Zahlen lügen nicht. Insofern sind 18 Tonnen Stahl, hunderte Kubikmeter Beton,
jeweils fast 1000 Quadratmeter Keramik- und Granitplatten und 2500
Quadratmeter Putz schon starke Indizien dafür, dass sich unter der Gropiusstadt
einiges getan hat. Seit Spätsommer 2014 hat die BVG den #U-Bahnhof #Wutzkyallee von Grund auf saniert und #barrierefrei umgebaut. Der #Aufzug
ging bereits Ende 2015 in Betrieb, seit Februar 2016 können Fahrgäste der
Linie U7 auch schon den neuen Ausgang am westlichen Bahnsteigende benutzen.
Jetzt sind auch die letzten Arbeiten abgeschlossen. Die Baucontainer
werden in dieser Woche abtransportiert, die Lagerflächen geräumt.
Insgesamt ca. 5,5 Millionen Euro flossen in das Projekt. Neben dem Aufzug
und einem Orientierungssystem für Blinde und Sehbehinderte wurde auch die
Bahnsteighöhe den Bedürfnissen der Barrierefreiheit angepasst. Im Zuge der
Sanierung wurden Treppen instandgesetzt, Wände und Bahnsteigaufbauten
bekamen neue Fliesen, der Bahnsteigboden neue Platten, die Decke neuen
Putz und Farbanstrich. Auch hinter den Kulissen rückten die Arbeiter an, um
die Betriebsräume der U-Bahn zu sanieren und technisch auf den neuesten
Stand zu bringen.
Optisch zeigt sich der Bahnhof Wutzkyallee selbstbewusst als Kind der 70er-
Jahre und der Gropiusstadt. An den Wänden zeigen acht Fotofliesen auf jeweils
3,50 mal 2,70 Metern historische Motive der von Walter Gropius geplanten
und nach ihm benannten Großsiedlung in Neukölln.
„Einfach für alle – Gemeinsam für eine barrierefreie Stadt“ ist das Motto des Aktionstages der Aktion Mensch am 5. Mai. Der Tag soll auf #Barrieren in allen Lebensaspekten aufmerksam machen – nicht nur auf bauliche. Aber wie #barrierefrei ist Berlins öffentlicher #Nahverkehr?
Zu 47 Prozent barrierefrei
Zum Aktionstag können Nutzer ihre Stadt auf der Seite der Aktion Mensch in puncto #Barrierefreiheit bewerten. Zu 47 Prozent sei Berlin barrierefrei, finden die Nutzer. Die Hauptstadt liegt damit im deutschlandweiten Vergleich im Mittelfeld. Allerdings handelt es sich hierbei nur um die subjektiven Bewertungen einzelner Bewohner, nicht um wissenschaftliche Studien.
Immerhin wurde Berlin für das Jahr 2013 mit dem Access City Award der EU ausgezeichnet. Damals lobte die Kommission vor allem die Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr. Tatsächlich können 156 der 166 S-Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg auch mit dem #Rollstuhl erreicht werden, 145 sind mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet. Bei der U-Bahn sieht es ähnlich aus. Alle Busse der BVG sind seit Ende Dezember barrierefrei nutzbar, die Straßenbahn soll bis Ende 2017 nachziehen.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen
Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten,
die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den
Antworten zu 1. bis 8. wiedergegeben.
Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass am #U-Bahnhof #Rudow der #Fahrstuhl von der Straße zu den Zügen außer
Betrieb ist?
Antwort zu 1.: Es ist bekannt, dass der Aufzug am UBahnhof
Rudow des Öfteren außer Betrieb ist.
Frage 2: Sieht der Senat den U-Bahnhof Rudow momentan
als #barrierefrei zugänglich an?
Antwort zu 2.: Mit funktionsfähigen Aufzug ist der UBahnhof
Rudow barrierefrei zugänglich Das ist derzeit
der Fall.
Frage 3: Wie gewährleistet der Senat gegenwärtig am
U-Bahnhof Rudow, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl
oder sonstige Gehhilfen angewiesen sind, oder mit
einem Kinderwagen unterwegs sind, barrierefreien Zugang
zum U-Bahnhof Rudow und damit zum Berliner UBahnnetz
haben?
Antwort zu 3.: Die Benutzung des Aufzuges am UBahnhof
Rudow ist gegenwärtig möglich, so dass der
barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof gewährleistet ist.
Frage 4: Seit wann ist der Fahrstuhl am U-Bahnhof
Rudow außer Betrieb genommen und wird künftig noch
außer Betrieb sein und wie sieht der Zeitplan für eine
(Wieder-) Inbetriebnahme dieses außer Betrieb genommenen
Fahrstuhls aus?
Frage 5: Aus welchen Gründen wurde dieser am UBahnhof
Rudow einzig vorhandene Fahrstuhl außer Betrieb
genommen?
Antwort zu 4. und 5.: Der Aufzug am U-Bahnhof Rudow
ist grundsätzlich nicht außer Betrieb genommen. Auf
dem U-Bahnhof Rudow werden unter laufendem Betrieb
zurzeit umfangreiche Baumaßnahmen mit zeitweisem
Staub- und Schmutzanfall durchgeführt, die auch einen
negativen Einfluss auf den Betrieb der Aufzugsanlage
haben. In diesem Umfeld sind gehäufte Ausfälle der Anlage
leider nicht immer vermeidbar. Im Schacht des Aufzuges
müssen zwingend einige, terminlich bisher noch
nicht konkret feststehende Baumaßnahmen durchgeführt
werden, die eine Abschaltung der Aufzugsanlage erforderlich
machen. Die zu erwartende Gesamtausfalldauer
wird ca. 1,5 Wochen betragen.
Frage 6: Gibt es Planungen, den U-Bahnhof mit einem
alternativen die Barrierefreiheit gewährleistenden Zugang
zu versehen?
Antwort zu 6.: Im Rahmen der Baumaßnahmen auf
dem U-Bahnhof Rudow werden zwei neue Außenfahrtreppen
eingebaut, die das Verlassen des Bahnhofes
für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erleichtern werden.
Frage 7: Wie informiert die BVG darüber, dass ein
barrierefreier Zugang zum U-Bahnhof Rudow gegenwärtig
nicht gewährleistet ist?
Antwort zu 7.: Wenn der barrierefreie Zugang am UBahnhof
Rudow nicht gewährleistet ist, erfolgt die Information
über das Internetportal www.bvg.de.
Frage 8: Weisen die vom Flughafen Schönefeld ankommenden
Busse durch Hinweisschilder im Bus oder
durch Ansagen des Busfahrers darauf hin, dass ein barrierefreier
Zugang zum U-Bahnhof Rudow und damit zum
U-Bahnnetz momentan nicht gewährleistet ist und wenn
nein, warum nicht?
Antwort zu 8.: Derzeit weisen keine Hinweisschilder
im Bus oder Ansagen des Fahrpersonals darauf hin, dass
bei einer Störung bzw. Außerbetriebnahme des Aufzuges
der barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof Rudow nicht
gewährleistet ist. Die BVG AöR nimmt diese Anregungen
auf und wird die Umsetzbarkeit prüfen.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)
Pressedienst des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 13. Februar 2016
Brandenburger Landesregierung verweigert den Kommunen finanzielle Hilfe bei der Umstellung
Bis zum 1.1.2022 müssen alle öffentlichen #Verkehrsmittel – auch in Brandenburg – vollständig #barrierefrei nutzbar sein. So sieht es § 8 des #Personenbeförderungsgesetzes vor. Dazu müssen #Haltestellen umgerüstet und #Fahrzeuge neu angeschafft werden. Der DBV befürchtet den Todesstoß für fast alle Straßenbahnbetriebe in Brandenburg. Denn das Land Brandenburg will diese Mammutaufgabe nicht finanziell unterstützen.
Im Moment gibt es sieben Straßenbahnbetriebe in Brandenburg: in Brandenburg (Havel), Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam, in Schöneiche-Rüdersdorf, Strausberg und Woltersdorf. Wird davon ab 2022 nur noch Potsdam übrig bleiben? Denn fast überall fahren Straßenbahnen, die weit über 25 Jahre alt und nicht behindertengerecht sind. Sie umzubauen oder gar durch neue Fahrzeuge zu ersetzen, erfordet einen zusätzlichen Millionenaufwand, den die klammen Kommunen nicht leisten können. Und genauso einfach, wie es sich im Moment die Bundesregierung macht (auch sie hat für die bundesweit notwendige Umrüstung kein zusätzliches Geld vorgesehen), macht es sich das Land Brandenburg. Die Kommunen sind auf sich selber bei der Umsetzung gestellt. Den letzten beißen die Hunde! Dabei wäre es doch auch ein gutes regionales Investitionsprogramm, wenn Haltestellen barrierefrei erneuert werden und Fahrzeuge neu angeschafft werden…?
So stehen in Brandenburg mittelfristig alle Straßenbahnen mit Ausnahme von Potsdam zur Disposition – wenn sich an der ablehnenden Haltung der Bundes- und Landesregierung nichts ändert. Teilhabe für mobilitätseingeschränkte Menschen, Klimaziele, umweltfreundliche Mobilität, Stadtentwicklung, demografischer Wandel? Sie bleiben Sprechblasen, wenn es keine finanzielle Unterstützung gibt.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Welche #U-Bahnhöfe wurden, über den gemeldeten Stand aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11609 (März, 2013) hinaus, im Rahmen des #Aufzugsprogramms 2011 bis 2016 #barrierefrei umgebaut bzw. saniert? Bitte nach Standorten, Höhe des Investitionsvolumens, Art des Umbaus bzw. der Sanierung ausweisen!
Antwort zu 1: Laut Auskunft der BVG AöR wurden über das Aufzugsprogramm 2011 bis 2016 folgende U- Bahnhöfe seit 2013 umgebaut:
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus
(BLS = Blindenleitsystem)
Boddinstraße
1,4
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Kurfürstendamm
0,8
1 Aufzug
Senefelderplatz
0,5
Blindenleitsystem, Höhenregulierung
Ullsteinstraße
0,6
Blindenleitsystem, Höhenregulierung
Richard-Wagner-Platz
1,4
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Onkel-Toms-Hütte
1,4
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Haselhorst
1,9
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Im Rahmen von Grundinstandsetzungsmaßnahmen bzw. als Restleistungen aus dem Aufzugsprogramm 20062010 wurden im o.g. Zeitraum folgende U-Bahnhöfe barrierefrei umgebaut:
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus
(BLS = Blindenleitsystem)
Magdalenenstraße
2,3
1 Aufzug
Lichtenberg
2,9
2 Aufzüge
Schillingstraße
1,4
1 Aufzug
Leinestraße
2,0
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Blaschkoallee
0,9
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Hallesches Tor
5,9
2 Aufzüge, BLS und Höhenregulierung
Wutzkyallee
2,8
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus (BLS = Blindenleitsystem)
Jannowitzbrücke
2,8
1 Aufzug
Yorckstraße
2,3
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus (BLS = Blindenleitsystem)
Neue Grott- kauer Straße
0,5
1 Aufzug
Frage 2: Welche U-Bahnhöfe werden noch bis zum diesjährigen Ende der Prioritätenliste 2011-2016 des Aufzugsprogramms umgebaut bzw. saniert? Welche U- Bahnhöfe werden für den gleichen Zeitraum durch Grundinstandsetzungen bzw. Restleistungen aus der Prioritätenliste 2006-2010 barrierefrei umgebaut? Bitte nach Standorten, Höhe des Investitionsvolumens, Art des Umbaus bzw. der Sanierung ausweisen! Aus Grundinstandsetzungsmitteln bzw. Restleistungen sanierte U-Bahnhöfe bitte gesondert aufführen.
Antwort zu 2: Laut Auskunft der BVG AöR werden die folgenden U-Bahnhöfe nach derzeitiger Planung über das Aufzugsprogramm 2011 bis 2016 bis zum Ende dieses Jahres noch umgebaut:
Folgender U-Bahnhof wird ebenfalls umgebaut, ist jedoch nicht Bestandteil des Aufzugsprogramms 2011 bis 2016. Hierbei handelt es sich um Grundinstandsetzungen:
Frage 3: Wie viele der 173 U-Bahnhöfe sind derzeit barrierefrei nutzbar? Welche Bahnhöfe sind mit Rampen, welche Bahnhöfe mit Fahrstühlen ausgestattet?
Antwort zu 3: Derzeit sind 110 der 173 Berliner U- Bahnhöfe stufenlos erreichbar, davon 101 mit Aufzügen und 9 mit Rampen.
Folgende U-Bahnhöfe sind mit Aufzügen ausgestattet:
Alexanderplatz
Alt-Mariendorf
Alt-Tegel
Amrumer Straße
Berliner Straße
Bernauer Straße
Bismarckstraße
Blaschkoallee
Boddinstraße
Brandenburger Tor
Breitenbachplatz
Britz-Süd
Bülowstraße
Bundesplatz
Bundestag
Dahlem-Dorf
Eberswalder Straße
Fehrbelliner Platz
Frankfurter Allee
Frankfurter Tor
Friedrichsfelde
Friedrichstraße
Gesundbrunnen
Gleisdreieck
Hallesches Tor (nur Bahnsteig U1 zur Straßenebene)
Haselhorst
Hauptbahnhof
Heidelberger Platz
Hermannplatz
Hermannstraße
Hohenzollernplatz
Innsbrucker Platz
Johannisthaler Chaussee
Jungfernheide
Kaiserin-Augusta-Straße
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Kleistpark
Kochstraße
Kottbusser Tor
Krumme Lanke
Kurfürstendamm
Leinestraße
Leopoldplatz
Lichtenberg
Lindauer Allee
Lipschitzallee
Magdalenenstraße
Märkisches Museum
Mehringdamm
Mendelsohn-Bartholdy-Park
Naturkundemuseum
Neukölln
Nollendorfplatz
Olympia-Stadion
Onkel Toms Hütte
Oranienburger Tor
Osloer Straße
Otisstraße
Pankow
Paracelsus-Bad
Paradestraße
Potsdamer Platz
Prinzenstraße (nur 1 Richtung)
Rathaus Neukölln
Rathaus Reinickendorf
Rathaus Spandau
Rathaus Steglitz
Rehberge
Reinickendorfer Straße
Richard-Wagner-Platz
Rosenthaler Platz
Rudow
Ruhleben
Samariterstraße
Scharnweberstraße
Schillingstraße
Schönhauser Allee
Schwartzkopffstraße
Senefelderplatz
Spittelmarkt
Stadtmitte
Strausberger Platz
Südstern
Tempelhof
Theodor-Heuss-Platz
Tierpark
Turmstraße
Uhlandstraße
Ullsteinstraße
Vinetastraße
Voltastraße
Walther-Schreiber-Platz
Warschauer Straße
Weberwiese
Wedding
Westhafen
Wilmersdorfer Straße
Wittenau
Wittenbergplatz (nur 2 Bahnsteige)
Wutzkyallee
101. Zoologischer Garten.
Folgende U-Bahnhöfe sind mit Rampen ausgestattet:
Biesdorf-Süd
Cottbusser Platz
Elsterwerdaer Platz
Hellersdorf
Hönow
Kaulsdorf-Nord
Lewis-Lewin-Straße
Neue Grottkauer Straße
Wuhletal.
Frage 4: Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die vorliegende Prioritätenliste des U-Bahn-Aufzugspro- gramms 2017-2020 insgesamt? Wird der Investitionsbedarf für die vollständige Barrierefreiheit aller Berliner U- Bahnhöfe weiterhin auf 65 Mio. € beziffert, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11609 angegeben?
Frage 5: Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die einzelnen U-Bahnhöfe aus der Prioritätenliste 2017-2020? Bitte nach U-Bahnhöfen aufschlüsseln.
Antwort zu 4 und 5: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Investitionsbedarf (Schätzkosten) mit Bearbeitungsstand 2015 stellt sich wie folgt dar:
Der im Jahr 2013 ausgewiesene Investitionsbedarf in Höhe von 65 Mio. Euro basierte teilweise auf älteren Zahlen und Plänen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es noch keine Detailplanung für die Umrüstung der noch ausstehenden U-Bahnhöfe mit Aufzügen. Mittlerweile gibt es für alle noch umzurüstenden U-Bahnhöfe Detailplanungen, so dass der Investitionsbedarf korrigiert wurde und nun auf 132,0 Mio. Euro beziffert wird.“
Frage 6: Wer bestimmt über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung der Barrierefreiheit innerhalb der beiden Blöcke der Prioritätenliste für 2017-2020 (Block I und II)? Stehen die Zeiträume zur Herstellung der Barrierefreiheit für einzelne U-Bahnhöfe aus Block I (2017-2018) bereits fest? Wenn ja, bitte angeben.
Antwort zu 6: Die Zuordnung zu den Blöcken I und II der Prioritätenliste 2017-2020 für den Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen erfolgte streng nach dem Votum der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ gemeinsamen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, den Behindertenverbänden, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB) und der BVG. Die Prioritätenliste 2017-2020 wurde im Juni 2013 beschlossen.
Über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung entscheidet die BVG in Abhängigkeit von planerischen und baulichen Kriterien. Synergieeffekte im Zusammenhang mit parallelen Bauvorhaben werden ausgenutzt.
Frage 7: Wird 2020 aus Sicht des Senats die vollständige Barrierefreiheit aller Berliner U-Bahnhöfe erreicht sein?
Antwort zu 7: Es ist das Ziel des Landes Berlin und der BVG bis Ende 2020 die vollständige Barrierefreiheit aller U-Bahnhöfe zu erreichen. Die BVG bereitet zurzeit planerisch alle fehlenden Aufzüge vor, um zeitnah die erforderlichen Planrechtsverfahren beantragen zu können. Es ist in Abhängigkeit von der Finanzierung zu prüfen, ob die barrierefreie Ausstattung einzelner U-Bahnhöfe zeitlich vorgezogen werden kann.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie wird der nach § 7 des Berliner Straßen-gesetzes bestehende gesetzliche Auftrag, die Belange von Menschen mit #Behinderungen zu berücksichtigen, im Verwaltungshandeln bei der #Unterhaltung und Anlage von Straßen und Wegen umgesetzt?
Frage 3. Inwieweit greifen die Ausführungsvorschrif-ten zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) auch bei der #Reparatur von Straßen und wie ist der Begriff der „#Herstellung“ laut AV konkret zu verstehen?
Antwort zu 1 und 3: Gemäß § 7 des Berliner Straßen-gesetzes sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. In diesem gesetzlichen Rahmen werden auch die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli-chen Straßenlandes umgesetzt. Die bau- und entwurfs-technischen Details der barrierefreien Straßenraumgestal-tung sind in den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Ber-liner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) in der Fassung vom 16. Mai 2013, veröf-fentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 25, S. 1084. Ergän-zende Regelungen finden sich in den Richtlinien, Emp-fehlungen und Hinweisen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die den bundesweit gelten-den Stand der Technik beinhalten. Hier sind insbesondere die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu nennen, die im Land Berlin verbindlich eingeführt wurden. Die vorgenannten Gesetze, Vorschriften und Richtlinien dienen bei Geh- und Radwegen, für die Berlin Träger der Baulast ist, als planerische bzw. bauliche Vor-gabe. Somit sind die Belange von Menschen mit Behinde-rungen grundsätzlich bei der Anlage von Straße und We-gen sowie bei deren Unterhaltung immer zu berücksichti-gen.
Der Begriff „Herstellung“ wird in den AV Geh- und Radwege im Zusammenhang mit technischen Bauvor-schriften verwendet, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt für den Straßenbau im Land Berlin eingeführt wur-den. Er beschreibt hier den Neubau und die grundhafte Erneuerung von Befestigungen im Bereich von Geh- und Radwegen. Nicht darunter fallen Leistungen zur Beseiti-gung von kleinflächigen Schadstellen (Reparaturarbeiten), die im Rahmen der Straßenüberwachung festgestellt und zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands ausgeführt werden (laufende Unterhaltung). Diese führen in der Regel nicht zum Umbau oder zur baulichen Ver-änderung eines Geh- oder Radweges.
Frage 2: Wie viele #Straßenkilometer und welcher #Straßenanteil gelten als im Sinne des Berliner Straßenge-setzes #barrierefrei errichtet und umgebaut?
Antwort zu 2: Das Land Berlin führt keine Statistik über den Bestand des öffentlichen Straßenlandes, aus der Aussagen zur Beantwortung dieser Frage abgeleitet wer-den können.
Die detaillierten Festlegungen zur barrierefreien Ge-staltung des öffentlichen Straßenlandes wurden erstmals 1994 unter Beteiligung der Behindertenverbände zur Berücksichtigung der Belange mobilitätsbehinderter als auch blinder sowie sehbehinderter Menschen vereinbart und als „Berliner Standard“ in die damaligen AV Geh- und Radwege aufgenommen. Somit müssen seit diesem Zeitpunkt die Aspekte der barrierefreien Straßenraumge-staltung bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland beachtet und umgesetzt werden.
Frage 4: Wie wird die im Berliner Straßengesetz for-mulierte Anforderung einer Auftrittshöhe von in der Re-gel 3 Zentimetern für Straßenkreuzungen, Straßenein-mündungen und sonstige für den Fußgängerverkehr be-stimmte Übergangsstellen im bestehenden eingehalten?
Antwort zu 4: Abweichungen von den in den AV Geh- und Radwege genannten Auftrittshöhen sind nur bis zur maximalen Höhentoleranz gemäß der technischen Norm des verwendeten Bordsteins zulässig. Diese betra-gen 5 mm bei Betonborden und bis zu 10 mm bei Natur-steinborden.
Frage 5: Formulieren das Land bzw. die Bezirke in Ausschreibungen darüber hinaus zusätzliche Anforderun-gen an die Barrierefreiheit des Straßenraumes, und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Außer den in den AV Geh- und Radwe-ge formulierten Regelungen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenlandes gibt es weitere diesbezüg-liche Standards, die beispielsweise für den Bau und Be-trieb von Lichtsignalanlagen oder bei der Herstellung von Straßenbahnanlagen zu beachten sind. So sind bereits seit Ende der 90er Jahre alle Neu- und Ersatzbauten von Lichtsignalanlagen barrierefrei mit Blindensignalisierung auszustatten.
Frage 6: Wie wird die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bezogen auf barrierefreien Stra-ßenraum in Berlin umgesetzt, wer kontrolliert die Einhal-tung und wie werden Abweichungen begründet?
Antwort zu 6: Die RASt 06 wurde mit dem Rund-schreiben vom 03. Dezember 2007 im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt. Sie behandeln alle wesentlichen Aspekte des Entwurfs und der Gestaltung von innerstädtischen Erschließungs- und Hauptverkehrs-straßen, wobei das Thema Barrierefreiheit nicht gesondert betrachtet wird. Im Einführungserlass ist geregelt, dass ein Abweichen von den Festlegungen der RASt 06 immer dann geboten ist, wenn die aus der Abwägung entwickelte Lösung den konkurrierenden Belangen insgesamt besser gerecht wird. Die konkreten Festlegungen in den AV Geh- und Radwege sind hierbei zu beachten und bedürfen bei Abweichungen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Frage 7: In welcher Form besteht ein berlinweites bzw. bezirkliches Monitoring über den Zustand, den Sa-nierungsbedarf und die Barrierefreiheit des öffentlichen Straßenlandes?
Antwort zu 7: Die Verantwortung für den verkehrssi-cheren Zustand und den Erhalt der Bausubstanz Berliner Straßen ist auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke aufgeteilt. Die regelmäßige Befahrung und Kontrolle der im Zuständigkeitsbereich der Senats-verwaltung liegenden Strecken des Bundesfernstraßennet-zes (Auftragsverwaltung des Bundes) werden auf Kosten und entsprechend des Regelwerkes des Bundes ausge-führt. Die routinemäßige Überwachung der Berliner Stadtstraßen ist durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Kontrolle des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Stra-ßenüberwachung) vom 14. Juli 2010 geregelt. Daraus leiten sich Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrs-sicherungspflicht sowie kurz und mittelfristige Sanie-rungs- und Erhaltungsmaßnahmen ab. Zur Erfassung der Barrierefreiheit werden dabei [in der Regel] die akuten Veränderungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Auf-grabungen, Sondernutzungen) erfasst und sich daraus ergebene notwendige Maßnahmen veranlasst.
Derzeit wird ein berlinweites Erhaltungsmanagement (EMS) für die Stadtstraßen aufgebaut. Für dieses wird gegenwärtig die netzweite Zustandserfassung (Ersterfas-sung) durchgeführt. Jedoch wird dieses Werkzeug erst mit Vorliegen der nächsten Erfassungskampagne voll wirk-sam. Ein Ziel der berlinweiten Erfassung des öffentlichen Straßenlandes ist es, ein Reiseinformations- und Zielfüh-rungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen (m4guide) zu schaffen, das auf den erforderlichen Infor-mationen zur Barrierefreiheit beruhen wird.
Frage 8: In wie vielen Fällen bestehen derzeit Anord-nungen, bis zur Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auszu-schließen und für eine alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Straße zu sorgen (bitte nach Bezirken auflisten)?
Antwort zu 8: Unter der Annahme, dass sich die Fra-gestellung auf die derzeit in den einzelnen Berliner Bezir-ken bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Tempobeschränkungen oder Hinweisen hinsichtlich der vorhandenen Straßen- und Gehwegschäden bezieht, wur-den die einzelnen Bezirke dazu schriftlich befragt. Die Ergebnisse der Abfrage sind in der folgenden Auflistung zusammengestellt:
Bezirk Mitte
9 Hinweise auf Straßenschäden
11 Hinweise auf Gehwegschäden
Bezirk Neukölln
10 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschrän-kungen
Bezirk Lichtenberg
4 Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
40 Straßen[abschnitte] mit Hinweisen auf Geh-wegschäden
Bezirk Spandau
4 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
2 Straßenabschnitte mit Verkehrsverbot für Lkw
diverse unbefestigte Straßen in West-Staaken mit Ge-schwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h
Frage 9: Welche finanziellen Mittel stehen dem Land und den Bezirken für den barrierefreien Straßenumbau in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung, wie hoch wa-ren die Ansätze 2012 bis 2015 und wie hoch sind die tatsächlichen Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2015?
Antwort zu 9: In den Jahren 2016 und 2017 stehen dem Land jährlich 1,75 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung (Kapitel 1270, Titel 521 22). Die Bezirke hatten und haben in den Jahren 2012 bis 2017 keine gesondert ausgewiesenen finanziellen Mittel für den barrierefreien Straßenumbau. Das Land und die Bezirke führen allgemeine Straßenumbaumaßnahmen und Straßeninstandsetzungsarbeiten grundsätzlich barrierefrei aus. Wie hoch der finanzielle Anteil der Barrierefreiheit an den Gesamtkosten von Straßenumbaumaßnahmen ist, wird nicht erfasst.
Speziell für den barrierefreien Straßenumbau standen dem Land in den Jahren 2012 und 2013 jährlich 1 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden 741 T € bzw. 780 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt. 2014 und 2015 standen dem Land jährlich 1,35 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung. Davon wurden 779 T € bzw. 597 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt.
Berlin, den 30. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)
Fünf Meter fünfundvierzig Höhenunterschied liegen zwischen dem Straßenland
und dem Bahnsteig des #U-Bahnhofs #Wutzkyallee. Doch ab dem heutigen
Montag, den 21. Dezember 2015, ist dort ein #stufenloser Zugang zur U7 möglich.
Mit der Inbetriebnahme des neuen #Aufzugs ist der 1970 eröffnete UBahnhof
ab sofort einer von insgesamt #109#barrierefrei zugänglichen BVGBahnhöfen.
Neben dem Einbau des Aufzugs wurde auch die Höhe der Bahnsteigkante
angepasst, ein neuer Natursteinbelag verlegt und ein Blindenleitsystem installiert.
Eine zusätzliche, feste Ausgangstreppe in Nähe des neuen Aufzugs wird
voraussichtlich Anfang nächsten Jahres fertiggestellt. Die Kosten für den barrierefreien
Ausbau belaufen sich auf 2,9 Millionen Euro. Voraussichtlich noch
bis ins Frühjahr werden auf dem U-Bahnhof Wutzkyallee außerdem Arbeiten
zur Grundinstandsetzung durchgeführt. Erneuert werden die Fliesen an den
Hintergleiswänden sowie an den Aufbauten auf dem Bahnsteig, außerdem der
Putz und der Anstrich der Bahnhofsdecke.
Gute Nachrichten gibt es auch für die Fahrgäste am südlichen Ende der U6.
Die beiden Aufzüge auf dem U-Bahnhof Alt-Mariendorf wurden nach einer
Modernisierung schon am vergangenen Freitag wieder in Betrieb genommen.
„Wir machen #mobil“ lautet ein Werbespruch der Bahn. Häufige Zugverspätungen, andere Wagenreihenfolge oder defekte Weichen vermitteln oftmals einen ganz anderen Eindruck. Zwei Prignitzer #Rollstuhlfahrer wollten es ganz genau wissen und haben die Bahn getestet – mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen.
Sehr zufrieden äußert sich Ramona Baerwaldt aus Mödlich. Sie möchte den Weihnachtsmarkt in Berlin-Spandau besuchen. Da die 49-Jährige aus Erfahrung weiß, dass Reisen mit der Bahn oft einem Abenteuer gleicht, machte sie zuvor den Test.
Ramona Baerwaldt ist auf den Rollstuhl angewiesen und kennt die Tücken des Alltags nur zu gut. Hier mal eine für sie unüberwindbare Stufe, da mal eine viel zu enge Tür. Und obwohl #Bahnfahren für Menschen mit körperlichem Handicap attraktiver geworden ist und immer mehr Bahnhöfe in Deutschland #barrierefrei sind, war sie skeptisch.
Vom Wittenberger Bahnhof wollte sie mit dem Regionalexpress nach Berlin. „Ich habe bei der Deutschen Bahn angerufen“, erzählt sie. Von ihren Fahrten zu Konzerten oder Bundesliga-Fußballspielen weiß sie, dass ein vorheriger Anruf in der #Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn hilfreich ist. Dort kann Unterstützung beim Ein-, Um- und Aussteigen konkret abgesprochen und zu einem Termin fest vereinbart werden.
Mit dem freundlichen Hinweis, doch auch den für die von ihr benutzte Strecke zuständigen Bahnbetreiber, die #Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (#ODEG), zu informieren, sicherten schließlich beide Unternehmen Hilfe zu.
„Schon als wir auf dem Wittenberger Bahnhof angekommen sind, war die Überraschung groß. Beide #Fahrstühle zu den Gleisen funktionierten“, berichtet die seit 30 Jahren in der Verwaltung des Amtes Lenzen-Elbtalaue tätige Frau. Das hatte sie schon ganz anders erlebt. „Einmal wurde der Zug extra für mich auf Gleis eins umgeleitet, weil die Fahrstühle kaputt waren. Das ist ungefähr zwei Jahre her.“
Die Deutsche Bahn wird bis zum Jahr 2020 den #Cottbuser#Hauptbahnhof für 30 Millionen Euro umfassend erneuern. Dabei werden die Bahnsteige saniert und #barrierefrei hergerichtet und der #Tunnel nach Norden #verlängert. Das Land Brandenburg unterstützt das Vorhaben mit 6,5 Millionen Euro.