Bahnhöfe: Nach Stromausfall am Südkreuz Bahnaufsicht fordert Notfallkonzept für Berlins Bahnhöfe aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/03/bahnhof-suedkreuz-aufsicht-fehlendes-notfallkonzept.html

Drei Stunden lang hielten am #Bahnhof Berlin #Südkreuz keine Züge – weil die #Beleuchtung wegen eines #Stromausfalls nicht funktionierte. Die Bahnaufsicht fordert für solche Fälle jetzt ein #Notfallkonzept. Die Bahn hat das Thema offenbar schleifen lassen.
Die zwölf Rolltreppen: erstarrt. Die dutzenden Lautsprecher: tot. Und zweieinhalb Stunden lang nicht mal eine Notbeleuchtung. Von 18 bis 21 Uhr fiel Berlins drittgrößter Fernbahnhof, der Bahnhof Südkreuz, am Mittwoch in eine stromlose Totenstarre. Keine S-Bahn durften mehr halten, tausende Berliner mussten Umwege in Kauf nehmen, um ans Ziel zu kommen.

Der Grund für die Malaise: Laut #Vattenfall rammte eine „Fremdfirma“ bei Bauarbeiten Stahlträger unsachgemäß in den Boden – und zerstörte dabei zwei #Mittelspannungskabel. „So ein wichtiger Bahnhof müsste eigentlich eine bessere Notstromversorgung haben, damit die Fahrgäste wegen eines Stromausfalls nicht so leiden müssen“, sagt Jens, Wieseke, Sprecher des Fahrgastverbands IGEB, auf …

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirken für die #Beleuchtung im
öffentlichen Raum?
Antwort zu 1:
Das Berliner #Straßengesetz regelt die #Beleuchtungspflicht öffentlich gewidmeten
Straßenlandes im § 7 (5). Der Träger der Straßenbaulast hat, soweit im Interesse des
Verkehrs und der Sicherheit erforderlich, das öffentliche Straßenland einschließlich der
Gehwege zu beleuchten. Gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG Nr. 10 (14) zählt die
öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und
-einrichtungen zu den Aufgaben der Hauptverwaltung.
In Grünanlagen besteht keine gesetzliche Beleuchtungspflicht. In einzelnen Grünanlagen
haben die Grünflächenämter der Bezirke Beleuchtungsanlagen aufgestellt und unterhalten
auch diese Anlagen.
Historisch bedingt sind etwa 20 Prozent der Beleuchtung in Grünanlagen im Bestand der
öffentlichen Beleuchtung der Hauptverwaltung.
Frage 2:
Welche Grundidee/Konzeption verfolgt der Senat bei der Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin?
Antwort zu 2:
Die grundlegenden konzeptionellen Festlegungen zur öffentlichen Beleuchtung wurden im
Lichtkonzept von Berlin festgeschrieben. Hier sind die Grundsätze formuliert, wonach die
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öffentliche Beleuchtung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient, das Stadtbild prägt,
ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Details unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Frage 3:
Gibt es Unterschiede bei der #Beleuchtungskonzeption zwischen der „Innenstadt“ und den
„Außenbereichen“? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Nein. Unterschiede bei den Vorgaben zur #Beleuchtungsstärke resultieren aus den
Straßenkategorien.
Frage 4:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption zwischen dem Hauptstraßennetz, dem
Nebenstraßennetz sowie den Grünanlagen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Es gibt unterschiedliche Vorgaben für übergeordnete Straßen und Erschließungsstraßen.
Im Bereich der übergeordneten Straßen gelten für Straßen in einem
Geschwindigkeitsbereich von mehr als 60 km/h die höchsten Vorgaben in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung. In der Kategorie der
übergeordneten Straßen im Geschwindigkeitsbereich unterhalb von 60 km/h sind die
Vorgaben von der räumlichen Aufteilung der Straße abhängig. Straßen ohne räumliche
Trennung der Richtungsfahrbahn sind heller auszuleuchten als Straßen mit räumlicher
Trennung.
Im Bereich der Erschließungsstraßen und der KFZ-freien Bereiche gilt in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke dieselbe Vorgabe.
Die Vorgaben sind Bestandteil des Lichtkonzeptes von Berlin.
Frage 5:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur Jahreszeit? Wenn ja, welche?
Frage 6:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zu verschiedenen Phasen der
dunklen Tageszeit? Wenn ja, welche?
Antwort zu 5 und zu 6:
Nein, es gibt keine Unterschiede der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur
Jahreszeit. Die Beleuchtung wird bei Unterschreitung des Schwellenwertes der
Umgebungshelligkeit ein- und bei Überschreitung des Schwellenwertes ausgeschaltet. Der
Schwellenwert ist an allen Tagen des Jahres unverändert.
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Frage 7:
Ist eine grundsätzliche Aufhellung des öffentlichen Raumes geplant? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort zu 7:
Ziel der Erarbeitung des Lichtkonzeptes war die Festlegung eines Beleuchtungsniveaus,
welches beim Neubau oder der Modernisierung der Beleuchtungsanlagen anzusetzen ist.
Im Regelfall geht die Modernisierung mit einer Verbesserung der Beleuchtungssituation
einher.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Einfluss der Beleuchtung auf die Sicherheit?
Antwort zu 8:
Das Thema Sicherheit war ein Schwerpunkt bei der Erarbeitung des Lichtkonzeptes. Zur
Verbesserung der Erkennbarkeit wurde festgelegt, dass Leuchten ausschließlich mit
warmweißer Lichtfarbe zum Einsatz kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Einsatz
von Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen der Regelfall. Darüber hinaus wurden
erstmals Festlegungen zur Ausleuchtung der Geh- und Radwege sowie für eine
zielgerichtete Ausleuchtung von Fußgängerfurten getroffen.
Frage 9:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine helle Ausleuchtung des öffentlichen Raums ein Beitrag zur
Steigerung der Sicherheit in Berlin ist? Wenn ja, wie wird dieser Aspekt in der Arbeit des Senats
berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die im Lichtkonzept getroffenen Festlegungen sind für alle Bereiche, die im öffentlichen
Straßenland Beleuchtungsanlagen planen, errichten und modernisieren bindend.
Frage 10:
Welche Planungen gibt es für die Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Tempelhof-Schöneberg?
Antwort zu 10:
Die öffentliche Beleuchtung wird insbesondere in zwei Bereichen modernisiert.
Alle gasbetriebenen Leuchten sollen mittelfristig umgerüstet werden, ausgenommen die
Standorte, die unter Denkmalschutz stehen. In Tempelhof-Schöneberg ist aktuell die
Umrüstung der Gasleuchten in der Crellestraße und der Winterfeldtstraße vorbereitet,
diese sind Bestandteil eines Bauvorhabens zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten. Die
Umsetzung des Vorhabens soll bis Mitte 2020 erfolgen.
Ein weiterer Bereich ist die Modernisierung der Elektrobeleuchtung, ca. 10.000 LEDLeuchten
werden jährlich als Ersatz für marode Elektroleuchten beschafft. Bei dieser
Modernisierung bleiben die Maste und Standorte unverändert, es erfolgt ausschließlich
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ein Austausch der Leuchtenköpfe. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist unter
anderem der Austausch der Leuchten in der Rixdorfer Straße, der Buckower Straße, der
Ullsteinstraße und der Britzer Straße vorgesehen. Insgesamt ist der Austausch von etwa
1.500 Elektroleuchten im Bezirk bis Ende 2019 beabsichtigt.
Frage 11:
Gibt es für Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten die Planungen bzgl. der Beleuchtung des öffentlichen
Raumes in Tempelhof-Schöneberg einzusehen?
Antwort zu 11:
Sofern die Gasleuchten in Straßen umgerüstet werden, erhalten die Anlieger eine
Bürgerinformation mit dem Hinweis, dass weitergehende Informationen in der zuständigen
Verwaltung erfragt werden können. Zur Modernisierung der Elektrobeleuchtung gibt es
bisher kaum Bürgeranfragen. Im Bedarfsfall kann man auch hier die zuständige
Verwaltung anfragen.
Frage 12:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Gibt es diesbezüglich eine vorgesehene Aufteilung nach Bezirken? Wie viel der
vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach
Bezirken)
Frage 13:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Instandsetzung der vorhandenen
Beleuchtungsanlagen zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr
2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Frage 14:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015
verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Antwort zu 12, zu 13 und zu 14:
Die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen geht im Regelfall mit dem Neubau von Straßen
einher. Das Budget hierfür liegt beim Baulastträger der Straße.
Eine bezirksweise Aufteilung der Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung sowie eine
Aufteilung nach Errichtung, Instandsetzung und Erneuerung erfolgt nicht.
Die Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung umfassen folgende Titel (die Angaben zu
Ansatz und Ausschöpfung in Euro):
Kapitel 0740 Titel 540 49
Der Titel enthält Ausgaben für Betrieb, Wartung, Instandhaltung der öffentlichen
Straßenbeleuchtung Berlins und Management zur Sicherstellung des Betriebes sowie das
Schalten der Beleuchtung und betriebsbedingte Maßnahmen zur punktuellen
Modernisierung der Anlagen. Nicht verausgabte Mittel können zur Verstärkung des Titels
72014 für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden.
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Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 12.600.000,00 12.600.000,00 11.500.000,00
Ausschöpfung 13.028.331,34 13.298.729,70 9.455.396,62
Kapitel 0740 Titel 720 14
Der Titel enthält Ausgaben für Neu-, Erweiterungs- und Umbauten (Ersatzbauten) sowie
Modernisierungsmaßnahmen von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Ersatz
von gasbetriebenen Anlagen und Anstrahlungen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 3.500.000,00 3.500.000,00 3.000.000,00
Ausschöpfung 6.149.578,76 3.877.682,62 3.720.410,24
Kapitel 0740 Titel 720 15
Der Titel enthält Ausgaben für Ersatz und Umbau von Gasstraßenbeleuchtungsanlagen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Ausschöpfung 199.246,85 54.786,21 174.136,63
Kapitel 0740 Titel 892 01
Der Titel enthielt Ausgaben für die Umrüstung von gasbetriebenen Anlagen. Dieser Titel
entfällt ab 2018.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 5.900.000,00 5.900.000,00 5.900.000,00
Ausschöpfung 5.073.468,69 5.111.254,10 4.369,426,93
Darüber hinaus werden zur Umrüstung von Gasleuchten auch Fördermittel aus dem
Umweltentlastungsprogramm (UEP II) und aus dem Berliner Programm für Nachhaltige
Entwicklung (EFRE) eingesetzt.
Frage 15:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen teilweise nur zur Hälfte eingeschaltet? Nach welchen
Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 15:
Ende der 1990er Jahre wurde aus Gründen der Energieeinsparung bei den
Elektroleuchten das zweite Leuchtmittel außer Betrieb genommen. Diese Leuchtmittel
waren zuvor in den Dämmerungsphasen in Betrieb. Die Maßnahme erfolgte in ganz Berlin.
Eine Wiederinbetriebnahme ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen und vor
dem Hintergrund der mittelfristigen Modernisierung dieser Leuchten unzweckmäßig.
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Frage 16:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen in einzelnen Straßenzügen nur auf einer Straßenseite
eingeschaltet? Nach welchen Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 16:
Bestandteil der Planung zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist unter anderem eine
lichttechnische Berechnung. Sofern nur auf einer Straßenseite ein öffentliches
Versorgungsnetz vorhanden ist und die Vorgaben zur Ausleuchtung der Straße durch eine
einseitige Straßenbeleuchtung erreicht werden, spricht nichts gegen die einseitige
Anordnung der Straßenleuchten.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Berliner Stadtautobahn Wer bezahlt die Beleuchtung? Berlin und der Bund sind sich nicht einig, wer die Kosten der Autobahn-Beleuchtung trägt, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-stadtautobahn-wer-bezahlt-die-beleuchtung/19751686.html

Da geht kein Licht auf. Seit Jahren streiten sich #Berlin und der #Bund darüber, wer die Kosten der #Beleuchtung auf der #Stadtautobahn tragen soll. Auch Gutachter sind schon eingeschaltet worden. Eine Lösung ist aber weiter nicht in Sicht: Denn es geht immerhin um rund eine halbe Million Euro jährlich.

Lange war es üblich, dass der Bund auf Neubaustrecken sowie nach Grundinstandhaltungsarbeiten die Kosten für den Bau der Beleuchtung übernommen und Berlin die Unterhaltung und die Stromlieferungen finanziert hat. Den Vertrag von 1984 hatte der Senat bereits Ende 2010 zum 31. Dezember 2011 gekündigt. Da das Ausleuchten der Autobahn wegen der Verkehrssicherheit „zwingend“ sei, habe das Land verlangt, die Kostenaufteilung neu zu regeln, teilte Staatssekretär Jens-Holger Kirchner aus der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Oliver Friederici jetzt mit.

Nur 3,3 von 30,6 Kilometern kämen ohne Beleuchtung aus

Ein Gutachten, das belege, dass die Beleuchtung von Teilbereichen der Autobahnen erforderlich sei, hat das Land jedoch dem Bund erst Ende 2015 vorgelegt. Ein Grund für das jahrelange Zögern war am Mittwoch nicht zu erfahren.

Auch der Bund ließ sich dann Zeit. Erst gut ein Jahr später teilte er dem Senat mit, dass er dem Gutachten nicht vollständig folge. Er wolle die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragen, eine eigene Untersuchung „zur Beantwortung offener Fragen“ zu erstellen. Um welche es sich dabei handele, sei nicht bekannt, erklärte Kirchner weiter. Im Bundesverkehrsministerium war dazu auf Tagesspiegel-Anfrage auch nichts zu erfahren.

Das im Auftrag des Landes verfasste Gutachten habe ergeben, dass auf höchstens drei Abschnitten der Stadtautobahn mit einer Gesamtlänge von …

Bahnhöfe + S-Bahn: Wohlfühlen und Zeitreisen Frühjahrskur für unterirdische Tunnelstationen der S-Bahn, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/13195804/Fruehjahrskur_fuer_Nord_Sued_Tunnelstationen.html?start=0&itemsPerPage=20

Vom Nordbahnhof bis zum Anhalter Bahnhof haben die unterirdischen #Tunnelstationen der Berliner -Bahn ein schöneres Aussehen erhalten. Vitrinen, Kacheln und Gebäudeflächen wurden aufwändig gereinigt, renoviert und gestaltet. Großformatige #historische #Fotos mit Berliner Motiven und eine #erneuerte #Beleuchtung geben den denkmalgeschützten S-Bahnhöfen ein frisches Aussehen.

Die historischen Fotos orientieren sich an den Ereignissen um die jeweilige Station. Die Bilder stammen überwiegend aus der Historischen Sammlung der DB, den Beständen der Gedenkstätte Berliner Mauer, der Stiftung Neue Synagoge – Centrum Judaicum und dem Deutschen Technikmuseum Berlin.

Dr. Susanne Kill, Leiterin Konzerngeschichte und Historische Sammlung der Bahn: „Gemeinsam mit den an der Nord-Süd-S-Bahn gelegenen Einrichtungen konnten wir eine Zeitreise inszenieren, die neugierig auf die so allgegenwärtige Geschichte Berlins macht.“

Friedemann Keßler, Leiter des Regionalbereichs Ost der DB Station&Service AG: „Wir wollen Bahnhöfe zum Wohlfühlen und für einen angenehmen Aufenthalt. Deshalb stemmen wir uns gegen Vandalismus und investieren in die Zukunft der Bahnhöfe. Die Tunnelbahnhöfe sind ein erstes Projekt, das noch nicht abgeschlossen ist. Ich kann versprechen, dass es weitere schön gestaltete Stationen geben wird.“

Zu den Maßnahmen, die im September 2016 begannen, gehören – neben intensiven Reinigungs- und Renovierungsarbeiten – die Gestaltung der Aufsichtsgebäude sowie der Nischen, die Reaktivierung der Beleuchtung und die Instandsetzung der Werbeanlagen. Darüber hinaus wurde die Beschilderung harmonisiert und die Wegeleitung erneuert.

Insgesamt sind auf den neu gestalteten Stationen 260 historische Motive zu entdecken. Besonders prägnant sind der Potsdamer Platz mit seinen erleuchteten Glasvitrinen, die Oranienburger Straße mit fotografischen Zeitzeugen zum jüdischen Leben des Vorkriegsberlin und der Nordbahnhof mit seinem Bezug zur Berliner Mauer.

Die S-Bahn Berlin bewegt werktäglich 1,4 Millionen Kunden, darunter Tausende Touristen, die sich besonders für die Geschichte Berlins interessieren. Das zeigt sich besonders im Nordbahnhof, wo sich viele Besuchergruppen um die Ausstellung der Gedenkstätte Berliner Mauer scharen.

 

Straßenverkehr: Wer trägt die Kosten für die Beleuchtung und Instandsetzung der Beleuchtung der Bundesautobahn in Berlin? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen #Kosten für die #Beleuchtung und die #Instandhaltung der #Beleuchtungsanlagen an der #Bundesautobahn in Berlin?
Antwort zu 1: Die jährlichen Kosten für die Beleuch-tungsanlagen der Bundesautobahn (ohne Tunnelbeleuch-tung und Adaptationsstrecken) belaufen sich auf rund 500 T€.
Frage 2: Wann wurde die Kündigung des Vertrages bezüglich der Kostenübernahmen für die Autobahnbe-leuchtung zwischen dem Bund und dem Land Berlin veranlasst?
Antwort zu 2: Der Vertrag zwischen der Bundesrepub-lik Deutschland und dem Land Berlin wurde mit Schrei-ben vom 20.12.2010 zum 31.12.2011 gekündigt.
Frage 3: Was waren die damaligen Gründe für die Kündigung und liegen diese auch gegenwärtig noch vor?
Antwort zu 3: Nach dem Vertrag zur Kostentragung der Beleuchtungsanlagen auf der Bundesautobahn (BAB) hatte das Land Berlin den Betrieb der Anlagen zu finan-zieren. Neu- und Umbau der Anlagen gingen zu Lasten des Bundes.
Da aus Sicht des Landes die Beleuchtung auf der BAB aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend ist, hat das Land Berlin eine Neuregelung der Kostentragung ver-langt. Die damals vorgetragenen Gründe gelten unverän-dert fort.
Frage 4: Wurde ein Gutachten bezüglich der Zustän-digkeit für die zu tragenden Kosten in Auftrag gegeben; wenn Nein, warum nicht und wenn ja, welche einzelnen Fragen wurden in dieser Gutachtenbeauftragung zur Klä-rung gestellt?
Antwort zu 4: Der Bund erbat einen gutachterlichen Nachweis der verkehrlichen Notwendigkeit der Beleuch-tung anhand der örtlichen Situation im Einzelfall. Zwi-schen dem Bund und dem Land Berlin wurde einver-nehmlich vereinbart, dass die Grundlage der Kostentra-gung dieser gutachterliche Nachweis sein soll. Sowohl der Sachverständige als auch die bei der Prüfung anzuwen-denden Kriterien wurden abgestimmt. Das Gutachten ist fertiggestellt und liegt dem Bund zur Prüfung vor.
Frage 5: Zu welchem Ergebnis sind die Gutachter im Einzelnen gelangt?
Antwort zu 5: Die Untersuchung ergab, dass bei höchstens drei Streckenabschnitten mit einer Gesamtlänge von 3,3 km (ca. 11 Prozent der insgesamt 30,6 untersuch-ten Kilometer) auf eine Beleuchtung verzichtet werden könnte. In den anderen untersuchten Abschnitten (Ge-samtlänge ca. 27,3 km außerhalb von Tunnelanlagen) ist die Beleuchtung aufgrund der hohen DTV1-Werte und den hohen Unfallkostendichten bei Dunkelheit dringend erforderlich. Auch die dichte Abfolge von Anschlussstel-len, das Vorhandensein vieler Störlichtqellen neben der Autobahn, das Blendrisiko entgegenkommender Fahrzeu-ge und das überwiegende Fehlen von Standstreifen trugen zu dem Ergebnis bei.
Frage 6: Auf welchen Zeitraum würde sich eine Rück-zahlungsforderung seitens des Landes gegenüber dem Bund beziehen und in welcher Höhe wäre der insgesamt zu fordernde Betrag?
Antwort zu 6: Der Senat beabsichtigt, die dem Bund zuzuordnenden Kosten ab Wirksamkeit der Kündigung geltend zu machen. Die genaue Höhe des Betrages kann erst nach Abschluss der Prüfung durch den Bund ermittelt werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Museum: Fahrzeugparade im Dämmerlicht – spezieller Hit für Fotofreunde, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Beim 2. Berliner #Eisenbahnfest am 20. und 21. August im #Betriebswerk #Schöneweide werden mehr als 20 #Lokomotiven und weitere #Schienenfahrzeuge präsentiert. Höhepunkt ist die #Dampflokparade mit vier betriebsfähigen schwarzen Veteranen der 20er und 30er Jahre sowie die #Vorgängerlok der elektrischen -Bahn, die alte #Stadtbahndampflok #74 1230.

„Museum: Fahrzeugparade im Dämmerlicht – spezieller Hit für Fotofreunde, aus Punkt 3“ weiterlesen

Bahnhöfe: Springpfuhl, Halbseitige Sperrung des Tunnels zum Helene-Weigel-Platz, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Am -Bahnhof #Springpfuhl wird zwar kein Eingang gesperrt, aber die Wege sind für die kommenden Monate #schmaler, so dass die Passanten mehr gegenseitige #Rücksichtsnahme und Vorsicht walten lassen sollten, um sich nicht gegenseitig
zu behindern: Grund der Einschränkungen ist die Erneuerung der #Tunneldecke und der Decke des Eingangsbauwerks am #Helene-Weigel-Platz.

„Bahnhöfe: Springpfuhl, Halbseitige Sperrung des Tunnels zum Helene-Weigel-Platz, aus Punkt 3“ weiterlesen

Regionalverkehr: DB-LEUTE Jeder Zug, der bei der Bahn unterwegs ist, wird einmal am Tag vom Wagenmeister inspiziert., aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Auf Herz und Nieren

Um 12.13 Uhr steigt der Wagenmeister Mario Ritter in #Frankfurt (Oder) in den #RE1 Richtung Brandenburg ein. Bis #Fürstenwalde/Spree hat er 25 Minuten Zeit, den #technischen Zustand der #Doppelstockwagen zu begutachten. Die #Türöffner oder die #Beleuchtung, die #Notbremse, die #Klimaanlage, #Heizung, #Fensterscheiben, #Feuerlöscher, fehlende Teile oder auch #Graffiti-Schmierereien – seinem fachmännischen Auge entgeht nichts.

„Dieser Zug ist bereits seit sechs Stunden unterwegs“, sagt er. „Heutzutage hat ein ,RE 160‘ pro Tag bis zu 1.500 km zurückzulegen. Die Bahnen der älteren Generationen kamen in dieser Zeit hingegen vielleicht auf ein Drittel dieser Entfernung. Aber die technische #Zuverlässigkeit unserer neuen Generation ist sehr hoch. In den #Qualitätszahlen liegen wir bundesweit in der Auswertung an der Spitze.“

Mehr als zwanzig Jahre Erfahrung

Der Mann, der mit dem langstieligen Hammer am Zug entlangging und gegen die #Räder klopfte, gehörte von jeher zum Bild bei der #Eisenbahn. „Aber derartige handwerkliche Arbeiten sind bei uns in den Hintergrund getreten“, sagt Mario Ritter. Der Fachmann blickt auf mehr als zwanzig Jahre Berufserfahrung zurück. „Wir bilden sozusagen das Bindeglied zwischen dem täglichen #Fahrbetrieb und den regelmäßigen Untersuchungen der Bahnen in den #Betriebswerkstätten. Kleine und kleinste Mängel beheben wir sofort und melden größere im voraus an. Die technische Sicherheit ist dabei das oberste Gebot.“