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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die „Berliner Zeitung“ veröffentlichte am 31.07.2018 einen Artikel mit der Überschrift „BVG #Klimaanlagen in
der #U-Bahn bleiben ein Traum“
Frage 1:
Trifft es zu, dass eine Ausrüstung der Berliner U-Bahn mit Klimaanlagen aufgrund der Tunnelbauweise nicht
möglich ist? Wenn ja, worin genau bestehen in diesem Zusammenhang die Unterschiede zum Hamburger
Tunnelsystem? Inwiefern wird bei dieser pauschalen Aussage den sehr unterschiedlichen Tunnelbauweisen
(Neu- und Altbau; Groß- und Kleinprofil) Rechnung getragen? Wie ist diese pauschale Aussage vor dem
Hintergrund zu verstehen, dass das Berliner U-Bahn-Netz über eine nicht geringe Anzahl von oberirdischen
Trassen und Bahnhöfen verfügt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Es trifft zu, dass die Ausrüstung der Berliner U-Bahnzüge mit Klimaanlagen nicht ohne
weiteres möglich ist. Aufgrund des vorhandenen engen Lichtraumprofils des UBahnnetzes
ist es in Berlin nicht möglich, Fahrzeugklimaanlagen auf den Wagendächern
zu montieren. Das Lichtraumprofil ist für Klein- und Großprofilnetze unterschiedlich, jedoch
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für Alt- und Neubautunnel gleichermaßen gültig. Es gibt keine Linie, die ausschließlich
oberirdisch verläuft. 81 % des Berliner U-Bahnnetzes verläuft im Tunnel. In Hamburg
verläuft der größte Teil der Strecken oberirdisch, der Anteil der Tunnelstrecken beträgt nur
42 %.
Eine Montage der Klimatechnik im Fahrzeuginneren führt zu einer erheblichen
Verkleinerung des Fahrgastraumes.
Im Tunnelbereich entsteht zusätzlich das Problem, die durch die Klimatisierung der
Fahrzeuge entstehende Abwärme abzuführen. Die Abwärme würde zu einer
unerwünschten Erwärmung der Luft im Tunnel und den U-Bahnstationen führen.“
Frage 2:
Wie viele Busse der BVG sind mit Klimageräten ausgestattet und wie viele Busse der BVG besitzen keine
Klimageräte? Falls die BVG Busse ohne Klimageräte im Regelbetrieb einsetzt; wann werden diese
nachgerüstet oder ausgetauscht? Falls keine Nachrüstung geplant ist, warum nicht?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Omnibusbereich ist jeder im Linieneinsatz befindliche #Omnibus (ca.1.450) mit einer
Klimaanlage ausgerüstet.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass die Klimageräte in den BVG-Bussen vielfach wirkungslos sind, da die Fahrgäste die
Fenster öffnen? Falls ja, welche Vorkehrungen wurden von der BVG getroffen, um ein Öffnen der Fenster
bei laufender Klimaanlage zu verhindern? Falls keine Vorkehrungen getroffen wurden, warum nicht?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die #Klappfenster in allen Omnibussen sind überwiegend verriegelt, um eine optimale
Funktion der Klimaanlage zu gewährleisten. Im Falle einer Störung sollen diese durch das
Fahrpersonal geöffnet werden. Es trifft jedoch zu, dass einzelne Fenster auch bei
laufender Klimaanlage z.T. zu öffnen sind und geöffnet werden. Umgekehrt werden bei
Fahrzeugen mit ausnahmsweise defekter Klimaanlage, die bis zur kurzfristigen
Instandsetzung im Fahrgastverkehr eingesetzt werden, die Klappfenster bzw. Dachluken
geöffnet, um einen Luftzug im Fahrzeug zu erzeugen.“
Frage 4:
Trifft es zu, dass die Klimageräte bei Scania-Bussen auf vier Grad unter Außentemperatur eingestellt
werden, um Kraftstoff zu sparen? Falls ja, welchen positiven Effekt verspricht sich die BVG dann konkret von
der Wirkungsweise der Klimageräte bei einer Außentemperatur von 35 Grad oder mehr?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aussage, dass die BVG hier Kraftstoff sparen möchte, trifft nicht zu.“
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Frage 5:
Trifft es zu, dass im Sommer Warmluft, verursacht durch den Motorbetrieb, in den Fahrgastraum der Busse
geleitet wird? Falls ja, welche technischen Maßnahmen sind geplant, um dies zu verhindern? Weshalb wird
die Warmluft nicht im Sommer nach außen geleitet, wie dies auch im Sommer bei den älteren U-Bahn-Zügen
der F- Baureihen der Fall ist?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aussage trifft nicht zu, da die Bereiche des Motors zum Innenraum hin abgeschirmt
sind.“
Frage 6:
Trifft es zu, dass die Sprecherin der BVG, Petra Reetz, den Fahrgästen ernsthaft empfiehlt, „Straßenbahn zu
fahren“, da dort die Klimaanlagen „besser zur Geltung“ kommen? Falls ja, welchen konkreten Rat hat Frau
Reetz für Fahrgäste, die eine Straßenbahn nicht nutzen können und auf Bus und U-Bahn angewiesen sind?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Frau Reetz bezog sich bei Ihrer Aussage lediglich auf die Tatsache, dass es im Inneren
der Flexity-Straßenbahnen im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln im Durchschnitt
kühler ist. Da Busse in kürzeren Abständen halten als die Straßenbahn, entweicht die
kühle Luft hier häufiger aus dem Fahrzeug.“
Frage 7:
Wieviel Straßenbahnzüge sind bei der BVG mit Klimaanlagen ausgerüstet, und wieviel sind nicht mit einer
Klimaanlage ausgerüstet? Wann werden diese nachgerüstet? Falls nicht nachgerüstet werden soll, warum
nicht?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit sind alle Straßenbahnen vom Typ Flexity und die 30 Straßenbahnen vom Typ
GTZ mit Klimaanlagen ausgerüstet. Die Straßenbahnen vom Typ TATRA und die 120
Straßenbahnen vom Typ GT sind nicht mit Klimaanlagen ausgerüstet. Eine Nachrüstung
beim Typ GT ist durch die Gewichtsbegrenzungen der Fahrzeuge nicht möglich und bei
den Straßenbahnen vom Typ TATRA aufgrund der baldigen Ausmusterung nicht geplant.“
Frage 8:
Wie häufig sind Klimaanlagen in Bussen und wie häufig in Straßenbahnen in 2016, 2017 und 2018
ausgefallen oder defekt? Wie lange dauert eine durchschnittliche Reparatur einer defekten Klimaanlage?
Werden Fahrzeuge mit einer defekten Klimaanlage im Regelbetrieb eingesetzt?
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Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Busse:
Die Anzahl der fahrgastwirksamen Ausfälle ist gemessen am täglichen Fahrzeugeinsatz
äußerst gering (jeweils unter 1 %). Die Reparatur dauert im Durchschnitt mehrere
Stunden. Fahrzeuge werden bis zur kurzfristigen Instandsetzung in Ausnahmefällen auch
mit defekter Klimaanlage im Fahrgastverkehr eingesetzt. In diesem Fall sind die
Klappfenster bzw. die Dachluken zu öffnen, um einen Luftzug im Fahrzeug zu erzeugen.
Straßenbahn:
Straßenbahnen gehen nicht mit defekten Klimaanlagen in den Betrieb. Die
fahrgastrelevanten Ausfälle sind, wie beim Bus, ebenfalls äußerst gering.
Die Reparatur einer defekten Klimaanlage ist bei Verfügbarkeit der notwendigen
Ersatzteile in der Regel innerhalb weniger Stunden möglich.“
Frage 9:
Wieviel Kundenbeschwerden gab es 2016, 2017 und 2018 jeweils für Busse und Straßenbahn wegen
defekter Klimaanlagen? Wurden Kunden Entschädigungen gewährt? Falls ja, in welchem Umfang und in
welcher Höhe. Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Anzahl der Beschwerden wegen defekter Klimaanlagen (Bereich/Jahr):
Busse Straßenbahnen
2016 214 70
2017 142 33
bis 31.07.2018 149 57
Entschädigungen für Fahrgäste aufgrund defekter Klimaanlagen/Wärme in den
Fahrzeugen wurden bislang nicht gewährt. Für die Gewährung eines Schadensersatzes
wäre eine im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und mit dem Senat
abzustimmende Regelung als Teil der Kundengarantie notwendig.“
Frage 10:
Wie beurteilt der Senat die Gesamtsituation hinsichtlich der Klimatisierung von Fahrzeugen der BVG? Sieht
der Senat hier Verbesserungsbedarf für die Berliner ÖPNV-Nutzer? Falls ja, welche Maßnahmen werden
vom Senat konkret unterstützt?
Antwort zu 10:
Alle Busse und Straßenbahnen (Typ Flexity, GTZ) der BVG verfügen über Klimaanlagen.
Die Ausrüstung der U-Bahnen mit Klimaanlagen ist aus den unter Antwort zu 4 genannten
Gründen nicht geplant.
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Der Sommer 2018 ist ein außergewöhnlich langer und heißer Sommer.
Sonneneinstrahlung und die kurzen Haltestellenabstände bei Bus und Straßenbahn und
die Türöffnungen, die insbesondere in den Hauptverkehrszeiten einen längeren Zeitraum
für den Fahrgastwechsel einnehmen, führen dazu, dass die Außenhitze in die Fahrzeuge
eintritt, die durch die Klimaanlagen der Busse und Straßenbahnen nicht sofort auf die
normale Temperatur heruntergekühlt werden kann. In der Regel ist die Klimatisierung
ausreichend.
Der Senat sieht in Bezug auf die Ausstattung mit Klimaanlagen bei Bussen und
Straßenbahnen zurzeit keinen Handlungsbedarf. Er ist im Gespräch mit der BVG, ob und
wie U-Bahnen mit Klimaanlagen nachgerüstet werden können.
Berlin, den 27.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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