BVG + Bus: Wer Busfahrer angreift, soll stets vor Gericht Staatssekretär: Schriftliches Strafverfahren reicht nicht, aus Berliner Zeitung
…zu einer Hauptverhandlung kommt.“ Derzeit ziehen solche Attacken häufig nur ein schriftliches Strafverfahren nach sich. Bei Taten wie Beleidigung oder einfache Körperverletzung nutzt die Staatsanwaltschaft oft die Möglichkeit, einen Strafbefehl…