Vereinbarung \“ueber das beschleunigte Verfahren zur Umsetzung behindernd abgestellter Fahrzeuge auf Bus-Sonderfahrstreifen und von Strassenbahngleisen\“ zwischen BVG und dem Polizeipraesidenten
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Wirksamkeit des beschleunigten Abschleppverfahrens für verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Busspuren und Straßenbahngleisen unter Mitwirkung von BVG-Verkehrsmeistern. Die Innenverwaltung zieht eine positive Zwischenbilanz für den Zeitraum Januar bis November 1997, in dem insgesamt 1.527 Fahrzeuge auf BVG-Initiative und über 4.000 weitere Fahrzeuge durch reguläre polizeiliche Maßnahmen umgesetzt wurden. Insbesondere an neuralgischen Haltestellenbereichen wie denen der Buslinie 240 am Boxhagener Platz konnten die Störungs- und Räumungszeiten im Schnitt um rund 50 Prozent gesenkt werden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3110
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3110
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Vereinbarung „über das beschleunigte Verfahren zur Umsetzung behindernd abgestellter Fahrzeuge auf Bus-Sonderfahrstreifen und von Straßenbahngleisen“ zwischen BVG und dem Polizeipräsidenten
Ich frage den Senat:
1. Seit wann ist die Vereinbarung „über das beschleunigte Verfahren zur Umsetzung behindernd abgestellter Fahrzeuge auf Bus-Sonderfahrstreifen und von Straßenbahngleisen“ in Kraft, wie oft wurde es in welchen Fällen angewandt, und welche Kenntnisse können bis dato aus dieser Vereinbarung gezogen werden?
2. Ist dem Senat bekannt, daß es zahlreiche Beschwerden darüber gibt, daß die Haltestellen des Autobusses 240 in Richtung Storkower Straße von falsch abgestellten Kfz so zugeparkt werden, daß es insbesondere den Menschen mit Behinderung nahezu unmöglich ist, BVG-Busse zu benutzen? Wenn ja, was hat der Senat unternommen, um diesem Zustand wie abzuhelfen?
3. Hat der Senat einen Überblick, wie oft die Haltestellen des 240er Busses – Wedekindstraße, Simon-Dach-Straße, Boxhagener Platz, Wismarplatz, Wönnichstraße/Lückstraße, Irenenstraße, Rosenfelder Straße, Atzpodienstraße, Freiaplatz – zugeparkt sind? Wie oft hat die BVG warum von der oben angegebenen Vereinbarung Gebrauch gemacht, und wie lange hat es gedauert, bis die Haltestellen von falschparkenden Kraftfahrzeugen freigeräumt wurden?
4. Welche Möglichkeiten haben Fahrgäste der BVG und Busfahrer(innen) der BVG einerseits, Senat und Polizei andererseits, um die Straßenverkehrsordnung an Bushaltestellen durchzusetzen?
Berlin, den 4. Dezember 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3110
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das beschleunigte Umsetzverfahren mit Beteiligung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wird seit dem 1. Juli 1996 praktiziert. Nach erfolgreichem Abschluß der zunächst auf den Bereich der Straßenbahngleise begrenzten Pilotphase ist das Verfahren im Oktober 1996 auf Bussonderfahrstreifen und im Februar 1997 auf Haltestellenbereiche des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ausgedehnt worden.
Im Zeitraum von Januar bis November 1997 wurden auf Grund der Feststellungen der BVG-Verkehrsmeister Umsetzungen von insgesamt 1527 verkehrswidrig parkenden und den ÖPNV behindernden Fahrzeugen mit folgender Verteilung auf Anordnung der Polizei veranlaßt:
– Straßenbahngleise: 287
– Busspuren: 467
– Bushaltestellen: 773
An Straßenbahnhaltestellen findet das beschleunigte Umsetzverfahren nach Angaben der BVG keine Anwendung, da Aufgabenstellung und Arbeitsbelastung der Verkehrsmeister mit dieser zusätzlichen Tätigkeit nicht in Einklang gebracht werden können. Gleichwohl ist es erforderlich, daß Verkehrsbehinderungen, die durch verbotswidrig an Straßenbahnhaltestellen abgestellte Fahrzeuge verursacht werden, ebenfalls beseitigt werden. Auch deshalb kann sich die Polizei von ihren Aufgaben der Verkehrsüberwachung zur Vermeidung von Verkehrsstörungen im ÖPNV keineswegs zurückziehen. So sind denn auch von ihr im o. a. Zeitraum mehr als 4 000 weitere, den ÖPNV behindernde Fahrzeuge umgesetzt worden.
Dennoch sind BVG und Polizei der einhelligen Auffassung, daß sich das beschleunigte Umsetzverfahren bewährt hat und fortgesetzt werden sollte. Neben einer Entlastung der Vollzugspolizei von sonst unvermeidbaren Anfahrt- und Wartezeiten haben sich auch erkennbare Verbesserungen für den ÖPNV ergeben. Seit Mitwirkung der BVG gibt es im Busverkehr deutlich weniger Linienstörungen und „zugeparkte“ Haltestellen als zuvor. Der Zeitaufwand vom Eingang einer Meldung bis zur Beseitigung der Behinderung hat sich um ca. 50 % verringert. Auch die sog. Störzeiten im Gleisbereich der Straßenbahn konnten von durchschnittlich 34,4 Minuten je Störfall vor Praktizierung des beschleunigten Umsetzverfahrens auf heute durchschnittlich 25,1 Minuten je Störfall gesenkt werden. Leider hat jedoch die absolute Zahl der Störfälle zugenommen. Der Senat begrüßt die enge, gut funktionierende Zusammenarbeit von BVG und Polizei, da die positiven Ergebnisse bei der Praktizierung des beschleunigten Umsetzverfahrens eindeutig sind und die Erwartungen übertroffen haben. Damit dies fortgeführt werden kann, werden 1998 ca. 40 weitere Verkehrsmeister der BVG in der Landespolizeischule auf die zusätzlichen Möglichkeiten vorbereitet, entsprechend der Rahmenvereinbarung zu bewirken, daß eine beschleunigte Umsetzung von Fahrzeugen durch die Polizei veranlaßt wird.
Zu 2.:
Bisher war dem Senat lediglich eine Beschwerde, die bei der Senatsverwaltung für Inneres eingegangen ist, bekannt. Bei der Polizeibehörde sind Beschwerden im Zusammenhang mit verkehrswidrig geparkten Fahrzeuge in Haltestellenbereichen der BVG-Buslinie 240 nicht eingegangen. Die Mißstände selbst sind allerdings im Rahmen eigenener polizeilicher Überwachungsmaßnahmen und durch den ständigen Informationsaustausch mit der BVG – der etliche Beschwerden vorliegen – bekannt geworden. Sie sind keineswegs auf die Haltestellen der Buslinie 240 beschränkt.
Nach der Dienstanweisung der BVG ist das Fahrpersonal verpflichtet, in Fällen, in denen eine Haltestelle nicht ordnungsgemäß bedient werden kann, außerhalb der Haltestelle, gegebenenfalls auch in zweiter Spur, den Fahrgastwechsel vorzunehmen. Für behinderte Fahrgäste ist dies ein nicht zu akzeptierender Zustand, den es so schnell wie möglich zu beseitigen gilt. Die zunehmende Unsitte von Fahrzeugführern, ihre Fahrzeuge dort abzustellen, wo gerade Platz ist, also gegebenenfalls auch verbotswidrig an Haltestellen, war einer der Gründe, die zu dieser engen Zusammenarbeit zwischen BVG und Polizei in Form besonderen Vereinbarung über das beschleunigte Umsetzverfahren und des verstärkten Einsatzes der Mitarbeiter der BVG geführt haben.
Haltestellen, die den Erkenntnissen zufolge häufig „zugeparkt“ sind, werden deshalb als Schwerpunkte im Rahmen des beschleunigten Verfahrens bedient und zusätzlich von der Polizei im Rahmen des täglichen Dienstes besonders überwacht. Wegen der Vielfältigkeit der Aufgaben der Polizei und auch der Verkehrsmeister der BVG ist eine lückenlose Überwachung im Form einer Dauerpräsenz allerdings nicht möglich. Durch veranlaßte Fahrzeugumsetzungen freigemachte Haltestellenbereiche werden nicht selten sofort wieder zugeparkt. Dies kann beim außenstehenden Betrachter den irrigen Eindruck erwecken, es würde von den verantwortlichen Stellen nichts unternommen, um diesen Zustand zu beseitigen.
Zu 3.:
Eine statistische Detailerfassung erfolgt nicht, so daß zu der Anzahl festgestellter, behindernd abgestellter Fahrzeuge beziehungsweise durchgeführter Fahrzeugumsetzungen an bestimmten BVG-Haltestellen keine Angaben gemacht werden können.
Erfahrungen der täglichen polizeilichen Verkehrsüberwachung zeigen jedoch, daß sich lediglich an vereinzelten Haltestellen der Linie 240 Zuwiderhandlungen häufen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Haltestellen im Bereich der Simon-Dach-Straße, Boxhagener Platz (Wochenmarkt) und Wismarplatz, zu denen auch bei der BVG die häufigsten Fahrgastbeschwerden (ca. 3 bis 6 Beschwerden je Woche) eingehen.
Wenn es die personelle Situation der BVG erlaubt, wird ein Verkehrsmeister zur Beseitigung der Störungen zum Ort entsandt. Steht bei der BVG kein entsprechend geschultes Personal zur Verfügung und ist auch kein Mitarbeiter der Polizei anwesend, wird die Polizei von der BVG angefordert. Wegen der Anfahrtzeiten kann es dann aber zu zeitlichen Verzögerungen bis zur Beseitigung der Verkehrsstörung kommen. Exakte Erkenntnisse über den für die Freimachung einzelner Haltestellen erforderlichen Zeitaufwand liegen daher nicht vor.
Zu 4.:
Sowohl die Fahrgäste als auch die Mitarbeiter der BVG haben die Möglichkeit, die Polizei über festgestellte Behinderungen zu informieren. Verkehrsmeister der BVG haben unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus die Möglichkeit, zu bewirken, daß notwendige Umsetzungsanordnungen beschleunigt durch die Polizei veranlaßt werden, wie es in der Rahmenvereinbarung vorgesehen ist. Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen des Opportunitätsprinzips bei festgestellten und zur Kenntnis gebrachten Verkehrsordnungswidrigkeiten tätig zu werden. Ihr stehen zur Durchsetzung der Verkehrsvorschriften die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Erforschung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zur Verfügung. Wie bereits vorher erwähnt, läßt die Vielfältigkeit der polizeilichen Aufgaben eine lückenlose Überwachung der im Stadtgebiet vorhandenen Haltestellen nicht zu, so daß die Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht zuletzt auch von der Vernunft der Autofahrer abhängig ist.
Berlin, den 12. Januar 1998
In Vertretung
Dr. B ö s e
Senatsverwaltung für Inneres
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt