www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Nutzt der Berliner Senat die Mittel des Fonds für „#Modellregionen #Elektromobilität“ des Bundes für Projekte in der Hauptstadt und wenn ja wie? Antwort zu 1.: Das Programm „Modellregion Elektromobilität“ wurde vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (#BMVBS) am 26. März 2009 veröffentlicht und im Rahmen des Konjunkturpakets II gefördert. Auf Grund dieses Förderrahmens mussten die Projekte bereits im Mai 2009 in die Umsetzung gehen und im Sommer 2011 abgeschlossen sein. In der Modellregion Berlin-Potsdam konnten fünf Projekte realisiert werden. Die am 16. Juli 2011 vom BMVBS veröffentlichte „Förderrichtlinie Elektromobilität“ knüpft an dieses Programm an. In der Region Berlin-Potsdam wurde ein Projekt realisiert und im Februar 2014 abgeschlossen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die TSB Innovationsagentur Berlin GmbH mit der Begleitung beider Programme beauftragt und die Kofinanzierung übernommen. Frage 2: Hat die zuständige Senatsverwaltung geprüft, ob diese Mittel für die Beschaffung von Bussen mit Hybrid- Technologie bei der BVG eingesetzt werden können? Antwort zu 2.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat – auch im Zusammenhang mit der Bewerbung als „Schaufenster Elektromobilität – zahlreiche Gespräche mit der BVG A.ö.R. zu unterschiedlichen Projektvorschläge geführt. Der Einsatz von Hybridbussen wurde von der BVG A.ö.R. zu keinem Zeitpunkt favorisiert. Frage 3: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, eine Vielzahl von Bussen mit Hybrid-Technologie auszustatten, um einen aussagekräftigen Testbetrieb durchzuführen, wie dieses in vielen deutschen Städten bereits stattfindet? Antwort zu 3.: Die zahlreichen Forschungs-, Erprobungs- und Demonstrationsprojekt mit Hybridbussen unterschiedlicher Hybridtechnik sowie die heterogenen Praxiserfahrungen sind der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt. Der Erkenntnisgewinn durch die zeitgleiche Durchführung vergleichbarer Praxistests in Berlin wird als begrenzt eingeschätzt. Der hohe Einsatz von Mitteln des Landes Berlin wäre nicht gerechtfertigt. Frage 4: Beabsichtigt der Senat, die BVG dahingehend positiv zu beeinflussen, einen Testbetrieb mit Hybrid- Fahrzeugen aufzunehmen, anstatt nur auf Einzelprojekte (Wasserstoffbusse, Testbetrieb einer Elektrobuslinie am „Stadtrand“) zu setzen, die wenige Aussichten auf dauerhafte Umsetzung haben? Antwort zu 4.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist im ständigen Gespräch mit der BVG A.ö.R. über die dort verfolgten Ansätze, alternative Antriebe in der Praxis zu erproben. Die Festlegung auf eine isolierte Technologie ist dabei nicht vorgesehen. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)
http://www.morgenpost.de/berlin/article130201270/Fernbusse-ab-Berlin-fahren-nun-auch-nach-Wien-und-Amsterdam.html Der Boom im #Fernbusgeschäft hält an. Die Anbieter überbieten sich derzeit mit neuen Streckenangeboten, immer häufiger stehen dabei auch Ziele im Ausland im Fahrplan. So lässt das in München ansässige Unternehmen #Flixbus ab Donnerstag täglich Busse von Berlin aus nach #Prag und #Wien fahren.
Tickets für eine einfache Fahrt ohne Umstieg gibt es auf der Internetseite www.flixbus.de sowie an stationären Verkaufsstellen bereits ab 19 Euro (Prag) sowie 29 Euro (Wien). Zum Vergleich: Eine Fahrt im Eurocity der Deutschen Bahn nach Wien kostet zum Normalpreis 2. Klasse ohne Bahncard ab 129 Euro. Selbst bei der Fahrzeit kann die Bahn mit dem Bus nicht mithalten: Während der Fahrgast im ICE mit zweimaligem Umsteigen von Berlin nach Wien mindestens …
http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-steglitz-zehlendorf/lankwitz/artikel/46630-verordnete-setzten-sich-fuer-halt-am-kamenzer-damm-ein/ Lankwitz. Der Volksentscheid zum Tempelhofer Feld wirkt sich auch auf die Planungen für den öffentlichen Nahverkehr aus. Den geplanten neuen #S-Bahnhof Tempelhofer Freiheit wird es erst einmal nicht geben. Die veränderte Lage nutzt die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Sie fordert den Bau eines #S-Bahnhofes #Kamenzer Damm.
Im Mai haben die Berliner entschieden: Auf dem stillgelegten Flughafen Tempelhof darf die Stadt nicht bauen. Neue Sportplätze sollten hier entstehen, ein Bus- und S-Bahnhof und vieles mehr. Daraus wird nun nichts. Weil an der Ringbahn kein neuer S-Bahnhof Tempelhofer Freiheit entsteht, könnten die dafür vorgesehenen Mittel für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm sinnvoll eingesetzt werden. So begründen die Verordneten aller Fraktionen ihren Beschluss, den sie auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause gefasst haben. Der S-Bahnhof Kamenzer Damm soll an der S 2 zwischen Attilastraße und Marienfelde entstehen. In der Begründung heißt es, dass der neue Bahnhof einen attraktiven Verknüpfungspunkt im Netz des …
http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/07/bahnstrecke-zittau-cottbus-wird-neu-ausgeschrieben.html Der Zweckverband Verkehrsverbund #Oberlausitz-#Niederschlesien (#Zvon) schreibt den Betrieb der #Strecken des #Spree-Neiße Netzes neu aus. Das hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Nach einem Bericht der „Lausitzer Rundschau“ geht es um den Zeitraum zwischen 2018 und 2030. Betroffen davon ist auch die Trasse #Zittau-Görlitz-Cottbus, die allerdings unter den gleichen Bedingungen weitergeführt werden soll.
Weiter im Stundentakt fahren Zvon-Sprecherin Sandra Trebesius sagte dem Blatt, nach wie vor sollten die Züge im Stundentakt fahren und mit einem Triebwagen verkehren. Laut dem stellvertretenden Zvon-Geschäftsführer Christoph Mehnert hat der Verkehrsverbund eine Qualitätserhöhung im Blick, vor allem im Bereich Fahrgastinformation im Zug und bei der Verbesserung der Barrierefreiheit. Deshalb erfolge die Ausschreibung auch europaweit. Alle Züge sollten auch in Zukunft mit …
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Hat der Senat geprüft, ob es in Hinblick auf die Kontrolle der erbrachten #Verkehrsleistungen und der #Tariftreue, die Steuerung von #Investitionen, die Gewährleistung der #Betriebssicherheit, die Kosten der #Vertragskontrolle und die #Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region vorteilhaft ist, dass das Land selbst den Betrieb der #S-Bahn übernimmt? Was ist das Ergebnis der Prüfung? Frage 5: Hat der Senat eine #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen, ob eine Beschaffung des #Wagenmaterials durch die öffentliche Hand für das Land Berlin gegenüber einer Ausschreibung zur Beschaffung vorteilhaft ist? Was sind die Ergebnisse? Antwort zu 1 und 5: Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich wegen der damit verbundenen Risiken dagegen entschieden, die Leistungen von einem landeseigenen Unternehmen erbringen zu lassen bzw. das Wagenmaterial selbst zu beschaffen. Eine Fahrzeugbeschaffung durch die Länder hätte erfordert, dass sie bereits weit vor Betriebsaufnahme – parallel zu den Zahlungspflichten aus dem dann noch laufenden S-Bahn-Vertrag – die Finanzierung der Fahrzeuge hätten übernehmen müssen. Zudem erfordert die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen – hier zudem von Spezialfahrzeugen – große Erfahrung bei der Beschaffung von Eisenbahnfahrzeugen. Diese liegen weder bei den Ländern noch z.B. bei der BVG als landeseigenem Unternehmen vor. Aufgrund der Pflicht des Landes Berlin bzw. eines landeseigenen Unternehmens, eine Fahrzeugbeschaffung zwingend europaweit auszuschreiben, ließe sich zudem die „Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region“ genau so wenig absichern, wie bei dem jetzt umgesetzten Vergabekonzept. Schließlich gilt, dass auch die Vergabe von Leistungen an ein landeseigenes Unternehmen den Vorgaben des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts entsprechen müsste. Dies setzt – vergleichbar dem Abschluss des Verkehrsvertrages mit der BVG im Jahr 2007 – die Verhandlung eines umfassenden Verkehrsvertrages mit entsprechenden externen Beratungsleistungen auf beiden Seiten und – wie bisher – ein sorgfältiges Vertragscontrolling durch die Länder bzw. durch die VBB GmbH während der gesamten Vertragslaufzeit voraus. Frage 2: Wie stellt sich aus heutiger Sicht der Zeitplan zur Vergabe des Betriebs der Teilstrecken der S-Bahn dar? Antwort zu 2: Die Vergabe des Teilnetzes „Ring“ wird derzeit durchgeführt. Die Vergabe der anderen beiden Teilnetze wird im Anschluss erfolgen und so ausgestaltet werden, dass der Betrieb unmittelbar nach Auslaufen des Altvertrages aufgenommen werden kann. Dabei sollen in diesen Teilnetzen die vorhandenen Fahrzeuge der Baureihe 481 zum Einsatz kommen, die derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet werden. Frage 3: Bis zu welchem Zeitpunkt wird nach Planung des Senats die Beschaffung des zum ausgeschriebenen Teilbetrieb erforderlichen Wagenmaterials abgeschlossen sein? Antwort zu 3: Der Senat beschafft kein Wagenmaterial, so dass es auch keinen diesbezüglichen Zeitplan des Senats gibt. Vielmehr ist die Bereitstellung von Fahrzeugen Teil der Leistungen, die der künftige Betreiber des SBahn- Teilnetzes „Ring“ erbringen muss, um den Verkehrsvertrag zu erfüllen. Ob der künftige Betreiber Fahrzeuge extern beschaffen muss, welchen Zeitplan er dabei zu Grunde legt oder ob er ggf. selbst Fahrzeuge herstellt ist seine unternehmerische Entscheidung. Vorgabe der Länder ist es, dass der Betreiber zugelassene Fahrzeuge zum Einsatz bringt, die die Anforderungen des Verkehrsvertrages erfüllen und die zu den vertraglich vorgegebenen Zeitpunkten der gestuften Betriebsaufnahme zur Verfügung stehen. Frage 4: a. Wie viele der momentan eingesetzten Wagen sollen umgerüstet bzw. nachgerüstet werden, um nach 2018 weiter eingesetzt werden zu können? b. Wie ist der Zeitplan der Umrüstung? Wird der Zeitplan voraussichtlich einzuhalten sein? c. Wie ist der Stand des Zulassungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt? d. Welche Einschränkungen des S-Bahn-Betriebs sind während der Umrüstung zu erwarten aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Wagen? Antwort zu 4: Zu 4a): Aus Sicht des Senates sollen möglichst alle dafür geeigneten Fahrzeuge der Baureihen 480 und 485 für einen Weiterbetrieb nach 2018 ertüchtigt werden. Dies betrifft nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt 150 Zwei-Wagen-Züge. Zudem werden die Fahrzeuge der Baureihe 481, insgesamt 500 Zwei-Wagen- Züge, derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet, um auch zukünftig auf den damit ausgestatteten Strecken des Berliner S-Bahnnetzes eingesetzt werden zu können. Zu 4b), 4c) und 4d): Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, sie plane derzeit das Fahrzeugertüchtigungsprogramm für die Fahrzeuge der beiden Baureihen 480 bzw. 485 und wird die Länder Berlin und Brandenburg voraussichtlich Ende Juni 2014 über die Rahmenbedingungen der Ertüchtigungsmaßnahmen informieren. Anschließend werden die weiteren für die Ertüchtigung notwendigen Schritte festgelegt und der Zeitplan vereinbart. Aktuell liegen dem Senat noch keine Erkenntnisse über den Zeitplan der Umrüstung, den Stand des Zulassungsverfahrens und eventuelle Einschränkungen des S-Bahn- Betriebs während der Umrüstung aufgrund Nichtverfügbarkeit von Wagen vor. Soweit die auch von der Expertenkommission 2013 beschriebenen Maßnahmen ausreichen und zügig umgesetzt wurden, ist keine Einschränkung des S-Bahn-Betriebs absehbar. Das Ausrüstungsprogramm ZBS (Zugbeeinflussungssystem) für die Fahrzeuge der Baureihe 481 läuft planmäßig bis Mitte 2016. Aktuell sind etwa 300 Zwei-Wagen-Züge mit ZBS ausgerüstet. Die Ausrüstung erfolgt im Rahmen der bahnamtlichen Untersuchungen, eine Einschränkung des SBahnbetriebes aus diesem Grund liegt nicht vor. Frage 6: a. Welche Struktur ist für die Koordination der Verkehre und Fahrpläne geplant für den Fall, dass zukünftig mehrere Betreiber für die Berliner S-Bahn verantwortlich sind? b. Mit welchen organisatorischen Veränderungen bei der Berliner S-Bahn ist in diesem Zusammenhang zu rechnen? Antwort zu 6: Zu 6a): Für die planerische Vorbereitung der Verkehre und Fahrpläne (Bestellprozess) ist im Auftrag der Länder der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) verantwortlich. Dort sind die Prozesse für die Fahrplanabstimmung zwischen verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen etabliert. Die VBB GmbH führt bereits jetzt den jährlichen Bestellprozess für den S-Bahnverkehr (derzeit ein Betreiber) und den Regionalverkehr, hier mit mehreren Betreibern, im Auftrag der beiden Länder durch und stimmt auch die unterjährigen Veränderungen im Verkehrsangebot durch Baumaßnahmen oder Sonderverkehre ab. Im Rahmen der operativen Verkehrsabwicklung obliegt die Verantwortung für die Koordination hingegen den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zu 6b): Eventuelle organisatorische Veränderungen bei der S-Bahn Berlin GmbH in Zusammenhang mit einer möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz wären ausschließlich unternehmensinterne Entscheidungen der S-Bahn Berlin GmbH. Dem Senat sind derartige Planungen oder Entscheidungen nicht bekannt. Frage 7: a. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden bzw. werden entstehen durch die Ausschreibung und Vergabe von Teilstrecken der S-Bahn Berlin? b. Mit welchen Kosten für das Land Berlin ist zu rechnen für Vertrags-Controlling zur Teil-Vergabe der S-Bahn Berlin, falls der S-Bahn-Betrieb durch mehrere Betreiber erfolgt? Antwort zu 7: Zu 7a): Bei einem vom Land Berlin zu tragenden voraussichtlichen Zuschuss von ca. 3,1 Mrd. Euro ist mit Transaktionskosten von rund 0,3 % zu rechnen. Welche Kosten mit der Vergabe der beiden weiteren Teilnetze verbunden sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Länder sind rechtlich verpflichtet, die Vergaben entsprechend den anspruchsvollen rechtlichen Vorgaben des nationalen und europäischen Rechts durchzuführen – das gilt sowohl für die Vergabe von Verkehrsleistungen, bei denen der künftige Betreiber die Fahrzeuge zur Verfügung stellt, als auch für Vergabe von Aufträgen an Fahrzeughersteller, wie sie von den Ländern durchzuführen wäre, wenn die in Frage 1 und 5 zu Grunde gelegten Modelle umgesetzt worden wären. Zu 7b): Aus der möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz resultiert bei strukturell im Wesentlichen gleichartigen Verkehrsverträgen keine signifikante Kostenerhöhung für das Vertragscontrolling. Kostenerhöhungen folgen allerdings aus der im Vergleich zum aktuellen Verkehrsvertrag neuen Vertragsstruktur mit höherer Regelungstiefe und –detaillierung, um das Risiko eventueller zukünftiger S-Bahnkrisen zu reduzieren bzw. deren Folgen möglichst gering zu halten. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)
http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1834431.html Die #BVG baut derzeit im Bereich der #Edisonstraße in Köpenick neue #Energiekabel für die #Straßenbahn ein. Die unterirdisch verlaufenden Kabel dienen zur #Fahrstromversorgung der Straßenbahnen. Für den Einbau der Kabel, muss die Edisonstraße im Bereich der Siemensstraße vom 23.07.2014, ca. 04:30 Uhr bis 24.07.2014, 0:00 Uhr für den #Straßenbahnverkehr gesperrt werden.
Die Straßenbahnen fahren in der genannten Zeit wie folgt: #M17 Falkenberg Blockdammweg sowie S Schöneweide Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße und von dort weiter als 27 zum Krankenhaus Köpenick bzw. Betriebshof Schöneweide #21 S+U Bahnhof Lichtenberg/Gudrunstraße Marktstraße sowie Hauptstraße (S Rummelsburg) Treskowallee/Ehrlichstraße und von dort weiter als 27 nach Weißensee, Pasedagplatz #27 Weißensee, Pasedagplatz Treskowallee/Ehrlichstraße und von dort weiter als 21 zur Hauptstraße (S Rummelsburg) sowie Krankenhaus Köpenick Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße und von dort weiter als M17 zum S Schöneweide #37 S+U Lichtenberg/Gudrunstraße Blockdammweg Es fahren Busse im #Ersatzverkehr für die Linien M17, 21, 27, 37 im Tagesverkehr zwischen Treskowallee/Ehrlichstraße Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße. Für die Straßenbahnlinie M17 fahren #Busse im Nachtverkehr zwischen S Schöneweide Treskowallee/Ehrlichstraße.
http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/7506206/bbmv20140715a.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 15. Juli 2014) Wegen #Gleisarbeiten zwischen #Zossen und #Wünsdorf-Waldstadt werden vom 18. Juli (zirka 21 Uhr) bis 21. Juli (zirka 4.30 Uhr) folgende Fahrplanänderungen für die Züge der Linien #RE3 erforderlich.
Die Züge der RE 3 fallen zwischen Berlin Südkreuz und Wünsdorf-Waldstadt aus. Als Ersatz zwischen Berlin Südkreuz und Blankenfelde benutzen Reisende bitte die S-Bahn. Zwischen Blankenfelde und Wünsdorf-Waldstadt wird Ersatzverkehr mit Bussen gefahren. In Wünsdorf-Waldstadt besteht Anschluss an die Züge in Richtung Elsterwerda. Die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen ist leider nicht möglich. Die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen ist nur eingeschränkt möglich. Für die entstehenden Unannehmlichkeiten bittet die Deutsche Bahn um Verständnis. Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter (0331) 235 6881 oder -6882 sowie an den Aushängen auf den Stationen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/7506220/bbmv20140715b.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 15. Juli 2014) Wegen #Brückenarbeiten im Raum Berlin sowie auf dem Abschnitt #Zossen und #Wünsdorf-Waldstadt werden vom 18. Juli (zirka 21 Uhr) bis 21. Juli (zirka 4.30 Uhr) durchgehend folgende Fahrplanänderungen für die Linie #RE7 erforderlich.
Die Züge werden im Raum Berlin geteilt und fallen zwischen Berlin-Schönefeld Flughafen und Wünsdorf-Waldstadt aus. Die aus/in Richtung Dessau/Bad Belzig fahrenden Züge enden/beginnen in Berlin Ostbahnhof. Die Züge aus/in Richtung Berlin-Schönefeld Flughafen enden/beginnen in Berlin Lichtenberg. Der Halt in Berlin-Karlshorst entfällt. Als Ersatz im Raum Berlin nutzen Reisende bitte die S-Bahn. Zwischen Berlin-Schönefeld Flughafen und Wünsdorf-Waldstadt fahren Busse. Die Busse fahren ab Wünsdorf-Waldstadt zirka 45 Minuten früher, um den Anschluss an die Züge in Berlin-Schönefeld Flughafen zu erreichen. Die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen ist leider nicht möglich. Die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen ist nur eingeschränkt möglich. Für die entstehenden Unannehmlichkeiten bittet die Deutsche Bahn um Verständnis. Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter (0331) 235 6881 oder -6882 sowie an den Aushängen auf den Stationen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/7506188/bbmv20140715.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 15. Juli 2014) Wegen #Gleisbauarbeiten zwischen Berlin #Ostbahnhof und Berlin #Rummelsburg werden vom 18. Juli, 21 Uhr bis 21. Juli, 3.30 Uhr durchgehend folgende Fahrplanänderungen erforderlich.
Die Züge von Magdeburg/Brandenburg fahren nur bis Berlin Ostbahnhof und in der Gegenrichtung nur bis #Erkner. Als Ersatz zwischen Berlin Ostbahnhof und Erkner benutzen Reisende bitte die S-Bahn mit Umstieg in Ostkreuz. Auf Grund der längeren Fahrzeiten erreichen Reisende erst einen späteren Takt der Linie #RE1 in Erkner beziehungsweise in Berlin Ostbahnhof. Für die entstehenden Unannehmlichkeiten bittet die Deutsche Bahn um Verständnis. Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter (0331) 235 6881 oder -6882 sowie an den Aushängen auf den Stationen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
http://www.lok-report.de/news/news_woche_dienstag.html Die landeseigene Nahverkehrsservicegesellschaft #Nasa und das Land #Brandenburg beabsichtigen die Auftragsvergabe zur Bedienung der Bahnlinie #Stendal – #Rathenow. Die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (#ODEG) soll den Zuschlag erhalten. Derzeitiger Betreiber ist die DB #Regio AG. Nach Beschluss des Aufsichtsrates der Nasa GmbH und der Entscheidung des Landes Brandenburg werden zunächst die unterlegenen Bieter informiert, bevor nach einer zehntägigen Wartefrist der Zuschlag erteilt werden kann.
Die ODEG setzte sich in einem seit August 2013 laufenden europaweiten Ausschreibungs-verfahren durch und soll ab Fahrplanwechsel im Dezember 2015 bis Dezember 2018 den Schienenpersonennahverkehr auf der Linie Stendal – Rathenow übernehmen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem in der Region bereits bekannten Bahnunternehmen und sind überzeugt, dass die ODEG mit den modernen Fahrzeugen bei den Fahrgästen gut ankommen wird, sagt Rüdiger Malter, Geschäftsführer der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH. Die Nasa hat das Vergabeverfahren federführend betreut. Das Leistungsvolumen des Auftrages beträgt etwa 230.000 Zugkilometer jährlich, davon 151.000 in Sachsen-Anhalt. Jährlich nutzen etwa 250.000 Reisende die Strecke. Mit Betriebsaufnahme im Dezember 2015 verbessert sich das Fahrangebot für die Reisenden. Eingesetzt werden sollen moderne Fahrzeuge (Baujahr 2011) vom Typ Stadler RS 1 und Stadler GTW, die mehr Platz für Fahrräder bieten. Die Fahrzeuge sind behindertengerecht und mit Bildschirmen zur Information über Fahrplandaten und Anschlüsse ausgestattet. In allen Zügen wird Servicepersonal eingesetzt (Pressemeldung Nasa, 15.07.14).