Straßenverkehr: Stationäre Geräte zur Geschwindigkeitsmessung – Datenlage für das Jahr 2013

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele fest installierte Geräte zur #Geschwindigkeitsmessung („#Blitzer“) gab es in Berlin zum Stichtag 31. Dezember 2013? Zu 1.: Im Land Berlin waren am 31. Dezember 2013 an 12 Standorten stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung installiert. 2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten? Zu 2.: Die stationären Überwachungsanlagen sind an folgenden Standorten installiert: – Scharnweberstraße/Antonienstraße, 13405 Berlin – Seestraße 91 – 93, 13347 Berlin – Schildhornstraße/Gritznerstraße, 12163 Berlin – Bundesautobahn (BAB) 100, Tunnel Ortsteil Britz, 12347 Berlin – Frankfurter Allee 169, 10365 Berlin – Bundesallee/Güntzelstraße, 10717 Berlin – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee, 10439 Berlin – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße, 10963 Berlin – Schloßstraße/Wolfensteindamm, 12165 Berlin, – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm, 13507 Berlin – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg, 13627 Berlin – Bundesallee/Nachodstraße, 10719 Berlin. 3. Wurden im Jahr 2013 neue „Blitzer“ installiert und falls ja, wie viele und welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden? Zu 3.: Im Jahr 2013 wurden drei digitale stationäre Anlagen zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung als Ersatz für drei analoge Rotlicht- überwachungsanlagen beschafft. Für den jeweiligen Standort wurden folgende Kosten (inkl. Mwst.) entrichtet: – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm: 115.615,94 Euro – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg: 115,615,94 Euro – Bundesallee/Nachodstraße: 117.168,89 Euro 4. Wie hoch waren 2013 die Kosten für den Betrieb eines „Blitzers“ (bitte Gesamtsumme und durchschnittliche Kosten pro Gerät)? Zu 4.: Für den Betrieb der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mussten im Haushaltsjahr 2013 durch die Polizei Berlin Mittel in Höhe von insgesamt 110.705,13 Euro aufgebracht werden. Hierbei entfallen auf – den Stromverbrauch 1.091,63 Euro, – die Wartung 102.609,80 Euro und – die Reparatur 7.003,70 Euro. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für die im Jahr 2013 neu errichteten Anlagen noch keine Betriebskosten entstanden sind, betrugen die Durchschnittskosten pro Anlage ca. 9.226 Euro. 5. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2013 durch stationäre Geschwindigkeitsmessungsgeräte erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassungen pro Gerät)? Zu 5.: Im Land Berlin wurden 2013 insgesamt 209.585 Geschwindigkeitsüberschreitungen durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: – Scharnweberstraße/Antonienstraße 4.641 Überschreitungen – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee 1.222 Überschreitungen – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg 9.344 Überschreitungen – Bundesallee/Güntzelstraße 19.361 Überschreitungen – Seestraße 91 – 93 15.787 Überschreitungen – Schloßstraße/Wolfensteindamm 1.712 Überschreitungen – Schildhornstraße/Gritznerstraße 31.880 Überschreitungen – Tunnel Ortsteil Britz 97.894 Überschreitungen – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße 19.076 Überschreitungen – Frankfurter Allee 169 8.668 Überschreitungen Die Überwachungsanlagen an den Standorten – Bundesallee/Nachodstraße und – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm wurden der Polizei Berlin erst Mitte Dezember 2013 übergeben. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 wurden dort noch keine ahndungsfähigen Messungen durchgeführt. 6. Wie hoch war 2013 die Gesamtsumme der aufgrund der von stationären Blitzern festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen vereinnahmten Bußgelder? Zu 6.: Im Jahr 2013 wurden im Land Berlin durch die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.316.536,14 Euro vereinnahmt. Berlin, den 21. Februar 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)

Straßenverkehr + Straßenbahn: Wohnungsbau und Verkehrsplanung im Berliner Südosten

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Wohnungsbaupotenziale weist der #Stadtentwicklungsplan (#StEP) #Wohnen für den Bezirk Treptow-Köpenick mit welchen konkreten Standorten und wie vielen Wohneinheiten aus und mit welchem Bevölkerungsanstieg rechnet der Senat in diesem Bezirk in den nächsten Jahren? Antwort zu 1: Für den Bezirk Treptow-Köpenick wurden als langfristige Wohnungsbau-Potenziale, die zum Teil erst nach dem stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen Ziel-Jahr 2025 in Anspruch genommen werden sollen, ca. 36.000 Wohneinheiten (WE) ermittelt. Folgende größere Standorte sind im Entwurf des StEP Wohnen mit Realisierungsziel 2025 dargestellt: Wohnungsneubaubereich S-Bhf Altglienicke: 1.100 WE Wohnungsneubaubereich Köpenick-Zentrum 2.700 WE Wohnungsneubaubereich Dahmestadt 2.350 WE Wohnungsneubaubereich Johannisthal/ Adlershof 1.800 WE Folgende weitere Neubaustandorte mit Realisierungsziel 2025 sind im Entwurf des StEP Wohnen dargestellt: Tabbertstraße 6 300 WE Südostallee 132-134 250 WE Kleingartenanlage nördl. S-Bhf. Plänterwald 300 WE Eichbuschallee 51 300 WE Flutstraße / Fließstraße 600 WE Brunolfweg260 WE Altglienicker Höhe, 3. Bauabschnitt 250 WE Kleingartenanlage westl. S-Bhf. Plänterwald 700 WE Kleingartenanlage Zur Linde 450 WE Der Senat rechnet gemäß „Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011 – 2030“ in seiner mittleren Variante bis zum Jahre 2025 für den Bezirk TreptowKöpenick mit ca. 263.700 Einwohnerinnen und Einwohnern. Frage 2: Auf welcher Grundlage und aufgrund welcher Bevölkerungsprognosen findet die #Verkehrsplanung der nächsten Jahre statt? Wie und mit welchen konkreten Projekten wird der StEP Verkehr an den StEP Wohnen angepasst? Antwort zu 2: Die Planungen des Landes Berlin beruhen jeweils auf den im Land vorliegenden, aktuellen Erkenntnissen; herbei werden auch die Erkenntnisse der Bevölkerungsprognose 2011-2030 berücksichtigt. Der verabschiedete Stadtentwicklungsplan Verkehr gibt genügend Spielräume, auf die derzeit absehbaren Entwicklungen reagieren zu können. Das Thema Wohnen alleine ist noch kein zwingender Auslöser für eine kurzfristige Anpassung des StEP Verkehr. Bis 2015 werden weitergehende Erkenntnisse, bspw. aus dem Zensus 2011, der Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2013“ und der flächendeckenden Verkehrserhebungen im Straßenhauptnetz vorliegen, die eine valide Abschätzung zu Anpassungsbedarfen des StEP Verkehr erlauben werden. Neben diesen gesamtstädtischen Überlegungen und Betrachtungen sind die detaillierten Untersuchungen bspw. zu den Entwicklungsvorhaben und BebauungsplanVerfahren dazu da, die klein- als auch großräumigen Entwicklungen im Detail zu berücksichtigen und zu betrachten. Frage 3: Auf welcher Entwicklungsgrundlage wird die Kreuzung Wendenschloßstraße/Müggelheimer Straße umgebaut? Antwort zu 3: Der Knotenpunkt Wendenschloß- straße/Müggelheimer Straße ist in seiner Leistungsfähigkeit aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten mit langen Räumungszeiten und fehlenden Aufstellflächen als Trennung zwischen der einen Richtungsfahrbahn und den Straßenbahngleisen in Form einer Mittelinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer stark eingeschränkt. Die langen Räumzeiten bieten keinen Spielraum für die Optimierung der Signalsteuerung. Im Zuge des Knotenpunktumbaus wird aus der gegenwärtig versetzt angeordneten Haltestelle eine paarige Haltestelle. Die zusätzliche Aufstellfläche hat die gleiche Breite wie die Haltestelle. Ziel des Knotenpunktumbaus ist es, die verkehrsabhängige Steuerung flexibler zu machen und dadurch die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Dazu kommen die Vorteile der verbesserten Umsteigebeziehungen und kürzeren Furten für den Fußgängerverkehr sowie der barrierefreie Ausbau der Anlage. Bei der Planung des Umbaus des o. g. Knotenpunktes wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan 9-57 VE „Marienhain“ berücksichtigt, der eine Bebauung mit 1.000 Wohneinheiten vorsieht. Es wurde durch entsprechende Untersuchungen der Nachweis erbracht, dass das zusätzlich erzeugte Verkehrsaufkommen auch nach dem Umbau des Knotenpunktes abgewickelt werden kann. Frage 4: Für welchen Zeitraum ist die Sanierung der Salvador-Allende-Brücke vorgesehen und für welche Verkehrsbelastung wird die Brücke künftig ausgelegt? Antwort zu 4: Es ist vorgesehen, den Neubau der Salvador-Allende-Brücke ab dem Herbst 2015 durchzuführen. Hierbei handelt es sich um den Ersatz der bestehenden Brücke in vorhandener Trasse mit unveränderter Gradiente und Querschnittsaufteilung auf der Brücke. Frage 5: Ist die Lange Brücke am Schloss Köpenick dem aus den Wohnungsbauflächen resultierenden Verkehrszuwachs gewachsen und wann wird die Behelfsbrü- cke mit welchen Einschränkungen während des Ersatzneubaus ersetzt? Antwort zu 5: Die Lange Brücke ist bedingt durch den Bauwerkszustand den verkehrlichen Belastungen schon heute nicht gewachsen. Aus diesem Grund ist die Vorhaltung der Behelfsbrücke erforderlich. Die grundhafte Erneuerung bis hin zum Ersatzneubau der Langen Brücke ist in der Investitionsplanung 2013 bis 2017 des Landes Berlin mit einem Baubeginn im Jahr 2017 angemeldet. Vor Beginn der Maßnahme ist eine umfassende Instandsetzung der Behelfsbrücke durchzuführen, damit der ÖPNV- und Individualverkehr während der Bauarbeiten aufrechterhalten werden kann. Nach Verkehrsfreigabe einer neuen Brücke, die auch die derzeitig bekannten Entwicklungen im Raum Köpenick berücksichtigt, kann die Behelfsbrücke ersatzlos zurückgebaut werden. Frage 6: Wer ist für die oben genannten Kreuzungsbereiche und Brückenbauten hinsichtlich Finanzierung und Organisation zuständig und inwieweit kann von einer kurzfristig gesicherten Finanzierung ausgegangen werden? Antwort zu 6: Da der Umbau des Knotenpunktes Wendenschloßstraße/Müggelheimer Straße einschließlich der Verlegung der Straßenbahnhaltestelle der Verbesserung der Barrierefreiheit von Verkehrsanlagen dient und somit vor allem von Seiten des ÖPNV bedingt ist, erfolgt die Finanzierung aus den aufgrund von Minderleistungen im Jahr 2008 einbehaltenen S-Bahn-Mitteln. Die BVG und die Verkehrslenkung Berlin (VLB) werden die Maß- nahme umsetzen. Für die Instandsetzung bzw. den Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken (hier Brücken) ist die Abteilung X der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln. Frage 7: Zu welcher Zeit fanden die Erhebungen zu den Fahrgastzahlen für die #Straßenbahnlinie #61 statt und wie gedenkt der Senat, die aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl im Südosten zu erwartende ansteigende Fahrgastzahl insbesondere im Sommer zum Strandbad Müggelsee und zu weiteren Erholungsorten entlang der Linie 61 mit dieser Straßenbahnlinie auch künftig ohne Emissionen im Umweltverbund bewältigen zu können? Antwort zu 7: Die BVG AöR führt – wie im restlichen Liniennetz – regelmäßige Erhebungen der Fahrgastzahlen auch auf der Linie 61 durch. Die letzten Erhebungen auf der Linie 61 erfolgten nach Angabe der BVG AöR im Juni und Oktober 2013. Darüber hinaus wurde durch die BVG AöR während der Sommerferien 2013 durch eine gesonderte Fahrgastzählung gezielt die Nachfrage an mehreren „Schönwetter-Wochenenden“ überprüft. Grundsätzlich wird die Nachfrageentwicklung auf jeder Linie beobachtet. Bei erkennbarem Handlungsbedarf (z.B. kapazitativen Problemen) werden mögliche Angebotsanpassungen geprüft. Aufgrund der stadtweit bestehenden steigenden Nachfrageentwicklung und den begrenzt verfügbaren finanziellen Mitteln zur Bestellung von ÖPNV-Leistungen muss jedoch stets eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen. Die Nachfrage auf der Linie 61 im Abschnitt vom SBahnhof Friedrichshagen nach Rahns-dorf/Waldschänke unterliegt aufgrund der An- und Abreise zum Strandbad Müggelsee starken saisonalen Schwankungen, die zudem sehr stark von der konkreten Wettersituation abhängig sind. Eine durchgängige Angebotsausweitung ist demnach nicht zu rechtfertigen. Die künftige Nachfrageentwicklung wird jedoch weiterhin beobachtet und bei Bedarf die Umsetzung kleinteiliger saisonaler Verbesserungen des Verkehrsangebotes geprüft. Frage 8: Plant der Senat – wie vor dem Hintergrund der Überlegungen, die Straßenbahnlinie 61 nach Rahnsdorf einzustellen, zu befürchten ist – eine Ausdünnung des ÖPNV-Angebots im Berliner Südosten oder welche konkreten ÖPNV-Ausbaumaßnahmen sind in den nächsten Jahren vom Senat vorgesehen? Antwort zu 8: Hinsichtlich der Zukunft der Straßenbahnlinie 61 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 17/12689 verwiesen. Diesbezüglich besteht kein ver- änderter Sachstand. Eine Ausdünnung des ÖPNV-Angebots im Berliner Südosten ist durch den Senat nicht geplant. Grundsätzlich muss das ÖPNV-Angebot der vorhandenen Fahrgastnachfrage im Hinblick auf einen effektiven Mitteleinsatz jedoch möglichst gut entsprechen. Bei merkbaren Nachfrageveränderungen wird daher nach Möglichkeit das ÖPNV-Angebot entsprechend angepasst. Hinsichtlich der infrastrukturellen Ausbaumaßnahmen im ÖPNV im Südosten Berlins erfolgte im Jahr 2011 mit der Inbetriebnahme der Straßenbahnneubaustrecke vom S-Bahnhof Adlershof zum Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Adlershof (#WISTA) eine qualitativ hochwertige Erschließung des sich dynamisch entwickelnden Gebietes. Gemäß StEP Verkehr soll die #Straßenbahnstrecke von der WISTA bis Schöneweide, #Sterndamm verlängert werden und so der besseren Erschließung und Anbindung der Bereiche der WISTA um den Groß-Berliner Damm und als Verknüpfung zwischen den Stadtteilen Adlershof und Schöneweide dienen. Die entsprechenden Planungen sind bereits in Bearbeitung, so dass das #Planfeststellungsverfahren für diese #Straßenbahnneubaustrecke voraussichtlich noch 2014 eingeleitet werden könnte. Eine weitere Verbesserung des Straßenbahnangebotes im Berliner Südosten erfolgt mit der Inbetriebnahme des #Kehrgleises An der #Wuhlheide voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Hierdurch kann die ÖPNV-Bedienung des Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft (#HTW) an der Wilhelminenhofstraße verbessert werden. Nach Baufertigstellung wird die Linie 67 zwischen Schö- neweide und der HTW verdichtet. Aus Richtung Norden erfolgen auf der Linie 27 weiterhin gezielte Verstärkerfahrten bis zur neuen Zwischenendstelle. Darüber hinaus sind in den nächsten Jahren keine weiteren Neubaumaß- nahmen für Straßenbahn und S-Bahn im Berliner Südosten geplant. Ergänzend dazu weist der StEP Verkehr mittelfristig Verbesserungen im Regionalverkehr durch den Bau des Regionalbahnhofes Köpenick aus. Berlin, den 24. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)

Straßenverkehr + Schiffsverkehr: Ersatzloser Rückbau des Notsteges an der Lohmühlenbrücke in Berlin – Neukölln

www.berlin.de Aufgrund der Errichtung der Berliner Mauer am 13.08.1961, die die beiden Stadthälften Berlins voneinander trennte, war es nicht mehr möglich, die #Lohmühlenbrücke über den #Neuköllner #Schifffahrtskanals zu betreten. Der #Lohmühlenplatz nördlich der Brücke befand sich in Ost-Berlin und war abgesperrter Grenzbereich. Das Bauwerk hatte seine Funktion verloren. Um den Neuköllnern beidseits des Kanals erhebliche Umwege über die rd. 600 m entfernte #Wildenbruchbrücke zu ersparen, wurde im Jahr 1962 im Abstand von 60 m zur Lohmühlenbrücke ein 33 m langer #Notsteg für Fußgänger errichtet. Nunmehr bestand wieder eine Fußgängerverbindung zwischen Kielufer und Weichselplatz in Berlin-Neukölln. Dieser Notsteg hat mit dem Fall der Mauer seine eigentliche Funktion verloren. Für den weiteren Erhalt des Notsteges wäre nunmehr eine umfassende Instandsetzung durchzuführen. Die dafür erforderliche Erneuerung des Bohlenbelages, der Ersatz der Holzgeländer durch ein den heutigen Anforderungen gerechtes Stahlgeländer und des Korrosionsschutzes der Stahlkonstruktion einschließlich Einhausung würden erhebliche Kosten verursachen. Mit dem Bezirksamt Neukölln wurde Einvernehmen hergestellt, dieses aufgrund der besonderen politischen Situation Berlins hergestellte Bauwerk wieder zu entfernen. Die Demontagearbeiten erfolgen im Zeitraum vom 17. bis 21.03.2014. Das Kielufer wird aufgrund der Bautätigkeiten und zwecks Kranaufstellung für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Fuß- und Radfahrerverkehr ist – von kurzzeitigen Unterbrechungen während der Kranverschwenkungen einmal abgesehen – sichergestellt. Am 17.03.14 werden die bauvorbereitenden Arbeiten durchgeführt einschl. Entfernung des Bohlenbelages. Ab dem späten Vormittag des 18.3.2014 wird das stählerne Mittelfeld des dreiteiligen Überbaus demontiert und abtransportiert. Am folgenden Mittwoch werden mit einem kleineren Mobilkran beide Außenfelder entfernt. An den Folgetagen erfolgt die Demontage der Postamente, die Böschungsbereiche werden profiliert und die Böschungsgeländer als Absturzsicherung eingebaut. Die Kosten für die Demontagearbeiten und die Wiederherstellung der Uferbereiche betragen rund 42.000,00 €.Bilder: Luftbild Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der Bundesautobahn A 111 und in den Tunneln Flughafen Tegel, Tegel Ortskern, Forstamt Tegel und Beyschlagsiedlung

Pressemitteilung vom 07.03.2014, 09:10 Uhr Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der Bundesautobahn A 111 und in den Tunneln Flughafen Tegel, Tegel Ortskern, Forstamt Tegel und Beyschlagsiedlung Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der BAB A 111 und in den Tunneln Flughafen Tegel (TFT), Tegel Ortskern (TTO), Forstamt Tegel (TFA) und Beyschlagsiedlung (TBS) durch. Die nächtlichen Sperrungen erfolgen im Rahmen der Tunnelrevisionen. Für die Durchführung der Arbeiten werden folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 111 In der Nacht vom 10.03.2014 zum 11.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung beider Fahrtrichtungen Nord/Süd von Anschlussstelle (AS) Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord in der ersten Nacht von AS Waidmannsluster Damm bis AS Schulzendorfer Str. in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr In der Nacht vom 11.03.2014 zum 12.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm In den Nächten vom 12.03.2014 zum 13.03.2014 und vom 13.03.2014 zum 14.03.2014 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AS Waidmannsluster Damm bis AS Am Festplatz Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd in der ersten Nacht von AS Schulzendorfer Str. bis AS Am Festplatz in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Der Sterndamm bleibt dicht Deutsche Bahn prüft Sperrung für weitere drei Jahre, aus BerlinerWoche

http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-treptow-koepenick/niederschoeneweide/artikel/37228-deutsche-bahn-prueft-sperrung-fuer-weitere-drei-jahre/

Niederschöneweide. Der Sterndamm bleibt unterhalb der Bahnbrücken am S-Bahnhof Schöneweide vorerst gesperrt. Ursprünglich hätte dieser Zustand nur bis zum 28. Februar dauern sollen. „Die Brückendurchfahrt Sterndamm bleibt weiterhin bis zum 14. März gesperrt. Der Bauablauf musste erheblich verändert werden, da Gas- und Wasserleitungen unter der Straße abweichend von den vorhandenen Plänen aufgefunden worden waren“, teilte Bahnsprecher Gisbert Gahler auf Nachfrage mit. Fast wortgleich war bereits die bis Weihnachten 2013 geplante Sperrung kurz vor Fristablauf begründet worden. Nun kommt es aber noch dicker. Laut Deutscher Bahn droht die Vollsperrung für die nächsten …

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der Bundesautobahn A 111 und in den Tunneln Flughafen Tegel, Tegel Ortskern, Forstamt Tegel und Beyschlagsiedlung, aus Senat

www.berlin.de Zur #Aufrechterhaltung der #Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt #Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten an der BAB #A111 und in den Tunneln Flughafen Tegel (TFT), Tegel Ortskern (TTO), Forstamt Tegel (TFA) und Beyschlagsiedlung (TBS) durch.

Die nächtlichen Sperrungen erfolgen im Rahmen der Tunnelrevisionen. Für die Durchführung der Arbeiten werden folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 111 In der Nacht vom 10.03.2014 zum 11.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung beider Fahrtrichtungen Nord/Süd von Anschlussstelle (AS) Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord in der ersten Nacht von AS Waidmannsluster Damm bis AS Schulzendorfer Str. in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr In der Nacht vom 11.03.2014 zum 12.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm In den Nächten vom 12.03.2014 zum 13.03.2014 und vom 13.03.2014 zum 14.03.2014 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AS Waidmannsluster Damm bis AS Am Festplatz Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd in der ersten Nacht von AS Schulzendorfer Str. bis AS Am Festplatz in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Ökologische Entwicklung der Straßenbeleuchtung, aus Abgeordnetenhaus

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit werden beim Neubau oder der Umrüstung von #Straßenbeleuchtung das zunehmende Problem der #Lichtverschmutzung und ökologische Auswirkungen einbezogen und in der Wahl der #Leuchtmittel berücksichtigt? Antwort zu 1: Das Land Berlin hat 2011 ein Lichtkonzept veröffentlicht, welches auch Grundsätze zum Schutz von Umwelt, Menschen und Tieren enthält. Diese sind beim Neubau oder der Umrüstung von Beleuchtungsanlagen zu beachten. Unter anderem ist vorgegeben, dass die Konstruktion der Leuchten eine Abstrahlung des Lichtes in den oberen Halbraum und damit die Lichtverschmutzung so weit wie möglich verhindern muss. Die Leuchten müssen außerdem geschlossen sein, um nachtaktive Insekten nicht zusätzlich anzuziehen und verenden zu lassen. Beides ist heute Stand der Technik bei Straßenleuchten. Die Leuchtmittel sind infolge der Vorgabe des Lichtkonzeptes (warmweißes Licht) begrenzt auf Kompaktleuchtstofflampen, Halogenmetalldampflampen und LED. Die Entscheidung für das Leuchtmittel erfolgt aufgrund der konkreten Rahmenbedingungen des Bauvorhabens. Ziel ist, mit einem möglichst geringen Energieeinsatz eine verkehrssichere Ausleuchtung von Straße und Gehweg zu erreichen. Und dabei eine Leuchte zu verwenden, die wirtschaftlich zu betreiben ist. Frage 2: Inwieweit gibt es Untersuchungen zu Energie- und Kostenersparnissen für das Land durch den Einsatz von LED-Straßenbeleuchtung im Vergleich zu anderen Beleuchtungsarten? Antwort zu 2: Die Energie- und Kostenersparnis ist abhängig von der Art der Beleuchtung, die mit der LEDLeuchte abgelöst wird. ereits elektrisch betriebene Leuchte auf LED umgerüstet wird, sind geringe Einspareffekte zu erwarten. Das Land Berlin hat Ende der 1990er Jahre in allen Leuchten, die bis dahin mit 2 Leuchtmitteln betrieben wurden, ein Leuchtmittel inaktiviert. Daher werden die Leuchten heute bereits mit einem so niedrigen Stromverbrauch betrieben, dass nur geringe Einsparungen bei einer Umrüstung möglich sind. Hingegen ist bei der Umrüstung von Leuchten, die noch mit Quecksilberdampfhochdrucklampen (HQL) betrieben werden, mit Energieeinsparungen in der Grö- ßenordnung von ca. 50 Prozent zu rechnen. Diese Einsparungen können allerdings auch bei konventionellen Leuchtmitteln erzielt werden, nicht nur mit der LED. Die derzeit noch höheren Beschaffungskosten von LEDLeuchten gegenüber konventionellen Leuchten gleichen die Vorteile im Betrieb (lange Lebensdauer der LED, geringe Wartungskosten) bisher noch nicht aus. Wesentlich größere Effekte sind bei der Umrüstung vom Energieträger Gas auf Strom möglich. Während eine Gasaufsatzleuchte im Jahr 4.469 kWh Gas verbraucht, liegt der Stromverbrauch bei einer adäquaten LEDLeuchte bei 100 kWh. Es kann bei diesem Leuchtentyp davon ausgegangen werden, dass die Betriebskosten je Leuchte und Jahr um 300 € sinken (davon 230 € Energiekosten). Bei der Umrüstung der Gasreihenleuchten können Einsparungen von durchschnittlich 500 € je Leuchte und Jahr erzielt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verfolgt die Entwicklung von LED-Straßenleuchten bereits seit 2009. In Zusammenarbeit mit dem Bereich Lichttechnik an der TU Berlin wurden sowohl technische als auch ökologische und wirtschaftliche Untersuchungen unterstützt. Auch das Forschungsprojekts „Verlust der Nacht“, welches unter der Leitung des Leibniz-Institutes den Einfluss der LED-Straßenbeleuchtung auf Mensch und Tier untersucht, nutzte die in der Leibniz-Straße auf LED umgerüsteten Straßenleuchten für Forschungszwecke. Frage 3: In welchem Umfang ist der Ausbau von ökologisch verträglichen Straßenbeleuchtungen wie LED Beleuchtung geplant oder schon umgesetzt bzw. welche Unternehmen sind an diesem Prozess beteiligt? Antwort zu 3: Aktuell betreibt die Senatsverwaltung 600 LED-Leuchten, vertreten sind alle namhaften Hersteller von Straßenleuchten. Es ist geplant, in 2014 und 2015 weitere 2.000 LEDLeuchten zu beschaffen. Ein Auftrag zur Beschaffung von 700 LED-Leuchten als Ersatz von Gasaufsatzleuchten wurde nach einem EU-weiten Vergabeverfahren im Januar 2014 an eine Arbeitsgemeinschaft aus Berlin-Brandenburger Leuchtenherstellern erteilt. Die Ausschreibung der anderen 1.400 Leuchten steht noch aus. Für diese Vorhaben konnten Fördermittel eingeworben werden, so dass sich finanzielle Vorteile von LED-Leuchten gegenüber konventionellen elektrischen Leuchten ergaben. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

Straßenverkehr: Ökologische Entwicklung der Straßenbeleuchtung, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Inwieweit werden beim Neubau oder der Umrüstung von #Straßenbeleuchtung das zunehmende Problem der #Lichtverschmutzung und #ökologische Aus-wirkungen einbezogen und in der Wahl der #Leuchtmittel berücksichtigt? Antwort zu 1: Das Land Berlin hat 2011 ein #Lichtkonzept veröffentlicht, welches auch Grundsätze zum Schutz von Umwelt, Menschen und Tieren enthält. Diese sind beim Neubau oder der Umrüstung von Beleuchtungsanla-gen zu beachten. Unter anderem ist vorgegeben, dass die Konstruktion der Leuchten eine Abstrahlung des Lichtes in den oberen Halbraum und damit die Lichtverschmut-zung so weit wie möglich verhindern muss. Die Leuchten müssen außerdem geschlossen sein, um nachtaktive In-sekten nicht zusätzlich anzuziehen und verenden zu las-sen. Beides ist heute Stand der Technik bei Straßenleuch-ten. Die Leuchtmittel sind infolge der Vorgabe des Licht-konzeptes (warmweißes Licht) begrenzt auf Kompakt-leuchtstofflampen, Halogenmetalldampflampen und LED. Die Entscheidung für das Leuchtmittel erfolgt aufgrund der konkreten Rahmenbedingungen des Bauvorhabens. Ziel ist, mit einem möglichst geringen Energieeinsatz eine verkehrssichere Ausleuchtung von Straße und Gehweg zu erreichen. Und dabei eine Leuchte zu verwenden, die wirtschaftlich zu betreiben ist. Frage 2: Inwieweit gibt es Untersuchungen zu Ener-gie- und Kostenersparnissen für das Land durch den Ein-satz von LED-Straßenbeleuchtung im Vergleich zu ande-ren Beleuchtungsarten? Antwort zu 2: Die Energie- und Kostenersparnis ist abhängig von der Art der Beleuchtung, die mit der LED-Leuchte abgelöst wird. Sofern eine bereits elektrisch betriebene Leuchte auf LED umgerüstet wird, sind geringe Einspareffekte zu erwarten. Das Land Berlin hat Ende der 1990er Jahre in allen Leuchten, die bis dahin mit 2 Leuchtmitteln betrie-ben wurden, ein Leuchtmittel inaktiviert. Daher werden die Leuchten heute bereits mit einem so niedrigen Strom-verbrauch betrieben, dass nur geringe Einsparungen bei einer Umrüstung möglich sind. Hingegen ist bei der Umrüstung von Leuchten, die noch mit Quecksilberdampfhochdrucklampen (HQL) betrieben werden, mit Energieeinsparungen in der Grö-ßenordnung von ca. 50 Prozent zu rechnen. Diese Einspa-rungen können allerdings auch bei konventionellen Leuchtmitteln erzielt werden, nicht nur mit der LED. Die derzeit noch höheren Beschaffungskosten von LED-Leuchten gegenüber konventionellen Leuchten gleichen die Vorteile im Betrieb (lange Lebensdauer der LED, geringe Wartungskosten) bisher noch nicht aus. Wesentlich größere Effekte sind bei der Umrüstung vom Energieträger Gas auf Strom möglich. Während eine Gasaufsatzleuchte im Jahr 4.469 kWh Gas verbraucht, liegt der Stromverbrauch bei einer adäquaten LED-Leuchte bei 100 kWh. Es kann bei diesem Leuchtentyp davon ausgegangen werden, dass die Betriebskosten je Leuchte und Jahr um 300 € sinken (davon 230 € Energie-kosten). Bei der Umrüstung der Gasreihenleuchten kön-nen Einsparungen von durchschnittlich 500 € je Leuchte und Jahr erzielt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt verfolgt die Entwicklung von LED-Straßenleuchten bereits seit 2009. In Zusammenarbeit mit dem Bereich Lichttechnik an der TU Berlin wurden sowohl technische als auch ökologische und wirtschaftliche Untersuchungen unterstützt. Auch das Forschungsprojekts „Verlust der Nacht“, welches unter der Leitung des Leibniz-Institutes den Einfluss der LED-Straßenbeleuchtung auf Mensch und Tier untersucht, nutzte die in der Leibniz-Straße auf LED umgerüsteten Straßenleuchten für Forschungszwe-cke. Frage 3: In welchem Umfang ist der Ausbau von öko-logisch verträglichen Straßenbeleuchtungen wie LED Beleuchtung geplant oder schon umgesetzt bzw. welche Unternehmen sind an diesem Prozess beteiligt? Antwort zu 3: Aktuell betreibt die Senatsverwaltung 600 LED-Leuchten, vertreten sind alle namhaften Herstel-ler von Straßenleuchten. Es ist geplant, in 2014 und 2015 weitere 2.000 LED-Leuchten zu beschaffen. Ein Auftrag zur Beschaffung von 700 LED-Leuchten als Ersatz von Gasaufsatzleuchten wurde nach einem EU-weiten Vergabeverfahren im Janu-ar 2014 an eine Arbeitsgemeinschaft aus Berlin-Branden-burger Leuchtenherstellern erteilt. Die Ausschreibung der anderen 1.400 Leuchten steht noch aus. Für diese Vorha-ben konnten Fördermittel eingeworben werden, so dass sich finanzielle Vorteile von LED-Leuchten gegenüber konventionellen elektrischen Leuchten ergaben. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

Straßenverkehr + U-Bahn: Teildeckelung der Baustelle am künftigen U-Bahnhof Unter den Linden

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1801965.html

Auf der Baustelle für den #U-Bahnhof Unter den #Linden wird, ähnlich wie bereits schon am zukünftigen #U-Bahnhof Berliner #Rathaus, ein Teil der #Baustelle in einem konzentrierten Verfahren gedeckelt. Im östlichen Baustellenbereich wird die #Baugrube nach oben hin geschlossen, dadurch reduzieren sich bei den künftigen Bauarbeiten die Belastungen durch Lärm und Staub. Für die Betonage sowie für den Auf- und Abbau der notwendigen Geräte wird die Friedrichstraße zwischen Mittelstraße und Behrenstraße vom 07.03., circa 10:00 Uhr, bis 10.03.2014, circa 12:00 Uhr, gesperrt. Diese Maßnahmen sind mit den zuständigen Stellen des Landes Berlin abgestimmt.

Straßenverkehr: Verkehrslenkung Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche #Personalausstattung hat derzeit die #VLB zur Bearbeitung wie vieler Anträge pro Jahr über #Baumaßnahmen im übergeordneten #Straßennetz – um wie viele Mitarbeiter ist bzw. soll die Personalausstattung (auf Dauer oder zeitbegrenzt) erhöht werden? Frage 2: Haben alle Mitarbeiter der VLB die Befähigung und die Kompetenz zur Anordnung? Wenn nein, wie viele Mitarbeiter stehen zur Anordnung zur Verfügung, wie viele Mitarbeiter leisten in diesem Zusammenhang Zuarbeit? Antwort zu 1 und 2: Die #Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist nicht nur zentrale #Straßenverkehrsbehörde für temporäre und Daueranordnungen im Hauptverkehrsstraßennetz, sondern erfüllt auch andere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, beispielsweise als Träger der Baulast für Lichtsignalanlagen und als Verkehrsregelungszentrale. Der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ der VLB verfügt derzeit über eine Personalausstattung von 13 etatisierten Dienstkräften, davon eine Mitarbeiterin mit einem Jahresarbeitsvertrag. Durchschnittlich werden hier pro Jahr ca. 4.000 verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt. Die Zahl der Anträge wird dabei statistisch nicht erfasst. Neben den 13 etatisierten Dienstkräften wird der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ derzeit durch fünf externe Dienstleister, die keine hoheitlichen Befugnisse haben, unterstützt. Eine Verstärkung des Arbeitsbereiches soll durch vier befristete Beschäftigungspositionen erfolgen. Das Auswahlverfahren wird zurzeit durchgeführt. Frage 3: Welche Kompetenz und technischen Hilfen haben die jeweiligen Mitarbeiter der VLB zur Koordinierung bzw. zur Beurteilung und Prüfung über die beantragte Baumaßnahme (Dauer, Umfang und Wahl des Bauverfahrens)? Antwort zu 3: Für die Prüfung und Koordinierung einzelner Baustellen sind grundsätzlich gemäß § 11 Absatz 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) die Straßenbaubehörden im Rahmen des Sondernutzungserlaubnisverfahrens zuständig. Sofern Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs im übergeordneten Straßennetz zu erwarten sind, wird auch im Rahmen der Einvernehmensherstellung durch die VLB mit dort vorhandenem Ingenieurswissen darauf geachtet, dass die Inanspruchnahme des Straßenlands auf geringstmögliche Dauer und Umfang beschränkt wird. Für diese verkehrliche Koordinierung steht der VLB das Modul Ereignismanagement des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) zur Verfügung. Frage 4: Welche Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung besteht derzeit (bitte um Unterteilung zwischen größeren und kleineren Maßnahmen sowie der Arbeitsschritte für Prüfung im eigenen Bereich, Einvernehmens Herstellung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger)? Antwort zu 4: Statistische Angaben zur Bearbeitungsdauer werden nicht erhoben. Bei Vorlage anordnungsfähiger Unterlagen finden die Anhörungen der Polizei und der Straßenbaulastträger sowie Abstimmungen mit weiteren zu beteiligenden Behörden, Leitungsnetzbetreibern bzw. mit den Unternehmen des ÖPNV zeitnah zum geplanten Baubeginn statt. Komplexe Großbaumaßnahmen wie z. B. der Umbau der Invalidenstraße bedingen eine Vielzahl von Einzelanordnungen. Einen wesentlichen Teil der Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung stellen die Überarbeitungszeiten der Antragsteller dar. Da es kaum Anträge gibt, die sofort anordnungsfähig sind, sind häufig aufwändige Nachforderungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VLB erfor- derlich. Daher ist eine Aussage zur jeweiligen Bearbeitungsdauer der Einzelanordnung nicht möglich. Frage 5: Treffen Informationen zu, wonach Mitarbeiter der VLB eine notwendige Verlängerung von Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger (z.B. Ordensmeister Str.) verweigert haben und damit erhebliche Mehrkosten der öffentlichen Hand entstanden sind? Wenn ja, mit welcher Begründung ist dies erfolgt und was hat der Senat unternommen, um derartige Missstände in Zukunft auszuschließen? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Neustrukturierung und Schaffung der VLB im Vergleich zu den zuvor vorhandenen Strukturen (Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei etc.) insbesondere hinsichtlich einer wirkungsvollen und optimalen Koordinierung von zeitlich beschränkten Verkehrseinschränkungen durch Baumaßnahmen? Antwort zu 6: Vor Gründung der VLB am 1. September 2004 wurden die straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben vom Polizeipräsidenten in Berlin wahrgenommen. Neben dem als Straßenverkehrsbehörde zuständigen Landespolizeiverwaltungsamt waren für die Anordnung und Überwachung von Baumaßnahmen dezentral zuletzt sechs Polizeidirektionen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit Unterstützung von Polizeivollzugskräften zuständig, zusätzlich waren die Polizeiabschnitte für bestimmte Anordnungen verantwortlich. Mit Gründung der VLB wurden die Aufgaben der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen bei Einrichtung von Arbeitsstellen im übergeordneten Hauptstraßennetz zentralisiert und der VLB übertragen. Angesichts des Zuwachses an Baumaßnahmen in Berlin stellen die Koordinierung von Sondernutzungen für Baumaßnahmen durch die Straßenbaubehörden und die verkehrliche Koordinierung und Anordnung durch die VLB im Hauptverkehrsstraßennetz sowie die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden im Nebennetz eine dauernde Herausforderung dar. Mit der derzeitigen Initiative des Senats, die Baustellenkoodinierung auch durch die Wiedereinführung des Aufgrabeverbots zu verbessern, wird sich noch deutlicher zeigen, dass sich die Einrichtung einer zentralen Straßenverkehrsbehörde im Land Berlin für die übergeordneten Straßen bewährt hat. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, wie seitens der bezirklichen Stellen die aktuellen Strukturen bewertet werden und werden Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Straßenbaulastträgern mit der VLB beklagt? Wenn ja, seit wann sind diese bekannt und was hat der Senat zur nachhaltigen Optimierung wann veranlasst? Antwort zu 7: Die Straßenbaulastträger bemängelten in der Vergangenheit in erster Linie die aus ihrer Sicht zu langen Bearbeitungszeiträume der VLB. Die Abstimmungen mit den Bauherren bzw. ausführenden Firmen zur Beibringung anordnungsfähiger Antragsunterlagen und Verkehrszeichenpläne sind, wie unter den Punkten 4 und 6 ausgeführt, äußerst zeitintensiv. Daher wurden und werden intensive Gespräche mit den Bezirken geführt, um zu Verbesserungen zu gelangen. Die personellen Optimierungen bei der VLB sind in der Antwort zu 1 und 2. ausgeführt. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)