Nutzungsvereinbarung am Zentralen Omnibus-Bahnhof ZOB

Nutzungsvereinbarung am Zentralen Omnibus-Bahnhof ZOB

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit dem derzeitigen Betreiber des ZOB und der Grundlage seiner Tätigkeit, der Frage, ob entsprechend der Forderung des Landesrechnungshofs zur Vergabe der Nutzungsrechte inzwischen ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt wurde und wenn ja, wann und mit welchen Bedingungen, den bei Abschluss einer neuen Nutzungsvereinbarung erwarteten Einnahmen für den Landeshaushalt sowie der Frage, wie der Senat auf Busunternehmen einwirkt, die den ZOB nicht nutzen und stattdessen öffentlichen Straßenraum für das Ein- und Aussteigen blockieren. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass nach dem Überlassungsvertrag mit dem Land Berlin bis Ende dieses Jahres die ZOB-GmbH Betreiber des ZOB sei, dass das Ausschreibungsverfahren für die Verwaltung und Betriebsführung des ZOB ab 1. Januar 2000 eingeleitet worden sei und die näheren Bedingungen der Ausschreibung dem Amtsblatt für Berlin Nr. 36 vom 16. Juli 1999, Seite 2738 entnommen werden könnten, dass zu den erwarteten Einnahmen erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und auf Grund der sich anschließenden Verhandlungen über die neue Nutzungsvereinbarung Stellung genommen werden könne, und dass das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen zum verkehrsüblichen Gemeingebrauch gehörten und überall dort erlaubt seien, wo es nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten sei, was auch für Reisebusse im Gelegenheitsverkehr gelte.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5093 (Kleine Anfrage Nr. 5093)

Kleine Anfrage Nr. 13/5093 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Nutzungsvereinbarung am Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB)

Ich frage den Senat:

  1. Wer ist zur Zeit Betreiber des ZOB und auf welcher Grundlage?

  2. Wurde inzwischen entsprechend der Forderung des Landesrechnungshofs zur Vergabe der Nutzungsrechte ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt, wenn ja, wann und mit welchen Bedingungen, wenn nein, warum nicht?

  3. Welche Einnahmen für den Landeshaushalt erwartet der Senat bei Abschluß einer neuen Nutzungsvereinbarung?

  4. Wie wirkt der Senat auf Busunternehmen ein, die den ZOB nicht nutzen und statt dessen öffentlichen Straßenraum für das Ein- und Aussteigen blockieren?

Berlin, den 16. Juli 1999

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 5093

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.

Nach dem Überlassungsvertrag mit dem Land Berlin ist bis Ende dieses Jahres die ZOB-GmbH Betreiber des ZOB.

Zu 2.

Das Ausschreibungsverfahren für die Verwaltung und Betriebsführung des ZOB ab 1. Januar 2000 wurde eingeleitet. Die näheren Bedingungen der Ausschreibung können dem Amtsblatt für Berlin Nr. 36 vom 16. Juli 1999, Seite 2738 entnommen werden.

Zu 3.

Zu dieser Frage kann erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und auf Grund der sich anschließenden Verhandlungen über die neue Nutzungsvereinbarung Stellung genommen werden.

Zu 4.

Das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen gehören zum verkehrsüblichen Gemeingebrauch und sind überall dort erlaubt, wo es nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. Dies gilt auch für Reisebusse im Gelegenheitsverkehr.

Berlin, den 3. August 1999

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt