Aktualisierung des Nahverkehrsplans fuer das Land Berlin

Aktualisierung des Nahverkehrsplans fuer das Land Berlin

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Seitz (SPD) befasst sich mit der Frage, ob dem Senat bekannt ist, dass laut Nahverkehrsgesetz des Landes Berlin vom 27. Juni 1995 der Nahverkehrsplan für das Land Berlin alle zwei Jahre fortzuschreiben ist, ob es zutrifft, dass der letzte Nahverkehrsplan von der damaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr (SenBauWohnV) des Landes Berlin am 30. September 1997 vorgelegt wurde, wie der Senat die mittlerweile halbjährige Verzögerung bei der Vorlage des neuen Nahverkehrsplans zu rechtfertigen bzw. durch die unverzügliche Vorlage eines neuen Nahverkehrsplans auszugleichen gedenkt, ob dem Senat bekannt ist, dass von der Abt. XII A 31 des damaligen SenBauWohnV zum 21. Mai 1999 ein Zeitplan zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landes Berlin vorgelegt wurde, der vorsah, bis zum 1. Dezember 1999 die Erstellung einer endgültigen Senatsvorlage für einen neuen Nahverkehrsplan und für den 15. Januar 2000 einen Senatsbeschluss und eine Abgeordnetenhausvorlage vorzulegen, und wann nun endgültig mit einem neuen Nahverkehrsplan zu rechnen ist, welche Institutionen bei seiner Erstellung als beratende Instanzen mitwirken und inwieweit dieser neue Nahverkehrsplan die gesetzlich vorgeschriebenen gestaltenden Vorgaben für den Nahverkehr in Berlin berücksichtigen wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass ja, in dem am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen „Gesetz über die Aufgaben und die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin (ÖPNV-Gesetz)“ in § 5 „Bedarfsplan für den öffentlichen Personennahverkehr und Nahverkehrsplan“ in Absatz 7 vorgegeben werde: „Der Nahverkehrsplan ist spätestens alle zwei Jahre fortzuschreiben.“, dass der „Nahverkehrsplan des Landes Berlin 1998/99″ dem Abgeordnetenhaus von Berlin als Drucksache mit der Nr. 13/2375 am 13. Januar 1998 vom Senat vorgelegt worden sei, die Erarbeitung dieses Nahverkehrsplans unter Federführung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und unter Mitwirkung der in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), S-Bahn Berlin GmbH und Deutsche Bahn AG sowie gutachterlicher Unterstützung, der die grundlegende Bearbeitung des Nahverkehrsplans zum 30. September 1997 abgeschlossen habe, diese Fassung sei anschließend für den erforderlichen Senatsbeschluss und die anschließende Vorlage an das Abgeordnetenhaus noch endgültig geprüft, korrigiert, abgestimmt und aktualisiert worden, dass nach dem Berliner ÖPNV-Gesetz § 5 Abs. 3 der Nahverkehrsplan „Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot“ festlegen solle, somit sei der Nahverkehrsplan in erster Linie ein Instrumentarium für die Sicherung der Mobilitätsanforderungen mit verkehrlichen Vorgaben zur Ausgestaltung und Verbesserung des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin und setze Leitlinien für seine Weiterentwicklung, inhaltlich sei besonderer verkehrlicher Handlungsbedarf schwerpunktmäßig zu berücksichtigen, für eine umfassende inhaltliche Bearbeitung seien als Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes sechs Workshop-Veranstaltungen durchgeführt worden: am 21. Oktober 1999 „Nahverkehrsplan Berlin: Aufgaben und Gestaltungschancen – Erfahrungen anderer Städte und Regionen“, am 16. November 1999 „Qualitätsstandards im ÖPNV“, am 14. Dezember 1999 „Mehr Sicherheit im ÖPNV“, am 18. Januar 2000 „Bahn, Bus und Taxi – Nachtverkehr für eine Metropole“, am 15. Februar 2000 „Wettbewerb im ÖPNV – Chancen und Risiken der Öffnung des Verkehrsmarktes“, am 17. April 2000 „Vom Fahrschein zur Chipkarte – Möglichkeiten zum zukünftigen Tarifangebot“, um internationale und nationale Erfahrungen und Kenntnisse bei der Erarbeitung des Berliner Nahverkehrsplanes einfließen zu lassen, hätten Experten aus ganz Europa daran teilgenommen, durch diese Vortragsveranstaltungen und die in diesem Zusammenhang durchgeführten Diskussionen sei ein intensiver Wissens- und Erfahrungsaustausch erfolgt, durch Einladung und Teilnahme von Interessengruppen und Verbänden, die neben den Vertretern aus den verschiedenen Verwaltungen des Senats und bezirklichen Ebenen und den Verkehrsunternehmen bzw. dem Verkehrsverbund ebenfalls speziell eingebunden wurden, sei ein umfassender Meinungs- und Informationsaustausch durchgeführt worden, mit Beendigung dieser Workshopreihe sei eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bereits abgeschlossen worden, nach dem Berliner ÖPNV-Gesetz sei als Basis für den Nahverkehrsplan eine „Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung“ heranzuziehen, aktuell ermittelte Daten, mit denen das Verkehrsverhalten realitätsgetreu abgebildet werden könne, seien daher erforderlich, zur Vermeidung von Doppelarbeit und effizienter Mittelverwendung sei die BVG-Verkehrserhebung herangezogen worden und dafür keine eigene Verkehrserhebung von Seiten des Senats durchgeführt worden, im Jahre 1998 sei von der BVG eine umfassende Erhebung der Verkehrsnachfrage in Berlin und im Umland (im engeren Verflechtungsbereich des Landes Brandenburg) durchgeführt worden, wobei im Anschluss daran eine Datenaufbereitung durch die BVG erforderlich gewesen sei, erst nach Vorliegen verarbeitungsfähigen Datenmaterials habe eine Be- und Weiterverarbeitung für die Anwendungszwecke des Nahverkehrsplans beginnen können, um zu aussagefähigen Prognosen zu gelangen, für die Prognoseberechnungen sei die Festlegung von den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen erforderlich, durch die Neubildung des Ressorts für Stadtentwicklung erhalte nun der öffentliche Personennahverkehr unter der Zielstellung einer integrierten Stadt- und Verkehrsplanung eine verstärkte Einbindung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, eine nachhaltige Änderung des Verkehrsverhaltens für eine positive Verschiebung des ÖV-Anteils am Modal Split erfordere eine verstärkte Berücksichtigung von „push“- und „pull“-Maßnahmen, die entsprechend die Prognosekriterien bestimmten, auf Grund der verkehrspolitischen Neuorientierung seien die Rahmenbedingungen für die Verkehrsprognose verändert worden, um aussagekräftige Ergebnisse darzustellen, wobei die Wirksamkeit der ergriffenen Strategien mitberücksichtigt werde, sei der Prognosehorizont auf 2004 festgelegt worden, ausgehend von diesen neuen zu berücksichtigenden Grundlagen für die Darstellung des Mobilitätsverhaltens, die Verkehrsplanung und die Prognoseberechnungen resultiere der Fertigstellungstermin für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Sinne einer intelligenten Organisation für eine stadt- und umweltgerechte Mobilität, da außerdem weiterhin insbesondere die intensive Einbeziehung der Verkehrsunternehmen, der Bezirke, der Berlin umgebenden Gebietskörperschaften, der Interessengruppen und -verbände vorgesehen sei, solle der Nahverkehrsplan bis voraussichtlich im September 2000 dem Senat vorgelegt und anschließend in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden, und dass ein im Mai 1999 aufgestellter Zeitplan eine Arbeitsgrundlage für die Bearbeitungsorganisation zur Fortschreibung des am 13. Januar 1998 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans dargestellt habe, dabei sei von den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen zum damaligen Status quo ausgegangen worden, die nunmehr erfolgte Umorientierung auf eine verstärkt auf die Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Umweltqualität zielende nachhaltige und zukunftsorientierte Verkehrsplanung führe zu einer umfassenden Neubearbeitung und anderen Ziel- sowie Schwerpunktsetzungen für den neuen Nahverkehrsplan für Berlin.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/638 (Kleine Anfrage Nr. 638)

Kleine Anfrage Nr. 14/638 des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Seitz (SPD) über: Aktualisierung des Nahverkehrsplans für das Land Berlin

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass laut Nahverkehrsgesetz des Landes Berlin vom 27. Juni 1995 der Nahverkehrsplan für das Land Berlin alle zwei Jahre fortzuschreiben ist?

  2. Trifft es zu, dass der letzte Nahverkehrsplan von der damaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr (SenBauWohnV) des Landes Berlin am 30. September 1997 vorgelegt wurde?

  3. Wie gedenkt der Senat die mittlerweile halbjährige Verzögerung bei der Vorlage des neuen Nahverkehrsplans zu rechtfertigen bzw. durch die unverzügliche Vorlage eines neuen Nahverkehrsplans auszugleichen?

  4. Ist dem Senat bekannt, dass von der Abt. XII A 31 des damaligen SenBauWohnV zum 21. Mai 1999 ein Zeitplan zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landes Berlin vorgelegt wurde, der vorsah, bis zum 1. Dezember 1999 die Erstellung einer endgültigen Senatsvorlage für einen neuen Nahverkehrsplan und für den 15. Januar 2000 einen Senatsbeschluss und eine Abgeordnetenhausvorlage vorzulegen?

  5. Wann ist nun endgültig mit einem neuen Nahverkehrsplan zu rechnen, welche Institutionen werden bei seiner Erstellung als beratende Instanzen mitwirken, und inwieweit wird dieser neue Nahverkehrsplan die gesetzlich vorgeschriebenen gestaltenden Vorgaben für den Nahverkehr in Berlin berücksichtigen?

Berlin, den 18. Mai 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 638

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Ja.

In dem am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen „Gesetz über die Aufgaben und die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin (ÖPNV-Gesetz)“ wird in § 5 „Bedarfsplan für den öffentlichen Personennahverkehr und Nahverkehrsplan“ in Absatz 7 vorgegeben: „Der Nahverkehrsplan ist spätestens alle zwei Jahre fortzuschreiben.“

Zu 2.:

Der „Nahverkehrsplan des Landes Berlin 1998/99“ ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin als Drucksache mit der Nr. 13/2375 am 13. Januar 1998 vom Senat vorgelegt worden. Die Erarbeitung dieses Nahverkehrsplanes erfolgte unter Federführung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und unter Mitwirkung der in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), S-Bahn Berlin GmbH und Deutsche Bahn AG sowie gutachterlicher Unterstützung, der die grundlegende Bearbeitung des Nahverkehrsplans zum 30. September 1997 abschloss. Diese Fassung wurde anschließend für den erforderlichen Senatsbeschluss und die anschließende Vorlage an das Abgeordnetenhaus noch endgültig geprüft, korrigiert, abgestimmt und aktualisiert.

Zu 3. und 5.:

Nach dem Berliner ÖPNV-Gesetz § 5 Abs. 3 soll der Nahverkehrsplan „Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot“ festlegen. Somit ist der Nahverkehrsplan in erster Linie ein Instrumentarium für die Sicherung der Mobilitätsanforderungen mit verkehrlichen Vorgaben zur Ausgestaltung und Verbesserung des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin und setzt Leitlinien für seine Weiterentwicklung. Inhaltlich ist besonderer verkehrlicher Handlungsbedarf schwerpunktmäßig zu berücksichtigen.

Für eine umfassende inhaltliche Bearbeitung sind als Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes sechs Workshop-Veranstaltungen durchgeführt worden:

— am 21. Oktober 1999

Nahverkehrsplan Berlin: Aufgaben und Gestaltungschancen – Erfahrungen anderer Städte und Regionen,

— am 16. November 1999

Qualitätsstandsards im ÖPNV,

— am 14. Dezember 1999

Mehr Sicherheit im ÖPNV.

— am 18. Januar 2000

Bahn, Bus und Taxi – Nachtverkehr für eine Metropole,

— am 15. Februar 2000

Wettbewerb im ÖPNV – Chancen und Risiken der Öffnung des Verkehrsmarktes,

— am 17. April 2000

Vom Fahrschein zur Chipkarte – Möglichkeiten zum zukünftigen Tarifangebot.

Um internationale und nationale Erfahrungen und Kenntnisse bei der Erarbeitung des Berliner Nahverkehrsplanes einfließen zu lassen, haben Experten aus ganz Europa daran teilgenommen. Durch diese Vortragsveranstaltungen und die in diesem Zusammenhang durchgeführten Diskussionen ist ein intensiver Wissens- und Erfahrungsaustausch erfolgt. Durch Einladung und Teilnahme von Interessengruppen und Verbänden, die neben den Vertretern aus den verschiedenen Verwaltungen des Senats und bezirklichen Ebenen und den Verkehrsunternehmen bzw. dem Verkehrsverbund ebenfalls speziell eingebunden wurden, ist ein umfassender Meinungs- und Informationsaustausch durchgeführt worden. Mit Beendigung dieser Workshopreihe ist eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bereits abgeschlossen worden.

Nach dem Berliner ÖPNV-Gesetz ist als Basis für den Nahverkehrsplan eine „Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung“ heranzuziehen. Aktuell ermittelte Daten, mit denen das Verkehrsverhalten realitätsgetreu abgebildet werden kann, sind daher erforderlich. Zur Vermeidung von Doppelarbeit und effiziente Mittelverwendung ist die BVG-Verkehrserhebung herangezogen worden und dafür keine eigene Verkehrserhebung von Seiten des Senats durchgeführt worden. Im Jahre 1998 wurde von der BVG eine umfassende Erhebung der Verkehrsnachfrage in Berlin und im Umland (im engeren Verflechtungsbereich des Landes Brandenburg) durchgeführt, wobei im Anschluss daran eine Datenaufbereitung durch die BVG erforderlich war. Erst nach Vorliegen verarbeitungsfähigen Datenmaterials konnte eine Be- und Weiterverarbeitung für die Anwendungszwecke des Nahverkehrsplans beginnen, um zu aussagefähigen Prognosen zu gelangen. Für die Prognoseberechnungen ist die Festlegung von den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen erforderlich. Durch die Neubildung des Ressorts für Stadtentwicklung erhält nun der öffentliche Personennahverkehr unter der Zielstellung einer integrierten Stadt- und Verkehrsplanung eine verstärkte Einbindung im Rahmen eines Gesamtkonzepts. Eine nachhaltige Änderung des Verkehrsverhaltens für eine positive Verschiebung des ÖV-Anteils am Modal Split erfordern eine verstärkte Berücksichtigung von „push“- und „pull“-Maßnahmen, die entsprechend die Prognosekriterien bestimmen. Auf Grund der verkehrspolitischen Neuorientierung sind die Rahmenbedingungen für die Verkehrsprognose verändert worden. Um aussagekräftige Ergebnisse darzustellen, wobei die Wirksamkeit der ergriffenen Strategien mitberücksichtigt wird, ist der Prognosehorizont auf 2004 festgelegt worden.

Ausgehend von diesen neuen zu berücksichtigenden Grundlagen für die Darstellung des Mobilitätsverhaltens, die Verkehrsplanung und die Prognoseberechnungen resultiert der Fertigstellungstermin für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Sinne einer intelligenten Organisation für eine stadt- und umweltgerechte Mobilität. Da außerdem weiterhin insbesondere die intensive Einbeziehung der Verkehrsunternehmen, der Bezirke, der Berlin umgebenden Gebietskörperschaften, der Interessengruppen und -verbände vorgesehen ist, soll der Nahverkehrsplan bis voraussichtlich im September 2000 dem Senat vorgelegt und anschließend in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

Zu 4.

Ein im Mai 1999 aufgestellter Zeitplan stellte eine Arbeitsgrundlage für die Bearbeitungsorganisation zur Fortschreibung des am 13. Januar 1998 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans dar. Dabei war von den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen zum damaligen Status quo ausgegangen worden. Die nunmehr erfolgte Umorientierung auf eine verstärkt auf die Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Umweltqualität zielende nachhaltige und zukunftsorientierte Verkehrsplanung führt zu einer umfassenden Neubearbeitung und anderen Ziel- sowie Schwerpunktsetzungen für den neuen Nahverkehrsplan für Berlin.

Berlin, den 14. Juni 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt