barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Die funktionierende Stadt – Hier die Aufzüge, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
sowie die Deutsche Bahn (DB) AG um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung
wiedergegeben.
Frage 1: An wie vielen #Haltepunkten von BVG und SBahn
gibt es #Fahrtreppen bzw. #Aufzüge?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG betreibt derzeit 146 Aufzüge auf 101 UBahnhöfen
und 364 Fahrtreppen auf 94 U-Bahnhöfen.
Bezüglich der Anlagen im S-Bahnbereich kann nur die SBahn
GmbH Stellung nehmen.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Berliner ÖPNV sind derzeit 125 von 133 SBahnhöfen
durch einen Aufzug oder eine Rampe erschlossen.“
Frage 2: Wie viele dieser Mobilitätshilfen waren im
Zeitraum 07/2015 bis 06/2016 außer Betrieb (in Tagen)
und wie lange dauerte der #Ausfall im Durchschnitt?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Bezugszeitraum 07/2015 bis 06/2016 betrug die
kumulierte Ausfalldauer bei den Aufzügen durchschnittlich
8,75 Tage je Anlage und bei den Fahrtreppen durchschnittlich
11,3 Tage je Anlage. Dies entspricht einer sehr
guten Verfügbarkeit bei den Aufzügen von 97,6 Prozent
und bei den Fahrtreppen von 96,9 Prozent. Die mittlere
Dauer eines Ausfalls betrug bei den Aufzügen durchschnittlich
0,4 Tage und bei den Fahrtreppen 0,79 Tage.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Hierzu liegen keine validen Statistiken vor.“
Frage 3: Was waren die Gründe des Ausfalls? Instandsetzung
/ Reparatur / Umbau?
Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Ausfallzeiten beinhalten planbare Ereignisse wie
gesetzliche Prüfungen, Wartungen sowie Grundinstandsetzungen
und nicht planbare Ereignisse wie Entstörung,
Beseitigung von Schäden durch Vandalismus sowie ungeplante
Reparaturen.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Gründe für Ausfälle: Ausfälle aufgrund von Wartung
und Inspektion, Bauaktivitäten im Umfeld, Austausch der
Anlage, kurzfristige Entstörung.“
Frage 4: Wie lange war die maximale Ausfallzeit?
Differenziert nach Gründen.
Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die längste kumulative Ausfallzeit bei den Aufzügen
musste am U-Bahnhof Rudow mit insgesamt 76,4 Tagen
verzeichnet werden. Diese außergewöhnlich lange Ausfallzeit
kam hauptsächlich durch einen komplizierten
Herstellerfehler in der Elektronik der Bremsüberwachung
zustande. Zudem musste der Aufzug mehrmals aufgrund
von Vandalismus außer Betrieb genommen werden.
Die längste kumulative Ausfallzeit bei den Fahrtreppen
betrug 92,6 Tage an der Fahrtreppe 2 auf dem UBahnhof
Gesundbrunnen. Eine derart lange Ausfallzeit ist
ein Ausnahmefall und resultierte primär aus einem schweren
Getriebeschaden der Antriebseinheit. Leider war hier
die BVG alternativlos auf die Instandsetzungsleistung des
Herstellers angewiesen, der sich nicht in der Lage zeigte,
diesen Schaden in kürzerer Zeit erfolgreich zu beheben.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Hierzu liegen keine validen Statistiken vor. Die Anlagenverfügbarkeit
und Dauer der Reparatur hängt im
Wesentlichen mit der Bereitstellung von Ersatzteilen
zusammen. Die Herstellerfirmen werden auf eine zeitnahe
Ersatzteillieferung der Standardersatzteile verpflichtet um
eine schnelle Reparatur zu ermöglichen. Aufgrund der
oftmals spezifischen Einbausituation der Anlagen in den
Bahnhöfen werden allerdings auch Einzelanfertigungen
notwendig. Bei einem Ausfall dieser Teile ist aufgrund
des langen Beschaffungsprozesses eine längere Standzeit
leider nicht zu verhindern.“
Frage 5: Teilt der Senat die Einschätzung, dass Ausfallhäufigkeit
und Ausfalldauer bei anderen Einrichtungen
der Stadt; z.B. Einkaufszentren, touristische Highlights
deutlich niedriger liegen?
Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Einsatzbedingungen von Aufzügen und
Fahrtreppen der BVG sind nicht mit denen in Einkaufszentren
oder Museen vergleichbar. Insbesondere sind die
Betriebsbedingungen der BVG durch die häufig ungeschützten
Standortlagen, durch die permanent hohe Frequentierung
und durch ein besonders unachtsames Nutzungsverhalten
charakterisiert.“
Dieser Aussage schließt sich der Senat an.
Frage 6: Worauf führt der Senat die häufigen und vor
allem langwierigen Ausfälle im ÖPNV zurück?
Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Ein hauptsächlicher Grund für langwierige Ausfälle
sind die durch Vandalismus verursachten Störungen.
Leider ist es der BVG nicht möglich, die Anlagenstandorte
mit ausreichender Personalpräsenz zu überwachen, um
dies wirksam zu verhindern.
Weiterhin werden sehr häufig Störungen durch den
unsachgemäßen Transport von sperrigen Gegenständen
verursacht. Bei den Aufzügen führt dies oft zu schweren
Türschäden, bei den Fahrtreppen sogar zu Stufenbrüchen.
Des Weiteren begünstigt die teilweise unmittelbare
Standortnähe zur Straße das Einschleppen von Fremdkörpern
in die Türführungen der Aufzüge und auf das Stufenband
der Fahrtreppen. Dies führt häufig zur Abschaltung
der Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Häufigste Störursachen an den Aufzügen sind Schäden
in den Türbereichen bis hin zum Vandalismus (ein
Tritt in die Türbereiche zum Beispiel führt zumeist zu
Störungen an den Schienen- und Lichtschrankensystem).
Weiterhin gab es in der Vergangenheit oftmals Ausfälle
an hydraulisch betriebenen Aufzugsanlagen. Die mit
Öldruck betriebenen Anlagen erwiesen sich gerade in
Temperaturrandbereichen (sehr warm, sehr kalt) als störanfällig.
Als Reaktion werden heute zumeist (sofern es
die bauliche Gegebenheit zulässt) mechanische Aufzugssysteme
mit Seilsystemen verbaut.“
Frage 7: Wie will der Senat sicherstellen, dass der
ÖPNV in unserer Stadt in der Praxis künftig endlich barriereärmer
wird, denn Aufzüge und Fahrtreppen helfen
nur, wenn sie nicht ständig außer Betrieb sind?
Antwort zu 7: Wie bereits in der Antwort zu der
Schriftlichen Anfrage 17/16505 dargelegt, ist im Verkehrsvertrag
zwischen dem Land Berlin und der BVG
eine direkte Sanktionierung von nichtbetriebenen
Fahrtreppen und Aufzügen nicht vorgesehen. Die BVG ist
jedoch vertraglich verpflichtet, die Verfügbarkeitsquoten
von Aufzügen und Fahrtreppen auszuweisen. Als Qualitätsziel
gilt jeweils mindestens 95,0 % Betriebsfähigkeit
als Durchschnitt für das Gesamtjahr. Die BVG hat quartalsweise
über die monatlichen Verfügbarkeitsquoten zu
berichten. Einzelne Fahrtreppen dürfen zudem nicht länger
als 4 Monate, Aufzüge nicht länger als 2 Monate
außer Betrieb sein, wobei unausweichliche Ausfälle über
6 Wochen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt abzustimmen sind. Sollte ein längerer Ausfall
unabwendbar sein, muss die BVG AöR selbst darüber
informieren.
Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Land
Berlin und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB
Station&Service AG besteht nicht. Zur Gewährleistung
der Barrierefreiheit sind jedoch die Anforderungen an die
Verfügbarkeit von Aufzügen im Verkehrsvertrag zwischen
den Ländern Berlin und Brandenburg und der SBahn
Berlin GmbH geregelt. Dies gilt unter der Voraussetzung,
dass im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit
der DB Station&Service AG die S-Bahn Berlin GmbH für
die Wartung der Anlagen verantwortlich ist. Demzufolge
sind Reparaturen defekter Aufzüge spätestens eine Stunde
nach Bekanntwerden der Störung einzuleiten und innerhalb
von fünf Stunden abzuschließen. Diese Regelung gilt
nicht, wenn der Schaden von solcher Art ist, dass diese
Maßgabe technisch oder mit wirtschaftlich vertretbarem
Aufwand nicht zu erfüllen ist, beispielsweise aufgrund
eines größeren Zeitbedarfs für die Beschaffung von Ersatzteilen.
Über Anlagen, die länger als drei Tage außer
Betrieb sind, sind die Aufgabenträger zu informieren.
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG betreibt ein umfangreiches Investitionsprogramm,
indem jährlich 5-7 Aufzüge und 12-15 Fahrtreppen
komplett ausgetauscht werden, um die immer noch
bestehende Überalterung des Anlagenbestandes kontinuierlich
abzubauen. Des Weiteren werden permanent umfassende
Modernisierungen und Grundinstandsetzungen
an den Aufzügen und Fahrtreppen der BVG vorgenommen.“
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, in Ballungsräumen,
wie zum Beispiel Berlin, eine Verfügbarkeit der fördertechnischen
Anlagen von mindestens 97% zu erreichen, in
der Fläche mindestens 95%.
Die DB arbeitet mit einer Task Force an einer nachhaltigen
Entwicklung für ein hohes Verfügbarkeitslevel.
Entsprechende Maßnahmen wurden erarbeitet, wie z.B.
die kurzfristige Entstörung durch die Servicemitarbeiter
am Bahnhof, regelmäßige Telefonkonferenzen (3x täglich)
zur aktuellen Lage der fördertechnischen Anlagen,
die Priorisierung der stark frequentierten Anlagen, die
Aufstockung der Entstörmannschaft, insbesondere am
Wochenende. Einschränkungen und längere Ausfälle sind
aufgrund von Vandalismus bzw. zum Austausch der Anlagen
allerdings nicht vollständig zu vermeiden.“
Berlin, den 28. November 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2016)