Sachstand bei der Gründung der BVG-Tochtergesellschaft Berlin Transport GmbH

Sachstand bei der Gründung der BVG-Tochtergesellschaft Berlin Transport GmbH

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den personellen Strukturen, den Sanierungszielen und potenziellen Wettbewerbsverzerrungen im Zuge der Gründung des neuen BVG-Tochterunternehmens „Berlin Transport GmbH“. Ein Großteil der Fragen zu konkreten Bewerberzahlen aus dem BVG-Bestand, geplanten Abfindungen und externen Ausschreibungen wird vom Wirtschaftssenator nicht beantwortet; die Verwaltung verweist hierzu auf eine offizielle Mitteilung des BVG-Vorstandes, nach der eine öffentliche Offenlegung sensibler Betriebsdaten zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für das Unternehmen im Markt führen würde. Bezüglich potenzieller Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Busunternehmen durch restriktive Drittvergabe-Regelungen im neuen Unternehmensvertrag sieht der Senat keine verfahrenstechnische Gefahr.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5285
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/5285
des Abgeordneten Hans-Peter Seitz (SPD)
über: Sachstand bei der Gründung der BVG-Tochtergesellschaft Berlin Transport GmbH
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Bewerber aus dem Personalbestand der BVG gibt es für die neu zu gründende BVG-Tochtergesellschaft Berlin Transport GmbH?
2. Wie hoch ist die Zahl der Bewerber mit denen bereits Beratungsgespräche geführt wurden?
3. Wie viele Bewerber sind derzeit tatsächlich zum Wechsel in die Berlin Transport GmbH bereit?
4. In welcher Höhe braucht die Berlin Transport GmbH Mitarbeiter, um die zunächst angestrebten 30 % Fahrleistung zu erbringen?
5. Durch welche Maßnahmen sollen Mitarbeiter der BVG für den freiwilligen Wechsel zur Berlin Transport GmbH geworben werden?
6. Falls Abfindungen gezahlt werden, in welcher Höhe?
7. Welche Anzahl BVG-externer Bewerbungen gibt es?
8. Wie viele und welche Positionen bei der Berlin Transport GmbH gibt es, die nicht aus dem Personalbestand der BVG besetzt werden können?
9. Ist es mit den gemeinsam festgelegten Sanierungszielen vereinbar, wenn statt einer Überführung von Personal von BVG (Anstalt des öffentlichen Rechts) in ihr Tochterunternehmen Berlin Transport GmbH diese Tochter zusätzliches Personal aufbaut, und in welcher Höhe wird der Landeshaushalt dadurch gegebenenfalls belastet?
10. Trifft es zu, dass die BVG bereits die Erbringung von Busverkehrsleistungen, die etwa 10 % der Gesamtleistung ausmachen, europaweit ausgeschrieben hat, und wird sich die Berlin Transport GmbH darum bewerben?
11. Sieht der Senat die Gefahr, dass es durch die Regelung aus der Protokollnotiz (Punkt 2) zum neuen Unternehmensvertrag mit der BVG zu Wettbewerbsverzerrungen bei der Konkurrenz mit privaten Busunternehmen kommt, da die BVG nur wie bisher mindestens 10 % der vereinbarten Busbetriebsleistungen an Dritte vergeben muss, wenn Dritte nicht kostengünstiger sind als ein Unternehmen, an dem die BVG mehrheitlich beteiligt ist?
Berlin, den 29. Oktober 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 5285
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 10.:
Der Senat bedauert, die Fragen 1. bis 10. nicht beantworten zu können, da nach Mitteilung des Vorstandes der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Antwort im Rahmen einer allgemein öffentlich zugänglichen Anfrage zu wirtschaftlichen Nachteilen der BVG führen würde.
Zu 11.:
Nein.
Berlin, den 2. Dezember 1999
Branoner
Senator für Wirtschaft und Betriebe

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dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt