Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Harald Ehlert (SPD) befasst sich mit der Frage, ob der Senat weiterhin Gespräche mit der Regierung des Landes Brandenburg über eine gemeinsame Verkehrsentwicklungsplanung führt, den Ergebnissen der bisher geführten Verhandlungen und dem Zeitpunkt der letzten Gesprächsrunden, der Einberufung entsprechender Gesprächsrunden für den Fall, dass keine Planungen bestehen, sowie der Behandlung der Konzessionsanträge der DB Regio innerhalb des Berliner Verkehrs und dem Zeitpunkt einer Entscheidung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass seit 1990 der Senat mit der Landesregierung Brandenburg regelmäßig Gespräche auf verschiedenen Ebenen über eine übergreifende gemeinsame Verkehrsplanung Berlin/Brandenburg führe, dass aus dieser Zusammenarbeit u. a. zwei Zwischenberichte zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung resultierten, mit dem zweiten Zwischenbericht sei eine fachliche Planungsgrundlage sowohl für die nachgeordneten Fachplanungen z. B. der kommunalen Gebietskörperschaften in Brandenburg als auch für die räumlich integrierten Gesamtplanungen auf regionaler und Landesebene (z. B. als Grundlage des Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg) gegeben, dass seit 1995 sich die Gespräche auf Fragen der Umsetzung von gemeinsamen Verkehrsprojekten und auf die Erarbeitung von Planungsdokumenten der jeweiligen Länder unter jeweils wechselseitiger Mitarbeit konzentrierten, so wurde in Brandenburg in der Folgezeit ein informeller Arbeitsentwurf eines Landesverkehrsplanes (LVP) erarbeitet, in Berlin wurde parallel in fachlicher Unterstützung des Flächennutzungsplans an einem Entwurf des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP Verkehr) gearbeitet, dass vor dem Hintergrund aktueller Bevölkerungsentwicklungen und veränderter finanzieller Rahmenbedingungen beabsichtigt der Senat, die Zusammenarbeit bei der konzeptionellen Verkehrsplanung mit dem Land Brandenburg zu intensivieren, es ist daher vorgesehen, auf der nächsten gemeinsamen Sitzung der Regierungen Berlin-Brandenburg eine Arbeitsgruppe auf Fachebene zur Verkehrsentwicklungsplanung anzuregen und sie mit der Erarbeitung eines 3. Zwischenberichtes zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg zu beauftragen, in diesem Zusammenhang sollten u. a. aktuelle Problemstellungen wie Qualifizierung der Schnellverbindungen Berlin-Hamburg (ICE), beschleunigter Ausbau der Frankfurter, Dresdener und Anhalter Bahn, Intensivierung des Ausbaus der Stammbahnstrecke Potsdam-Berlin und Flexibilisierung der Verkehrsbedienung im Schienenpersonennahverkehr in Schwachlastzeiten (Bahn alternativ Bus) bearbeitet werden, und dass mit Bescheid vom 25. Januar 2000 die Konzessionsanträge der DB Regio von der Genehmigungsbehörde mit der Begründung abgelehnt worden seien, dass es bereits an der Erfüllung der bei einer Antragstellung nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 12) zu beachtenden förmlichen Voraussetzungen fehlt und deshalb bearbeitungsfähige Anträge nicht vorliegen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/258 (Kleine Anfrage Nr. 258)
Kleine Anfrage Nr. 14/258 des Abgeordneten Hans-Harald Ehlert (SPD) über: Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg
Ich frage den Senat:
- Führt der Senat weiterhin Gespräche mit der Regierung des Landes Brandenburg über eine gemeinsame Verkehrsentwicklungsplanung?
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Welche Ergebnisse liegen aus den bisher geführten Verhandlungen vor, und wann haben die letzten entsprechenden Gesprächsrunden stattgefunden?
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Sollte es keine Planungen für entsprechende Gespräche geben, warum nicht, und wenn doch, wann werden entsprechende Gesprächsrunden einberufen, und wer wird daran beteiligt sein?
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Wie stellt sich der Senat die Behandlung der Konzessionsanträge der DB Regio innerhalb des Berliner Verkehrs vor, und bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Berlin, den 22. Februar 2000
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 258
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Seit 1990 führt der Senat mit der Landesregierung Brandenburg regelmäßig Gespräche auf verschiedenen Ebenen über eine übergreifende gemeinsame Verkehrsplanung Berlin/Brandenburg.
Aus dieser Zusammenarbeit resultierten u. a. zwei Zwischenberichte zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung. Mit dem zweiten Zwischenbericht war eine fachliche Planungsgrundlage sowohl für die nachgeordneten Fachplanungen z. B. der kommunalen Gebietskörperschaften in Brandenburg als auch für die räumlich integrierten Gesamtplanungen auf regionaler und Landesebene (z. B. als Grundlage des Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg) gegeben.
Seit 1995 konzentrieren sich die Gespräche auf Fragen der Umsetzung von gemeinsamen Verkehrsprojekten und auf die Erarbeitung von Planungsdokumenten der jeweiligen Länder unter jeweils wechselseitiger Mitarbeit. So wurde in Brandenburg in der Folgezeit ein informeller Arbeitsentwurf eines Landesverkehrsplanes (LVP) erarbeitet. In Berlin wurde parallel in fachlicher Unterstützung des Flächennutzungsplans an einem Entwurf des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP Verkehr) gearbeitet.
Vor dem Hintergrund aktueller Bevölkerungsentwicklungen und veränderter finanzieller Rahmenbedingungen beabsichtigt der Senat, die Zusammenarbeit bei der konzeptionellen Verkehrsplanung mit dem Land Brandenburg zu intensivieren. Es ist daher vorgesehen, auf der nächsten gemeinsamen Sitzung der Regierungen Berlin-Brandenburg eine Arbeitsgruppe auf Fachebene zur Verkehrsentwicklungsplanung anzuregen und sie mit der Erarbeitung eines 3. Zwischenberichtes zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg zu beauftragen.
In diesem Zusammenhang sollen u.a. aktuelle Problemstellungen wie
– Qualifizierung der Schnellverbindungen Berlin-Hamburg (ICE)
– Beschleunigter Ausbau der Frankfurter, Dresdener und Anhalter Bahn
– Intensivierung des Ausbaus der Stammbahnstrecke Potsdam-Berlin
– Flexibilisierung der Verkehrsbedienung im Schienenpersonennahverkehr in Schwachlastzeiten (Bahn alternativ Bus)
bearbeitet werden.
Zu 4.:
Mit Bescheid vom 25. Januar 2000 wurden die Konzessionsanträge der DB Regio von der Genehmigungsbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass es bereits an der Erfüllung der bei einer Antragstellung nach dem Personenbeförderungsgesetz (§12) zu beachtenden förmlichen Voraussetzungen fehlt und deshalb bearbeitungsfähige Anträge nicht vorliegen.
Berlin, den 16. März 2000
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt