Vereinbarung \“ueber das beschleunigte Verfahren zur Umsetzung behindernd abgestellter Fahrzeuge auf Bus-Sonderfahrstreifen und von Strassenbahngleisen\“ zwischen BVG und dem Polizeipraesidenten

Vereinbarung \“ueber das beschleunigte Verfahren zur Umsetzung behindernd abgestellter Fahrzeuge auf Bus-Sonderfahrstreifen und von Strassenbahngleisen\“ zwischen BVG und dem Polizeipraesidenten

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Wirksamkeit des beschleunigten Abschleppverfahrens für verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Busspuren und Straßenbahngleisen unter Mitwirkung von BVG-Verkehrsmeistern. Die Innenverwaltung zieht eine positive Zwischenbilanz für den Zeitraum Januar bis November 1997, in dem insgesamt 1.527 Fahrzeuge auf BVG-Initiative und über 4.000 weitere Fahrzeuge durch reguläre polizeiliche Maßnahmen umgesetzt wurden. Insbesondere an neuralgischen Haltestellenbereichen wie denen der Buslinie 240 am Boxhagener Platz konnten die Störungs- und Räumungszeiten im Schnitt um rund 50 Prozent gesenkt werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3110

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3110
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Vereinbarung „über das beschleunigte Verfahren zur Umsetzung behindernd abgestellter Fahrzeuge auf Bus-Sonderfahrstreifen und von Straßenbahngleisen“ zwischen BVG und dem Polizeipräsidenten

Ich frage den Senat:
1. Seit wann ist die Vereinbarung „über das beschleunigte Verfahren zur Umsetzung behindernd abgestellter Fahrzeuge auf Bus-Sonderfahrstreifen und von Straßenbahngleisen“ in Kraft, wie oft wurde es in welchen Fällen angewandt, und welche Kenntnisse können bis dato aus dieser Vereinbarung gezogen werden?
2. Ist dem Senat bekannt, daß es zahlreiche Beschwerden darüber gibt, daß die Haltestellen des Autobusses 240 in Richtung Storkower Straße von falsch abgestellten Kfz so zugeparkt werden, daß es insbesondere den Menschen mit Behinderung nahezu unmöglich ist, BVG-Busse zu benutzen? Wenn ja, was hat der Senat unternommen, um diesem Zustand wie abzuhelfen?
3. Hat der Senat einen Überblick, wie oft die Haltestellen des 240er Busses – Wedekindstraße, Simon-Dach-Straße, Boxhagener Platz, Wismarplatz, Wönnichstraße/Lückstraße, Irenenstraße, Rosenfelder Straße, Atzpodienstraße, Freiaplatz – zugeparkt sind? Wie oft hat die BVG warum von der oben angegebenen Vereinbarung Gebrauch gemacht, und wie lange hat es gedauert, bis die Haltestellen von falschparkenden Kraftfahrzeugen freigeräumt wurden?
4. Welche Möglichkeiten haben Fahrgäste der BVG und Busfahrer(innen) der BVG einerseits, Senat und Polizei andererseits, um die Straßenverkehrsordnung an Bushaltestellen durchzusetzen?

Berlin, den 4. Dezember 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3110
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Das beschleunigte Umsetzverfahren mit Beteiligung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wird seit dem 1. Juli 1996 praktiziert. Nach erfolgreichem Abschluß der zunächst auf den Bereich der Straßenbahngleise begrenzten Pilotphase ist das Verfahren im Oktober 1996 auf Bussonderfahrstreifen und im Februar 1997 auf Haltestellenbereiche des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ausgedehnt worden.
Im Zeitraum von Januar bis November 1997 wurden auf Grund der Feststellungen der BVG-Verkehrsmeister Umsetzungen von insgesamt 1527 verkehrswidrig parkenden und den ÖPNV behindernden Fahrzeugen mit folgender Verteilung auf Anordnung der Polizei veranlaßt:
– Straßenbahngleise: 287
– Busspuren: 467
– Bushaltestellen: 773

An Straßenbahnhaltestellen findet das beschleunigte Umsetzverfahren nach Angaben der BVG keine Anwendung, da Aufgabenstellung und Arbeitsbelastung der Verkehrsmeister mit dieser zusätzlichen Tätigkeit nicht in Einklang gebracht werden können. Gleichwohl ist es erforderlich, daß Verkehrsbehinderungen, die durch verbotswidrig an Straßenbahnhaltestellen abgestellte Fahrzeuge verursacht werden, ebenfalls beseitigt werden. Auch deshalb kann sich die Polizei von ihren Aufgaben der Verkehrsüberwachung zur Vermeidung von Verkehrsstörungen im ÖPNV keineswegs zurückziehen. So sind denn auch von ihr im o. a. Zeitraum mehr als 4 000 weitere, den ÖPNV behindernde Fahrzeuge umgesetzt worden.

Dennoch sind BVG und Polizei der einhelligen Auffassung, daß sich das beschleunigte Umsetzverfahren bewährt hat und fortgesetzt werden sollte. Neben einer Entlastung der Vollzugspolizei von sonst unvermeidbaren Anfahrt- und Wartezeiten haben sich auch erkennbare Verbesserungen für den ÖPNV ergeben. Seit Mitwirkung der BVG gibt es im Busverkehr deutlich weniger Linienstörungen und „zugeparkte“ Haltestellen als zuvor. Der Zeitaufwand vom Eingang einer Meldung bis zur Beseitigung der Behinderung hat sich um ca. 50 % verringert. Auch die sog. Störzeiten im Gleisbereich der Straßenbahn konnten von durchschnittlich 34,4 Minuten je Störfall vor Praktizierung des beschleunigten Umsetzverfahrens auf heute durchschnittlich 25,1 Minuten je Störfall gesenkt werden. Leider hat jedoch die absolute Zahl der Störfälle zugenommen. Der Senat begrüßt die enge, gut funktionierende Zusammenarbeit von BVG und Polizei, da die positiven Ergebnisse bei der Praktizierung des beschleunigten Umsetzverfahrens eindeutig sind und die Erwartungen übertroffen haben. Damit dies fortgeführt werden kann, werden 1998 ca. 40 weitere Verkehrsmeister der BVG in der Landespolizeischule auf die zusätzlichen Möglichkeiten vorbereitet, entsprechend der Rahmenvereinbarung zu bewirken, daß eine beschleunigte Umsetzung von Fahrzeugen durch die Polizei veranlaßt wird.

Zu 2.:
Bisher war dem Senat lediglich eine Beschwerde, die bei der Senatsverwaltung für Inneres eingegangen ist, bekannt. Bei der Polizeibehörde sind Beschwerden im Zusammenhang mit verkehrswidrig geparkten Fahrzeuge in Haltestellenbereichen der BVG-Buslinie 240 nicht eingegangen. Die Mißstände selbst sind allerdings im Rahmen eigenener polizeilicher Überwachungsmaßnahmen und durch den ständigen Informationsaustausch mit der BVG – der etliche Beschwerden vorliegen – bekannt geworden. Sie sind keineswegs auf die Haltestellen der Buslinie 240 beschränkt.
Nach der Dienstanweisung der BVG ist das Fahrpersonal verpflichtet, in Fällen, in denen eine Haltestelle nicht ordnungsgemäß bedient werden kann, außerhalb der Haltestelle, gegebenenfalls auch in zweiter Spur, den Fahrgastwechsel vorzunehmen. Für behinderte Fahrgäste ist dies ein nicht zu akzeptierender Zustand, den es so schnell wie möglich zu beseitigen gilt. Die zunehmende Unsitte von Fahrzeugführern, ihre Fahrzeuge dort abzustellen, wo gerade Platz ist, also gegebenenfalls auch verbotswidrig an Haltestellen, war einer der Gründe, die zu dieser engen Zusammenarbeit zwischen BVG und Polizei in Form besonderen Vereinbarung über das beschleunigte Umsetzverfahren und des verstärkten Einsatzes der Mitarbeiter der BVG geführt haben.
Haltestellen, die den Erkenntnissen zufolge häufig „zugeparkt“ sind, werden deshalb als Schwerpunkte im Rahmen des beschleunigten Verfahrens bedient und zusätzlich von der Polizei im Rahmen des täglichen Dienstes besonders überwacht. Wegen der Vielfältigkeit der Aufgaben der Polizei und auch der Verkehrsmeister der BVG ist eine lückenlose Überwachung im Form einer Dauerpräsenz allerdings nicht möglich. Durch veranlaßte Fahrzeugumsetzungen freigemachte Haltestellenbereiche werden nicht selten sofort wieder zugeparkt. Dies kann beim außenstehenden Betrachter den irrigen Eindruck erwecken, es würde von den verantwortlichen Stellen nichts unternommen, um diesen Zustand zu beseitigen.

Zu 3.:
Eine statistische Detailerfassung erfolgt nicht, so daß zu der Anzahl festgestellter, behindernd abgestellter Fahrzeuge beziehungsweise durchgeführter Fahrzeugumsetzungen an bestimmten BVG-Haltestellen keine Angaben gemacht werden können.
Erfahrungen der täglichen polizeilichen Verkehrsüberwachung zeigen jedoch, daß sich lediglich an vereinzelten Haltestellen der Linie 240 Zuwiderhandlungen häufen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Haltestellen im Bereich der Simon-Dach-Straße, Boxhagener Platz (Wochenmarkt) und Wismarplatz, zu denen auch bei der BVG die häufigsten Fahrgastbeschwerden (ca. 3 bis 6 Beschwerden je Woche) eingehen.
Wenn es die personelle Situation der BVG erlaubt, wird ein Verkehrsmeister zur Beseitigung der Störungen zum Ort entsandt. Steht bei der BVG kein entsprechend geschultes Personal zur Verfügung und ist auch kein Mitarbeiter der Polizei anwesend, wird die Polizei von der BVG angefordert. Wegen der Anfahrtzeiten kann es dann aber zu zeitlichen Verzögerungen bis zur Beseitigung der Verkehrsstörung kommen. Exakte Erkenntnisse über den für die Freimachung einzelner Haltestellen erforderlichen Zeitaufwand liegen daher nicht vor.

Zu 4.:
Sowohl die Fahrgäste als auch die Mitarbeiter der BVG haben die Möglichkeit, die Polizei über festgestellte Behinderungen zu informieren. Verkehrsmeister der BVG haben unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus die Möglichkeit, zu bewirken, daß notwendige Umsetzungsanordnungen beschleunigt durch die Polizei veranlaßt werden, wie es in der Rahmenvereinbarung vorgesehen ist. Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen des Opportunitätsprinzips bei festgestellten und zur Kenntnis gebrachten Verkehrsordnungswidrigkeiten tätig zu werden. Ihr stehen zur Durchsetzung der Verkehrsvorschriften die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Erforschung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zur Verfügung. Wie bereits vorher erwähnt, läßt die Vielfältigkeit der polizeilichen Aufgaben eine lückenlose Überwachung der im Stadtgebiet vorhandenen Haltestellen nicht zu, so daß die Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht zuletzt auch von der Vernunft der Autofahrer abhängig ist.
Berlin, den 12. Januar 1998
In Vertretung
Dr. B ö s e
Senatsverwaltung für Inneres

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Neue Namensgebungen von U-Bahnhoefen in Berlin

Neue Namensgebungen von U-Bahnhoefen in Berlin

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit potenziellen Umbenennungen Berliner U-Bahnhöfe und hinterfragt Gerüchte über kommerzielle Namensänderungen durch Investorengruppen (wie eine Umbenennung der Station Johannisthaler Chaussee in „Gropius-Passagen“). Der Bausenator stellt klar, dass Namensänderungen ausschließlich im Ermessen der Eigentümerin BVG liegen und entsprechende Anträge Dritter weder der BVG noch dem Senat vorliegen. Einzige geplante Maßnahme für das Frühjahr 1998 ist die Rückbenennung der Station „Petersburger Straße“ in „Frankfurter Tor“, um einem entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses nachzukommen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2984

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2984
des Abgeordneten Jürgen Kriebel (SPD)
über neue Namensgebungen von U-Bahnhöfen
in Berlin

Ich frage den Senat:
1. Beabsichtigt die BVG bzw. der Senat von Berlin, Umbenennungen von U-Bahnhöfen vorzunehmen? Wenn ja, welche Bahnhöfe sind davon betroffen, und welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?
2. Treffen Berichte zu, daß auch der U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee (U 7) nach dem Willen einer Investorengruppe in „Gropius-Passagen“ bzw. der Hermannplatz in „Karstadtplatz“ umbenannt werden soll? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um auch der breiten Bevölkerung von Berlin die Möglichkeit von Namensänderungen bei U-Bahnhöfen zu eröffnen?
3. Beabsichtigt die BVG, künftig auch ganze Straßenbahn- bzw. U-Bahnzüge mit einer neuen Namensnennung – z. B. Burger-King-Express – zu firmieren?

Berlin, den 13. November 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2984
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Ja. Der U-Bahnhof Petersburger Straße wird im Frühjahr 1998 von der BVG in Frankfurter Tor zurückbenannt, um einem Beschluß des Abgeordnetenhauses von Berlin zu entsprechen.

Zu 2.:
Namensänderungen von Berliner U-Bahnhöfen erfolgen ausschließlich durch den Eigentümer – die BVG – und niemand anderen, so daß Voraussetzungen dafür, wann oder wie Dritte einen U-Bahnhofsnamen ändern können, nicht existieren. Nach Pressemitteilungen soll eine Investorengruppe den Wunsch geäußert haben, daß die BVG den Bahnhof „Johannisthaler Chaussee“ in „Gropius-Passagen“ umbenennen möge. Ein solcher Wunsch ist jedoch weder an die BVG, noch an den Senat herangetragen worden. Gleiches gilt für den Namen des Bahnhofs Hermannplatz.

Zu 3.:
Die BVG beabsichtigt nicht, ganze Straßenbahn- bzw. U-Bahnzüge mit einer Namensnennung zu versehen. Auch die U-Bahnlinien werden weiterhin ihre Ziffern behalten.

Berlin, den 11. Dezember 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Outsourcing bei der BVG?

Outsourcing bei der BVG?

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit Strukturveränderungen und eventuellen Auslagerungen von Arbeitsbereichen (Outsourcing) bei den Berliner Verkehrsbetrieben. Laut Stellungnahme der BVG wurden seit 1994 keine Outsourcing-Maßnahmen vorgenommen und solche sind für die Zukunft auch nicht in Vorbereitung, wodurch Fragen nach den sozialen Absicherungen der Beschäftigten entfallen. Es wird jedoch präzisierend festgehalten, dass sich betriebliche Kernbereiche in direktem Marktwettbewerb befinden, was in der Vergangenheit bereits zu einem erhöhten Fremdvergabeanteil bei der Gebäude- und Bahnhofsreinigung sowie bei operativen Busleistungen geführt hat.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2851

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2851
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über Outsourcing bei der BVG?

Ich frage den Senat:
1. Wurden seit 1994 einzelne Bereiche oder Tätigkeitsfelder aus der BVG ausgelagert, wenn ja, wann, welche, und was wurde aus ihnen?
2. Welche Bereiche der BVG werden für ein Outsourcing mit welcher Begründung vorbereitet?
3. Welche Auswirkungen hat ein Outsourcing einzelner Bereiche auf das Betriebsergebnis der BVG?
4. Welche Auswirkungen hat ein Outsourcing einzelner Bereiche auf die Beschäftigten? Wie wird das Fortbestehen der Beschäftigungsverhältnisse sowie der versorgungs- und rentenrechtlichen Ansprüche bei Outsourcing geregelt?
5. Welche anderen Möglichkeiten zur Auslagerung einzelner Tätigkeitsfelder werden von der BVG in Erwägung gezogen bzw. geplant? Wann sollen diese Auslagerungen wie realisiert werden?

Berlin, den 10. Oktober 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2851
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf betriebliche Angelegenheiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben zu den Fragen folgendes mitgeteilt:

„Zu 1.:
Seit 1994 hat die BVG keine Outsourcing-Maßnahmen vorgenommen.

Zu 2.:
Von der BVG ist ein Outsourcing von Bereichen oder Bereichsstellen nicht in Vorbereitung.

Zu 3. und 4.:
Entfallen.

Zu 5.:
Von der BVG sind keine anderen Möglichkeiten zur Auslagerung einzelner Tätigkeitsfelder geplant.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß sich einzelne Geschäftsfelder der BVG in unmittelbarer Konkurrenz zu Leistungen privater Anbieter befinden, was in der Vergangenheit zur Erhöhung des Fremdvergabeanteils geführt hat. Als wesentliche Beispiele sind die Busleistungen sowie die Gebäude- und Bahnhofsreinigung zu nennen.“

Berlin, den 12. November 1997

In Vertretung
Ernst
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe

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Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot in den Jahren 1996 und 1997

Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot in den Jahren 1996 und 1997

Ereignis

Die Kleine Anfrage untersucht die Anzahl und Begründung der erteilten Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot am Flughafen Tegel für die Jahre 1996 und das erste Halbjahr 1997. Der Senat schlüsselt die Flugbewegungen auf und verweist darauf, dass Sondergenehmigungen restriktiv erteilt werden, primär zur Abwicklung zwingender Regierungsgeschäfte sowie bei unvermeidbaren, fremdverschuldeten Verspätungen (etwa durch Wetter, Flugsicherungsstreiks oder technische Defekte). Eine konkrete nächtliche Ruhestörung am 14. Juli 1997 wird vom Bausenator als regulärer Flug des Nachtluftpostnetzes der Deutschen Bundespost deklariert, für den eine generelle Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2517

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2517
der Abgeordneten Rita Keil
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot in den Jahren 1996 und 1997

Ich frage den Senat:
1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot für „Dienstgeschäfte im Bundesinteresse“ wurden im Jahre 1996 und im ersten Halbjahr 1997 (bitte getrennt auflisten) mit welcher Begründung erteilt?
2. Wie viele Starts und Landungen sind in den unter 1. genannten Zeiträumen als „Regierungsflüge“ vom Flughafen Tegel zwischen 23.00 und 24.00 Uhr und wie viele zwischen 24.00 und 6.00 Uhr erfolgt?
3. Handelt das Bundesministerium für Verteidigung noch immer nach der Vereinbarung, den Flughafen Tegel zwischen 23.00 und 6.00 Uhr grundsätzlich nicht in Einsatzplanungen einzubeziehen, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 260 vom 18. Februar 1996 (Drs 13/534) dargelegt, falls nein, durch welche Regelung wurde sie ersetzt?
4. Wie viele Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot wurden neben Post-, Rettungs- und Regierungsflügen in den unter 1. genannten Zeiträumen erteilt, welches waren die Gründe?
5. Aus welchem Grunde wurden am 14. Juli 1997 durch ein in Tegel gestartetes Flugzeug, das gegen 23.20 Uhr die Stadtmitte überflog, die Bewohner(innen) im Bereich der Einflugschneise des Flughafens in ihrer Nachtruhe gestört?
6. Wer hat wann und warum die Genehmigung für den Start erteilt?

Berlin, den 23. Juli 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2517
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
1996 wurden 21, im 1. Halbjahr 1997 6 Ausnahmegenehmigungen erteilt, weil aus unvorhergesehenen Gründen zwingende Dienstgeschäfte der Bundesregierung ohne Ausnahmegenehmigung nicht hätten erledigt werden können.

Zu 2.:
1996 wurden am Flughafen Tegel 9 Starts und 2 Landungen zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie 3 Starts und 3 Landungen zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr von der Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums durchgeführt.
Im 1. Halbjahr 1997 fanden 2 Starts und 2 Landungen zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie 1 Start zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr statt.

Zu 3.:
Ja

Zu 4.:
1996 wurden 372 Einzelausnahmegenehmigungen zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie 30 Ausnahmegenehmigungen zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr erteilt.
Im 1. Halbjahr 1997 wurden 169 Einzelausnahmegenehmigungen zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie 8 Einzelausnahmegenehmigungen zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr erteilt.
Ausnahmegenehmigungen werden bei unvermeidbaren Verspätungen, die der Luftfahrzeughalter nicht zu vertreten hat, erteilt.
Kriterien sind:
− flugsicherungsbedingte Verspätungen auf internationalen Luftstraßen oder Verzögerungen durch eingeschränkte Tätigkeit von Flugsicherungsdiensten (z. B. Fluglotsenstreiks),
− meteorologische Gründe,
− technische Störungen,
− aus Sicherheitsgründen eingetretene Verzögerungen (z. B. bei Bombendrohungen),
− Katastrophen oder politische Unruhen, die dringende Hilfsflüge erforderlich machten.
Ausnahmegenehmigungen sind erforderlich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Vermeidung erheblicher Störungen des betrieblichen Ablaufs des Luftverkehrs auf Berliner Flughäfen.

Zu 5. und 6.:
Bei dem Start am 14. Juli 1997 handelte es sich um das Nachtpostflugzeug, für das eine generelle Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, um den Anschluß der Region an das Nachtluftpostnetz der Deutschen Bundespost zu gewährleisten.

Berlin, den 9. September 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt