VBB + Flughäfen: Wie war der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bisher an Planungen der Anbindung des künftigen Flughafens BER an den ÖPNV beteiligt? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche Stelle/n innerhalb des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) fungierte/fungiert seit dem Jahr 2008 als Ansprechpartner für die #Anbindung des #Flughafens Berlin Brandenburg an den Öffentlichen Per- sonennahverkehr (#ÖPNV)?

Antwort zu 1: Die mit der BER1-Anbindung befassten Bereiche des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) koordinieren seit 2008 die geplanten Angebote des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) zum Flughafen BER. Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist dies das „#Center für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement“ und für den Busverkehr die Abteilung „Planung“ des Bereichs „Planung und Fahrgastinformation“.


Frage 2: Welche Stelle/n der Flughafen Berlin Bran- denburg GmbH fungierte/fungierten seit dem Jahr 2008 als Ansprechpartner für die Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg an den Öffentlichen Personennahver- kehr?

Antwort zu 2: Nach Auskunft des VBB wurden sei- tens der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) für die verschiedenen Themen zur BER-Anbindung unter- schiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als An- sprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt.


Frage 3: Wie viele Besprechungen/Sitzungen fanden seit dem Jahr 2008 zu welchen Terminen mit Teilnahme von Vertreter*innen des VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zum Thema Anbindung des Flugha- fens Berlin Brandenburg an den Öffentlichen Personen- nahverkehr statt?
 
Antwort zu 3: Seit dem Jahr 2008 gab es nach Aus- kunft des VBB eine Vielzahl von Besprechungsterminen zwischen VBB, den betroffenen Verkehrsunternehmen, den zuständigen Aufgabenträgern, der FBB sowie weite- ren Beteiligten.


Frage 4: Durch welche Stellen wurden diese Bespre- chungen/Sitzungen protokolliert?

Antwort zu 4: Für die regelmäßigen Sitzungen der gemeinsamen AG „Anbindung BER“ mit dem Berliner Aufgabenträger und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) wurden vom VBB Protokolle erstellt.


Frage 5: Wie viele Beschlüsse und/oder sonstige Ab- sprachen mit welchem jeweiligen Inhalt wurden seit 2008 zum Thema Anbindung des Flughafens Berlin Branden- burg an den Öffentlichen Personennahverkehr zwischen dem VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH getroffen?

Antwort zu 5: Aufgabenträger für den Schienenperso- nennahverkehr (SPNV) sind die Länder Berlin und Bran- denburg, für den Busverkehr das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald. Der VBB koordiniert den Abstimmungsprozess zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen. Da  die FBB  nicht Besteller der ÖPNV-Leistungen zum  Flughafen  ist und dieser diese auch nicht finanziert, sind keine Beschlussfassungen mit der FBB erforderlich.


Frage 6: Mit welchen Verkehrsmitteln des ÖPNV soll laut Beschlüssen und/oder sonstigen Absprachen zwi- schen dem VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH der Flughafen Berlin Brandenburg an welche Regionen im Umland sowie welche Bereiche des Berliner Stadtgebietes angebunden werden?
 

 
1 Flughafen Berlin Brandenburg

Frage 7: Mit welchen Verkehrsmitteln des ÖPNV soll laut Beschlüssen und/oder sonstigen Absprachen zwi- schen dem VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH der Flughafen Berlin Brandenburg insbesondere an die süd-westlichen Bezirke Berlins angebunden wer- den?

Antwort zu 6 und 7: Die FBB hat keine Verantwor- tung für die Bestellung von ÖPNV-Leistungen zum Flug- hafen BER (siehe auch Antwort zu Frage 5). Aus diesem Grunde wird das ÖPNV-Anbindungskonzept zum Flugha- fen BER ausschließlich mit den Aufgabenträgern abge- stimmt. Dies sieht folgende Anbindungen vor:

SPNV
•    vier Verbindungen pro Stunde und Richtung im Eisenbahn-Regionalverkehr zwischen Berlin Hauptbahn- hof und BER als Airport Express,
•    je eine Verbindung pro Stunde im Eisenbahn- Regionalverkehr von und nach Potsdam, Königs Wuster- hausen und Wünsdorf Waldstadt (RB 22 und RE 7),
•    sechs S-Bahn-Verbindungen je Stunde und Rich- tung (S9 und S45).


Busverkehr
•    Busverbindungen der BVG zwischen Rudow und BER,
•    Busverbindungen der BVG und der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (RVS) mit Linien des Umlandverkehrs.

Das Anbindungskonzept befindet sich aktuell in Über- arbeitung, damit die aktuellen Entwicklungen berücksich- tigt werden können (z.B. wegen des neuen FBB- Konzeptes mit den zwei Standorten Schönefeld und BER).

Möglicherweise werden zusätzlich eigenwirtschaftli- che Bus-Linien angeboten werden. Diese Verkehre wer- den daher nicht vom VBB und dem Berliner Aufgaben- träger geplant und organisiert.

Neben der S-Bahn-Linie S 45 (Ringbahn) sind Durch- bindungen von Omnibus-Linien vorgesehen.

Frage 8: Wie viele Unternehmen welcher Art wur- den/werden durch den VBB in Besprechun- gen/Sitzungen/Verhandlungen mit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bzgl. der Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg an den ÖPNV vertreten?
 
Frage 9: Vertrat/vertritt der VBB in den unter 3., 5., 6., 7. und 8. genannten Besprechun- gen/Sitzungen/Verhandlungen auch privatrechtliche Un- ternehmen, die sich nicht im Eigentum der Öffentlichen Hand befinden? Wenn ja, wie viele und welche Unter- nehmen?

Antwort zu 8 und 9: Gesellschafter des VBB sind die ÖPNV-Aufgabenträger in Berlin und Brandenburg. Inso- fern ist der VBB kein Vertreter der Verkehrsunternehmen.


Berlin, den 23. März 2016


In Vertretung

C h r i s t i a n  G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)

 

Tarife + VBB: Bonitätsprüfungen bei BVG und S-Bahn: Warum müssen Menschen mit wenig Einkommen mehr für den ÖPNV zahlen? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn
Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet
wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele #Bonitätsprüfungen haben #BVG
A.ö.R: und #S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
im Zusammenhang von Antragstellung, Verlängerung
oder Änderung von Abonnementverträgen sowie von
#Lastschriftverfahren vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln
nach Jahr, Anzahl der Prüfungen.)
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Einführung der Boni-Prüfung erfolgte bei der
BVG im Jahr 2008.
Anzahl Boni-Prüfungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Boni-Prüfungen 49,6 86,9 65,0 70,3 64,6 66,9 66,4 82,2

Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Vor dem Abschluss von Abo-Neuanträgen führt die
S-Bahn Berlin monatlich eine Bonitätsprüfung durch. Die
Prüfung erfolgt jeweils vor dem ersten Gültigkeitsmonat
sowie der Zusendung der Wertabschnitte. Die Anzahl der
effektiven Neukunden pro Jahr lag bei der S-Bahn in den
letzten Jahren zwischen 4.000 und 5.000 Kunden.“
Frage 2: In welchen Fällen bzw. auf welche spezifischen
Anlässe hin werden Bonitätsprüfungen von
Kund*innen oder möglichen Kund*innen vorgenommen?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Mit der Einführung der Bonitätsprüfung 2008 verfolgt
die BVG das Ziel, Forderungsausfälle bei Abonnements
zu reduzieren. Die BVG prüft ausschließlich bei
Neuantragsstellung die Bonität des potenziellen Abonnenten.
Auf die VBB-weit geltende Kann-Prüfung bei Tarifwechsel
bzw. Vertragsverlängerungen verzichtet die
BVG.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Da das Abonnement-Verfahren im VBB-Tarif ausschließlich
ein Lastschriftverfahren vorsieht und der Kunde
bereits im Vorfeld der Zahlung einen Großteil seiner
Wertabschnitte erhält, liegt ein berechtigtes wirtschaftliches
Interesse des Verkehrsunternehmens i.S.d. § 28 Abs.
1, Satz 1, Nr. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2, Ziff. 1 des BDSG*
zur Durchführung einer Bonitätsprüfung vor. Veranlasst
werden die Bonitätsprüfungen ausschließlich im Rahmen
einer erstmaligen Beantragungen von Abonnements.“
____________
* BDSG: Bundesdatenschutzgesetz

Frage 3: Wie viele Antragsteller*innen von Abonnements
oder Teilnahme an Lastschriftverfahren wurden in
den Jahren seit 2006 wegen Bonitätsprüfungen abgelehnt
bzw. von Abonnements oder Lastschriftverfahren ausgeschlossen?
(Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Anzahl der
Ablehnungen.)
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Anzahl Ablehnungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Ablehnungen 3,0 4,4 4,4 4,0 3,5 3,0 2,9 3,1

Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bisher wurde bei der S Bahn Berlin kein Kunde aufgrund
negativer Bonitätsmerkmale vom Abonnement
ausgeschlossen.“
Frage 4: Werden auch beim Verkauf von Handy-
Tickets mittels BVG-App "Fahrinfo Plus" oder VBB-App
"Bus & Bahn" Bonitätsprüfungen eingeholt? Wenn ja,
a. wie viele Bonitätsprüfungen von Antragssteller*
innen auf Teilnahme am Lastschriftverfahren, um
Zugang zu Handy-Tickets zu erhalten, wurden in den
Jahren seit 2011 vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach
Jahr und Anzahl.)
b. wie viele Antragssteller*innen auf Teilnahme am
Lastschriftverfahren, um Zugang zu Handy-Tickets zu
erhalten, wurden in den Jahren seit 2011 nach Bonitätsprüfungen
abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und
Anzahl.)
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfung für Kunden im BVGOnlineshop
erfolgt nicht durch die BVG. Die Bezahlabwicklung
erfolgt über einen externen Finanzdienstleister
und ist in den bestehenden AGB* beschrieben. Im Zusammenhang
mit der Bezahlung der bestellten Ware wurde
vertraglich vereinbart, dass unser Dienstleister, die
LogPay Financial Services GmbH, im Rahmen des Registrierungsprozesses
für das Lastschriftverfahren eine
Überprüfung der Bonität des Kunden durchführt. Angaben
zu Anzahl der Bonitätsprüfungen und ggfs. Ablehnungen
liegen der BVG nicht vor.“
____________
* AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frage 5: Nach welchen Kriterien werden Anträge auf
Abonnementverträge oder Teilnahme am Lastschriftverfahren
im Zuge von Bonitätsprüfungen abgelehnt?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Unser Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH
prüft bei einer Bonitätsabfrage in seinem Datenbestand,
ob zur angefragten Person Negativmerkmale vorhanden
sind. Anhand eines bestimmten Scoring-Verfahrens werden
die Kunden entweder ohne Negativmerkmal oder mit
Negativmerkmal anhand eines Ampelstatus an die BVG
zurückgemeldet. Die Ablehnung eines Abonnementantrages
erfolgt ausschließlich auf Grund der Ampelmeldung
´rot´ des externen Dienstleisters.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach Eingang der Bonitätsanfrage prüft der Dienstleister
der S-Bahn Berlin anhand seines Datenbestands –
in Form eines EDV-gestützten Abgleichs -, ob zur angefragten
Person Negativmerkmale vorhanden sind. Danach
werden die Kunden auf Grundlage eines bestimmten
Scoring-Verfahrens eingestuft, d.h. in die drei Kategorien
ohne, mit mittlerem oder hartem Negativmerkmal, bevor
sie an die S-Bahn Berlin zurückgemeldet werden. Nur bei
´hartem Negativ-merkmal´ würde eine Ablehnung erfolgen.
Kunden mit ´mittlerem Negativmerkmal´ erhalten
zunächst nur drei Wertabschnitte und bei korrekter Zahlung
dann die restlichen Abschnitte zugesandt.“
Frage 6: Welche Unternehmen wurden von BVG
A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
beauftragt, Bonitätsprüfungen vorzunehmen?"
Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG arbeitet für die Einholung von Wirtschaftsauskünften
und Bonitätsprüfungen im Fahrscheinabonnement
nur mit der Firma Creditreform Boniversum
GmbH zusammen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die S-Bahn Berlin arbeitet seit dem Jahr 2002 mit
folgendem Dienstleister zusammen:
InfoScore Consumer Data GmbH
Rheinstr. 99
76532 Baden Baden“
Frage 7: Welche vertraglichen Regelungen haben
BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH mit den für Bonitätsprüfungen
beauftragten Unternehmen geschlossen, um
den Datenschutz und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung der Kund*innen zu gewährleisten?
Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG hat neben den üblichen vertraglichen Bestandteilen
gesonderte vertragliche Regelungen für die
Themen ´Speicherung von Daten´ und ´Datenschutz´
getroffen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfungen werden aufgrund des berechtigten
Interesses der S-Bahn Berlin i.S. des § 28 Abs. 1,
Satz 1, Nr.1 BDSG durchgeführt. Eine besondere vertragliche
Regelung für die Durchführung von Bonitätsprüfungen
ist datenschutzrechtlich nicht vorgeschrieben. Das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kunden wird bei der S-Bahn Berlin insofern gewährleistet, als
dass der Kunde bei Neuabschluss eines Abonnementvertrages
über die Durchführung einer Bonitätsabfrage mit
dem Antragsformular informiert wird.“
Frage 8: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen,
dass BVG A.ö.R., S-Bahn Berlin GmbH oder die von
ihnen für Bonitätsprüfungen beauftragten Unternehmen
Kundendaten zu anderen Zwecken weiterverarbeitet oder
an Dritte weiter gegeben haben?
Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG selbst verwendet die aus Bonitätsprüfungen
erhaltenen Ergebnisse ausschließlich für den vertragsgegenständlichen
Zweck und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Mit dem Dienstleister ist vertraglich vereinbart, dass
überlassene Daten absolut vertraulich behandelt werden
müssen und nicht für Dritte zugänglich sein dürfen. Weiterhin
müssen die mit der Durchführung beauftragten
Mitarbeiter des Dienstleisters nach dem Berliner Datenschutzgesetz
(Bln. DSG) auf das Datenschutzgeheimnis
verpflichtet sein und gewährleisten, dass die Vorschriften
dieses Gesetzes und anderer bereichsspezifischer Regelungen
zum Datenschutz eingehalten werden.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach deutschem Datenschutzrecht gilt der Grundsatz
der engen Zweckbindung, d.h. Daten dürfen nur im Rahmen
der bestehenden Zweckbestimmung verarbeitet werden.“
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
Menschen mit geringen Einkommen, mit Schulden oder
einer Schuldenvergangenheit von den günstigeren Abonnement-
Tarifen ausgeschlossen werden?
Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die wirtschaftlichen Kriterien (geringes Einkommen,
Schulden oder Schuldenvergangenheit) eines Kunden sind
der BVG nicht bekannt und werden auch nicht durch den
Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH an die
BVG übermittelt. Wir erhalten lediglich einen Ampelstatus
verbunden mit einem Scorewert.
Weiterhin besteht auch für Kunden mit einem roten
Ampelstatus die Möglichkeit einer individuellen Lösung
zum Abonnement. Diese Kunden erhalten zunächst nur 3
Wertabschnitte bzw. eine fahrCard (je nach Tarifprodukt),
welche im Fall von Rücklastschriften umgehend gesperrt
werden kann. Bei korrekter Zahlung erhalten die Kunden
dann die restlichen Abschnitte zugesandt und werden ins
reguläre Abonnementgeschäft überführt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bei der S-Bahn Berlin wurden bisher keine Kunden
aufgrund eines negativen Bonitätsprüfungsergebnisses
abgelehnt. Sollte dennoch ein solcher Fall eintreten, würde
aus Kulanzgründen zunächst nur die Zusendung von 3
Wertabschnitten erfolgen. Bei ordnungsgemäßem Zahlverhalten
wäre in der Folge auch die Zusendung der restlichen
Wertabschnitte möglich. Bei der Nutzung von
Chipkartenprodukten ist es auch für diese Kundengruppe
ohne Einschränkung möglich, ins Abo einzusteigen. Bei
Zahlungsunregelmäßigkeiten würde dann ggf. eine zeitnahe
Sperrung erfolgen.“
Frage 10: Mit der Einführung der VBB-fahrCard und
des zentralen Kontroll- und Sperrlistenservice (KOSES)
können nichtbezahlte Abonnements durch Lese- oder
Kontrollgeräte technisch einfach gesperrt werden. Hält
der Senat vor diesem Hintergrund Bonitätsprüfungen von
Abonnement- oder Handy-Ticket-Kund*innen für entbehrlich?
Und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 10: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Während der Einführung der VBB-fahrCard wird es
keine Änderung an der Bonitätsprüfung geben. Ob es
nach der vollständigen Einführung zu einer Änderung
kommt, kann die BVG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
sagen.“
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2016)

VBB: Staatssekretärin Katrin Lange ist neue VBB-Aufsichtsratsvorsitzende, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/staatssekretaerin-katrin-lange-ist-neue-vbb-aufsichtsratsvorsitzende/367552.html

In der heutigen Sitzung des #Aufsichtsrates der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH wurde Staatssekretärin Katrin #Lange aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) zur #Vorsitzenden gewählt. Erster Stellvertreter wurde Staatssekretär Christian #Gaebler aus der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Zweiter stellvertretender Vorsitzender bleibt weiterhin Herr Landrat Manfred Zalenga (Landkreis Oder-Spree). Laut Gesellschaftsvertrag der #VBB GmbH finden nach Ablauf von zwei Jahren turnusgemäß Wechsel im Vorsitz statt. Im VBB-Aufsichtsrat sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg vertreten.

BVG + Tarife: Lesegeräte in Bussen gehen wieder in Betrieb. Kunden können Daten lesen und löschen, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1916

Die in derzeit ca. 900 BVG-Bussen fest installierten #Lesegeräte für das elekt-ronische Ticket, die #VBB-fahrCard, gehen wieder in Betrieb. Von Mittwoch, den 17. Februar 2016 an wird eine neue Software schrittweise #freigeschaltet. Wegen der großen Zahl der Fahrzeuge kann es mehrere Tage dauern, bis die Lesegeräte in allen Bussen wieder zur Verfügung stehen.
Im Testbetrieb der Lesegeräte hatte sich herausgestellt, dass mit der alten Software bei der Einstiegskontrolle an den fest installierten Geräten ungewollt Daten zu Tag, Uhrzeit sowie ein Haltestellen-Code auf die VBB-fahrCard ge-schrieben wurden, die nur von den Kunden mittels einer App gelesen werden konnten. Ein ähnlicher Fehler trat auch bei Lesegeräten der Oberhavel Ver-kehrsgesellschaft mbH (#OVG) und Barnimer Busgesellschaft mbH (#BBG) auf. Die BVG hatte umgehend reagiert und die Geräte im Dezember bis zur Fehlerbehebung durch den Hersteller außer Betrieb genommen. Nach intensi-ven Tests der neuen Software ist nun sichergestellt, dass durch die Lesegerä-te keine ungewollten Einträge im sogenannten Transaktionslogbuch vorge-nommen werden. Die BBG hatte den Testbetrieb ebenfalls eingestellt. Die OVG hat bereits Anfang Januar 2016 entsprechende Softwareanpassungen vorgenommen.
Abonnement-Kunden im VBB haben ab sofort die Möglichkeit, an vielen Kun-denterminals bei den Verkehrsunternehmen zu überprüfen, ob im Transakti-onslogbuch ihrer VBB-fahrCard die fraglichen Einträge gespeichert wurden. Sofern gewünscht, können diese Einträge auch sofort an den jeweiligen Ter-minals gelöscht werden. Aus technischen Gründen hängen die möglichen An-laufpunkte im Einzelfall davon ab, welches Unternehmen die jeweilige VBB-fahrCard ausgegeben hat.
BVG-Kunden können ihre VBB-fahrCard in den BVG-Kundenzentren Alexan-derplatz, Zoologischer Garten, Holzmarktstraße (BVG-Zentrale), Köpenick, Marzahn, Rathaus Spandau und Alt-Tegel prüfen.
Bei der S-Bahn Berlin wurden keine Einträge in das Logbuch der Karten vor-genommen. Dennoch ist es möglich, dass bei der Nutzung von Bussen ande-rer Verkehrsunternehmen Einträge erfolgten. Deshalb bietet auch die S-Bahn
Berlin ihren Kunden die Möglichkeit, die VBB-fahrCard in den eigenen Kun-denzentren (außer Hauptbahnhof und Gesundbrunnen) zu prüfen.
Kunden aller anderen Verkehrsunternehmen im VBB können die Prüfung der Einträge im Transaktionslogbuch ihrer VBB-fahrCard am Kundenterminal im VBB-Infocenter am Hardenbergplatz 2 in Berlin vornehmen.

VBB: Verkehrserhebung 2016 Im VBB startet Befragung von 800.000 Fahrgästen, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/presse/verkehrserhebung-2016/335451.html

Die im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg tätigen 43 Verkehrsunternehmen führen zwischen dem 8. Februar und dem 17. Juli 2016 eine #Verkehrserhebung durch. Dabei werden rund 800.000 Fahrgäste im gesamten Verbundgebiet zu ihrer aktuellen Fahrt befragt. Die Datenerfassung erfolgt anonym und dient als Grundlage für die Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen zwischen den Verkehrsunternehmen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die letzte Verkehrserhebung fand im Jahr 2013 statt.

Täglich nutzen rund 3,7 Millionen Fahrgäste den Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) in Berlin und Brandenburg. Der #VBB-Fahrausweis, der zur Fahrt berechtigt, wird von allen 43 Verkehrsunternehmen anerkannt, unabhängig davon, wo der Fahrausweis erworben wurde. Um die Fahrgeldeinnahmen je nach Verkehrsleistung gerecht auf die Verkehrsunternehmen aufteilen zu können, wird alle drei Jahre eine umfangreiche Verkehrserhebung auf den über 1.000 Linien des Verbundgebiets durchgeführt. Die Zählungen und Befragungen in den Fahrzeugen erfolgen mit Papierfragebögen oder mit Smartphones bzw. Tablets. Die Fahrgäste werden gebeten, ihren Fahrausweis vorzuzeigen, damit die Angaben zur Tarifstufe, zum ausstellenden Verkehrsunternehmen und gegebenenfalls zum Fahrpreis abgeschrieben werden können. Bei den VBB-fahrCards werden diese Informationen elektronisch ausgelesen. Darüber hinaus werden die Fahrgäste nach ihrem Fahrweg und Fahrziel befragt. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu. Eine Befragung dauert ungefähr zwei Minuten und ist bequem während der Fahrt möglich. Alle autorisierten Befrager weisen sich gegenüber den Fahrgästen aus. Sie sind keine Kontrolleure und erheben kein erhöhtes Beförderungsentgelt!

Der VBB und die Verkehrsunternehmen bitten um eine rege Teilnahme und danken allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung.

Weitere Infos auf der VBB-Homepage unter www.VBB.de/verkehrserhebung.

S-Bahn: Wie hoch sind die Kosten der S-Bahn-Vergabe?, aus Senat

www.berlin.de

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Frage 1: Wie hoch sind die #Gesamtkosten des #S-Bahn- Vertrags für das #Teilnetz #Ring-Südost (ohne Interimsver- trag)? Welche #Laufzeit ist nun abschließend vereinbart worden?

 

Antwort zu 1: Der ermittelte Zuschussbedarf für die Laufzeit des  Verkehrsvertrages vom 01.01.2021 bis 31.12.2035 für den S-Bahnverkehr auf dem Teilnetz Ring-Südost in Berlin beträgt 1,8 Mrd. €. Der Wert er- rechnet sich aus dem Angebotspreis der S-Bahn

  • zuzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg geschätzten Höhe der nach einer Klausel auf Basis von Indizes berechneten jährlichen An- passung des Angebotspreises;
  • zuzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg geschätzten Höhe der Infrastrukturnut- zungsentgelte (Trassenpreis und Stationsentgelte);
  • abzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg prognostizierten Tarifeinnahmen unter Berücksichtigung einer Einnahmenaufteilung zwi- schen den VBB-Tarif anwendenden Verkehrsun- ternehmen sowie
  • einer Kosten-und Erlösaufteilung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg.

 

Aufgrund der Ausgestaltung des Vertrages als Brutto- vertrag tragen die Länder Berlin und Brandenburg das Erlös- und damit Finanzierungsrisiko. Anders als beim zurzeit gültigen Verkehrsvertrag, der ein Nettovertrag ist, ist deshalb der Zuschussbedarf über die einzelnen Jahre keine im Wesentlichen im Voraus feststehende Größe sondern entwickelt sich dynamisch. Insbesondere die den Zuschuss stark bestimmenden Infrastrukturnutzungsent- gelte für den Zeitraum ab 2021 bis 2035 sind hinsichtlich ihrer Höhe und zukünftigen Ausgestaltung nur sehr schwierig zu prognostizieren. Ebenfalls mit Unsicherhei- ten behaftet ist die Prognose der Erlöse. Der ermittelte Zuschussbetrag berücksichtigt daher auch eine Risikore- serve.

 

Frage 2: Welche Mehrkosten ergeben sich damit im Vergleich zu einer Fortschreibung des bisherigen Vertrags sowie zu den ursprünglich eingeplanten Kosten in Höhe von 1,386 Mrd. Euro? Wie schlüsseln sich diese Kosten auf die einzelnen Jahre auf (Bitte um Angabe der einzel- nen Jahresschreiben.)?

 

Antwort zu 2: Aus der Fortschreibung des Zuschuss- bedarfs des für die Jahre 2003-2017 kalkulierten bisheri- gen Verkehrsvertrages für den Zeitraum des Neuvertrages (2021-2035) lassen sich nur sehr begrenzte Schlussfolge- rungen ableiten. Der jahresweise Abgleich dieser Daten mit den Jahreswerten für den Neuvertrag stellt einen Ver- gleich von Äpfeln mit Birnen dar:

  • Die Kalkulation für den Preis des zurzeit gültigen Vertrages erfolgte im Jahr 2002  und nahm den Zeitraum bis 2017 in Bezug. Die daher im alten Preis abgebildeten Eingangsgrößen haben sich z.T. massiv verändert (z.B. Höhe und Gewicht der Inf- rastrukturnutzungsentgelte).
  • Der Neuvertrag ist wie unter 1. beschrieben ein Bruttovertrag und daher ganz anders kalkuliert als der zurzeit gültige Verkehrsvertrag (Nettovertrag). Dieses betrifft insbesondere die Konsequenzen von Erlöspotenzial bzw. Erlösrisiko.
  • Der Neuvertrag sieht merklich höhere Qualitäts- und Fahrzeuganforderungen und auch höhere Ser- viceleistungen vor, als der zurzeit gültige Ver- kehrsvertrag.
  • Der Neuvertrag verpflichtet auch zur Bereitstel- lung einer höheren Fahrzeugkapazität (z.B. Voll- züge auf dem Ring). Der Preis pro Leistungsein- heit (Zugkilometer) bildet dementsprechend einen deutlich höheren Fahrzeugeinsatz und damit ver- knüpfte Werkstatt- und Fahrzeugkosten ab.
  • Die Kalkulation des zurzeit gültigen Vertrages ba- sierte auf gänzlich anderen Fahrzeugkosten. Er wurde zu einem Teil unter Einsatz abgeschriebener Altfahrzeuge kalkuliert. Zum anderen wurden die Anfang der 90er Jahre beschafften und zwischen 1997/2004 ausgelieferten Neufahrzeuge einkalku- liert. Deren spezifischer Preis lag wesentlich nied- riger und die Beschaffung wurde zudem auch teil- weise vom Bund finanziell unterstützt.

Anteil Berlin in Mio. Euro

Ermittelter Zuschussbedarf Teilnetz Ring-Südost (Wettbewerbs-

vertrag)

Fortschreibung des bisherigen Ver- trages bezogen auf den Leistungsum- fang Teilnetz Ring-Südost

2035

148.276

125.906

2034

146.985

123.331

2033

145.367

121.000

2032

144.560

118.927

2031

141.805

115.929

2030

140.364

113.565

2029

138.979

111.251

2028

138.358

109.242

2027

136.762

106.986

2026

135.014

104.695

2025

133.270

102.474

2024

132.920

100.685

2023

91.652

75.176

2022

23.146

19.396

2021

6.617

5.543

2020

0

0

Summe Gesamt

1.804.075

1.454.105

Der vorstehend in der Tabelle in Jahresscheiben ange- gebene Zuschussbedarf für das Teilnetz Ring-Südost wurde entsprechend der Antwort zu Frage Nr. 1 berech- net. Die Werte zur Fortschreibung des bisherigen Vertra- ges basieren auf dessen vertraglichen Regelungen.

 

Frage 3: Welche Kosten erwartet der Senat für die langfristige Ertüchtigung aller S-Bahn-Baureihen? Bitte nach Baureihen und Jahren aufschlüsseln.

 

Antwort zu 3: Die Fahrzeuge der Altbaureihen 480 (70 Viertelzüge) und 485 (80 Viertelzüge) werden zur Sicherstellung des stabilen Weiterbetriebs über das Jahr 2017 hinaus bis zur vollständigen Verfügbarkeit der Neu- fahrzeuge ertüchtigt. Die diesbezüglichen Kosten entspre- chend aktueller Schätzung (Stand Dezember 2015) wer- den in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

 

 

Anteil Berlin in Tsd. Euro

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revi- sionen und Supportleitun- gen

 

2015 – 2017

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revi- sionen und Supportleitun- gen

 

2018 – 2023

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revisionen und Support- leitungen

 

Summe

2023

 

0

0

2022

 

6.046

6.046

2021

 

16.780

16.780

2020

 

8.004

8.004

2019

 

15.939

15.939

2018

 

17.411

17.411

2017

40.586

 

40.586

2016

22.947

 

22.947

2015

4.202

 

4.202

Summe Gesamt

67.736

64.180

131.916

Die Fahrzeuge der Baureihe (BR) 481 (500 Viertelzü- ge) sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch zu- künftig noch im S-Bahn-Netz eingesetzt werden. Die Fahrzeuge der BR 481 müssen demnach so ertüchtigt werden, dass sie bis zu ihrer Außerdienststellung stabil eingesetzt werden können. Der genaue Weiterbetriebszeit- raum ist noch in Klärung. Die Länder prüfen derzeit, ob ein Einsatz bis zur Ausmusterung im Zeitraum von 2027 bis 2033 sinnvoll sein könnte.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand der S-Bahn fällt für ei- ne entsprechende Langlebigkeitsertüchtigung der Fahr- zeuge der BR 481 je Viertelzugeinheit ein Aufwand von rund 500.000 EUR (Kostenstand 2015, zzgl. Kostendy- namisierung) an. Die Umsetzung würde schrittweise ab dem Jahr 2019 beginnen. Im indikativen Angebot für den Interimsvertrag II wurden insgesamt rund 159 Mio. EUR (inkl. Kostendynamisierung) für die Ertüchtigung der BR 481 eingepreist, hierbei wurde eine Langlebigkeitsertüch- tigung von 280 Viertelzügen der BR 481 unterstellt. Eine Aufschlüsselung der Kosten auf einzelne Jahresscheiben ist aufgrund der laufenden Verhandlungen zum Interims- vertrag II derzeit nicht möglich. Da das Langlebigkeitspa- ket für die Fahrzeuge der BR 481 derzeit noch nicht ab- schließend bestimmt und somit auch nicht monetär be- wertet werden kann, unterliegt diese Aufwandsschätzung noch einer relativ großen Unsicherheit. Die benannte Aufwandsschätzung stellt nach derzeitigem Kenntnisstand eine Obergrenze dar.

 

 

Berlin, den 19. Januar 2016

 

 

In Vertretung

 

C h r i s t i a n  G a e b l e r

…………………………..

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2016)

VBB + Tarife: Neue Fahrpreise im VBB ab 1. Januar 2016

http://www.vbb.de/de/article/presse/neue-fahrpreise-im-vbb-ab-1-januar-2016/304182.html

Zum 1. Januar 2016 wird der #VBB-Tarif in Berlin und Brandenburg angepasst. Die #Fahrpreise #steigen um durchschnittlich 1,84 Prozent und damit deutlich geringer als im Vorjahr (2015: 2,3%). Neu im VBB-Tarif: Das VBB-Freizeit-Ticket können künftig auch Besitzer von Monatskarten für Auszubildende und Schüler erwerben. Die Anerkennung von VBB-Fahrausweisen in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn zwischen Potsdam und Cottbus sowie zwischen Berlin und Prenzlau wird fortgeführt.

 

Neu:

Das VBB-Freizeit-Ticket können auch Monatskarten-Nutzer erwerben. Neben den VBB-Jahreskarten, dem VBB-Abonnement für Auszubildende und Schüler oder dem VBB-Schüler-Fahrausweis gilt ab 1. Januar 2016 auch die Monatskarte für Auszubildende und Schüler als Nachweis zum Erwerb und zur Nutzung. Der Preis des VBB-Freizeit-Tickets von monatlich 15,00 Euro bleibt unverändert.

 

Unverändert bleiben die Preise für

Berlin

  • 4-Fahrten-Karte Kurzstrecke
  • Einzelfahrausweise AB
  • 4-Fahrten-Karte AB
  • Einzelfahrausweise ABC
  • Monatskarte Fahrrad AB

Potsdam

  • Kurzstrecken, Einzelfahrausweise, Tageskarten und Kleingruppen-Tageskarten AB, BC und ABC

Kreisfreie Städte im Land Brandenburg

  • Monatskarten VBB-Umweltkarte/Auszubildende und Schüler/8 und 9-Uhr-Karten/Fahrrad für Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg a.d.H. – jeweils AB, BC, ABC (auch Abonnements mit monatlicher und jährlicher Abbuchung)

Landkreise im Land Brandenburg

  • Einzelfahrausweise und Tageskarten für die
    Orte mit Stadtlinienverkehr
  • Einzelfahrausweise und Tageskarten im Lokaltarif
    (für Fahrten bis 25 Kilometer)
  • Tageskarte VBB-Gesamtnetz
  • Einzelfahrausweise und Tageskarten Fahrrad
    für das VBB-Gesamtnetz

 

Es ändern sich die Preise für

Tarifbeispiele Berlin

Preis ab 1.1. 2016

Preis seit 1.1.2015

Kurzstrecke

1,70 Euro

1,60 Euro

Tageskarte AB

7,00 Euro

6,90 Euro

Kleingruppen-Tageskarte AB

17,30 Euro

16,90 Euro

Einzelfahrausweis Fahrrad AB

1,90 Euro

1,80 Euro

Einzelfahrausweis Fahrrad ABC

2,50 Euro

2,40 Euro

Monatskarte VBB-Umweltkarte AB

81,00 Euro

79,50 Euro

Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC

99,90 Euro

98,50 Euro

Abo VBB-Umweltkarte AB (mtl. Abbuchung)

761 Euro

740 Euro

Abo VBB-Umweltkarte AB (jährliche Abbuchung)

728 Euro

707 Euro

Jahreskarte VBB-Umweltkarte AB (Barzahlung)

761 Euro

740 Euro

Schülerticket AB

29,50 Euro

29,00 Euro

Abo Schülerticket AB

275 Euro

270 Euro

Geschwisterkarte AB

18,00 Euro

17,50 Euro

Abo Geschwisterkarte AB

170 Euro

166 Euro

Azubi AB

57 Euro

56 Euro

Abo Azubi AB

534 Euro

524 Euro

 

 

 

Tarifbeispiele Land Brandenburg

Preis ab 1.1. 2016

Preis seit 1.1.2015

Einzelfahrausweis Regeltarif:

 

 

Brandenburg an der Havel AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Frankfurt (Oder) AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Cottbus AB

1,60 Euro

1,50 Euro

Einzelfahrausweise Fahrrad:

 

 

Brandenburg an der Havel AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Frankfurt (Oder) AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Cottbus AB

1,20 Euro

1,10 Euro

Die komplette Übersicht der Fahrpreisanpassungen ab dem 1. Januar 2016 finden Sie in der Anlage.

Umgang mit Fahrausweisen des alten Tarifs

Fahrausweise des alten Tarifs verlieren nicht sofort ihre Gültigkeit. Noch nicht entwertete Fahrscheine zum alten Preis können noch bis einschließlich 14. Januar 2016 für Fahrten genutzt werden.

Danach können Fahrausweise, bei denen der Fahrpreis angepasst wurde, bis zum 31. Mai 2016 gegen Zahlung des Differenzbetrages umgetauscht werden. Diese Fahrausweise können bei den unternehmenseigenen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, bei denen die Fahrausweise erworben wurden, umgetauscht werden.

Bei bereits abgeschlossenen Abonnements mit jährlicher Abbuchung sowie den Jahreskarten in Barzahlung erfolgt nachträglich keine Anpassung, sie gelten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter. Bei Abonnements mit monatlicher Abbuchung wird die monatliche Abbuchungsrate angepasst.

Fahrausweise, bei denen sich der Fahrpreis nicht geändert hat, können natürlich weiter genutzt, z.B. die 4-Fahrten-Karte Berlin AB oder der Einzelfahrausweis Potsdam AB und Berlin AB.

Tarifbroschüren 2016

Zur Information über den aktuellen Tarif (Stand 1. Januar 2016) hat der VBB die Broschüren und Faltblätter „Der VBB-Tarif“, „Der VBB-Tarif kurz & bündig“, „Der VBB-Tarif kurz & bündig in leichter Sprache“, „Reisen nach Polen“, „VBB-Abo 65plus. Unendlich mobil.“, „Mitnahme von Fahrrädern“ und „Mobilitätsticket Brandenburg“ erstellt. Alle Broschüren sind kostenfrei und bei den Verkehrsunternehmen und im VBB-Infocenter in Berlin erhältlich und können auch im Internet unter VBB.de/Tarifbroschueren.de als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Erstmalig erschienen ist die Broschüre „Der VBB-Tarif kurz & bündig in leichter Sprache“, in der alle Texte vereinfacht und leicht verständlich formuliert wurden. „Leichte Sprache“ ist eine speziell geregelte Form der schriftlichen und mündlichen Kommunikation, die das Verstehen erleichtert und damit, zum Beispiel für Menschen mit Lernschwierigkeiten aber auch für Migrantinnen und Migranten für die Deutsch eine Fremdsprache ist, einen Beitrag zur Barrierefreiheit leistet.

S-Bahn Berlin erhält Zuschlag für Betrieb der Ringbahn

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/10543594/S_Bahn_Berlin_erhaelt_Zuschlag_fuer_Betrieb_der_Ringbahn.html

Bestellung von 382 #neuen #S-Bahn-Wagen noch vor Weihnachten • S-Bahn-Chef Buchner setzt auf verlässlichen Ringbahnbetrieb mit hohen Qualitätsstandards

Die #S-Bahn Berlin bleibt bis zum Ende des Jahres 2035 Betreiber der #Ringbahn und der #südöstlichen Zulaufstrecken. Mit dem Ende der Widerspruchsfrist ist die vom Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, am 8. Dezember angekündigte #Vergabeentscheidung nunmehr rechtskräftig. Der Gesamtumfang der ausgeschriebenen Verkehrsleistungen beträgt rund 9,7 Millionen Zugkilometer pro Jahr. Dies ist knapp ein Drittel des gesamten Berliner S-Bahn-Netzes.

Wesentlicher Bestandteil der Leistungserbringung ist die Beschaffung neuer
S-Bahn-Züge. Wie angekündigt löst die S-Bahn Berlin die Fahrzeugbestellung umgehend aus. Ein entsprechender Vertrag mit dem Herstellerkonsortium Siemens/Stadler Pankow wird am morgigen Tag unterzeichnet. Als Lieferbeginn ist das Jahr 2020 vorgesehen. Bis 2023 sollen 382 Wagen (in Vier- und Zwei-Wagen Einheiten) zur Verfügung stehen. Für die Übergangszeit werden, im Rahmen eines gesonderten Vertrags mit dem Senat, ertüchtigte Bestandsfahrzeuge der Baureihen 480 und 485 eingesetzt.

Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin, erklärt: „Wir werden das Vertrauen der Aufgabenträger nicht enttäuschen. Unser Ziel ist es, die Ringbahn als Herzstück des Berliner S-Bahn-Netzes weiter zu stärken und unseren Fahrgästen einen verlässlichen Betrieb mit hohen Qualitätsstandards zu bieten.“

Weitere finanzielle Aufwendungen seitens der S-Bahn Berlin sind für die Erneuerung der Werkstatt Grünau vorgesehen, in der die Instandhaltung aller Züge des Teilnetzes Ring erfolgt. Hinzu kommt der Bau einer neuen Außenreinigungsanlage am dortigen Standort.

S-Bahn Berlin erhält endgültig den Zuschlag für die Ringbahn, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/12/s-bahn-berlin-erhaelt-endgueltig-zuschlag.html

Die Berliner #S-Bahn darf wie erwartet das ganze #S-Bahn-Netz weiter betreiben. Innerhalb der zweiwöchigen Frist ist kein Einspruch eines unterlegenen Bewerbers eingegangen. Damit erhält die Tochterfirma der Deutschen Bahn auch offiziell den #Zuschlag für die #Ringbahn. Nun kauft sie erst einmal #neue #Züge.

Die Entscheidung war eigentlich schon vor zwei Wochen gefallen. Aber weil innerhalb der 14-tägigen Frist kein Einspruch eines anderen Mitbewerbers eingegangen ist, ist es nun offiziell: Die Berliner S-Bahn darf auch weiterhin das gesamte S-Bahn-Netz in Berlin betreiben.

Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Montag mitteilte, erhält die S-Bahn Berlin GmbH – eine Tochterfirma der Deutschen Bahn – damit auch den Zuschlag für die Ringbahn und die Zubringerstrecken aus dem Südosten, und zwar bis zum Jahr 2035.

Deutsche Bahn schließt Liefervertrag mit Herstellern

Die Entscheidung war bereits am 8. Dezember verkündet worden – auch das Versprechen, dass die Bahnen in Zukunft pünktlicher kommen werden und mehr Komfort für die Fahrgäste bieten sollen. Die Bahn hatte sich deshalb unter anderem verpflichtet, 191 neue S-Bahn-Züge zu beschaffen, die ab 2020 geliefert und schrittweise …

Regionalverkehr: Mehr Platz für Fahrgäste auf der Regionalbahnlinie RB66 zwischen Stettin und Berlin, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/presse/mehr-platz-fuer-fahrgaeste-auf-der-regionalbahnlinie-rb66-zwi-schen-stettin-und-berlin/293961.html

In der Vorweihnachtszeit locken die vielen Weihnachtsmärkte und Einkaufsmöglichkeiten deutlich mehr Besucherinnen und Besucher in die Hauptstadtregion. Aufgrund der erhöhten Nachfrage im vorweihnachtlichen #Regionalbahnverkehr zwischen #Stettin und Berlin hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bei der DB Regio Nordost kurzfristig zusätzliche #Kapazitäten auf der Regionalbahnlinie #RB66 bestellt.

So werden am dritten Adventssonntag, den 13.12 und am darauffolgenden Wochenende dem 19.12 und 20.12. die Züge 5807 (ab Stettin 08:25 Uhr) nach Angermünde (an 09:25 Uhr) mit Anschluss nach Berlin um zwei Wagen verstärkt. Damit stehen je Fahrt ca. 150 Sitzplätze zusätzlich zur Verfügung. Dies gilt auch für die Züge 5816 in der Gegenrichtung aus Richtung Berlin von Angermünde (ab 21:31 Uhr) nach Stettin (an 22:29 Uhr).

Jeweils ca. 100 Sitzplätze zusätzlich werden an den drei Tagen auch in den Zügen 5800 (Berlin – Gesundbrunnen ab 08:05 Uhr nach Stettin an 09:48 Uhr), 5809 (Stettin ab 10:07 Uhr nach Berlin –  Gesundbrunnen an 11:57 Uhr), 5802 (Berlin –  Gesundbrunnen ab 17:21 Uhr nach Stettin an 19:13 Uhr) und 5803 (Stettin ab 19:51 Uhr nach Berlin – Gesundbrunnen an 21:39 Uhr) angeboten.

Weitere Informationen zu den An- und Abfahrzeiten aller Bahnen und Busse in Berlin und Brandenburg gibt es in der VBB-Fahrinfo im Internet unter www.VBB.de und in der VBB App Bus&Bahn für Smartphones.