Kilometer. Die Kosten liegen bei rund zehn Millionen Euro, die vom Bundesverkehrsministerium getragen werden.

Die 1974 errichtete Brücke wird aktuell von etwa 37.000 Fahrzeugen am Tag passiert. Unter ihr verlaufen Gleise der Deutschen Bahn und der S-Bahn Berlin. Das Bauwerk habe seine Lebensdauer erreicht und müsse durch einen …

Straßenverkehr: Umbau AB-Dreieck Funkturm – was ist wann und wie geplant?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist der Senat mit den Planungen zum Umbau bzw. Neubau des Autobahndreiecks #Funkturm
fortgeschritten und was sind die nächsten Schritte bis zum Baubeginn?
Antwort zu 1:
Die #DEGES wurde vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung des Umbaus des
Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115 beauftragt. Planungsgrundlage ist
eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Das Vergabeverfahren für die folgende
Objektplanung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke wird voraussichtlich so
abgeschlossen, dass im März 2018 mit der Vorplanung (inkl. Variantenuntersuchung)
begonnen werden kann. Darüber hinaus wurden bereits technische
Informationsgespräche mit Trägern öffentlicher Belange geführt, Optimierungspotentiale
der Machbarkeitsstudie erarbeitet und die Bindung weiterer erforderlicher
Ingenieurleistungen veranlasst (Vermessung, Baugrundbegutachtung, Schall- und
Luftschadstoffbegutachtung, Umweltbericht u. a.). Die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich nicht vor 2021 möglich sein. Da die Dauer
eines Planfeststellungsverfahrens dieser Größenordnung seriös nicht genau
vorherbestimmt werden kann, ist die zeitliche Festlegung auf die folgenden
Planungsschritte (Ausführungsplanung, Vergabe der Bauleistungen) und auf einen
Baubeginntermin zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.
Frage 2:
Wird der Senat den Neubau des Dreiecks Funkturm nutzen, um u. a. folgende Anforderungen umzusetzen:
a) Verlegung der AB-Ausfahrten „Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke?
2
Antwort zu 2 a):
Veranlassung für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist der schlechte Zustand
der maßgeblich in den 1960er Jahren konstruierten Brückenbauwerke und die
Verkehrsführung im Knotenpunkt, die nicht dem Stand der Technik hinsichtlich Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs entspricht. Der Neubau von ca. 20 Brücken im Zuge der A
115 und der A 100 ist dringend erforderlich. Demnach ist das Projekt Umbau AD #Funkturm
begrenzt auf folgende Bereiche:
 A 100 zwischen südlich der #Halenseebrücken über die Bahn und Neue Kantstraße
(ca. 800 m)
 A 115 zwischen westlich der #Cordesstraße bis AD Funkturm (ca. 900 m)
Die konkret benannte Autobahnausfahrt #Kaiserdamm befindet sich nicht in diesem
Planungsbereich.
Frage 2 b):
Klärung der Zukunft bzw. der zukünftigen Nutzung des ICC und der damit verbundenen verkehrlichen
Anbindung?
Antwort zu 2 b):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird das ICC inkl. der bestehenden verkehrlichen
Erschließung als Bestand berücksichtigt.
Frage 2 c):
Optimierung der Anbindung des Zentralen #Omnibusbahnhofs (#ZOB), der derzeit erweitert und modernisiert
wird?
Antwort zu 2 c):
Der ZOB und das direkt angrenzende Stadtstraßennetz werden nach aktuellem
Planungsstand nicht direkt vom Projekt AD Funkturm betroffen sein. Bei möglichen
bauzeitlichen Änderungen im angrenzenden Stadtstraßennetz werden die Belange des
ZOB berücksichtigt.
Frage 2 d):
Deckelung von Teilen der Autobahn A 100, die in Troglage verlaufen (z. B. Abschnitt zwischen den Brücken
Kantstraße und Knobelsdorffstraße) nach Hamburger Vorbild (dort Deckelung Autobahn A 7), um Anwohner
von Lärm und Luftschadstoffen zu entlasten und zusätzliche Bau- und/oder Freiflächen in der City West zu
erschließen?
Antwort zu 2 d):
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ermittelt und im
Planfeststellungsverfahren abgewogen und festgelegt. Der konkret benannte
Autobahnabschnitt zwischen Kant- und Knobelsdorffstraße liegt allerdings nicht im
Umbaubereich des AD Funkturm und erfährt somit keine wesentliche Änderung.
3
Frage 2 e):
Bau einer Radschnellroute – auch für E-Bikes – entlang der A 100 (auch über die neu zu errichtende Rudolf-
Wissell-Brücke) vom Rathenauplatz Richtung Tegel bzw. Wedding?
Antwort zu 2 e):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm werden die vorhandenen Radwege als Bestand
berücksichtigt und die entsprechenden Radverkehrsbeziehungen beim Umbau
wiederhergestellt. Darüber hinausgehende konkrete Planungen können in Abhängigkeit
von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 f):
Optimierte Anbindung des S-Bahnhofs Westkreuz Richtung Grunewald und Halensee für Fußgänger und
Radfahrer?
Antwort zu 2 f):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird die vorhandene Anbindung des S-Bahnhofs
Westkreuz als Bestand berücksichtigt und die entsprechenden Verkehrsbeziehungen
werden beim Umbau wiederhergestellt. Darüber hinausgehende Planungen können in
Abhängigkeit von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 g):
Umwidmung der Flächen an der ehemaligen AVUS-Nordkurve für Wohnungsbau und Gewerbe?
Antwort zu 2 g):
Die Flächen innerhalb der ehemaligen AVUS-Nordkurve liegen größtenteils im Eigentum
des Bundes und bilden den Rasthof AVUS. Die Flächen werden nach derzeitigem
Erkenntnisstand benötigt, die Linienführung der A 115 hinsichtlich der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs entsprechend dem Stand der Technik anzupassen, die Funktion
als Rasthof aufrecht zu erhalten und die erforderlichen Kapazitäten für LKW-Stellplätze zu
gewährleisten (allgemeine LKW-Ruhezeiten, Andienung Messe, Andienung Großmarkt).
Frage 2 h):
Elektrifizierung (Oberleitung) der jeweils rechten Fahrspur der A 100 sowie der Überleitungen zur A 115 für
den zukünftig elektrisch betriebenen LKW-Verkehr?
Antwort zu 2 h):
Eine Elektrifizierung für den LKW-Verkehr ist im Projekt Umbau AD Funkturm nicht
vorgesehen.
Frage 2 i):
Prüfung einer Verlegung der Fahrbahn der A 100 Richtung Norden auf die westliche Seite der S-Bahntrasse
(mit Rückbau Westendbrücke und der Autobahnbrücke am ICC über die S-Bahn)
wenn nein, warum nicht?
4
Antwort zu 2 i):
Eine Verlegung der A 100 nördlich des Autobahndreiecks auf die Westseite der Ringbahn
ist mit verhältnismäßigen Mitteln und städtebaulich nicht möglich. Spätestens ab
Rognitzstraße mit der anliegenden Bebauung stehen westlich der Ringbahn nicht
genügend Flächen für eine zweite Richtungsfahrbahn der Autobahn zur Verfügung.
Zudem wären dann zur Erschließung der östlich liegenden Stadtteile (AS Kaiserdamm)
wieder neue Brücken über die Ringbahn erforderlich. Vorteile einer Verlegung der
Richtungsfahrbahn auf die Westseite der Ringbahn sind nicht erkennbar.
Frage 3:
Gibt es für die Umgebung des Dreiecks Funkturm einen Masterplan, in dem u. a. die in Frage 2
angesprochenen Punkte integriert betrachtet werden – wenn nein, warum nicht bzw. bis wann wird eine
solche Planung vorgelegt bzw. veröffentlicht.
Antwort zu 3:
Wegen des schlechten Bauzustandes der Verkehrsinfrastruktur ist die möglichst zügige
Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten Verkehrsknotenpunktes
wesentlich, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung ist. Andere
Belange werden wie beschrieben bei der Planung berücksichtigt.
Frage 4:
In welcher Form hat der Senat bisher den vom Umbau besonders betroffenen Bezirk Charlottenburg-
Wilmersdorf in die Planungen eingebunden und in welcher Form wird das zukünftig geschehen?
Antwort zu 4:
Da die Planungen noch nicht begonnen haben, wurden zunächst erste informelle und
technische Informationsgespräche mit den Ämtern des Bezirks Charlottenburg-
Wilmersdorf durch die DEGES geführt. Neben fortlaufenden technischen Abstimmungen
soll es im Rahmen der Vorplanung eine umfassende Projektvorabstimmung mit den
Trägern Öffentlicher Belange unter anderem im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geben.
Frage 5:
In welcher Weise und für welche Zeiträume muss aus heutiger Sicht beim Umbau/Neubau des AB-Dreiecks
Funkturm die A 100 bzw. die A 115 (AVUS) ganz oder teilweise (wann für welche Teilstücke) für den Verkehr
gesperrt werden und wie bzw. wo entlang soll der Verkehr für diesen Fall umgeleitet werden?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost und die derzeit gesperrte Rampe auf die Ringbahnbrücke zu
führen. Richtung Süden ist evtl. entlang des ICC halbseitiges Bauen und die
5
Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West eine Lösung, um das
nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit dieser Lösungen wird im
Rahmen der Vorplanung geprüft.
Frage 6:
Wird es vor dem Neubau des AB-Dreiecks ein öffentliches Genehmigungsverfahren nach BImSchG geben
und wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Es wird für den Umbau des AD Funkturm ein Planfeststellungsverfahren unter
Berücksichtigung u. a. des BImSchG geben.
Frage 7:
Von welchen Fahrzeugzahlen für 2025, 2030 und 2040 (pro Stunde bzw. pro Tag) aufgeteilt nach PKW bzw.
LKW geht der Senat bei seinen Planungen für das AB-Dreieck Funkturm aus und welchen Anteil an
elektrisch betriebenen Fahrzeugen erwartet der Senat in diesen Zeithorizonten (bitte tabellarisch angeben)?
Antwort zu 7:
Derzeit wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das
Verkehrsmodell 2025 als Grundlage für die Verkehrsuntersuchung zur Verfügung gestellt.
Das Modell 2030 wird in Kürze bereitgestellt und maßgebende Planungsgrundlage für den
Umbau des AD Funkturm sein. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung
(DTV / 24 h) im AD Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der
A 115 ca. 84.000 Kfz/24 h. Für LKW sind die Werte ca. 12.200 auf der A 100 und ca.
5.200 LKW/24 h auf der A 115. Das entspricht einem LKW-Anteil von knapp 6 %.
Prognosewerte für 2025 bzw. 2030 werden im Rahmen der Vorplanung projektbezogen
ermittelt. Elektro- oder Hybridtechnik wurde bisher nicht gesondert erfasst. In 2017 betrug
der Anteil der Elektro-Kfz bundesweit ca. 0,07 %.
Frage 8:
In welchem Umfang fließt der erwartete Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) vor allem
innerstädtischem Verkehr und Pendlerverkehr auf den ÖPNV in die Kapazitätsplanungen ein?
Antwort zu 8:
Die Verkehrsprognosen (hier: 2025 bzw. 2030) bilden den jeweiligen Modal Split
(Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsmittel) und damit auch die Entwicklungen der
Verkehrsmengen ab. Die Verkehrsprognose 2030 wird maßgebend für die Bemessung der
Verkehrsanlagen sein.
Frage 9:
Wann ist mit dem Abschluss der Planungsarbeiten, der ggf. erforderlichen Genehmigungen zu rechnen und
welcher Zeitraum ist für die eigentlichen Bauvorhaben bis zu deren Abschluss geplant?
Antwort zu 9:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
6
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt, wird voraussichtlich aber nicht
unter 5 Jahren liegen.
Frage 10:
In welchem Umfang trägt der Bund die Kosten für den Umbau/Neubau des AB-Dreiecks Funkturm und in
welchem Umfang muss sich das Land Berlin an der Finanzierung dieser Maßnahme beteiligen?
Antwort zu 10:
Der Bund trägt voraussichtlich die Baukosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne
einer Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung fällt mit dem
Gesehenvermerk des BMVI auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der
Bahnquerungen ist nach Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der DB AG
möglich. Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter (Radschnellweg o. ä.) müssen
i. d. R. vom jeweiligen Vorhabenträger finanziert werden. Die Planungskosten sind vom
Land Berlin zu tragen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Habau errichtet 60 Kilometer Autobahnen rund um Berlin Der in Perg ansässige Baukonzern zog den größten Auftrag in seiner Unternehmensgeschichte an Land., aus nachrichten.at

http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Habau-errichtet-60-Kilometer-Autobahnen-rund-um-Berlin;art15,2764081

Ihr bis dato größtes Projekt in der Unternehmensgeschichte mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro realisiert die #Habau Group ab dem Frühjahr 2018 in Deutschland. Der in Perg ansässige Baukonzern erhielt von der #Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) den Auftrag für die #Erweiterung der deutschen #A10 (Berliner Ring) sowie die #Generalsanierung der #A24 (Hamburg-Berlin). Neben den klassischen Straßenbauarbeiten werden im Verlauf des Projekts „AS Neuruppin – AD Pankow“ auch Brücken, Lärmschutzwände, Verkehrsleiteinrichtungen und Anschlussstellen sowie Raststätten, Nebenstraßen und Wirtschaftswege errichtet sowie saniert.

Partner aus Holland Für die Umsetzung dieses Großprojekts ging die Habau eine Projektgesellschaft mit dem größten niederländischen Baukonzern Royal #BAM Group sowie dem niederländischen Rentenfonds #PGGM ein. Finanziert, gebaut und betrieben werden die Autobahnteilstücke in Form eines Private-Public-Partnership-Modells. „Wir freuen uns über den Gewinn der Ausschreibung und gehen das größte Projekt der Unternehmensgeschichte mit voller Energie an“, sagt Hubert Wetschnig, Chef der Habau Group.

Fünf Jahre Bauzeit Der sechsspurige Ausbau der A10 nahe Berlin umfasst rund 30 Kilometer, die Generalsanierung der A24 …

Straßenverkehr: Zeitweise nur eine Spur frei – Markierungsarbeiten sorgen für Stau auf südlichem Berliner Ring, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2017/11/a10-markierungsarbeiten-nur-eine-spur-staus.html

Autofahrer auf dem südlichen Berliner #Ring haben am Donnerstag Geduld mitbringen müssen – oder sie fuhren einen Umweg: Wegen #Markierungsarbeiten am #Dreieck #Potsdam war zeitweise nur eine Spur frei. Das führte zu einem kilometerlangen Stau.
Autofahrer haben am Donnerstag auf dem südlichen Berliner Ring erhebliche Verkehrsbehinderungen in Kauf nehmen müssen. Auf der #A10 zwischen dem #Autobahndreieck Potsdam und der #Raststätte #Michendorf wurde die Fahrbahn markiert.

Für Autos, die vom Dreieck #Nuthetal kamen, wurde die dreispurige Fahrbahn zeitweise auf eine Spur verengt. Es bildete sich ein mehr als zehn Kilometer langer Stau. Etwa eine Stunde brauchte Autofahrer, um hier durchzukommen. Am Nachmittag fuhren dann offiziell die ersten Fahrzeuge auf dem neuen Abschnitt.
25 Kilometer Markierungsfolie verarbeitet

Wie die zuständige Planungsgesellschaft #Deges mitteilte, sollten die Arbeiten eigentlich schon am  vergangenen Wochenende erledigt werden. Wegen des schlechten Wetters hätten sie dann aber verschoben werden müssen. Markierungsarbeiten seien nur bei einigermaßen trockener Fahrbahn möglich.  

Damit die #Markierungsfolie verarbeitet werden kann, brucht es mindestens eine Temperatur von zehn Grad, wie Andreas Müller von der #AVS Verkehrssicherung erklärte. Deswegen komme ein spezielles Gerät zum Einsatz, dass die Fahrbandecke …