Linienkonzessionen für den Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr

Linienkonzessionen für den Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den rechtlichen Vergabeprinzipien, Geltungsdauern und Auslaufterminen für Linienkonzessionen im schienengebundenen Berliner Nahverkehr. Der Bausenator schlüsselt auf, dass Genehmigungen nach § 16 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) standardmäßig so dimensioniert werden, dass sie die typische, jahrzehntelange gewöhnliche Nutzungsdauer der ortsfesten Betriebsanlagen abbilden. Infolgedessen werden Straßenbahnkonzessionen für einen Zyklus von 25 Jahren und hauseigene U-Bahn-Konzessionen seit jeher für die Dauer von 90 Jahren erteilt, wobei sich hieraus laut Senat keinerlei automatische haushalterische Ansprüche auf eine dauerhafte Landesbezuschussung ableiten lassen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4640

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4640
des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD)
über: Linienkonzessionen für den Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr

Ich frage den Senat:
1. Mit welchen Laufzeiten werden in Berlin Konzessionen für Straßenbahn- und U-Bahn-Linien erteilt?
2. Wann laufen die bestehenden Konzessionen der BVG für den Straßenbahn- und U-Bahn-Bereich aus?

Berlin, den 17. Februar 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4640
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Nach § 16 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690/GVBl. S. 1886), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), ist die Geltungsdauer der Genehmigung für Straßenbahn- und Obusverkehr so zu bemessen, dass sie mindestens der gewöhnlichen Nutzungsdauer der Betriebsanlagen entspricht.

Unter Zugrundelegung dieser Vorschrift werden Genehmigungen für Straßenbahnlinien für die Dauer von 25 Jahren und für U-Bahnlinien seit jeher für die Dauer von 90 Jahren erteilt.

Zu 2.:
Die bestehenden Genehmigungen für Straßenbahnlinien laufen je nach Linie bis zum Jahr 2018, 2021 oder 2022.

Im U-Bahnbereich erfolgt das nächste Auslaufen der Gültigkeit einer Genehmigung im Jahre 2008, die letzte bestehende Genehmigung erlischt im Jahre 2086. Hierzu ist zu bemerken, dass die Genehmigungen teilweise nur kurze Abschnitte einer U-Bahnlinie betreffen.

Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Dauer der Genehmigungen keine Ansprüche auf die Bezuschussung des Betriebs auf diesen Linien durch das Land Berlin原生 ableiten lassen.

Berlin, den 6. April 1999

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt