Datenmaterial der BVG
Ereignis
Die Kleine Anfrage thematisiert den behördlichen Zugriff auf die Verkehrsdaten der BVG zwecks Fortschreibung des städtischen Nahverkehrsplanes und beleuchtet bestehende Informationspflichten. Der Senat stellt klar, dass es sich hierbei nicht um betrieblich sensible Daten handelt und die BVG im Zuge erster Abstimmungsgespräche eine unentgeltliche Zuarbeit sowie den vollen Datenzugriff rechtsverbindlich zugesichert hat. Auch ihren vertraglichen Informationspflichten gemäß § 12 des VBB-Kooperationsvertrages kommt die Anstalt des öffentlichen Rechts vollumfänglich nach. Um die unentgeltliche Bereitstellung von Erhebungs- und Zählungsdaten für die Verkehrsplanung dauerhaft rechtssicher zu verankern, beabsichtigt die Verwaltung, eine entsprechende Klausel in den kommenden Unternehmensvertrag aufzunehmen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4924
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4924
der Abgeordneten Dr. Käthe Zillbach (SPD)
über: Datenmaterial der BVG
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß sich die BVG weigert, sowohl der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr als auch anderen Institutionen Zugriff auf Nahverkehrsdaten zu gestatten? Wenn ja, aus welchen Gründen?
2. Trifft es zu, daß z. B. zur Erstellung eines aktualisierten Nahverkehrsplans die Kenntnis dieser Daten notwendig ist? Wenn ja, welche Möglichkeiten bestehen, diese Daten zu erhalten bzw. die BVG zur Herausgabe der Daten zu verpflichten?
3. Trifft es zu, daß die BVG gemäß § 12 des Kooperationsvertrages mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) verpflichtet ist, die für die Erfüllung der Aufgaben der Verbundgesellschaft (dazu gehört die Mitarbeit an der Erstellung eines Nahverkehrsplans) erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen und ist die BVG dieser Verpflichtung nachgekommen?
4. Welche Sanktionsmaßnahmen sieht die Verkehrsverwaltung für den Fall vor, daß sich die BVG weiterhin weigert, für die Verkehrsplanung in Berlin notwendige Daten zu liefern und wird die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr entsprechende Maßnahmen ergreifen?
Berlin, den 2. Juni 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4924
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Es trifft zu, dass für die Nahverkehrsplanung im Allgemeinen und die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes im Besonderen aktuelle Daten über das Verkehrsverhalten und Verkehrsbelastungen im ÖPNV notwendig sind. Es handelt sich hierbei nicht um betrieblich sensible Daten, die gegebenenfalls vor Dritten zu schützen wären, sondern um verkehrsplanerische Daten, die auch vom Aufgabenträger oder von Dritten vor Ort erhoben werden können. Um Doppelarbeit und zusätzliche finanzielle Belastungen der öffentlichen Hand zu vermeiden, besteht der Senat gegenüber der BVG darauf, die entsprechenden Daten entgeltfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Im Rahmen der ersten Abstimmungsgespräche hat die BVG gegenüber der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr ihre Unterstützung und Zuarbeit, einschließlich des Zugriffs auf die Verkehrsdaten, zugesichert und weiterhin erklärt, dass sie die Informationen, die zur Erstellung des Nahverkehrsplanes erforderlich sind, zur Verfügung stellt. Auf dieser Grundlage einer verbindlichen Zusicherung durch den Vorstand der BVG wird die weitere konkrete Datenübergabe und -verarbeitung bei der Senatsverkehrsverwaltung erfolgen.
Zu 3.:
Im Kooperationsvertrag der Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) wird in § 12 die Informationspflicht geregelt. Mit Bezugnahme auf § 12 des Kooperationsvertrages liegt von der BVG folgende Erklärung vor:
„Die BVG stellt der Verbundgesellschaft alle für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Informationen zur Verfügung und kommt somit ihrer Verpflichtung gegenüber dem VBB in vollem Umfang nach.“
Zu 4.:
Für den zwischen die (vom Senat korrigiert zu zwischen der) BVG und dem Land Berlin vorgesehenen Unternehmensvertrag ist beabsichtigt, eine Regelung aufzunehmen, dass die beim Verkehrsunternehmen vorhandenen Verkehrserhebungs- und -zählungsdaten dem Aufgabenträger bzw. der für die Verkehrsplanung zuständigen Senatsverwaltung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind.
Berlin, den 3. August 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr