http://www.pnn.de/pm/933778/ In der Region werden die neuen Pläne für die #S-Bahn-Station in #Stahnsdorf begrüßt. Der #VBB kann aber schon die jetzigen #Strecken kaum bezahlen. Region #Teltow – Es ist noch ein langer Weg, doch in der Region wird die Absicht der Landesregierung, eine #S-Bahnverlängerung von Teltow nach Stahnsdorf zu prüfen, begrüßt. „Die aktuelle Entwicklung nehmen wir sehr positiv auf“, sagte der Stahnsdorfer Bürgermeister Bernd Albers (BfB) am Montag gegenüber den PNN. „Sie ist ein Schritt in die richtige und vernünftige Richtung, die nur lauten kann: Wiederanschluss von Stahnsdorf an das S-Bahn-Netz.“ Wie berichtet wollen Brandenburgs Infrastrukturministerium und die SPD-Landtagsfraktion in der Förderpolitik umschwenken und die rasch wachsenden Speckgürtelgemeinden stärker unterstützen. Nach Aussagen des Teltower SPD-Landtagsabgeordneten Sören Kosanke will die Landesregierung auch die totgeglaubte S-Bahnverlängerung zum Stahnsdorfer Gewerbegebiet prüfen. In der Region kämpft man seit Jahren um einen besseren S-Bahn-Anschluss, zuletzt war vonseiten des Landes aber keine Hoffnung dafür mehr gemacht worden. Ein „Ringschluss“ sei für Kleinmachnow sinnvoll In den Gemeinden hat man das Projekt dennoch nie aus den Augen verloren. Aktuell arbeitet Stahnsdorf mit den Nachbarn Kleinmachnow und Teltow an einer …
Kategorie: S-Bahn
VBB besorgt über zukünftige Finanzausstattung für den Nahverkehr in Berlin und Brandenburg Appell an Bundestagsabgeordnete sich beim Bund für auskömmliche Regionalisierungsmittel einzusetzen
http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-besorgt-ueber-zukuenftige-finanzausstattung-fuer-den-nahver-kehr-in-berlin-und-brandenburg/41059.html
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle #Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen.
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“
In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.
VBB besorgt über zukünftige Finanzausstattung für den Nahverkehr in Berlin und Brandenburg Appell an Bundestagsabgeordnete sich beim Bund für auskömmliche Regionalisierungsmittel einzusetzen
http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-besorgt-ueber-zukuenftige-finanzausstattung-fuer-den-nahver-kehr-in-berlin-und-brandenburg/41059.html Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle #Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“ In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.
allg. + S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn: Berlin boomt – und das Verkehrsnetz hinkt hinterher, aus rbb-online.de
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/01/Boomtown-Berlin.html Berlin zieht an – immer mehr Menschen kommen hierher. Doch die vielen #Neuberliner stellen auch die #Verkehrsplanung vor neue Herausforderungen. Schon jetzt stößt die Mobilität in der Hauptstadt oft an ihre Grenzen. Wächst mit der Stadt auch das #Verkehrsnetz und die Zahl der Busse und Bahnen? Oder wird es einfach nur überall voller? Von Helge Oelert Berlin ist schick, Berlin ist in: In den vergangenen Jahren ist die Stadt jeweils um mehr als 40.000 Einwohner gewachsen. Das wird auch künftig so weitergehen und bringt deswegen für die Stadt, aber auch das Brandenburger Umland gewaltige Herausforderungen mit sich: Wohnen, Arbeitsplätze, Verkehr. Wird es mehr Bus- und Bahnlinien geben für immer mehr Berliner? Und: Wird das Umland besser angebunden, weil ja nicht alle im Zentrum wohnen können? #Straßenbahnausbau als Allheilmittel für Verkehrsprobleme? Schon heute stößt die Mobilität in Berlin oft an ihre Grenzen. Wenn perspektivisch 250.000 Menschen zusätzlich jeden Tag transportiert werden sollen, tragen die Konzepte von gestern nicht mehr. Das erklärte Ziel aller politischen Akteure ist es, das Umsteigen vom …
Bahnhöfe + S-Bahn + U-Bahn: Bei S-Bahn und U-Bahn in Berlin Welche Bahnhöfe schon umbenannt wurden, aus Der Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/bei-s-bahn-und-u-bahn-in-berlin-welche-bahnhoefe-schon-umbenannt-wurden/11278934.html Anlässlich der Diskussion um eine #Umbenennung des Dahlemer #U-Bahnhofs #Thielplatz in „Freie Universität“ zeigen wir, welche anderen #Bahnhöfe in den vorigen Jahren umbenannt wurden – oder auch nicht.
U-Bahn. Bei der U-Bahn gab es 2009 die jüngste Umbenennung, der Bahnhof Zinnowitzer Straße an der #U6 in Mitte heißt heute #Naturkundemuseum. Dagegen lehnte es der Senat 2008 ab, den U-Bahnhof Parchimer Allee (#U7) in Britz nach der #Hufeisensiedlung zu benennen, nachdem diese zum Weltkulturerbe erklärt wurde. Auch die Station Blaschkoallee liege an der Siedlung, argumentierte der Senat, es könne zu Missverständnissen kommen. 2014 gab es einen folgenlosen Vorstoß der CDU und SPD in Marzahn-Hellersdorf, aus dem U-Bahnhof Neue Grottkauer Straße an der U5 die Station Gärten der Welt zu machen. Zur Eröffnung 1989 war der U-Bahnhof noch nach der damaligen Heinz-Hoffmann-Straße benannt, die wiederum an DDR-Verteidigungsminister Heinz Hoffmann erinnerte. Nach der Einheit ließ der Senat diesen und andere Namen politisch belasteter Personen von Straßen und Bahnhöfen …
S-Bahn: Haben Lokführer Kontakt zu Fahrgästen?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Senat der Auffassung, dass #Triebfahrzeugführer der #S-Bahn Berlin GmbH während ihrer Ar-beit mit den #Fahrgästen in Kontakt kommen? Antwort zu 1: Dies ist der Fall, soweit die Triebfahr-zeugführer außerhalb ihres #Führerstandes im Dienst ange-troffen werden. Frage 2: Bezugnehmend auf die Anlagen zum Ver-kehrsvertrag über die Bedienung der Strecken im S-Bahnverkehr in der Region Berlin Brandenburg (Ab-schnitt 2.5 – Personal) des Verkehrsvertrages frage ich den Senat, ob er der Meinung ist, dass die S-Bahn Berlin GmbH ihren Mitarbeitern gegenüber mit Wirkung vom 01.12.2014 zu Folgendem berechtigt ist: a) Auf das Stellen von #Dienstkleidung zu verzichten? b) Auf das Bereitstellen von #Umkleideräumen zu ver-zichten? c) Auf das Zugestehen von #Umkleidezeit zu verzich-ten? Frage 3: Kann der Senat die vertragliche Grundlage für dieses seit dem 01.12.2014 praktizierte Vorgehen der S-Bahn Berlin GmbH benennen? Antwort zu 2 und 3: Der Verkehrsvertrag regelt die Pflichten der S-Bahn Berlin GmbH gegenüber den Län-dern Berlin und Brandenburg. Anlage 2.5 des Vertrages sieht vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kun-denkontakt über eine einheitliche Unternehmensbeklei-dung und ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild verfü-gen müssen. Zu der Frage, ob die S-Bahn Berlin GmbH im arbeitsrechtlichen Verhältnis zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigt ist, wie in der Frage geschil-derten vorzugehen, trifft der Verkehrsvertrag keine Aus-sagen. Frage 4: Wie schätzt er die Vereinbarkeit zwischen der jetzigen Praxis und den vertraglich in Anlage 2.5 des Verkehrsvertrages zugesicherten Rechten der Triebfahr-zeugführer als Mitarbeiter mit Kundenkontakt ein? Frage 5: Was tut der Senat, um den vertraglich festge-legten Zustand wiederherzustellen? Antwort zu 4 und 5: Wie oben dargestellt enthält der Verkehrsvertrag keine Regelungen, die Rechte von Trieb-fahrzeugführinnen und Triebfahrzeugführern betreffen, sondern Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild des Personals, die allein im Kundeninteresse formuliert wurden. Zweck der Regelung in Anlage 2.5 des Vertrages ist es, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Un-ternehmens als solche von den Fahrgästen erkennbar sind. Mit welcher Art von Unternehmensbekleidung diese Vorgabe in Bezug auf die jeweilige Tätigkeit der Persona-le umgesetzt wird, ist vertraglich nicht vorgegeben. Die S-Bahn Berlin GmbH hat der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH Anfang Januar mitgeteilt, dass als Unternehmensbekleidung der Triebfahrzeugführinnen und Triebfahrzeugführer künftig eine gut sichtbare Warnweste mit Unternehmenslogo vorgesehen ist. Diese Weste muss immer getragen werden, wenn diese Personen den Führer-stand verlassen. Insofern ist die Erkennbarkeit der Unter-nehmenszugehörigkeit durch entsprechende Kleidung für den Fahrgast gewährleistet. Berlin, den 23. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)
Tarife: „Schwarzfahren“ im Jahr 2014, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die S-Bahn Berlin, die DB Regio, die Niederbarnimer Eisen-bahn (NEB) und die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend inhaltlich bzw. wörtlich wiedergege-ben. Im Vergleich zu den im Wesentlichen auf das Berliner Stadtgebiet begrenzten #Verkehrsleistungen der #BVG und #S-Bahn Berlin liegen beim Ländergrenzen überschreiten-den Eisenbahn-Regionalverkehr (Regional-Express- und Regional-Bahn-Züge) andere Randbedingungen vor. So hat die rein innerstädtische Verkehrsnachfrage in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs eine völlig unter-geordnete Bedeutung. Sie ist auch nicht das Kernaufga-benfeld des Eisenbahn-Regionalverkehrs. Die Eisenbahn-verkehrsunternehmen (EVU) des Eisenbahn-Regionalver-kehrs haben mitgeteilt, dass die nachgefragten Zahlen entsprechend der Systematik der Fragestellungen nicht erhoben werden. Soweit statistische Daten der Berliner Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden, dass das Re-gistratur-System der Berliner Staats- und Amtsanwalt-schaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leis-tungen) enthält, aber keine Eingrenzung auf den abgefrag-ten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“ ermög-licht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen Auskünfte nicht möglich sind. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die BVG, die S-Bahn und die Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verzeichnet für das Jahr 2013 947,3 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF). Für das Jahr 2014 liegen die endgültigen Zahlen noch nicht vor, erwartet werden gut 970 Mio. UBF.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2013 beförderte die S-Bahn Berlin auf ihrem gesam-ten Streckennetz 402,4 Mio. Fahrgäste. Eine Unterschei-dung nach Berlin und Brandenburg ist nicht möglich. Die Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei der BVG, der S-Bahn und der Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 durchgeführt? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der kontrollierten Fahrgäste betrug in 2013 2.792.819 in 2014 waren es 5.256.342.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Fahrscheinkontrollen S-Bahn: 2013: 7.223.026 2014: 7.874.285“ Die Fahrkartenkontrollen in den Zügen des Eisen-bahn-Regionalverkehrs finden durch die Zugbegleiterin-nen und Zugbegleiter nicht wie im innerstädtischen öf-fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei BVG und S-Bahn nach dem Stichprobenprinzip statt. Sie sind viel-mehr die Regel und werden im Rahmen der zusätzlich von den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern im Reise-verlauf wahrzunehmenden Serviceleistungen für die Fahrgäste (z.B. Ein- und Ausstiegshilfen, betriebliche Aufgaben, Durchsagen im Zug, Fahrgastauskünfte) durchgeführt. Die routinemäßige Kontrolle der Fahrkarten wird daher anzahlmäßig nicht erfasst. Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden ohne #gültigen Fahrschein angetroffen bei BVG, S-Bahn und Regional-bahn in Berlin, jeweils im Jahr 2013 und 2014? Wie hoch ist der prozentuale Anteil an den gesamten Fahrgastzahlen des jeweiligen Jahres? Wie können eventuelle Schwan-kungen erklärt werden? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG wurden in 2013, 228.727 Fälle von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst, in 2014 waren es 355.476 Fälle. Die Beanstandungsquote lag in 2013 bei 8%, in 2014 wurden 7% registriert. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen be-einflusst. Gegenüber den Vorjahren, die geprägt waren durch eine Hochlaufphase des externen Dienstleisters, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar. Die Verän-derungen basieren auf einer verstärkten Kontrolltätigkeit mit mehr Prüfpersonal.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Feststellungen ges. 326.359, Ø Beanstandungsquote: 4,51 % 2014: Feststellungen ges. 333.519, Ø Beanstandungsquote 4,24 % Die Beanstandungsquote ist auf sehr hohem Niveau leicht rückläufig. Sie entspricht aber unserer Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen. Der absolute An-stieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte zurück zu führen.“ Von den EVU erfolgen in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs keine Erhebungen von Fahrgästen ohne gültige Fahrkarte, die nur auf das Berliner Stadtgebiet bezogen sind. Frage 4: Wie viele festgestellten „SchwarzfahrerIn-nen“ haben das erhöhte Beförderungsentgelt im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bezahlt? Wie hoch waren die Einnah-men daraus in den jeweiligen Jahren 2013 bzw. 2014? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderun-gen) 2013: 5,3 Mio. EUR Für 2014 können aufgrund des noch nicht abgeschlos-senen Jahresabschlusses keine Angaben gemacht wer-den.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Insgesamt wurden in 2013 5,3 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren erlöst. 2014: Für dieses Geschäftsjahr liegen zurzeit noch keine Zahlen vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 5: Wie viele Strafanzeigen haben BVG, S-Bahn und Regionalbahn jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung sein darf. In 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 1.944 Personen An-zeigen erstattet. In 2014 wurden insgesamt 33.723 Personen angezeigt. Die hohe Zahl der Strafanträge ist darin begründet, dass aufgrund von technischen Problemen bei unserem Dienst-leister noch nicht berücksichtigte Daten aus 2012 und 2013 erst 2014 eingelaufen sind und eine Anzeige recht-fertigen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn stellt Strafanträge nach §265a StGB ge-gen Personen, die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehr-fachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten. 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 12.379 Personen Anzeige erstattet. 2014 wurden insgesamt 20.356 Personen (einschließ-lich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige gebracht.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 6: Wie viele Strafanzeigen aus dem Jahr 2013 führten zu einem Strafverfahren und schließlich zu einem Urteil? Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt, wie viele Strafverfahren sind noch nicht erledigt? Zu welcher Art von Verurteilungen ist es wegen „Schwarzfahrens“ gekommen? Frage 7: Wie viele Männer und wie viele Frauen ha-ben in den Jahren 2013 und 2014 wegen „Schwarzfah-rens“ eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen? Wie hoch war der Anteil von „SchwarzfahrerInnen“ bei den ErsatzfreiheitsstraflerInnen in den Jahren 2013 und 2014? Antwort zu 6 und 7: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Berlin, den 22. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2015)
S-Bahn: Nord-Süd-Tunnel gesperrt So kommen Sie gut ohne S-Bahn durch Berlin, aus Der Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/nord-sued-tunnel-gesperrt-so-kommen-sie-gut-ohne-s-bahn-durch-berlin/11087132.html Der #Nord-Süd-Tunnel der #S-Bahn ist seit Freitagabend #gesperrt, zwischen #Yorckstraße und #Gesundbrunnen fahren #S1, #S2 und #S25 für vier Monate nicht mehr. Wie man trotzdem durch die Innenstadt kommt, erklären wir hier.
In gut 20 Minuten von Gesundbrunnen durchs Zentrum bis zur Yorckstraße: Bis Freitagabend war es noch möglich, so mit der S-Bahn zu fahren. Dann aber machte sie gegen 22 Uhr die Strecke dicht. Bis voraussichtlich zum 4. Mai halten somit keine Züge mehr in den Stationen Humboldthain, Nordbahnhof, Oranienburger Straße, Friedrichstraße (tief), Brandenburger Tor, Potsdamer Platz und Anhalter Bahnhof. Hier verraten wir Ihnen, wie Sie trotzdem gut durch die Stadt kommen. Mit der S-Bahn Fahrgästen, die nicht in die Innenstadt wollen, rät die S-Bahn, ihr treu zu bleiben und in Gesundbrunnen und Südkreuz auf die Ringbahn umzusteigen. Die Fahrt im Halbkreis dauert etwa …
S-Bahn-Sperrung – Volle Ersatzbusse und verwirrte Fahrgäste Seit Freitagabend ist der Nord-Süd-Tunnel für den Zugverkehr gesperrt. Am Montagmorgen kam es im Berliner Berufsverkehr zu Behinderungen. Doch viele Fahrgäste waren darauf eingestellt., aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/berlin/article136518260/S-Bahn-Sperrung-Volle-Ersatzbusse-und-verwirrte-Fahrgaeste.html
Seit Freitagabend bis voraussichtlich 4. Mai ist der #Nord-Süd-Tunnel für den #Zugverkehr komplett #gesperrt. Betroffen sind rund 100.000 Fahrgäste, die dort täglich mit den Linien #S1, #S2 und #S25 unterwegs sind. Sie müssen sich nun fast vier Monate lang neue Fahrwege suchen. Erschwerend kommt für sie hinzu, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) auf wichtigen #U-Bahn-Linien gleichzeitig bauen.
Am Montagmorgen hat die Sperrung zahlreiche Pendler im Berufsverkehr kalt erwischt – andere Nutzer des Berliner Nahverkehrs haben die Behinderungen eingeplant und die bereitgestellten Ersatzbusse genutzt. Hinzu kamen Verspätungen auf den S-Bahn-Linien S45, S46, S47, S8, S85 und S9, wie die S-Bahn am Vormittag mitteilte.
So leer war die S1 ab Schöneberg an einem Montagmorgen wohl noch nie: Die meisten Fahrgäste sind ausgestiegen und haben die Ringbahn genommen.
An der Yorckstraße machen sich dann gut 50 Leute auf dem Weg zum Ersatzbus. Den finden Sie auch recht zielsicher trotz der eher dürftigen …
S-Bahn-Sperrung – Volle Ersatzbusse und verwirrte Fahrgäste Seit Freitagabend ist der Nord-Süd-Tunnel für den Zugverkehr gesperrt. Am Montagmorgen kam es im Berliner Berufsverkehr zu Behinderungen. Doch viele Fahrgäste waren darauf eingestellt., aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/berlin/article136518260/S-Bahn-Sperrung-Volle-Ersatzbusse-und-verwirrte-Fahrgaeste.html Seit Freitagabend bis voraussichtlich 4. Mai ist der #Nord-Süd-Tunnel für den #Zugverkehr komplett #gesperrt. Betroffen sind rund 100.000 Fahrgäste, die dort täglich mit den Linien #S1, #S2 und #S25 unterwegs sind. Sie müssen sich nun fast vier Monate lang neue Fahrwege suchen. Erschwerend kommt für sie hinzu, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) auf wichtigen #U-Bahn-Linien gleichzeitig bauen.
Am Montagmorgen hat die Sperrung zahlreiche Pendler im Berufsverkehr kalt erwischt – andere Nutzer des Berliner Nahverkehrs haben die Behinderungen eingeplant und die bereitgestellten Ersatzbusse genutzt. Hinzu kamen Verspätungen auf den S-Bahn-Linien S45, S46, S47, S8, S85 und S9, wie die S-Bahn am Vormittag mitteilte. So leer war die S1 ab Schöneberg an einem Montagmorgen wohl noch nie: Die meisten Fahrgäste sind ausgestiegen und haben die Ringbahn genommen. An der Yorckstraße machen sich dann gut 50 Leute auf dem Weg zum Ersatzbus. Den finden Sie auch recht zielsicher trotz der eher dürftigen …

