Wirtschaftlichkeit der BVG
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Ehlert (SPD) befasst sich mit der Frage, welche Senatsverwaltung oder andere Institution überprüft, ob die Leistungen, die mit der BVG vertraglich vereinbart wurden, in entsprechendem Maße auch durchgeführt wurden, wer diese Untersuchung durchführt und wie sie durchgeführt wird, welche Senatsverwaltung für die Überprüfung des Wirtschaftsplans der BVG verantwortlich ist bzw. ob zu diesem Zweck externe Gutachter beschäftigt werden, von wem oder wie die entsprechenden Prüfergebnisse gewertet werden und wer aus Sicht des Gewährsträgers die Einhaltung der Vorgaben des BSU 2000 überwacht. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie, vertreten durch Liepelt, erklärt, dass die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Wirtschaft und Technologie entsprechend ihrer jeweiligen fachlichen Verantwortung die Einhaltung der Verpflichtungen überprüften, die sich für die BVG aus dem Unternehmensvertrag einschließlich des dazugehörigen BSU 2000 ergäben, die Einhaltung der Verpflichtungen weise die BVG entsprechend dem Unternehmensvertrag mit einem Sanierungsmonitoring nach, dass die Überprüfung des BVG-Wirtschaftsplanes sowie die Feststellung dem Aufsichtsrat der BVG oblägen, dessen Vorsitzender der Senator für Wirtschaft und Technologie sei, der Aufsichtsrat überwache gemäß Berliner Betriebegesetz (BerlBG) die Geschäftsführung des Vorstandes, dazu gehöre naturgemäß die regelmäßige Kontrolle der Abwicklung des Wirtschaftsplanes, externe Gutachter würden hierzu nicht benötigt.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/498 (Kleine Anfrage Nr. 498)
Kleine Anfrage Nr. 14/498 des Abgeordneten Harald Ehlert (SPD) über: Wirtschaftlichkeit der BVG
Ich frage den Senat:
- Welche Senatsverwaltung oder andere Institution überprüft, ob die Leistungen, die mit der BVG vertraglich vereinbart wurden, in entsprechendem Maße auch durchgeführt wurden?
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Wer führt diese Untersuchung durch, und wie wird sie durchgeführt?
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Welche Senatsverwaltung ist verantwortlich für die Überprüfung des Wirtschaftsplans der BVG bzw. werden zu diesem Zweck externe Gutachter beschäftigt?
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Von wem oder wie werden die entsprechenden Prüfergebnisse gewertet?
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Wer überwacht aus Sicht des Gewährsträgers die Einhaltung der Vorgaben des BSU 2000?
Berlin, den 11. April 2000
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 498
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1., 2. und 5.:
Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Wirtschaft und Technologie überprüfen entsprechend ihrer jeweiligen fachlichen Verantwortung die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich für die BVG aus dem Unternehmensvertrag einschließlich des dazugehörigen BSU 2000 ergeben. Die Einhaltung der Verpflichtungen weist die BVG entsprechend dem Unternehmensvertrag mit einem Sanierungsmonitoring nach.
Zu 3. und 4.:
Die Überprüfung des BVG-Wirtschaftsplanes sowie die Feststellung obliegen dem Aufsichtsrat der BVG, dessen Vorsitzender der Senator für Wirtschaft und Technologie ist. Der Aufsichtsrat überwacht gemäß Berliner Betriebegesetz (BerlBG) die Geschäftsführung des Vorstandes. Dazu gehört naturgemäß die regelmäßige Kontrolle der Abwicklung des Wirtschaftsplanes. Externe Gutachter werden hierzu nicht benötigt.
Berlin, den 10. Mai 2000
In Vertretung Liepelt Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt