Der Senat will die Einrichtung von Radwegen und Busspuren in Berlin deutlich beschleunigen. Dazu schließt der Senat Kooperationen mit Bezirken, stellt Personal aus den Tiefbauämtern zur Verfügung und richtet mit den Bezirken und der Radinfrastrukturgesellschaft InfraVelo eine gemeinsame Projekteinheit ein. Das kündigte Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) am Montag an.
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Radwege und Busspuren in Berlin: Das sind die geplanten Strecken Erste mit den Bezirken abgesprochene Radwege-Projekte:
Frage 1: Zu welchem Termin/Fahrplanwechsel wird die #Ringbuslinie zur #Verbesserung der #ÖPNV-Erschließung des Wohngebietes Frankfurter Allee Nord in Alt-Lichtenberg realisiert? Frage 2: Wie wird sich die #Linienführung mit #Haltestellen sowie die Taktung zu Haupt- und Nebenverkehrszeiten an welchen Wochentagen darstellen? 2 Antwort zu 1 und 2: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „In Übereinkunft mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucherschutz und Klimaschutz ist eine neue Kiezlinie zwischen den Stationen S+U Lichtenberg / Siegfriedstraße und S+U Frankfurter Allee geplant, um die Gebietserschließung durch verringerte Entfernungen zur nächsten ÖPNV-Zugangshaltestelle zu erhöhen. Ziel ist eine verbesserte Anbindung von Bebauungsgebieten (Lindenhof, Bornitzstraße und Ruschestraße) sowie dem vereinfachten, direkten Erreichen von Fahrtzielen der Nahversorgung (Einkaufsmöglichkeiten, Rathaus Lichtenberg, Agentur für Arbeit, Ärztehaus Ruschestraße) und der verbesserten Anbindung an die Schnellbahnlinien (U5, S-Bahnen in Lichtenberg und Frankfurter Allee). Konzipiert ist eine Streckenführung durch die Kriemhildstraße, Gotlindestraße, Siegfriedstraße, Bornitzstraße und Ruschestraße.“ Als Taktung ist zunächst eine 20-Minuten-Bedienung in der Haupt- und Nebenverkehrszeit vorgesehen. Die Realisierung dieser neuen Linie ist abhängig von der Schaffung infrastruktureller Anpassungen. Die BVG benennt hierfür den Neubau barrierefreier Haltestellen und die verkehrsorganisatorische Umgestaltung von Straßenteilabschnitten, um die Befahrbarkeit sicher zu stellen. Nach derzeitigem Stand kann daher mit der Inbetriebnahme vermutlich nicht vor dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 gerechnet werden. Frage 3: Welche #Fahrzeuge welchen Fabrikats mit welchen Eigenschaften (z.B. Kneeling-Funktion etc.) sollen eingesetzt werden? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Nachfrage entsprechend ist ein Einsatz von barrierefreien #12-Meter-Standardbussen vorgesehen. Die #Kneeling-Funktion ist bei jedem Halt an einer Bus-Haltestelle durch die Busse der BVG sichergestellt. Gemäß der #Dekarbonisierungs-Strategie ist eine Umstellung der #BVG-Busflotte auf #Elektrobusse bis 2030 festgelegt, sodass auch mittelfristig auf dieser neuen Buslinie ein Einsatz von Elektrobussen vorgesehen ist.“ Die einzusetzenden Busse haben die einschlägigen Vorgaben des Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin und der BVG sowie die diesbezüglichen Anforderungen des Nahverkehrsplans des Landes Berlins zu erfüllen. 3 Frage 4: Durch welche Maßnahmen wird die BVG das neue Angebot bewerben? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Wie zu Fahrplanwechsel-Terminen üblich, werden ausführliche Kundeninformationen zu Änderungen im Liniennetz und bei Fahrplänen kommuniziert.“ Frage 5: Mit wie vielen Fahrgästen wird zu welchen Verkehrszeiten aktuell gerechnet? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Fahrgastzahlen werden auf ein tägliches Fahrgastaufkommen im unteren vierstelligen Bereich prognostiziert. Wichtig zu betonen ist jedoch, dass diese Linie nicht nur der lokalen Naherschließung dient, sondern auch zu weiteren Fahrgästen im dann besser erreichbaren gesamten ÖPNV-Verkehrsnetz führen wird.“ Frage 6: Welche ggf. erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen (z.B. Fußgängerüberwege, Lichtsignalanlagen, Gehwegvorsteckungen etc.) sind an jeweils welchen Stellen zu welchen Kosten geplant? Antwort zu 6: Im Zusammenhang mit dem noch ausstehenden Liniengenehmigungsverfahren obliegt es dem Straßenbaulastträger, gegebenenfalls notwendige ergänzende Maßnahmen in eigener Zuständigkeit festzulegen. Berlin, den 26.03.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz