Straßenverkehr: Neubau Verkehrsverbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof (Invalidenstraße), aus Senat

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Neubau #Verkehrsverbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof (Invalidenstraße) Änderungen der Verkehrsführung ab dem 31.März 2014 Nachdem am 24. März 2014 eine provisorische Straßenbahnendhaltestelle in der #Invalidenstraße, östlich der #Gartenstraße durch die BVG in Betrieb genommen wurde, konnte das Gleisdreieck (provisorische Wendeanlage) der Straßenbahn an der #Caroline-Michaelis-Straße außer Betrieb genommen und abgebaut werden. Ende März 2014 wurde ebenfalls die #U-Bahn-#Tunnelabdichtung und die neue Fahrbahn mit Gleisanlage auf der Südseite der Kreuzung #Chausseestraße / Invalidenstraße fertig gestellt. Damit sind fristgemäß die Voraussetzungen für weitreichende Änderungen der Verkehrsführung zur Weiterführung der Bauarbeiten im Abschnitt der Invalidenstraße zwischen Chausseestraße und Scharnhorststraße und im Abschnitt zwischen Gartenstraße und Chausseestraße geschaffen worden. Nach Abschluss weiterer vorbereitender Arbeiten werden ab 31. März 2014 folgende Änderungen der Verkehrsführung in der Invalidenstraße eingerichtet: Der Schwarze Weg wird an der Invalidenstraße gesperrt und zur Sackgasse mit Zu- und Ausfahrt über Habersaathstraße. Dafür wird die Einbahnstraßenregelung für die Scharnhorststraße aufgehoben. Die Invalidenstraße zwischen Gartenstraße und Caroline-Michaelis-Straße wird für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, die Versorgung der Anlieger sowie notwendige Transporte zu angrenzenden Baumaßnahmen werden zugelassen. Die Eichendorffstraße kann nur über Schlegelstraße angefahren werden, die Ausfahrt über Invalidenstraße zur Caroline-Michaelis-Straße ist aber möglich. Eine Umleitung für die gesperrte Invalidenstraße wird über Caroline-Michaelis-Straße – Julie-Wolfthorn-Straße – Gartenstraße ausgeschildert. An der Kreuzung Caroline-Michaelis-Straße / Julie-Wolfthorn-Straße regelt eine Lichtsignalanlage die Verkehrsströme. Für Busse werden in der Caroline-Michaelis-Straße und in der Julie-Wolfthorn-Straße Haltestellen eingerichtet. Die Sperrung der Chausseestraße südlich der Invalidenstraße wird ab 02. April 2014 aufgehoben. Anschließend kann die Straße wieder in beiden Richtungen befahren werden. An der Kreuzung Invalidenstraße wird mit Ausnahme der Fahrtrichtung nach Westen das Abbiegen in alle Richtungen wieder möglich. Die Invalidenstraße besteht weiter als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung nach Osten, die Umleitung der Gegenrichtung über Habersaathstraße – Scharnhorststraße bleibt aufrecht erhalten. Die beschriebenen Verkehrsänderungen finden Sie im Rahmen der Anwohnerinformation der BVG unter Nr. 2 auch auf den Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr + Radverkehr: Wowereit: Hauptstadtregion will bis 2020 Vorbild bei der Elektromobilität sein

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit: Der Regierende Bürgermeister, Klaus Wowereit, hat den Anspruch Berlins hervorgehoben, Vorreiter im Bereich der #Elektromobilität zu sein. „Gemeinsam mit Brandenburg wollen wir die Hauptstadtregion bis zum Jahr 2020 zu einem international anerkannten Vorbild der Elektromobilität entwickeln“, sagte er im Vorfeld zur Eröffnung der 2. Hauptstadtkonferenz Elektromobilität im Berliner Rathaus. Schon jetzt investiere Berlin unter allen Bundesländern am meisten in zukunftsweisende CO2-freie Mobilitätsprojekte. In der Region seien bisher 1.300 elektrische Pkw und Nutzfahrzeuge im Einsatz, zehn Prozent aller #Elektrofahrzeuge in Deutschland. Allerdings, so Wowereit, sei die weitere Entwicklung kein Selbstläufer. Die Industrie müsse ihrer Verantwortung noch besser gerecht werden. Insgesamt sollen im Rahmen der Schaufensterprojekte in der Region bis 2015 etwa 2.500 elektrische Pkw und 250 #Elektrofahrräder (#Pedelecs) in Projekten erprobt werden. Berlin-Brandenburg war im April 2012 von der Bundesregierung unter 23 Bewerbern als eines von vier deutschen „Schaufenstern Elektromobilität“ ausgewählt worden. Die Rolle Berlins als Hauptstadt mit großer internationaler Ausstrahlung hat dabei ebenso wie die hier vorhandene Infrastruktur und die Berliner Wissenschaftslandschaft eine entscheidende Rolle gespielt. Die anderen „Schaufenster“ sind Baden-Württemberg (mit der Region Stuttgart/Karlsruhe), Bayern/Sachsen sowie Niedersachsen (mit der Region Hannover, Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg). Rückfragen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Telefon: (030) 9026-2411

Straßenverkehr + barrierefrei: Lichtsignalanlagen für blinde Menschen noch viele Jahre ein Luxus in Berlin?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Lichtsignalanlagen (LSA) gibt es in Berlin und wie viele sind davon für #blinde Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar? Antwort zu 1: In Berlin gibt es knapp 2100 Lichtsignalanlagen (LSA), von denen etwa zwei Drittel komplett oder teilweise mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet sind. Frage 2: Welche sogenannten Zusatzeinrichtungen für Ampeln sind in Berlin eingesetzt? Antwort zu 2: Die Komplettausstattung einer barrierefreien Lichtsignalanlage (LSA) in Berlin umfasst Rillenoder Rippenplatten mit auf 3 cm abgesenktem Bord, Anforderungstaster für die Zusatzeinrichtung mit Hinweispfeil zur Laufrichtung und Zusatzinformationen, wie z.B. Hinweis auf Mittelinseln oder Gleislagen, sowie Vibration des Anforderungstasters bei Freigabe der Furt, akustische Signale bei Freigabe der Furt in Laufrichtung und akustische Signale zum Auffinden der Maste mit den Anforderungstastern, alle akustischen Signale mit automatischer Lautstärkeregelung bei verändertem Umgebungslärm. Frage 3: Was zeichnet eine LSA nach DIN 32981 aus und wie viele gibt es wo in Berlin? Antwort zu 3: Die DIN 32981 beschreibt lediglich die Anforderungen an die technischen Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte (akustische und taktile Signalgeber). Maßgebend für die Auswahl der Zusatzeinrichtungen zur Ausstattung von LSA sind die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), die vorgeben, dass eine LSA entweder mit akustischen oder mit taktilen Signalgebern oder mit beiden gleichzeitig ausgestattet werden kann. Gleichwohl erfolgt in Berlin seit über 15 Jahren grundsätzlich eine Komplettausstattung der LSA mit allen möglichen Hilfs- und Zusatzeinrichtungen (vgl. Antwort zu Frage 2). Dadurch sind etwa 53% der Berliner LSA sowohl mit taktilen als auch akustischen Signalgebern ausgestattet (Liste der LSA in der Anlage). Frage 4: Wie viele LSA wurden in den letzten fünf Jahren jährlich gebaut, wie viele jährlich umgerüstet und was ist für 2014 und 2015 geplant? Antwort zu 4: In den letzten fünf Jahren wurden durchschnittlich gut 40 LSA pro Jahr barrierefrei errichtet oder ausgerüstet (2009 – 48 LSA, 2010 – 50 LSA, 2011 – 36 LSA, 2012 – 38 LSA, 2013 – 32 LSA). Eine getrennte Auflistung von Neubauten und Umrüstungen ist mangels vorhandener Statistik im Rahmen der kurzfristigen Beantwortung, die eine Schriftliche Anfrage erfordert, nicht möglich. Aktuell befinden sich 40 Anlagen in der Planung, die aus den jährlichen Sondermitteln von 1 Mio. € für die Ausrüstung von bestehenden LSA finanziert werden und die größtenteils 2014 umgesetzt werden. 45 LSA sind aktuell als Neu- oder Ersatzbauten beauftragt, die sich in verschiedenen Umsetzungsstadien befinden und vorwiegend in 2014 oder 2015 in Betrieb gehen werden. Weitere Bestellungen für 2014 oder 2015 müssen noch abgestimmt werden und können deshalb nicht weiter konkretisiert werden. Frage 5: War und ist gesichert, dass alle neuen LSA barrierefrei sind und wie spiegelt sich dies z.B. in Ausschrei-bungen wider? Antwort zu 5: Ja. Der Generalübernehmer für die Lichtsignalanlageninfrastruktur in Berlin ist vertraglich verpflichtet, bei Beschaffung und Errichtung von LSA alle DIN- und sonstigen baulichen Vorschriften einzuhalten. Frage 6: Gibt es eine Zeitschiene, bis wann alle LSA in Berlin für blinde Menschen barrierefrei nutzbar sein werden und wie sieht diese aus? Antwort zu 6: Geht man bis 2020 von unveränderten Haushaltsansätzen (ca. 1,3 Mio. € für Neu- und Ersatzbaumaßnahmen und 1 Mio. € für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau) aus, wird sich dieser Prozentsatz jährlich um etwa 1,4 % erhöhen. Damit ergibt sich für das Jahr 2015 ein Gesamtprozentsatz von 68,1 % und für 2020 75,1 %. Nicht berücksichtigt wurden bei der Abschätzung eventuelle Preissteigerungen, die nicht durch eine Erhöhung der haushaltsmäßigen Ansätze ausgeglichen werden. Frage 7: Teilt der Senat die Auffassung, dass es für neue LSA unangemessen ist, immer noch von Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen auszugehen und wenn nein, wie begründet er dies angesichts der UN – Behindertenrechtskonvention? Antwort zu 7: Der Senat geht weiterhin davon aus, dass es angemessen ist, alle neuen LSA barrierefrei mit akustischen und taktilen Signalgebern, die sowohl in der DIN 32981 als auch in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) mit „Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte“ bezeichnet werden, auszurüsten. Frage 8: Wie wird der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin mit seiner Fachkompetenz in die Planungen und Umsetzungen der Barrierefreiheit von LSA einschließlich Kreuzungsumfeld einbezogen? Antwort zu 8: Die Auswahl von bestehenden LSA zur nachträglichen Ausrüstung mit Zusatzeinrichtungen unter Verwendung der jährlichen Sondermittel erfolgt regelmä- ßig in Abstimmung mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverband (ABSV). Darüber hinaus werden mit dem ABSV ggf. technische Neuerungen oder aus baulichen Zwängen heraus erforderliche Sonderlösungen abgestimmt. Berlin, den 12. März 2014 In Vertretung Christian G a e b l e r ………………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)

Stadtautobahn in Berlin Keine Auffahrt für die A 100 in Friedrichshain, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtautobahn-in-berlin-keine-auffahrt-fuer-die-a-100-in-friedrichshain/9640600.html

Mal schnell mit dem Auto über die #A100 nach Friedrichshain? Die CDU versucht die SPD vom Weiterbau der #Stadtautobahn zur Frankfurter Allee zu überzeugen – bisher allerdings ohne Erfolg. Die CDU schwenkt auf die Überholspur. „Für uns ist klar, dass der 17. Bauabschnitt der A 100 gebaut wird“, sagt der CDU-Fraktionschef Florian Graf. Das ist die Verlängerung der Stadtautobahn über den Treptower Park hinaus bis zur Frankfurter Allee. Die SPD hat sich dazu bisher nicht positioniert. Doch beide Regierungsfraktionen werden am heutigen Donnerstag im Abgeordnetenhaus einen Antrag der Grünen ablehnen, der seit einem Jahr in den Fachausschüssen des Parlaments schmorte. Darin wird der Senat aufgefordert, die Anmeldung der Trasse zum Bundesverkehrswegeplan zurückzunehmen. Der Bund ist zuständig für den Bau und die Finanzierung von …

Radverkehrsprojekte in Berlin Endlich Geld für Berlins Radwege, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/radverkehrsprojekte-in-berlin-endlich-geld-fuer-berlins-radwege,10809148,26600672.html

Seit vier Monaten liegen wegen einer Haushaltssperre alle Radverkehrsprojekte in Berlin auf Eis. Nun könnte es voran gehen: In diesem und im nächsten Jahr will der Senat insgesamt 55 Radfahrstreifen und Radwege bauen. Mehr als 55 Meter Autobahn ließen sich mit dem Geld nicht bauen, wenn man von den aktuellen Baukosten der A 100 nach Treptow ausgeht. Doch für Radfahrer lässt sich mit 8,26 Millionen Euro schon eine Menge bewirken. Die Liste der Radfahrstreifen und Radwege, die der Senat in diesem und im nächsten Jahr für dieses Geld bauen will, umfasst 55 Projekte in allen Bezirken. Wegen einer Haushaltssperre lagen alle Vorhaben bislang auf Eis. Doch am Mittwoch hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses die Sperre aufgehoben. Jetzt können die Planer endlich loslegen – …

Straßenverkehr + Schiffsverkehr: Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schäden bestehen an der Neuen #Fahlenbergbrücke die dazu führen, dass die Brücke durch einen #Neubau ersetzt werden muss? Antwort zu 1: Im Jahr 2010 wurden im Zuge der #Grundinstandsetzung Schäden in den Unterbauten festgestellt, welche am geschlossenen Bauwerk nicht erkennbar waren. Beim Freilegen der Betonkonstruktionen wurden große Risse festgestellt. Weiterhin zeigte sich, dass die Alkali-#Kieselsäure-Reaktion in den Betonunterbauten massivere Zerstörungen verursacht hatte. Eine wirtschaftliche Instandsetzung der Unterbauten war nicht mehr möglich. Frage 2: Bestehen für diese Brücke zurzeit #Nutzungseinschränkungen? Wenn ja, welche? Antwort zu 2: Es musste eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Brücke durch Beschilderungen beidseitig unmittelbar vor dem Bauwerk auf 30 km/h angeordnet werden. Frage 3: Wann ist der Neubau dieser Brücke geplant? Antwort zu 3: Die Planungen zum Brückenneubau werden ab 2014 mit dem Ziel eines Baubeginns zum Jahreswechsel 2015/2016 durchgeführt. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre. Frage 4: Wie wird gewährleistet, dass die Brücke bis zum geplanten Neubau nutzbar bleibt? Antwort zu 4: Nach Feststellung der unter 1 genannten Schäden wurden die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen geplant und statisch dimensioniert. Diese Planung wurde nach Prüfung durch einen Prüfingenieur in vollem Umfang ausgeführt und danach der Verkehr in beide Fahrtrichtungen, jedoch mit der unter 2 beschriebenen Geschwindigkeitsreduzierung, freigegeben. Frage 5: Ist für die Zeit des Neubaus der Brücke die Errichtung einer Behelfsbrücke geplant bzw. erfolgt der Neubau der Brücke neben der alten, so dass die Straßenverbindung zwischen Berlin-Müggelheim und Gosen ohne weitere Einschränkungen auch in der Zeit der Brü- ckenerneuerung bestehen bleibt? Antwort zu 5: Die Planungen zum Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke sollen im Jahr 2014 aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit den technischen Planungen werden natürlich auch Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (u.a. Behelfsbrücke) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Frage 6: Wenn zu 4. nein, warum nicht und wie soll die Verkehrsverbindung inklusive der Busverbindung (Linie 369) alternativ hergestellt werden? Antwort zu 6: Siehe Antwort zu Frage 5. Berlin, den 06. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r …………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)

Bahnhöfe + Radverkehr: Bahnhöfe in Berlin Kein Platz für Fahrräder, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bahnhoefe-in-berlin-kein-platz-fuer-fahrraeder/9619618.html

Von Nordrhein-Westfalen bis Brandenburg werden #Fahrradstationen an #Bahnhöfen gebaut. In Berlin aber herrscht Chaos mit hunderten wild angeketteten Rädern. An etwa 100 Bahnhöfen gibt es in Deutschland eine #Fahrradstation – also eine überdachte und bewachte Abstellfläche. In Bernau existiert seit einem knappen Jahr ein erstes #Parkhaus, das zweite in Potsdam ist zumindest in Planung. An Berlins großen Bahnhöfen gibt es – nicht eine. An vielen großen Umsteigestationen wie am Zoo, in Steglitz oder Gesundbrunnen gibt es nicht einmal offizielle Stellflächen. Dafür Chaos durch hunderte wild angekettete Räder. Mit einer Fahrradstation lässt sich dieses Chaos beenden, Bernau hat es vorgemacht. Die kleine Stadt hat sich den Bau des im August 2013 eröffneten Parkhauses mit knapp 600 Plätzen 800.000 Euro kosten lassen, eine knappe Million gab das Land hinzu. Nach Angaben eines Senatsplaners ist in Berlin keine Besserung in Sicht. Denn es fehle beim Senat schlicht die …

Straßenverkehr: Leiten oder leiden durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB)?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mitarbeiter arbeiten aktuell in der Verkehrslenkung Berlin (VLB)? Antwort zu 1: Aktuell arbeiten 118 Mitarbeitende, inklusive 9 Personalüberhangskräfte in der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Frage 2: Wurden wie geplant vier neue Mitarbeiter angestellt? Wenn ja, für welche Aufgaben werden sie eingesetzt? Antwort zu 2: Die Auswahlverfahren für vier befristete Beschäftigungspositionen laufen derzeit. Sie sollen im Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ eingesetzt werden. Frage 3: Ist es richtig, dass die BVG zwei Mitarbeiter zur Unterstützung der VLB zur Verfügung stellen wollte? Wenn ja, seit wann unterstützen sie die VLB bei welchen Aufgaben? Wenn nein, weshalb wurde das Angebot der BVG nicht angenommen? Antwort zu 3: Die BVG hat sich grundsätzlich dazu bereit erklärt, für die Dauer von zwei Jahren die Finanzmittel für eine personelle Unterstützung der Projektstruktur „Beschleunigungskoordination in der Abteilung VII“ zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei um eine zu finanzierende Beschäftigungsposition in der Verkehrslenkung Berlin (Referat B, LichtsignalanlagenQualitätsmanagement) und um einen direkt von der BVG finanzierten Verkehrsingenieur, der der Projektleitung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zugeordnet werden soll. Dafür ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der BVG geplant, die derzeit abgestimmt wird. Frage 4: Gab es weitere interne Umstrukturierungen in der VLB? Wenn ja, mit welchem Ziel und wie sehen diese aus? Frage 5: Inwiefern haben die Veränderungen der Struktur der VLB eine Verbesserung der Arbeit ermöglicht? Welche Aufgaben können in Zukunft verstärkt in Angriff genommen bzw. schneller erledigt werden? Antwort zu 4. und 5.: Nein. Die nächsten Umstrukturierungen werden im Rahmen der Umsetzung des Prozesses „Arbeitsstruktur 2016“ in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorgenommen. Frage 6: Wie plant der Senat die im Steuerungskreis zur besseren Verkehrskoordinierung beschlossene Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu verkehrsrechtlichen Anordnungen umzusetzen? Welche personellen Veränderungen werden dazu vorgenommen? Antwort zu 6: Im Steuerungskreis wurde kein Beschluss zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens zur verkehrsrechtlichen Anordnungen gefasst. Das im Fachausschuss „Antrags- und Genehmigungsprozessoptimierung für straßenverkehrsbehördliche Genehmigungen“ vereinbarte beschleunigte Genehmigungsverfahren wurde mit den zuständigen Bezirksamtsmitgliedern abgestimmt und vom Steuerungskreis zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung erfolgt durch die beteiligten Bauherren im Zusammenspiel mit der VLB und wird vom Fachausschuss evaluiert. Für diesen Prozess sind keine personellen Veränderungen bei der VLB erforderlich. Beabsichtigt ist, dass die Bauherren im Vorfeld umfassendere Vorabstimmungen zu den Bauvorhaben gemäß Berliner Straßengesetz durchführen. Dies führt dann zu einem geringeren Aufwand beim Erteilen von verkehrsrechtlichen Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen und somit zu einer beschleunigten Bescheidung. Frage 7: Ermöglichen die vorgenommenen und geplanten Veränderungen eine bessere Koordination der Baustellen? Wenn ja, inwiefern? Antwort zu 7: Die Koordination von Baustellen hängt nicht vom Genehmigungsverfahren, sondern von einer kompetenten Bewertung der Verkehrsverträglichkeit, den baulichen Zwängen, vom Ausbleiben unerwarteter Ereignisse, wie Havarien, und vor allen Dingen von einer optimalen Vorabstimmung der Bauherren ab. Gleichwohl unterstützt ein effizientes Genehmigungsverfahren dieses Ziel. Das Aufgrabeverbot von fünf Jahren für neu hergestellte Fahrbahnen und Seitenstreifen und von drei Jahren für neu hergestellte Geh- und baulich angelegte Radwege bedeutet, dass während der vorgenannten Zeiträume keine Erlaubnisse für Sondernutzungen, die mit Aufgrabungen verbunden sind, erteilt werden dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass anfallende Baumaßnahmen verschiedener Versorgungsunternehmen bereits im Vorfeld besser koordiniert und dadurch die verkehrlichen Auswirkungen der Baumaßnahmen möglichst gering gehalten werden. Zudem soll dadurch der gute Zustand neu hergestellter Fahrbahnflächen länger erhalten werden. Ausnahmen vom Aufgrabeverbot sind in begründeten Einzelfällen jedoch möglich. Frage 8: Durch welche Stellen und mit welchen Maß- nahmen soll das Aufgabeverbot überwacht werden? Antwort zu 8: Aufgrabungen werden durch die Stra- ßenbaubehörden erfasst, die das Aufgrabeverbot im Rahmen der Bearbeitung der Sondernutzungsanträge der Versorgungsunternehmen bzw. entsprechender Vorabstimmungen zu beachten haben. Berlin, den 04. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2014)

Radverkehr + Straßenverkehr: Berlin Stadtentwicklung Der holprige Weg zur Fahrradstadt, aus Berliner Zeitung

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Ein Praxistest zeigt, was #Fahrradfahren in Berlin so großartig macht – allerdings oft auch unbequem und gefährlich. Doch der Chef-#Verkehrsplaner des Senats sagt: Wir können nicht alle Wünsche erfüllen. Wie weit muss man fahren, um ein realistisches Bild von Berlin als #Fahrradstadt zu erhalten? Antwort: fünf Kilometer. Wenn man die Frankfurter und die Karl-Marx-Allee vom S-Bahnring bis zum Alexanderplatz fährt, dann erlebt man alles, was das Fahrradfahren in dieser Stadt so großartig macht – und so unbequem und gefährlich. Abfahrt am Bahnhof Frankfurter Allee. Der #Radweg zwischen Gehweg und Fahrbahn ist so schmal, dass Überholen kaum möglich ist. Immer wieder laufen Fußgänger auf den Streifen aus …

Straßenverkehr: Entwicklung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2013

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2013 in Berlin festgestellt? Zu 1.: Im Jahr 2013 wurden in Berlin 3.838.081 Verkehrsordnungswidrigkeiten registriert. 2. Wie erfolgte 2013 die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten, untergliedert nach: a) Mündlicher Verwarnung / Belehrung b) Verwarnungsgeld c) Bußgeld d) Fahrverbote? Zu 2.: a) Statistische Angaben über die bei Verkehrsordnungswidrigkeiten erteilten mündlichen Verwarnungen und die dabei geführten verkehrsaufklä- renden Gespräche mit den Betroffenen werden nicht erfasst. b) Es wurden in 3.550.962 Fällen Verwarnungsgelder erhoben. c) Es wurden 287.119 Bußgeldbescheide erlassen. d) Es wurden 12.656 Fahrverbote verhängt. 3. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden 2013 durch die Bußgeldstelle bearbeitet und wie hoch war die eingenommene Verwarnungsgeldsumme einschließ- lich der eingenommenen Bußgelder insgesamt? Zu 3.: Im Jahr 2013 wurden bei der Bußgeldstelle 2.807.784 Verkehrsordnungswidrigkeiten im automatischen Verfahren (Sofortzahler) abgearbeitet, im Weiteren verblieben 1.030.297 Bearbeitungsvorgänge für die Buß- geldstelle, die nicht durch sofortige Zahlung beendet waren. Insgesamt wurden 2013 Einnahmen in Höhe von 70.343.639 € erzielt. 4. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt? Zu 4.: Von der Bußgeldstelle mussten im Jahr 2013 insgesamt 17.695 Verfahren wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt werden. Berlin, den 20. Februar 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)