Die #Oder ist wegen #Eisgangs für die #Schifffahrt#gesperrt. Es warteten gegenwärtig 13 Eisbrecher in Deutschland und Polen auf ihren Einsatz auf dem Grenzfluss, teilte das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Eberswalde am Dienstag mit. Ob und wann es losgehe, werde in den kommenden Tagen entschieden.
Derzeit fließt den Angaben zufolge das Eis noch in Richtung Stettin ab. Wenn sich in den kommenden Tagen die Temperaturen änderten, könne es aber auch in einigen engeren Bereichen zum Stehen kommen, womit die Bildung kleiner Berge und Barrieren drohe.
Die Sache ist die: Nicht jeder darf das Tau einer Fähre über den #Poller am Anleger werfen – und sei die Fähre auch noch so klein. Befugt ist nur, wer eine betriebsärztliche Untersuchung plus #Schifferdienstbuch vorweisen kann.
Was solche Vorschriften in der Praxis bedeuten können, bekam jetzt die Schulfarm Insel Scharfenberg im Tegeler See zu spüren: Wegen Personalmangels im Fährverkehr musste dort seit Ende der Weihnachtsferien der Unterricht ausfallen. Am Montag gelang es immerhin mittels der kleinen Zweitfähre, einen Teil der Schüler zur Schule zu bringen. Die anderen sollten zu Hause lernen. Frühestens ab diesem Mittwoch ist Rettung aus der Seenot in Sicht: Ein "privater Dienstleister" werde wohl einspringen, teilte die Bildungsverwaltung mit. Der genaue Zeitpunkt der neuen Transportlösung soll auf der Homepage mitgeteilt werden.
Elternschaft beklagt jahrelanges Provisorium
Aus der Elternschaft werden inzwischen aber Vorwürfe laut: Demnach wären – wegen des Schichtdienstes – eigentlich "drei Fährmänner und drei Fährhelfer" nötig, meinte eine Elternvertreterin. Dennoch habe die Bildungsverwaltung, die seit 2006 Träger der Inselschule ist, keine entsprechende Fährhelferstelle ausgeschrieben. Stattdessen habe es jahrelang das Provisorium gegeben, dass die kleine Fähre ("Ente") und die große Fähre immer im Wechsel gefahren seien, damit der Fährmann der "Ente" zwischendurch auf der großen Fähre den Fährhelfer ersetzen konnte, so die Darstellung.
Beschäftigte der Schule sollen im Notfall einspringen
Die neue #Spreequerung in Treptow-Köpenick wird ein Jahr #später fertig als geplant. Das bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die 420 Meter lange Stahlbetonbrücke in Schöneweide schwebt zwar schon über dem Fluss, eröffnet wird sie aber frühestens Ende 2017, sagte eine Sprecherin. Schuld an der Verzögerung seien der kontaminierte Baugrund, Munitionsreste aus dem Weltkrieg sowie der Absturz eines Brückenteils im Sommer 2015.
Der Bauablauf sei auch deshalb „störungsanfällig“, weil die beteiligten Spezialfirmen wegen Fachkräftemangels und hoher Auslastung kaum noch freie Termine hätten. „Die aufwändigen und hochkomplexen Bauverfahren zum Brückenverschub können weltweit nur eine Hand voll Unternehmen, welche zum Teil über mehrere Monate ausgebucht sind.“ Die geplanten Kosten von 50 Millionen Euro würden aber nach derzeitigem Stand nicht überschritten.
Wer zu Kerstin Dietze in die Baguetteria Mia im Nikolaiviertel will, muss einigermaßen sportlich sein. Ihr kleines Café, das sie seit gut sechs Jahren betreibt, liegt direkt an der #Uferpromenade der Spree. Die erste Treppenstufe zu ihrem Geschäft ist jedoch sehr hoch. Also erst ein paar Kalorien verlieren, um dann ohne Bedenken ein Stück Kuchen essen zu können?
Das hat sich Kerstin Dietze so allerdings nicht für ihre Gäste ausgedacht. Vielmehr kann man an der Treppenstufe sehr gut ablesen, wie stark der Gehweg in der vergangenen Woche hier abgesackt ist. Ein mehr als fünf Zentimeter hohes Loch klafft jetzt unter dem Absatz. Der Grund: Das #Wasserstraßen-Neubauamt des Bundes #saniert die #Ufermauer. Und bringt damit einige Geschäftsleute in Existenznot.
„Im Vergleich zum Vorjahr habe ich jetzt 65 bis 70 Prozent weniger Umsatz. Hier ist definitiv meine Existenz bedroht“, sagt Kerstin Dietze. Denn fast der komplette Gehweg ist seit Ende Oktober wegen der Schäden mit Bauzäunen abgesperrt, nur vor den Häusern ist noch ein schmaler Streifen für die Anwohner und die Besucher des Nikolaiviertels frei.
An vielen Stellen ist der Boden zentimeterbreit aufgerissen. Einige Risse reichen bis an die Häuser. Nur provisorisch wurden sie mit etwas Kies und Teer geflickt. Nun gleicht die Uferpromenade eher einer Stolperstrecke, als dass sie zum Bummeln einlädt. „Die meisten Unebenheiten sind in den letzten vier Wochen entstanden. Man konnte fast zusehen, wie der Gehweg abgesackt ist“, sagt die Geschäftsfrau.
Aus ihm könnte etwas werden: eine #Anlegestelle für Ausflugsschiffe, eine #Marina für Touristenboote oder ein #Gestaltungselement für den Park nebenan. Doch keiner dieser Pläne hat derzeit eine Chance, verwirklicht zu werden. Denn die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) haben angekündigt, dass sie ihren #Baustellenhafen am Marx-Engels-Forum in Mitte zuschütten lassen.
Dem Vernehmen nach wird das etwas mehr als eine Million Euro kosten. „Wir haben das Ausschreibungsverfahren gestartet“, sagte Jörg Seegers, Technik-Chef der Projektrealisierungsgesellschaft #U5. Das BVG-Unternehmen leitet den Weiterbau der U-Bahn-Linie U 5, für den der Hafen entstand. Aus dem Projekt wurde ein weiteres Problem bekannt: Der U-Bahnhof Brandenburger Tor, der erst 2009 eröffnet wurde, muss saniert werden.
80 Meter lang und neun Meter breit: So groß ist das Becken in der Spree, das vor fünf Jahren gegenüber der Schlossbaustelle gebaut worden ist. 1,5 Millionen Euro hat es gekostet. Gedacht war es nicht für Jachten oder Rundfahrtsdampfer, sondern für Güterschiffe – um die Straßen zu entlasten. Sand, Schlamm und Steine, die bei der Bohrung des U-Bahn-Tunnels zutage kamen, landeten in Kähnen. Auch Teile von „Bärlinde“, wie die Tunnelbohrmaschine hieß, wurden in dem Spreehafen verladen.
„Verschwendung von Steuergeld“
Schon als das Hafenbecken angelegt wurde, dachte manch einer darüber nach, ob aus der temporären Verkehrsanlage nicht eine dauerhafte werden könnte. Der nötige Ausbau würde dem Vernehmen nach rund 600.000 Euro kosten.
Wasser in der Stadt habe eine große Anziehungskraft, sagte der damalige (und künftige) Baustadtrat in Mitte, Ephraim Gothe. „Man kann durchaus darüber nachdenken, ob der Hafen künftig bestehen bleiben kann“, meinte er. Der #Reederverband der #Personenschifffahrt äußerte Interesse, dort eine Anlagestelle …
Das trockene Wetter lässt die #Pegelstände der #Oder immer weiter #sinken. So extrem wie 2015 wird die Lage für die #Schifffahrt aber wohl nicht.
Die anhaltende Trockenheit schränkt die Schifffahrt auf den Brandenburger Wasserstraßen immer stärker ein. Bereits seit August ist die Güterschifffahrt auf Elbe und Oder durch Niedrigwasser nur noch eingeschränkt möglich. Nun droht auch Freizeitkapitänen auf den natürlichen Wasserläufen eine Zwangspause. „Wir steuern auf Einschränkungen des Sportbootverkehrs hin“, sagte Sebastian Dosch vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Eberswalde (Barnim) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Lage sei aber längst nicht so dramatisch wie im vergangenen Jahr.
Noch könnten Motorboote nahezu überall problemlos fahren, „für Segelboote mit Kiel wird es aber schon schwierig“, so Dosch. Fahrverbote spricht seine Behörde nicht aus, lediglich Gefahrenhinweise. Derzeit gibt es nur einen solchen Hinweis auf „Änderungen des Fahrwassers“ an einem Brandenburger Oder-Abschnitt zwischen dem polnischen Küstrin und Hohensaaten (Märkisch-Oderland). Die Bootsführer müssten dann selber entscheiden, ob sie die Leinen losmachen.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Gibt es eine konkrete #Bedarfserhebung für
die von der „Initiative #Spreefähre #Friedrichshagen“ geforderte
Fährverbindung am #Spreetunnel? Wenn nein, aus
welchen Erkenntnissen leitet der Senat seine Einschätzung
ab, dass es einen zu geringen Bedarf für diese Fähre
gebe?
Frage 4: Wurde von der Senatsverwaltung eine detaillierte #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Einbeziehung
von #Fahrgastprognosen und erwarteten Kosten durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, woraus
ergibt sich die Einschätzung, dass die Fähre nicht
wirtschaftlich betrieben werden könne?
Antwort zu 1. und 4.: Eine konkrete Bedarfserhebung
oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Fährverbindung
Friedrichshagen ist nicht erstellt worden. Dafür
wurden in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage
17/18692 bereits ausführlich die Gründe sowie die zuvor
vorgenommenen Abschätzungen erläutert. Im Wesentlichen
waren und sind folgende Erkenntnisse maßgeblich:
Eine Fährverbindung an dieser Stelle ist keine
Aufgabe der Daseinsvorsorge im öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV), wie bereits in der Antwort auf die
Schriftlichen Anfrage 17/18692 ausführlich erläutert
wurde. Alle Ziele rund um den Müggelsee sind in angemessener
Zeit entsprechend der Vorgaben des Nahverkehrsplans
mit dem heute vorhandenen ÖPNV-Angebot
in guter Qualität und barrierefrei erreichbar. Damit besteht
für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt kein Erfordernis für entsprechende weitere Untersuchungen
z.B. zum Bedarf oder zur Wirtschaftlichkeit
einer Fährverbindung.
Eine exakte Bedarfserhebung für ein noch nicht
bestehendes und kostenpflichtiges Verkehrsangebot einer
Fährverbindung bei gleichzeitig vorhandener und weiter
für die meisten potenziellen Fahrgäste kostenlos und
zeitlich uneingeschränkt frei nutzbarer Alternative des
Spreetunnels erscheint zudem äußerst schwierig. Damit
besteht auch kaum eine exakte Basis für eine darauf aufbauende
detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Angesichts der Charakteristik eines Fährbetriebs
mit typischerweise entstehenden Wartezeiten von bis zu
20 Minuten ist davon auszugehen, dass potenzielle Fahrgäste,
bei denen nicht wie bei Rollstuhlfahrerinnen und –
fahrern eine Nutzung des Tunnels ausgeschlossen ist, die
Fähre nur eingeschränkt nutzen werden, da sie bei Tunnelnutzung
die Wartezeiten vermeiden können. Aus dem
heutigen Anteil von Nutzern mit Fahrrädern, Kinderwagen
etc. oder körperlichen Einschränkungen, die eine
Tunnelnutzung zwar erschweren, aber nicht unmöglich
machen, ist eine brauchbare Prognose daher ebenfalls
nicht direkt ableitbar. Der Anteil solcher Nutzer an der
Gesamtheit aller Tunnelnutzer ist zudem nicht bekannt.
Aufgrund der in Form des Spreetunnels vorhandenen
und für die meisten potenziellen Fahrgäste kostenlos
und zeitlich uneingeschränkt frei nutzbaren Alternative
lässt sich jedoch qualitativ eindeutig abschätzen, dass
die Wirtschaftlichkeit einer parallelen Fährverbindung
schlechter ausfällt, als bei vergleichbaren Fährverbindungen
ohne parallele Alternativangebote.
Frage 2: Welchen Finanzierungsbedarf sieht der Senat
für diesen konkreten Fährabschnitt am Spreetunnel?
Antwort zu 2.: Eine Finanzierung im Rahmen des bestehenden
Fährvertrags der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) ist nicht möglich, da dieser nicht um den erforderlichen
Leistungsumfang erweitert werden kann. Das Fährschiff
der nach Inbetriebnahme der Minna-TodenhagenBrücke
entfallenden Fähre F11 ist im Besitz des Betreibers
und steht nicht für eine Verlagerung auf andere Fährlinien
zur Verfügung. Es wäre daher eine Neuausschreibung
der Fährleistungen einschließlich der Beschaffung
einer Fähre erforderlich. Auf Basis der 2012 erfolgten
Neuvergabe der Fährleistungen durch die BVG an die
Weiße Flotte Stralsund geht der Senat davon aus, dass
jährliche Kosten im deutlichen sechsstelligen Bereich zu
erwarten sind. Die Saisonfähren F21 und F23 erfordern
derzeit jährliche Bestellkosten von je ca. 110.000 bis
120.000 € im heutigen Saisonbetrieb, alle Elektrofähren
entlang der Spree (F11, F12, F21 und F23) erfordern rund
800.000 €. Die in der Vergabe erzielten Kostensätze sind
jedoch eine Mischkalkulation, die den teilweise saisonal
beschränkten Betrieb berücksichtigt, die Saisonfähren
werden von den Ganzjahresfähren damit in gewissen
Umfang mitfinanziert. Bei Einzelvergabe einer ausschließlich
in der Sommersaison bedienten Fährleistung
wären daher merkbar höhere Kosten als bei den Fähren
F21 oder F23 zu erwarten. Hinzu kommen die erforderlichen
Investitionskosten für einen oder zwei neue Anleger.
Frage 3: Welche Wirtschaftlichkeit erreichen die bestehenden
Fähren im Land Berlin?
Antwort zu 3.: Die im Auftrag der BVG betriebenen
Fähren wären alleine aus Fährgelderlösen und ohne öffentliche
Co-Finanzierung nicht zu betreiben. Welche
Wirtschaftlichkeit die nicht als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
betriebenen und damit nicht co-finanzierten
Fähren aufweisen, wie bspw. die Fährverbindungen zur
Pfaueninsel und zur Schulfarm Scharfenberg oder die
Autofähre zwischen Hakenfelde und Tegelort, ist dem
Senat nicht bekannt.
Berlin, den 26. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2016)
Tourismusexperten in Berlin und Brandenburg sind besorgt, dass verkürzte #Öffnungszeiten von #Schleusen im beliebten #Seenland#Oder-Spree zunehmend Freizeitschiffer verärgern. Foto: Patrick Pleul
Beschauliche Kanäle, glasklare Waldseen: Das Seenland Oder-Spree lässt sich auch auf dem Wasser wunderbar erkunden. Wenn da nicht die Schleusen wären.
Kundenfreundlicher Tourismus sieht für mich anders aus», schimpft Felizitas Rohsmeisl. Gemeinsam mit drei Freundinnen war die Buckowerin (Märkisch-Oderland) per Kanu auf der Dahme unterwegs. Von dort aus sollte es weitergehen in Richtung Scharmützelsee.
Doch an der Schleuse Neue Mühle bei Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) war der Ausflug jäh beendet. Die vier Frauen mussten kehrtmachen, weil sie neun Minuten zu spät waren: Ab 18 Uhr ist die Schleuse geschlossen – nichts geht mehr.
Die Beschwerde beim Tourismusverband des Seenlandes Oder-Spree folgte prompt, auch wenn der für die frühen Schließzeiten gar nicht verantwortlich ist. Geschäftsführerin Ellen Rußig hat dennoch Verständnis. «Wer auf dem Wasser unterwegs ist, macht das gern von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.»
#Rahnsdorf. Berlins einzige #Ruderfähre, die #F24 im alten Fischerdorf, braucht noch Fahrgäste. Mehrere Wochenenden mit schlechtem Wetter haben für weniger Passagiere gesorgt.
„Bisher sind erst 3700 Passagiere mitgefahren, außerdem wurden 1600 Fahrräder übergesetzt“, berichtet Stefan Förster vom #Heimatverein Köpenick. Der Verein hatte sich nach Stilllegung der Verbindung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2014 für die Wiederaufnahme der Verbindung eingesetzt und rund 18 000 Unterschriften gesammelt. Der rührige Vereinsvorsitzende Stefan Förster hatte sogar den historischen Fährkahn gekauft, damit er nicht Berlin verlässt und einem künftigen Fährbetreiber wieder zur Verfügung steht. Nach Wiederaufnahme des Fährbetriebs hatten im vorigen Jahr 7170 Fahrgäste Berlins kürzeste BVG-Strecke über die Müggelspree genutzt, außerdem hatte Fährmann Ronald Kebelmann 2700 Fahrräder befördert.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Aus welchen gesicherten Erkenntnissen leitet
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz
die im Schriftverkehr mit der „Initiative #Spreefähre #Friedrichshagen“ die Aussage ab, dass ein eher geringer
Bedarf für die Fährverbindung besteht? Gibt es eine #Bedarfserhebung?
Wenn ja, wo ist diese einzusehen?
Frage 2: Von welchem #Finanzierungsvolumen für
welche technischen und betrieblichen Erfordernisse der
Fährverbindung geht die Senatsverwaltung aus?
Frage 3: Warum soll diese gewünschte Fährverbindung
teurer sein als vergleichbare Fährverbindungen?
Frage 4: Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
zu der gewünschten Fähre bzw. mit welchen belastbaren
Werten zu den Investitionen für die erforderliche Infrastruktur
und das Fährschiff sowie zu den Betriebskosten
im Verhältnis zu den erwarteten Einnahmen begründet die
Senatsverwaltung die behauptete Unwirtschaftlichkeit der
Fährverbindung? Welche Wirtschaftlichkeit erreichen die
bestehenden Fähren im Land Berlin?
Frage 5: Ist der Senat bereit, bei der Fortschreibung
des Nahverkehrsplans die Realisierbarkeit der barrierefreien
Fährverbindung, gerade wegen des Aspekts der
steigenden Anzahl von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,
die nicht den Spreetunnel nutzen können,
und wegen des wahrscheinlichen Wegfalls der Fähre F11,
nach ÖPNV-Gesetz §2 Abs. 8 erneut ernsthaft zu prüfen?
Antwort zu Frage 1- 5: Die seit längerem engagiert
vorgetragene Forderung nach einer barrierefreien Querungsmöglichkeit
der Spree im Bereich des Fußgängertunnels
in Friedrichshagen ist erst zu einer Forderung
nach einer Fährverbindung im Rahmen des ÖPNV1 ge-
1 Öffentlicher Personennahverkehr
worden, nachdem sich die Ideen für Aufzüge bzw. eine
Brücke aus finanziellen und technischen Gründen als
nicht durchführbar herausgestellt haben. Die dann folgenden,
vielfältigen Vorschläge, wie eine attraktive Ausflugslinie
mit einem Schiff u.a. in Kombination z.B. der F23
über den gesamten Müggelsee und Umgebung gestaltet
werden könnte, zeigten ebenfalls, dass es bei der diskutierten
Frage nicht primär um die Erfüllung der Aufgaben
des ÖPNV geht, sondern um das Finden einer Finanzierungsmöglichkeit,
um damit einen beliebten Ausflugsweg
barrierefrei und damit auch gezielt touristisch attraktiver
zu gestalten.
Es ist jedoch weder gesetzlicher Auftrag des ÖPNV
und des Aufgabenträgers, touristisch attraktive Angebote
zu schaffen oder zu jeder vorhandenen, aber nicht barrierefreien
Wegeverknüpfung (ob Tunnel oder z.B. auch
Brücke mit Stufen) ein parallel verkehrendes, barrierefreies
ÖPNV-Angebot zu bestellen. Dies ergibt sich auch
nicht aus der Aufgabe der Daseinsvorsorge des Landes
Berlin, die sich keineswegs so interpretieren lässt, dass sie
den Aufgabenträger für den ÖPNV automatisch zur Bestellung
jeglicher denkbaren, zusätzlichen Verbindung im
Berliner ÖPNV-Netz verpflichtet.
Unstreitig gehört es zur Sicherung der Daseinsvorsorge
auch, die Verbindung von Wohn- und Erholungsgebieten
sicher zu stellen. Dieses ist im konkreten Fall des
Erholungsgebietes Kämmereiheide aber bereits durch das
vorhandene ÖPNV-Angebot mit 3 Buslinien (165, 269,
X69) gesichert. Die Straßenbahnlinien 27 und 67 enden
ebenfalls in unmittelbarer Nähe des großflächigen Ausflugsgebietes.
Auch die über die Kämmereiheide hinausgehenden
Ausflugsgebiete und Ziele am Südufer des
Müggelsees sind von den Haltestellen der Buslinie X69
für mobilitätseingeschränkte Menschen gut zu erreichen,
meist sogar mit deutlich kürzeren Reisezeiten als sie sich
unter Berücksichtigung des langen Weges vom Südausgang
des Spreetunnels ergeben würden. Die Einrichtung
eines zusätzlichen ÖPNV-Angebots mit einer Fähre in
Friedrichshagen würde mithin keinen Erschließungsmangel
beheben, sondern ein zusätzliches Angebot darstellen.
Unter diesem Aspekt ist die Fragestellung nach der Notwendigkeit
einer zusätzlichen ÖPNV-Fährverbindung zu
beantworten. Wie alle anderen Angebote im ÖPNV auch
muss sich dieser Vorschlag zudem an den Vorgaben aus
dem ÖPNV-Gesetz des Landes Berlin messen lassen, zu
denen neben den Vorgaben zur Barrierefreiheit des
ÖPNV nicht zuletzt auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit
gehört (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG Berlin).
Bei der Abschätzung des potenziellen Fahrgastaufkommens
auf der vorgeschlagenen Spreequerung ist zu
berücksichtigen, dass nicht jede Person, die heute den
Tunnel quert, auch Nutzer des Fährverkehrs wäre. Denn
die Anzahl der Tunnelnutzer ist geprägt durch die jederzeit
gegebenen Querungsmöglichkeit, auch außerhalb der
im Übrigen Fährverkehr üblichen Betriebszeiten. Zudem
würden die heutigen Nutzerinnen und Nutzer des Tunnels
angesichts der üblichen Wartezeiten eines zudem nur
saisonalen Fährbetriebs in ihrer Mehrheit wohl nicht bis
zu 20 Minuten auf eine parallele Fähre warten.
Auf der Kostenseite ist eine Fährverbindung geprägt
von hohen Fixkosten und der extremen Spezialisierung
sowohl der Technik als auch des Personals. Beides ist –
z.B. ganz im Gegensatz zum Busverkehr – besonders
aufwändig und nicht flexibel einsetzbar bzw. austauschbar.
Zudem ist bei der Kalkulation der Personalkosten zu
berücksichtigen, dass diese auch bei einer Saisonfähre
ganzjährig entstehen. Da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt bei der Neukonzeption des
Fährverkehrs ab 2014 zudem das Angebot und die Qualität
u.a. durch eine Saisonverlängerung, deutlich höhere
Anforderungen an das Emissionsverhalten und die Barrierefreiheit
erheblich verbessert hat, müssen für den Fährverkehr
seitdem rund 400.000 € pro Jahr mehr aufgebracht
werden. Insofern sind die Kosten des Fährbetriebs
grundsätzlich als hoch einzuschätzen, sowohl absolut als
auch relativ im Verhältnis zum Fahrgastaufkommen.
Die bekannten Kosten des vorhandenen Fährverkehrs
(ca. 800.000 € für die vier Elektrofähren) reichen daher
für den Aufgabenträger aus, um eine plausible Kosteneinschätzung
vornehmen zu können.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Fährverbindung in
Friedrichshagen ist aufgrund der vorhandenen, vielfältigen
und barrierefreien Erschließung der Erholungsgebiete
südlich des Müggelsees weder vordringlich, noch – nach
den für den Aufgabegenträger verbindlichen Vorgaben
des Berliner Nahverkehrsplans – eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Berlin, den 24. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2016)